Die Vegetationsaufnahmen sind Basisinformationen für viele Projekte im Natur- und Umweltschutz. Die Aufnahmen geben das komplette Arteninventar an Pflanzen mit ihren Mengen- oder Deckungsanteilen an einer definierten Untersuchungsfläche wieder. Sie eignen sich zur Dokumentation von Ist-Zuständen und zur Beschreibung von Veränderungen der Vegetation. Ferner sind sie die Grundlage der Beschreibung der Vegetation und der Erfassungseinheiten der flächenhaften Vegetationskartierungen.
Inhaltsverzeichnis: Einleitung ...............................................................................................................................7 Erforderliche Daten ................................................................................................................ 9 1340* Binnenland-Salzstellen .............................................................................................. 11 2310 Sandheiden mit Besenheide und Ginster auf Binnendünen ...................................... 13 2320 Sandheiden mit Krähenbeere auf Binnendünen ........................................................ 17 2330 Offene Grasflächen mit Silbergras und Straußgras auf Binnendünen ....................... 20 3110 Sehr nährstoff- und basenarme Stillgewässer mit Strandlings-Gesellschaften .......... 24 3130 Nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche Stillgewässer mit Strandlings- oder Zwergbinsen-Gesellschaften ..................................................................................... 27 3140 Nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche kalkhaltige Stillgewässer mit Armleuchteralgen ...................................................................................................... 31 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut- oder Froschbiss-Gesellschaften ........................................................................................ 34 3160 Dystrophe Stillgewässer ............................................................................................ 37 3180 Temporäre Karstseen und -tümpel ............................................................................ 40 3190 Gipskarstseen auf gipshaltigem Untergrund .............................................................. 42 3220 Alpine Flüsse mit krautiger Ufervegetation ................................................................ 43 3230 Alpine Flüsse mit Ufergehölzen mit Deutscher Tamariske ........................................ 46 3240 Alpine Flüsse mit Ufergehölzen der Lavendelweide .................................................. 49 3260 Fließgewässer mit flutender Wasservegetation ......................................................... 52 3270 Flüsse mit Gänsefuß- und Zweizahn-Gesellschaften auf Schlammbänken ............... 56 4010 Feuchte Heiden mit Glockenheide ............................................................................ 59 4030 Trockene Heiden ....................................................................................................... 62 4060 Alpine und boreale Heiden ........................................................................................ 65 4070* Latschen- und Alpenrosengebüsche ......................................................................... 67 4080 Subarktische Weidengebüsche ................................................................................. 69 40A0* Subkontinentale peripannonische Gebüsche ............................................................ 70 5110 Buchsbaum-Gebüsche .............................................................................................. 73 5130 Wacholderbestände auf Zwergstrauchheiden oder Kalkrasen ................................... 75 6110* Basenreiche oder Kalk-Pionierrasen ......................................................................... 81 6120* Subkontinentale basenreiche Sandrasen .................................................................. 85 6130 Schwermetallrasen ................................................................................................... 88 6150 Boreo-alpines Grasland auf Silikatböden .................................................................. 90 6150 Boreo-alpines Grasland auf Silikatböden - Referenzliste Arteninventar .................... 92 6170 Alpine und subalpine Kalkrasen ................................................................................ 93 6210* Kalk-(Halb-)Trockenrasen und ihre Verbuschungsstadien (* orchideenreich Bestände) ................................................................................................................. 94 6230* Artenreiche Borstgrasrasen....................................................................................... 99 6240* Steppenrasen ......................................................................................................... 103 6410 Pfeifengraswiesen ................................................................................................... 107 6430 Feuchte Hochstaudenfluren .................................................................................... 111 6440 Brenndolden-Auenwiesen ....................................................................................... 114 6510 Magere Flachland-Mähwiesen ................................................................................ 117 6520 Berg-Mähwiesen ..................................................................................................... 121 7110* Lebende Hochmoore............................................................................................... 125 7120 Renaturierungsfähige degradierte Hochmoore 1)..................................................... 128 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore ..................................................................... 131 7150 Torfmoor-Schlenken mit Schnabelbinsen-Gesellschaften ....................................... 135 7210* Sümpfe und Röhrichte mit Schneide ....................................................................... 138 7220* Kalktuffquellen ........................................................................................................ 142 7230 Kalkreiche Niedermoore .......................................................................................... 145 7240* Alpine Pionierformationen auf Schwemmböden ...................................................... 149 8110 Silikatschutthalden der montanen bis nivalen Stufe ................................................ 150 8120 Kalk- und Kalkschiefer-Schutthalden der hochmontanen bis nivalen Stufe ............. 153 8150 Silikatschutthalden der kollinen bis montanen Stufe ................................................ 154 8160* Kalkschutthalden der kollinen bis montanen Stufe .................................................. 158 8210 Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation ...................................................................... 162 8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation .................................................................... 166 8230 Silikatfelskuppen mit Pionierrasen........................................................................... 170 8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen ..................................................................... 174 8340 Gletscher ................................................................................................................ 177 Wald-Lebensraumtypen ..................................................................................................... 178 9110 Hainsimsen-Buchenwälder ..................................................................................... 183 9130 Waldmeister-Buchenwälder .................................................................................... 187 9140 Subalpine Bergahorn-Buchenwälder ....................................................................... 191 9150 Orchideen-Kalk-Buchenwälder ................................................................................ 194 9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder .................................................................. 198 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder ....................................................................... 202 9180* Schlucht- und Hangmischwälder ............................................................................. 206 9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Stieleiche ............................... 211 91D0* Moorwälder ............................................... ............................................................. 214 91E0* Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder ............................................................... 218 91F0 Hartholzauenwälder ................................................................................................ 223 91G0* Subkontinentale bis pannonische Eichen-Hainbuchenwälder.................................. 227 91T0 Mitteleuropäische Flechten-Kiefernwälder ............................................................... 230 91U0 Kiefernwälder der sarmatischen Steppe .................................................................. 233 9410 Montane bis alpine bodensaure Fichtenwälder ....................................................... 237 Quellen ...............................................................................................................................240
Die Vegetationsaufnahmen sind Basisinformationen für viele Projekte im Natur- und Umweltschutz. Die Aufnahmen geben das komplette Arteninventar an Pflanzen mit ihren Mengen- oder Deckungsanteilen an einer definierten Untersuchungsfläche wieder. Sie eignen sich zur Dokumentation von Ist-Zuständen und zur Beschreibung von Veränderungen der Vegetation. Ferner sind sie die Grundlage der Beschreibung der Vegetation und der Erfassungseinheiten der flächenhaften Vegetationskartierungen.
In einer Studie, die in der Online-Ausgabe des US-Fachjournals "Frontiers in Ecology and the Environment" veröffentlicht wurde, haben europäische Forscher jene invasive Arten aufgelistet, die die Umwelt am stärksten schädigen und deren Bekämpfung am teuersten ist. Die Wissenschaftler nutzten die Daten aus dem Forschungsprojekt DAISIE (Delivering Alien Invasive Species Inventories for Europe). Der Einfluß, den eine Tier- oder Pflanzenart auf ihren Lebensraum hat, wird von den Wissenschaftlern in vier Kategorien eingeteilt: die unterstützende Dienstleistungen wie Wasser- und Energiekreisläufe, bereitstellende Dienstleistungen wie durch die Bestäubung von Nahrungspflanzen, regulierende Dienstleistungen wie Wasserfilterung sowie kulturelle und ideelle Dienstleistungen wie Erholung und Ästhetik. Die Wissenschaftler haben eine Liste mit 100 gebietsfremden Arten zusammengestellt, die die größten Auswirkungen in den meisten Kategorien haben. Unter den Top-Eindringlingen sind die Kanadagans, die Wandermuschel, der Bachsaibling, die Beifußambrosie und die Nutria.
Landesweite Biotopkartierung SH inkl. Register der gesetzlich geschützten Biotope (SH4) - Gesamtdatensatz mit Drittkartierungen Hinweis: Daten der maritimen LRT 1110 und 1170 in der Ostsee, befinden sich in dem separaten Datensatz [Maritime_Daten_Ostsee_LRT_1110_und_1170](/dataset/maritime-daten-ostsee-lrt-1110-und-1170) - Projektion: ETRS89, GRS80-Ellipsoid, UTM Zone 32, mit führender 32 im Ostwert (EPSG-Code: 4647) - Stand: Oktober 2023 - Erfassungsmaßstab: 1:5.000 - Nutzungsbedingungen siehe [allgemeine_Nutzungsbedingungen_Naturschutzfachdaten.pdf](https://opendata.schleswig-holstein.de/data/llur51/allgemeine_Nutzungsbedingungen_Naturschutzfachdaten.pdf) - Attribute siehe [SH4_BKSH_Flaechen_Attribut-Struktur.pdf](https://opendata.schleswig-holstein.de/data/lfu51/SH4_BKSH_Attribut-Struktur.pdf) ## Bemerkungen Der vorliegende Geodatensatz umfasst alle zum angegebenen Stand kartierten bzw. aktualisierten und digitalisierten flächenhaft erfassten Wertbiotope (nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG gesetzlich geschützte Biotope und/oder Lebensraumtypen gem. Anh. I der FFH-Richtlinie) und Nichtwertbiotope (weder gesetzlich geschüzt noch FFH-Lebensraumtyp) aus der landesweiten Biotopkartierung Schleswig-Holstein 2014-2020 (BK) und weiteren Kartierprojekten. Eine Zuordnung ist über die Attributspalte "Herkunft" möglich, deren Inhalte im Folgenden erläutert werden: `BK` - Datensatz stammt aus der BK Phase 2 (2015-2020), `Seen`- Datensatz stammt aus dem eigenständigen Projekt WRRL-Seenmonitoring, `SH2` - Importierte Datensätze aus dem Register gesetzlich geschützter Biotope. Die kartierten Biotope wurden zum Teil durch Mitarbeiter des LLUR erfasst. Zum Teil wurden Daten aus anderen Kartierungen (z. B. FFH-Lebensraumtypen-Kartierung, Hochmoorkartierung außerhalb FFH-Gebieten, Moorwald- und Auwaldkartierung, Salzwiesenkartierung des NPA, Waldbiotopkartierung in Landesforsten, Seenkartierung des LLUR Abt. 4, Kartierung der Standortübungsplätze, Landschaftspläne u. a.) nach Prüfung durch das LLUR in den Datenbestand übernommen. Zum Teil sind die Daten vor 2014 erfasst worden. `WGL14` - Datensatz stammt aus der BK Phase 1 (Wertgrünlandkartierung 2014, WGL); Wichtiger Hinweis: Aus der Wertgrünlandkartierung sind im vorliegenden Geodatensatz ausschließlich die Flächen bzw. Geometrien mit den zugehörigen Datensätzen abgelegt, die den Status als Wertbiotop erfüllen, `WGL-BK` - Datensatz stammt aus der BK - Phase 1. Nachträglich wurde in diesem entweder eine Korrektur hinsichtlich der Geometrien durch das LLUR durchgeführt oder es wurde ein zuvor eingetragener Status als "Wertgrünland (WGL)" im Sinne des in 2016 unter den gesetzlichen Biotopschutz gestellten "arten- und strukturreichen Dauergrünlands" wieder entzogen, weil in dem Datensatz die abschließend verbindlich festgelegte Kennartenzahl nicht erreicht wird oder die erforderliche regelmäßige Verteilung des wertgebenden Arteninventars innerhalb der Fläche insgesamt als Grenzfall beurteilt wurde. `WGL17` - In 2017 wurde eine Überprüfung der in der landesweiten Biotopkartierung im Kartierzeitraum 2014 bis zum 24.06.2016 als "arten- und strukturreiches Dauergrünland" erfassten Dauergrünlandflächen durchgeführt. Diese Überprüfung diente der Schaffung von Rechtssicherheit, ob die Flächen zum Zeitpunkt der Überprüfung in 2017 den Anforderungen des gesetzlichen Biotopschutzes entsprachen. Denn das "arten-und strukturreiche Dauergrünland" wurde erst mit der Novellierung des schleswig-holsteinischen Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in 2016 unter den gesetzlichen Biotopschutz gestellt. Mit der Veröffentlichung der Änderungen des LNatSchG und anderer Vorschriften in dem Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein (Ausgabe Nr. 7 vom 23.06.2016) wurde der Biotopschutz am Folgetag der Veröffentlichung rechtskräftig. Im Vergleich zu Gesamtdatensätzen der landesweiten Biotopkartierung aus den Vorjahren (2014-2017) kann es daher in Einzelfällen vorkommen, dass für Grünlandflächen der Status als "arten- und strukturreiches Dauergrünland" und damit der gesetzliche Biotopschutz bei der Überprüfung in 2017 nicht bestätigt werden konnte. Unter dem Eintrag WGL17 wurden darüber hinaus auch Flächen aus anderen Regionalprojekten in Schleswig-Holstein in 2017 überprüft und in das Gesamtprojekt der landesweiten Biotopkartierung integriert. `Salzwiesen` - Datensatz stammt aus der eigenständigen, vom LKN beauftragten "Salzwiesen- und Dünenkartierung", die im Bereich des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und in den angrenzenden Küstengebieten inkl. der nordfriesischen Inseln und Helgoland (NPV Tönning) durchgeführt wurde. `LFK` - Die Daten dieser Herkunft entstammen einer Luftbild-gestützten Auswertung im Rahmen des Landwirtschaftlichen Flächenkatasters (LFK) und umfassen innerhalb landwirtschaftlicher Nutzflächen gelegene Stillgewässer gem. VO-Nr. 1b und Kleingewässer gem. VO-Nr. 7. Die ebenfalls im Rahmen des LFK erfassten Knicks- und Feldhecken liegen in einem gesonderten Linien-Shape vor. ## Weitergehende Erläuterung zum Begriff "Wertbiotop" Im Rahmen der BK gehören zu den Wertbiotopen grundsätzlich alle Flächen, die entweder als gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG gelten und/oder als Lebensraumtyp (LRT) gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie (92/43/EWG, 21.05.1992) anzusprechen sind. Hinsichtlich des gesetzlichen Biotopschutzes ist der Stand nach der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in 2016 (Veröffentlichung in dem GVO Nr. 7 vom 23.06.2016, Seite 162) berücksichtigt und schließt das "arten-und strukturreiche Dauergrünland" mit ein. Auch die Änderungen aufgrund des § 21 Absatz 7 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. März 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 85), sind berücksichtigt. Zu den Wertbiotopen gehören im vorliegenden Geodatensatz sämtliche Flächen/Geometrien, die in den Tabellenspalten `BTSCHUTZ_1` und/oder `BTSCHUTZ_2` der Attributtabelle einen Eintrag einer Biotop-Verordnungsnummer (VO) oder die in den Tabellenspalten `LRT_TYP_1` und/oder `LRT_TYP_2` einen Eintrag eines Natura 2000- bzw. EU-LRT-Codes aufweisen. Nachrichtlich weist das LLUR darauf hin, dass der Schutz des § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG aktiviert wird, wenn und sobald eine Fläche die charakteristischen Merkmale eines gesetzlich geschützten Biotopes erfüllt. Der in § 30 Abs. 7 thematisierten Registrierung, die sich nach Landesrecht richtet und zumeist in Biotopkartierungen, Listen oder Biotopverzeichnissen ihren Niederschlag findet, kommt daher eine lediglich deklaratorische Bedeutung zu. Dies ist unbedingt hinsichtlich der Flächen im Bereich außerhalb der Prüfkulisse der BK Phase 2 zu beachten, die nicht im vorliegenden Geodatensatz enthalten und entsprechend attribuiert sind, insbesondere auch dann, wenn Flächen entsprechender Vegetationsausprägung außerhalb der vorgenannten Prüfkulisse liegen, aufgrund der Vegetation und des Charakters aber dennoch gesetzlich geschützt sind. Denn nicht erst durch die Kartierung bzw. Erfassung und Registrierung werden Flächen zum geschützten Biotop, sondern der Charakter als gesetzlich geschütztes Biotop ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz. Bei Fragen und in Zweifelsfällen ist mit der fachlich zuständigen Person im LLUR Rücksprache zu halten. ## Fachliche Zuständigkeit Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Abteilung 5, Naturschutz und Forst - Dezernat 51 Biodiversität Hamburger Chaussee 25 24220 Flintbek E-Mail: poststelle@llur.landsh.de-mail.de
Zum ersten Mal liegt eine umfassende Übersicht über die in Europa anwesenden nichteinheimischen Arten sowie über ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft vor. Mehr als 11.000 nichteinheimische Arten wurden im Rahmen des DAISIE-Projektes (Delivering Alien Invasive Species Inventory for Europe) dokumentiert, ein einmaliges Dreijahresprojekt von über 100 europäischen Wissenschaftlern, das von der Europäischen Union finanziert wurde und nun neues Wissen über biologische Invasionen in Europa vorlegt. Biologische Invasionen durch nichteinheimische Arten verursachen häufig beträchtlichen ökonomischen Schaden, sowie Verluste an biologischer Diversität und ökologischen Funktionen in den betroffenen Ökosystemen.
Der vorliegende Geodatensatz umfasst alle bis zum angegebenen Stand kartierten bzw. aktualisierten und digitalisierten flächenhaft erfassten Wertbiotope (nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG gesetzlich geschützte Biotope und/oder Lebensraumtypen gem. Anh. I der FFH-Richtlinie) und Nichtwertbiotope (weder gesetzlich geschützt noch FFH-Lebensraumtyp) aus der landesweiten Biotopkartierung Schleswig-Holstein (BKSH) und weiteren Kartierprojekten. Eine Zuordnung ist über die Attributspalte "Herkunft" möglich, deren Inhalte im Folgenden erläutert werden: BK – Datensatz stammt aus der BKSH – seit 2014, Seen – Datensatz stammt aus dem eigenständigen Projekt WRRL-Seenmonitoring, SH2 - Importierte Datensätze aus dem Register gesetzlich geschützter Biotope. Die kartierten Biotope wurden zum Teil durch Mitarbeiter des LLUR erfasst. Zum Teil wurden Daten aus anderen Kartierungen (z. B. FFH-Lebensraumtypen-Kartierung, Hochmoorkartierung außerhalb FFH-Gebieten, Moorwald- und Auwaldkartierung, Salzwiesenkartierung des NPA, Waldbiotopkartierung in Landesforsten, Seenkartierung des LLUR Abt. 4, Kartierung der Standortübungsplätze, Landschaftspläne u. a.) nach Prüfung durch das LLUR in den Datenbestand übernommen. Zum Teil sind die Daten vor 2014 erfasst worden. WGL14 – Datensatz stammt aus der BK – Phase 1 (Wertgrünlandkartierung 2014, WGL); Wichtiger Hinweis: Aus der Wertgrünlandkartierung sind im vorliegenden Geodatensatz ausschließlich die Flächen bzw. Geometrien mit den zugehörigen Datensätzen abgelegt, die den Status als Wertbiotop erfüllen, WGL-BK – Datensatz stammt aus der BK – Phase 1. Nachträglich wurde in diesem entweder eine Korrektur hinsichtlich der Geometrien durch das LLUR durchgeführt oder es wurde ein zuvor eingetragener Status als „Wertgrünland (WGL)“ im Sinne des in 2016 unter den gesetzlichen Biotopschutz gestellten „arten- und strukturreichen Dauergrünlands“ wieder entzogen, weil in dem Datensatz die abschließend verbindlich festgelegte Kennartenzahl nicht erreicht wird oder die erforderliche regelmäßige Verteilung des wertgebenden Arteninventars innerhalb der Fläche insgesamt als Grenzfall beurteilt wurde. WGL17 - In 2017 wurde eine Überprüfung der in der landesweiten Biotopkartierung im Kartierzeitraum 2014 bis zum 24.06.2016 als "arten- und strukturreiches Dauergrünland" erfassten Dauergrünlandflächen durchgeführt. Diese Überprüfung diente der Schaffung von Rechtssicherheit, ob die Flächen zum Zeitpunkt der Überprüfung in 2017 den Anforderungen des gesetzlichen Biotopschutzes entsprachen. Denn das "arten-und strukturreiche Dauergrünland" wurde erst mit der Novellierung des schleswig-holsteinischen Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in 2016 unter den gesetzlichen Biotopschutz gestellt. Mit der Veröffentlichung der Änderungen des LNatSchG und anderer Vorschriften in dem Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein (Ausgabe Nr. 7 vom 23.06.2016) wurde der Biotopschutz am Folgetag der Veröffentlichung rechtskräftig. Im Vergleich zu Gesamtdatensätzen der landesweiten Biotopkartierung aus den Vorjahren (2014-2017) kann es daher in Einzelfällen vorkommen, dass für Grünlandflächen der Status als "arten- und strukturreiches Dauergrünland" und damit der gesetzliche Biotopschutz bei der Überprüfung in 2017 nicht bestätigt werden konnte. Unter dem Eintrag WGL17 wurden darüber hinaus auch Flächen aus anderen Regionalprojekten in Schleswig-Holstein in 2017 überprüft und in das Gesamtprojekt der landesweiten Biotopkartierung integriert. Salzwiesen - Datensatz stammt aus der eigenständigen, vom LKN beauftragten „Salzwiesen- und Dünenkartierung“, die im Bereich des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und in den angrenzenden Küstengebieten inkl. der nordfriesischen Inseln und Helgoland (NPV Tönning) durchgeführt wurde. LFK - Die Daten dieser Herkunft entstammen einer Luftbild-gestützten Auswertung im Rahmen des Landwirtschaftlichen Flächenkatasters (LFK) und umfassen innerhalb landwirtschaftlicher Nutzflächen gelegene Stillgewässer gem. VO-Nr. 1b und Kleingewässer gem. VO-Nr. 7. Die ebenfalls im Rahmen des LFK erfassten Knicks und Feldhecken liegen in einem gesonderten Linien-Shape vor. FFH - Seit Abschluss der Phasen 1 (2014) und 2 (2015-2020) der landesweiten Biotopkartierung erfolgt das FFH-Monitoring wieder als eigenständiges Projekt. Die seit 2021 im Rahmen des FFH-Monitorings erhobenen Daten sind über die Herkunft "FFH" identifizierbar. Monitorings erhobenen Daten sind über die Herkunft "FFH" identifizierbar. Weitergehende Erläuterung zum Begriff "Wertbiotop": Im Rahmen der BK gehören zu den Wertbiotopen grundsätzlich alle Flächen, die entweder als gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG gelten und/oder als Lebensraumtyp (LRT) gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie (92/43/EWG, 21.05.1992) anzusprechen sind. Hinsichtlich des gesetzlichen Biotopschutzes ist der Stand nach der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in 2016 (Veröffentlichung in dem GVO Nr. 7 vom 23.06.2016, Seite 162) berücksichtigt und schließt das „arten-und strukturreiche Dauergrünland“ mit ein. Auch die Änderungen aufgrund des § 21 Absatz 7 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. März 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 85), sind berücksichtigt sowie - soweit bereits erhoben bzw. in Schleswig-Holstein überhaupt v.h. - auch die seit dem 1. März 2022 gem. § 30 Absatz 1 Nummer 7 BNatSchG neu erfassten gesetzlich geschützten Biotope. Zu den Wertbiotopen gehören im vorliegenden Geodatensatz sämtliche Flächen/ Geometrien, die in den Tabellenspalten „BTSCHUTZ_1“ und/oder „BTSCHUTZ_2“ der Attributtabelle einen Eintrag einer Biotopverordnungsnummer (VO) oder die in den Tabellenspalten „LRT_TYP_1“ und/oder „LRT_TYP_2“ einen Eintrag eines Natura 2000- bzw. EU-LRT-Codes aufweisen. Nachrichtlich weist das LfU darauf hin, dass der Schutz des § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG aktiviert wird, wenn und sobald eine Fläche die charakteristischen Merkmale eines gesetzlich geschützten Biotopes erfüllt. Der in § 30 Abs. 7 thematisierten Registrierung, die sich nach Landesrecht richtet und zumeist in Biotopkartierungen, Listen oder Biotopverzeichnissen ihren Niederschlag findet, kommt daher eine lediglich deklaratorische Bedeutung zu. D.h. nicht erst durch die Kartierung bzw. Erfassung und Registrierung werden Flächen zum geschützten Biotop, sondern der Charakter als gesetzlich geschütztes Biotop ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz. Bei Fragen und in Zweifelsfällen ist mit der fachlich zuständigen Person im LfU Rücksprache zu halten.
Landesweite Biotopkartierung SH inkl. Register der gesetzlich geschützten Biotope (SH4) - Gesamtdatensatz mit Drittkartierungen Hinweis: Daten der maritimen LRT 1110 und 1170 in der Ostsee, befinden sich in dem separaten Datensatz [Maritime_Daten_Ostsee_LRT_1110_und_1170](/dataset/maritime-daten-ostsee-lrt-1110-und-1170) - Projektion: ETRS89, GRS80-Ellipsoid, UTM Zone 32, mit führender 32 im Ostwert (EPSG-Code: 4647) - Stand: Oktober 2023 - Erfassungsmaßstab: 1:5.000 - Nutzungsbedingungen siehe [allgemeine_Nutzungsbedingungen_Naturschutzfachdaten.pdf](https://opendata.schleswig-holstein.de/data/llur51/allgemeine_Nutzungsbedingungen_Naturschutzfachdaten.pdf) - Attribute siehe [SH4_BKSH_Flaechen_Attribut-Struktur.pdf](https://opendata.schleswig-holstein.de/data/lfu51/SH4_BKSH_Attribut-Struktur.pdf) ## Bemerkungen Der vorliegende Geodatensatz umfasst alle zum angegebenen Stand kartierten bzw. aktualisierten und digitalisierten flächenhaft erfassten Wertbiotope (nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG gesetzlich geschützte Biotope und/oder Lebensraumtypen gem. Anh. I der FFH-Richtlinie) und Nichtwertbiotope (weder gesetzlich geschüzt noch FFH-Lebensraumtyp) aus der landesweiten Biotopkartierung Schleswig-Holstein 2014-2020 (BK) und weiteren Kartierprojekten. Eine Zuordnung ist über die Attributspalte "Herkunft" möglich, deren Inhalte im Folgenden erläutert werden: `BK` - Datensatz stammt aus der BK Phase 2 (2015-2020), `Seen`- Datensatz stammt aus dem eigenständigen Projekt WRRL-Seenmonitoring, `SH2` - Importierte Datensätze aus dem Register gesetzlich geschützter Biotope. Die kartierten Biotope wurden zum Teil durch Mitarbeiter des LLUR erfasst. Zum Teil wurden Daten aus anderen Kartierungen (z. B. FFH-Lebensraumtypen-Kartierung, Hochmoorkartierung außerhalb FFH-Gebieten, Moorwald- und Auwaldkartierung, Salzwiesenkartierung des NPA, Waldbiotopkartierung in Landesforsten, Seenkartierung des LLUR Abt. 4, Kartierung der Standortübungsplätze, Landschaftspläne u. a.) nach Prüfung durch das LLUR in den Datenbestand übernommen. Zum Teil sind die Daten vor 2014 erfasst worden. `WGL14` - Datensatz stammt aus der BK Phase 1 (Wertgrünlandkartierung 2014, WGL); Wichtiger Hinweis: Aus der Wertgrünlandkartierung sind im vorliegenden Geodatensatz ausschließlich die Flächen bzw. Geometrien mit den zugehörigen Datensätzen abgelegt, die den Status als Wertbiotop erfüllen, `WGL-BK` - Datensatz stammt aus der BK - Phase 1. Nachträglich wurde in diesem entweder eine Korrektur hinsichtlich der Geometrien durch das LLUR durchgeführt oder es wurde ein zuvor eingetragener Status als "Wertgrünland (WGL)" im Sinne des in 2016 unter den gesetzlichen Biotopschutz gestellten "arten- und strukturreichen Dauergrünlands" wieder entzogen, weil in dem Datensatz die abschließend verbindlich festgelegte Kennartenzahl nicht erreicht wird oder die erforderliche regelmäßige Verteilung des wertgebenden Arteninventars innerhalb der Fläche insgesamt als Grenzfall beurteilt wurde. `WGL17` - In 2017 wurde eine Überprüfung der in der landesweiten Biotopkartierung im Kartierzeitraum 2014 bis zum 24.06.2016 als "arten- und strukturreiches Dauergrünland" erfassten Dauergrünlandflächen durchgeführt. Diese Überprüfung diente der Schaffung von Rechtssicherheit, ob die Flächen zum Zeitpunkt der Überprüfung in 2017 den Anforderungen des gesetzlichen Biotopschutzes entsprachen. Denn das "arten-und strukturreiche Dauergrünland" wurde erst mit der Novellierung des schleswig-holsteinischen Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in 2016 unter den gesetzlichen Biotopschutz gestellt. Mit der Veröffentlichung der Änderungen des LNatSchG und anderer Vorschriften in dem Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein (Ausgabe Nr. 7 vom 23.06.2016) wurde der Biotopschutz am Folgetag der Veröffentlichung rechtskräftig. Im Vergleich zu Gesamtdatensätzen der landesweiten Biotopkartierung aus den Vorjahren (2014-2017) kann es daher in Einzelfällen vorkommen, dass für Grünlandflächen der Status als "arten- und strukturreiches Dauergrünland" und damit der gesetzliche Biotopschutz bei der Überprüfung in 2017 nicht bestätigt werden konnte. Unter dem Eintrag WGL17 wurden darüber hinaus auch Flächen aus anderen Regionalprojekten in Schleswig-Holstein in 2017 überprüft und in das Gesamtprojekt der landesweiten Biotopkartierung integriert. `Salzwiesen` - Datensatz stammt aus der eigenständigen, vom LKN beauftragten "Salzwiesen- und Dünenkartierung", die im Bereich des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und in den angrenzenden Küstengebieten inkl. der nordfriesischen Inseln und Helgoland (NPV Tönning) durchgeführt wurde. `LFK` - Die Daten dieser Herkunft entstammen einer Luftbild-gestützten Auswertung im Rahmen des Landwirtschaftlichen Flächenkatasters (LFK) und umfassen innerhalb landwirtschaftlicher Nutzflächen gelegene Stillgewässer gem. VO-Nr. 1b und Kleingewässer gem. VO-Nr. 7. Die ebenfalls im Rahmen des LFK erfassten Knicks- und Feldhecken liegen in einem gesonderten Linien-Shape vor. ## Weitergehende Erläuterung zum Begriff "Wertbiotop" Im Rahmen der BK gehören zu den Wertbiotopen grundsätzlich alle Flächen, die entweder als gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG gelten und/oder als Lebensraumtyp (LRT) gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie (92/43/EWG, 21.05.1992) anzusprechen sind. Hinsichtlich des gesetzlichen Biotopschutzes ist der Stand nach der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in 2016 (Veröffentlichung in dem GVO Nr. 7 vom 23.06.2016, Seite 162) berücksichtigt und schließt das "arten-und strukturreiche Dauergrünland" mit ein. Auch die Änderungen aufgrund des § 21 Absatz 7 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. März 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 85), sind berücksichtigt. Zu den Wertbiotopen gehören im vorliegenden Geodatensatz sämtliche Flächen/Geometrien, die in den Tabellenspalten `BTSCHUTZ_1` und/oder `BTSCHUTZ_2` der Attributtabelle einen Eintrag einer Biotop-Verordnungsnummer (VO) oder die in den Tabellenspalten `LRT_TYP_1` und/oder `LRT_TYP_2` einen Eintrag eines Natura 2000- bzw. EU-LRT-Codes aufweisen. Nachrichtlich weist das LLUR darauf hin, dass der Schutz des § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG aktiviert wird, wenn und sobald eine Fläche die charakteristischen Merkmale eines gesetzlich geschützten Biotopes erfüllt. Der in § 30 Abs. 7 thematisierten Registrierung, die sich nach Landesrecht richtet und zumeist in Biotopkartierungen, Listen oder Biotopverzeichnissen ihren Niederschlag findet, kommt daher eine lediglich deklaratorische Bedeutung zu. Dies ist unbedingt hinsichtlich der Flächen im Bereich außerhalb der Prüfkulisse der BK Phase 2 zu beachten, die nicht im vorliegenden Geodatensatz enthalten und entsprechend attribuiert sind, insbesondere auch dann, wenn Flächen entsprechender Vegetationsausprägung außerhalb der vorgenannten Prüfkulisse liegen, aufgrund der Vegetation und des Charakters aber dennoch gesetzlich geschützt sind. Denn nicht erst durch die Kartierung bzw. Erfassung und Registrierung werden Flächen zum geschützten Biotop, sondern der Charakter als gesetzlich geschütztes Biotop ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz. Bei Fragen und in Zweifelsfällen ist mit der fachlich zuständigen Person im LLUR Rücksprache zu halten. ## Fachliche Zuständigkeit Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Abteilung 5, Naturschutz und Forst - Dezernat 51 Biodiversität Hamburger Chaussee 25 24220 Flintbek E-Mail: poststelle@llur.landsh.de-mail.de
In der vorliegenden Arbeit wird die Salz- bzw. Chlorid-Toleranz wichtiger Salzmarsch-Halophyten der deutschen Nord- und Ostseeküste mittels so genannter Zeigerwerte beschrieben. Dabei wird die ELLENBEG´sche 3-stufige Skala auf eine 6-stufige erweitert. Jede „Salzzahl“ gibt dabei eine definierte Chloridgehalts-Spanne, der die Pflanze am Standort ausgesetzt ist, also deren ökologisches Optimum unter Konkurrenzbedingungen an. Die Einteilung erfolgte nach Daten aus der Literatur, die sich sowohl auf das ökologische, aber auch auf das physiologische Verhalten beziehen können und müssen häufig noch durch gezielte Messungen verifiziert werden. Die hier vorgestellten Zeigerwerte sollen es dem Pflanzensoziologen ermöglichen, über das Arteninventar verschiedener Salzmarsch-Pflanzengesellschaften auf eine „mittlere“ Chloridbelastung am Standort zurück zuschließen und diese somit auch ökologisch abzugrenzen. The salt- (chloride-) tolerance of saltmarsh halophytes in northern Germany is distinguished by spezial index-numbers. The 3-step-like scale of ELLENBERG (1979) is extended to a 6-step-like scale. Each so-called “salt-number” refers to clearly defined chloride ranges which the plants grow best under field conditions, their so called ecological optimum. The differentiation is the result of literature-dates on the ecological and physiological behaviour. In many cases there is still a lack of information. The index-numbers here presented enable to recognize the “medium” chloride content of the soil from the species composition of the plant community.
Das Dezernat 210 "Arten- und Biotopschutz, Naturschutzgebiete" hat als Hauptaufgabe die Erhaltung des vorhandenen Arteninventars der freilebenden Tiere und Pflanzen und der Ökosysteme zu sichern. Das Dezernat 210 ist für die Entscheidung über Ausnahmen und Befreiungen in den festgesetzten oder einstweilig gesicherten Naturschutzgebieten zuständig. Hier werden auch die Unterschutzstellungsverfahren für Naturschutzgebiete vorbereitet, deren weitere Entwicklung geplant und Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen organisiert und finanziert. Damit wird ein wesentlicher Beitrag zur Erhaltung der einzigartigen Naturausstattung Mecklenburg-Vorpommerns geleistet.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 1084 |
Land | 140 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 2 |
Förderprogramm | 1059 |
Software | 1 |
Taxon | 3 |
Text | 44 |
Umweltprüfung | 4 |
unbekannt | 96 |
License | Count |
---|---|
closed | 128 |
open | 1067 |
unknown | 14 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 1205 |
Englisch | 113 |
unbekannt | 4 |
Resource type | Count |
---|---|
Archiv | 6 |
Bild | 6 |
Datei | 4 |
Dokument | 28 |
Keine | 1028 |
Webdienst | 2 |
Webseite | 157 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 893 |
Lebewesen & Lebensräume | 1209 |
Luft | 529 |
Mensch & Umwelt | 1209 |
Wasser | 724 |
Weitere | 1197 |