Der vorliegende Geodatensatz umfasst alle bis zum angegebenen Stand kartierten bzw. aktualisierten und digitalisierten flächenhaft erfassten Wertbiotope (nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG gesetzlich geschützte Biotope und/oder Lebensraumtypen gem. Anh. I der FFH-Richtlinie), zu Nichtwertbiotopen (weder gesetzlich geschützt noch FFH-Lebensraumtyp) degradierte ehemalige Wertbiotope sowie innerhalb der Natura2000-Kulisse gelegene Nichtwertbiotope der landesweiten Biotopkartierung Schleswig-Holstein (BKSH) und weiteren Kartierprojekten. Eine Zuordnung ist über die Attributspalte "Herkunft" möglich, deren Inhalte im Folgenden erläutert werden: BK – Datensatz stammt aus der BKSH – seit 2014, Seen – Datensatz stammt aus dem eigenständigen Projekt WRRL-Seenmonitoring, SH2 - Importierte Datensätze aus dem Register gesetzlich geschützter Biotope. Die kartierten Biotope wurden zum Teil durch Mitarbeiter des LLUR erfasst. Zum Teil wurden Daten aus anderen Kartierungen (z. B. FFH-Lebensraumtypen-Kartierung, Hochmoorkartierung außerhalb FFH-Gebieten, Moorwald- und Auwaldkartierung, Salzwiesenkartierung des NPA, Waldbiotopkartierung in Landesforsten, Seenkartierung des LLUR Abt. 4, Kartierung der Standortübungsplätze, Landschaftspläne u. a.) nach Prüfung durch das LLUR in den Datenbestand übernommen. Zum Teil sind die Daten vor 2014 erfasst worden. WGL14 – Datensatz stammt aus der BKSH – Phase 1 (Wertgrünlandkartierung 2014, WGL); Wichtiger Hinweis: Aus der Wertgrünlandkartierung sind im vorliegenden Geodatensatz ausschließlich die Flächen bzw. Geometrien mit den zugehörigen Datensätzen abgelegt, die den Status als Wertbiotop erfüllen, WGL-BK – Datensatz stammt ebenfalls aus der BKSH – Phase 1. Nachträglich wurde in diesem entweder eine Korrektur hinsichtlich der Geometrien durch das LLUR durchgeführt oder es wurde ein zuvor eingetragener Status als „Wertgrünland (WGL)“ im Sinne des in 2016 unter den gesetzlichen Biotopschutz gestellten „arten- und strukturreichen Dauergrünlands“ wieder entzogen, weil in dem Datensatz die abschließend verbindlich festgelegte Kennartenzahl nicht erreicht wird oder die erforderliche regelmäßige Verteilung des wertgebenden Arteninventars innerhalb der Fläche insgesamt als Grenzfall beurteilt wurde. WGL17 - In 2017 wurde eine Überprüfung der in der landesweiten Biotopkartierung im Kartierzeitraum 2014 bis zum 24.06.2016 als "arten- und strukturreiches Dauergrünland" erfassten Dauergrünlandflächen durchgeführt. Diese Überprüfung diente der Schaffung von Rechtssicherheit, ob die Flächen zum Zeitpunkt der Überprüfung in 2017 den Anforderungen des gesetzlichen Biotopschutzes entsprachen. Denn das "arten-und strukturreiche Dauergrünland" wurde erst mit der Novellierung des schleswig-holsteinischen Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in 2016 unter den gesetzlichen Biotopschutz gestellt. Mit der Veröffentlichung der Änderungen des LNatSchG und anderer Vorschriften in dem Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein (Ausgabe Nr. 7 vom 23.06.2016) wurde der Biotopschutz am Folgetag der Veröffentlichung rechtskräftig. Im Vergleich zu Gesamtdatensätzen der landesweiten Biotopkartierung aus den Vorjahren (2014-2017) kann es daher in Einzelfällen vorkommen, dass für Grünlandflächen der Status als "arten- und strukturreiches Dauergrünland" und damit der gesetzliche Biotopschutz bei der Überprüfung in 2017 nicht bestätigt werden konnte. Unter dem Eintrag WGL17 wurden darüber hinaus auch Flächen aus anderen Regionalprojekten in Schleswig-Holstein in 2017 überprüft und in das Gesamtprojekt der landesweiten Biotopkartierung integriert. Salzwiesen - Datensatz stammt aus der eigenständigen, vom LKN beauftragten „Salzwiesen- und Dünenkartierung“, die im Bereich des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und in den angrenzenden Küstengebieten inkl. der nordfriesischen Inseln und Helgoland (NPV Tönning) durchgeführt wurde. LFK - Die Daten dieser Herkunft entstammen einer Luftbild-gestützten Auswertung im Rahmen des Landwirtschaftlichen Flächenkatasters (LFK) und umfassen innerhalb landwirtschaftlicher Nutzflächen gelegene Stillgewässer gem. VO-Nr. 1b und Kleingewässer gem. VO-Nr. 7. Die ebenfalls im Rahmen des LFK erfassten Knicks und Feldhecken liegen in einem gesonderten Linien-Shape vor. FFH - Seit Abschluss der Phasen 1 (2014) und 2 (2015-2020) der landesweiten Biotopkartierung erfolgt das FFH-Monitoring wieder als eigenständiges Projekt. Die seit 2021 im Rahmen des FFH-Monitorings erhobenen Daten sind über die Herkunft "FFH" identifizierbar. Weitergehende Erläuterung zum Begriff "Wertbiotop": Im Rahmen der BK gehören zu den Wertbiotopen grundsätzlich alle Flächen, die entweder als gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG gelten und/oder als Lebensraumtyp (LRT) gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie (92/43/EWG, 21.05.1992) anzusprechen sind. Hinsichtlich des gesetzlichen Biotopschutzes ist der Stand nach der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in 2016 (Veröffentlichung in dem GVO Nr. 7 vom 23.06.2016, Seite 162) berücksichtigt und schließt das „arten-und strukturreiche Dauergrünland“ mit ein. Auch die Änderungen aufgrund des § 21 Absatz 7 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. März 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 85), sind berücksichtigt sowie - soweit bereits erhoben bzw. in Schleswig-Holstein überhaupt v.h. - auch die seit dem 1. März 2022 gem. § 30 Absatz 1 Nummer 7 BNatSchG neu hinzu gekommenen gesetzlich geschützten Biotope. Zu den Wertbiotopen gehören im vorliegenden Geodatensatz sämtliche Flächen/ Geometrien, die in den Tabellenspalten „BTSCHUTZ_1“ und/oder „BTSCHUTZ_2“ der Attributtabelle einen Eintrag einer Biotopverordnungsnummer (VO) oder die in den Tabellenspalten „LRT_TYP_1“ und/oder „LRT_TYP_2“ einen Eintrag eines LRT-Codes gem. Anh. I der FFH-Richtlinie der EU aufweisen. Nachrichtlich weist das LfU darauf hin, dass der Schutz des § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG aktiviert wird, wenn und sobald eine Fläche die charakteristischen Merkmale eines gesetzlich geschützten Biotopes erfüllt. Der in § 30 Abs. 7 thematisierten Registrierung, die sich nach Landesrecht richtet und zumeist in Biotopkartierungen, Listen oder Biotopverzeichnissen ihren Niederschlag findet, kommt daher eine lediglich deklaratorische Bedeutung zu. D.h. nicht erst durch die Kartierung bzw. Erfassung und Registrierung werden Flächen zum geschützten Biotop, sondern der Charakter als gesetzlich geschütztes Biotop ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz. Bei Fragen und in Zweifelsfällen ist mit der fachlich zuständigen Person im LfU Rücksprache zu halten.
Im Land Berlin gibt es 15 Natura-2000-Gebiete. Es handelt sich um 15 Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH) und fünf Vogelschutzgebiete, die sich auf einer Gesamtfläche von ca. 6.300 Hektar – das entspricht etwa 7 Prozent der Landesfläche – zum großen Teil überlagern. Doch mit der Meldung als Natura 2000-Gebiet ist es nicht getan. Die Aufgabe für die Zukunft lautet, den günstigen Zustand der Lebensraumtypen bzw. den Artenbestand zu sichern oder den bestehenden Zustand in diese Richtung zu verbessern, spezielle Pflege- und Entwicklungskonzepte zu erarbeiten sowie Planungen, Vorhaben und Projekte, die ein Natura 2000-Gebiet berühren, auf ihre Verträglichkeit mit den jeweiligen Erhaltungszielen zu prüfen. Für die Natura 2000-Gebiete und die Vorkommen europaweit geschützter Arten besteht ein grundsätzliches Verschlechterungsverbot. Statistik der NATURA 2000-Gebiete Hinweis: Diese Karte dient der Übersicht und allgemeinen Information zur Lage der Schutzgebiete. Weitere Informationen können Sie aus der Karte für Schutzgebiete nach Naturschutzrecht (inklusive Natura 2000) im Geoportal entnehmen. Benötigen Sie eine rechtsverbindliche Auskunft zum Verlauf einer Schutzgebietsgrenze, sehen Sie bitte die amtliche Karte im Landesarchiv oder dem zuständigen Bezirksamt ein. Sachdaten Zur Anzeige der Sachdaten der Schutzgebiete mit Schutzgebietsverordnungen In Karte anzeigen Baumberge Baumberge Weitere Informationen In Karte anzeigen Falkenberger Rieselfelder Falkenberger Rieselfelder Weitere Informationen In Karte anzeigen Fließwiese Ruhleben Fließwiese Ruhleben Weitere Informationen In Karte anzeigen Fort Hahneberg Fort Hahneberg Weitere Informationen In Karte anzeigen Grunewald Grunewald Weitere Informationen In Karte anzeigen Müggelspree – Müggelsee Müggelspree – Müggelsee Weitere Informationen In Karte anzeigen Pfaueninsel Pfaueninsel Weitere Informationen In Karte anzeigen Schlosspark Buch und angrenzende Waldfläche Schlosspark Buch und angrenzende Waldfläche Weitere Informationen In Karte anzeigen Spandauer Forst Spandauer Forst Weitere Informationen In Karte anzeigen Tegeler Fließtal Tegeler Fließtal Weitere Informationen In Karte anzeigen Teufelsseemoor Köpenick Teufelsseemoor Köpenick Weitere Informationen In Karte anzeigen Wasserwerk Friedrichshagen Wasserwerk Friedrichshagen Weitere Informationen In Karte anzeigen Wasserwerk Tegel Wasserwerk Tegel Weitere Informationen In Karte anzeigen Westlicher Düppeler Forst Westlicher Düppeler Forst Weitere Informationen In Karte anzeigen Wilhelmshagen-Woltersdorfer Dünenzug Wilhelmshagen-Woltersdorfer Dünenzug Weitere Informationen In Karte anzeigen Zitadelle Spandau Zitadelle Spandau Weitere Informationen Die Bekanntmachung im Amtsblatt Berlin von 2005 führt die allgemeinen Erhaltungsziele für die gemeldeten Gebiete bezogen auf die Schutzgegenstände auf. Da im Rahmen der Aktualisierung der Standarddatenbögen (SDB) bei der EU Ergänzungen, Streichungen und Grenzkorrekturen möglich sind, ist jedoch in Vorbereitung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung der aktuelle Meldestand nach SDB abzufragen. Die Bestätigung der Meldung erfolgte nach einer umfangreichen Abstimmungsprozedur durch Veröffentlichung der Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung im Amtsblatt der EU von 2005 sowie, aktuell für Berlin relevant, einer ersten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der kontinentalen biogeografischen Region im Amtsblatt der EU von 2008 .
Berlin wächst weiter: Laut Stadtentwicklungsplan Wohnen sollen bis 2030 194.000 Wohnungen gebaut werden. Räumliche Schwerpunkte dafür sind derzeit 16 neue Stadtquartiere. Ihre Entwicklung ist ohne Eingriffe in Natur und Landschaft nicht zu machen. Das Baugesetzbuch schreibt jedoch vor, solche unvermeidbaren Eingriffe auszugleichen. Um diesen Ausgleich zu steuern, gibt es die Gesamtstädtische Ausgleichskonzeption (GAK) mit den drei Säulen Leitprojekte, thematische Programme und integrierte Aufwertung. GAK und Berliner Ökokonto erlauben es, Ausgleichsmittel zu bündeln – unter anderem in sechs Landschaftsräumen, die als Leitprojekte umfassend ökologisch aufgewertet werden. Gesamtstädtische Ausgleichskonzeption und Berliner Ökokonto Flankierend zur GAK entstand 2018 ein Artenschutzkonzept. Dafür wurde analysiert, welche geschützten Arten voraussichtlich von der Entwicklung der Wohnungsneubauschwerpunkte (Stand 2017) betroffen sein werden. Einige Arten haben Ansprüche an ihren Lebensraum, die einen Ausgleich am Eingriffsort unmöglich machen. Doch fünf der sechs GAK-Leitprojekte liegen unweit großer Standorte für den Wohnungsneubau. Deshalb wurde geprüft, ob diese Landschaftsräume sich für den artenschutzrechtlich erforderlichen Ausgleich eignen. Dafür wurde eine Vielzahl an Untersuchungen und Planungen ausgewertet – nicht zuletzt die Pflege- und Entwicklungspläne für Landschaftsschutzgebiete in den Leitprojekten. Außerdem wurden Fachmeinungen aus Bezirken und Planungsbüros gesammelt. In drei Leitprojekten – der Offenlandschaft Blankenfelder Feldmark, der Waldweidelandschaft Hobrechtsfelde/Buch und der Malchower Auenlandschaft – wurde der Artenbestand eigens kartiert, um ihre Aufwertungspotenziale zu ermitteln. Die so gewonnenen Erkenntnisse, welche geschützten Tierarten wo vorkommen, und mit welchen Maßnahmen sie gefördert werden können, sind in die GAK Artenschutzkonzeption eingeflossen. Das hat den Weg geebnet, konkrete Ausgleichsprojekte mit stadtweiter Bedeutung auf den Weg zu bringen. Ein Großteil der untersuchten Neubauvorhaben geht zulasten von Acker- und Offenland; Vogelarten der Feldflur und anderer Offenlandschaften verlieren damit ihren Lebensraum. Für Feldlerche, Wiesenschafstelze und andere hier brütende Arten muss als Ersatz neuer Lebensraum an anderer Stelle geschaffen werden. Die Artenschutzkonzeption hat nachgewiesen, dass das in den von Acker- und Grünland dominierten Ausgleichslandschaftsräumen möglich ist. Dazu muss die landwirtschaftliche Nutzung dauerhaft extensiviert werden. Außerdem müssen Feldsäume, Blühstreifen, Saumstreifen und andere Lebensraumstrukturen angelegt und naturschutzgerecht gepflegt werden. Ein erstes Pilotprojekt für diesen Ausgleich wurde im Rahmen des Berliner Ökokontos realisiert: In der südlichen Feldflur der Malchower Auenlandschaft sind die ersten Feldlerchenstreifen mittlerweile angelegt. Die integrierte Aufwertung führt zu einer deutlich höheren Brutdichte als auf konventionell bewirtschafteten Flächen. Gesamtstädtische Ausgleichskonzeption Artenschutz
Besonderes Schutzgebiet-Nr. FFH0311 Code: DE 4229-302 Schutzstatus: LSG0032WR - Harz und nördliches Harzvorland, NSG0159 - Kramershai Neumeldung Fläche: 508,36 ha Erläuterungen: Die Neuausweisung des FFH-Gebiets wird von der Fachbehörde für Naturschutz des Landes Sachsen-Anhalt zur Meldung an die Europäische Kommission vorgeschlagen. Aufgrund der Flächengröße und gebietsspezifischen Besonderheiten wird die Meldung eines neuen Natura 2000-Gebietes gegenüber der Erweiterung bestehender Gebiete (FFH-Gebiete Hochharz, Harzer Bachtäler) bevorzugt. Dies erscheint auch aus verwaltungstechnischer Sicht die geeignete Variante, da für die angrenzenden Gebiete bereits ein Verordnungsstatus besteht. Das Vorschlagsgebiet befindet sich auf dem Territorium der Gemeinden Wernigerode und der Stadt Oberharz am Brocken im Landkreis Harz. Es grenzt südlich an die Ortslage Schierke an und erstreckt sich von da bis zur Landesgrenze nach Niedersachsen. Die Nordwestgrenze ist deckungsgleich mit der Grenze des FFH-Gebietes 160 „Hochharz“. Die westliche Begrenzung verläuft wiederum deckungsgleich mit der Grenze des FFH-Gebietes 089 „Harzer Bachtäler“. Die Südgrenze bildet die Bundesstraße 27. Im Osten wird das Gebiet durch den Verbindungsweg von der Ortslage Schierke zu den Scherstorklippen begrenzt. Die Gesamtfläche beträgt ca. 508 Hektar . Das Vorschlagsgebiet umfasst einen bisher außerhalb der Natura 2000-Gebietskulisse liegenden Bereich an Nord-, Ost und Südhang des Kleinen Winterberges. Im nördlichen Abschnitt umfasst es einen Teil des großflächigen und gebietsübergreifenden Moorkörpers mit den Schwerpunktvorkommen der prioritären LRT 91D0* „Moorwälder“, der LRT 7120 und 7140 „Hoch- und Übergangsmoore“ sowie Quellzonen. Höhenlage und spezifische Standortsverhältnisse bedingen im nördlichen Teil auch das Auftreten des LRT 9410 „Montane bis alpine bodensaure Fichtenwälder“. Im Süden schließt das Vorschlagsgebiet das bestehende NSG Kramershai ein, in dem sich die höchstgelegenen Vorkommen des LRT 9110 „Hainsimsen-Buchenwald“ in Sachsen-Anhalt sowie weitere FFH-Lebensraumtypen befinden. In der hier vorgestellten Lage und Ausdehnung stellt das Vorschlagsgebiet geographisch und ökologisch die Kohärenz zwischen dem FFH-Gebiet „Hochharz“ im Nordwesten und dem FFH-Gebiet „Harzer Bachtäler“ im Süden her. Anlässlich der EU-Berichtspflichten wurden 2019 für den Anteil an der Kontinentalen Biogeographischen Region in Sachsen-Anhalt 229 Hektar des LRT 91D0* innerhalb und 3 Hektar außerhalb von Natura 2000-Gebieten gemeldet. Mit einer Gesamtfläche von 43,8 Hektar befinden sich damit gegenwärtig noch weitere 20% dieses prioritären LRT außerhalb des Natura 2000-Schutzgebietssystems. Die neue Gebietsmeldung würde diese landesweit signifikanten Vorkommen des LRT 91D0* in das Schutzgebietssystem gemäß den Forderungen aus der FFH-Richtlinie integrieren. Das Vorschlagsgebiet ist zu über 95% waldbestockt. Es herrscht ein Mosaik vielfältiger Standortsformen vor, die von Mooren bis hin zu terrestrischen Standorten reichen. Es ist zum überwiegenden Teil forstlich überprägt, enthält jedoch immer noch einen hohen Anteil naturnaher Wälder. Insgesamt wurden 10 FFH-Lebensraumtypen festgestellt, darunter 3 prioritäre. Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie: FFH-LRT Flächengröße in ha 91D0* 43,8 9410 51,5 9110 18,6 91E0* 2,0 7120 0,1 7140 0,4 6520 1,5 6230* 0,1 4030 0,1 3260 0,7 Tab. 1: Flächengrößen von FFH-LRT im Vorschlagsgebiet „Wald- und Moorgebiet südwestlich Schierke Schutzziele: Allgemeine Schutzziele: Der Schutzzweck des Gebietes umfasst die Gewährleistung der Kohärenz des Schutzgebietssystems NATURA 2000 und die Wahrung oder die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der LRT gemäß Anhang I FFH-RL einschließlich ihrer charakteristischen Tier- und Pflanzenarten als maßgebliche Bestandteile des besonderen Schutzgebietes einschließlich der mit ihm räumlich und funktional verknüpften und für die Erhaltung der ökologischen Funktionalität bedeutsamen Lebensräume. Des Weiteren umfasst der Schutzzweck die Gewährleistung des günstigen Erhaltungszustandes der Populationen wildlebender Tier- und Pflanzenarten gemäß Anhang II FFH-RL als maßgebliche Bestandteile des Gebietes, einschließlich der mit ihren Habitatflächen räumlich und funktional verknüpften und für die Erhaltung der ökologischen Funktionalität bedeutsamen Lebensräume. Gebietsspezifische Schutzziele: Die Erhaltung der gebietstypischen Biotopkomplexe in den oberen Lagen des Harzes mit ihren sehr vielgestaltigen Lebensräumen, insbesondere der Moorwälder, der Montanen und bodensauren Fichtenwälder, der Erlen-Eschenwälder, der am höchsten gelegenen Buchenwälder Sachsen-Anhalts sowie kleinflächig der naturnahen Fließgewässer mit begleitender Vegetation, Bergmähwiesen, Borstgrasrasen, Mooren und Heideflächen. Erhaltung des zusammenhängenden und gebietsübergreifenden Komplexes aus überwiegend soligenen Mooren sowie den räumlich und funktional mit ihnen verknüpften Quellen sowie Fließgewässern. Die Erhaltung oder die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes insbesondere folgender Schutzgüter als maßgebliche Gebietsbestandteile: 1. LRT gemäß Anhang I FFH-RL: Prioritäre LRT: 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden, 91D0* Moorwälder, 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) Weitere LRT. 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitrichio-Batrachion, 4030 Trockene europäische Heiden, 6520 Berg-Mähwiesen, 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore, 7120 noch renaturierungsfähige degradierte Hochmoore, 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) und LRT 9410 Montane bis alpine bodensaure Fichtenwälder (Vaccinio-Piceetea) 2. Arten gemäß Anhang II FFH-RL: Luchs (Lynx lynx) Anmerkung: Flächendeckende Untersuchungen zum Vorkommen von Arten des Anhangs II FFH-RL liegen noch nicht vor. Die Angabe zum Luchs entstammt den Unterlagen für das ROV Natürlich Schierke. Aufgrund der Habitatausstattung ist mit dem Vorkommen weiterer Arten zu rechnen, so beispielsweise Großes Mausohr (Myotis myotis), Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) und Mopsfledermaus (Barbastellus barbastellus) (M. Trost, mdl. Mtt.) Ökologische Erfordernisse und erforderliche Lebensraumbestandteile für einengünstigen Erhaltungszustand der LRT gemäß Anhang I FFH-RL sind insbesondere: Für die LRT der Wälder im Gebiet (LRT 9110, 91D0*, 91E0*, 9410): natürliche oder naturnahe, lebensraumtypische Standortbedingungen in Bezug auf den Wasserhaushalt (insbesondere für die hydromorph geprägten LRT 91D0* und, 91E0* hinreichend hohe Wasserstände bzw. ggf. regelmäßig stattfindende Überflutungsereignisse), Erhaltung und Entwicklung eines stabilen und vernetzten Bestands von Moorwäldern aller standortbedingten Ausprägungen, der einen repräsentativen Anteil ungenutzter Naturwälder aufweist. Erhaltungsziele sind naturnahe, strukturreiche, möglichst großflächige und unzerschnittene Moorwälder auf nassen bis morastigen, nährstoffarmen bis mäßig nährstoffreichen Standorten mit intaktem Wasserhaushalt sowie natürlichem Relief und intakter Bodenstruktur. Erhaltung und Entwicklung eines landesweit stabilen und vernetzten Bestands aus Erlen-Eschenwäldern aller standortbedingten Ausprägungen, der einen repräsentativen Anteil ungenutzter Naturwälder aufweist. Erhaltungsziele für die einzelnen Vorkommen sind naturnahe, feuchte bis nasse Erlen- und Eschenwälder verschiedenster Ausprägung aller Altersstufen in Quellbereichen, an Bächen und in Flusstälern. Diese umfassen alle natürlichen oder naturnahen Entwicklungsphasen in mosaikartiger Struktur und mit ausreichendem Flächenanteil natürliche oder naturnahe, lebensraumtypische Standortbedingungen in Bezug auf das Bestandsinnenklima, auf das Lichtregime und auf den Humuszustand, Des Weiteren gilt das oben genannte Schutzziel für: ein lebensraumtypisches Arteninventar, ein hinreichend hohen Anteil an Alt- und Biotopbäumen, ein hinreichend hohen Anteil an jeweils lebensraumtypischen Strukturen (z. B. stehendes und liegendes Totholz, Horst- und Höhlenbäume, Waldinnen- und außenränder, Stockwerkaufbau, Geländestrukturen), Gewährleistung eines Mosaiks unterschiedlicher Waldentwicklungsphasen mit einem hinreichend hohen Anteil von Reife- und Zerfallsphase sowie Naturverjüngung, ein hinreichend hohen Anteil weitgehend störungsfreier oder störungsarmer Bestände, Für den LRT der Gewässer (LRT 3260): Natürliche oder naturnahe, lebensraumtypische Gewässerstrukturen und Standortbedingungen, einschließlich der Ufer-, Verlandungs- und Quellbereiche, in Bezug auf das Wasserregime (insbesondere hinreichend hoher Wasserspiegel sowie günstige Strömungsverhältnisse), Natürliche oder naturnahe, lebensraumtypische Bedingungen für den Nährstoffhaushalt Natürliche oder naturnahe Zustände des ökologischen und chemischen Zustand des Wasserkörpers (insbesondere grundsätzliche Schadstofffreiheit), Natürliche oder naturnahe Zustände im Bezug auf das Lichtregime, auf die ökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer sowie auf die Beschaffenheit der Ufer und des Gewässergrundes, Ein lebensraumtypisches Arteninventar in Bezug auf Ufer-, submerse und emerse Vegetation, Für den LRT Borstgrasrasen (LRT 6230*): Ein lebensraumtypisches Arteninventar mit hohem Anteil krautiger Blütenpflanzen bzw. konkurrenzschwacher Arten, insbesondere auch Kryptogamen, Erhaltungsziele für die einzelnen Vorkommen sind arten- und strukturreiche, überwiegend gehölzfreie Borstgras-Rasen auf nährstoffarmen, trocken bis feuchten Standorten, die extensiv beweidet oder gemäht werden. LRT-angepasste Bewirtschaftungsformen Für den LRT der trockenen Heiden (LRT 4030): Natürliche oder naturnahe, lebensraumtypische Strukturen und Standortbedingungen Ein lebensraumtypisches Arteninventar mit einem hohen Anteil konkurrenzschwacher Arten, insbesondere auch Kryptogamen, Die Präsenz der verschiedenen charakteristischen Altersstadien der LRT in Kombination mit vegetationsfreien Rohböden und weiteren charakteristischen Biotopen sowie eingestreuten Sonderstrukturen, LRT-angepasste Bewirtschaftungsformen, Für den LRT der Frisch- und Feuchtwiesen (LRT 6520): Natürliche oder naturnahe, lebensraumtypische Strukturen und Standortbedingungen in Bezug auf den Wasserhaushalt sowie auf den Nährstoffhaushalt (nährstoffarme Standortbedingungen) Einem lebensraumtypischen Arteninventar und einem hohen Anteil krautiger Blütenpflanzen bzw. konkurrenzschwacher Arten, LRT-angepasste Bewirtschaftungsformen, Für die LRT der Moore und feuchten Heiden (LRT 7120, 7140): Natürliche oder naturnahe, lebensraumtypische Strukturen und Standortbedingungen, insbesondere in Bezug auf den Wasserhaushalt (hinreichende Wasserversorgung bzw. dauerhaft oberflächennahe Grundwasserstände, auf den Nährstoffhaushalt (nährstoffarme Standortbedingungen), naturnahe, waldfreie Moore u. a. mit torfmoosreichen Seggen- und Wollgras-Rieden, auf sehr nassen, nährstoffarmen Standorten, meist im Komplex mit nährstoffarmen Stillgewässern und anderen Moortypen, auf die Bodenstruktur, das Lichtregime, die Oberflächenmorphologie sowie auf den Torfkörper und moorbildende Prozesse, Ein lebensraumtypisches Arteninventar, charakterisiert insbesondere durch Kryptogamen und weitere konkurrenzschwache Arten. Ökologische Erfordernisse und erforderliche Lebensraumbestandteile für einen günstigen Erhaltungszustand der Tierarten gemäß Anhang II FFH-RL sind insbesondere: Für den Luchs wenig zersiedelte oder zerschnittene Landschaften mit natürlichen oder naturnahen, größeren zusammenhängenden, strukturreichen Waldkomplexen, geeignete Wanderkorridore. Meldekarte (pdf-Datei 2,2 MB) LRT-Karte (pdf-Datei 2,5 MB) Letzte Aktualisierung: 14.04.2021
Besonderes Schutzgebiet Nr. 293 Code: DE 3739-301 Schutzstatus: LSG0017JL - Möckern-Magdeburgerforth Neumeldung Gesamtfläche: 138,98 ha Erläuterungen: Die Neuausweisung des FFH-Gebiets wird von der Fachbehörde für Naturschutz des Landes Sachsen-Anhalt empfohlen und beruht auf dem qualitativ und flächenmäßig bedeutsamen Vorkommen des in Sachsen-Anhalt sowie in der gesamten kontinentalen biogeografischen Region (BGR) stark gefährdeten, prioritären LRT 91D0* („Moorwälder“, Erhaltungszustand "U2"). Insbesondere ist die aktuell eingenommene Fläche in dieser BGR zu gering. Es besteht insofern die Verpflichtung gegenüber der EU, einen günstigen Erhaltungszustand dieses LRT wieder herzustellen. Praktikabel ist dies nur durch die Einbeziehung der derzeit noch außerhalb der FFH-Gebietskulisse liegenden Vorkommen. Das Vorschlagsgebiet befindet sich in der Landschaftseinheit Burger Vorfläming und umfasst einen Teilbereich des Quellgebiets der Gloine. Hier ist am Nordabfall des Flämings im Übergang zur Gloineniederung ein Quellmoorkomplex ausgebildet, der neben den genannten und prioritär zu schützenden Moorwäldern in Abhängigkeit von Hydrologie und Trophie auch Quellwälder enthält, die dem FFH-LRT LRT 91E0* (Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior) enthält. Moor- und Quellwälder bilden eine hydrologische Einheit, darüber hinaus sind im Einzugsbereich des Moores Buchenwälder und Kiefernforste einbezogen, die als Pufferzone für die hydromorphen Lebensraumtypen dienen. Im Abstrombereich des Moores sind Feuchtgrünländer in das Vorschlagsgebiet einbezogen. Das Vorschlagsgebiet befindet sich im Landkreis Jerichower Land auf dem Territorium der Gemeinde Magdeburgerforth. Es grenzt im Südosten an die Ortslage Magdeburgerforth, die Südgrenze bildet ein von der Ortslage aus nach Westen verlaufender Waldweg. Im Westen wird das Gebiet von einem in nordöstliche Richtung nach Reesdorf verlaufenden Feldweg, anschließend, ebenso wie der nördliche Teil der Ostgrenze, von einem Entwässerungsgraben markiert. Der übrige Teil der Ostgrenze verläuft entlang der Wald-Offenland-Grenze. Die Gesamtfläche beträgt ca. 140 Hektar. Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie: LRT 91D0* - Moorwälder LRT 91E0* - Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior Schutzziele: Allgemeine Schutzziele Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der Lebensraumtypen (LRT) nach Anhang I der FFH-Richtlinie (FFH-RL) einschließlich der für sie charakteristischen Arten sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen Lebensräume, die für die Erhaltung der ökologischen Funktionsfähigkeit der LRT, des FFH-Gebietes insgesamt sowie für die Erhaltung der Kohärenz des Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind. Gebietsspezifische Schutzziele Erhaltung eines störungsarmen, weitgehend naturnahen Quellwald-Komplexes mit Vorkommen eines gut erhaltenen Moorwaldes (Vaccinio uliginosi-Pinetum sylvestris) mit für den LRT 91D0* charakteristischen Pflanzenarten, wie Sumpf-Porst (Ledum palustre) und Glocken-Heide (Erica tetralix), den räumlich und funktional mit ihm verknüpften Quellen sowie Fließgewässern sowie seiner Pufferzonen mit Erlen-Quellwäldern, Rotbuchenwäldern, Kiefernforsten und Feuchtgrünländern, seines Torfkörpers sowie eines gebietstypischen Wasserhaushaltes am nordöstlichen Rand der Altengrabower Mittelplatte Erhaltung oder die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes insbesondere folgender Schutzgüter als maßgebliche Gebietsbestandteile: 1. LRT gemäß Anhang I FFH-RL: Prioritäre LRT: 91D0* Moorwälder, 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) Weitere LRT: 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitrichio-Batrachion, 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) Ökologische Erfordernisse und erforderliche Lebensraumbestandteile für einen günstigen Erhaltungszustand der LRT gemäß Anhang I FFH-RL sind insbesondere 1. für die LRT der Wälder (LRT 9110, 91D0*, 91E0): - natürliche oder naturnahe, lebensraumtypische Standortbedingungen in Bezug auf den Wasserhaushalt (insbesondere für die hydromorph geprägten LRT 91D0* und 91E0* hinreichend hohe Wasserstände bzw. ggf. regelmäßig stattfindende Überflutungsereignisse), auf den Nährstoffhaushalt (insbesondere für die LRT nährstoffärmerer Bodenverhältnisse: LRT 91D0* und ggf. 9110), auf das Bestandsinnenklima, auf das Lichtregime und auf den Humuszustand, - ein lebensraumtypisches Arteninventar, - ein hinreichend hoher Anteil an Alt- und Biotopbäumen, - ein hinreichend hoher Anteil an jeweils lebensraumtypischen Strukturen (z. B. stehendes und liegendes Totholz, Horst- und Höhlenbäume, Waldinnen- und -außenränder, Stockwerkaufbau, Geländestrukturen), - ein Mosaik unterschiedlicher Waldentwicklungsphasen mit einem hinreichend hohen Anteil von Reife- und Zerfallsphase sowie Naturverjüngung, - ein hinreichend hoher Anteil weitgehend störungsfreier oder störungsarmer Bestände, 2. für die LRT der Gewässer (LRT 3260): - natürliche oder naturnahe, lebensraumtypische Gewässerstrukturen und Standort-bedingungen, einschließlich der Ufer-, Verlandungs- und Quellbereiche, in Bezug auf das Wasserregime (insbesondere hinreichend hoher Wasserspiegel sowie für den fließenden LRT 3260 günstige Strömungsverhältnisse), auf den Nährstoffhaushalt (insbesondere für den LRT geringerer Trophiestufe: LRT 3260), auf den ökologischen und chemischen Zustand des Wasserkörpers (insbesondere grundsätzliche Schadstofffreiheit), auf das Lichtregime, auf die ökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer sowie auf die Beschaffenheit der Ufer und des Gewässergrundes, - ein lebensraumtypisches Arteninventar in Bezug auf Ufer-, submerse und emerse Vegetation. Meldekarte (pdf-Datei 650 KB) LRT-Karte (pdf-Datei 590 KB) Letzte Aktualisierung: 14.04.2021
Besonderes Schutzgebiet Nr. 307 Code: DE 4032-301 Schutzstatus: LSG0026HBS - Huy Neumeldung: 20,19 ha Erläuterungen: Die Neuausweisung des FFH-Gebiets wird von der Fachbehörde für Naturschutz des Landes Sachsen-Anhalt empfohlen und beruht auf den qualitativ und flächenmäßig bedeutsamen Vorkommen mehrerer prioritären Lebensraumtypen. Insbesondere der LRT 6240* tritt im Gebiet großflächig in hervorragender Ausprägung sowie mit überregional bedeutsamen, sehr individuenreichen Vorkommen stark gefährdeter Arten, wie Deutscher Enzian (Gentianella germanica), aber auch Frühlingsadonisröschen (Adonis vernalis) und Bocksriemenzunge (Himantoglossum hircinum) auf, ist aber im Natura 2000-Netz nur lückenhaft repräsentiert. Zwar wird der Erhaltungszustand dieses LRT in der atlantischen biogeografischen Region (BGR) insgesamt als „günstig“ eingeschätzt, jedoch ist die eingenommene Fläche zu gering. Überregional bedeutsam ist das Vorkommen des in der gesamten atlantischen biogeografischen Region stark gefährdeten, prioritären LRT 6110* (Erhaltungszustand "U2"). Insbesondere ist die aktuell eingenommene Fläche in der BGR zu gering. Es besteht insofern die Verpflichtung gegenüber der EU, einen günstigen Erhaltungszustand dieses LRT wieder herzustellen. Praktikabel ist dies nur durch die Sicherung der verbliebenen Vorkommen einschließlich ihrer Pufferzonen. Das Vorkommen des LRT 8160* stellt eine Besonderheit für die atlantische biogeografische Region dar und wurde in der vergangenen Berichtsperiode noch nicht gemeldet. Das Vorschlagsgebiet befindet sich in der Landschaftseinheit Nördliches Harzvorland und umfasst einen Teilbereich eines dem Huy nordöstlich vorgelagerten Muschelkalk-Höhenzuges. Im Plateaubereich sowie auf den südexponierten Hanglagen am Oberhang ist ein großräumiger Komplex aus Trockenlebensräumen über Muschelkalk entwickelt. Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie: LRT 6110* - Lückige basophile oder Kalk-Pionierrasen LRT 6210* Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia: besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen) LRT 6240* - Subpannonische Steppen-Trockenrasen LRT 8160* - Kalkhaltige Schutthalden der collinen bis montanen Stufe Mitteleuropas Schutzziele: Allgemeine Schutzziele Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der Lebensraumtypen (LRT) nach Anhang I der FFH-Richtlinie (FFH-RL) einschließlich der für sie charakteristischen Arten sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen Lebensräume, die für die Erhaltung der ökologischen Funktionsfähigkeit der LRT, des FFH-Gebietes insgesamt sowie für die Erhaltung der Kohärenz des Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind. Gebietsspezifische Schutzziele Erhaltung eines Kalk-Trockenrasen-Komplexes mit gut erhaltenen Vorkommen von für diese Standortbedingungen typischen Lebensraumtypen, wie Kalk-Pionierrasen, Kalk-Schutthalden, Volltrocken- und Halbtrockenrasen mit teils kontinentaler Tönung und einem typisch ausgeprägten Artinventar mit Frühlingsadonisröschen, Deutschem Enzian, Bocksriemenzunge und Bienen-Ragwurz. Erhaltung oder die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes insbesondere folgender Schutzgüter als maßgebliche Gebietsbestandteile: 1. LRT gemäß Anhang I FFH-RL: Prioritäre LRT: LRT 6110* Lückige basophile oder Kalk-Pionierrasen, LRT 6210* Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia: besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen), LRT 6240* Subpannonische Steppen-Trockenrasen, LRT 8160* - Kalkhaltige Schutthalden der collinen bis montanen Stufe Mitteleuropas Ökologische Erfordernisse und erforderliche Lebensraumbestandteile für einen günstigen Erhaltungszustand der LRT gemäß Anhang I FFH-RL sind insbesondere 1. für die LRT der Kalkmagerrasen (LRT6110*, 6210, 6210*, 6240*): - lebensraumtypische Strukturen und Standortbedingungen (insbesondere nährstoffarme, trockene), - ein lebensraumtypisches Arteninventar mit hohem Anteil krautiger Blütenpflanzen bzw. konkurrenzschwacher Arten, insbesondere auch Kryptogamen, - lückige, niedrigwüchsige, besonnte Rasenstrukturen mit partiell vegetationsfreien Offenbodenstellen, höchstens geringen Streuauflagen und ggf. randlich thermophilen Saumstrukturen (LRT 6110*, 6120*, 6210, 6210*, 6240*) und anstehendem Festgestein, - LRT-angepasste Bewirtschaftungsformen, 2. für die LRT der Schutthalden und Felsen (LRT 8160*): - natürliche oder naturnahe, lebensraumtypische Strukturen und Standortbedingungen (lückige Vegetation, insbesondere auf offenen, natürlich anstehenden Felsflächen oder Geröllhalden mit sich ggf. umlagerndem Gesteinsmaterial), - natürliches oder naturnahes, lebensraumtypisches Arteninventar, charakterisiert insbesondere durch Kryptogamen und weitere konkurrenzschwache Arten Meldekarte (pdf-Datei 4,9 MB) LRT-Karte (pdf-Datei 425 KB) Letzte Aktualisierung: 14.04.2021
Besonderes Schutzgebiet Nr. 292 Code: DE 3435-303 Schutzstatus: LSG0010SDL - Uchte-Tangerquellen und Waldgebiete nördlich Uchtspringe Neumeldung Gesamtfläche: 27,00 ha Erläuterungen: Die Neuausweisung des FFH-Gebiets wird von der Fachbehörde für Naturschutz des Landes Sachsen-Anhalt empfohlen und beruht auf dem qualitativ und flächenmäßig bedeutsamen Vorkommen des in Sachsen-Anhalt sowie in der gesamten kontinentalen biogeografischen Region (BGR) stark gefährdeten, prioritären LRT 91D0* („Moorwälder“, Erhaltungszustand "U2"). Insbesondere ist die aktuell eingenommene Fläche in der BGR zu gering. Es besteht insofern die Verpflichtung gegenüber der EU, einen günstigen Erhaltungszustand dieses LRT wieder herzustellen. Praktikabel ist dies nur durch die Einbeziehung der derzeit noch außerhalb der FFH-Gebietskulisse liegenden Vorkommen. Das Vorschlagsgebiet befindet sich im Übergangsbereich der Landschaftseinheiten Altmarkheiden und Östliche Altmarkplatten am Nordostrand der Colbitz-Letzlinger Heide. Hier ist am Nordostrand der Colbitz-Letzlinger Heide ein Quellmoorkomplex ausgebildet. Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie: LRT 91D0* - Moorwälder Schutzziele: Allgemeine Schutzziele Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der Lebensraumtypen (LRT) nach Anhang I der FFH-Richtlinie (FFH-RL) einschließlich der für sie charakteristischen Arten sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen Lebensräume, die für die Erhaltung der ökologischen Funktionsfähigkeit der LRT, des FFH-Gebietes insgesamt sowie für die Erhaltung der Kohärenz des Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind. Gebietsspezifische Schutzziele Erhaltung eines störungsarmen Quellwald-Komplexes mit Vorkommen eines Moorwaldes (Vaccinio uliginosi-Pinetum sylvestris) mit für den LRT 91D0* charakteristischen Pflanzenarten, wie Sumpf-Porst (Ledum palustre), den räumlich und funktional mit ihm verknüpften Quellen sowie Fließgewässern sowie seiner Pufferzonen sowie eines gebietstypischen Wasserhaushaltes am nordöstlichen Rand der Colbitz-Letzlinger Heide Erhaltung oder die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes insbesondere folgender Schutzgüter als maßgebliche Gebietsbestandteile: 1. LRT gemäß Anhang I FFH-RL: Prioritäre LRT: 91D0* Moorwälder Ökologische Erfordernisse und erforderliche Lebensraumbestandteile für einen günstigen Erhaltungszustand der LRT gemäß Anhang I FFH-RL sind insbesondere 1. für die LRT der Wälder (LRT 91D0*): - natürliche oder naturnahe, lebensraumtypische Standortbedingungen in Bezug auf den Wasserhaushalt (insbesondere für die hydromorph geprägten LRT 91D0* hinreichend hohe Wasserstände), auf den Nährstoffhaushalt (insbesondere für die LRT nährstoffärmerer Bodenverhältnisse: LRT 91D0*), auf das Bestandsinnenklima, auf das Lichtregime und auf den Humuszustand, - ein lebensraumtypisches Arteninventar, - ein hinreichend hoher Anteil an Alt- und Biotopbäumen, - ein hinreichend hoher Anteil an jeweils lebensraumtypischen Strukturen (z. B. stehendes und liegendes Totholz, Horst- und Höhlenbäume, Waldinnen- und -außenränder, Stockwerkaufbau, Geländestrukturen), - ein Mosaik unterschiedlicher Waldentwicklungsphasen mit einem hinreichend hohen Anteil von Reife- und Zerfallsphase sowie Naturverjüngung, - ein hinreichend hoher Anteil weitgehend störungsfreier oder störungsarmer Bestände. Meldekarte (pdf-Datei 4 MB) LRT-Karte (pdf-Datei 661 KB) Letzte Aktualisierung: 14.04.2021
Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) informiert auf dieser Seite über das Zaunbauprojekt zur Aufrechterhaltung der traditionellen Beweidung von wertvollen Halbtrockenrasen bei Ballenstedt. Die Weideflächen liegen zum größten Teil innerhalb des Naturschutzgebietes „Gegensteine-Schierberg“ (NSG0157), welches gleichzeitig auch Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Gegensteine und Schierberge bei Ballenstedt“ (FFH0093LSA) ist. Um der daraus erwachsenden landes- und europaweiten Verantwortung des Landes Sachsen-Anhalt für den Schutz und Erhalt der naturschutzfachlich wertvollen Lebensräume und Arten gerecht zu werden wurde dieses Projekt initiiert. Im Folgenden werden Inhalt, Ziel und Finanzierung des Projektes erläutert. Für Fragen oder Anmerkungen dazu, kann gern eine E-Mail an nebenstehende Adresse gesendet werden. Das Projektgebiet besteht aus zwei Teilbereichen. Das Teilgebiet bei Ballenstedt umfasst die Gegensteine, den Stein- und Schierberg und befindet sich in der Landschaftseinheit Nordöstliches Harzvorland, in der sogenannten subherzynen Kreidemulde. Geomorphologisch und ökologisch wird diese Region im Südwesten von dem steil ansteigenden Harz abgegrenzt. Der zweite Teil des Projektgebiets liegt südlich von Ermsleben in der Nähe der Konradsburg und damit bereits in der Landschaftseinheit Unterharz. Das Landschaftsbild wird vor allem von landwirtschaftlichen Flächen geprägt und immer wieder von Wiesen, Wäldern und Streuobstwiesen begleitet. Markant sind einige überregional bekannte, überwiegend aus Kreidesandstein aufgebaute Felsformationen, wie die Gegensteine. Diese bemerkenswerten, aus geologischer Sicht spannenden Formationen sind ein Ergebnis von Steilstellungen älterer Schichten während der saxonischen Bruchschollentektogenese im Tertiär. Mit der damaligen Heraushebung der Harzscholle wurden die Schichten des Perms, der Trias und der Kreidezeit entlang der sogenannten Harzrandstörungslinie senkrecht gestellt und zum Teil auch überkippt. Die härtesten Gesteine (silifizierter Sandstein) wurden seitdem herausgewittert und bilden heute die von weitem sichtbaren Felserhebungen, die die Region des nördlichen Harzvorlandes prägen und beliebte Ausflugsziele geworden sind. Es herrscht ein ausgeprägtes trocken-warmes Klima vor. Die zum Teil sehr geringen Niederschlagsmengen, bedingt durch die Regenschattenlage zum Harz, wirken sich sowohl auf den Naturhaushalt als auch auf die Land- und Forstwirtschaft aus. Mehr oder weniger ebene Lagen weisen Lößauflagen auf und sind gut für eine ackerbauliche Nutzung geeignet. An Hängen und in Steillagen fehlt der Löß weitgehend. Diese Standorte werden traditionell als Weideflächen genutzt. Zur Ertragserhöhung wurden hier in der Vergangenheit Streuobstbestände angelegt. Kulturhistorisch betrachtet, wurden die sehr flachgründigen und mageren Wiesen dieser Landschaft seit jeher durch Wanderbeweidung mit Schafen und Ziegen bewirtschaftet. Schäfer zogen mit ihren Herden von Wiese zu Wiese und sorgten so zum einen für die Offenhaltung der mageren Wiesen und zum anderen für die Ausbreitung von Pflanzensamen zwischen den Flächen. Auf diese Art und Weise entstand im Raum Ballenstedt eine vielseitige Kulturlandschaft mit artenreichen Trocken- und Halbtrockenrasen. Hervorzuheben sind die deutschlandweit bedeutenden Vorkommen von Herbstwendelorchis ( Spiranthes spiralis ) und Feld-Fransenenzian ( Gentianella campestris ). Weitere typische Pflanzen der Trocken- und Halbtrockenrasen sind beispielsweise Echte Mondraute ( Botrychium lunaria ), Graue Skabiose ( Scabiosa canescens ), Helm-Knabenkraut ( Orchis militaris ), Bienen-Ragwurz ( Ophrys apifera ), Große Braunelle ( Prunella grandiflora ) oder Gewöhnliches Zittergras ( Briza media ). Diese an die Standortverhältnisse angepasste Vegetation bietet auch einer Vielzahl tierischer Spezialisten Lebensraum. Zum Beispiel profitieren insbesondere Hautflügler, wie die Skabiosen-Hosenbiene ( Dasypoda argentata ) oder die Skabiosen-Sandbiene ( Andrena marginata ) von den zahlreichen Rohbodenstellen. Aber auch aus anderen Gruppen des Tierreiches gibt es Spezialisten, die diese kargen Bedingungen zu schätzen wissen. Als Beispiele wären die Schlingnatter ( Coronella austriaca ) oder die Zauneidechse ( Lacerta agilis) zu nennen. Quellen und Hintergrundinformationen: Standarddatenbogen 2020 für das Gebiet Gegensteine und Schierberge bei Ballenstedt (PDF-Datei, nicht barrierefrei) Fachtext zur Landschaftsgliederung Sachsen-Anhalts (Stand: 01.01.2001) (PDF-Datei, nicht barrierefrei) Die Beweidung wird von dem seit rund 12 Jahren dort tätigem Schäfereibetrieb aus der Region unter Berücksichtigung der naturschutzfachlichen Anforderungen durchgeführt. So wurden die offenen Landschaften mit den prägenden Felsformationen gepflegt und erlebbar gehalten, der Lebensraum für die spezialisierten Arten verbessert und das typische Landschaftsbild dieser Gegend geschützt. Die Weideflächen im Gebiet sind rund 90 ha groß. Die mageren, unebenen Standorte sind zum Teil sehr flachgründig bis felsig, wodurch die typischen unmittelbar mit der Beweidung zusammenhängenden Tätigkeiten (z.B. das Stellen von Elektrozäune mit ausreichend Spannung oder das Stellen von Wasserwagen) erschwert sind. Der - durch die naturschutzfachlich gewünschte Ausmagerung des beweideten Grünlands bedingte - Ertragsrückgang auf den Weideflächen, erhöht den Aufwand der Beweidung zusätzlich. Ein häufigeres Umstellen der Koppelzäune in immer kürzeren Abständen wird erforderlich, um den Weidetieren ausreichend Nahrung zu bieten. Dieser erhöhte Aufwand birgt die Gefahr der Aufgabe der Beweidung, wenn er nicht mehr leistbar ist. Das Bild der historisch gewachsenen Kulturlandschaft und das darin vorkommende Artinventar geraten in Gefahr. Die Beweidung ist die einzige nachhaltige Bewirtschaftungsmöglichkeit, um Landschaftsbild und Biodiversität zu erhalten. Alternative Methoden, wie Mahd oder Brand, sind entweder nicht realisierbar, nicht zielführend oder um ein Mehrfaches kostenintensiver als die traditionelle Weidewirtschaft. Um eine Beweidung der wertvollen Flächen jetzt und künftig grundsätzlich zu erleichtern, wurden auf einer Gesamtstrecke von 4.400 m feste Zaunabschnitte in den beiden Teilgebieten des Projekts errichtet. Dabei werden die Weideflächen nie in Gänze, sondern immer nur teilweise eingezäunt. Während der tageweisen Beweidung der Teilflächen werden diese vorübergehend durch flexible Elektrozäune des Weidebetriebes ergänzt und nach Abschluss des Weideganges wieder abgebaut. Der Festzaun hat eine Höhe von 1,50 m, um ein Eindringen von Wildtieren von außen nach innen und das Entkommen der Weidetiere sowie der Hüte- und Herdenschutzhunde von innen nach außen zu verhindern. Zusätzlich weist der Zaun einen Untergrabeschutz auf. Die Zaunpfosten verfügen nicht über Betonsockel im Boden. Die durch die traditionelle Nutzung entstandenen wertvollen Trocken- und Halbtrockenrasen sowie die dort etablierten Arten sind auf ein daran angepasstes Beweidungsregime angewiesen. Die Installation der festen Zaunabschnitte soll auf lange Sicht die Beweidung auf diesen schwierig zu bewirtschaftenden Standorten mit vermindertem Aufwand ermöglichen, um den guten Erhaltungszustand dieser besonderen Magerrasen und deren charakteristischen Arten zu sichern und zu schützen. Das Projekt wurde im Jahr 2023 mit insgesamt rund 200.000 € über das Artensofortförderprogramm des Landes Sachsen-Anhalt finanziert. Das Projekt soll 2024/2025 weitergeführt und abgeschlossen werden. Geplant sind sechs weitere feste Zaunabschnitte am Schierberg Nord, an den Gegensteinen und der Konradsburg. Dafür wird voraussichtlich das Förderprogramm NaturWasserMensch (ehemals Artensofortförderung) des Landes Sachsen-Anhalt genutzt. Letzte Aktualisierung: 14.06.2024
Gesamtdatensatz der linienförmig erfassten Biotope, mit Alleen, Knicks, Feldhecken, Baumreihen, Steinmauern und Steinriegel (Erfassung seit 2014) Der vorliegende Geodatensatz umfasst alle bis zum angegebenen Stand kartierten bzw. aktualisierten und digitalisierten flächenhaft erfassten Wertbiotope (nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG gesetzlich geschützte Biotope und/oder Lebensraumtypen gem. Anh. I der FFH-Richtlinie), zu Nichtwertbiotopen (weder gesetzlich geschützt noch FFH-Lebensraumtyp) degradierte ehemalige Wertbiotope sowie innerhalb der Natura2000-Kulisse gelegene Nichtwertbiotope der landesweiten Biotopkartierung Schleswig-Holstein (BKSH) und weiteren Kartierprojekten. Eine Zuordnung ist über die Attributspalte "Herkunft" möglich, deren Inhalte im Folgenden erläutert werden: BK – Datensatz stammt aus der BKSH – seit 2014, Seen – Datensatz stammt aus dem eigenständigen Projekt WRRL-Seenmonitoring, SH2 - Importierte Datensätze aus dem Register gesetzlich geschützter Biotope. Die kartierten Biotope wurden zum Teil durch Mitarbeiter des LLUR erfasst. Zum Teil wurden Daten aus anderen Kartierungen (z. B. FFH-Lebensraumtypen-Kartierung, Hochmoorkartierung außerhalb FFH-Gebieten, Moorwald- und Auwaldkartierung, Salzwiesenkartierung des NPA, Waldbiotopkartierung in Landesforsten, Seenkartierung des LLUR Abt. 4, Kartierung der Standortübungsplätze, Landschaftspläne u. a.) nach Prüfung durch das LLUR in den Datenbestand übernommen. Zum Teil sind die Daten vor 2014 erfasst worden. WGL14 – Datensatz stammt aus der BKSH – Phase 1 (Wertgrünlandkartierung 2014, WGL); Wichtiger Hinweis: Aus der Wertgrünlandkartierung sind im vorliegenden Geodatensatz ausschließlich die Flächen bzw. Geometrien mit den zugehörigen Datensätzen abgelegt, die den Status als Wertbiotop erfüllen, WGL-BK – Datensatz stammt ebenfalls aus der BKSH – Phase 1. Nachträglich wurde in diesem entweder eine Korrektur hinsichtlich der Geometrien durch das LLUR durchgeführt oder es wurde ein zuvor eingetragener Status als „Wertgrünland (WGL)“ im Sinne des in 2016 unter den gesetzlichen Biotopschutz gestellten „arten- und strukturreichen Dauergrünlands“ wieder entzogen, weil in dem Datensatz die abschließend verbindlich festgelegte Kennartenzahl nicht erreicht wird oder die erforderliche regelmäßige Verteilung des wertgebenden Arteninventars innerhalb der Fläche insgesamt als Grenzfall beurteilt wurde. WGL17 - In 2017 wurde eine Überprüfung der in der landesweiten Biotopkartierung im Kartierzeitraum 2014 bis zum 24.06.2016 als "arten- und strukturreiches Dauergrünland" erfassten Dauergrünlandflächen durchgeführt. Diese Überprüfung diente der Schaffung von Rechtssicherheit, ob die Flächen zum Zeitpunkt der Überprüfung in 2017 den Anforderungen des gesetzlichen Biotopschutzes entsprachen. Denn das "arten-und strukturreiche Dauergrünland" wurde erst mit der Novellierung des schleswig-holsteinischen Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in 2016 unter den gesetzlichen Biotopschutz gestellt. Mit der Veröffentlichung der Änderungen des LNatSchG und anderer Vorschriften in dem Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein (Ausgabe Nr. 7 vom 23.06.2016) wurde der Biotopschutz am Folgetag der Veröffentlichung rechtskräftig. Im Vergleich zu Gesamtdatensätzen der landesweiten Biotopkartierung aus den Vorjahren (2014-2017) kann es daher in Einzelfällen vorkommen, dass für Grünlandflächen der Status als "arten- und strukturreiches Dauergrünland" und damit der gesetzliche Biotopschutz bei der Überprüfung in 2017 nicht bestätigt werden konnte. Unter dem Eintrag WGL17 wurden darüber hinaus auch Flächen aus anderen Regionalprojekten in Schleswig-Holstein in 2017 überprüft und in das Gesamtprojekt der landesweiten Biotopkartierung integriert. Salzwiesen - Datensatz stammt aus der eigenständigen, vom LKN beauftragten „Salzwiesen- und Dünenkartierung“, die im Bereich des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und in den angrenzenden Küstengebieten inkl. der nordfriesischen Inseln und Helgoland (NPV Tönning) durchgeführt wurde. LFK - Die Daten dieser Herkunft entstammen einer Luftbild-gestützten Auswertung im Rahmen des Landwirtschaftlichen Flächenkatasters (LFK) und umfassen innerhalb landwirtschaftlicher Nutzflächen gelegene Stillgewässer gem. VO-Nr. 1b und Kleingewässer gem. VO-Nr. 7. Die ebenfalls im Rahmen des LFK erfassten Knicks und Feldhecken liegen in einem gesonderten Linien-Shape vor. FFH - Seit Abschluss der Phasen 1 (2014) und 2 (2015-2020) der landesweiten Biotopkartierung erfolgt das FFH-Monitoring wieder als eigenständiges Projekt. Die seit 2021 im Rahmen des FFH-Monitorings erhobenen Daten sind über die Herkunft "FFH" identifizierbar. Weitergehende Erläuterung zum Begriff "Wertbiotop": Im Rahmen der BK gehören zu den Wertbiotopen grundsätzlich alle Flächen, die entweder als gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG gelten und/oder als Lebensraumtyp (LRT) gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie (92/43/EWG, 21.05.1992) anzusprechen sind. Hinsichtlich des gesetzlichen Biotopschutzes ist der Stand nach der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in 2016 (Veröffentlichung in dem GVO Nr. 7 vom 23.06.2016, Seite 162) berücksichtigt und schließt das „arten-und strukturreiche Dauergrünland“ mit ein. Auch die Änderungen aufgrund des § 21 Absatz 7 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. März 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 85), sind berücksichtigt sowie - soweit bereits erhoben bzw. in Schleswig-Holstein überhaupt v.h. - auch die seit dem 1. März 2022 gem. § 30 Absatz 1 Nummer 7 BNatSchG neu erfassten gesetzlich geschützten Biotope. Zu den Wertbiotopen gehören im vorliegenden Geodatensatz sämtliche Flächen/ Geometrien, die in den Tabellenspalten „BTSCHUTZ_1“ und/oder „BTSCHUTZ_2“ der Attributtabelle einen Eintrag einer Biotopverordnungsnummer (VO) oder die in den Tabellenspalten „LRT_TYP_1“ und/oder „LRT_TYP_2“ einen Eintrag eines Natura 2000- bzw. EU-LRT-Codes aufweisen. Nachrichtlich weist das LfU darauf hin, dass der Schutz des § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG aktiviert wird, wenn und sobald eine Fläche die charakteristischen Merkmale eines gesetzlich geschützten Biotopes erfüllt. Der in § 30 Abs. 7 thematisierten Registrierung, die sich nach Landesrecht richtet und zumeist in Biotopkartierungen, Listen oder Biotopverzeichnissen ihren Niederschlag findet, kommt daher eine lediglich deklaratorische Bedeutung zu. D.h. nicht erst durch die Kartierung bzw. Erfassung und Registrierung werden Flächen zum geschützten Biotop, sondern der Charakter als gesetzlich geschütztes Biotop ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz. Bei Fragen und in Zweifelsfällen ist mit der fachlich zuständigen Person im LfU Rücksprache zu halten. Hinweis: Daten der maritimen LRT 1110 und 1170 in der Ostsee, befinden sich in dem separaten Geodatensatz "Maritim_Daten_Ostsee_LRT_1110_und_1170" alle weiteren maritim-Daten in dem separaten Geodatensatz "Marine_Daten_gesamt"; aus Gründen des Datenschutzes im vorliegenden Datensatz nicht enthalten sind zudem Vertragsnaturschutzflächen.
Ausgewertet wurden Fischerfassungen in 153 Gewässern zwischen 2014 und 2022. In diesem Zeitraum wurde jedes dargestellte Gewässer mindestens einmal befischt. Die meisten und insbesondere alle größeren, nach WRRL berichtspflichtigen Gewässer wurden mehrfach und an verschiedenen Probenahmestellen befischt. Die Gewässer wurden grundsätzlich elektrisch befischt. Die Fischereidurchführung erfolgte nach den anerkannten methodischen Grundsätzen und in der Regel mit Gleichstromaggregaten. Bewatbare Gräben und Kleingewässer wurden mit einem tragbaren, batteriebetriebenen Gerät befischt, größere Gewässer vom Boot aus mit einem generatorgetriebenen, mit höherer Leistung. Mit Hilfe des Gleichstromaggregates wird im Wasser ein elektrisches Feld erzeugt. In diesem befindliche Fische greifen, entsprechend ihrer Länge und Stellung zu den Feldlinien unterschiedliche Spannungen ab. Je nach Stärke derselben reichen die Reaktionen der Fische von Flucht über positive Galvanotaxis (gerichtetes Schwimmen zur Anode) bis hin zur Galvanonarkose. Der Wirkungsradius der Fangelektrode beträgt ca. 2 m. Bei qualifizierter Anwendung ist die Elektrofischerei das schonendste Verfahren zur Fischbestandserfassung, da die Fische weniger mit Netzmaterial u. ä. in Berührung kommen als bei anderen Fangmethoden, weshalb sie kaum Schuppen- oder Schleimhautverletzungen aufweisen. Sie ist zudem bei rauhen Bodensubstraten, wie Blocksteinwurf, Steinschüttungen oder Pflanzenbeständen, auch die effizienteste aller Fangmethoden. Aufgrund dessen wurde die Elektrobefischung auch die Standard-Erfassungsmethode für die fisch-basierte Gewässerbewertung gemäß WRRL in Fließgewässern. Die Längen der einzelnen Befischungsstrecken variierten zwischen 300 m und 3.000 m Uferlinie, je nach Gewässerbreite, Strukturvielfalt und Fangerfolg. Ziel war es, das Artenspektrum möglichst vollständig zu erfassen. Allerdings sind bei der Elektrofischerei pelagisch (im Freiwasser) lebende, bzw. große, scheue Individuen aller Fischarten im Fang unterrepräsentiert. Die Fluchtdistanz der genannten Fische ist weitaus größer als das effektive Fangfeld der Anode, so dass sie nur zufällig erfasst werden. Insgesamt ist die Selektivität der Elektrofischerei allerdings weitaus geringer als die anderer Methoden, bei vergleichbarem Arbeits- und Zeitaufwand. In den Landseen wurden zusätzlich Multimaschenstellnetze parallel zu den Elektrobefischungen eingesetzt, zum Fang von Fischen im Freiwasser (die bei den Elektrobefischungen methodisch unterrepräsentiert sind). Stellnetze fangen nach dem Prinzip, dass sich ein Fisch bei dem Versuch, das Netz zu durchschwimmen, mascht, d.h. die Netzmasche umschließt seinen Körper so fest, dass er nicht mehr entkommen kann. Die beste Fängigkeit wird erzielt, wenn der Körperumfang des Fisches 25% größer ist als der Maschenumfang, was nur bei einem sehr eingeschränkten Längenspektrum der Fall ist. Aus diesem Grund sind Stellnetze extrem größenselektiv. Die gewählte Maschenweite bestimmt das Größenspektrum und damit z. T. auch das Artenspektrum der zu fangenden Fische. Bei Multimaschennetzen werden Netzblätter mit unterschiedlichen Maschenweiten zusammengesetzt, was ihnen den Vorteil einer geringeren Größenselektivität verschafft gegenüber Netzen einheitlicher Maschenweite. Bei den Freiwasserbefischungen der Berliner Landseen wurden 30 m lange und 1,5 m hohe Multimaschen-Grundstellnetze gesetzt. Die Anzahl der Netze richtete sich nach der Gewässergröße. Jedes Netz bestand aus insgesamt 12 Blättern mit den Maschenweiten 5 – 6,25 – 8 – 10 – 12,5 – 15,5 – 19,5 – 24 – 29 – 35 – 43 – 55 mm. Die Stellzeit betrug maximal zwei Stunden, um Verletzungen der sich maschenden Fische zu minimieren. In den Flussseen und großen Fließgewässern führte das Fischereiamt Berlin, auf dem Großen Müggelsee auch das Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB), zusätzlich Schleppnetzbefischungen durch. Diese dienten, analog zu den Stellnetzbefischungen, ebenfalls der Erfassung der bei den Elektrobefischungen unterrepräsentierten Freiwasser-Fische. Im Gegensatz zu Stellnetzen, die nur fangen, wenn ein Fisch versucht sie zu durchschwimmen, wird ein Schleppnetz aktiv durchs Wasser gezogen, wo es dann auch inaktive Fische fängt. Damit eignet es sich weitaus besser für Einschätzungen der Häufigkeit von Freiwasserfischen als Stellnetze, erfordert aber auch einen erheblich höheren technischen und Arbeitsaufwand. Das Fischereiamt Berlin hat im August 2004 das Fischereiforschungsschiff „PISCATOR“ in Dienst gestellt, welches u. a. regelmäßig zur Durchführung von Schleppnetzbefischungen eingesetzt wird. Beim Schleppnetz handelt es sich um einen hinter dem Schiff gezogenen Netzsack mit Netzflügeln, dessen Öffnung durch sog. Scherbretter offengehalten wird. Die Maschenweite im Netzsack (Steert) bestimmt die kleinste Länge der im Netz zurückgehaltenen Fische, darüber hinaus ist es kaum größenselektiv. Vom Fischereiamt wurden unterschiedliche Schleppnetze verschiedener Bauart und Maschenweiten im Netzsack eingesetzt. Die Schleppstrecken variierten zwischen wenigen 100 m und 2-3 km Länge. Im Rahmen des Müggelsee-Fischmonitorings führt das IGB in jedem zweiten Jahr ebenfalls Schleppnetzbefischungen durch, mit dem 2011 in Dienst gestellten Forschungsschiff „Paulus Schiemenz“. Insgesamt wird durch die Verwendung verschiedener Gerätetypen die Fangselektivität des einzelnen kompensiert, was die Repräsentanz der Fischbestandserfassung, besonders der Arterfassung steigert. Ergänzt wurden die Arteninventare durch qualitative Informationen der Berufsfischer über besondere Fänge, wie z.B. den Fang einer Meerforelle in der Unterhavel am 15.02.2017, bzw. der Stiftung Naturschutz über auffällige Beifänge, in erster Linie nicht-einheimischer Arten, wie Goldfisch und Sonnenbarsch. Die Standardauswertung der Fänge beinhaltet das Bestimmen, Zählen und Messen aller gefangenen Fische, stichprobenartig wird zusätzlich gewogen. Bei sehr vielen Fischen einer Alters- bzw. Längengruppe wird eine repräsentative Stichprobe vermessen und die übrigen Individuen nur gezählt. So werden zur Schonung der Tiere der Fang schneller bearbeitet und die Fische zügiger zurückgesetzt. Neben der hier eher gewässerbezogenen Auswertung der Fischfangdaten des Fischereiamts Berlin wird im Jahr 2024 auch eine aktuelle fischartenbezogene Auswertung als Broschüre veröffentlicht.
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