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Internationale Flussgebietseinheiten nach Wasserrahmenrichtlinie

Dargestellt werden die internationalen Flussgebietsheinheiten (engl. river basin district, abgekürzt RBD) der Flüsse, die durch Deutschland fließen. Die Flussgebietseinheit der Donau wird nicht vollständig dargestellt. Nach Definition in der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) versteht man unter Flussgebietseinheit das Land- und Meeresgebiet, das aus einem oder mehreren benachbarten Einzugsgebieten und den ihnen zugeordneten Grundwässern und Küstengewässern besteht und gemäß Artikel 3 Absatz 1 als Haupteinheit für die Flussbewirtschaftung festgelegt wird.

Internationale Flussgebietseinheiten nach Wasserrahmenrichtlinie

Dargestellt werden die internationalen Flussgebietsheinheiten (engl. river basin district, abgekürzt RBD) der Flüsse, die durch Deutschland fließen. Die Flussgebietseinheit der Donau wird nicht vollständig dargestellt. Nach Definition in der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) versteht man unter Flussgebietseinheit das Land- und Meeresgebiet, das aus einem oder mehreren benachbarten Einzugsgebieten und den ihnen zugeordneten Grundwässern und Küstengewässern besteht und gemäß Artikel 3 Absatz 1 als Haupteinheit für die Flussbewirtschaftung festgelegt wird.

Wie kompensiert Deutschland?

In den Jahren 2010, 2015 und 2017 erschienen vom Umweltbundesamt (UBA) beauftragte Analysen des deutschen Marktes für freiwillige Treibhausgaskompensation. Die Analysen zeigten einen stetig wachsenden Markt, der jedoch die bestehende Nachfrage nach Zertifikaten aus Klimaschutzprojekten in Deutschland nicht bedienen kann. Um die Entwicklung des Marktes der letzten Jahre nachzuvollziehen sowie die Nachfrage nach Zertifikaten aus deutschen Klimaschutzprojekten im Lichte der Anforderungen des Übereinkommens von Paris zu untersuchen, erfolgt eine erneute Analyse des deutschen Marktes zur freiwilligen Treibhausgaskompensation für die Jahre 2017 bis 2020. Neben der Marktanalyse werden fünf Länder mit inländischen Märkten zur Kompensation vorgestellt und untersucht. Die Untersuchung soll Rückschlüsse auf die Einführung eines inländischen Kompensationsmarktes in Deutschland unterstützen. Abschließend werden Herausforderungen, Barrieren und Perspektiven für die freiwillige Nutzung von Klimaschutzprojekten in Deutschland abgeleitet. Die Analyse zeigt das Spannungsfeld auf, das sich für Projekte zur Kompensation in Deutschland ergibt, wenn Anforderungen des Übereinkommens von Paris, sowie nationale und europäische Regulierungen berücksichtigt werden. Die Untersuchungen sind Teil des Forschungsvorhabens "Neue Perspektiven für nationale Klimaschutzprojekte zur Kompensation von Treibhausgasen" (FKZ 3720425050). Quelle: Forschungsbericht

Ausgestaltung von nichtmarktbezogenen Ansätzen als Teil der Regelungen des Artikel 6 des Pariser Übereinkommens

Während marktbasierte Formen der Zusammenarbeit in den Artikeln 6.2-6.7 des Pariser Abkommens verankert sind, betont Artikel 6.8 die Bedeutung von nicht-marktbasierten Ansätzen (Non-Market Approaches, NMAs) in unterschiedlichen Bereichen der internationalen Zusammenarbeit zu Minderung und zur Anpassung an den Klimawandel. Artikel 6.9 legt die Rahmenbedingungen für die in Artikel 6.8 beschriebenen NMAs fest. Die Vertragsparteien des Pariser Abkommens verhandeln derzeit ein Arbeitsprogramm zu NMAs. Bei richtiger Konzeption kann eine zügige Verbreitung nicht-marktbasierter internationaler Zusammenarbeit in den Bereichen Technologieentwicklung und -transfer, Kapazitätsaufbau und Finanzierung einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der nationalen Klimabeiträge (Nationally Determined Contributions, NDCs) und zur Steigerung der Klimaambitionen leisten. Vor diesem Hintergrund formuliert dieser Bericht Empfehlungen zur Ausgestaltung des NMA-Rahmenwerks und des Arbeitsprogramms sowie zur Identifizierung konkreter NMAs, die von den verhandelnden Vertragsparteien in Betracht gezogen werden können. Der Bericht nennt konkrete Beispiele für NMAs in Bereichen, die von den Vertragsparteien bereits als relevant identifiziert wurden, darunter Waldschutz, Resilienz, Minderung, Energieeffizienz sowie die bereits genannten Querschnittsthemen Technologieentwicklung und -transfer, Kapazitätsaufbau und Finanzierung. Das NMA-Arbeitsprogramm sollte als sinnvolle Ergänzung zur laufenden Arbeit unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC) gestaltet werden. Der Fokus sollte deshalb auf Aktivitäten liegen, die laufende Bemühungen nicht duplizieren, nicht durch Marktmechanismen umsetzbar sind, transformativ sind und von der internationalen öffentlichen Klimafinanzierung bislang nicht bzw. nur bedingt berücksichtigt wurden. Die Relevanz der NMAs wird letztlich davon abhängen, inwieweit sich die Vertragsparteien aktiv an der Identifizierung konkreter NMAs beteiligen und diese im NMA-Forum einreichen. Ein solches Forum wird im letzten Textentwurf der Präsidentschaft der 25. Vertragsstaatenkonferenz (25th Conference of the Parties, COP25) vorgesehen. Das NMA-Forum sollte flexibel, aber dennoch ergebnisorientiert arbeiten, um die Berücksichtigung von neuen Konzepten und Pilotaktivitäten zu ermöglichen. Letztlich wird auch die Rolle der Finanzierung entscheidend für die Bedeutung des NMA-Arbeitsprogramms sein. Nach dem derzeitigen Stand der Verhandlungen wird das NMA-Arbeitsprogramm über keine eigenen finanziellen Mittel verfügen. Die Finanzierungskomponente muss dennoch berücksichtigt werden, um zu vermeiden, dass das NMA-Arbeitsprogramm sich zu einem reinen "Talkshop" entwickelt. Quelle: Forschungsbericht

Integration von Umweltaspekten in andere Politikbereiche - Best Practices

Das Projekt "Integration von Umweltaspekten in andere Politikbereiche - Best Practices" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic, Institut für Internationale und Europäische Umweltpolitik durchgeführt. Kernstück dieses Projektes war die Durchführung eines Workshops, auf dem die Erfahrungen der Mitgliedsstaaten im Hinblick auf Integration von Umweltbelangen und den entsprechenden rechtlichen, verwaltungstechnischen, politischen und wirtschaftlichen Verfahren und Mechanismen zusammengetragen und auf ihre Eignung für die Übertragung auf andere Staaten geprüft wurden. Die Ergebnisse des Workshops wurden zusammengefasst und in einem Tagungsband veröffentlicht.

Internationale Marktansätze zur Ambitionssteigerung

Das Projekt "Internationale Marktansätze zur Ambitionssteigerung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH durchgeführt. Das Vorhaben soll erarbeiten unter welchen Bedingungen Artikel 6-Kooperationen von Deutschland genutzt werden können, um zur Ambitionssteigerung beizutragen. Ziel des Vorhabens ist hierbei die Erarbeitung eines Prüf- und Kriterienkatalogs zur Kooperation unter Art. 6.2 des ÜvP für Deutschland. Hierfür sollen Anreize für Deutschland aufgezeigt, sowie mögliche Partnerländer identifiziert werden. Abschließend soll der Katalog einem Praxischeck unterzogen werden.

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