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Untersuchungen zur Bewältigung des Hochwassers im Juni 2013 (Hochwasser 2013)

Das Projekt "Untersuchungen zur Bewältigung des Hochwassers im Juni 2013 (Hochwasser 2013)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Potsdam, Institut für Erd- und Umweltwissenschaften durchgeführt. Nach dem Augusthochwasser 2002, das mit 11,6 Milliarden Euro Schaden das bislang teuerste Ereignis in Deutschland war, wurden etliche Maßnahmen (Artikelgesetz zum Hochwasserschutz, EU -Hochwasser -Richtlinie, Aktionspläne etc.) initiiert, die die Hochwasservorsorge verbessern sollten. Im Juni 2013 trat ein großräumiges Hochwasser auf, das wiederum Schäden in Milliardenhöhe anrichtete. Aufgrund der hydrologischen Ähnlichkeit der beiden Ereignisse soll nun untersucht werden, was Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft aus dem Ereignis 2002 gelernt haben, wie sie im Mai/Juni 2013 vorbereitet waren und welche Defizite weiterhin bestehen. Das inter - und transdisziplinäre Projekt soll Schäden durch zukünftig e Hochwasser reduzieren, indem Defizite in der Vorsorge benannt und Lösungsansätze aufgezeigt werden. Um dies zu erreichen, werden die Projektergebnisse in Präsentationen und Strategiedokumenten aufbereitet. Neben einem praxisorientierten Synthesebericht, der im Projekt erstellt wird, sollen die Ergebnisse in Politikprozesse (Hochwasserdialog des BMU, European/Global Plattform von UN-ISDR, IRDR etc.) einfließen. Nach Projektende sollen die Ergebnisse in wissenschaftlichen, international begutachteten Zeitsc hriften publiziert werden. Datensätze sollen einer weiteren Nutzung zugänglich gemacht werden, z.B. über die (objektspezifische) Schadensdatenbank HOWAS 21 sowie über eine Hochwasserereignisdatenbank von UP und GFZ. Weiterhin wird die Befragung im AP B2 so angelegt, dass sie als Ausgangspunkt für ein längerfristiges Monitoring der Hochwasservorsorge dienen kann. Zudem fließen die Ergebnisse in Lehrveranstaltungen der geowissenschaftlichen Studiengänge an der UP ein.

Auswirkungen des neuen Hochwasserschutzgesetzes auf die Inhalte von Raumordnungs- und Bauleitplänen

Das Projekt "Auswirkungen des neuen Hochwasserschutzgesetzes auf die Inhalte von Raumordnungs- und Bauleitplänen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Zentralinstitut für Raumplanung der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung e.V. durchgeführt. Das Hochwasserschutzgesetz vom 3.5.2005 ist eine Reaktion auf die Erfahrungen mit katastrophalen Hochwasserereignissen. Durch dieses Artikelgesetz wurden insbesondere im Wasserhaushaltsgesetz, im Raumordnungsgesetz und im Baugesetzbuch Vorschriften mit dem Ziel geändert, den vorbeugenden Hochwasserschutz zu stärken. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf den Paragraph Paragraph 31a-32 WHG und hier insbesondere auf der Regelung in Paragraph 31b Abs.4 WHG, welche die Ausweisung neuer Baugebiete in festgesetzten Überschwemmungsgebieten grundsätzlich untersagt. Es wurde daher der Frage nachgegangen, welche Auswirkungen die im Hochwasserschutzgesetz enthaltenen Neuregelungen auf die Inhalte von Regional- und Bauleitplänen haben. Zu klären war insbesondere, ob bzw. inwieweit verstärkte Bindungen der Regionalplanung und der Bauleitplanung begründet wurden. Die Voraussetzungen für solche Bindungen insbesondere durch festgesetzte (Paragraph 31b Abs.2 S.3 und 4 WHG) und in Kartenform dargestellte und vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete ( Paragraph 31b Abs.5 WHG) werden näher beleuchtet.

Fachliche Grundlagen der Umsetzung Artikelgesetz innerhalb ELLA in LSA

Das Projekt "Fachliche Grundlagen der Umsetzung Artikelgesetz innerhalb ELLA in LSA" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule Magdeburg-Stendal, Institut für Wasserwirtschaft und Ökotechnologie durchgeführt. Erarbeitung von fachlichen Grundlagen der Umsetzung des Gesetzes zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes in Bezug auf die Wasserwirtschaft und Raumordnung in LSA.

Neukonzipierung der Anforderungen an das Einleiten von Abwasser nach Paragraph 7a WHG unter Berücksichtigung medienübergreifender Aspekte - TV 1: Studie - TV 2: Bilanzstatuswirkshop und mehrere branchenbezogene Workshops für ausgewählte Branchen

Das Projekt "Neukonzipierung der Anforderungen an das Einleiten von Abwasser nach Paragraph 7a WHG unter Berücksichtigung medienübergreifender Aspekte - TV 1: Studie - TV 2: Bilanzstatuswirkshop und mehrere branchenbezogene Workshops für ausgewählte Branchen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ingenieurbüro Dr. Köppke GmbH durchgeführt. A) Problemstellung: Zu den weitreichenden Veränderungen, die sich im Umweltrecht aus der Umsetzung von EG-Richtlinien in nationales Recht ergeben, gehören die Konsequenzen durch das sogenannte Artikelgesetz, dem Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer Richtlinien zum Umweltschutz vom 27. Juli 2001. Die Einbeziehung des fach- und medienübergreifenden Schutzes der Umwelt unter Berücksichtigung der Wechselbeziehungen und möglichen Verlagerungseffekte in andere Umweltmedien wird zwangsläufig zu einer neuen Wahrnehmung der Abwasserbehandlung und zu einer anderen Vorgehensweise bei der Neukonzipierung der Abwasserverordnung führen. B) Handlungsbedarf: Vor diesem Hintergrund soll der Stand der Technik für das Einleiten von Abwasser durch Einführung eines integrierten Konzeptes zur Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung entsprechend IVU-Richtlinie überprüft und weiterentwickelt werden. Leitlinie ist die neue Definition des Standes der Technik mit den anzuwendenden 12 Kriterien des Anhangs zu Paragraph 7a WHG Abs. 5. Das Vorhaben soll in zwei Teilvorhaben laufen: Teilvorhaben I: Studie zum Stand der Technik der Abwasservermeidung und -behandlung; Teilvorhaben II: 1. Bilanz-Statusworkshop zum Stand der Technik der Abwasservermeidung und -behandlung; 2. Branchenbezogene Workshops für ausgewählte Branchen. C) Ziel des Vorhabens: Das Ziel des Vorhabens ist es, eine ausführliche Recherche; systematische Zusammenstellung und Auswertung der vom Bund geförderten besonders innovativen Abwasservermeidungs- und -behandlungsprojekte, der BREF-Dokumente zur IVU-Richtlinie, von Fachliteratur u.a. im Hinblick auf Entwicklungs- und Umsetzungspotentiale einer ressourcenschonenden stoffstromorientierten Abwasserwirtschaft durchzuführen. Die Ergebnisse der Studie sollen in einem Bilanz-Statusworkshop und in Branchenworkshops mit der Fachöffentlichkeit diskutiert werden.

Teilvorhaben: Die Ereignisbewältigung durch die Länder und Einsatzorganisationen im Vergleich zum Hochwasser 2002

Das Projekt "Teilvorhaben: Die Ereignisbewältigung durch die Länder und Einsatzorganisationen im Vergleich zum Hochwasser 2002" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsches Komitee Katastrophenvorsorge e.V. durchgeführt. Nach dem Augusthochwasser 2002, das mit 11,6 Milliarden Euro Schaden das bislang teuerste Ereignis in Deutschland war, wurden etliche Maßnahmen (Artikelgesetz zum Hochwasserschutz, EU-Hochwasser-Richtlinie, Aktionspläne, etc.) initiiert, die die Hochwasservorsorge verbessern sollten. Im Juni 2013 trat ein großräumiges Hochwasser auf, das wiederum Schäden in Milliardenhöhe anrichtete. Aufgrund der hydrologischen Ähnlichkeit der beiden Ereignisse bietet sich ein Vergleich der beiden Ereignisse an. Ziel des Teilvorhabens ist die Analyse des Hochwassers von Juni 2013 hinsichtlich der Ereignisbewältigung durch die Länder und Einsatzorganisationen sowie Aspekte der Vorsorge. Dazu sollen einerseits die Erfolge und Defizite des Einsatzes im Juni 2013 ermittelt werden und daraus die weitere Entwicklung sowie Empfehlungen für die Politik, Verwaltungen und Einsatzorganisationen abgeleitet werden. Das Teilvorhaben des DKKV untersucht vor allem die Lessons-Learned und die Zusammenarbeit der Länder sowie der Einsatzorganisationen und entwickelt daraus praxisbezogene Empfehlungen. Dieses besteht aus folgenden Arbeitspaketen: AP B1: Workshop zur Analyse des Hochwassers von 2013 im Vergleich zu 2002 mit Vertretern der Länder und Einsatzorganisationen einschließlich DKKV Experten. AP B2: Recherche der Einsatzberichte und weiterer Workshop mit Einsatzorganisationen zur Analyse der interorganisationellen Zusammenarbeit. AP C1: Schlussfolgerungen für die zukünftige Hochwasservorsorge und Vernetzung der Aktivitäten.

Teilvorhaben: Potentielle und tatsächliche Schadensminderung durch Vorsorge und Frühwarnung

Das Projekt "Teilvorhaben: Potentielle und tatsächliche Schadensminderung durch Vorsorge und Frühwarnung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Potsdam, Institut für Erd- und Umweltwissenschaften, Professur für Geographie und Naturrisikenforschung durchgeführt. Nach dem Augusthochwasser 2002, das mit 11,6 Milliarden Euro Schaden das bislang teuerste Ereignis in Deutschland war, wurden etliche Maßnahmen (Artikelgesetz zum Hochwasserschutz, EU-Hochwasser-Richtlinie, Aktionspläne etc.) initiiert, die die Hochwasservorsorge verbessern sollten. Im Juni 2013 trat ein großräumiges Hochwasser auf, das wiederum Schäden in Milliardenhöhe anrichtete. Aufgrund der hydrologischen Ähnlichkeit der beiden Ereignisse soll untersucht werden, was Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft aus dem Ereignis 2002 gelernt haben, wie sie im Mai/Juni 2013 vorbereitet waren und welche Defizite weiterhin bestehen. Die inter- und transdisziplinäre Untersuchung soll in Empfehlungen für die Politik münden. Das Teilvorhaben der Uni Potsdam untersucht insbesondere die Schadensreduktion durch Vorsorge und Frühwarnung und besteht aus folgenden Arbeitspaketen: AP A1: Ereignisdokumentation, Schadensbilanz und Vergleich der Ereignisse 2013 und 2002; AP B1: Entwicklung der staatlichen Hochwasservorsorge seit 2002 (Flächenvorsorge; Wiederaufbau und Vorsorge); AP B2: Vorsorge im Privatsektor im Juni 2013 (Befragung von 1000 betroffenen Privathaushalten und 300 Unternehmen); AP B3: Krisenbewältigung im Juni 2013 - Fallstudienartige Modellierung der privaten und öffentlichen Hochwasservorsorge entlang der Mulde und Analyse spezieller Problemlagen; AP C1: Synthese und Empfehlungen für die zukünftige Hochwasservorsorge.

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