Die Bestrebungen zu Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft führen zu einer erhöhten Nachfrage nach Recyclingbauprodukten für Neubauten und Renovierungen. Aufgrund der Ausgangsmaterialien und Herstellungsprozesse können Recyclingbauprodukte mit Schadstoffen wie VOC, Schwermetallen, PCB, PAK, Chlorparaffinen, Asbest etc. belastet sein. Die meisten dieser Schadstoffe werden nicht durch die existierende Produktregulierung (CE-Kennzeichen) abgedeckt. Forschungsziele: 1) Ermittlung von auf dem Markt befindlichen und in größeren Mengen verkauften Recycling-Bauprodukten mit innenraumrelevanter Anwendung. 2) Ermittlung gasförmiger Emissionen repräsentativer Produktklassen durch Prüfkammerexperimente und Extrapolation auf Raumluftkonzentrationen: a) organische Verbindungen mit toxikologischer Relevanz b) Gerüche. 3) Ermittlung möglicher, von Recyclingprodukten ausgehenden Gesundheitsgefährdungen und Forderungen nach Kennzeichnungs- oder Regulierungsbedarf. Geplante Outputs: 1) Forschungsberichte zu den Untersuchungen. 2) Informationsmaterialien für die Öffentlichkeit. 3) Internationaler Workshop zur Vermarktung der Ergebnisse auf internationaler Ebene.
Les materiaux contenant de l'amiante sont omnipresents dans notre environnement. L'emission de fibres lors de leur degradation peut representer un danger pour la population en general, danger qu'il s'agit d'estimer. Notre contribution a l'etude de ce probleme comporte quatre volets: - Mise au point et codification d'une methode de reference pour la determination des fibres minerales (en particulier d'amiante), basee sur la microscopie electronique a transmission, seule technique reellement applicable a l'etude de l'environnement general. - Collaboration au niveau international a un effort de standardisation de la methode, par notre participation au groupe de travail 'joint working group iso tc147/sc2/wg18 - iso tc146/sc3/wg1' et a des tests interlaboratoires. - Determination du taux de pollution en differents sites typiques de suisse (dont trois du reseau nabel). - Mise en evidence de l'influence de l'activite humaine sur la quantite de fibres respirables en suspension dans l'air, dans des batiments comportant des sources potentielles d'amiante (isolations, revetements de sol, amiante-ciment, etc...). (FRA)
Der Landkreis Landshut betreibt ca. 6 Kilometer nördlich der Stadt Landshut in einer ehemaligen Sand- bzw. Kiesgrube die Reststoffdeponie Spitzlberg. Das Areal der Deponie erstreckt sich in Ost-West-Rich- tung auf ca. 450 m, in Nord-Süd-Richtung auf ca. 250 m und umfasst eine Grundfläche von rund 8,35 ha. Die derzeit bestehende Deponie ist in drei Bauabschnitte (BA I - III) eingeteilt. Bei der Deponie Spitzlberg handelt es sich aktuell um eine DK-II-Deponie, auf der bereits zum jetzigen Zeitpunkt neben DK-II-Abfällen auch DK-I-Abfälle abgelagert werden können. Die Deponieklasse II (DK- II) entspricht einer Deponie für nicht gefährliche und gefährliche Abfälle, wie z.B. Bauabfälle, Straßenaufbruch und Aschen; eine DK-I-Deponie (DK-I) entspricht einer Deponie für nicht gefährliche und gefährliche Abfälle, wie beispielsweise Bodenaushub, Bauabfälle, Asbest und künstliche Mineralfasern. Um das vorhandene DK-II-Volumen der Deponie Spitzlberg weiter zu schonen ist der Erweiterungsbau als DK-I-Deponie geplant. Der Landkreis Landshut plant, die bestehende Deponie zu erweitern und das Gelände südlich davon bis zur benachbarten Staatsstraße St 2143 zu einer DK-I-Deponie als Bauabschnitt IV der Deponie Spitzlberg auszubauen. Die Erweiterungsfläche umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 944 und 943/2 der Gemarkung Oberglaim im Gemeindegebiet des Marktes Ergolding. Die Flurstücke befinden sich bereits im Eigentum des Landkreises Landshut. Die Erweiterungsfläche umfasst ca. 4,78 ha. Auf der Fläche kann ein Volumen von ca. 520.000 m³ an Abfällen abgelagert werden. Mit der Erweiterung sind weder eine Veränderung der Art, der Zusammensetzung noch der Menge der abzulagernden Abfälle verbunden. Das im Bereich des neuen Deponieabschnitts anfallende unbelastete Oberflächenwasser soll gesammelt und über den Feldbach abgeleitet werden. Das Einleiten von Niederschlagswasser stellt eine Benutzung im Sinne des § 9 Abs. 1 WHG dar und bedarf der behördlichen Erlaubnis nach § 8 Abs. 1 WHG. Daher wird im Zuge der Erweiterung der Deponie Spitzlberg durch den BA IV auch eine wasserrechtliche Genehmigung gem. § 8 Abs. 1 WHG zur zeitlich beschränkten Direkteinleitung von Oberflächenwasser aus den rekultivierten Bereichen des BA IV sowie befestigter und unbefestigter Randbereiche der Deponie in den Feldbach beantragt. Das Sickerwasser soll –in Abstimmung mit dem Markt Ergolding- ungedrosselt in den Mischwasserkanal eingeleitet werden. Hierfür wird gem. § 58 Abs. 1 WHG unter Berücksichtigung des § 51 der Abwasserverordnung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens eine Genehmigung beantragt. Für die Querung des Feldbaches mit der Sickerwasserleitung und neuer Sohlbefestigung des Baches sowie dem Bau von zwei Schächten im Bereich des Felbaches ist eine Ausnahme gem. § 78 Abs. 5 WHG erforderlich. Zusätzlich wurde für die Deponieerweiterung gem. § 37 Absatz 1 KrWG ein Antrag zur Zulassung des vorzeitigen Baubeginns eingereicht.
Um die Luftqualität in Berlin zu verbessern, muss auch der Schadstoffausstoß von Baumaschinen gesenkt werden. Denn im Bereich von Baustellen tragen Baumaschinen mit Dieselmotor durch ihre Abgase zu erhöhten Feinstaubbelastungen bei. Insgesamt kommen heute in Berlin aus den Motoren von Baumaschinen circa 97 Tonnen Dieselruß pro Jahr und aus allen Dieselfahrzeugen etwa 90 Tonnen. Baumaschinen tragen damit genauso zur Partikelbelastung bei wie der Straßenverkehr. Unbehandelte Abgase von Dieselmotoren wurden von der Weltgesundheitsorganisation in die gleiche Klasse krebserregender Stoffe eingestuft wie Asbest. Außerdem erhöhen Dieselrußpartikel das Risiko für Atemwegserkrankungen und für Herz-Kreislauferkrankungen wie Herzinfarkt oder Schlaganfall. Zur Senkung des Dieselrußausstoßes aus Baumaschinen wird daher in Berlin seit 2016 für Baumaschinen, die auf Baustellen der öffentlichen Hand eingesetzt werden, die Einhaltung von Umweltstandards gefordert. Ältere Maschinen müssen mit einem Partikelfilter nachgerüstet werden, um diese Standards einzuhalten. Die Nachrüstung mit Partikelfiltern wurde zuvor in einem Modellprojekt erfolgreich getestet. Durch ein Beratungsprojekt wurden Unternehmen bei Fragen zur Nachrüstung und Bauherren bei der Umsetzung der Regelungen unterstützt. Hierzu wurden von 2015 bis 2017 mehrere Informationsveranstaltungen durchgeführt und ein Leitfaden zu Fragen der Nachrüstung und ein Leitfaden zur Unterstützung der Kontrolle von Baumaschinen erarbeitet. Um einfach nachweisen zu können, dass die Umweltstandards eingehalten werden, wurden vom Land Berlin Plaketten zur Kennzeichnung emissionsarmer Baumaschinen eingeführt. Plaketten für Baumaschinen Auf Baustellen der öffentlichen Hand Berlin müssen viele Baumaschinen Umweltanforderungen erfüllen. Die Einhaltung der Anforderungen muss vom Bauunternehmen nachgewiesen werden. Um dies zu vereinfachen, wurde in Berlin die Plakette für Baumaschinen geschaffen. Weitere Informationen Ausgabestellen von Plaketten für Baumaschinen Informationen zu den drei Typen von Ausgabestellen. Alle Ausgabestellen erhalten die Plakette kostenlos von der für Umwelt zuständigen Senatsverwaltung Berlin. Weitere Informationen Umweltschutzanforderungen zur Verbesserung der Luftqualität in Berlin bei der Vergabe von Bauleistungen Bei Vergabe von Bau- und Dienstleistungen durch öffentliche Auftraggeber des Landes Berlin wird ein umweltfreundliches Beschaffungswesen durch den Senat angewandt, das Umweltschutzanforderungen berücksichtigt. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Partikelfilter Die auf Baustellen der öffentlichen Hand Berlin geforderten Umweltstandards werden von neuen Maschinen in der Regel ohne weiteres erfüllt. Ältere Maschinen können weiter genutzt werden, wenn sie mit einem Partikelfilter nachgerüstet werden. Weitere Informationen Praxistest Partikelfilter an Baumaschinen
Die von uns in Laborversuchen und grosstechnisch durchgefuehrte thermische Behandlung, bei der die Temperaturen innerhalb der Sintergrenze liegen, ist ein energiesparendes und kostenguenstiges Verfahren, bei dem die Asbestfasern voellig zerstoert werden. Als Endprodukt entstehen asbestfreie Oxide und Silikate, z.T. mit hydraulischen Eigenschaften, die als Zuschlaege fuer Baustoffe, feuerfestkeramische Massen u.a. wieder verwertet werden koennen. Eine Vermehrung durch Zugabe z.B. von Bindemitteln findet nicht statt, sondern generell eine Reduktion von Gewicht und Volumen. Es entstehen keine Sonderabfaelle oder andere zu deponierende Materialien, sondern z.T. hochwertige Sekundaerrohstoffe. Deponieraum und neue Altlasten werden vermieden. Ziel ist es, den zu entsorgenden Asbest restlos zu vernichten. Ansaetze, dies durch thermische Behandlung zu erreichen, beduerfen der Vervollkommnung und weiteren Erprobung im grosstechnischen Massstab.
Der Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Augsburg (AWS) beantragt bei der Regierung von Schwaben eine abfallrechtliche Planfeststellung nach § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i. V. m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die Erweiterung einer Deponie der Deponieklasse I und II (DK-I/DK-II ) für nicht verwertbare mineralische Abfälle gemäß Abfallartenkatalog am Standort der Deponie Augsburg Nord, Fl.-Nrn. 2510/0, 2505/3, 877/2, 878/0, 2506/2, 2505/0, 2508/1, 877/4, 2506/0, 2507/0, 877/14, 2510/2, 2509/2, 2508/4, jeweils der Gemarkung Lechhausen (Stadt Augsburg). Der AWS beabsichtigt die Erweiterung der bestehenden Deponie Augsburg Nord. Zur Gewährleistung und Aufrechterhaltung der Entsorgungssicherheit für die Stadt Augsburg und um der sich aus § 20 Abs. 1 KrWG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 BayAbfG ergebenden Entsorgungspflicht für nicht verwertbaren mineralische Abfälle nachzukommen, plant der AWS eine Erweiterung der bestehenden Deponie Augsburg Nord. Hierbei wird in den bestehenden Bauabschnitten BA III/IV die Oberflächengestaltung geändert und zusätzliches Volumen geschaffen. Die neuen Bauabschnitte BA V und BA VI schließen östlich an den bestehenden Deponiekörper an. Für die zu entsorgenden mineralischen Abfälle wurde ein Bedarf für ca. 1,5 Mio. m³ ermittelt. Mit der geplanten Erweiterung steht ein Volumen von 1,39 Mio. m³ zur Verfügung. Es ist von einem abzulagernden Volumen von 29.100 m³ bis 54.800 m³ bzw. 51.100 t bis 70.100 t jährlich auszugehen. Die erwartete Laufzeit liegt bei ca. 28 Jahren und bis max. 34 Jahren. Die Deponie soll in mehreren Abschnitten errichtet und verfüllt werden. Der Verfüllung folgend soll die Deponie entsprechend dem Rekultivierungsplan abschnittsweise rekultiviert und sukzessive stillgelegt werden. Der erforderliche Flächenbedarf am Standort Augsburg Nord wird durch teilweise Anlehnung und Überlagerung des Bestandskörpers erheblich reduziert. Dadurch verringert sich der Eingriff in Natur und Landschaft. Weitere wesentlichere Auswahlkriterien für den gewählten Standort sind die hydrogeologische Eignung und die vorhandene Infrastruktur der bestehen-den Deponie am Standort Augsburg Nord, die unter anderem für die Erschließung, Sickerwasserableitung und Abfallannahme genutzt werden kann. Die neuen Bauabschnitte BA V und VI schließen sich östlich an die Bestandsdeponie an und umfassen die Flurstücke 875/2, 2510/0, 2505/3, 877/2, 878/0, 2506/2, 2505/0, 2508/1, 877/4, 2506/0, 2507/0, 877/14, 2510/2, 2509/2, 2508/4, jeweils der Gemarkung Lechhausen (Stadt Augsburg), die von der Erweiterung mit Grundflächen von insgesamt ca. 7,8 ha in Anspruch genommen werden. Der Anlieferverkehr erfolgt überwiegend wie bisher aus östlicher Richtung über die B2, Gersthofer Straße und Oberen Auweg. Die Sickerwassererfassung und -ableitung der neuen Bauabschnitte wird an das bestehende Sickerwasserleitungsnetz angebunden und im Rahmen der bestehenden Erlaubnis nach Vorbehandlung der Kläranlage Augsburg zugeführt. Insbesondere folgende Fachgutachten hat der AWS im Rahmen seines Antrages vorgelegt: • Standort-Alternativenprüfung • Bedarfsprognose zur Planrechtfertigung • Machbarkeitsstudie Deponie Augsburg • Hydrogeologisches Gutachten • Erkundungsbericht Baugrund und Deponie • Geotechnischer Bericht • Gutachten zur Rohrstatik Nachweis der inneren Standsicherheit von PE-HD – Sicker-rohren in Deponien, Fachanlagenteil Sickerwasser-Vorbehandlungsanlage • Mikroklimatische Untersuchung • Schallimmissionsprognose • Gutachten zur Luftreinhaltung, Staub, KMF-Fasern, Asbest, Stickstoff und Geruch • Auswirkungen auf das globale Klima • spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) • FFH-Verträglichkeitsabschätzung • Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) • Umweltverträglichkeitsbericht
Einfluss von Asbestfiltern auf die Trinkwasserqualitaet.
Industriell genutzte Gebaeude koennen ein breites Spektrum an potentiellen Kontaminationen aufweisen. Neben den verwendeten Altbaustoffen (z.B. Asbest) kann die Gebaeudesubstanz mit Schadstoffen aus der industriellen Produktion belastet sein. In den meisten Faellen wird keine gleichmaessige Gebaeudebelastung vorliegen, sondern es werden lokale Schadstoffherde vorhanden sein. Ist ein Rueck- bzw. Umbau der Gebaeude geplant, so muessen die kontaminierten Bereiche erfasst und selektiv behandelt werden. Im Rahmen dieses Vorhabens soll auf Basis von branchentypischen Betrachtungen eine Arbeitshilfe geschaffen werden, die es bereits im Vorfeld konkreter technischer Untersuchungen ermoeglicht, potentiell belastete Gebaeudeteile zu ermitteln und adaequat zu behandeln. In einem ersten Schritt werden fuer ausgewaehlte Branchen emissionsrelevante Verfahrensschritte ermittelt. Nach einer Beschreibung der Hauptemissionsquellen erfolgt eine Charakterisierung der potentiellen Emissionen nach Art und Menge. Die gewonnenen branchentypischen Daten dienen zur Erstellung von 'Emissionsdatenblaettern'. Diese 'Emissionsdatenblaetter' beinhalten neben Angaben zum Verhalten der aufgefuehrten Substanzen (z.B. bzgl. der unterschiedlichen Baumaterialien) auch Verhaltensregeln zum Arbeitsschutz bei der Beprobung und beim Rueckbau. Bei einer konkreten Rueck- bzw. Umbaumassnahme kann der Emissionskatalog als Arbeitshilfe zur Vorbereitung technischer Untersuchungen herangezogen werden. Er ermoeglicht: eine differenzierte Abgrenzung belasteter und unbelasteter Bereiche und eine erste Beschreibung und Einschaetzung der potentiellen Kontaminationen. Im Rahmen von technischen Untersuchungen kann der Katalog dazu verwendet werden eine den potentiellen Belastungen angemessene Beprobungs- und Analysestrategie zu entwickeln und adaequate Arbeitschutzmassnahmen zu ergreifen. Der Katalog traegt zu einer Verfahrensoptimierung und damit zu einer Kostenminimierung bei selektiven Rueckbaumassnahmen bei.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 265 |
| Kommune | 4 |
| Land | 49 |
| Weitere | 11 |
| Wissenschaft | 50 |
| Zivilgesellschaft | 8 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 8 |
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 180 |
| Gesetzestext | 30 |
| Text | 56 |
| Umweltprüfung | 8 |
| unbekannt | 31 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 100 |
| Offen | 183 |
| Unbekannt | 31 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 296 |
| Englisch | 23 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 30 |
| Bild | 3 |
| Datei | 6 |
| Dokument | 63 |
| Keine | 219 |
| Unbekannt | 2 |
| Webseite | 38 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 197 |
| Lebewesen und Lebensräume | 234 |
| Luft | 191 |
| Mensch und Umwelt | 291 |
| Wasser | 172 |
| Weitere | 314 |