Neue Leitlinie gibt Rat – auch für Laien und Heimwerker In Deutschland können mehrere Millionen Gebäude, die vor Oktober 1993 gebaut oder saniert wurden, auch heute noch Asbest enthalten. Neben Asbestzementprodukten ist der krebserregende Stoff etwa in Putzen, Bodenbelägen oder Fliesenklebern enthalten, wo man den Asbest nicht sogleich erkennt und er bei normaler Nutzung auch kein Risiko darstellt. Sobald diese Materialien aber bearbeitet werden – etwa durch Bohren, Abstemmen oder Schleifen –, besteht die Gefahr, dass krebserzeugende Fasern freigesetzt werden. Eine neue Leitlinie bietet vor allem Laien Rat, was zu beachten ist, wenn Renovierungs- und Heimwerkerarbeiten geplant sind. Die Leitlinie wurde gemeinsam von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), vom Bundesinstitut für Bau- Stadt- und Raumforschung (BBSR) und vom Umweltbundesamt (UBA) erarbeitet. Bis 31. Oktober 1993 durfte Asbest legal in Gebäuden verwendet werden. Asbest kommt also auch heute noch in vielen Gebäuden vor. Im Fokus der Diskussion stehen aktuell Produkte, bei denen der Asbest fest im Produkt eingebunden ist, und es bei normaler Alltagsnutzung gar nicht zu Problemen für die Raumnutzenden kommt. Das sind asbesthaltige Putze, Fliesenkleber oder Spachtelmassen, ebenso wie (intakte) asbesthaltige Bodenbeläge und Asbestzementprodukte. Kritisch wird es dann, wenn solche Produkte, zum Beispiel im Zuge von Gebäudesanierungen und kleineren Renovierungsarbeiten, bearbeitet werden und wenn Raumnutzerinnen und -nutzer gar nicht wissen, ob Asbest in Baumaterialien der eigenen Wohnung vorhanden ist. Wie man das feststellen kann und was der Laie tun kann, um sich keinen unnötigen Gefahren beim Renovieren und Heimwerken auszusetzen, erklärt die neue „Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden“.
Aktualisierter Leitfaden für die Innenraumhygiene an Schulen Die neue Auflage des „Leitfaden für die Innenraumhygiene in Schulgebäuden” ist da. Die Innenraumlufthygiene-Kommission des Umweltbundesamtes (UBA) hat ihn umfassend überarbeitet und aktuelle Themen ergänzt. Auf 140 Seiten gibt es Tipps und Hilfen gegen Feinstaub, Kohlendioxid, andere chemische Stoffe und akustische Probleme an Deutschlands Schulen. UBA-Präsident Troge: „Bildung ist wichtig - eine gesunde Umgebung ist dafür unerlässlich. Unser neuer Leitfaden hilft Lehrkräften, Schulträgern, Aufsichtsämtern oder Eltern im Kampf gegen dicke Luft an Deutschlands Schulen.” Für ein gutes Raumklima lässt sich oft mit wenigen Handgriffen sorgen, indem man zum Beispiel richtig und konsequent lüftet und beim Renovieren emissionsarme Produkte verwendet. Die richtige und schonende Reinigung in Schulgebäuden ist ebenfalls wichtig. Der Leitfaden gibt hierzu Tipps. Ferner enthält er Ratschläge zur richtigen Sanierung und Renovierung eines Schulgebäudes. Ursachen für Luftverunreinigungen in Schulen sind etwa zu hohe Kohlendioxidkonzentrationen infolge luftdichter Fenster oder unzureichenden Lüftens. Zu viel Feuchtigkeit führt zu Schimmelbefall. Hinzu kommen Schadstoffemissionen aus Baustoffen und Reinigungsmitteln. Feinstaub belastet die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler zunehmend nicht nur auf dem Schulweg, sondern auch im Klassenraum - ganz egal ob er von außen eingetragen ist oder in der Schule verursacht wird. Folgen der schlechten Luft sind bei Lernenden und Lehrenden gleichermaßen vor allem Kopfschmerzen, Müdigkeit und mangelnde Konzentrationsfähigkeit. „Gesunde Luft trägt wesentlich zum Lernerfolg bei. Weil Bildung wichtig ist, sollten die Verantwortlichen alles für saubere Luft in den Schulen tun. Regelmäßiges Stoßlüften in jeder kleinen Pause kann viel helfen”, so Troge weiter. Troge rief ferner dazu auf, dringende Sanierungsarbeiten in Schulen nicht mit dem Hinweis auf andere, als wichtiger bezeichnete Ausgaben zurückzustellen. „Viele Schulgebäude weisen technische Mängel auf, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes nicht tragbar sind”, so Troge. Zwar seien gerade in den vergangenen Jahren einige Schulgebäude umfassend saniert worden - etwa wegen des Verdachts auf Asbest, polychlorierte Biphenyle oder andere Schadstoffe. Nun sei es an der Zeit, sich den neuen Herausforderungen - wie dem Feinstaub, der schlechten Akustik oder dem immer noch verbreiteten Schimmel - zu widmen.
Buch und Ausstellung laden ein zur Zeitreise Vor über 40 Jahren begann in Deutschland eine Revolution – die ökologische Revolution. In der sozial-liberalen Koalition unter Kanzler Willy Brandt legt die Bundesregierung 1971 ihr erstes Umweltprogramm vor und drei Jahre später bekommt Deutschland seine erste nationale Umweltbehörde: das Umweltbundesamt, kurz UBA. Im Sommer 1974 legt das UBA mit rund 170 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Berlin (West) los. Heute arbeiten mehr als 1.500 Menschen im UBA. Eine neue Ausstellung am UBA-Hauptdienstsitz in Dessau-Roßlau zeigt seit heute, wie und wo das UBA den deutschen Alltag immer grüner gemacht hat. „Egal ob Asbestverbot, die Mülltrennung, der Katalysator oder Haarspray ohne FCKW – vieles, was in der Anfangszeit des Umweltschutzes noch neu, unbekannt oder sogar undenkbar war, ist heute akzeptierte Selbstverständlichkeit. Und damit täglicher Ansporn für das gesamte Amt, sich auch künftig für Mensch und Umwelt einzusetzen“, sagte UBA-Vizepräsident Thomas Holzmann anlässlich der Eröffnung. Vertiefend zur Ausstellung kann man in einem Buch auf Zeitreise durch 40 Jahre Umweltbundesamt und Umweltschutz gehen: Für die fast 200-seitige Chronik hat ein dreiköpfiges Historikerteam monatelang unzählige Originalquellen gesichtet und dutzende Interviews mit Zeitzeugen geführt. In zehn Kapiteln erfahren die Leserinnen und Leser, wie das UBA es Mitte der 1970er-Jahre mit rund 50.000 wilden Müllkippen in Westdeutschland aufnahm, 1978 den „Blauen Engel“, das erste Umweltzeichen der Welt, aus der Taufe hob und sich bereits 1981 für ein umfassendes Verbot von Asbest aussprach. Die Themenpalette des UBA war und ist breit – sie reicht von der Abfallvermeidung über den Klimaschutz bis zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Manche Themen beschäftigen das Amt seit über 40 Jahren, etwa saubere Luft, weniger Lärm und Abfall. Andere, wie der Ressourcenschutz, kamen erst später dazu. Im Mittelpunkt der Arbeit stand immer, dass der Mensch so weit wie möglich vor schädlichen Umwelteinwirkungen geschützt leben kann. Rita Schwarzelühr-Sutter, parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit würdigt die 40-jährige Arbeit des UBA so: „Ob nun bleifreies Benzin oder der Katalysator – die Empfehlungen des Umweltbundesamtes stießen nicht immer sofort auf Gegenliebe bei Politik, Wirtschaft und Verbänden. Doch mit großer Beharrlichkeit, unabhängig und mit fundierten wissenschaftlichen Argumenten konnte das UBA viele seiner Vorschläge letztlich durchsetzen. Ganz entscheidend war, dass die Empfehlungen nicht nur im Labor funktionierten, sondern – wie der lärmarme Lkw oder der Ruß-Partikelfilter – immer auf praktische Umsetzbarkeit getestet waren. Das Umweltbundesamt hat sich so zu einem unentbehrlichen Berater der Umweltpolitik entwickelt.“ Das UBA arbeitet seit seiner Gründung als Frühwarnsystem, will mögliche zukünftige Beeinträchtigungen des Menschen und der Umwelt rechtzeitig erkennen, bewerten und der Politik praktikable Lösungen vorschlagen. Dazu erhebt das UBA seit Jahrzehnten umfassende Daten über den Zustand der Umwelt und berät mit diesem Wissen die gesamte Bundesregierung. Fachleute des Amtes forschen in eigenen Laboren oder vergeben Forschungsaufträge an wissenschaftliche Einrichtungen und Institute im In- und Ausland. Weitere Aufgabe ist seit 1974 die Information der Öffentlichkeit in Umweltfragen. Darüber hinaus vollzieht das UBA Umweltgesetze, setzt sie also in die Praxis um. Beispiele hierfür sind der Emissionshandel sowie die Zulassung von Chemikalien, Arznei- und Pflanzenschutzmitteln. Derzeit arbeiten rund 1.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an 13 Standorten im UBA, davon sieben Messstellen des eigenen Luftmessnetzes. Hauptdienstsitz ist seit 2005 Dessau-Roßlau in Sachsen-Anhalt. Größere Nebenstandorte hat das UBA in Berlin, Bad Elster (Sachsen) und Langen (Hessen). Der Jubiläumsband „ 40 Jahre Umweltbundesamt “ ist ab sofort kostenlos erhältlich. Die Ausstellung „40 Jahre Umweltbundesamt“ ist am UBA-Hauptsitz zu sehen: Wörlitzer Platz 1, 06844 Dessau-Roßlau. Montag bis Freitag: 9 bis 18 Uhr Samstag bis Sonntag: 9 bis 16 Uhr Eintritt frei!
Bis Oktober 1993 durfte Asbest legal in Gebäuden verwendet werden. Asbest kommt also auch heute noch in vielen Gebäuden vor. Im Focus der Diskussion stehen aktuell Produkte, bei den der Asbest fest im Produkt eingebunden ist, und es bei normaler Alltagsnutzung gar nicht zu Problemen für die Raumnutzenden kommt. Das sind asbesthaltige Putze, Fliesenkleber oder Spachtelmassen, ebenso wie (intakte) asbesthaltige Bodenbeläge und Asbestzementprodukte. Kritisch wird es dann, wenn solche Produkte z.B. im Zuge von Renovierungsarbeiten bearbeitet werden und wenn Raumnutz*innen gar nicht wissen, ob Asbest in Baumaterialein der eigenen Wohnung vorhanden ist. Wie man das feststellen kann, und was der Laie tun kann, um sich keinen unnötigen Gefahren beim Renovieren und Heimwerken auszusetzen, darüber gibt die „Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden“, die gemeinsam von den drei Bundesoberbehörden: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Bundesinstitut für Bau- Stadt- und Raumforschung (BBSR) und UBA erarbeitet wurde, Auskunft. Veröffentlicht in Leitfäden und Handbücher.
Geschichte des Umweltbundesamtes in Bild, Text und Ton - neue Website http://fuer-mensch-und-umwelt.de/ Sie sind hier: Mit einer neuen Online-Kampagne informiert das Umweltbundesamt ( UBA ) ab sofort die internetbegeisterte Öffentlichkeit. Einfach navigierbar und mit vielen original Bild- und Tondokumenten bestückt, zeigt die Website, warum etwa Asbest verboten wurde, wieso Blei aus dem Benzin verschwand und warum das Umweltzeichen „Blauer Engel“ der Deutschen Bundespost Ende der 70er Jahre zu einem anderen Gelb verhalf. Die liebevoll animierte Zeitreise bietet so einen unterhaltsamen und informativen Einblick in die Geschichte des UBA. Noch bis zum 31. Mai 2010 können Besucherinnen und Besucher auf den neuen Seite auch ihr Umweltwissen testen - und mit etwas Glück einen Drucker „Brother DCP 196c“ gewinnen; das energiesparende Gerät trägt natürlich das Umweltzeichen „Blauer Engel“. Als weitere Preise winken vier Apple iPod Shuffle (2 Gigabyte), Energiemessgeräte sowie Buch- und weitere Sachpreise. 12.05.2010
Gemeinsame Presseinformation von Umweltbundesamt und Jury Umweltzeichen UBA-Präsident Flasbarth fordert mehr Initiativen der Wirtschaft zum Erreichen der Klimaschutzziele Berlin, 06.10.2010 - Heute findet in Berlin zum ersten Mal der Blauer Engel Tag statt. Bundesumweltministerium, Umweltbundesamt und Jury Umweltzeichen informieren und diskutieren mit über 100 Vertretern von Industrie- und Handelsunternehmen sowie Umwelt- und Verbraucherverbänden über den Blauen Engel der Zukunft. UBA-Präsident Jochen Flasbarth und Juryvorsitzender Dr. Volker Teichert werben dabei mit Nachdruck bei Handel und Industrie, mehr energiesparende und klimafreundliche Produkte mit dem Blauen Engel zu kennzeichnen. Der Blaue Engel ist seit 2008 auch ein wichtiger Bestandteil der Klimaschutzinitiative der Bundesregierung. Mit dem Blauen Engel „schützt das Klima“ wird das Produktportfolio des Umweltzeichens gezielt um klimarelevante und energieeffiziente Produkte erweitert. „In privaten Haushalten besteht ein großes Energiesparpotential, das es zu heben gilt. Wir haben in den letzten zwei Jahren den Blauen Engel so weiterentwickelt, dass damit viele energiesparende und energieeffiziente Produkte gekennzeichnet werden können. Nun liegt es an Industrie und Handel, mit dem Blauen Engel ausgezeichnete Produkte auf den Markt zu bringen und Verbraucherinnen und Verbrauchern so Orientierungshilfe in Sachen Klimaschutz anzubieten“, so Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes. Der Vorsitzende der Jury Umweltzeichen Dr. Volker Teichert setzt auf den Dialog mit den Unternehmen: „Wir wollen, dass der Blauer Engel Tag hier als Katalysator wirkt. Für mehr Klimaschutz brauchen wir mehr Blauer Engel-Produkte in den Regalen. Das gelingt nur durch Eigeninitiative der Wirtschaft. Die zum Blauer Engel Tag mitgebrachte Bereitschaft vieler Hersteller in Zukunft umzudenken, macht Mut“. Prof. Dr. Edda Müller, stellvertretende Vorsitzende der Jury Umweltzeichen fügt auf dem Blauen Engel Tag in Berlin hinzu: „Der Blaue Engel hat in seiner langen Geschichte immer wieder umweltfreundlichen Innovationen zum Durchbruch verholfen, wie etwa den Bremsbelägen ohne Asbest oder FCKW -freien Spraydosen. Diese Innovationstreiberfunktion wird auch in Zukunft einer seiner wesentlichen Merkmale bleiben“. Das Umweltzeichen ist ein freiwilliges Instrument für umweltfreundliche Waren und Dienstleistungen. Seit mehr als 30 Jahren verhilft das weltweit erste und bekannteste Umweltzeichen umweltfreundlichen Produktalternativen zum Durchbruch und setzt dabei Standards. Zurzeit sind 11.500 Produkte von rund 1.050 Unternehmen in 90 verschiedenen Produktgruppen ausgezeichnet. Für mehr als 40 Produktgruppen gibt es den Blauen Engel als Klimaschutzzeichen. In den nächsten Jahren sollen es bis zu 100 klimarelevante Produktkategorien werden. Nur die aus Umweltsicht besten Waren und Dienstleistungen einer Produktgruppe erhalten das Umweltzeichen. Der positive Beitrag zu Umwelt und Gesundheit eines Blauen Engel Produktes ist leicht an einem der vier Schutzziele zu erkennen. Diese sind: „schützt das Klima“, „schützt die Gesundheit“, „schützt das Wasser“ und „schützt die Ressourcen“. Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit garantieren das Bundesumweltministerium, das Umweltbundesamt, RAL gGmbH und die Jury Umweltzeichen. Mitglieder des unabhängigen Beschlussgremiums sind BUND, NABU, BDI, HDE, ZDH, DGB, die Kirchen, Stiftung Warentest, vzbv, Deutscher Städtetag, Bundesländer, Medien und Wissenschaft. Der Blauer Engel Tag als Dialogforum für Wirtschaft, Handel, Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft soll zukünftig zu wechselnden Schwerpunkten stattfinden. Ziel der Initiatoren ist, mit dem Blauer Engel Tag eine Diskussionsplattform zur Förderung nachhaltigen Konsums zu schaffen. Beim diesjährigen Blauer Engel Tag stehen insbesondere Fernsehgeräte und Energiesparlampen im Fokus: Neben BUND und vzbv stellen Unternehmen wie megaman, Panasonic, die REWE Group sowie ein Markenexperte ihre Überlegungen zum Blauen Engel vor.
Eine Zeitreise durch 40 Jahre Umweltbundesamt und Umweltschutz: Für die fast 200-seitige Chronik hat ein dreiköpfiges Historikerteam monatelang unzählige Originalquellen gesichtet und dutzende Interviews mit Zeitzeugen geführt. In zehn Kapiteln erfahren die Leserinnen und Leser, wie das UBA es Mitte der 1970er-Jahre mit rund 50.000 wilden Müllkippen in Westdeutschland aufnahm, 1978 den „Blauen Engel“, das erste Umweltzeichen der Welt, aus der Taufe hob und sich bereits 1981 für ein umfassendes Verbot von Asbest aussprach. Mit dem Gesetz über die Errichtung eines Umweltbundesamtes vom 22. Juli 1974 nahm das Umweltbundesamt als erste nationale Umweltbehörde in Deutschland vor fast 40 Jahren seine Arbeit auf. Achtung! Bei Bestellung der gedruckten Fassung werden nur maximal drei Exemplare ausgeliefert. Veröffentlicht in Broschüren.
Gemeinsame Presseinformation mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Konferenz von Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt in Berlin Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Michael Müller, hat heute in Berlin eine Konferenz zur Luftqualität in Innenräumen eröffnet: „Umweltschutz ist vorsorgender Gesundheitsschutz. Wir müssen überall dort tätig werden, wo Umweltfaktoren zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Da wir uns 80 bis 90 Prozent des Tages in Innenräumen aufhalten, ist die Sorge um die Raumluftqualität ein wichtiger Bestandteil der Prävention von gesundheitsbezogenen Umweltbelastungen”, sagte Müller. Die gemeinsam von Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt ausgerichtete Konferenz soll heute und morgen (23. und 24. Juni) klären, welche Probleme es aktuell in Innenräumen gibt, wie diese gesundheitlich zu bewerten sind und welche politischen Handlungsoptionen sich daraus ergeben. Zu Hause, in der Schule, im Büro oder in Verkehrsmitteln - die Menschen in Deutschland halten sich den überwiegenden Teil des Tages in Innenräumen auf. Sie sind dort vielfältigen Belastungen ausgesetzt: Chemische Stoffe wie Lösemittel oder Weichmacher, feiner und ultrafeiner Staub oder Mikroorganismen wie Bakterien und Schimmel. Einige Innenraumschadstoffe, die in der Vergangenheit eine Rolle spielten, sind dank politischer Bemühungen und konsequenten Handelns verschwunden, beispielsweise das Holzschutzmittel Pentachlorphenol, chlorierte Lösemittel wie Perchlorethylen oder auch Asbest. Andere, neue Stoffe sind an ihre Stelle getreten: So finden sich heute mehr als 200 flüchtige und schwer flüchtige organische Verbindungen in der Innenraumluft. Die Raumluftkonzentrationen hängen dabei von den eingesetzten Materialien ab, von Bauprodukten über das Inventar bis zu beispielsweise Reinigungsmitteln. Die Belastung hängt auch von dem Verhalten der Nutzerinnen und Nutzer sowie von der Gebäudekonstruktion und -situation ab. In vier Fachforen werden auf der Konferenz die Themen Energiesparen und gute Raumluft, Emissionen aus Bauprodukten, Emissionen aus Laserdruckern und Kopierern sowie der zunehmende und aus gesundheitlicher Sicht problematische Eintrag von Duftstoffen in die Raumluft behandelt. Dessau-Roßlau, 23.06.2009
Wissenschaftliche Untersuchungen des Umweltbundesamtes belegen die Gefährlichkeit von faserigem Asbeststaub auch im Umweltbereich. Trotz anfänglichen Widerstands beendet daraufhin die Industrie die Produktion und den Einsatz von Spritzasbest. Seit 1979 ist Spritzasbest in Deutschland verboten.
Chlorherstellung (Membranverfahren): Chlor in elementarer Form (Cl2) wird heute elektrochemisch dargestellt. Im Prozess wird die Herstellung von Cl2 durch Elektrolyse von Natriumchlorid (NaCl) nach dem Membranverfahren bilanziert. Der Prozess liefert neben Chlor stets Natronlauge und Wasserstoff. Ausgangsstoff ist Steinsalz (NaCl in Wasser gelöst) als Elektrolytm der im Kreis geführt wird. Die Elektrolyse findet in einer Zelle statt, die durch eine hydraulisch undurchlässige, ionenleitende Membran in zwei Räume getrennt ist. Die notwendigerweise sehr reine Natriumchloridlösung gelangt in den Anodenraum, dort wird an der aus aktiviertem Titan bestehenden Elektrode Chlor frei. Die verbleibenden Natriumionen diffundieren durch die Membran und können dort mit Hydroxidionen als Natronlauge (32 bis 35 %ig) abgezogen werden. Die Natronlauge wird auf eine verkaufsfähige 50 %ige Lösung aufkonzentriert. Der Kathodenraum wird dabei mit Wasser gespeist. An der Stahlelektrode entsteht Wasserstoff. Die Nachteile des Verfahrens liegen in der hohen Reinheitsanforderung an den Elektrolyten und das mit Sauerstoff verunreinigte Chlor. Dem stehen jedoch als Vorteile ein relativ geringer Energieverbrauch, reine Natronlauge und die Vermeidung bedenklicher Stoffe wie Quecksilber (Amalgamverfahren) oder Asbest (Diaphragmaverfahren) gegenüber. Als Rohstoffe für die Elektrolyse dienen neben Natriumchlorid in geringem Umfang auch Salzsäure und Kaliumchlorid. 1987 wurden etwa 93 % aus NaCl hergestellt. Es stehen drei verschiedene Elektrolyseverfahren für NaCl zur Verfügung: das Amalgamverfahren, das Diaphragmaverfahren und das Membranverfahren. 1985 entfielen in der BRD ca. 63 % der gesamten Chlorproduktion auf das Amalgamverfahren, ca. 31 % auf das Diaphragmaverfahren und ca. 6 % auf sonstige Verfahren (HCl, Schmelzfluß) (#1). Die Verteilung der weltweiten Produktionskapazitäten auf die verschiedenen Verfahren nach #2 können für das Jahr 1990 der Tabelle 1 entnommen werden. Das Membranverfahren stellt das derzeit modernste Verfahren dar. In der Bundesrepublik sind jedoch nur Versuchsanlagen bei der Hoechst AG und der Bayer AG in Betrieb (#3). Die Produktion an Chlor betrug 1987 in der BRD ca. 3,5 Mio. Tonnen. Die Weltkapazität für die Chlorherstellung ist größer als 40 Mio. Tonnen pro Jahr (Ullmann 1986). Die Kennziffern dieser Prozeßeinheit beziehen sich auf die Chlorherstellung in Deutschland Ende der 80er Jahre. Tabelle 1 Produktionskapazitäten 1990 in Prozent (#2). Prozess USA Kanada Westeuropa Japan Amalgam 18 15 65 0 Diaphragma 76 81 29 20 Membran 6 4 6 80 Allokation: Bei der Elektrolyse entstehen Cl und NaOH im molaren Verhältnis von 1 zu 1. Entsprechend diesem Verhältnis werden die Gesamtwerte der Elektrolyse (Massenbilanz, Energiebedarf, Emissionen, Wasser) zwischen Chlor und Natriumhydroxid zu gleichen Anteilen aufgeteilt. Rechnet man das molare Verhältnis auf Mengen um, so enstehen pro Tonne Cl2 1,128 Tonnen NaOH (100 %ig). Bei der Elektrolyse entstehen weiterhin 28 kg Wasserstoff (H2)/t Cl2. Es wird angenommen, daß der Wasserstoff energetisch verwertet wird (Verbrennung). Entsprechend wird für H2 eine Energiegutschrift (siehe: „H2-Kessel-D“) berechnet, die zu jeweils 50 % der Chlor- und Natronlaugeherstellung gutgeschrieben wird. (Vgl. Prozess: Chem-Anorg\NaOH). Massenbilanz: Zur Herstellung einer Tonne Cl2 (und gleichzeitig 1,128 t NaOH) werden als Rohstoff 1710 kg Natriumchlorid benötigt. Um Verunreinigungen aus dem Elektolyten für die Elektrolyse zu entfernen werden 44 kg Fällungsmittel (NaOH, Na2CO3, BaCO3) eingesetzt. Die Verunreinigungen fallen als Abfall (151 kg, feucht) an. Bei der Reaktion enstehen als Nebenprodukt 28 kg Wasserstoff (Energiegutschrift bei GEMIS) nach #1. Zur Genese der Kennziffern bei GEMIS werden nach der obigen Allokationsregel dem Chlor 50 % der aufgeführten Mengen zugeteilt. Die restlichen 50 % entfallen auf die Herstellung der Natronlauge. Energiebedarf: Der Energiebedarf für den Gesamtprozess der Herstellung einer Tonne Chlor und 1,128 Tonnen NaOH (die Werte wurden von der Natronlaugen- auf die Chlorherstellung umgerechnet) für die verschiedenen Elektrolyseverfahren kann nach #2 der Tabelle 2 entnommen werden. Als Kennziffer für die hier betrachtete Prozeßeinheit (Membranverfahren) wurde gemäß der Allokationsregel 50 % der Mittelwert der Werte aus Tabelle 2 - 1354 + 76 kWh/t Cl 2 - eingesetzt. Tabelle 2 Energiebedarf in kWh für die Herstellung von 1t Chlor und 1,128 t NaOH Energie [kWh] Amalgam Diaphragma Membran elektr. Energie 3158-3610 2820-2933 2594-2820 Dampf(äquivalent) 0 790-1015 102-203 Summe 3158-3610 3610-3948 2696-3023 Im Vergleich dazu wird der Gesamtenergiebedarf in #1 mit 2800 kWh/t Cl2 + 1,128 t NaOH elektrischer Energie - nach Allokation: 1400 kWh/t Cl2 - angegeben. Da die Werte aus #2 besser nachvollziehbar sind, werden diese für GEMIS verwendet. Prozessbedingte Emissionen: Für das Membranverfahren sind keine prozessbedingten Emissionsdaten bekannt. Wasser: Das für die Chlor- und Natronlaugenherstellung benötigte Wasser setzt sich aus dem chemisch verbrauchten Wasser (508 kg, z.B. für die Bildung von Wasserstoff), dem Lösungswasser (1147 kg, Lösung von NaCl und Bildung der wässrigen NaOH), dem Niederdruckdampf (800 kg), dem Prozeßwasser (1500 kg) und dem Kühlwasser (100000 kg) zusammen (nach #1). Die oben aufgeführten Gesamtwassermengen wurden für GEMIS anteilig zu je 50 % unter den beiden Prozeßeinheiten der Chlor- und Natronlaugeherstellung aufgeteilt. Abwasserbelastungen: Es konnten für das Membranverfahren keine Angaben gefunden werden. Auslastung: 5000h/a Brenn-/Einsatzstoff: Rohstoffe gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2020 Lebensdauer: 20a Leistung: 1t/h Nutzungsgrad: 117% Produkt: Grundstoffe-Chemie Verwendete Allokation: Allokation durch Gutschriften
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