Umweltbundesamt veröffentlicht Statistik für das Jahr 2009 Die Einfuhr zustimmungspflichtiger Abfälle war auch im Jahr 2009 hoch - wie schon in den Jahren zuvor. Sie betrug 7,6 Millionen Tonnen (Mio. t) und nahm vor allem wegen einer Großbaustelle im deutsch-österreichischen Grenzgebiet deutlich zu (Abbildung 1). Der Export hingegen ging um rund 20 Prozent zurück und betrug nur noch 1,2 Mio. t. Auch der Anteil gefährlicher Abfälle ging zurück. Die Ausfuhr betrug nur noch 160.000 t (Rückgang um 30 Prozent), die Einfuhr drei Mio. t (sieben Prozent niedriger als 2008). Für das Jahr 2009 sind keine bedeutenden illegalen Verbringungen bekannt. Auf der Großbaustelle – ein 6.700 m langer Autobahntunnel bei Bregenz in Österreich – entstanden 1,6 Mio. t Abraummaterial, die in Deutschland bei der Rekultivierung ehemaliger Kiesgruben eine angemessene Verwendung fanden. Die Transportentfernung betrug hier rund 20 km. Bei den importierten gefährlichen Abfällen handelt es sich vor allem um belasteten Boden (400.000 t), asbesthaltige Abfälle (300.000 t), Altholz mit gefährlichen Inhaltsstoffen (270.000 t) und Rückstände aus Abfallverbrennungslagen (280.000 t). Exportiert wurden vor allem Restfraktionen aus der Abfallsortierung (410.000 t). Das Handelsvolumen unproblematischer und daher nicht zustimmungspflichtiger Abfälle (vor allem Metallschrott, Altglas, Altpapier, Kunststoff- und Textilabfälle) hat nach den vorläufigen Daten des Statistischen Bundesamtes abgenommen. Es liegt für das Jahr 2009 bei der Einfuhr mit etwa 11 Mio. t um 20 Prozent und bei der Ausfuhr mit rund 18 Mio. t um sieben Prozent unter den Werten des Vorjahres. Die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen ist völkerrechtlich geregelt durch das Basler Übereinkommen. Den Verkehr zwischen den EU-Staaten regelt die EG-Verordnung über die Verbringung von Abfällen. Dazu gehört auch die Überprüfung der betroffenen Entsorgungsanlagen auf ihre Eignung und die Dokumentation des Entsorgungsvorgangs durch ein Begleitformularverfahren. Seit Beginn der statistischen Beobachtung ist der Import zustimmungspflichtiger Abfälle stark angestiegen – im Vergleich zum Abfallaufkommen in Deutschland ist die grenzüberschreitende Verbringung hingegen relativ gering. Bei Hausmüll und Bauschutt lag sie im Jahr 2007 bei einem Anteil von deutlich unter einem Prozent. Der Anteil gefährlicher Abfälle betrug beim Export zwischen ein und zwei Prozent und beim Import rund 15 Prozent. Relativ hohe Außenhandelsquoten gibt es bei einigen zustimmungsfreien Abfällen wie zum Beispiel Metallschrott und Altpapier (siehe Abbildung 2). Dessau-Roßlau, 11.06.2010
Verkehrszählung hat ergeben, dass eine Öffnung notwendig ist Nach Monaten starker Belastungen durch Umleitungsverkehre bekommen die Anwohner des Schlangenbader Tunnels Gewissheit. Die wichtige Verkehrsverbindung zwischen Wilmersdorf und Steglitz wird in den kommenden vier Jahren saniert und dann wiedereröffnet. Senatorin Manja Schreiner : „Nach intensiver Prüfung haben wir entschieden, den Tunnel wieder zu öffnen. Die Belastung der Anlieger durch zu viel Such- und Umleitungsverkehre macht dies notwendig. Im Haushalt stehen die Mittel für die Ertüchtigung dieses Tunnels bereit. Eine schnelle Öffnung kann es allerdings nicht geben, zunächst steht eine zweijährige Asbestentsorgung an.“ Die schlechteren Erreichbarkeiten und Umwege führen täglich zu unnötigen zusätzlichen Fahrzeugkilometern und somit zu Belastungen der Anlieger. Ein weiterer Grund den Tunnel wieder zu öffnen, ist die ohnehin stark befahrene A100, die nicht in der Lage ist, den Mehrverkehr so abzuwickeln, dass die umliegenden Gebiete geschützt werden. Sämtliche Maßnahmen zur Minimierung der negativen Auswirkungen der Tunnelsperrung, wie die Anpassungen von Ampelsteuerungen oder die Einrichtung von Einbahnstraßen, haben nicht zu den erhofften Verbesserungen beigetragen. Die Mehrbelastung des Hauptstraßennetzes in der Umgebung des Tunnels ist weiterhin eklatant. Zwei Beispiele: Auf der Wiesbadener Straße zwischen Mecklenburgischer und Schlangenbader Straße Richtung Ost hat sich der Kfz-Verkehr mehr als verdoppelt (+ 119 Prozent). Ähnlich ist es auf der Mecklenburgischen Straße zwischen Wiesbadener und Friedrichshaller Straße Richtung Südwest, hier gibt es ein Plus von 82 Prozent. Dies hat eine erhebliche Verlagerung der Verkehre in die Nebenstraßen zur Folge, wo zusätzliche Lärm- und Luftschadstoffbelastungen jedoch zwingend zu vermeiden sind. Um einen fließenden Verkehr zu gewährleisten und die Wohngebiete zu entlasten, werden wir den Tunnel sanieren. Unsere Experten setzen nun alles daran, eine möglichst schnelle Wiedereröffnung zu ermöglichen.
Das Projekt "Melting all asbestos wastes with a glass melting technology into a valuable product for civil engineering" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Jenaer Schmelztechnik Jodeit GmbH durchgeführt.
Die Hasse Transport GmbH, Firmensitz in 01445 Radebeul, Fabrikstraße 17, beantragte beim Landratsamt des Landkreises Meißen als zuständige Genehmigungsbehörde nach § 4 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 103 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328), die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Behandlung und zeitweiligen Lagerung von Abfällen am Standort Naundorfer Straße 3 in 01640 Coswig, Gemarkung Kötitz, Flst.-Nrn. 375/44 (neu: 375/91), 375/50, 375/52 und 375/54. Der immissionsschutzrechtliche Genehmigungsantrag bezieht sich auf die Zwischenlagerung und die Behandlung nicht gefährlicher Abfälle sowie in sehr geringem Umfang die Zwischenlagerung von Abfällen, die gefährliche Stoffe, wie zum Beispiel Teeröl, Holzschutzmittel und Asbest, enthalten. Als voraussichtlicher Zeitpunkt der Inbetriebnahme wird vom Antragsteller der 1. März 2021 angegeben. Der Antragsgegenstand umfasst Anlagen nach Nr. 8.11.2.3/G/E, Nr. 8.11.2.4/V, Nr. 8.12.1.1/G/E, Nr. 8.12.2/V sowie Nr. 8.12.3.2/V des Anhangs 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440).
Das Projekt "Erarbeitung von Merkblaettern zur 'Guten fachlichen Praxis im Kleingartenwesen' zu den Themen Asbestentsorgung, Bodenschutz und biologischer Holzschutz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.V. durchgeführt.
Die RWE Power AG beantragt eine abfallrechtliche Plangenehmigung gemäß § 35 Abs. 3, Nr. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für die Erweiterung des Positivkatalogs um die Abfallschlüssel - 17 06 01* Dämmmaterial, das Asbest enthält - und - 17 06 03* anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält -.
Die ASD Asbestdeponie GmbH Thüringen, Gebindstraße 2 in 07586 Caaschwitz hat beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz einen Antrag auf Planfeststellung nach § 35 Abs. 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) zur wesentlichen Änderung der Monodeponie für Asbestabfälle (Deponie der Klasse II) im Landkreis Greiz, Gemarkungen Caaschwitz und Landkreis Saale-Holzland-Kreis, Gemarkung Seifartsdorf, gestellt. Der Antrag beinhaltet die bauabschnittsweise Erweiterung der Deponie auf einer Fläche von ca. 27,4 ha bzw. um ca. 3,6 Mio. m3 Ablagerungsvolumen. Das Vorhaben bedarf einer Planfeststellung gemäß § 35 Absatz 2 Satz 1 des KrWG. In dem Planfeststellungsverfahren ist gemäß § 35 Absatz 2 Satz 2 KrWG eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen. Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz ist in diesem Planfeststellungsverfahren Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde.
Die Abfallwirtschafts-Gesellschaft Donau Wald mbH als Betreiberin der Deponie Passau- Hellersberg beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer mobilen Brechanlage auf der Deponie Passau-Hellersberg. Die Brechanlage soll nach den Angaben in den Antragunterlagen und nach Angaben des Betreibers max. 10 Tage im Jahr zur Aufbereitung von grobstückigem Einbaumaterial betrieben werden. Das gebrochene Material (insgesamt ca. 4.000 t/a) soll dazu dienen, einen standfesten und hohlraumarmen Deponieaufbau zu gewährleisten. Zudem sind gemäß den Anforderungen der DepV in Anhang 5, Nr. 4 faserhaltige Abfälle (KMF, Asbest) mit geeigneten Materialien abzudecken. Ungebrochenes Material ist lt. Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA 23) hierfür nicht geeignet.
Pressemitteilung Nr.:02 /2007 Landesamt für Umweltschutz Halle (Saale), 19.02.2007 Das Jahr 2005 stellt einen wichtigen Meilenstein in der Geschichte der Abfall- wirtschaft dar, da seit dem 1. Juni 2005 keine unbehandelten Abfälle mehr auf Deponien abgelagert werden dürfen. Das hatte die Errichtung und Inbetrieb- nahme von thermischen und mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen zur Folge, die ihren Betrieb in Sachsen-Anhalt rechtzeitig aufgenommen ha- ben. Die Summe aller festen Siedlungsabfälle beträgt im Jahr 2005 insgesamt 1.873.268 Mg (Megagramm), das sind 395.544 Mg weniger als im vergange- nen Jahr. Das Aufkommen an den festen kommunalen Abfällen beträgt 600.426 Mg, dies entspricht einem jährlichen Aufkommen von 242 kg/Einwohner. Während die Wertstoffmengen gegenüber dem Vorjahr nahezu gleich geblieben sind, hat sich das Aufkommen an Bioabfällen von 76 kg/Einwohner auf 80 kg/Einwohner erhöht. In Umsetzung der gesetzlichen Forderungen wurden im Jahr 2005 von den bisher betriebenen 24 Hausmülldeponien 18 Deponien geschlossen. Für den weiteren Betrieb stehen nunmehr noch 6 Deponien für ablagerungsfähige Restabfälle und zusätzlich eine Deponie für asbesthaltige Abfälle mit einer Gesamtablagerungskapazität von rund 2,3 Mio m3 (Angaben aus dem Abfall- wirtschaftsplan Teilplan I – Siedlungsabfälle) zur Verfügung. Bei den besonders überwachungsbedürftigen Abfällen ist bezüglich der im Land erzeugten und auch der entsorgten Abfallmenge nach einem Rückgang 2004 in diesem Jahr wieder ein Anstieg zu verzeichnen. Das erzeugte Ge- samtaufkommen an besonders überwachungsbedürftigen Abfällen ist gegen- über dem Vorjahr um 73.444 Mg auf 1.087.649 Mg angestiegen Die Abfälle kommen hauptsächlich aus dem Bausektor (Abriss und Sanie- rung) oder entstehen bei der Behandlung von Abfällen. Die produktionsspezi- fischen Industrieabfälle bilden einen vergleichsweise geringen Teil (ca. 39 %) des erzeugten Gesamtaufkommens. Die Ergebnisse der Abfallbilanz 2005 werden am 21. Februar 2007 im Rah- men einer gemeinsamen Informationsveranstaltung des Umweltministeriums und des Landesamtes für Umweltschutz den zuständigen Abfallbehörden vor- gestellt. Öffentlichkeitsarbeit PRESSEMITTEILUNG Abfallbilanz 2005 des Landes Sachsen-Anhalt Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Reideburger Straße 47 06116 Halle(Saale) Tel.: 0345 5704-123 Fax: 0345 5704-190 Dornack@lau.mlu.lsa-net.de www.lau-st.de 1/1
Das Projekt "Recycling Asbestos Containing Materials into New Eco-Friendly Secondary Raw Materials for Further Industrial Processes (REACMIN)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Tiessepi Srl durchgeführt.
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