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Asbest

Von der Wunderfaser mit den tausendfachen Verwendungsmöglichkeiten ist die einst so hoch geschätzte Asbestfaser zu einem Reizwort höchster Sensibilität und Beunruhigung geworden. Seit 1993 darf Asbest in Deutschland nicht mehr verwendet werden. Ein Umgang ist nur noch zulässig im Zuge von Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten. Gerade diese Arbeiten können aber bei einem sorglosen Umgang zu hohen Faserfreisetzungen führen und Beschäftigte, aber auch unbeteiligte Dritte gefährden. Wenn die grundlegende Informationen, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln zum Umgang mit Asbest beachtet und verantwortungsbewusst umgesetzt werden, ist Asbest beherrschbar und kann auch in kritischen Fällen ohne Gefahr für Mensch und Umwelt sicher entsorgt werden. Es gibt bereits vielfältiges Informationsmaterial, Broschüre, Musterunterweisungen, animierte Häuser, die zeigen, wo sich verbaute Asbestzementprodukte verstecken können und wie Sie vorgehen sollten.

Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden

Bis Oktober 1993 durfte Asbest legal in Gebäuden verwendet werden. Asbest kommt also auch heute noch in vielen Gebäuden vor. Im Focus der Diskussion stehen aktuell Produkte, bei den der Asbest fest im Produkt eingebunden ist, und es bei normaler Alltagsnutzung gar nicht zu Problemen für die Raumnutzenden kommt. Das sind asbesthaltige Putze, Fliesenkleber oder Spachtelmassen, ebenso wie (intakte) asbesthaltige Bodenbeläge und Asbestzementprodukte. Kritisch wird es dann, wenn solche Produkte z.B. im Zuge von Renovierungsarbeiten bearbeitet werden und wenn Raumnutz*innen gar nicht wissen, ob Asbest in Baumaterialein der eigenen Wohnung vorhanden ist. Wie man das feststellen kann, und was der Laie tun kann, um sich keinen unnötigen Gefahren beim Renovieren und Heimwerken auszusetzen, darüber gibt die „Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden“, die gemeinsam von den drei Bundesoberbehörden: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Bundesinstitut für Bau- Stadt- und Raumforschung (BBSR) und ⁠UBA⁠ erarbeitet wurde, Auskunft.

Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden

Bis Oktober 1993 durfte Asbest legal in Gebäuden verwendet werden. Asbest kommt also auch heute noch in vielen Gebäuden vor. Im Focus der Diskussion stehen aktuell Produkte, bei den der Asbest fest im Produkt eingebunden ist, und es bei normaler Alltagsnutzung gar nicht zu Problemen für die Raumnutzenden kommt. Das sind asbesthaltige Putze, Fliesenkleber oder Spachtelmassen, ebenso wie (intakte) asbesthaltige Bodenbeläge und Asbestzementprodukte. Kritisch wird es dann, wenn solche Produkte z.B. im Zuge von Renovierungsarbeiten bearbeitet werden und wenn Raumnutz*innen gar nicht wissen, ob Asbest in Baumaterialein der eigenen Wohnung vorhanden ist. Wie man das feststellen kann, und was der Laie tun kann, um sich keinen unnötigen Gefahren beim Renovieren und Heimwerken auszusetzen, darüber gibt die „Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden“, die gemeinsam von den drei Bundesoberbehörden: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Bundesinstitut für Bau- Stadt- und Raumforschung (BBSR) und UBA erarbeitet wurde, Auskunft. Veröffentlicht in Leitfäden und Handbücher.

H2020-EU.3.5. - Societal Challenges - Climate action, Environment, Resource Efficiency and Raw Materials - (H2020-EU.3.5. - Gesellschaftliche Herausforderungen - Klimaschutz, Umwelt, Ressourceneffizienz und Rohstoffe), Recycling Asbestos Containing Materials into New Eco-Friendly Secondary Raw Materials for Further Industrial Processes (REACMIN)

Integrales Faserzement Verbund Element

Kann ein Haus nur aus Dämmung gebaut werden?- Im aktuellen Baumarkt existieren bis auf ganz wenige Nischenanwendungen keine Produkte, welche die Vorteile eines schützenden Baumaterials mit denen von dämmenden Baustoffen gezielt und wirkungsvoll vereinigen und im Weiteren eine minimale statische Funktion für den Hochbau übernehmen. Mit den hier beteiligten Projektpartnern (Swisspor und Eternit) haben sich zwei erfahrene Produzenten und Vertreiber von Baumaterialien der Kategorien Dämmung und Schutz gemeinsam verpflichtet, eine Palette von marktfähigen Produkten zu entwickeln, die solche Mehrfachnutzungen möglich machen sollen. Angestrebt wird somit die Entwicklung eines neuen synthetischen Bauteils und/oder Bausystems, welches wärmedämmend und schützend d.h. witterungsresistent zugleich ist und gleichzeitig eine teilweise tragfähige Struktur des Gebäudes bildet. Unter Miteinbezug weiterer harten Randbedingungen wie Brandschutz, ökonomischen und ökologischen Aspekten, sowie dem Lebenszyklus soll ein nachhaltiges, preiswertes Bausystem der Zukunft entwickelt werden. Dem leichten, geschäumten Träger- und Ausgangsmaterial dieser Forschungsarbeit kommt dabei in mehrerer Hinsicht eine entscheidende Rolle zu, denn durch die Wärmedämmung wird nachhaltig Energie gespart, die Tragfähigkeit gewährleistet und ein Leichtbauelement ermöglicht, drei Grundaspekte, die den Bauprozess und das Bauen ganz allgemein erheblich preiswerter machen können. Damit das Endprodukt in den verschiedensten Bereichen des Hochbaus mit einer Vielfalt und Qualität in der Gestaltung zum Einsatz kommt, sehen wir hier eine unabdingbare Voraussetzung für eine vom Planer ausgelöste, gesteuerte Produktion. Aus diesem Grund kommt auch der Entwicklung des Produktionsprozesses oder Herstellungsprozesses eine gleich grosse Bedeutung zu wie dem einzelnen Prototypen.

Begrünung flachgeneigter Dächer und Flachdächer

Die nachträglich Extensivbegrünung von Dächern ist bereits soweit entwickelt, dass der Stand der Technik zum üblichen Aufgabengebiet vieler Planer und Ausführungsbetriebe des Garten- und Landschaftsbaus gehört. Noch wenig untersucht ist die Frage, ob einschichtige Aufbauten mit extrem dünnen Substratschichten mineralischer Herkunft eine Begrünung ermöglichen. Auch Erfahrungen mit flachgeneigten Dächern aus Asbestzement liegen kaum vor.Er wird untersucht, ob bestimmte Pflanzengemeinschaften auf dünnen, einschichtigen Aufbauten erfolgreich etabliert und unterhalten werden können. Auf der Grundlage bisher durchgeführter Versuche werden auf 10 Einzeldächern herkömmlicher Flachbauweise aus Beton bzw. Asbestzement einschichtige Vegetationsaufbauten nachträglich aufgebracht.

REFINA - Forschung für die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme und ein nachhaltiges Flächenmanagement, Nachnutzung von Altablagerungen an der Peripherie eines städtischen Raumes am Beispiel der Fulgurit-Asbestzementschlammhalde in Wunstorf, Region Hannover

Im neuen Fenster: Öffnet PDF-Datei des Steckbriefes: Asbestfreie Faserzementprodukte

25.7 Steckbrief „Asbestfreie Faserzementprodukte“ Dieser Steckbrief gilt nur im Zusammenhang mit dem Grundsatzpapier „Allgemeine Grundsätze für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien, insbesondere „Grenzwertiger Abfälle“ (Stand: 09.09.2024)“ ABFALLSCHLÜSSEL Tabelle: Zuordnung der Abfallschlüssel, die in diesem Steckbrief behandelt werden. Abfall- schlüsselAbfallbezeichnung nach der Abfallverzeichnisverordnung 10 13 11Abfälle aus der Herstellung anderer Verbundwerkstoffe mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 13 09* und 10 13 10 fallen 17 01 01Beton 17 01 06*Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten 17 01 07Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06* fallen 17 09 03*sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten 17 09 04gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01*, 17 09 02* und 17 09 03* fallen ZUSAMMENSETZUNG Faserzement bezeichnet Verbundwerkstoffe, die aus Zement und Fasern hergestellt wurden. Es gibt dabei eine Vielzahl von Verwendungs- und Einsatzbereichen, u.a. Fassaden- und Dachplatten, Rohre, Wellplatten, Pflanzgefäße, Lüftungsleitungen etc. Abzugrenzen ist dabei Faserzement (Typ NT - steht für Neue Technologie, Typ AF – steht für asbestfrei) von Asbestzementprodukten. Asbestzementprodukte sind nicht Bestandteil dieses Steckbriefes. LUBW, Referat 35 Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit Steckbrief Nr. 25.7 - Stand: 01.02.2024 1 Faserzementprodukte (NT) beinhalten üblicherweise folgende Bestandteile (Angabe in Volumenprozent): ◼ca. 40 % Zement ◼2 % PVA-Fasern (Polyvinylalkohol) ◼5 % Zellulosefasern ◼ca. 11 % Kalksteinmehl ◼ca. 12 % Wasser ◼ca. 30 % Luftporen Die Besonderheit bei Abfällen aus Faserzementprodukten liegt darin, dass erst mit dem Asbestverbot ab dem Jahr 1994 derartige Produkte zweifelsfrei asbestfrei sind, wenngleich der Umstellungsprozess bereits in den 80iger Jahren begann. Die Identifizierung als NT- Faserzementprodukte ist i.d.R. durch die herstellerseitige Kennzeichnung der Produkte (NT, AF, c = clean) oder durch analytische Untersuchung der Produkte/Abfälle möglich. Die Kennzeichnung von Faserzementprodukten ist nach den harmonisierten Produktnormen des jeweiligen bauteilbezogenen Anwendungsbereiches geregelt. Hierbei wären z.B. zu nennen: ◼hEN 492: Dachplatten, Fassadenplatten ◼hEN 494: Wellplatten ◼hEN 12467: Dachuntersichten, Fassadentafeln, Balkonplatten ◼Sonstiges: Lüftungsrohre PROBLEMBESCHREIBUNG Faserzementprodukte enthalten organische Zellulosefasern und als Armierung synthetische, organische Fasern aus Polyvinylalkohol. Faserzementplatten im Einsatzbereich von Dach- und Fassadenverkleidungen können zudem Farb- bzw. Kunststoffbeschichtungen aufweisen. Nach einzelnen vorliegenden Untersuchungen von aktuellen, asbestfreien Faserzementprodukten liegen die zur Einstufung nach Deponieverordnung relevanten Parameter im Mittel in folgenden Konzentrationen vor: ◼Glühverlust:bis zu 12 Masse-% TM ◼TOC:2 - 5 Masse-% TM ◼DOC:7 - 30 mg/l ◼lipophile Stoffe:0,03 – 0,07 % Masse-% (OS) LUBW, Referat 35 Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit Steckbrief Nr. 25.7 - Stand: 01.02.2024 2 ◼KW-Index:300 - 500 mg/kg TM ◼Chrom:0,003 – 0,012 mg/l ◼Phenolindex:0,01 – 0,02 mg/l ◼Gesamtgehalt an gelösten Feststoffen:720 – 2000 mg/kg TM ◼Brennwerti.d.R. deutlich unter 6000 kJ/kg TS Faserzementabfälle fallen bei der Herstellung der Produkte, bei Abbruch-, Umbau- oder Reparaturmaßnahmen von Gebäuden, Zuschnittreste von Platten auch beim Einbau dieser Produkte an. Für die Abfallentsorgung relevant sind: Fall A:Faserzement Abfälle aus dem Werk (Abfallschlüssel 10 13 11) Fall B:Schneidabfälle aus Zuschnitt- und Konfektionierung, z. B. Fall C: Fall B1durch Schneidhändler (Abfallschlüssel 17 01 01) Fall B2direkt aus der Verlegung Abfälle nach der Nutzung (diese Abfälle werden zunehmen) Bei den auf Baustellen bei Abbruch, Umbau- oder Reparaturmaßnahmen von Gebäuden anfallenden Abfällen (Fall B2 und C) ist die Identifizierung durch herstellerseitige Produktionskennzeichnung z.T. nicht mehr möglich. Damit ist bei diesen Abfällen die Herkunft oft nicht „zweifelsfrei“ („zweifelsfreie Identifikation als asbestfrei“) gesichert. Fallen bei Abbruch- oder Rückbaumaßnahmen Faserzementprodukte an, ist deren Einstufung (asbestfrei/asbesthaltig) bereits aus Gründen des Arbeitsschutzes im Vorfeld zu klären. Faserzementprodukte sollten vorab entfernt und separat erfasst werden. Je nach vorgesehener Art der Verwertung und der verwendeten Rückbautechnik können diese Abfälle (asbestfrei) auch im Gemenge der mineralischen Abbruchmaterialien enthalten sein, soweit eine Verwertung gewährleistet werden kann und nicht durch eine mögliche Fehlinterpretation „asbesthaltig“ behindert wird. Auch bei Umbau- und Reparaturmaßnahmen sollten die Faserzementprodukte getrennt erfasst werden. LUBW, Referat 35 Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit Steckbrief Nr. 25.7 - Stand: 01.02.2024 3

Untersuchungen ueber die Asbestemission aus Asbestzementprodukten infolge Saeurekorrosion durch SO2-haltige Stadt- und Industrieluft

Untersuchungen ueber Art und Ausmass der Belastung des Menschen und seiner Umwelt durch Immissionen von Schadstoffen. Bei der Verwitterung von Asbestzement wird der Schadstoff Asbest freigesetzt. Bislang gibt es noch keine verlaesslichen Aussagen ueber Menge und Art dieses Asbests. In Laboruntersuchungen soll die Asbestzement-Verwitterung mit Hilfe von SO2 und CO2 simuliert werden, damit die Umweltrelevanz dieses Vorgangs erkannt werden kann.

Beratung und Qualifizierung im Zusammenhang mit Asbestsanierungsmassnahmen in den NBL

Die ehemalige DDR hat bis zu ihrer Aufloesung in grossen Mengen Asbest fuer die Herstellung einer Vielzahl von Produkten verwendet und verarbeitet. In den Altbundeslaendern waren bereits 1980 gesetzliche Regelungen fuer ein Verbot der Herstellung und Verwendung von Asbestzementprodukten gefordert worden, das zu einer systematischen Reduzierung des Asbestansatzes und zur Verwendung von Ersatzstoffen fuehrte. Die damit gleichzeitige Einfuehrung und Verbesserung der Vorschriften und Regelungen zum Schutze der Arbeitnehmer, die durch ihre berufliche Taetigkeit Umgang mit asbesthaltigen Materialien haben, hat somit eine lange Vorlaufzeit, die fuer die neuen Bundeslaender nicht gegeben ist. Um jedoch bei den umfangreichen, erforderlichen Abriss-, Umbau und Sanierungsmassnahmen von asbestbelasteten Gebaeuden den Arbeits- und Gesundheitsschutz bei der schnellen Umstruktuierung der Wirtschaft in den NBL nicht zu vernachlaessigen, muessen entsprechende Hilfen durch Beratungs- und Qualifizierungsmassnahmen gegeben werden, die sich wie folgt gliedern. 1) Verbesserung des Arbeits/- und Umweltschutzes bei der Deponierung asbesthaltiger Abfaelle. 2) Arbeits- und Umweltschutz bei Abbruch- und Sanierungsmassnahmen asbestbelasteter Gebaeude. 3) Qualifizierung von Betriebs- und Personalraeten in Zusammenhang mit Asbest-Sanierungsmassnahmen.

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