Neue Leitlinie gibt Rat – auch für Laien und Heimwerker In Deutschland können mehrere Millionen Gebäude, die vor Oktober 1993 gebaut oder saniert wurden, auch heute noch Asbest enthalten. Neben Asbestzementprodukten ist der krebserregende Stoff etwa in Putzen, Bodenbelägen oder Fliesenklebern enthalten, wo man den Asbest nicht sogleich erkennt und er bei normaler Nutzung auch kein Risiko darstellt. Sobald diese Materialien aber bearbeitet werden – etwa durch Bohren, Abstemmen oder Schleifen –, besteht die Gefahr, dass krebserzeugende Fasern freigesetzt werden. Eine neue Leitlinie bietet vor allem Laien Rat, was zu beachten ist, wenn Renovierungs- und Heimwerkerarbeiten geplant sind. Die Leitlinie wurde gemeinsam von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), vom Bundesinstitut für Bau- Stadt- und Raumforschung (BBSR) und vom Umweltbundesamt (UBA) erarbeitet. Bis 31. Oktober 1993 durfte Asbest legal in Gebäuden verwendet werden. Asbest kommt also auch heute noch in vielen Gebäuden vor. Im Fokus der Diskussion stehen aktuell Produkte, bei denen der Asbest fest im Produkt eingebunden ist, und es bei normaler Alltagsnutzung gar nicht zu Problemen für die Raumnutzenden kommt. Das sind asbesthaltige Putze, Fliesenkleber oder Spachtelmassen, ebenso wie (intakte) asbesthaltige Bodenbeläge und Asbestzementprodukte. Kritisch wird es dann, wenn solche Produkte, zum Beispiel im Zuge von Gebäudesanierungen und kleineren Renovierungsarbeiten, bearbeitet werden und wenn Raumnutzerinnen und -nutzer gar nicht wissen, ob Asbest in Baumaterialien der eigenen Wohnung vorhanden ist. Wie man das feststellen kann und was der Laie tun kann, um sich keinen unnötigen Gefahren beim Renovieren und Heimwerken auszusetzen, erklärt die neue „Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden“.
Bis Oktober 1993 durfte Asbest legal in Gebäuden verwendet werden. Asbest kommt also auch heute noch in vielen Gebäuden vor. Im Focus der Diskussion stehen aktuell Produkte, bei den der Asbest fest im Produkt eingebunden ist, und es bei normaler Alltagsnutzung gar nicht zu Problemen für die Raumnutzenden kommt. Das sind asbesthaltige Putze, Fliesenkleber oder Spachtelmassen, ebenso wie (intakte) asbesthaltige Bodenbeläge und Asbestzementprodukte. Kritisch wird es dann, wenn solche Produkte z.B. im Zuge von Renovierungsarbeiten bearbeitet werden und wenn Raumnutz*innen gar nicht wissen, ob Asbest in Baumaterialein der eigenen Wohnung vorhanden ist. Wie man das feststellen kann, und was der Laie tun kann, um sich keinen unnötigen Gefahren beim Renovieren und Heimwerken auszusetzen, darüber gibt die „Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden“, die gemeinsam von den drei Bundesoberbehörden: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Bundesinstitut für Bau- Stadt- und Raumforschung (BBSR) und UBA erarbeitet wurde, Auskunft. Veröffentlicht in Leitfäden und Handbücher.
Von der Wunderfaser mit den tausendfachen Verwendungsmöglichkeiten ist die einst so hoch geschätzte Asbestfaser zu einem Reizwort höchster Sensibilität und Beunruhigung geworden. Seit 1993 darf Asbest in Deutschland nicht mehr verwendet werden. Ein Umgang ist nur noch zulässig im Zuge von Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten. Gerade diese Arbeiten können aber bei einem sorglosen Umgang zu hohen Faserfreisetzungen führen und Beschäftigte, aber auch unbeteiligte Dritte gefährden. Wenn die grundlegende Informationen, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln zum Umgang mit Asbest beachtet und verantwortungsbewusst umgesetzt werden, ist Asbest beherrschbar und kann auch in kritischen Fällen ohne Gefahr für Mensch und Umwelt sicher entsorgt werden. Es gibt bereits vielfältiges Informationsmaterial, Broschüre, Musterunterweisungen, animierte Häuser, die zeigen, wo sich verbaute Asbestzementprodukte verstecken können und wie Sie vorgehen sollten.
Das Projekt "Asbest im Trinkwasser" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin durchgeführt. Das Berliner Trinkwasserverteilungsnetz hat an vielen Stellen Asbestzement-Rohrleitungen. Es muss somit der Nachweis gefuehrt werden, inwieweit Asbestfasern von Wasserleitungen aus Asbestfaserzement sich loesen koennen und ob die Gefahr besteht, dass dies in der Folge der Trinkwassernutzung zu einer Raumluftbelastung fuehren kann. Im Rahmen dieses Vorhabens werden zunaechst 6 Trinkwasseruntersuchungen durchgefuehrt und in einem Bericht zusammengefasst.
Das Projekt "Asbestemissionen bei Bearbeitung und Verwendung von Asbestzementen und Fussbodenbelaegen (Zusatzvertrag vom 1.9.78-31.10.78 = 14.701)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Battelle-Institut e.V. durchgeführt. Asbest hat sich als ein fuer die Gesundheit des Menschen aeusserst gefaehrlicher Stoffe erwiesen, der je nach Qualitaet und Einwirkungsdauer cancerogen wirken oder zu Asbestose fuehren kann. Bei Asbestzementen und Fussbodenbelaegen soll die Relevanz der Asbestemissionen durch Bearbeitung und Verwendung dargestellt werden.
Das Projekt "Verwertung von Asbest-Zement-Bauabfall in der Zementherstellung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Eternit AG, Werk Berlin durchgeführt. In Deutschland wurden bis 1991 ca. 30 Mio t Baustoffe aus Asbestzement verbaut. Durch Abbau und Erneuerung fallen jaehrlich ca. 650.000 t Asbestzementbauabfall an. Asbest kann als Feinstaub vom Menschen eingeatmet, Krebserkrankungen in Lunge und Bauch-/Rippenfell erzeugen. Wegen dieser Gesundheitsgefaehrdung ist die Verwendung von Asbest in der BRD seit 1993 verboten. Asbesthaltige Abfaelle sind somit fuer die Wiederverwendung nicht geeignet. Asbest zerfaellt bei Temperaturen groesser 800 Grad C in Silikate, die nicht gesundheitsgefaehrlich sind. Durch Tempern bei 1000 Grad C wird der Asbest im Asbestzement zerstoert. Der den Asbest umschliessende Zementstein verliert das chemisch gebundene Kristallwasser. Das getemperte Material ist dem gebrannten Zementklinker aehnlich. Es kann als eigenstaendiges hydraulisches Bindemittel oder als Zementzusatzstoff verwendet werden.
Das Projekt "Asbestemissionen beim Abriss, bei der Renovierung und der Entsorgung von asbesthaltigen Stoffen und Produkten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Umweltchemie und Ökotoxikologie durchgeführt. Im Vorhaben sollen zunaechst die heute uebliche Praxis dargestellt und an ausgewaehlten Objekten die Emissionen gemessen werden. Davon ausgehend sind fuer den Abriss und die Renovierung von Gebaeuden sowie fuer die Entsorgung Asbest enthaltender Produktgruppen Vorschlaege fuer Massnahmen auszuarbeiten, die sowohl den Belangen des Arbeits- als auch des Umweltschutzes entsprechen.
Das Projekt "Untersuchungen ueber die Asbestemission aus Asbestzementprodukten infolge Saeurekorrosion durch SO2-haltige Stadt- und Industrieluft" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Battelle-Institut e.V. durchgeführt. Untersuchungen ueber Art und Ausmass der Belastung des Menschen und seiner Umwelt durch Immissionen von Schadstoffen. Bei der Verwitterung von Asbestzement wird der Schadstoff Asbest freigesetzt. Bislang gibt es noch keine verlaesslichen Aussagen ueber Menge und Art dieses Asbests. In Laboruntersuchungen soll die Asbestzement-Verwitterung mit Hilfe von SO2 und CO2 simuliert werden, damit die Umweltrelevanz dieses Vorgangs erkannt werden kann.
Das Projekt "Erhebung ueber im Handel verfuegbare Substitute fuer Asbest und asbesthaltige Produkte: Faser- und Fuellstoffe" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Battelle-Institut e.V. durchgeführt. Ziel der durchgefuehrten Erhebung war die Erstellung eines Katalogs, in dem die im Handel verfuegbaren Substitute bzw. Alternativen fuer asbesthaltige Produkte erfasst werden. Dazu wurden - die Einsatzgebiete von Asbest und asbesthaltigen Produkten ermittelt und aufgelistet sowie - die technischen Anforderungen an die Produkte in den verschiedenen Einsatzbereichen definiert. Substitute, die den definierten Anforderungen entsprechen, sind im Katalogteil aufgefuehrt. In diesem Bericht werden Substitute fuer die Einsatzbereiche: Faser- und Fuellstoffe, Arbeitsschutz, Brandschutz, Waermeisolation, Elektroisolation, Dichtungen, Filtration, Reibbelaege, Asbestzementproduktion, (asbestfreie Faserzementprodukte), chemische Produkte und sonstiges aufgefuehrt.
Das Projekt "Beratung und Qualifizierung im Zusammenhang mit Asbestsanierungsmassnahmen in den NBL" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technischer Überwachungsverein Thüringen Anlagentechnik durchgeführt. Die ehemalige DDR hat bis zu ihrer Aufloesung in grossen Mengen Asbest fuer die Herstellung einer Vielzahl von Produkten verwendet und verarbeitet. In den Altbundeslaendern waren bereits 1980 gesetzliche Regelungen fuer ein Verbot der Herstellung und Verwendung von Asbestzementprodukten gefordert worden, das zu einer systematischen Reduzierung des Asbestansatzes und zur Verwendung von Ersatzstoffen fuehrte. Die damit gleichzeitige Einfuehrung und Verbesserung der Vorschriften und Regelungen zum Schutze der Arbeitnehmer, die durch ihre berufliche Taetigkeit Umgang mit asbesthaltigen Materialien haben, hat somit eine lange Vorlaufzeit, die fuer die neuen Bundeslaender nicht gegeben ist. Um jedoch bei den umfangreichen, erforderlichen Abriss-, Umbau und Sanierungsmassnahmen von asbestbelasteten Gebaeuden den Arbeits- und Gesundheitsschutz bei der schnellen Umstruktuierung der Wirtschaft in den NBL nicht zu vernachlaessigen, muessen entsprechende Hilfen durch Beratungs- und Qualifizierungsmassnahmen gegeben werden, die sich wie folgt gliedern. 1) Verbesserung des Arbeits/- und Umweltschutzes bei der Deponierung asbesthaltiger Abfaelle. 2) Arbeits- und Umweltschutz bei Abbruch- und Sanierungsmassnahmen asbestbelasteter Gebaeude. 3) Qualifizierung von Betriebs- und Personalraeten in Zusammenhang mit Asbest-Sanierungsmassnahmen.