[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-Bilanz
Lebensmittelüberwachung
Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2015
Foto: LUA
Untersuchte und beanstandete Lebensmittelproben 2015
WarengruppeProbenbeanstandet
Beanstandungen in Prozent
Zusatzstoffe21062,9 %Eier und Eiprodukte25193,6 %Obst und Gemüse1.880683,6 %Nüsse, Nusserzeugnisse, Knabberwaren299144,7 %Schokolade, Kakao u. Erzeugnisse, Kaffee, Tee487244,9%Kräuter und Gewürze303196,3 %Fette und Öle276259,1%Brühen, Suppen, Soßen415419,9 %Getreide, Backwaren und Teigwaren160016010,0 %Wein428845110,5 %Alkoholische Getränke (außer Wein)5596010,7 %Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt & zur Körperpflege*115512911,2 %Lebensmittel für besondere Ernährungsformen6517611,7 %Milch und Milchprodukte98212112,3 %Fische, Krusten-,Schalen-, Weichtiere & Erzeugnisse5948113,6 %
Fleisch, Geflügel, Wild und Erzeugnisse286640714,2 %
Eis und Desserts89713114,6%
Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt5939215,5 %
Kosmetika3525716,2 %
Alkoholfreie Getränke76314519,0 %
Fertiggerichte4889719,9 %
Zuckerwaren4228720,6 %
Proben insgesamt20.3312300
11,3 %
* Bekleidung, Wäsche, Kurzwaren, Accessoires, Hygieneartikel, Spielwaren und Scherzartikel, Reinigungsmittel;
(Die Gesamtproben- und Beanstandungszahlen der EU-Berichtstabelle und der nationalen Berichtstabelle unterscheiden sich
grundsätzlich, da den Zahlen abweichende Zählalgorithmen zu Grunde liegen)
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Bilanz der Lebensmittelüberwachung:
Weiterhin wachsam sein!taten“ aufmerksamen Verbrauchern auf, die sich
dann zu Recht bei den Behörden beschweren.
Den „großen Knall“ gab es in Rheinland-Pfalz im
Jahr 2015 nicht. Aber die Lebensmittelüberwa-
chung muss weiterhin im Interesse der Verbrau-
cherinnen und Verbraucher wachsam sein. Das
Landesuntersuchungsamt (LUA) hat im Jahr 2015
die Untersuchung von Lebensmitteln, Bedarfsge-
genständen und Kosmetika mit einer Beanstan-
dungsquote von 11,3 Prozent abgeschlossen. Ins-
gesamt entsprachen 2.300, der quer durch den
Warenkorb entnommenen 20.331 Proben, nicht
den gesetzlichen Vorgaben. Damit ging der pro-
zentuale Anteil beanstandeter Proben gegenüber
12,7 Prozent im Vorjahr leicht zurück.Unmittelbar gesundheitsgefährdend war auch
eine Schleckmuschel aus Kunststoff mit unförmi-
gen Ausfransungen, die die zarte Haut von Kin-
dern verletzen können. Zudem können die kleinen
Kunststoffteile absplittern und von Kindern ver-
schluckt werden. Dasselbe gilt für die Laugenbre-
zeln aus einer Bäckerei, bei denen das Laugensalz
zum Bestreuen der Brezeln mit Spülmaschinensalz
„gestreckt“ wurde.
Das Etikett „gesundheitsschädlich“ bekamen 39
Proben. In Relation zur Gesamtprobenzahl ist der
Anteil mit 0,19 Prozent jedoch äußerst gering. In
17 Fällen waren krankmachende Keime die Ursa-
che für eine Beanstandung, möglicherweise be-
dingt durch den heißen Sommer 2015. Zum Glück
kam es nur selten zu Erkrankungen. Nachgewie-
sen wurden zum Beispiel VTEC (Verotoxinbilden-
de E. Coli Bakterien) in sieben unterschiedlichen
Rohmilchkäsesorten.
Listerien oder Salmonellen fanden sich sowohl in
Rohmilchkäse als auch in feinen Backwaren, ge-
räucherten Forellen und Wurstwaren aus Mett. In
einer Portion gekochtem Reis aus einer Gemein-
schaftseinrichtung, in mehreren Sprossen eines
Herstellers sowie in einer Portion Steak mit Nu-
delauflauf und Soße wurde Bacillus cereus nach-
gewiesen. In sieben Fällen führte das toxische Ei-
weißabbauprodukt Histamin bei Thunfisch bzw.
beim Thunfischanteil auf Pizzen oder in Salaten zu
einer Beanstandung wegen Gesundheitsgefahr.
Trotz Hightech in der Produktion finden immer
wieder Fremdkörper als unerwünschte Beigaben
den Weg ins Lebensmittel. 2015 fanden die Sach-
verständigen Glassplitter, Holzspäne, Metallfäden,
Plastikkörper, Küchenschaben oder verkokelte
Pulverklumpen in sechs verschiedenen Produk-
ten. In der Regel fallen diese unappetitlichen „Zu-
Restrisiko: In Käse aus Rohmilch werden immer wieder
Keime nachgewiesen. (Foto: © A_Bruno, fotolia)
In die Kategorie vorbeugender gesundheitlicher
Verbraucherschutz gehörte die Beanstandung
zweier Mineralwässer mit sehr hohem Urangehalt,
Süßkirschen mit Pflanzenschutzmittelrückständen
deutlich über der akuten Referenzdosis, ein Nah-
rungsergänzungsmittel mit hoher Konzentration
von Synephrin und Koffein oder Hirsebällchen mit
erhöhten Tropanalkaloidwerten. Mängel wie die-
se sind zwar nicht unmittelbar gesundheitsschäd-
lich, werden aber mit Blick auf die Langzeitwir-
kung dennoch beanstandet.
Pyrrolizidinalkaloide gehören zu den Pflanzengift-
stoffen, die in Unkraut enthalten sein können, das
zusammen mit Gemüse auf den Feldern wächst.
Das „Gemeine Greiskraut“ (kurz „Kreuzkraut“)
hat vor einigen Jahren Schlagzeilen gemacht,
weil unter anderem in Rheinland-Pfalz angebau-
ter Rucola damit verunreinigt war. Die rheinland-
pfälzischen Erzeugerbetriebe haben seither um-
fangreiche Qualitätssicherungsmaßnahmen und
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Eigenkontrollen etabliert, um Greiskraut-Verun-
reinigungen in Rucola auszuschließen. Dennoch
kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass Un-
krautbestandteile zusammen mit dem Salat in die
Verpackung und in den Handel gelangen.
Betrachtet man alle Beanstandungen des Jah-
res 2015, also auch die nicht gesundheitsrele-
vanten wegen Irreführung oder falscher Kenn-
zeichnung sind nach wie vor die Zuckerwaren mit
20,6 Prozent Spitzenreiter in der Beanstandungs-
quote. Dahinter verbergen sich zum Teil fehlen-
de oder unvollständige Angaben zu den verwen-
deten Farbstoffen, mit denen die Verbraucher zum
Kauf von Süßigkeiten animiert werden sollen –
beispielsweise das intensive Rot von kandierten
Früchten oder die möglichst realitätsnahen farbi-
gen Marzipanfiguren in der Weihnachtszeit. Oft
wird er zwar durch die Angabe „mit Farbstoff“ in-
formiert, unterlassen wird aber - bewusst oder
unbewusst - entweder die von der EU vorgeschrie-
bene Nennung der Einzelfarbstoffe oder der bei
bestimmten Farbstoffen vorgeschriebene Hinweis
„Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern
beeinträchtigen“.
Stark im Trend liegen Alternativen zu Zucker. Im
Handel werden z.B. Sirupe aus diversen zuckerhal-
tigen Pflanzen bzw. Pflanzenteilen angeboten. Vor
allem Verbraucher, die unter einer Zuckerunver-
träglichkeit leiden, müssen wissen, welche Zucker-
bestandteile diese Sirupe enthalten. Bei 4 von 20
untersuchten Reissirupen entsprachen die Angaben
auf dem Etikett nicht den Vorgaben. Verboten sind
auch Verfälschungen von Honig mit nektarliefern-
den Pflanzenteilen. Da Sirupe billiger als echter
Honig sind, werden solche Verfälschungen immer
wieder festgestellt – 2015 war dies bei sechs Pro-
ben eines importierten Vielblütenhonigs der Fall.
Platz zwei in der Beanstandungsquote belegen
mit 19,9 Prozent die Fertiggerichte. Diese Waren-
gruppe umfasst eine ganze Palette von Produkten.
Sie reicht von der Pizza über Mittagstischange-
bote bis hin zur Fluggastversorgung. Hauptbean-
standungsgrund waren Kennzeichnungsmängel.
Zum Beispiel war auf den Speisekarten von asiati-
4
schen Imbissläden die Verwendung von Glutamat
gar nicht oder nicht korrekt kenntlich gemacht.
Klassisch sind auch erhöhte Keimzahlen wegen
mangelhaften Temperaturmanagements. Ver-
braucher klagen immer wieder, dass sie nach dem
Verzehr von warm gehaltenen Fertiggerichten ge-
sundheitliche Beschwerden hatten. Beschwer-
den gibt es auch wegen „Aluminium-Fraß“. So
nennt man die dunklen Verfärbungen, die entste-
hen, wenn beispielsweise gekochte Teigwaren im
Metalltopf mit Aluminiumfolie abgedeckt aufbe-
wahrt werden.
Da die Bewohner keine Alternative bei der Es-
sensversorgung haben, wird bei Gemeinschafts-
verpflegung in Seniorenheimen vom Landesun-
tersuchungsamt geprüft, ob die angebotenen
Mahlzeiten den Qualitätsstandards der Deutschen
Gesellschaft für Ernährung (DGE) entsprechen.
Dies war 2015 bei etwa jeder zweiten Probe der
Fall. Hauptsächlicher Grund für die Abweichung
von den DGE-Standrads waren zu hoher Brenn-
wert, zu hohe Gehalte an Fett und/oder Koch-
salz sowie zu niedrige Gehalte an Magnesium. Die
Abweichungen werden sowohl der für Senioren-
heime zuständigen staatlichen Aufsicht als auch
den betroffenen Einrichtung mitgeteilt – verbun-
den mit einem Beratungsangebot, wie die Mängel
durch Änderungen im Speiseplan behoben wer-
den können.
An dritter Stelle bei den Beanstandungsquo-
ten rangieren mit 19 Prozent die alkoholfreien Er-
frischungsgetränke. Probleme bereiten vor al-
lem Trauben- und Apfelsäfte aus Winzerbetrieben
bzw. von kleineren Saftherstellern. Entweder wur-
de Ascorbinsäure nachgewiesen, ohne dass diese
im Zutatenverzeichnis aufgeführt wurde, oder sie
wurde im Zutatenverzeichnis als „ Vitamin C“ an-
gegeben, ohne dass die erforderliche Vitaminmen-
ge im Erzeugnis vorhanden war.
Die erhöhte Glycerin bzw. Gluconsäurewerte, die
in fünf Winzertraubensäften nachgewiesen wur-
den, sind ein Hinweis darauf, dass faules und teil-
weise angegorenes Lesegut verwendet wurde.
Acht Traubensäfte aus dem Handel wiesen zwar
ebenfalls auffällige Glycerin bzw. Gluconsäure-
werte auf. Diese lagen jedoch unter den im „Code
of practice“ genannten Maximalwerten.
Der Trend alkoholfreie Erfrischungsgetränke nicht
in deutscher Sprache zu kennzeichnen, setzt sich
fort. Offensichtlich geht es hierbei um die Umge-
hung der Pfandpflicht. Dies trifft auch auf einen
Energydrink zu, der in einer PET Flasche mit einem
Volumen von 3,001 Litern angeboten wurde. Vier
Energy Drinks wurden aufgrund der Überschrei-
tung des Tauringrenzwertes beanstandet.
Ein Thema, das die Lebensmittelüberwachung
schon immer sehr beschäftigt hat, sind Pflanzen-
schutzmittelrückstände in Obst und Gemüse. Das
LUA hat im vergangenen Jahr insgesamt 727 Pro-
ben aus der Kategorie „Obst und Gemüse“ auf
Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht und
musste 4 davon beanstanden. Auch Proben aus
ökologischer Erzeugung wurden entsprechend ih-
rer Marktbedeutung (Marktanteil etwa 5 Prozent)
vom LUA untersucht. Ergebnis: Abgesehen von ei-
ner Probe Paprika aus Italien hat das LUA in kei-
ner der 33 geprüften Bio-Proben Pestizidrückstän-
de gefunden.
Bei Proben aus konventioneller Erzeugung wurden
bei jeder zweiten Probe (52 Prozent) aus Deutsch-
land und aus dem EU-Ausland Pestizidrückstän-
de unterhalb der zulässigen Höchstmenge festge-
stellt. Bei Proben aus Drittländern waren es sogar
58,5 Prozent. Gut zu wissen: Beim Obst und Ge-
müse aus rheinland-pfälzischem konventionellen
Anbau lag der Anteil Proben mit Rückständen bei
nur 44,4 Prozent. In 29 Prozent aller Proben wur-
den mehrere Wirkstoffe unterhalb der zulässigen
Höchstmenge nachgewiesen. Mehrfachrückstän-
de traten 2015 besonders in Tafeltrauben, Erdbee-
ren, Johannisbeeren, Äpfeln und Rucola auf.
Bei den Kosmetika lag die Beanstandungsquo-
te mit 16,2 Prozent etwa auf dem Niveau der Vor-
jahre. Zwei Produktgruppen waren besonders auf-
fällig. Mehrere Pasten zur Bemalung der Haut
enthielten zusätzlich zu dem in der EU zur Fär-
Mit Pflanzenschutzmitteln behandelt? Die Untersu-
chung im Labor bringt es ans Licht. (Foto: LUA)
bung der Haut nicht zugelassenen Hennafarbstoff
noch chemisch-synthetische organische Farbstof-
fe. Eine Paste enthielt zudem den verbotenen In-
haltsstoff Phenol, in einem weiteren Produkt wur-
de mit 1,5 Prozent Methylparaben das Vierfache
des erlaubten Höchstgehaltes für dieses Konser-
vierungsmittel nachgewiesen.
Von 24 in Thai-Massagesalons entnommenen
Massageölen mussten acht beanstandet werden,
weil sie allergene Parfümstoffe enthielten, die in
der Produktkennzeichnung nicht genannt waren.
Auch in Öl-Mischungen, die in den Massagesalons
vor der Verwendung selbst angerührten wurden,
wurden zum Teil hohe Gehalte an allergenen Par-
fümstoffen gefunden.
Chrom(VI) in Lederwaren:
Überwachung zeigt Wirkung
Steter Tropfen höhlt den Stein: Durch die Ausla-
gerung der Gerbung und der Produktion von Le-
derwaren in sogenannte Billiglohnländer sind
immer wieder Lederwaren mit krebserregen-
dem Chrom(VI) belastet. Mit der Einführung ei-
nes nationalen Grenzwertes für das krebserregen-
de Chrom(VI) in Bedarfsgegenständen aus Leder
im Jahr 2010 begann das Thema nach und nach in
der öffentlichen Aufmerksamkeit anzukommen –
nicht zuletzt durch die wöchentlichen Meldungen
über belastete Produkte im europäischen Schnell-
warnsystem RAPEX.
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Im Mai 2015 wurde der deutsche Grenzwert von
drei Milligramm pro Kilogramm Chrom(VI) auch
in das europäische Chemikalienrecht (REACH-
Verordnung) übernommen. Da es sich bei Leder-
waren größtenteils um global vertriebene Produk-
te (z.B. Schuhe, Handschuhe, etc.) handelt, war dies
der nächste konsequente Schritt, um die Situation
für die Verbraucher zu verbessern. Die RAPEX-Mel-
dungen zu Chrom(VI) erfolgen nun auch aus den
anderen EU-Staaten, und die Überwachungsbe-
hörden aller Länder der Europäischen Union wer-
den über das Schnellwarnsystem informiert.Nickel in Schmuck und Spielzeug:
Eine unendliche Geschichte
Durch die zwangsläufig folgende Rücknahme be-
troffener Produkte vom Markt wird der Druck auf
die Importeure und Lieferanten weiter erhöht –
mit ganz konkreten Auswirkungen: Inzwischen
werden sogar bei den Discountern Produkte aus
pflanzlich gegerbten Ledern angeboten. Inzwi-
schen dürfte auch bei den Verbrauchern angekom-
men sein, dass qualitativ hochwertige Lederwaren
nicht zu jedem Preis produziert werden können.Nickel ist in vielen Metallgegenständen des All-
tags als Legierungsbestandteile enthalten, bei-
spielsweise in Modeschmuck und Piercing-Ge-
genständen sowie in Bekleidungszubehör wie
Knöpfen, Nieten oder Schnallen. Kinder können
auch über Spielzeug mit Nickel in Kontakt kom-
men. Um eine Sensibilisierung gegen Nickel oder
eine Kontaktallergie bei bereits bestehender Sen-
sibilisierung zu vermeiden, sollte die Exposition
gegenüber Nickelionen vor allem im Kindesalter
gering gehalten werden. Spielzeug muss daher so
produziert werden, dass eine erhöhte Nickellässig-
keit ausgeschlossen ist.
Hierzu leistet auch das LUA seinen Beitrag. Alle
Lederproben mit Hautkontakt werden routinemä-
ßig auf das krebserregende Chrom(VI) untersucht.
Im Jahr 2015 waren dies 177 Proben, von denen
15 beanstandet wurden. Untersuchungsschwer-
punkte sind vor allem Schuhe (drei Beanstandun-
gen) und Handschuhe (sechs Beanstandungen).
Aber auch bei drei Lederjacken, zwei Handy-Hül-
len und einer Geldbörse wurde Chrom(VI) über
dem Grenzwert nachgewiesen. Fünf der beanstan-
deten Gegenstände wurden im europäischen RA-
PEX-System veröffentlicht, weil sie auch in andere
europäische Länder geliefert worden waren.
Hintergrund
Wie kommt das Chrom(VI) in die Lederwaren?
Die Gründe sind häufig mangelnde Fachkompe-
tenz beim Gerbprozess, ungeeignete Chemikali-
en und fehlerhafte Nachbehandlung des Leders.
Nicht zuletzt können auch die langen Transport-
wege der Produkte im Schiffscontainer bei Hit-
ze und hoher Luftfeuchtigkeit die Bildung von
Chrom(VI) fördern.
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Allergien gegenüber Nickel sind seit vielen Jah-
ren bekannt, es ist das häufigste Kontaktallergen
in Europa. Etwa jedes zehnte Kind ist gegenüber
Nickel sensibilisiert, bei erneutem Kontakt kön-
nen sie mit einer Allergie reagieren. Obwohl es
seit Jahren Grenzwerte gibt, müssen immer noch
regelmäßig Gegenstände, die mit dem mensch-
lichen Körper in Kontakt kommen, beanstandet
werden, weil sie Nickel freisetzen.
In der sogenannten REACH-Verordnung ist für die
Nickelfreisetzung aus Erzeugnissen mit direktem
und längerem Hautkontakt ein Grenzwert von 0,5
Mikrogramm pro Quadratzentimeter und Woche
(µg/ cm²/Woche) festgelegt. Stäbe von Ohrringen
oder Piercingschmuck dürfen eine Nickellässigkeit
von 0,2 µg/ cm²/Woche nicht überschreiten.
Trotz dieser nunmehr seit mehr als einem Jahr-
zehnt bestehenden Grenzwerte wurden auch im
Jahr 2015 im LUA wieder erhöhte Nickelabga-
ben gemessen. Dies betraf insbesondere die Pro-
duktgruppe der Ohrstecker und Ohrringe (5 von
16 Proben).
In der europäischen Richtlinie für Spielzeug ist
zwar kein spezifischer Grenzwert festgelegt wor-
Foto: © dudek, fotolia
den; allerdings stellt die erläuternde Leitlinie klar,
dass der Grenzwert von 0,5 µg/ cm²/Woche der
REACH-Verordnung auch für Spielzeug mit län-
gerem Hautkontakt anwendbar ist. Im Jahr 2015
wiesen fünf im LUA untersuchte Spielzeugproben
eine erhöhte Nickellässigkeit auf. Auffällig wa-
ren unter anderem Metallteile (z.B. Achsen) von
Spielzeug-Eisenbahnen bzw. Schiebe-Spielzeug für
Kleinkinder. Für fünf der auffälligen Proben wur-
den Meldungen in das europäische Schnellwarn-
system RAPEX eingestellt, weil die Gegenstände
auch in andere europäische Länder geliefert wor-
den waren.
sind. Weil mit bestimmten Geschmacksrichtun-
gen oder Früchten aber bestimmte Farben assozi-
iert werden, gleichen die Hersteller den Farbver-
lust nachträglich wieder aus. Teilweise hat sich der
Verbraucher an bestimmte Farben bei Lebensmit-
teln derart gewöhnt, dass er ungefärbte Lebens-
mittel als unappetitlich empfindet.
Hintergrund
Für die Entwicklung einer Sensibilisierung gegen-
über Nickel ist nicht der Gehalt an metallischem
Nickel in den Produkten entscheidend, sondern
die Freisetzung des Nickelions aus dem Material.
Nickelionen können während des Tragens von Be-
kleidung oder Schmuck oder beim Spielen mit ni-
ckelhaltigem Spielzeug durch den Schweiß frei-
gesetzt werden. Zur Prüfung der Nickellässigkeit
eines Gegenstandes wird dieser für die Dauer von
einer Woche bei einer Temperatur von 30 Grad
in eine künstliche Schweißlösung eingelegt. Die
Konzentration des in der Prüflösung gelösten Ni-
ckels wird anschließend analytisch bestimmt.
Farbstoffe in Lebensmitteln:
Trend geht zum „clean labeling“
Das Auge isst mit: Eine appetitliche Farbe ist bei
Lebensmitteln seit jeher ein wichtiges Verkaufs-
argument. Verbraucher erwarten optisch anspre-
chende Produkte, und die Industrie hilft bei der
Lebensmittelproduktion eifrig nach. Weil den syn-
thetischen Farbstoffen mit E-Nummer ein negati-
ves Image anhaftet, werden zunehmend färbende
Lebensmittel wie Rote-Bete-Saft eingesetzt.
Gründe für das Färben von Lebensmitteln gibt es
viele. Oft verlieren Lebensmittel im Laufe der Her-
stellung ihre natürliche Farbe und man würde ih-
nen sofort ansehen, dass sie verarbeitet worden
Eindeutig: Synthetische Farbstoffe müssen im Zutaten-
verzeichnis gekennzeichnet werden. (Foto: LUA)
Rechtlich gesehen handelt es sich bei Lebensmit-
telfarbstoffen um Zusatzstoffe. Die Anwendung
der derzeit rund 40 zugelassenen Farbstoffe ist
stark reglementiert. So dürfen beispielsweise un-
behandelte Lebensmittel wie Fleisch und Milch
nicht gefärbt werden. Einige Farbstoffe dagegen
sind nur für bestimmte Lebensmittel zugelassen
oder dürfen nur in bestimmten Mengen einge-
setzt werden.
In der Regel müssen verwendete Farbstoffe im
Zutatenverzeichnis oder auf einem Schild an der
Ware zu kennzeichnen. Färbende Lebensmittel
wie z.B. Paprikapulver oder Rote-Bete-Saft fallen
dagegen nicht unter die Zusatzstoffe und dürfen
somit bei der Herstellung von Lebensmitteln all-
gemein als Zutat verwendet werden.
Im LUA werden viele Produktgruppen auf Farb-
stoffe untersucht. Der Warenkorb reicht von Süß-
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waren, Erfrischungsgetränken, alkoholhaltigen
Getränken bis zu Fleischwaren, Milcherzeugnissen,
Backwaren und Gewürzen. Dabei wird den Analy-
tikern Einiges abverlangt: Bei Farbstoffen oder fär-
benden Lebensmitteln handelt es sich chemisch
betrachtet um eine bunte Palette an natürlichen
und synthetischen Substanzen und Extrakten, so
dass mit unterschiedlichsten Analysenmethoden
gearbeitet werden muss.
Im Jahr 2015 wurden im LUA insgesamt 194 Pro-
ben auf Farbstoffe untersucht. Bei zwei Fleischzu-
bereitungen wurden dabei Substanzen nachgewie-
sen, die für diese Produktgruppe nicht zugelassen
sind. Bei 14 Proben (Fleischwaren, Backwaren,
Süßwaren, Speiseeis) entsprach die Deklaration
von nachgewiesenen Farbstoffen nicht den recht-
lichen Vorgaben. Erfreulicherweise wurden 2015
keine verbotenen Farbstoffe wie. z. B. die gesund-
heitsschädlichen Sudanfarbstoffe bei den Unter-
suchungen festgestellt.
Die Ergebnisse des LUA bestätigen zudem den all-
gemeinen Trend des „clean labeling“: Die Her-
steller versuchen, auf deklarationspflichtige Zu-
satzstoffe – und somit auf Substanznamen oder
E-Nummern im Zutatenverzeichnis - zu verzich-
ten. Sie werden stattdessen immer häufiger durch
färbende Lebensmittel ersetzt.
Ausreißer gibt es allerdings auch in dieser Pro-
duktgruppe. Spitzenreiter in Sachen Farbstof-
fe war 2015 eine Marzipanfigur, bezeichnet als
„Weihnachtsmaus“. Im Zutatenverzeichnis war le-
diglich „Farbstoff“ deklariert, die Marzipanfigur
wies aber eine Palette von sieben verschiedenen
Farbstoffen auf, die mit ihrer jeweiligen Bezeich-
nung im Zutatenverzeichnis hätten aufgeführt
werden müssen. Des Weiteren fehlte der bei Azo-
farbstoffen (E 104, E 110, E 122 und E 124) zusätz-
lich erforderliche Warnhinweis „Kann Aktivität und
Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“.
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Olivenöl: Strenge Regeln sollen
hochwertige Produkte schützen
Olivenöl wird im Mittelmeerraum schon seit Jahr-
tausenden als Speiseöl verwendet und wird seit
vielen Jahren auch in Mitteleuropa sehr geschätzt.
Für das mediterrane Produkt gelten in der EU
strenge Regeln für Qualität, Herkunft und Kenn-
zeichnung. Leider werden sie nicht immer einge-
halten oder sogar vorsätzlich umgangen.
Die sensorischen und chemischen Anforderungen
an Olivenöl sind durch EU-Verordnungen geregelt
und strenger als für andere Ölarten. Per Verord-
nung geregelt ist auch, dass Olivenöl nur in be-
stimmten Qualitätsstufen verkauft werden darf.
Im Wesentlichen wird in Deutschland „natives
Olivenöl extra“ angeboten. Es handelt sich dabei
um die höchste Qualitätsstufe. Die nächst niedri-
gere Stufe „natives Olivenöl“ und „Olivenöl“ (Mi-
schung aus raffiniertem und nativem Olivenöl)
werden selten angeboten. Gelegentlich werden
Proben der untersten Stufe „Oliventresteröl“, wel-
ches raffiniert ist und zur Geschmacksgebung et-
was natives Olivenöl enthält, angeboten.
Bereit für die Analyse: Olivenöle im Labor. (Foto: LUA)
Nachdem die Ernte 2014/15 schlecht ausgefallen
war und es an guten Ölen innerhalb der EU fehlte,
waren Verfälschungen zu befürchten - sei es durch
verschleiertes Anbieten von minderer Qualität als
auch durch Umetikettieren von arabischem bzw.
nordafrikanischem Olivenöl in EU-Olivenöl. Ein
weiteres Problem sind Kleinhändler, die von „Ver-
wandten“ aus dem Mittelmeerraum direkt impor-
tieren und Olivenöle hier mit oftmals unzulässiger
Kennzeichnung anbieten. Gelegentlich wird noch
Olivenöl in Beisein des Kunden als lose Ware ab-
gefüllt. Dies ist nach geltendem Recht unzulässig.
2015 wurden im LUA 21 Olivenöle untersucht,
acht davon wurden beanstandet. Ein Olivenöl, das
in Kleinmengen direkt aus Italien importiert wur-
de, hatte einen derart hohen Gehalt an freien Säu-
ren, dass es in keiner Qualitätsstufe verkehrsfä-
hig war. Zusätzlich war die Kennzeichnung nicht in
Ordnung. Der Verbraucher hätte für das Öl den-
noch tief in die Tasche greifen müssen: Es wurde
im einem Geschäft für 17,95 Euro angeboten.
Zwei Olivenöle wurden bei der sensorischen Über-
prüfung von der höchsten Qualitätsstufe (natives
Olivenöl extra) zur zweithöchsten Qualitätsstufe
(natives Olivenöl) herabgestuft. Zwei weitere Öle
hatten Kennzeichnungsmängel. Zwei Öle wurden
unzulässiger Weise lose an Verbraucher abgegeben.
Der gravierendste Verstoß war 2015 eine Pro-
be natives Olivenöl extra in einem 5-Liter-Kanis-
ter aus einem italienischen Gastronomiebetrieb.
Die chemische Untersuchung ergab, dass es sich
um Sojaöl handelte, dass leicht grün gefärbt war.
Optisch ergab dies den Anschein von Olivenöl, je-
doch zeigten bereits Geruch und Geschmack, dass
es sich nicht um Olivenöl handeln konnte. Das
Öl war in Geruch und Geschmack ganz schwach
nussig – die charakteristische Olivenölnote fehl-
te vollständig. Die chemische Analyse bestätigte
dies. Derartige Verfälschungen sind auch in ande-
ren Bundesländern aufgefallen.
Manchmal sind Beschwerden aber auch unbe-
gründet. Olivenöl hat einen intensiven charakte-
ristischen Geruch und Geschmack, der es von den
in Mitteleuropa angebauten Ölarten deutlich un-
terscheidet. Dies kann dazu führen, dass Verbrau-
cher gute Olivenöle (bitter, herb) als „schlecht“
oder „verdorben“ empfinden und als Verbrau-
cherbeschwerde abgeben. Wegen dieser Unter-
schiede im Geschmacksempfinden und weil vie-
len Verbrauchern Erfahrung bei Olivenölen fehlt,
wurden jahrelang Qualitäten nach Mitteleuropa
eingeführt, die in den Herkunftsländern eher als
schlecht angesehen wurden.
Großküchen & Lebensmittelhersteller:
Kontrolleinheit IKER überprüft Betriebe
Rheinland-Pfalz wurde im Jahr 2015 von Lebens-
mittelkrisen verschont. Für IKER, die Interdiszipli-
näre Kontrolleinheit Rheinland-Pfalz, gab es den-
noch viel zu tun: Nach einem festgelegten Plan
standen intensive Betriebskontrollen bei Großbä-
ckereien, Herstellern von verzehrsfertigen Obst-
und Gemüseerzeugnissen, Systemgastronomen,
Großküchen und Nahrungsergänzungsmittelher-
stellern auf dem Programm.
Bei den insgesamt 56 Besuchen gemeinsam mit
den vor Ort zuständigen Lebensmittelüberwa-
chungsbehörden ging es darum zu überprüfen, ob
und wie die gesetzlichen Vorgaben zu betriebli-
chen Eigenkontrollen und zum Aufbau von Kon-
zepten nach den Grundsätzen des HACCP (Hazard
Analysis and Critical Control Points) eingehalten
werden. Bei HACCP gilt es, präventiv bei der Her-
stellung von Lebensmitteln systematisch alle Fak-
toren zu ermitteln, die ein potenzielles Gesund-
heitsrisiko für den Verbraucher darstellen. Dann
wird nach Lösungen gesucht, die Risiken zu ver-
meiden oder sie auf ein akzeptables Niveau zu re-
duzieren.
Gefahren, die mit einem HACCP-Konzept be-
herrscht werden sollen, können biologischer
(krankmachende Keime), chemischer (Rückstän-
de) oder physikalischer (Fremdkörper) Natur sein.
Bei der Gefahrenanalyse müssen die Betriebe prü-
fen, welche Gefahren bei ihren Produkten eine
Rolle spielen können. So kann es sich bei Fremd-
körpern in verzehrsfertigem Salat neben Steinen
vom Feld beispielsweise auch um Metall- oder
Plastikteile aus defekten Maschinen handeln.
Bei seinen Kontrollen geht IKER im Detail der Fra-
ge nach, wie die Betriebe im Umgang mit kri-
tischen Kontrollpunkten aufgestellt sind: Wie
berücksichtigt der Betrieb mögliche Verschmut-
zungen der Salatköpfe und werden sie bei der Rei-
nigung und Zubereitung sicher entfernt? Wie und
vor allem wie häufig werden Maschinen und Mes-
ser kontrolliert um sicherzustellen, dass von die-
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