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Radioaktivität in der Umwelt Natürliche Strahlenexposition Bergbaubedingte Radioaktivität Strahlenexposition durch künstliche radioaktive Stoffe (Zivilisatorische Strahlenexposition)

Die natürliche Strahlenexposition des Menschen resultiert aus der Summe der Wirkungen der kosmischen Strahlung, der Strahlung der natürlichen Radionuklide in der Umwelt des Menschen und sowie der Strahlung der natürlichen Radionuklide, die sich im Körper jedes Menschen befinden. Im Jahr 2004 betrug in Deutschland die effektive Dosis, die durch die kosmische Strahlung hervorgerufen wird, im Mittel 0,3 mSv/a (Millisievert/Jahr). Die Dosis durch kosmische Strahlung ist abhängig von der geographischen Breite sowie der Höhe über dem Meeresspiegel. Die mittlere effektive Dosis der Bevölkerung durch den terrestrischen Anteil an der natürlichen Strahlenexposition beträgt etwa 0,4 mSv/a. Die Intensität der Strahlung kann auf Grund von geologisch-mineralogischen Verhältnissen von Ort zu Ort verschieden sein. Das natürlich vorkommende radioaktive Edelgas Radon, das aus dem Untergrund in die Häuser eindringen kann, ist für eine Dosis von 1,1 mSv/a verantwortlich. Der menschliche Organismus nimmt während des gesamten Lebens natürliche radioaktive Stoffe durch die Nahrung, die Atmung und über die Haut auf. Das Aktivitätsinventar für einen Menschen wird mit ca. 7.500 Bq angegeben. Daraus ergibt sich einen Strahlendosis von etwa 0,3 mSv/a. In der Summe beträgt die mittlere effektive Jahresdosis eines Menschen durch natürliche Strahlung ca. 2,1 mSv. Insgesamt ergibt sich durch die natürliche und zivilisatorische Strahlenexposition eine mittlere effektive Jahresdosis für die Bevölkerung von ca. 4,0 mSv. Dieser Wert ist gegenüber den Vorjahren unverändert. Mit dem Anteil der zusätzlichen zivilisatorischen Strahlenexposition zur ohnehin natürlich vorhandenen in dieser Größenordnung geht keine gesundheitliche Gefährdung einher. Nähere Angaben hierzu finden sich in den jährlich veröffentlichten Berichten der Bundesregierung über Umweltradioaktivität und Strahlenschutz, herausgegeben vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz . Untersuchungen zu bergbaubedingter Umweltradioaktivität gab es in Sachsen-Anhalt in den Regionen Mansfelder Land und Sangerhäuser Mulde. Bund und Land untersuchten Flächen au- ßerhalb des ehemaligen Mansfeld-Kombinates, die durch Kupfer- gewinnung bergbaulich beeinflusst waren. Rund drei Millionen Euro stellte der Bund dafür zur Verfügung. Die Resultate der Untersuchungen befinden sich in der Daten- bank ALASKA, deren Abschlussversion seit 2001 vorliegt. Die Datenbank enthält Eintragungen über 2970 bergbauliche Objekte aus den genannten Gebieten. Die Ergebnisse zeigen, dass der Kupferbergbau in Sachsen-An- halt zu keiner großflächigen radioaktiven Belastung der Umwelt geführt hat. Über 90 Prozent der untersuchten bergbaulichen Objekte weisen Radioaktivitätswerte im natürlichen Bereich auf. Sofortmaßnahmen waren aber nur in einem Fall, der Aschehalde am Maschinendenkmal in Hettstedt, erforderlich. Diese Halde wurde 1994 auf Veranlassung des Umweltministeriums einge- zäunt. In Mansfeld erfolgte die Sanierung einer Kupferschlacke- halde. Die Arbeiten wurden im Frühjahr 2005 abgeschlossen. Von den verbliebenen radioaktiv kontaminierten Flächen konnte eine Vielzahl aufgrund geringer Exposition durch bereits vorhan- dene Abdeckungen oder geringe Größe als Quelle von Gefährdun- gen für die Bevölkerung zunächst ausgeschlossen werden. Auf den Betriebsflächen des ehemaligen Mansfeld Kombinats, die in einem gesonderten Programm untersucht wurden, führten Sanierungen zu einer erheblichen Reduzierung der radioaktiven Kontaminationen. Betriebsflächen mit erhöhter Radioaktivität sind nicht frei zugänglich. Radioaktive Nuklide können als umschlossene bzw. in offener Form eingesetzt werden. Bei den umschlossenen Strahlenquellen handelt es sich um Nuklide, die in eine dichte, meist metallische Kapselung eingeschlossen werden. Anwendung finden umschlossene Strahlenquellen u. a. in der Werkstoffprüfung, bei Großbestrahlungsanlagen und in der Medizin. Bei offenen radioaktiven Stoffen liegt das Nuklid meist in Form einer chemischen Verbindung (z. B. Salz, Oxid, organische Verbindung) vor und kommt in fester, flüssiger und gasförmiger Form unmittelbar zur Anwendung. Offene radioaktive Stoffe werden u. a. in der Nuklearmedizin, als Radiopharmaka und in der Forschung (z. B. Biochemie) verwendet. Für Anwender von radioaktiven Stoffen bzw. Betreiber von Anlagen, die radioaktive Stoffe enthalten, besteht die Verpflichtung der geordneten Entsorgung des radioaktiven Materials und der kontaminierten Gegenstände. Unvermeidbare Ableitungen radioaktiver Stoffe in die Umwelt, z. B. bei der nuklearmedizinischen Anwendung von Radioisotopen oder bei kerntechnischen Anlagen, unterliegen den in der Strahlenschutzverordnung festgeschriebenen Bestimmungen und Grenzwerten. Kontrollen erfolgen durch die zuständigen staatlichen Aufsichtsbehörden. Aus Gründen des Strahlenschutzes verwenden die nuklearmedizinischen Einrichtungen heute fast ausschließlich kurzlebige Isotope, wie Iod-131 und Technetium-99m. 2004 betrug die mittlere zivilisatorische Strahlenexposition der Bevölkerung der Bundesrepublik 1,9 mSv/a, in der Hauptsache durch medizinische An­wendung von Radionukliden und die Anwendung von Röntgenstrahlen bedingt. Andere Faktoren, wie der Fallout von Kernwaffenversuchen, die Folgen des Reaktorunfalls von Tschernobyl, die Emis­sionen kerntechnischer Anlagen, Technik und Forschung so­wie beruflich bedingte Strahlenexpositionen tragen nur un­wesentlich zur Strahlenbelastung des Menschen bei.

Vergleich des Fallouts durch oberirdische Kernwaffentests, den Reaktorunfall in Tschornobyl und den Reaktorunfall in Fukushima

Vergleich des Fallouts durch oberirdische Kernwaffentests, den Reaktorunfall in Tschornobyl und den Reaktorunfall in Fukushima Bei oberirdischen Kernwaffentests und Reaktorunfällen gelangen radioaktive Stoffe in die Atmosphäre. Dieses radioaktive Material kann sich z.B. durch Niederschlag auf der Erde ablagern (sogenannter Fallout ). In Europa führten nur die oberirdischen Kernwaffentests in den 1950er und 1960er Jahren und der Reaktorunfall von Tschornobyl ( russ. : Tschernobyl) zu nennenswerten Strahlenbelastungen. Der Reaktorunfall von Fukushima (Japan) hingegen bedeutete für Europa keine nennenswerte Strahlenbelastung. Bei oberirdischen Kernwaffentests und Reaktorunfällen gelangen radioaktive Stoffe in die Atmosphäre. Dieses radioaktive Material kann sich z.B. durch Niederschlag auf der Erde ablagern (sogenannter Fallout ). Oberirdische Kernwaffentests Aufgrund oberirdischer Kernwaffentests gelangten vor allem die radioaktiven Stoffe Cäsium-137 und Strontium-90 in die Atmosphäre, aber auch Plutonium -239. Sie wurden weltweit verbreitet, gelangten damit auch nach Deutschland und führten zu einer erhöhten Strahlenbelastung der Bevölkerung. Durch Niederschläge wurden die radioaktiven Spaltprodukte aus der Atmosphäre ausgewaschen (" Fallout ") und auf dem Boden abgelagert. Von hier aus gelangten sie über die Nahrung in den menschlichen Körper. Im Jahr 1963 schlossen die Sowjetunion, die USA und das Vereinigte Königreich ein Abkommen zum Stopp der Atombombentests in der Atmosphäre, im Weltraum und im Wasser und führten keine weiteren Tests in der Atmosphäre mehr durch. Zahlreiche Staaten unterzeichneten ebenfalls diesen Vertrag (Frankreich und China unterzeichneten den Vertrag nicht und führten bis 1974 bzw. 1980 weiterhin atmosphärische Atombombentests durch). Das Abkommen führte in den Folgejahren zu einer deutlichen Abnahme der Strahlenbelastung. Zusätzliche Strahlenbelastung durch die Kernwaffentests Die gesamte zusätzliche Strahlenbelastung (Lebenszeitdosis) durch atmosphärische Kernwaffentests für eine Person auf der Nordhalbkugel der Erde wird mit durchschnittlich etwa 4,4 Millisievert abgeschätzt. Die höchste zusätzliche Strahlenbelastung aufgrund des Fallouts der oberirdischen Kernwaffentests trat in den Jahren 1963 bis etwa 1967 auf. Die wenigen Studien zu den gesundheitlichen Auswirkungen der Kernwaffentests zeigen keine negativen Folgen Zu den möglichen Auswirkungen der oberirdischen Kernwaffentests gibt es kaum epidemiologische Untersuchungen. In einer Studie  aus dem Jahr 2010 wurde untersucht, ob sich bei der Leukämie im Kindesalter ein signifikanter Effekt der erhöhten Strahlenbelastung aufgrund der Kernwaffentests feststellen lässt. Dies war nicht der Fall. Da der sich in der Entwicklung befindliche kindliche Organismus besonders empfindlich gegenüber einer Strahlenbelastung ist, ist dieses Ergebnis ein Hinweis darauf, dass auch bei Erwachsenen, die sich nicht in unmittelbarer Nähe der Testgelände aufhielten, keine gesundheitlichen Folgen der Kernwaffentests nachweisbar sein werden. Insbesondere zeigten sich auch keine Unterschiede zwischen der südlichen und der nördlichen Erdhalbkugel. Auf der nördlichen Erdhalbkugel war die zusätzliche Strahlenbelastung durch die oberirdischen Kernwaffentests höher als auf der südlichen Erdhalbkugel, demnach hätte am ehesten auf der nördlichen Erdhalbkugel ein erhöhtes Erkrankungsrisiko zu beobachten sein müssen. Reaktorunfall von Tschornobyl ( russ. : Tschernobyl) Nach dem Reaktorunfall in Tschornobyl wurden radioaktive Spaltprodukte über die Luft in weite Teile Europas und damit auch nach Deutschland verfrachtet. Dies waren vor allem die radioaktiven Stoffe Jod-131, Cäsium-134 und Cäsium-137 . Strontium-90 wurde in Deutschland praktisch nicht festgestellt. Zusätzliche Strahlenbelastung durch den Unfall von Tschornobyl Die höchste zusätzliche Strahlenbelastung durch den Reaktorunfall von Tschornobyl betrug im ersten Jahr nach der Katastrophe in Deutschland nördlich der Donau etwa 0,1 Millisievert pro Jahr, südlich der Donau 0,3 Millisievert pro Jahr. Epidemiologische Studien zum Krankheitsrisiko durch den Unfall von Tschornobyl Nach dem Reaktorunfall in Tschornobyl ( russ. : Tschernobyl) wurden viele epidemiologische Studien durchgeführt mit dem Ziel, ein möglicherweise erhöhtes Krankheitsrisiko aufgrund der zusätzlichen Strahlenbelastung nachzuweisen (siehe auch Broschüre " Der Reaktorunfall 1986 in Tschernobyl "). Bei den Beschäftigten und Einsatzkräften, die an den Aufräumarbeiten beteiligt waren und eine relativ hohe Strahlendosis erhalten hatten, wurden teilweise massive gesundheitliche Folgen beobachtet. Bei Personen, die als Kinder und Jugendliche in den am stärksten durch radioaktive Stoffe belasteten Gebieten (Ukraine, Belarus und Teile Russlands) einer Belastung mit Jod-131 ausgesetzt waren, war ein deutlicher Anstieg der Erkrankungen an Schilddrüsenkrebs zu beobachten. Ein erhöhtes Risiko tritt auch heute noch in dieser Personengruppe auf. Für andere Krebs- und Leukämieerkrankungen in diesen Regionen liegen bisher keine belastbaren Daten hinsichtlich eines erhöhten Risikos vor. Es gibt allerdings Hinweise auf ein erhöhtes Leukämierisiko bei den Einsatzkräften und Aufräumarbeitern sowie ein erhöhtes Brustkrebsrisiko bei Frauen in der Ukraine, die erhöhten Strahlenbelastungen ausgesetzt waren. Für Deutschland gibt es bisher keinen Nachweis, dass durch die erhöhte Strahlenbelastung aufgrund des Reaktorunfalls von Tschornobyl ( russ. : Tschernobyl) negative gesundheitliche Effekte verursacht wurden. Insbesondere gibt es in Deutschland keine Hinweise für ein vermehrtes Auftreten von Schilddrüsenkrebs bei Kindern. Es zeigen sich in einzelnen Studien zwar entsprechende Hinweise zur Säuglingssterblichkeit, zur Häufigkeit von Fehlbildungen und von Tumoren bei Kindern oder Erwachsenen. Diese Studien haben aber methodische Schwächen, so dass die Ergebnisse nicht als Nachweis für einen Zusammenhang zwischen Strahlenbelastung und diesen gesundheitlichen Wirkungen zu bewerten sind. Nach der überwiegenden Meinung von Experten sind zusätzliche strahlenbedingte Krebsfälle und andere Erkrankungen durch Tschornobyl zwar denkbar. Vor dem Hintergrund der so genannten spontanen Krebshäufigkeit bzw. der spontanen Raten für andere Erkrankungen einerseits und der in Deutschland vorhandenen natürlichen Strahlenbelastung von 2 bis 3 Millisievert im Jahr andererseits sowie der je nach Erkrankung unterschiedlichen Wirkmechanismen von Strahlung werden sie sich aber mit bestehenden wissenschaftlichen Mitteln praktisch nicht nachweisen lassen. Deutlich niedrigere Strahlenbelastung durch den Unfall in Fukushima Der erste Nachweis radioaktiver Stoffe aus dem Reaktorunfall in Fukushima , die über die Atmosphäre nach Deutschland getragen wurden, erfolgte rund zwei Wochen nach Unfallbeginn. Mit der Messung vom 25. März 2011 wurde von der BfS -Messstation auf dem Schauinsland erstmals Jod-131 gemessen, das auf den Unfall in Fukushima zurückzuführen war. Wegen der sehr großen Entfernung gelangte nur eine sehr geringe Menge an radioaktiven Stoffen nach Deutschland. Dies entspricht nur einem Bruchteil der Menge, die in der Vergangenheit aufgrund der Atomwaffentests und des Unfalls in Tschornobyl ( russ. : Tschernobyl) durch die Luft nach Deutschland getragen wurden. Langfristig keine gesundheitlichen Folgen des Unfalls in Fukushima für Deutschland zu erwarten Da die in Deutschland aufgetretene Strahlenbelastung durch den Unfall in Fukushima sehr weit unter der Belastung durch die Atomwaffentests und den Unfall in Tschornobyl blieb, sind auch langfristig für Deutschland keine negativen gesundheitlichen Auswirkungen zu erwarten. Stand: 12.12.2025

Erforschung und Ueberwachung des Langzeitverhaltens von radioaktiven Stoffen in der Nahrungskette Boden - Bewuchs - Milch - Milchprodukte

Schutz der Bevoelkerung vor Inkorporation von radioaktiven Stoffen mit der Nahrung; Feststellung der Kontamination der verschiedenen Glieder der Nahrungskette Boden - Bewuchs - Milch mit Radioisotopen, die durch Kernwaffen oder aus nuklearen Anlagen in die Umwelt gelangen.

Nachweisbare Umweltschaeden im Sektionsgut

Strontium 90 entsteht als Spaltprodukt bei Kernwaffenversuchen und wird im Knochen eingelagert. Nur durch Messung von Strontium 90 am menschlichen Knochen ist die tatsaechliche Belastung durch den Beta-Strahler bestimmbar. Hierzu werden Oberschenkelknochen von Leichen aus dem Sektionsgut asserviert, auf eine gleichmaessige Repraesentierung der Lebensalter wird geachtet.

Ueberwachung der Umweltradioaktivitaet in Lebensmitteln

Messung der durch Kernwaffenversuche und durch friedliche Nutzung der Kernenergie in Lebensmittel gelangenden Radioaktivitaet; Verbesserung der Messmethoden (Empfindlichkeit/Genauigkeit/Schnelligkeit). Sammlung und Auswertung der von allen Messstellen des Bundesgebietes gelieferten Messdaten ueber Radioaktivitaet in Lebensmitteln fuer Jahresbericht 'Umweltradioaktivitaet' des BMFT.

Messungen der 129I-Emissionen der Aufbereitungsanlagen in Tomsk, Krasnojarsk und Tscheljabinsk für 131I-Dosisrekonstruktionen

Im weiträumigsten Gebiet um die militärischen 239Pu-Produktionsanlagen in Tscheljabinsk, Tomsk und Krasnojarsk und um das Testgebiet von Semipalatinsk wird mit Hilfe von Messungen des langlebigen 129I eine retrospektive Dosimetrie des kurzlebigen 131I durchgeführt. Unter Miteinbeziehung der 129I-Einträge durch die Kernwaffentests, die zivilen Aufbereitungsanlagen La Hague und Sellafield und den Reaktorunfall von Tschernobyl wird eine Datenbasis für die Verwendung von 129I als Tracer in der Umwelt erstellt. Wasserproben von Seen mit langen Abflusszeiten wie Khuvsugul Nuur, Uvs Nuur, Orog, Achit (alle Mongolei), Baikal, Balachasch, Issyk Kul und von kleineren Seen und Bodenproben aus dem Gebiet werden genommen. Mit Beschleunigungsmassenspektrometrie werden 129I /127I-Verhältnisse gemessen und 129I-Fluenzen abgeleitet. 129I-Immissionen und -Verteilungen werden mit atmosphärischen Transportrechnungen erhalten. In Abhängigkeit der Bestrahlungszeit der Brennelemente und der Wartezeit zwischen Bestrahlung und Aufbereitung werden mit atmosphärischen Transportmodellen 131I-Aktivitäten im Bereich der Anlagen und im Altai-Gebiet berechnet.

Bomben-14C als Informationsquelle für die Mechanismen der Kohlenstoffstabilisierung in Böden

Der Gang des durch atmosphärische Kernwaffentests erzeugten radioaktiven Kohlenstoffs 14C durch die Biosphäre und organische Bodenbestandteile bis hin zur refraktären Fraktion soll durch Beschleuniger-Massenspektrometrie-Messungen (AMS) verfolgt werden. Die geringen benötigten Probenmengen des AMS-Meßverfahrens (0,1 bis 1 mg Kohlenstoff) erlauben eine detaillierte Aufgliederung des Bodenmaterials in signifikante physikalische und chemische Fraktionen, wodurch die Dynamik der Stabilisierungsprozesse natürlicher organischer Substanzen in Böden sichtbar gemacht werden kann. Archivproben von landwirtschaftlichen Versuchsstandorten liefern Proben aus den letzten 50 Jahren, wodurch die Stabilisierungsprozesse mit unterschiedlichen Zeitkonstanten und geeigneter Zeitauflösung erfaßt werden können. Zudem wird hierdurch auch der Einfluß der Bodenvariabilität geklärt. Die Beprobung und Probenaufbereitung für AMS soll in enger Zusammenarbeit mit anderen am Schwerpunktprogramm beteiligten Forschergruppen geplant und durchgeführt werden.

Radioaktivitaetsmessungen von atmosphaerischem Fallout

Aktivitaetsmessungen von Schneeproben aus vergletscherten Gebieten im Zusammenhang mit den atmosphaerischen Kernwaffentests und dem Tschernobyl-Unfall.

Risikoanalyse zu Exposition gegenüber Fall-out durch sowjetische Kernwaffentests auf Basis des NIIRME-Registers (Risk analysis for exposure to fallout from Soviet nuclear weapons testing based on the NIIRME register)

Strahlenschutz Verantwortung des Ministeriums Radioaktivität und Strahlung Atom- und Strahlenschutzrecht Rechtsquellen Zuständig­keiten im Atom- und Strahlen­schutz­recht

Das Ministerium arbeitet in Beratungsgremien des Bundes und der Länder zum Atom- und Strahlenschutzrecht mit. Es trägt Verantwortung bei der Mitwirkung bei Gesetzgebungsverfahren. Es ist verantwortlich für die Durchführung von Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren nach dem Atomgesetz einschließlich Aufsichtsmaßnahmen und für die Überwachung des Transports radioaktiver Stoffe . Weiterhin muss die Sicherstellung radioaktiver Stoffe in Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden gewährleistet sein. Die Überwachung der Verwertung radioaktiver Reststoffe und der geordneten Beseitigung radioaktiver Abfälle ( Landessammelstelle ) ist ein weiteres Aufgabengebiet. Radioaktivität ist in unserer Umwelt allgegenwärtig. Radioaktive Stoffe sind zum einen natürlichen Ursprungs - natürliche Radionuklide sind in der Erdkruste vorhanden -, zum anderen wird Radioaktivität künstlich erzeugt und freigesetzt, zum Beispiel durch oberirdische Kernwaffenversuche oder den Betrieb von Kernkraftwerken. Ferner können radioaktive Stoffe durch Anwendung in Medizin, Forschung und Technik in die Umwelt gelangen. Neben den natürlichen Strahlenquellen - vor allem Radon und dessen Folgeprodukte - bilden vor allem die künstlichen Strahlenquellen aus dem Bereich der Medizin die Ursache für die Strahlenbelastung des Menschen. Die mittlere jährliche Strahlenexposition durch die medizinische Anwendung ionisierender Strahlen und radioaktiver Stoffe liegt bei etwa 1,9 Millisievert (mSv) pro Jahr, das ist die gleiche Größenordnung wie die natürliche Strahlenexposition. Der Hauptanteil wird dabei durch die Röntgendiagnostik verursacht. Die weiteren Beiträge zur zivilisatorischen Strahlenbelastung sind gering. Um Mensch und Umwelt vor den Gefahren der Kernenergienutzung und der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung zu schützen, gibt es in Deutschland ein umfangreiches gesetzliches Regelwerk. Hauptaufgabe des Atomgesetzes ist die sichere und geordnete Beendigung der Nutzung der Kernenergie zu gewerblichen Zwecken und der Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung. Das Strahlenschutzrecht trifft Regelungen zum Schutz des Menschen und der Umwelt vor der schädlichen Wirkung radioaktiver Strahlung bei bestimmten, im Gesetz näher beschriebenen Freisetzungsszenarien. Gesetz über die fried­liche Ver­wen­dung der Kern­ener­gie und den Schutz gegen ihre Ge­fahren ( Atom­gesetz ) In Sachsen-Anhalt gibt es zwar keine kerntechnischen Anlagen, allerdings fallen Planfeststellungsverfahren für das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) betreffend unter das AtG. Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung ( Strahlenschutzgesetz – StrlSchG ) Das StrlSchG enthält insbesondere Regelungen für den Umgang mit Strahlenquellen, z. B. Röntgengeräten, für den Einsatz radioaktiver Stoffe, für den Schutz vor natürlicher Radioaktivität sowie für das Notfallmanagement im Falle eines radiologischen Störfalls. Ver­ord­nung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen ( Strahlen­schutz­ver­ordnung - StrlSchV) Die StrlSchV enthält nähere Anwendungsvorschriften im Umgang mit dem Strahlenschutzgesetz. Dem Bund steht gemäß Grund­gesetz die Gesetzgebung auf dem Gebiet des Atom- und Strahlenschutzrechts zu. Der Bund hat hiervon mit dem Atomgesetz, dem Strahlenschutzgesetz und weiteren Rechtsvorschriften Gebrauch gemacht. Die Länder führen die Gesetze in Bundesauftragsverwaltung aus. Dem Bund stehen damit weitgehende Aufsichtsrechte zu. Im Einzelfall kann er den Ländern Weisungen erteilen. Auf Landesebene obliegt dem Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) als oberster Landesbehörde die Genehmigungs- und Aufsichtskompetenz für kerntechnische Anlagen. Da es sich beim ERAM jedoch nicht um eine kerntechnische Anlage handelt, hat das MWU hier keine Aufsichtsbefugnis, die Aufsicht wird vielmehr vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) wahrgenommen. Das MWU ist jedoch Planfeststellungsbehörde für förmliche Verwaltungsverfahren beim ERAM, hier insbesondere für die Genehmigung zur Stilllegung des ERAM. Die Zuständigkeiten für den Strahlenschutz sind zwischen dem Landesamt für Verbraucherschutz und dem MWU aufgeteilt. Das Landesamt für Verbraucherschutz ist für Genehmigungen im Umgang mit Geräten und radioaktiven Stoffen im Bereich des Verbraucher-- und Arbeitsschutzes zuständig, das MWU für die Mitarbeit im bundesweiten Integrierten Mess- und Informationssystem (IMIS). Die Messaufgaben im IMIS erledigt dabei das Landesamt für Umweltschutz. Die jeweilige Zuständigkeit der Landesbehörden ist in der Zuständigkeitsverordnung für das Atom- und Strahlenschutzrecht ( At-ZustVO ) geregelt.

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