Das Wildkaninchen ( Oryctolagus cuniculus ) gehört zur Ordnung der Hasenartigen. Das Aussehen und die Lebensweise der Hasen und Kaninchen ist sehr unterschiedlich. Kaninchen sind kleiner als Hasen, haben eine gedrungenere Gestalt, kürzere, schwarz geränderte Ohren und kürzere Hinterläufe. Die Vorderläufe sind relativ kräftig entwickelt, da sie zum Graben der Gänge eingesetzt werden. Durchschnittlich beträgt die Kopf-Rumpf-Länge 40 – 45 cm, die Körperhöhe ca. 17 cm, das Gewicht ausgewachsener Tiere etwa 2 kg. Der runde Kopf hat auffällig große, dunkle Augen. Das glatte Fell ist auf der Oberseite grau bis graubraun, die Unterseite ist scharf weiß abgesetzt. Unterschiedliche Farbvariationen sind jedoch häufig und können durch Einkreuzen von entwichenen Hauskaninchen entstehen. Die ursprüngliche Heimat der Wildkaninchen ist die Pyrenäenhalbinsel und Nordafrika, wo die Art in fast unverändertem Zustand die letzte Eiszeit überdauerte. Durch die Phönizier wurde der Name Sphania, was soviel wie Kaninchen bedeutet, für Spanien geprägt. Von dort aus wurden die Tiere durch den Einfluss des Menschen nach West- und Mitteleuropa gebracht. Bereits im 1. Jahrhundert vor unserer Zeitrechnung wurden Kaninchen durch die Römer für kulinarische Genüsse aus Iberien importiert. Auch hielt man sich Kaninchen in Klöstern und an Höfen geistlicher Würdenträger, da das Fleisch neugeborener Tiere als Fastenspeise erlaubt war. Französische Mönche begannen im 16. Jahrhundert verschiedene Farbgebungen und Größen zu züchten. 1231 wurden erstmals aus England stammende Wildkaninchen auf der Insel Amrum ausgesetzt. Erst im 18. /19. Jahrhundert verbreiten sich die Tiere in Europa, so dass sie häufiger gejagt wurden. Die bevorzugten Lebensräume sind die halboffene Feldflur, Dünen, bewaldete Böschungen, Eisenbahndämme oder ähnliche Strukturen. Kaninchen bevorzugen mildes Klima. Zur Anlage ihrer Baue benötigen sie leichte und durchlässige Böden. Auch in Städten, mit entsprechenden halboffenen Strukturen und Sandboden, wie zum Beispiel auf Friedhöfen, in Grünanlagen, Gärten, Höfen oder auf Flugplätzen finden sie gute Lebensbedingungen. Wildkaninchen leben in territorial streng abgegrenzten hierarchischen Gemeinschaften und legen weit verzweigte Höhlensysteme mit mehreren Ein- und Ausgängen und Wohnkesseln an. Die Populationsdichte kann bis zu 150 Tiere pro Hektar erreichen. Oft werden die Siedlungsplätze so stark unterhöhlt, dass sie dadurch abrutsch- oder einsturzgefährdet sein können. Dabei kommt es vor, dass bei den Grabtätigkeiten Wurzeln von Bäumen freigelegt werden, was zu schweren Schäden an den Gehölzen führen kann. Auch im Winter sind Kaninchen aktiv. Das Revier wird gegen Eindringlinge meist erfolgreich verteidigt. Das kleine Kaninchen vertreibt dabei selbst Hasen, welche es durch Kehlbisse töten kann. Wildkaninchen sind nachtaktiv und haben eine genetisch bedingte Inaktivität in der Mittagszeit. Im Gegensatz zu Kaninchen graben Hasen keine Baue, sondern verstecken sich lediglich vor ihren Feinden. Die Jungen werden in sogenannte Sassen (weichen Vertiefungen) abgelegt, wo diese in eine Art Starre fallen und so, weitgehend gedeckt vor Feinden, geschützt sind. Hasen sind wesentlich scheuer als Kaninchen und nähern sich nur bei größter Futternot der Umgebung von Menschen. Bei der Nahrungssuche sind Kaninchen nicht wählerisch. Neben Gräsern, Kräutern, Trieben, Knospen werden auch Rinde, Getreide, Gemüse oder Rüben gefressen. Sie schrecken selbst vor Disteln oder Brennnesseln nicht zurück. Treten die possierlichen Nager in großer Dichte auf, werden fast alle Stauden und Gehölze gärtnerischer Kulturen geschädigt. Besonders in harten und schneereichen Wintern nagen die Tiere gern die Rinde junger Bäume und Sträucher ab und können fingerstarke Bäume ganz abbeißen. Um ihren Vitamin B1-Bedarf zu decken, wird zusätzlich im Winter ein im Blinddarm produzierter bakterien- und vitaminreicher Kot nach dem Ausscheiden sofort wieder aufgenommen. Bei gefangen gehaltenen Tieren wurde beobachtet, dass sie auch tierische Nahrung, wie Hackfleisch und Fleischreste an Knochen fressen. Die Paarungszeit beginnt zwischen Februar und März und dauert die gesamte warme Jahreszeit an. Die „Häsin“ – das Weibchen – bringt nach ca. 30 Tagen Tragzeit in „Setzröhren“ der Baue, die sie mit ausgerupfter Bauchwolle weich auspolstert, durchschnittlich 5 bis 10 wenig entwickelte und nackte Junge zur Welt, die am 10. Tag die Augen öffnen. Beim Verlassen des Erdbaues, verscharrt die Häsin sorgsam den Zugang zu ihren Jungen. Unter günstigen Bedingungen kann es bis zu 7 Würfen pro Jahr kommen. Die Jungen sind schon nach etwa vier Wochen selbstständig und mit etwa acht Monaten geschlechtsreif, so dass die Jungweibchen der ersten Würfe bereits im gleichen Jahr selbst trächtig werden können. Die lokale Dichte der Kaninchen kann in wenigen Jahren extrem stark zunehmen und auch in der Stadt zu einer Plage werden, da hier die natürlichen Feinde weitgehend fehlen. Im Gegensatz zu den Hasen leben Wildkaninchen gesellig in Ansiedlungen von acht bis zwölf Tieren unter denen eine strenge Rangordnung herrscht. Die Kolonien werden von einem weiblichen und einem männlichen Tier dominiert. Tagsüber halten sich die Tiere meist im Bau auf und gehen mit Einbruch der Dämmerung auf Nahrungssuche. In ruhigeren Arealen sind sie auch tagaktiv. Wildkaninchen entfernen sich kaum mehr als 200 m, selten 500 m von ihrem Bau. Bei drohender Gefahr klopft das Kaninchen mit den Hinterbeinen auf dem Boden und warnt somit andere Kaninchen in der Umgebung. Wildkaninchen können bei optimalen Bedingungen zwischen 7 und 10 Jahre alt werden, wobei die allgemeine Lebenserwartung in freier Wildbahn etwa zwei Jahre beträgt. Nur ca. 10 % einer Population erreichen das dritte Lebensjahr. Derzeit werden Kaninchenbestände von der Myxomatose und von der sogenannten Chinaseuche bedroht. In den letzten Jahren (seit ca. 1998 in Berlin) sind deshalb die Kaninchenbestände in Mitteleuropa stark zurückgegangen. In einigen Bundesländern denkt man bereits über Kaninchenschutzprogramme nach. Myxomatose ist eine Viruserkrankung aus Südamerika, die seit 1952 in Europa vorkommt und deren Übertragung durch Flöhe erfolgt. Im Krankheitsverlauf zeigen sich zahlreiche Tumore auf dem Körper, es entzündet sich die Bindehaut der Augen und die Ohren schwellen an. Die Tiere sterben, je nach Art des Virusstammes, nach 14 Tagen bis 50 Tagen einen qualvollen Tod. Tiere, die an Myxomatose erkranken, verlieren offensichtlich die Orientierung. Ein so erkranktes Kaninchen verkriecht sich nicht mehr in seinen Bau, sondern bleibt regungslos sitzen, auch wenn man sich dem Tier nähert. Aus Sicht des Tierschutzes und der Seuchenbekämpfung ist es angezeigt, ein solches Kaninchen dem zuständigen Veterinäramt zu melden, damit es von seinem Leiden erlöst und eingeschläfert werden kann. RHD (Rabbit Haemorrhagic Disease) oder „Chinaseuche“ beruht auf einem Virus, der 1988 von China aus eingeschleppt wurde. Der Virus befällt Haus- und Wildkaninchen und kann auch auf den Hasen übertragen werden. Das Krankheitsbild ist gekennzeichnet durch auffällige Blutungen der Luftröhre, der Lunge und im Bauchraum. Das Tier leidet unter Krämpfen und Atemnot. In einem Zeitraum von ein bis zwei Tagen führt dies zum Tod. Kaninchen können im Ausnahmefall den Tollwut-Virus übertragen. Sie sind jedoch aufgrund durchgeführter Impfkampagnen nicht als Risikofaktoren zu sehen. Schäden, insbesondere auf kleineren Grundstücken, sind sicherlich eher selten, da die ständige Benutzung eines Gartens durch Mensch und Haustier die Wildkaninchen meist vertreibt. Katzen zum Beispiel stellen eine ernsthafte Gefahr besonders für junge und unerfahrene Kaninchen dar. Gärten, die das Revier von Katzen sind, werden in jedem Fall gemieden. Leere oder große ungenutzte Grundstücksteile hingegen könnten Futter oder Gelegenheit für die Anlage eines Baus bieten. Möchte man die kleinen Nager nicht tolerieren, sind folgende Maßnahmen hilfreich: Einzäunen der zu schützenden Fläche mit Drahtzaun; dabei den Draht mindestens 20 cm tief in die Erde einlassen, da die Tiere gute Wühler sind einzelne Stämme können mit Drahtmanschetten gegen Verbiss geschützt werden betroffene Gewächse können mit Wildverbissmittel bestrichen werden (dieses Verfahren wirkt aber nur, wenn die Tiere in der Nähe noch unbehandelte Nahrung vorfinden) Fallobst entfernen begonnene Baue können unter der Voraussetzung, dass sich kein Wildkaninchen in den Gängen befindet, unzugänglich gemacht werden in den Wintermonaten – Ablenkung der Tiere von Gehölzen durch Auslegen von Zweigen, die beim Baumschnitt anfallen. Sollte das Bejagen der Tiere dennoch in Ausnahmefällen notwendig werden, ist dies mit natürlichen Gegenspielern wie Greifvögeln aber auch mit Frettchen möglich. Eine Bejagung darf nur durch Jäger bzw. Falkner und mit Genehmigung der Jagdbehörde erfolgen. Kaninchen sind weder gefährlich noch verursachen sie irreparable Schäden in unseren Gärten. Durch Krankheiten ohnehin dezimiert, muss ihnen, wie auch den noch selteneren Hasen, in menschlicher Nähe eine Nische gelassen werden. Für uns Menschen sollte die Möglichkeit für Beobachtungen der eher scheuen Tiere im Vordergrund stehen. Nur so können das Verständnis für die Natur und deren Geschöpfe sowie Zusammenhänge zwischen menschlichem Handeln und Veränderungen in der Natur erkannt werden. Das Füttern der Wildtiere ist generell verboten, nach dem Landesjagdgesetz können dafür bis zu 5.000 Euro Geldstrafe erhoben werden (§§ 34 / 50 LJagdG Bln).
In ressortübergreifender Zusammenarbeit und mit Unterstützung des Amts für Statistik ist im Juli 2022 der aktualisierte Umweltgerechtigkeitsatlas für Berlin erschienen (unter Download verfügbar). Durch einige Änderungen in der Methodik ist er nur begrenzt mit dem Basisbericht aus 2019 (ebenfalls als Download verfügbar) vergleichbar; zeigt aber eins: die Ballung von potenziell gesundheitsschädlichen Umweltbelastungen trifft besonders häufig Menschen mit niedrigem sozialen Status-Index. Und: Umweltgerechtigkeit ist nicht nur Thema im dicht besiedelten Innenstadtbereich; auch die Außenbezirke sind teilweise stark von Mehrfachbelastungen betroffen. Die Lebens- und Umweltqualität in den Quartieren der Hauptstadt sind sehr unterschiedlich. In vielen Teilen Berlins – vor allem im hochverdichteten Innenstadtbereich – konzentrieren sich gesundheitsrelevante Umweltbelastungen, wie Verkehrslärm, Luftschadstoffe, unzureichende Ausstattung mit Grünflächen und bioklimatischen Belastungen. Viele Gebiete haben gleichzeitig eine hohe soziale Problematik und sind überproportional durch Mehrfachbelastungen betroffen. Diese Themen werden in Berlin unter dem Begriff Umweltgerechtigkeit diskutiert und gewinnen auch vor dem Hintergrund des Klimawandels an Bedeutung. Umweltschutz und soziale Gerechtigkeit sind aufs engste miteinander verknüpft und betreffen vor allem die Metropolenräume. Menschen mit geringem Einkommen und niedriger Bildung sind in Deutschland oft höheren Gesundheitsbelastungen durch Umweltprobleme ausgesetzt als Menschen, die finanziell bessergestellt sind. Sie wohnen oft an stark befahrenen Straßen und sind besonders häufig von Lärm und Luftverschmutzungen betroffen. Umweltgerechtigkeit verfolgt das Ziel, umweltbezogene gesundheitliche Beeinträchtigungen zu vermeiden und zu beseitigen sowie bestmögliche umweltbezogene Gesundheitschancen herzustellen. Um die mehrfach belasteten Quartiere in der Hauptstadt identifizieren zu können, werden fünf Kernindikatoren für den ressortübergreifenden Umweltgerechtigkeitsatlas analysiert. Kernindikatoren Kernindikator Lärmbelastung: Lärm gilt als eine der bedeutendsten Umweltbelastungen mit signifikanten Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit sowie die Wohn- und Umweltqualität. Kernindikator Luftschadstoffe: Die Luft wird durch gesundheitsbeeinträchtigende Schadstoffe aus Verkehr, Industrie, Kraftwerken und privaten Haushalten verunreinigt. Luftschadstoffe können u.a. zu Erkrankungen der Atemwege und des Herzkreislaufsystems führen. Kernindikator Bioklimatische Belastung: Großstädte sind Wärmeinseln. Die thermische Belastung (Bioklima) ist die Summe aller Klimafaktoren, die auf den Menschen sowie andere Organismen einwirken und deren Gesundheit und Wohlbefinden beeinflussen. Insbesondere Hitze, Kälte, Luftfeuchtigkeit und Windverhältnisse. Kernindikator Grün- und Freiflächenversorgung: Grün- und Freiflächen haben eine wichtige Funktion für die innerstädtische Lebensqualität. Bewegung, Stressabbau und Erholung sind zentrale Motive für die Nutzung von Park- und Grünanlagen. Gleichzeitig haben diese Flächen wichtige kompensatorische Funktionen, vor allem mit Blick auf gesundheitsbelastende Umweltbedingungen. Kernindikator Soziale Benachteiligung: In Berlin gibt es eine hohe Konstanz der räumlichen Verteilung sozial benachteiligter Einwohnerinnen und Einwohner. Die soziale Problematik wird durch den Status-Index (Monitoring Soziale Stadtentwicklung) abgebildet. Das Monitoring liefert kleinräumige Aussagen zur Veränderung der sozialstrukturellen und sozialräumlichen Entwicklung in den Teilgebieten der Stadt und zeigt die höchsten Problemdichten. Umweltatlas Berlin: Karten zur Umweltgerechtigkeit Berlin Als Leitbild zielt Umweltgerechtigkeit auf die Vermeidung und den Abbau der sozialräumlichen Konzentration gesundheitsrelevanter Umweltbelastungen sowie die Gewährleistung eines sozialräumlich gerechten Zugangs zu Umweltressourcen. Das Themenfeld “Umweltgerechtigkeit im Land Berlin” liegt an der Schnittstelle von Stadtentwicklungs-, Umwelt-, Gesundheits- und Sozialpolitik und befasst sich mit Art, Ausmaß und Folgen ungleicher räumlicher Verteilungen von Umweltbelastungen und Ressourcen sowie den Gründen dafür. Grundlage ist die kleinräumige Umweltbelastungsanalyse, die wesentliche Analysen und Ergebnisse der Umweltgerechtigkeitsuntersuchungen verknüpft und auf einer Fachebene zusammenfügt. Die Berliner Umweltgerechtigkeitskarte ermöglicht einen Gesamtüberblick über die Umweltqualität in den Quartieren der Hauptstadt. Basis der wissenschaftlichen Analysen sind die – für die Arbeit der planenden Fachverwaltungen – verbindlich festgelegten 542 lebensweltlich orientierten Planungsräume (LOR) in der Hauptstadt Berlin. Um das sozialraumorientierte Verwaltungshandeln in den Teilräumen der Hauptstadt zu stärken und Grundlagen für eine Neuausrichtung der Umweltpolitik bereitzustellen, hat das Land Berlin 2019 bundesweit als erster Metropolenraum die Berliner Umweltgerechtigkeitskonzeption erarbeitet. Im Vordergrund steht die Erarbeitung einer sozialräumlich orientierten Umweltbelastungsanalyse als Grundlage für integrierte Strategien und Maßnahmen an der Schnittstelle der Bereiche Stadtentwicklung, Städtebau, Umwelt und Gesundheit. Dies ist die Basis für integrierte Strategien, um den ökologischen Umbau voranzubringen und gesunde Lebens- und Wohnbedingungen für alle zu schaffen. Der gesundheitsorientierte Berliner Umweltgerechtigkeitsansatz wird somit zu einer Facette sozialer Gerechtigkeit, um benachteiligte Teilräume in der Hauptstadt stadtverträglich zu gestalten. Die Publikation „Umweltgerechtigkeit in Berlin – Wirkungsvolle Projekte und Maßnahmen“ zeigt, wie vielfältig die Ansatzpunkte für die Verbesserung der Umweltgerechtigkeit in Berlin sind. Begrünte Dächer und neue Parks sorgen für mehr Natur, verkehrsberuhigte Kieze und elektrifizierte Busse für bessere Luft und weniger Lärm, niedrigschwellige Jobvermittlung für gesellschaftliche Teilhabe. Die gezeigten Praxisbeispiele sind nur ein Ausschnitt, zeigen aber eindrucksvoll, welche Projekte und Maßnahmen des Berliner Senats und der Bezirke auch auf das Konto der Umweltgerechtigkeit einzahlen und wie der Berliner Umweltgerechtigkeitsatlas von verschiedenen Akteurinnen und Akteuren genutzt wird. Die Quartiersmanagement-Gebiete stellen oft (mehrfach) belastete Planungsräume im Sinne der Umweltgerechtigkeit dar. Der Praxisleitfaden soll das Thema vor Ort besser handhabbar machen und die konkreten Implikationen des Berliner Umweltgerechtigkeitsatlas in den Kiezen aufzeigen. Dazu werden u.a. die Belastungen in den Quartiersmanagement-Gebieten dargestellt, konkrete Anknüpfungspunkte in den fünf Handlungsfeldern des Quartiermanagements identifiziert und anhand von Praxisbeispielen Möglichkeitsräume entwickelt. Der Leitfaden wurde vom Unabhängigen Institut für Umweltfragen e.V. in Kooperation mit dem BUND Berlin e.V. geschrieben. Quartiersmanagerinnen und Quartiersmanager und Expertinnen und Experten der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt waren an der Entstehung beteiligt. Der Kongress „Umweltgerechtigkeit im Quartier – vernetzt und partizipativ Zukunft gestalten“ fand am 3. Mai 2023 im bUm – Raum für die engagierte Zivilgesellschaft und online statt. Die hybride Veranstaltung richtete sich an Vertreterinnen und Vertreter aus Zivilgesellschaft, Verwaltung, Politik, Forschung und Praxis, die sich informiert, ausgetauscht und Schnittstellen künftiger Zusammenarbeit ausgelotet haben. Veranstalter des Kongresses waren das Unabhängige Institut für Umweltfragen (UfU) e.V. sowie der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Berlin e.V. Gefördert wurde der Kongress von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Präsentationen der Referierenden und ausgewählte Fotos
Radon-222 ist ein natürliches radioaktives Edelgas, welches durch den Zerfall von Uran-238 entsteht. Uran befindet sich in natürlicher Form in Böden und Gesteinen, aus denen sich Radon-222 lösen kann. Radon ist farblos, man kann es nicht riechen und schmecken. Es ist nicht entflammbar und ist nicht giftig, jedoch radioaktiv. Als Gas ist es ausgesprochen mobil, kann sich vom Entstehungsort aus in den Boden- und Gesteinsschichten verteilen und in die freie Atmosphäre austreten. Über undichte Fundamente gelangt es in Gebäude und kann sich dort anreichern. Ist eine Person länger oder häufig einer erhöhten Radon-222-Konzentration ausgesetzt, so steigert dies das Lungenkrebsrisiko. Bürger, die in Regionen mit erhöhten Radonkonzentrationen leben, können sich durch geeignete Verhaltens- und Vorsorgemaßnahmen vor gesundheitlichen Risiken schützen. In der Erdkruste sind radioaktive Stoffe, wie Uran, Thorium und das Mutternuklid des Radons, das Radium, enthalten. Geologische Prozesse, die in der Folge entstandenen geologischen Lagerungsbedingungen und die Eigenschaften der Radionuklide bestimmen die Konzentration der natürlichen radioaktiven Stoffe in den Gesteinen und im Boden. Im Norden und Osten von Sachsen-Anhalt wurden nur geringe Radonkonzentrationen in der Bodenluft gemessen, während die Messwerte vor allem im Südwesten erhöht sind. Dies liegt an den geologischen Gegebenheiten im Bereich des Harzes. Das Bundesamt für Strahlenschutz stellt in seinem Geoportal eine interaktive Karte von Deutschland zur Verfügung. Dort ist es möglich, die Radon-222-Konzentrationen in der Bodenluft einzublenden: https://www.imis.bfs.de/geoportal/ Tritt Radon aus dem Boden aus, wird es entweder im Freien in die Luft oder aber in Gebäuden freigesetzt. Während die Radonkonzentration im Freien durch Vermischen mit der Umgebungsluft nur wenige zehn Becquerel (Bq) pro Kubikmeter (m³) beträgt, ist sie in Wohnräumen in Deutschland im Durchschnitt drei- bis viermal höher, da das Radon unverdünnt aus dem Untergrund in das Gebäude eindringt. Es ist somit bestimmend für die durch das Radon verursachte Strahlenbelastung der Bewohner. Ausgehend von der Radonkonzentration in der Bodenluft liegt das Verhältnis von Radon in der Raumluft zu Radon in der Bodenluft bei circa 0,1 bis 0,5 Prozent, das heißt bei einer Aktivitätskonzentration in der Bodenluft von z. B. 100 kBq/m³ könnten Werte im Bereich von 100 bis 500 Bq/m³ in der Raumluft des Gebäudes auftreten. Das Radon gelangt durch undichte Stellen im Fundament oder in den Kellerräumen in das Haus und breitet sich dort über Treppenaufgänge, Kabelkanäle und Versorgungsschächte aus. Die Radonkonzentration in Gebäuden wird durch gebäudespezifische Einflussfaktoren bestimmt: das Radonangebot im Boden und seine Beschaffenheit, den Zustand des Gebäudes, einen möglichen Kamineffekt im Gebäude, das Lüftungsverhalten der Gebäudenutzer. Eine Prognose der Radon-222-Konzentration in der Raumluft zeigt diese Karte des Bundesamtes für Strahlenschutz: https://www.bfs.de/DE/themen/ion/umwelt/radon/karten/innenraeume.html Radon-222 wird beim Atmen aufgenommen und zum größten Teil wieder ausgeatmet. Die ebenfalls radioaktiven Zerfallsprodukte Polonium, Blei oder Wismut werden jedoch in den Atmungsorganen abgelagert. Untersuchungen bei größeren Bevölkerungsgruppen lassen darauf schließen, dass ein Zusammenhang zwischen der Radon-Exposition und dem Lungenkrebsrisiko besteht. Allerdings dürfen für eine Bewertung der Gefährdung andere Faktoren wie Rauchen, Feinstaub und weitere Schadstoffe nicht außer Acht gelassen werden. So zeigen Studien, dass das auf Radon basierende Lungenkrebsrisiko durch gleichzeitiges Rauchen erhöht wird - die meisten radonbedingten Lungenkrebsfälle treten bei Rauchern auf. Somit wird die Frage zur Festlegung der Höhe eines Referenzwerts der Radonkonzentration in Wohnräumen in Fachkreisen unterschiedlich bewertet. Der in Deutschland gesetzlich festgelegte Referenzwert liegt bei 300 Becquerel pro Kubikmeter, doch auch darunter ist eine weitere Verringerung sinnvoll. Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) ist durch das Strahlenschutzgesetz beauftragt, sogenannte Radonvorsorgegebiete in Sachsen-Anhalt festzulegen. Radonvorsorgegebiete sind Gebiete nach § 121 Absatz 1 des Strahlenschutzgesetzes. Für diese Gebiete wird erwartet, dass die über ein Jahr gemittelte Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft von Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen den gesetzlichen Referenzwert überschreitet. Der Referenzwert liegt für Aufenthaltsräume und Räume mit Arbeitsplätzen bei 300 Bq/m³. Das damalige Umweltministerium legte zum 30. Dezember 2020 die folgenden Gemeinden als Gebiete nach § 121 Strahlenschutzgesetz (Radonvorsorgegebiete) fest: Im Landkreis Mansfeld-Südharz : Allstedt Arnstein Goldene Aue Hettstedt Lutherstadt Eisleben Mansfeld Mansfelder Grund – Helbra Sangerhausen Südharz Im Landkreis Harz : Falkenstein Harzgerode Ilsenburg Oberharz am Brocken Thale Wernigerode Die Festlegung der Radonvorsorgegebiete in Sachsen-Anhalt basiert auf: der wissenschaftlichen Auswertung geologischer Daten, der Prognosekarte des geogenen Radonpotenzials 2020 des Bundesamtes für Strahlenschutz, Messwerten der Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Bodenluft, Messungen der Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft von Innenräumen und auf der Betrachtung weiterer örtlicher Faktoren. Die zuständige Behörde für die Überwachung der Einhaltung der aus der Festlegung folgenden Pflichten ist das Landesamt für Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt. Geogenes Radonpotenzia l Das Bundesamt für Strahlenschutz hat eine Karte von Deutschland erstellt, welche das sogenannte „geogene Radonpotenzial“ in einem 10 x 10 km²-Raster abbildet. Diese Karte stellt das Ergebnis von Modellrechnungen dar, welche unter anderem geologische Daten, Daten zur Bodenpermeabilität, Messdaten in der Boden- und Raumluft, sowie Gebäudeeigenschaften einbeziehen. Diese Prognose betrachtet alle bis zum 30. Juni 2020 eingegangenen, mittels aktiver Messtechnik gewonnenen Bodenluftmessdaten. Die Methodik dieser Prognose entspricht annähernd einer älteren Modellierung des Bundesamtes für Strahlenschutz, die in einem Bericht von 2019 erläutert wird. Die aktuelle Prognose des Radonpotenzials nutzt jedoch eine abweichende Interpolationsmethode und die dominierende Geologie von jedem Rasterfeld als Prädiktor. Für die Prognose wurde die Modellierung mit Innenraummessungen verknüpft. Bei Fach-, Berufsverbänden oder ähnlichen Einrichtungen zu Radonfachleuten Ausgebildete können sich in die Liste ausgebildeter Radonfachleute eintragen lassen. Der Antrag ist unter dem Betreff "Radonfachleute" zu richten an: strahlenschutz(at)mwu.sachsen-anhalt.de Mit Ihrem Antrag auf Aufnahme in die Liste geben Sie gemäß Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe a Datenschutz-Grundverordnung Ihre Einwilligung, dass Ihr Name, Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Telefonnummer (personenbezogene Daten) in der beim Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) geführten Liste gemeinsam mit weiteren Radonfachleuten aufgenommen und diese Liste im Internet auf der Homepage des MWU veröffentlicht wird. Datenschutzhinweise Sie sind nicht zur oben genannten Einwilligung verpflichtet. Ohne Ihre Einwilligung können Ihre personenbezogenen Daten nicht in die Liste aufgenommen und im Internet veröffentlicht werden. Zudem können Sie Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Die personenbezogenen Daten werden solange gespeichert, wie sie für die Verarbeitungszwecke, für die sie erhoben wurden, notwendig sind, längstens jedoch 30 Jahre. Die personenbezogenen Daten werden unverzüglich gelöscht, soweit Sie Ihre Einwilligung widerrufen. Weiterhin steht Ihnen gegenüber dem Verantwortlichen ein Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit zu. Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung ist das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, Leipziger Straße 58, 39112 Magdeburg; der behördliche Datenschutzbeauftragte des Ministeriums ist erreichbar unter der E-Mail-Adresse Datenschutz(at)mwu.sachsen-anhalt.de. Zudem besteht für Sie ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde in einem der EU-Mitgliedstaaten. In der Bundesrepublik Deutschland sind sowohl die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) als auch die Datenschutzbeauftragten der Länder Aufsichtsbehörden im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung. Aufsichtsbehörde im Land Sachsen-Anhalt ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, Leiterstraße 9, 39104 Magdeburg. Mit der Bekanntgabe der Radonvorsorgegebiete in Sachsen-Anhalt wurden viele Fragen an das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) gerichtet. Auf einer eigens eingerichteten FAQ-Seite sind alle Fragen und Antworten zum Thema Festlegung von Radonvorsorgegebieten übersichtlich zusammengestellt. zum FAQ -Festlegung von Radonvorsorgegebieten Durch die Festlegung besteht seit dem 31. Dezember 2020 in den Radonvorsorgegebieten eine Messpflicht für Arbeitsplatzverantwortliche nach § 127 Strahlenschutzgesetz. Innerhalb von 18 Monaten sind an allen Arbeitsplätzen im Keller und im Erdgeschoss Messungen der Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Raumluft durchzuführen. Die Messungen sollen an repräsentativen Messorten über eine Dauer von 12 Monaten erfolgen. Mit der Messung der Radonkonzentration muss ein vom Bundesamt für Strahlenschutz anerkannter Anbieter beauftragt werden. Diese Anbieter werden in einer regelmäßig aktualisierten Liste bekannt gegeben: https://www.bfs.de/DE/themen/ion/umwelt/radon/schutz/messen.html Es ist empfehlenswert, bei mehreren Anbietern ein Angebot für die Messungen einzuholen. Ergibt eine Messung eine Überschreitung des Referenzwertes, sind gemäß § 128 Strahlenschutzgesetz durch den Arbeitsplatzverantwortlichen unverzüglich geeignete Maßnahmen zur Reduzierung der Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Raumluft zu treffen. Der Erfolg der getroffenen Maßnahmen ist durch Messungen zu überprüfen. Zuständig für den Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen in Innenräumen ist das Landesamt für Verbraucherschutz . Abhängig von der Überschreitung des Referenzwertes der Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Raumluft sind organisatorische, technische oder bauliche Maßnahmen zur Senkung der Radon-222-Konzentration durchzuführen. Dies kann beispielsweise die regelmäßige Lüftung der betroffenen Räume, die Installation einer automatischen Lüftungsanlage oder die Abdichtung von Türen, Leitungen oder anderen Zugängen zwischen Aufenthaltsräumen und Räumen, in die Radon über das Fundament eindringen kann (z.B. Kellerräume), sein. Sollten sich nach Ergreifen dieser einfacheren Maßnahmen weiterhin erhöhte Messwerte (> 300 Bq/m³) ergeben, sollte zur weiteren Beratung ein fachkundiger Dienstleister hinzugezogen werden. Dieser hilft beim Auffinden versteckter Risse oder undichter Stellen und berät zu weiterführenden Maßnahmen, wie einer Versiegelung oder der Installation von Absaugvorrichtungen. Auch in Gebäuden, welche nicht in Radonvorsorgegebieten liegen, kann zum Beispiel aufgrund von Schäden im Gemäuer oder mangelnder Durchlüftung eine erhöhte Radon-222-Konzentration in der Raumluft auftreten. Obwohl dort keine gesetzlichen Pflichten für Arbeitsplatzverantwortliche bestehen, sollten dennoch Maßnahmen zum Gesundheitsschutz getroffen werden. Weiterführende Informationen über die Maßnahmen zum Schutz vor Radon bietet das Bundesamt für Strahlenschutz: https://www.bfs.de/DE/themen/ion/umwelt/radon/schutz/massnahmen.html Nach § 123 Strahlenschutzgesetz sind bei der Errichtung eines Gebäudes mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen geeignete Maßnahmen zu treffen, um den Zutritt von Radon aus dem Baugrund zu verhindern bzw. erheblich zu erschweren. Diese Pflicht gilt für Neu- oder Umbauten von Arbeitsplatzverantwortlichen und privaten Bauherren. Im gesamten Landesgebiet von Sachsen-Anhalt sind zum Schutz vor Radon die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erforderlichen Maßnahmen zum Feuchteschutz einzuhalten. In den festgelegten Radonvorsorgegebieten ist gemäß § 154 der Strahlenschutzverordnung darüber hinaus mindestens eine der folgenden Maßnahmen durchzuführen: Verringerung der Radon-222-Aktivitätskonzentration unter dem Gebäude Gezielte Beeinflussung der Luftdruckdifferenz zwischen Gebäudeinnerem und der Bodenluft Begrenzung von Rissbildungen in Wänden oder Böden und Auswahl diffusionshemmender Betonsorten Absaugung von Radon Einsatz diffusionshemmender, konvektionsdicht verarbeiteter Materialien oder Konstruktionen. In den Jahren 2001 und 2002 hat das Bundesamt für Strahlenschutz insgesamt 1.670 Langzeitmessungen in bestehenden Wohnungen und Gebäuden in auffälligen Gebieten in Sachsen-Anhalt durchgeführt, wobei eine Weitergabe der bewerteten Ergebnisse an die Betroffenen erfolgte. Auch das Land Sachsen-Anhalt hat Messungen durchgeführt. In öffentlichen Räumlichkeiten mit Radonkonzentrationen von zum Teil über 400 Bq/m³ konnte bereits durch einfache Maßnahmen eine ausreichende Verringerung der Radonkonzentration erreicht werden.
Ambrosia richtig entfernen Was wurde bislang unternommen? Pilotprojekt Adlershof Pollen-Monitoring in Berlin-Adlershof eWeeding zur Vegetationskontrolle im urbanen Grün Beifußblättrige Ambrosia ( Ambrosia artemisiifolia ) Am besten ist es, die Pflanze vor der Blüte zu beseitigen! Die nachhaltigste Methode ist das Ausreißen der Pflanze. Das ist in der Regel nur bei kleinen oder mittelgroßen Beständen möglich. Bei großen Beständen kommt nur die Mahd in Betracht. Diese Methode beseitigt die Ambrosie zwar nicht nachhaltig. Sie ist aber geeignet, um die Pflanze nicht zur Blüte kommen zu lassen und damit die Pollenmenge zu reduzieren. Im Einzelnen zu beachten ist: Vor der Blüte (ca. bis Ende Juni/Anfang Juli) Vorsichtshalber, um den Hautkontakt zu vermeiden: Garten- oder Arbeitshandschuhe und gegebenenfalls auch Kleidung mit langen Hosenbeinen und Ärmeln tragen. Pflanzen mit Wurzel ausreißen und anschließend im Hausmüll entsorgen. Pflanzen können auch liegen bleiben, sollten aber nicht wieder anwurzeln können. Während der Blüte Zusätzlich Atem- und Augenschutz tragen Entsorgung in Plastiktüte über den Hausmüll (Nicht in den Biomüll oder auf den Kompost werfen)! Detaillierte Empfehlungen Fund bei ambrosia@senmvku.berlin.de melden Allergiker sollten keine Bekämpfungsmaßnahmen durchführen! Atemwege durch Feinstaubmaske der Filterklasse FFP2 schützen (im Baumarkt und Fachhandel für Arbeitsschutzausrüstung erhältlich) Augenbindehaut durch unbelüftete, dicht sitzende Vollsichtbrille (Korbbrille) schützen Ausreißen bevorzugt am Nachmittag, da Pollen hauptsächlich in den Vormittagsstunden freigesetzt werden, oder bei feuchtem Wetter Arbeitskittel verhindert, dass Pollen in der Kleidung hängenbleiben und zum Beispiel ins Haus gebracht werden Vor dem Ausreißen Plastiktüte über die Blüten stülpen und die Pflanze mit dem Restmüll entsorgen Zum Schluss Arbeitskittel ausziehen, mit Außenseite nach innen zusammenrollen und in die Wäsche geben Duschen und Haare waschen Bei großflächigem Befall: späte Mahd kurz vor der Blüte (etwa Ende Juli) und danach alle drei bis vier Wochen tief angesetzte Mahd Nach dem Entfernen von Ambrosia Bodendecker pflanzen (vorzugsweise insektenfreundliche Pflanzen und Samen aus der Region verwenden! Hintergrund: siehe Wildbienen-Projekt ) Jährliche Kontrolle bekannter Fundstellen und insbesondere von Vogelfutterplätzen (Samen viele Jahrzehnte keimfähig) Ambrosia-freies und am besten großkörniges Vogelfutter kaufen Vogelfutterabfälle und Käfigstreu nur im Hausmüll entsorgen Vögel nur im Garten füttern (bitte nicht in Parks oder im Wald!) Nicht empfehlenswert! Zu frühe Mahd Einsatz von Herbiziden Stauden-Ambrosie ( Ambrosia psilostachya ) Am besten ist es, die Pflanze vor der Blüte (ca. Anfang/Mitte Juni) zu beseitigen! Das Ausreißen von Jungpflanzen, zum Beispiel an Baumscheiben, Gehwegen oder Straßenrändern, ist möglich. Das ist aber wahrscheinlich – im Gegensatz zum Ausreißen der einjährigen Beifußartigen Ambrosie – nicht nachhaltig. Denn die mehrjährige Ambrosie vermehrt sich über ihr ausgeprägtes, horizontales Wurzelsystem. Beim Ausreißen bleiben meist Teile des Wurzelsystems im Boden. Bei kleinflächigem Befall sollte die Pflanze am besten mit Wurzeln ausgegraben werden. Im Bereich von Baumscheiben sollten nur Fachfirmen mit speziellen Maschinen den Boden austauschen. Bei mittel- bis großflächigem Befall kann derzeit nur eine gezielte Mahd empfohlen werden: Da eine zu frühe Mahd das Wachstum der Stauden-Ambrosie fördert, sollte die Mahd erst kurz vor der Blüte (etwa ab Mitte Juni) durchgeführt werden. Danach folgt eine zweite Mahd erneut kurz vor der Blüte. Diese bildet sich nach etwa vier bis sechs Wochen. Erfahrungen, ob eine dritte Mahd erforderlich ist, liegen derzeit noch nicht vor. Die Stauden-Ambrosie wird als geringer allergen als die einjährige Beifußblättrige Ambrosie, aber dennoch als stark- bis mittel-allergen eingestuft. Ob auch bei dieser Ambrosienart bei Kontakt im Einzelfall Hautreizungen auftreten können, ist nicht bekannt, aber auch nicht auszuschließen. Aus diesen Gründen wird bei Beseitigungsmaßnahmen auf dieselben Schutzmaßnahmen wie beim Entfernen der Beifußblättrigen Ambrosie hingewiesen. Bitte nicht vergessen: Den Fund bei ambrosia@senmvku.berlin.de melden. Nach dem Entfernen von Ambrosia Bodendecker pflanzen (vorzugsweise insektenfreundliche Pflanzen und Samen aus der Region verwenden! Hintergrund: siehe Wildbienen-Projekt ) Regelmäßige Kontrolle und gegebenenfalls erneutes Ausreißen von Jungpflanzen Ambrosia-belasteten Boden nicht als Oberboden andernorts verwenden! Beim Erwerb von Grundstücken bei eingebrachter Erde auf Ambrosia-Freiheit achten (standardisierte Verfahren sind derzeit allerdings nicht bekannt) Nicht empfehlenswert! Zu frühe Mahd (also vor Anfang/Mitte Juni)! Einsatz von Herbiziden Im Jahr 2009 gründeten das Institut für Meteorologie der Freien Universität Berlin, die damalige Senatsgesundheits- und Senatsumweltverwaltung zusammen mit dem Pflanzenschutzamt und einigen Beschäftigungsträgern ein Projekt. Ihr Ziel war es, die Ambrosia wegen ihres sehr großen Allergiepotenzials zu bekämpfen. Das war die Geburtsstunde des “Berliner Aktionsprogramms gegen Ambrosia”. Das Meteorologische Institut entwickelte einen Ambrosia-Atlas. Fundorte konnten seitdem online gemeldet werden. Die gesammelten Daten wurden wissenschaftlich ausgewertet, um die räumliche Verteilung, die Ausbreitungswege und den Erfolg von Maßnahmen beurteilen zu können. Am erfolgreichsten bei der Suche und Bekämpfung der Ambrosia waren die sogenannten Ambrosia-Scouts. Im Rahmen von bezirklichen ABM- und MAE-Maßnahmen verschiedener Beschäftigungsträger hatten von den Arbeitsagenturen bezahlte Langzeitarbeitslose systematisch die Straßen in ihrem Bezirk nach Ambrosia durchsucht, Funde im Ambrosia-Atlas des Instituts dokumentiert und – wo möglich – die Pflanzen ausgerissen. Allerdings ließen sich so nur kleine Bestände mit bis zu wenigen hundert Pflanzen beseitigen. Zwischen 2010 und 2012 konnten berlinweit bis zu 1.400 Fundstellen im Jahr identifiziert werden. Damit ist Berlin bundesweit der am stärksten betroffene Ballungsraum. Die Bestände der einjährigen Beifußblättrigen Ambrosie, hauptsächlich im Westteil der Stadt, konnten über mehrere Jahre nachhaltig reduziert werden. Die Bestände der mehrjährigen Stauden-Ambrosia im Südostteil der Stadt (insbesondere im Ortsteil Adlershof) konnten die Scouts nicht per Hand bekämpfen, da die Flächen zu groß waren. Eine zu frühe Mahd scheint zudem das Wachstum der Stauden-Ambrosie zu fördern. Damit hat sie sich weiter ausgebreitet und konnte bislang nicht erfolgreich bekämpft werden. Seit 2014 haben die Arbeitsagenturen immer weniger Maßnahmen bewilligt, so dass die Fund- und Beseitigungsquote entsprechend gesunken ist. Das Aktionsprogramm konnte mit der Deutschen Bahn AG vereinbaren, dass auf Brachflächen von stillgelegten Güterbahnhöfen, auf denen sich sehr große Vorkommen befinden, möglichst vor der Blüte gemäht wird, um wenigstens den Pollenflug zu verhindern. Adlershof ist ein Berliner Ortsteil im Bezirk Treptow-Köpenick. Dort befinden sich Deutschlands größter Wissenschafts- und Technologiepark sowie Berlins größter Medienstandort. Mit der Gestaltung dieser Areale gehen umfangreiche Bauarbeiten einher, die offensichtlich dazu geführt haben, dass sich die Stauden-Ambrosie mehr als anderswo in der Stadt ausgebreitet hat. Beobachtet wurden die ersten Ambrosia-Vorkommen dort bereits vor mehreren Jahrzehnten. Wann die in der Erde befindlichen Samen nach Adlershof kamen, ist nicht mehr zu klären. Die abgebildete Karte aus dem ehemaligen Ambrosia-Atlas Berlin-Brandenburg zeigt die zum Anfang des Projektes gemeldeten Funde der Stauden-Ambrosie. Da nicht alle Vorkommen im Jahr 2017 gemeldet wurden, dürfte der Befall damals noch höher gewesen sein. Aus diesem Grund liegt der Fokus bei der Ambrosia-Bekämpfung seit dem Jahr 2018 auf dem Ortsteil Adlershof. Zunächst erhalten die Zuständigen für die Pflege von Flächen Informationen zum Vorkommen von Ambrosia und erste Handlungsempfehlungen. So soll die Pollenbelastung und das Ausbreiten der Pflanzen an den einzelnen Standorten deutlich reduziert werden. Vom Pflanzenschutzamt durchgeführte Kartierungen erfassen zudem die Ambrosia-Vorkommen in Adlershof und helfen damit, die tatsächliche Verbreitung zu dokumentieren. In Kürze wird durch eine Kooperation mit meinBerlin eine neue Ambrosia-Karte mit den Ambrosia-Standorten in Berlin veröffentlicht. Über die Vor-Ort-Maßnahmen hinaus muss das grundsätzliche Problem, dass sich die Ambrosia über Erdtransporte verbreitet, angegangen werden. Es stellen sich Fragen wie: Was kann das Land Berlin unmittelbar unternehmen, damit die mit Ambrosia belastete Erde aus Adlershof nicht in der Stadt verteilt wird? Was passiert mit belasteter Erde? Und braucht es eine gesetzliche Regelung? Dass in Adlershof Ambrosia-Vorkommen durch die Bebauung von Flächen zunächst zu verschwinden scheinen, ist ein trügerischer Eindruck. Zwischen Pflastersteinen, entlang von Bordsteinkanten, durch Teerfugen hindurch und im Straßenbegleitgrün sucht sich die Pflanze ihren Weg. Um die Entwicklung der Pollenbelastung, aber auch die Wirkung der ersten Maßnahmen beobachten zu können, wird in Berlin-Adlershof auf einem Gebäude der Humboldt Universität zu Berlin der Pollenflug gemessen. Dies geschieht mittels einer volumetrischen Pollenfalle (Tagespollenwerte). Die volumetrische Pollenfalle passt sich automatisch der Windrichtung an und saugt ein bestimmtes Luftvolumen in das Innere. Dort dreht sich eine Trommel auf dessen Oberseite ein Trägerfilm angebracht ist. An diesem Trägerfilm bleiben die eingesaugten Pollen haften. Nach mehrtägiger Probenahme wird der Träger entnommen und ersetzt. Anschließend wird der Pollenträger in die einzelnen Tage der Probenahme aufgearbeitet und mit dem Lichtmikroskop ausgewertet. Die Ambrosia-Pollen haben eine eigene charakteristische Struktur, wodurch man diese von anderen Pollenarten unterscheiden kann. Unter Berücksichtigung des in 24 Stunden angesaugten Luftvolumens, entspricht die ausgezählte Anzahl dem 24-Stunden-Mittelwert an Pollen pro m 3 Luft. Dieser Wert gleicht annährend der Luftmenge eines erwachsenen Menschen im Ruhezustand. Die Daten werden gespeichert und visuell in einem Diagramm dargestellt. Weitere Informationen und Jahresrückblicke finden Sie in dem Bericht Pollen-Monitoring in Berlin-Adlershof . Aufgrund der starken Ausbreitung von Ambrosia psilostachya im NSG/LSG dem ehemaligen Flugfeld Johannisthal in Adlershof wurde im Jahr 2021 ein elektrophysikalisches Verfahren mit systemischer Wirkung getestet, welches eine selektive Applikation ermöglicht. Hierbei wird elektrischer Strom für die Dauer der Kontaktzeit mit einer Elektrode über die Blätter der Pflanze bis in die Wurzeln geleitet. Im Land Berlin wird nach einem wirksamen und wirtschaftlichen nicht chemischen Verfahren gesucht, um die Rhizome der ausdauernden Ambrosia-Art irreversibel zu schädigen. Der Versuch wurde an zwei Standorten mit unterschiedlichen Gegebenheiten durchgeführt. Ein positiver Effekt der Wirksamkeit gegenüber Wurzelunkräutern konnte während der Beprobung festgestellt werden. Die Langzeitwirkung wird künftig beobachtet und geprüft. Der gesamte Bericht steht als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.
Indikator: Heiße Tage Die wichtigsten Fakten 2003, 2015, 2018 und 2022 waren, gemittelt über die gesamte Fläche Deutschlands, die Jahre mit der höchsten Zahl Heißer Tage. Trotz starker Schwankungen zwischen den Jahren ist der Trend insgesamt deutlich steigend. Durch den Klimawandel ist in den nächsten Jahrzehnten mit mehr Heißen Tagen in den Sommermonaten zu rechnen. Welche Bedeutung hat der Indikator? Steigende Temperaturen können sich nachteilig auf die Gesundheit des Menschen auswirken. Der Deutsche Wetterdienst hat als Kenngröße den „Heißen Tag“ definiert: Jeder Tag, dessen höchste Temperatur bei 30 °C oder höher liegt, zählt danach als Heißer Tag . Hohe Lufttemperaturen belasten den menschlichen Körper durch die Hitze nicht nur direkt, wie z.B. in Form von Kreislaufproblemen. Eine heiße Witterung kann auch Verunreinigungen der Atemluft auslösen, die wiederum Atemwegs- und Herz-Kreislauf- Erkrankungen verstärken. So begünstigt eine hohe Lufttemperatur zusammen mit intensiver Sonneneinstrahlung die Bildung von Ozon in Bodennähe, welches die Augen und Atemwege reizt. Diese Belastung kann bestehende Krankheiten der Atemwege verschlimmern und auch allergische Reaktionen auslösen. Wie ist die Entwicklung zu bewerten? Im Jahr 2024 gab es gemittelt über die Fläche Deutschlands etwa 12,5 Heiße Tage , an denen Temperaturen von 30 °C oder mehr gemessen wurden. Besonders hoch war die Belastung durch Hitze neben 2022 in den Jahren 2003, 2015 und 2018: In diesen Jahren gab es in Deutschland gemittelt zwischen 18 und 20 Heiße Tage. Nach Anzahl der Heißen Tage wurden die zehn wärmsten Jahre alle seit 1994 registriert. Zwar schwanken die Jahreswerte dieses Indikators stark, insgesamt ist der Trend seit Beginn der Aufzeichnungen aber deutlich steigend. Klimamodellierungen zeigen, dass in Deutschland zukünftig mit länger anhaltenden Hitzeperioden und somit einer steigenden Anzahl Heißer Tage zu rechnen ist. Wie wird der Indikator berechnet? Die Temperaturmessungen der Messstationen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) sind die Grundlage des Indikators. Für Flächen, die nicht durch Messstationen abgedeckt sind, müssen sowohl die Temperaturwerte wie auch Kennwerte berechnet werden. Im Ergebnis kann die Verteilung in einem Raster (1 mal 1 Kilometer) dargestellt werden. Für jeden Rasterpunkt wird eine Jahressumme der Heißen Tage berechnet. Der Durchschnitt der Jahreswerte aller Rasterpunkte bildet den Indikator (Gebietsmittel). Weitere Informationen zum Berechnungsverfahren finden Sie in einem Bericht des DWD (Müller-Westermeier 1995). Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie in den Daten-Artikeln "Trends der Lufttemperatur" und "Gesundheitsrisiken durch Hitze" .
Feinstaub-Belastung Gegenüber den 1990er Jahren konnte die Feinstaubbelastung erheblich reduziert werden. Zukünftig ist zu erwarten, dass die Belastung eher langsam abnehmen wird. Großräumig treten heute PM10-Jahresmittelwerte unter 20 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) auf. Feinstaubkonzentrationen in Deutschland Die Ländermessnetze führen seit dem Jahr 2000 flächendeckende Messungen von Feinstaub der Partikelgröße PM10 (Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser von 10 Mikrometer oder kleiner) und seit 2008 auch der Partikelgröße PM2,5 durch. Besonders hoch ist die Messnetzdichte in Ballungsräumen. Die hohe Zahl und Dichte an Emittenten – beispielsweise Hausfeuerungsanlagen, Gewerbebetriebe, industrielle Anlagen und der Straßenverkehr – führen zu einer erhöhten Feinstaubkonzentration in Ballungsräumen gegenüber dem Umland. Besonders hohe Feinstaubkonzentrationen werden unter anderem wegen der starken verkehrsbedingten Emissionen wie (Diesel-)Ruß, Reifenabrieb sowie aufgewirbeltem Staub an verkehrsnahen Messstationen registriert. Während zu Beginn der 1990er Jahre im Jahresmittel großräumig Werte um 50 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) gemessen wurden, treten heute PM10-Jahresmittelwerte zwischen 15 und 20 µg/m³ auf. Die im ländlichen Raum gelegenen Stationen des UBA -Messnetzes verzeichnen geringere Werte. Die Feinstaub-Immissionsbelastung wird nicht nur durch direkte Emissionen von Feinstaub verursacht, sondern zu erheblichen Teilen auch durch die Emission von gasförmigen Schadstoffen wie Ammoniak, Schwefeldioxid und Stickstoffoxiden. Diese reagieren in der Luft miteinander und bilden sogenannten „sekundären“ Feinstaub. Einhergehend mit einer starken Abnahme der Schwefeldioxid (SO 2 )-Emissionen und dem Rückgang der primären PM10-Emissionen im Zeitraum von 1995 bis 2000 sanken im gleichen Zeitraum auch die PM10-Konzentrationen deutlich (siehe Abb. „Trend der PM10-Jahresmittelwerte“). Der Trend der Konzentrationsabnahme setzt sich seitdem fort. Die zeitliche Entwicklung der PM10-Konzentrationen wird von witterungsbedingten Schwankungen zwischen den einzelnen Jahren – besonders deutlich in den Jahren 2003 und 2006 erkennbar – überlagert. Erhöhte Jahresmittelwerte wurden auch 2018 gemessen, die auf die besonders langanhaltende, zehnmonatige Trockenheit von Februar bis November zurückzuführen sind. Überschreitungssituation Lokal und ausschließlich an vom Verkehr beeinflussten Stationen in Ballungsräumen traten in der Vergangenheit gelegentlich Überschreitungen des für das Kalenderjahr festgelegten Grenzwerts von 40 µg/m³ auf. Seit 2012 wurden keine Überschreitungen dieses Grenzwertes mehr festgestellt. Seit 2005 darf auch eine PM10 -Konzentration von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) im Tagesmittel nur an höchstens 35 Tagen im Kalenderjahr überschritten werden. Überschreitungen des Tageswertes von 50 µg/m³ werden vor allem in Ballungsräumen an verkehrsnahen Stationen festgestellt. Die zulässige Zahl von 35 Überschreitungstagen im Kalenderjahr wurde hier in der Vergangenheit zum Teil deutlich überschritten (siehe Karten „Feinstaub (PM10) - Tagesmittelwerte Zahl von Überschreitungen von 50 mg/m³“ und Abb. „Prozentualer Anteil der Messstationen mit mehr als 35 Überschreitungen des 24-h-Grenzwertes“). Vor allem das Jahr 2006 fiel durch erhebliche Überschreitungen der zulässigen Überschreitungstage auf, was auf lang anhaltende und intensive „Feinstaubepisoden“ zurückzuführen war. In den unmittelbar zurückliegenden Jahren traten nicht zuletzt durch umfangreiche Maßnahmen der mit Luftreinhaltung befassten Behörden keine Überschreitungen des Grenzwerts mehr auf. Auch 2023 wurde der Grenzwert somit an allen Messstationen in Deutschland eingehalten. Karte: Feinstaub (PM10) - Tagesmittelwerte Zahl von Überschreitungen von 50 µg/m³ 2000-2008 Quelle: Umweltbundesamt Karte: Feinstaub (PM10) - Tagesmittelwerte Zahl von Überschreitungen von 50 µg/m³ 2009-2017 Quelle: Umweltbundesamt Karte: Feinstaub (PM10) - Tagesmittelwerte Zahl von Überschreitungen von 50 µg/m³ 2018-2023 Quelle: Umweltbundesamt Prozentualer Anteil der Messstationen mit mehr als 35 Überschreitungen des 24-h-Grenzwertes... Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Witterungsabhängigkeit Vor allem in trockenen Wintern, teils auch in heißen Sommern, können wiederholt hohe PM10 -Konzentrationen in ganz Deutschland auftreten. Dann kann der Wert von 50 µg/m³ großflächig erheblich überschritten werden. Ein Beispiel für eine solche Belastungssituation zeigt die Karte „Tagesmittelwerte der Partikelkonzentration PM10“. Zum Belastungsschwerpunkt am 23. Januar 2017 wurden an etwa 56 % der in Deutschland vorhandenen PM10-Messstellen Tagesmittelwerte von über 50 µg/m³ gemessen. Die höchste festgestellte Konzentration betrug an diesem Tag 176 µg/m³ im Tagesmittel. Wie stark die PM10-Belastung während solcher Witterungsverhältnisse ansteigt, hängt entscheidend davon ab, wie schnell ein Austausch mit der Umgebungsluft erfolgen kann. Winterliche Hochdruckwetterlagen mit geringen Windgeschwindigkeiten führen – wie früher auch beim Wintersmog – dazu, dass die Schadstoffe nicht abtransportiert werden können. Sie sammeln sich in den unteren Luftschichten (bis etwa 1.000 Meter) wie unter einer Glocke. Der Wechsel zu einer Wettersituation mit stärkerem Wind führt zu einer raschen Abnahme der PM10-Belastung. Auch wenn die letzten Jahre eher gering belastet waren, können auch zukünftig meteorologische Bedingungen auftreten, die zu einer deutlich erhöhten Feinstaubbelastung führen können. Bürgerinnen und Bürger können laufend aktualisierte Feinstaubmessdaten und Informationen zu Überschreitungen der Feinstaubgrenzwerte in Deutschland im Internet und mobil über die UBA-App "Luftqualität" erhalten. Bestandteile des Feinstaubs Die Feinstaubbestandteile PM10 und PM2,5 sind Mitte der 1990er Jahre wegen neuer Erkenntnisse über ihre Wirkungen auf die menschliche Gesundheit in den Vordergrund der Luftreinhaltepolitik getreten. Mit der EU-Richtlinie 2008/50/EG (in deutsches Recht umgesetzt mit der 39. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (39. BImSchV )), welche die bereits seit 2005 geltenden Grenzwerte für PM10 bestätigt und neue Luftqualitätsstandards für PM2,5 festlegt (siehe Tab. „Grenzwerte für den Schadstoff Feinstaub“), wurde dem Rechnung getragen. Als PM10 beziehungsweise PM2,5 (PM = particulate matter) wird dabei die Massenkonzentration aller Schwebstaubpartikel mit aerodynamischen Durchmessern unter 10 Mikrometer (µm) beziehungsweise 2,5 µm bezeichnet. Herkunft Feinstaub kann natürlichen Ursprungs sein oder durch menschliches Handeln erzeugt werden. Stammen die Staubpartikel direkt aus der Quelle - zum Beispiel durch einen Verbrennungsprozess - nennt man sie primäre Feinstäube. Als sekundäre Feinstäube bezeichnet man hingegen Partikel, die durch komplexe chemische Reaktionen in der Atmosphäre erst aus gasförmigen Substanzen, wie Schwefel- und Stickstoffoxiden, Ammoniak oder Kohlenwasserstoffen, entstehen. Wichtige vom Menschen verursachte Feinstaubquellen sind Kraftfahrzeuge, Kraft- und Fernheizwerke, Abfallverbrennungsanlagen, Öfen und Heizungen in Wohnhäusern, der Schüttgutumschlag, die Tierhaltung sowie bestimmte Industrieprozesse. In Ballungsgebieten ist vor allem der Straßenverkehr eine bedeutende Feinstaubquelle. Dabei gelangt Feinstaub nicht nur aus Motoren in die Luft, sondern auch durch Bremsen- und Reifenabrieb sowie durch die Aufwirbelung des Staubes auf der Straßenoberfläche. Eine weitere wichtige Quelle ist die Landwirtschaft: Vor allem die Emissionen gasförmiger Vorläuferstoffe aus der Tierhaltung tragen zur Sekundärstaubbelastung bei. Als natürliche Quellen für Feinstaub sind Emissionen aus Vulkanen und Meeren, die Bodenerosion, Wald- und Buschfeuer sowie bestimmte biogene Aerosole , zum Beispiel Viren, Sporen von Bakterien und Pilzen zu nennen. Während im letzten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts die Gesamt- und Feinstaubemissionen in Deutschland drastisch reduziert werden konnten, verlangsamte sich seither die Abnahme (siehe „Emission von Feinstaub der Partikelgröße PM10“ und „Emission von Feinstaub der Partikelgröße PM2,5“ ). Für die nächsten Jahre ist zu erwarten, dass die Staubkonzentrationen in der Luft weiterhin nur noch langsam abnehmen werden. Zur Senkung der PM-Belastung sind deshalb weitere Maßnahmen erforderlich. Gesundheitliche Wirkungen Feinstaub der Partikelgröße PM10 kann beim Menschen durch die Nasenhöhle in tiefere Bereiche der Bronchien eindringen. Die kleineren Partikel PM2,5 können bis in die Bronchiolen und Lungenbläschen vordringen und die ultrafeinen Partikel mit einem Durchmesser von weniger als 0,1 µm sogar bis in das Lungengewebe und den Blutkreislauf. Je nach Größe und Eindringtiefe der Teilchen sind die gesundheitlichen Wirkungen von Feinstaub verschieden. Sie reichen von Schleimhautreizungen und lokalen Entzündungen im Rachen, der Luftröhre und den Bronchien oder Schädigungen des Epithels der Lungenalveolen bis zu verstärkter Plaquebildung in den Blutgefäßen, einer erhöhten Thromboseneigung oder Veränderungen der Regulierungsfunktion des vegetativen Nervensystems (zum Beispiel mit Auswirkungen auf die Herzfrequenzvariabilität). Eine langfristige Feinstaubbelastung kann zu Herz-Kreislauferkrankungen und Lungenkrebs führen, eine bestehende COPD (Chronisch Obstruktive Lungenerkrankung) verschlimmern, sowie das Sterblichkeitsrisiko erhöhen. Messdaten Mitte der 1990er Jahre wurde zunächst in einzelnen Ländermessnetzen mit der Messung von PM10 begonnen. Seit dem Jahr 2000 wird PM10 deutschlandweit gemessen. Für die Jahre, in denen noch nicht ausreichend Messergebnisse für die Darstellung der bundesweiten PM10-Belastung vorlagen, wurden PM10-Konzentrationen näherungsweise aus den Daten der Gesamtschwebstaubkonzentration (TSP) berechnet. Seit dem Jahr 2001 basieren alle Auswertungen ausschließlich auf gemessenen PM10-Daten. PM2,5 wird seit dem Jahr 2008 deutschlandweit an rund 200 Messstationen überwacht.
Stickstoffdioxid-Belastung Die Jahresmittelwerte der Stickstoffdioxid-Belastung zeigen seit 1995 eine deutliche Abnahme. An einem Prozent der verkehrsnahen Stationen überschreiten die gemessenen Stickstoffdioxid-Konzentrationen den seit 2010 einzuhaltenden Grenzwert. Belastung durch Stickstoffdioxid Ballungsräume und Städte sind im Vergleich zum Umland stärker von Luftschadstoffbelastungen betroffen, da die Emissionen in dicht besiedelten Gebieten erwartungsgemäß höher sind. Dabei ist die Belastung nicht im gesamten Gebiet einer Stadt einheitlich. Die höchsten Stickstoffdioxid (NO 2 ) Konzentrationen werden nahe der Hauptemissionsquelle, an viel befahrenen Straßen, gemessen. Je nach Lage der Messstation werden verkehrsnah NO 2 -Jahresmittelwerte zwischen 20 und 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³), sehr vereinzelt sogar noch darüber, gemessen. Mit zunehmender Entfernung zu verkehrsreichen Straßen verringert sich die NO 2 -Konzentration in der Luft. Da jedoch neben dem Verkehr weitere Stickstoffoxid-Quellen (z.B. aus dem verarbeitenden Gewerbe und Haushalten) über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind, entsteht eine Grundbelastung über dem Stadtgebiet, die als städtische Hintergrundbelastung bezeichnet wird und als typisch für städtische Wohngebiete anzusehen ist. Hier liegen die NO 2 -Jahresmittelwerte im Bereich von 10 bis 20 µg/m³. Mit Jahresmittelwerten um 6 µg/m³ wird die deutlich niedrigere NO 2 -Belastung entfernt von Emissionsquellen in ländlichen Gebieten gemessen (siehe Abb. „Trend der Stickstoffdioxid-Jahresmittelwerte“). Seit 1995 ist in allen beschriebenen Belastungsregimen ein Rückgang erkennbar. An den Messstationen des Umweltbundesamtes, die weit entfernt von lokalen Schadstoffquellen liegen, um weiträumig und grenzüberschreitend transportierte Luftmassen zu untersuchen, werden NO 2 -Konzentrationen noch deutlich unter 6 µg/m³ gemessen (siehe Karten „Stickstoffdioxid (NO 2 ) - Jahresmittelwerte“). Trend der Stickstoffdioxid-Jahresmittelwerte Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Karte: Stickstoffdioxid (NO2) - Jahresmittelwerte 2000-2008 Quelle: Umweltbundesamt Karte: Stickstoffdioxid (NO2) - Jahresmittelwerte 2009-2017 Quelle: Umweltbundesamt Karte: Stickstoffdioxid (NO2) - Jahresmittelwerte 2018-2023 Quelle: Umweltbundesamt Überschreitung von Grenzwerten In der EU-Richtlinie 2008/50/EG – in deutsches Recht mit der 39. BImSchV umgesetzt – ist für den Schutz der menschlichen Gesundheit ein Jahresgrenzwert von 40 µg/m³ im Jahresmittel festgelegt, der seit 2010 einzuhalten ist (siehe Tab. „Grenzwerte für die Schadstoffe Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide“). 1 % der städtischen verkehrsnahen Luftmessstationen registrierten 2023 Überschreitungen dieses Jahresgrenzwertes. An städtischen Hintergrundmessstellen traten keine Überschreitungen auf (siehe Abb. „Prozentualer Anteil der Messstationen mit Überschreitung des Stickstoffdioxid-Jahresgrenzwertes“). Der ebenfalls seit 2010 einzuhaltende 1-Stunden-Grenzwert für Stickstoffdioxid (200 µg/m³ dürfen nicht öfter als 18-mal überschritten werden) wurde zuletzt im Jahr 2016 überschritten, damals sehr vereinzelt, vor allem an stark befahrenen Straßen mit Schluchtcharakter. 2023 wurde demnach erneut deutschlandweit keine Überschreitung des 1-Stunden-Grenzwertes für Stickstoffdioxid (NO 2 ) festgestellt. Grenzwerte für die Schadstoffe Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide Quelle: Umweltbundesamt Tabelle als PDF Tabelle als Excel Prozentualer Anteil der Messstationen mit Überschreitung des Stickstoffdioxid-Jahresgrenzwertes ... Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide Stickstoffoxide (NO x ) können als Stickstoffdioxid (NO 2 ) oder Stickstoffmonoxid (NO) auftreten. Überwiegend wird Stickstoffmonoxid (NO) emittiert. NO tritt aber großräumig nicht in Erscheinung, da dieses Gas relativ schnell von Luftsauerstoff (O 2 ) und Ozon (O 3 ) zu NO 2 oxidiert wird. Herkunft Stickstoffoxide entstehen als Produkte unerwünschter Nebenreaktionen bei Verbrennungsprozessen. Die Hauptquellen von Stickstoffoxiden sind Verbrennungsmotoren und Feuerungsanlagen für Kohle, Öl, Gas, Holz und Abfälle. In Ballungsgebieten ist der Straßenverkehr die bedeutendste NO x -Quelle . Gesundheitliche Wirkungen Stickstoffdioxid ist ein ätzendes Reizgas, es schädigt das Schleimhautgewebe im gesamten Atemtrakt und reizt die Augen. Durch die dabei auftretenden Entzündungsreaktionen verstärkt es die Reizwirkung anderer Luftschadstoffe zusätzlich. In der Folge können bei hohen Konzentrationen Atemnot, Husten, Bronchitis, Lungenödem, steigende Anfälligkeit für Atemwegsinfekte sowie Lungenfunktionsminderung auftreten. Nimmt die NO 2 -Belastung der Außenluft zu, leiden daher besonders Menschen mit vorgeschädigten Atemwegen und Allergien darunter. In epidemiologischen Studien konnte ein Zusammenhang zwischen der zeitnahen Belastung mit NO 2 und der Zunahme der Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie der Sterblichkeit in der Bevölkerung beobachtet werden. Diese Effekte sind bei langfristiger Belastung noch deutlich ausgeprägter darstellbar. Messdaten Derzeit wird in Deutschland an etwa 500 Stationen NO 2 gemessen.
Ozon-Belastung Die Höhe der Ozon-Spitzenkonzentrationen und die Häufigkeit sehr hoher Ozonwerte haben seit Mitte der 1990er-Jahre deutlich abgenommen. Der Zielwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit wird jedoch weiterhin überschritten. Im Unterschied zu der Entwicklung der Spitzenwerte nahmen die Ozon-Jahresmittelwerte in städtischen Wohngebieten im gleichen Zeitraum zu. Überschreitung von Schwellenwerten Um gesundheitliche Risiken für die Bevölkerung bei kurzfristiger Exposition gegenüber erhöhten Ozonkonzentrationen auszuschließen, legt die 39. BImSchV Informations- und Alarmschwellenwerte fest (siehe Tab. „Zielwerte, langfristige Ziele und Alarmschwellen für den Schadstoff Ozon“). Der Informationsschwellenwert von 180 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³), gemittelt über eine Stunde, dient dem Schutz der Gesundheit besonders empfindlicher Bevölkerungsgruppen. Bei der Überschreitung des Alarmschwellenwertes von 240 µg/m³, gemittelt über eine Stunde, besteht ein Gesundheitsrisiko für die Gesamtbevölkerung. Seit 1995 hat die Zahl der Stunden mit Ozonwerten über 180 beziehungsweise 240 µg/m³ deutlich abgenommen (siehe Abb. „Überschreitungsstunden der Informationsschwelle (180 µg/m³) für bodennahes Ozon, Mittelwert über ausgewählte Stationen“ und Abb. „Überschreitungsstunden der Alarmschwelle (240 µg/m³) für bodennahes Ozon, Mittelwert über ausgewählte Stationen)“). Diese Abnahme ist von zwischenjährlichen Schwankungen überlagert, die auf die jährlich schwankenden meteorologischen sommerlichen Witterungsbedingungen zurückzuführen sind. Besonders deutlich ist dies im Jahr 2003 erkennbar. Im Sommer 2003 wurde eine außergewöhnlich langanhaltende Wettersituation beobachtet, welche die Ozonbildung begünstigte. Der Ozonsommer 2003 ist daher hinsichtlich der Spitzenwerte ein Sonderfall. Verglichen mit dem Jahr 1990 sind die Emissionen der Ozonvorläuferstoffe (Stickstoffoxide und flüchtige organische Verbindungen ohne Methan) in Deutschland bis 2022 um 67 % beziehungsweise 74 % zurückgegangen (siehe „Stickstoffoxid-Emissionen“ und „Emission flüchtiger organischer Verbindungen ohne Methan“ ). Der geringere Ausstoß von Ozonvorläufersubstanzen führte bereits in den 1990er Jahren zu einer Abnahme der Ozonspitzenwerte. Tab: Zielwerte, langfristige Ziele und Alarmschwellen für den Schadstoff Ozon Quelle: BImSchG Tabelle als PDF Tabelle als Excel Überschreitungsstunden der Informationsschwelle (180 µg/m³) für bodennahes Ozon, Mittelwert ... Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Überschreitungsstunden der Alarmschwelle (240 µg/m³) für bodennahes Ozon, Mittelwert ... Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Zielwerte und langfristige Ziele für Ozon Seit 2010 gibt es zum Schutz der menschlichen Gesundheit für Ozon einen europaweit einheitlichen Zielwert: 120 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) als 8-Stunden-Mittel sollen nicht öfter als 25-mal pro Kalenderjahr, gemittelt über drei Jahre, überschritten werden. Um die meteorologische Variabilität der einzelnen Jahre bei einer langfristigen Betrachtung zu berücksichtigen, wird über einen Zeitraum von drei Jahren gemittelt. Die meisten Überschreitungen werden an ländlichen Hintergrundstationen registriert, also entfernt von den Quellen der Vorläuferstoffe (siehe Abb. „Prozentualer Anteil der Messstationen mit Überschreitung des Zielwertes für Ozon“). Das liegt daran, dass Stickstoffmonoxid (NO), das in Autoabgasen enthalten ist, mit Ozon reagiert. Dabei wird Ozon abgebaut, so dass die Ozonbelastung in Innenstädten deutlich niedriger ist. Andererseits werden die Ozonvorläuferstoffe mit dem Wind aus den Städten heraus transportiert und tragen entfernt von deren eigentlichen Quellen zur Ozonbildung bei. Langfristig soll der 8-Stunden-Mittelwert von 120 µg/m³ während eines Kalenderjahres nicht mehr überschritten werden. Dieses Ziel wird in Deutschland allerdings an kaum einer Station eingehalten. Die höchste Zahl an Überschreitungstagen wird üblicherweise an ländlichen Hintergrundstationen registriert (siehe Abb. „Zahl der Tage mit Überschreitung des Ozon-Zielwertes (120 µg/m³) zum Schutz der menschlichen Gesundheit, Mittelwert über ausgewählte Stationen“. Zahl der Tage mit Überschreitung des Ozon-Langfristziels (120 µg/m³) zum Schutz der Gesundheit ... Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Prozentualer Anteil der Messstationen mit Überschreitung des Zielwertes für Ozon Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Entwicklung der Jahresmittelwerte Jahresmittelwerte der Ozonkonzentrationen spielen bei der Bewertung der Belastung eine nachgeordnete Rolle. Dennoch können sie zur Beurteilung der Immissionssituation verwendet werden. Die Jahresmittelwerte haben eine größere Bedeutung für die langfristige Entwicklung der Ozonbelastung, sofern historische Werte herangezogen werden. Die Jahresmittelwerte der Ozonkonzentration von 1995 bis 2023 zeigen an städtischen Stationen insgesamt einen schwach zunehmenden Trend. Einerseits nahmen die Ozonspitzenwerte durch die Minderungsmaßnahmen für die NO x - und NMVOC -Emissionen in Deutschland deutlich ab, andererseits führte dies wegen der Verringerung des Titrationseffekts (Ozonabbau durch Stickstoffmonoxid) zu einem Anstieg der mittelhohen Ozonkonzentrationen, was schließlich bei den Jahresmittelwerten sichtbar wird (siehe Abb. „Trend der Ozon-Jahresmittelwerte“). Zudem wird von einer zunehmenden Bedeutung des interkontinentalen (hemisphärischen) Transports für die Ozonbelastung in Deutschland und Europa aufgrund der industriellen Emissionen in Asien und Nordamerika ausgegangen. Bodennahes Ozon Ozon (O 3 ) wird nicht direkt freigesetzt, sondern bildet sich in den unteren Luftschichten der Atmosphäre bis in etwa zehn Kilometer Höhe bei intensiver Sonneneinstrahlung durch komplexe photochemische Reaktionen von Sauerstoff und Luftverunreinigungen. Vor allem flüchtige organische Verbindungen ( VOC = volatile organic compounds) einschließlich Methan sowie Stickstoffoxide (NO x ) sind an diesen Reaktionen beteiligt. Herkunft Die Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen und Stickstoffoxiden, den sogenannten Ozon-Vorläuferstoffen, werden überwiegend durch den Menschen verursacht. Hinzu kommt eine natürliche sogenannte Ozon-Hintergrundbelastung, die von hemisphärischem Transport und natürlichen Bildungsprozessen herrührt. Eine wichtige Quelle für die Emission der Ozon-Vorläuferstoffe stellt der Kraftfahrzeugverkehr dar. Darüber hinaus werden besonders aus dem Kraftwerksbereich Stickstoffoxide und aus der Anwendung von Lacken und Lösungsmitteln flüchtige organische Verbindungen emittiert (siehe „Stickstoffoxid-Emissionen“ und „Emission flüchtiger organischer Verbindungen ohne Methan“ ). Die Emissionen sind teilweise auch natürlichen Ursprungs, zum Beispiel Ausdünstungen flüchtiger organischer Stoffe aus Laub- und Nadelbäumen. Gesundheitliche Wirkungen Viele Menschen leiden an Tagen hoher Ozonkonzentration an Reizungen der Augen (Tränenreiz) und Schleimhäute (Husten) sowie − verursacht durch Begleitstoffe des Ozons − an Kopfschmerzen. Diese Reizungen sind von der körperlichen Aktivität weitgehend unabhängig. Ihr Ausmaß wird primär durch die Aufenthaltsdauer in der ozonbelasteten Luft bestimmt. Die Empfindlichkeit der Menschen gegenüber Ozon ist sehr unterschiedlich ausgeprägt. Eine Risikogruppe lässt sich nicht genau eingrenzen. Man geht davon aus, dass etwa 10 bis 15 Prozent der Bevölkerung (quer durch alle Bevölkerungsgruppen) besonders empfindlich auf Ozon reagieren. Vor allem die Atemwege sind von der Ozonwirkung betroffen. Neben Reizungen der Schleimhäute in den oberen Atemwegen kann Ozon bei tiefer oder häufiger Einatmung (etwa bei körperlicher Aktivität) verstärkt bis in die tiefen Lungenabschnitte gelangen und dort durch seine hohe Reaktionsbereitschaft Gewebe schädigen und entzündliche Prozesse auslösen. Vor allem nach reger körperlicher Aktivität im Freien wurde bei Schulkindern und Erwachsenen eine verminderte Lungenfunktion nachgewiesen. Diese funktionellen Veränderungen und Beeinträchtigungen normalisierten sich im Allgemeinen spätestens 48 Stunden nach Expositionsende. Im Gegensatz zur Veränderung der Lungenfunktionswerte bildeten sich entzündliche Reaktionen des Lungengewebes nur teilweise zurück. Die Reizwirkungen sind im Sinne einer Vorschädigung des Lungengewebes zu verstehen, durch die sowohl eine Sensibilisierung durch chemische oder biologische Allergene ermöglicht als auch die Auslösung von allergischen Symptomen begünstigt werden kann. Messdaten Die Ozonkonzentration wird an rund 260 Messstationen in Deutschland überwacht. An den Messstellen, die das Umweltbundesamt im ländlichen Hintergrund betreibt, wurde im Zeitraum 1980 bis zum Ende der 1990er-Jahre ein Anstieg der Jahresmittelwerte der Ozonkonzentration registriert, der sich in den folgenden Jahren nicht fortsetzte.
Kaminofen: Auf Effizienz achten und Alternativen prüfen Welche Umweltaspekte Sie beim Kaminofen beachten sollten Verzichten Sie aus Klimaschutz -, Luftreinhalte- und ökologischen Gründen auf die Nutzung von Holz zur Wärmeversorgung Ihres Hauses. Prüfen Sie den Austausch Ihres Kaminofens, wenn er älter als 15 Jahre ist. Achten Sie beim Erwerb eines Kaminofens auf einen hohen Nutzungsgrad und geringe Schadstoffemissionen. Verbrennen Sie nur trockenes und unbehandeltes Holz. Orientieren Sie sich beim Betrieb Ihres Kaminofens an der Bedienungsanleitung. Die Entsorgung der abgekühlten Asche hat über den Hausmüll (Restmülltonne) zu erfolgen. Gewusst wie Die Verbrennung von Holz, gerade von Scheitholz in kleinen Holzfeuerungsanlagen wie z.B. Kaminöfen ohne automatische Regelung, läuft nie vollständig ab und es entstehen neben gesundheitsgefährdenden Luftschadstoffen wie Feinstaub und polyzyklisch aromatischen Kohlenwasserstoffen ( PAK ) auch klimaschädliches Methan, Lachgas und Ruß. Holz ist ein begrenzter Rohstoff und wichtiger Kohlenstoffspeicher. Es sollte deshalb in Maßen und dann v.a. in langlebigen Holzprodukten genutzt werden. Daher sollten Sie aus gesundheitlichen, aus Klimaschutz -, aber auch aus ökologischen Gründen auf die Nutzung von Holz zur Wärmeversorgung Ihres Hauses verzichten. Falls Holz dennoch in einem Ofen verbrannt wird, um Raumwärme bereitzustellen, sind einige Punkte zu beachten: Alte Öfen austauschen: Öfen, die älter als 15 Jahre sind, entsprechen in der Regel nicht mehr dem Stand der Technik. In den meisten Fällen lohnt es sich, einen effizienteren und emissionsarmen Ofen einzubauen. Dieser muss die 2. Stufe der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) einhalten. Öfen, die zwischen dem 01. Januar 1995 und dem 21. März 2010 typgeprüft wurden, müssen bis zum 31. Dezember 2024 stillgelegt, nachgerüstet oder gegen einen neuen emissionsarmen Ofen ersetzt werden, wenn der bestehende Ofen die geltenden Grenzwerte nicht einhält. Hohe Energieeffizienzklasse wählen: Neben der Leistung sollten Sie beim Erwerb eines neuen Kaminofens auf einen hohen Nutzungsgrad und geringe Emissionen achten. Eventuelle Mehrkosten können in der Regel durch einen geringeren Brennstoffbedarf wieder eingespart werden. Die sparsamsten Kaminöfen erreichen Energieeffizienzklasse A+. Achten Sie auf eine möglichst hohe Energieeffizienz-Kennzahl von etwa 120 %. EU-Energielabel für wasserführendes Einzelraumheizgerät mit indirekter Heizfunktion Quelle: EU-Kommission EU-Energielabel für Kaminöfen Quelle: EU-Kommission Emissionsarme Anlagentechnik nutzen: Die Feuerungswärmeleistung eines Ofens muss an die örtlichen Gegebenheiten des Aufstellraums angepasst sein. Nur dann lässt sich dieser optimal und emissionsarm betreiben. Hierzu sollten Sie sich von Ihrem Schornsteinfeger oder Ihrer Schornsteinfegerin beraten lassen. Wählen Sie einen Ofen mit einer dicken Feuerraumauskleidung (z.B. Schamotte) und einer gut isolierten Sichtscheibe (2-fach Verglasung oder spezielle Reflexionsbeschichtung). Damit können hohe Temperaturen in der Brennkammer besser gehalten werden und die äußere Oberfläche des Ofens wird nicht zu heiß. Bei der Geometrie empfiehlt es sich, dass der Ofen höher als breit ist. Das verbessert die Flammenausbreitung und ist für einen emissionsarmen Betrieb vorteilhaft. Darüber hinaus sollten Sie darauf achten, dass der ausgewählte Ofen robust ist, keine wackligen Teile enthält und der Schließmechanismus für die Tür fest sitzt. Bei raumluftunabhängig betreibbaren Kaminöfen und Feuerstätten kommt die Verbrennungsluft nicht aus dem Umgebungsraum, sondern über eine separate Luftzufuhr. Dadurch lassen sich Wärmeverluste über den Schornstein größtenteils vermeiden. Wegen strengerer Normanforderungen haben solche raumluftunabhängigen Feuerstätten eine höhere Dichtheit und eine selbsttätig dicht schließende Tür. Ist Ihr Gebäude besonders gut gedämmt oder verfügt es über eine zentrale Belüftung, ist eine separate Luftzufuhr für den Kaminofen unbedingt erforderlich. Für eine möglichst bequeme Handhabung der Anlage achten Sie bei der Auswahl auf eine moderne Steuerung und Regelung. Sie sorgt dafür, dass Sie nur wenig tun müssen. Eine Abgassensorik mit Steuerung und Regelung überwacht die Verbrennung, sorgt für eine optimale Luftzufuhr in den Brennraum und reduziert die Emissionen. Einige Kaminöfen verfügen auch über nachgeschaltete Katalysatoren, um die Emissionen unverbrannter gasförmiger Luftschadstoffe zu reduzieren. Darüber hinaus gibt es auch Öfen, die über integrierte oder nachgeschaltete Staubabscheider verfügen, um niedrige Staubemissionen zu gewährleisten. Der Blaue Engel für Kaminöfen für Holz gibt Orientierung beim Kauf eines Kaminofens. Er zeichnet Geräte aus, die niedrige Staub- und Schadstoffemission aufweisen und die bedienerfreundlich sind. Fragen Sie beim Kauf, ob der ausgewählte Kaminofen die Kriterien des Blauen Engels einhalten kann. Trockenes Holz verwenden: Verbrennen Sie nur unbehandeltes, trockenes Holz, das richtig gelagert wurde. Bei optimaler Trocknung sinkt der Wasseranteil im Holz auf 15 bis 20 Prozent. Dies dauert – je nach Holzart – etwa ein bis zwei Jahre. Erst dann ist das Holz zum Heizen geeignet. Damit das Brennholz richtig durchtrocknen kann, sollten Sie es an einem sonnigen und luftigen Platz vor Regen und Schnee geschützt aufstapeln. Zudem sollte das Brennholz keinen Kontakt zum Erdreich haben, da es sonst aus dem Boden Feuchtigkeit ziehen kann. Dies kann mit einem durchlüfteten Unterbau, beispielsweise bestehend aus zwei Querstangen, gewährleistet werden. Gespaltenes Holz trocknet besser und zeigt auch ein besseres Abbrandverhalten. Mit Holzfeuchtemessgeräten lässt sich die Brennstofffeuchte überprüfen. Staubabscheider einbauen: Durch den Einsatz von Staubabscheidern können niedrige Schadstoffemissionen bei Kaminöfen erreicht werden. Eine Übersicht über bauartzugelassene Staubabscheider finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Institut für Bautechnik (DiBt). Für weitere Informationen empfehlen wir unsere Broschüre Heizen mit Holz . Entsorgung der Asche: Die abgekühlte Asche sollte in der Restmülltonne entsorgt werden. Für Garten und Kompost ist sie nicht geeignet, da es sonst zu einer Anreicherung von Schwermetallen (die natürlich im Holz vorhanden sind) und von Schadstoffen aus der Verbrennung (z.B. PAKs) im Boden kommt. Was Sie noch tun können: Prüfen Sie die Alternative einer Heizung mit brennstofffreien erneuerbaren Energien (Solarthermie, Wärmepumpe, Nah-/Fernwärme). Kombination mit weiteren erneuerbaren Energien: Ein wasserführender Kaminofen lässt sich sehr gut solar unterstützen. Beachten Sie hierzu unsere Tipps zu Sonnenkollektoren . Beachten Sie auch unsere Tipps zum Sparen von Heizenergie . Beachten Sie auch unsere Tipps zu Pelletöfen und Pelletkessel . Beziehen Sie das Holz aus Ihrer Region und achten Sie auf Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft. Hintergrund Umweltsituation: Die Verbrennung von Holz, insbesondere von Scheitholz in kleinen Holzfeuerungsanlagen wie z.B. Kaminöfen ohne automatische Regelung, läuft nie vollständig ab. Es entstehen gesundheitsgefährdende Luftschadstoffe wie Staub bzw. Feinstaub, Kohlenwasserstoffverbindungen wie polyzyklisch aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), klimaschädliches Methan, Lachgas und Ruß. Der Staub, der in die Luft gelangt, wird als Feinstaub bezeichnet, da dieser zu über 90 Prozent aus sehr kleinen Partikeln mit einer Größe unter 10 µm besteht (abgekürzt als PM10). Dies ist kleiner als der Durchmesser eines menschlichen Haares. Diese sehr feinen, mit dem Auge nicht sichtbaren Partikel können beim Einatmen bis in die Lunge eindringen und so die Gesundheit beeinträchtigen. Je kleiner die Partikel sind, desto tiefer gelangen diese in den Atemtrakt. Erkrankungen der Atemwege (z. B. Asthma, Bronchitis, Lungenkrebs), des Herz-Kreislauf-Systems (z. B. Arteriosklerose, Bluthochdruck), des Stoffwechsels (z. B. Diabetes Mellitus Typ 2) oder des Nervensystems (z. B. Demenz) können die Folge sein. Besonders für Kinder, Personen mit vorgeschädigten Atemwegen und ältere Menschen stellt Feinstaub eine starke gesundheitliche Belastung dar. Der Staub, der in die Luft gelangt, wird als Feinstaub bezeichnet, da dieser zu über 90 Prozent aus sehr kleinen Partikeln mit einer Größe unter 10 µm besteht (abgekürzt als PM10). Dies ist kleiner als der Durchmesser eines menschlichen Haares. Diese sehr feinen, mit dem Auge nicht sichtbaren Partikel können beim Einatmen bis in die Lunge eindringen und so die Gesundheit beeinträchtigen. Je kleiner die Partikel sind, desto tiefer gelangen diese in den Atemtrakt. Erkrankungen der Atemwege (z. B. Asthma, Bronchitis, Lungenkrebs), des Herz-Kreislauf-Systems (z. B. Arteriosklerose, Bluthochdruck), des Stoffwechsels (z. B. Diabetes Mellitus Typ 2) oder des Nervensystems (z. B. Demenz) können die Folge sein. Besonders für Kinder, Personen mit vorgeschädigten Atemwegen und ältere Menschen stellt Feinstaub eine starke gesundheitliche Belastung dar. Die meisten Kohlenwasserstoffverbindungen sind unangenehm riechende Schadstoffe, zu denen auch polyzyklisch aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs) gehören. Einige dieser PAKs sind krebserregende, erbgutverändernde und/oder fortpflanzungsgefährdende Schadstoffe. Die meisten Kohlenwasserstoffverbindungen sind unangenehm riechende Schadstoffe, zu denen auch polyzyklisch aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs) gehören. Einige dieser PAKs sind krebserregende, erbgutverändernde und/oder fortpflanzungsgefährdende Schadstoffe. Weiterhin entstehen bei der Verbrennung von Holz giftiges Kohlenmonoxid sowie die klimaschädlichen Gase Methan und Lachgas. Methan trägt 25-mal und Lachgas 298-mal stärker zur Erderwärmung bei als die gleiche Menge Kohlendioxid. Die Verbrennung von Holz setzt auch den im Holz gebundenen Kohlenstoff in Form von Kohlendioxid frei. Nur wenn im Sinne einer nachhaltigen Waldwirtschaft eine entsprechende Holzmenge zeitnah nachwächst, ist die Kohlenstoffbilanz im Wald ausgeglichen. Hinzu kommen die Emissionen durch Holzernte, Transport und Bearbeitung, die umso geringer sind, je regionaler die Holznutzung erfolgt. Zur Erreichung der klimapolitischen Ziele muss der Wald als Kohlenstoffsenke erhalten bleiben. Mehr noch: die Senkenleistung der Wälder sollte maximiert werden, um die ambitionierten Ziele im Bereich Landnutzung , Landnutzungsänderung und Forst ( LULUCF ) zu erreichen. Dazu muss mehr Holz neu nachwachsen als aus dem Wald entnommen wird. Das klimafreundliche Potenzial zur Nutzung von Holz ist demnach begrenzt. Im Vergleich zu Holzheizungen kann außerdem mit langlebigen Holzprodukten mehr Klimaschutz erzielt werden (Kaskadennutzung). Von der energetischen Holznutzung ist deshalb aus Klimaschutzgründen abzuraten, insbesondere dann, wenn brennstofffreie erneuerbare Alternativen zur Raumwärmebereitstellung zur Verfügung stehen, wie z.B. Wärmepumpen oder Solarthermie. Gesetzeslage: Die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) enthält Grenzwerte für die Luftschadstoffemissionen von Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kamin- und Kachelöfen. Nach der ersten Inbetriebnahme und nach einem Betreiberwechsel ist ein Beratungsgespräch durch den Schornsteinfeger oder die Schornsteinfegerin vorgeschrieben. Des Weiteren fordert die 1. BImSchV eine Inspektion des Brennstofflagers zweimal in sieben Jahren. Die Überprüfung der Einhaltung der Grenzwerte erfolgt auf dem Prüfstand durch den Hersteller. Ausnahme sind wasserführende Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kamin- oder Pelletöfen, die nicht nur den Aufstellraum beheizen. Diese müssen bei der wiederkehrenden Messung des Schornsteinfegerhandwerks die Grenzwerte der 2. Stufe der 1. BImSchV einhalten, sonst dürfen diese Geräte nicht weiter betrieben werden. Bei einer geplanten Neuinstallation einer Feuerungsanlage oder bei einem Neubau sollten die Abgase nach dem Stand der Technik (VDI 3781 Blatt 4) abgeleitet werden. Nur hierdurch können ein ungestörter Abtransport der Abgase und eine ausreichende Verdünnung der Abgase erreicht werden. Die Verordnung (EU) Nr. 2015/1186 macht seit 2018 die Energieverbrauchskennzeichnung für Einzelraumheizgeräte verpflichtend. Ab dem 1.1.2022 regelt die Verordnung (EU) Nr. 2015/1185 die Energieeffizienz und Luftschadstoffemissionen neuer Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte. Weitere Informationen finden Sie hier: Holzheizungen: Schlecht für Gesundheit und Klima ( UBA -Themenseite)
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Viruserkrankung, die ausschließlich Schweine (Haus- und Wildschweine) betrifft. Für Menschen und andere Haus- und Nutztiere ist sie nicht gefährlich. In ihrem Hauptverbreitungsgebiet, den afrikanischen Ländern südlich der Sahara und in einigen Mittelmeerländern, kann die Erkrankung über Lederzecken übertragen werden, die in Mitteldeutschland jedoch keine Rolle spielen. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände übertragen werden. Unter ungünstigen Bedingungen kann ein unachtsam entsorgtes Wurstbrötchen ausreichen, um die Seuche in ein bisher freies Gebiet einzutragen. Besonders effizient ist die Übertragung durch Schweiß (Blut). Kleinste Tropfen reichen für eine Infektion! Daher ist auch die Hygiene bei der Jagd besonders wichtig. Die Afrikanische Schweinepest hat sich aus dem ursprünglichen Verbreitungsgebiet in den vergangenen Jahren nach Osteuropa und Asien ausgebreitet. ASP tritt seit vielen Jahren auch bei Haus- und Wildschweinen auf Sardinien auf. Deutschland ist seit 2020 betroffen. In der EU konnten bislang nur Belgien und die Tschechische Republik die Afrikanische Schweinepest im Wildschweinbereich erfolgreich tilgen. Eine Ansteckungsgefahr für den Menschen besteht nicht. Nur Schweine (Wild- und Hausschweine) sind für das Virus empfänglich. Derzeit gibt es keinen Impfstoff gegen die Afrikanische Schweinepest. ASP gilt bislang als unheilbar. Sachsen-Anhalt ist sehr gut vorbereitet. Der umfassende Managementplan umfasst folgende Maßnahmen: Information an Fernstraßen Per Erlass ist unter anderem geregelt worden, dass Müllbehälter regelmäßig geleert und gegen (Plünderung durch) Wildschweine gesichert werden. Darüber hinaus sind an allen Autobahn-Parkplätzen mit WC-Anlagen mehrsprachige Warnhinweise angebracht worden. Information der Jägerinnen und Jäger Ein Flyer mit Informationen für Jägerinnen und Jäger wurde erarbeitet. Im Mitteilungsblatt des Landesjagdverbandes erschien im Februarheft 2020 ein Artikel zur sachgerechten Probenahme bei Wildschweinen. 100 Euro Prämie für das Auffinden toter Wildschweine Das Landwirtschaftsministerium vergibt seit Februar 2018 an Jägerinnen und Jäger eine Prämie für das Auffinden und Beproben von toten Wildschweinen. Diese Prämie wurde im September 2022 auf 100 Euro erhöht. Überwachung der Hygiene in den Ställen Das Landwirtschaftsministerium hat die Landkreise und kreisfreien Städte aufgefordert, im Rahmen der Überwachung der Vorschriften der Schweinehaltungshygieneverordnung Maßnahmen der Biosicherheit in Betrieben vor dem Hintergrund der Afrikanischen Schweinepest verstärkt zu kontrollieren. Vorbereitung auf den Seuchenfall Sowohl auf Landesebene als auch auf kommunaler Ebene finden regelmäßig Tierseuchenbekämpfungsübungen statt. Zur Unterstützung der unteren Veterinärbehörden im Seuchenfall wurden 30 mobile Container zur Kadaverzwischenlagerung als Notfallreserve des Landes angeschafft. Außerdem steht ein 50 Kilometer langer stromführender Wildschweinzaun zur Verfügung. Dieser reicht für die Einzäunung von 2 Kerngebieten mit einem Radius von jeweils 4 Kilometern. Zudem wurde ein 35 Kilometer langer Knotengeflechtzaun und weiteres Equipment, wie Drohnen, Wildwannen und GPS-Geräte angeschafft. Mit aktuell 32 Kadaversuchhund-Gespannen ist Sachsen-Anhalt auf die Suche von Wildschweinekadavern vorbereitet. Zur Bewertung der Seuchenlage bei Auftreten der Seuche, zur Festlegung geeigneter Maßnahmen und zur Beratung der Behörden tagt in regelmäßigen Abständen eine Sachverständigengruppe. Bejagung von Wildschweinen Alle Maßnahmen, die zur Erhöhung von Wildschweinstrecken führen, sind aus vielerlei Sicht zu begrüßen, denn der Schwarzwildbestand im Land ist hoch. Die hohe Wildschweindichte verursacht beispielsweise viele Schäden durch Wildunfälle oder an Deichen. Als Präventionsmaßnahme gegen die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest sind solche Maßnahmen nicht geeignet. Für eine erfolgreiche Prävention müsste laut Friedrich-Löffler-Institut die Population um mindestens 70 Prozent dauerhaft reduziert werden. Anlegen von Bejagungsschneisen Wildschweine fressen gern in Maisfeldern. Hier können sie kaum bejagt werden. Deshalb sind Bejagungsschneisen in den Feldern für die Jägerinnen und Jäger hilfreich. Im Rahmen der Agrarförderung des Landwirtschaftsministeriums ist die Anlage von Bejagungsschneisen unter bestimmten Bedingungen und ohne Einschränkung der Beihilfefähigkeit möglich. Befreiung von Standgeld im Landesforst Im Landesforst sind die Befreiung von Standgeld bei Bewegungsjagden, die kostenfreie Abgabe von Frischlingen und Überläufern bei Einzeljagden ohne Gewichtsbeschränkung und weitere Maßnahmen zur Förderung der Wildschweinjagd vorgesehen. Anordnung von Seuchenbekämpfungsmaßnahmen Für die Anordnung von Seuchenbekämpfungsmaßnahmen einschließlich deren Überwachung sind in Sachsen-Anhalt die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Die Landkreise und kreisfreien Städte haben im Rahmen der Krisenplanung die personelle Absicherung der einzuleitenden Maßnahmen sicherzustellen. Die Task Force "Tierseuchenbekämpfung“ am Landesamt für Verbraucherschutz unterstützt Landkreise und kreisfreie Städte im Ereignisfall. Es ist möglich, praktizierender Tierärzte hinzuzuziehen. Dies regelt die „Rahmenvereinbarung hinsichtlich des Einsatzes von Tierärztinnen/Tierärzten im Tierseuchenkrisenfall“, welche zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und der Tierärztekammer sowie des Landesverbandes praktizierender Tierärzte Sachsen-Anhalt geschlossen wurde. Die klinischen Erscheinungen sind sehr variabel. Bei Hausschweinen und europäischem Schwarzwild führt die Infektion zu sehr schweren, aber unspezifischen Allgemeinsymptomen wie Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemproblemen sowie Schaumbildung vor der Rüsselscheibe. Durchfall und Blutungsneigung (Nasenbluten, blutiger Durchfall, Hautblutungen) können ebenfalls auftreten. Erkrankte Tiere zeigen mitunter eine verringerte Fluchtbereitschaft ("Liegenbleiben in der Suhle") oder Auffälligkeiten wie Bewegungsunlust und Desorientiertheit. Die Erkrankung betrifft alle Altersklassen und Geschlechter gleichermaßen und führt in nahezu allen Fällen zum Tod des Tieres innerhalb von sieben bis zehn Tagen. Beim Aufbrechen der Stücke sollte auf vergrößerte, "blutige" Lymphknoten, eine vergrößerte Milz und feine, punkt- oder flächenförmige Blutungen in den Organen, der Haut oder Unterhaut geachtet werden. Die Lunge und die Atemwege sind häufig mit Schaum gefüllt. Fehlen solche Auffälligkeiten, ist dennoch nicht ausgeschlossen, dass ASP vorliegt. Bei solch unspezifischen Symptomen sollte das zuständige Veterinäramt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt informiert werden. Verendete oder krank erscheinende Wildschweine sollten an die zuständige Veterinärbehörde beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt gemeldet werden. Illegales Verfüttern oder unsachgemäßes Entsorgen von Speiseabfällen ist zu unterlassen. Unter Umständen kann eine unachtsam entsorgte Brotzeit mit Wurst oder Schinken bereits zur Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest führen. Schweinefleisch und Schweinefleischerzeugnisse (z. B. Salami, Schinken) sollten nicht aus betroffenen Seuchen- oder Restriktionsgebieten mitgebracht werden. Landwirte sollten die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen sowie die Bestimmungen der Schweinehaltungs-Hygieneverordnung beachten. Treten akute Krankheitsanzeichen auf, die nicht klar einer anderen Erkrankung zugeordnet werden können und insbesondere auf Antibiotikagabe nicht ansprechen, sind geeignete Proben zur Abklärung einer möglichen ASP-Infektion an die jeweils zuständige Untersuchungseinrichtung der Länder zu senden. Hoftierärzte, aber auch Landwirte werden nachdrücklich gebeten, verstärkt Proben (insbesondere Blutproben, aber auch darüber hinaus gehendes Probenmaterial) zur diagnostischen Abklärung von fieberhaften Allgemeininfektionen, Aborten oder vermehrten Todesfällen in schweinehaltenden Betrieben einzusenden. Die Mitarbeit der Schweinehalter ist entscheidend für ein funktionierendes Frühwarnsystem. Jäger sollten auf vermehrt auftretendes Fallwild achten und von diesem immer Proben an die zuständige veterinärmedizinische Untersuchungseinrichtung ( Landesamt für Verbraucherschutz, Fachbereich Veterinärmedizin in Stendal ) einschicken. Optimal sind Schweiß- und Milzproben, notfalls Proben von anderen Organen oder ein Knochen. Sogar in Verwesung befindliche Stücke können noch untersucht werden. Die Entnahme von Proben über Tupfer in verschließbarem Plastikröhrchen ist eine geeignete Möglichkeit (anzufordern bei der zuständigen Veterinärbehörde). Besonders vorsichtig sollte mit Gegenständen umgegangen werden, die Schweißkontakt hatten. Dazu gehören auch Stiefel, Lappen, Wildwannen, Messer und Kleidungsstücke. Grundsätzlich sollte eine Kontamination mit potentiell infektiösem Material vermieden werden. Bei entsprechenden Arbeiten sind möglichst Einmalhandschuhe zu tragen. Bei Kontakt mit Risikomaterial ist die Reinigung und Desinfektion nötig. Auch die Erde, z. B. von Schwarzwildwechseln und -suhlen, kann mit infektiösem Blut oder Kot kontaminiert sein. Um das ASP-Virus durch Hitzebehandlung zu deaktivieren, sind mindestens 56 °C über 70 Minuten bzw. 60 °C über 20 Minuten erforderlich. Waschen mit Wasser und Seifenlauge kann zwar einen großen Teil von eventuell anhaftendem Material und damit einer Virenfracht beseitigen, hat aber bei dem ASP-Virus keine desinfizierende Wirkung. Insbesondere die baltischen Staaten sind jagdtouristisch attraktive Reiseländer. Jagdtrophäen und Schwarzwildprodukte stellen im Ereignisfall ein erhebliches Risiko dar. Gleiches gilt für die verwendeten Kleidungsstücke und Gegenstände. Daher sind alle Jäger und Jägerinnen aufgerufen, bei Teilnahme an Jagden in den betroffenen Gebieten besonderen Wert auf hygienische Maßnahmen zu legen. Das Mitführen unverarbeiteter Trophäen sowie von Fleisch aus diesen Regionen ist verboten. Alle Gegenstände, die Kontakt mit Schwarzwild, Blut, Kot, Körperflüssigkeiten oder Geweberesten von Schwarzwild hatten (z. B. Bekleidung, Jagdmesser, Jagdstiefel, Fahrzeuge etc.), sollten unverzüglich noch im Gastrevier gereinigt und desinfiziert werden. Für eine Desinfektion sind daher geprüfte Desinfektionsmittel unverzichtbar. Bei Fragen zu deren Einsatz sollte man sich an einen Tierarzt wenden. Keinesfalls sollte das eigene Fahrzeug für die Bergung und den Transport von erlegtem Schwarzwild eingesetzt werden. Hierzu sind nur die Fahrzeuge der jeweiligen Gastgeber bzw. Jagdveranstalter zu nutzen. Wird das eigene Fahrzeug dennoch für Fahrten im Gastrevier eingesetzt, ist es spätestens vor Antritt der Rückreise gründlich zu reinigen und mit Desinfektionsmitteln - nach Empfehlung der örtlichen Veterinärbehörden - zu desinfizieren (Unterboden, Ladeflächen und Innenraum). Insbesondere Kontaminationen mit Blut sind sorgfältig zu entfernen. Ein unzureichend gereinigtes und (potenziell) kontaminiertes Fahrzeug ist keinesfalls im heimischen Jagdrevier zu nutzen. Das ASP-Virus ist für Hunde ungefährlich, allerdings lässt sich im jagdlichen Einsatz kaum vermeiden, dass der Jagdhund eng in Kontakt zu kontaminierten Materialien kommt. Will man sicher ausschließen, dass der eigene Jagdhund die ASP in das Jagdrevier oder in Hausschweinebestände einschleppt, lässt man ihn zu Hause. Sicher stehen auch im Gastrevier gut ausgebildete örtliche Jagdhunde zur Verfügung. Den rechtlichen Rahmen der Bekämpfung geben unmittelbar geltende EU-Rechtsakte sowie die Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (Schweinepest-Verordnung) vor. Beim Ausbruch in Hausschweinebeständen müssten alle Schweine der betroffenen Bestände getötet und unschädlich beseitigt werden. Es würden großflächige Restriktionszonen eingerichtet, in denen das Verbringen von Tieren und deren Erzeugnissen in und aus den Betrieben nur unter bestimmten Bedingungen möglich ist. Sowohl Schweinebestände als auch Wildschweine in diesen Zonen würden intensiv untersucht werden. Darüber hinaus würden umfangreiche Untersuchungen zur Einschleppung des Erregers durchgeführt werden. Wird ASP beim Schwarzwild festgestellt, ist das Verbringen von Hausschweinen in dieses und aus diesem Gebiet nur unter bestimmten Umständen möglich. Beim Schwarzwild wird bei Bedarf eine verstärkte Bejagung, in jedem Fall aber eine Untersuchung erlegter und verendet aufgefundener Wildschweine angeordnet. Darüber hinaus greifen weitere seuchenhygienische Maßnahmen. Soweit es aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist, können die zuständigen Behörden Maßnahmen anordnen, die zu Beschränkungen des Eigentums und anderen Einschränkungen ggf. über einen länger andauernden Zeitraum führen können. Mögliche Maßnahmen im gefährdeten Gebiet sind u.a. Verbote oder Beschränkungen der Nutzung landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Nutzflächen Anlegen von Jagdschneisen Fallwildsuche (nach verendeten Wildschweinen) Anordnung der verstärkten Bejagung von Wildschweinen Untersagung der Jagd. Es können Entschädigungsansprüche nach dem Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) entstehen, die im Einzelfall zu prüfen und durch die anordnende Behörde zu erstatten sind. Das TierGesG nimmt diesbezüglich einen Rechtsfolgenverweis auf das Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt ("landesrechtliche Vorschriften über die Inanspruchnahme als Nichtstörer") vor. Eine Entschädigung wird grundsätzlich nur für Vermögensschäden gewährt. Dabei handelt es sich um Beeinträchtigungen an materiellen Gütern, für die finanzielle Entschädigungen zu leisten sind. Hierzu zählen auch der Ausfall des gewöhnlichen Verdienstes oder des gewöhnlichen Nutzungsentgeltes. Entgangener Gewinn und andere, nicht in unmittelbarem Zusammenhang stehende Nachteile, werden in der Regel nicht erstattet. Zum Thema wurde ein entsprechendes Informationsschreiben an die Verbände erarbeitet. Quellen: BMEL, FLI
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