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Untersuchung der Wirkung lokal wirksamer Stoffe auf den Respirationstrakt

Das Projekt "Untersuchung der Wirkung lokal wirksamer Stoffe auf den Respirationstrakt" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Toxikologie und Aerosolforschung durchgeführt. Inhalation ist der bedeutendste Aufnahmeweg fuer gefaehrliche Stoffe am Arbeitsplatz. Stoffen, fuer die eine lokale Wirksamkeit an Haut und/oder Auge gezeigt wurde, kann eine qualitative vergleichbare Wirkung am Atemtrakt zugeschrieben werden. Ein qualitativer Vergleich zwischen der Haut- und Augenreizung einerseits und der Reizung des Atemtraktes andererseits liegt in der wissenschaftlichen Literatur derzeit nicht vor. Eine derartige Korrelation kann nach derzeitiger Einschaetzung geeignet sein, erste Hinweise auf Risiken nach inhalativer Belastung zu gewinnen. Vor diesem Hintergrund soll Dibutylamin, welches an Haut und Auge lokal reizend wirkt, im 90-Tage Inhalationsversuch untersucht werden. Um den zeitlichen Verlauf der Wirksamkeit im Atemtrakt bestimmen zu koennen, sollen Zwischentoetungen und entsprechende Untersuchungen zu geeigneten Zeitpunkten durchgefuehrt werden. Die durchgefuehrten Untersuchungen sollen sich auf die Erfassung toxischer Effekte im Atemtrakt beschraenken. Parallel zu der Histologie des Atemtraktes soll eine bronchoalveolaere Lavage (BAL) durchgefuehrt werden mit anschliessender Untersuchung der Lungenspuelfluessigkeit auf Indikation toxischer Wirkungen am Atemtrakt.

Toxikologische Bewertung von Essigsäure und C1-C9-Alkansäuren als Grundlage für die Ableitung von Innenraumrichtwerten

Gegenstand des Forschungsberichtes ist die Erstellung eines Stoffberichts zur Toxikologie von C1-C9-Alkansäuren als Grundlage für die Bewertung und Ableitung von Richtwerten für die Innenraumluft für die Arbeit des Ausschusses für Innenraumrichtwerte (AIR). Im vorliegenden Bericht werden die Daten zum Vorkommen und zur Toxizität der genannten Alkansäuren zusammengestellt und bewertet, mit Schwerpunkt auf der inhalativen ⁠Exposition⁠. Auf Grundlage dieser Daten werden Vorschläge zur Ableitung der Richtwerte I und II vorgelegt.Es sei darauf hingewiesen, dass der Bericht keine abschließende Bewertung mit finaler Festlegung von Richtwerten durch Abstimmung im AIR darstellt. Final im AIR abgestimmte Richtwerte erlangen erst nach ihrer Veröffentlichung im Bundesgesundheitsblatt ihre Gültigkeit. Final abgestimmte Richtwerte sind ebenso auf der Website des AIR verfügbar. Der Forschungsbericht wird daher nicht öffentlich hinterlegt, kann aber durch Anfrage beim Umweltbundesamt - Fachgebiet II 1.2 ausgegeben werden. E-Mail an: madlen [dot] david [at] uba [dot] de

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