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2.050 Tonnen Feinstaub durch Feuerwerk pro Jahr

Feinstaubbelastung in der Atemluft an Neujahr besonders hoch Die Feinstaubbelastung in den ersten Stunden der Neujahrsnacht gehört üblicherweise zur höchsten im ganzen Jahr, insbesondere in Ballungsräumen und Städten. Grund ist das Silvesterfeuerwerk und dessen Feinstaubausstoß. Bislang war man davon ausgegangen, dass 4.500 Tonnen Feinstaubausstoß durch das Feuerwerk für die schlechte Luft verantwortlich sind. Neue Berechnungen zeigen nun: Es sind knapp halb so viel, nämlich pro Jahr rund 2.050 Tonnen Feinstaub, die die hohen Belastungen durch den Abbrand von Feuerwerkskörpern auslösen. Damit macht Feuerwerk knapp ein Prozent der jährlichen PM10-Gesamtemission sowie knapp zwei Prozent der jährlichen PM2,5-Gesamtemission aus. Die neue Menge wurde anhand experimentell ermittelter Emissionsfaktoren berechnet, die gegenüber den bislang verwendeten Daten realitätsnähere Werte des Feinstaubausstoßes liefern. Die Änderung der Methodik geht auf einen fachlichen Austausch des UBA mit dem Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI) zurück. Der Verband der pyrotechnischen Industrie hat von einem unabhängigen Prüfinstitut Emissionsmessungen beim Abbrand von Feuerwerk durchführen lassen, aus denen Emissionsfaktoren abgeleitet werden können. Dem ⁠ UBA ⁠ wurden die Ergebnisse dieser experimentellen Studie vorgestellt. Die auf Grundlage der Studie und in der Diskussion zwischen VPI und UBA entwickelte Vorgehensweise zur Ermittlung der Feinstaubemissionen aus Feuerwerk ist valide und fachlich korrekt. Das UBA wird für die Luftschadstoffemissionsberichterstattung im Jahr 2021 erstmals die nach der neuen Methode ermittelten Emissionen verwenden und plant zudem, die neue Berechnungsmethode in das EMEP Guidebook für die Berichterstattung unter ⁠ UNECE ⁠ und NEC einzubringen. Der VPI wird seine Studienergebnisse in Kürze in einem wissenschaftlichen Journal publizieren. Das Einatmen von Feinstaub gefährdet die menschliche Gesundheit – und zwar bei kurzfristig hoher wie auch bei langfristig erhöhter Belastung. Die Wirkungen reichen von vorübergehenden Beeinträchtigungen der Atemwege über einen erhöhten Medikamentenbedarf bei Asthmatikern bis zu vermehrten Krankenhausaufnahmen wegen Atemwegserkrankungen und Herz-Kreislauf-Problemen sowie einer Zunahme der Sterblichkeit. Auch wenn über die akuten Wirkungen einer kurzfristig hohen Feinstaubbelastung wie zu Silvester wesentlich weniger bekannt ist als über langfristig erhöhte Konzentrationen in der Atemluft: Jegliche Reduzierung und Vermeidung von Feinstaubemissionen ist unter dem Gesichtspunkt der Gesundheitsvorsorge sinnvoll und empfehlenswert.

Umweltbundesamt: Der Himmel über der Ruhr ist wieder blau!

Nicht aus der Luft gegriffen: Willy Brandt fordert 1961 blauen Himmel über dem Ruhrgebiet „Der Himmel über dem Ruhrgebiet muss wieder blau werden.“ Willy Brandts Forderung während seiner Rede am 28. April 1961 in der Bonner Beethovenhalle kann zu Recht als der Beginn umweltpolitischen Denkens in Deutschland gelten. Damit rückte Brandt - lange bevor es die Begriffe Umweltschutz oder Umweltpolitik gab - ein regionales und bis dahin vernachlässigtes Problem ins Blickfeld gesellschaftspolitischer Debatten. Er machte aufmerksam auf die Schattenseiten des deutschen Wirtschaftswunders: Zwar waren die rauchenden Schornsteine ein Garant für Wohlstand, die ungefilterten Industrieabgase belasteten jedoch zunehmend die Gesundheit und das Wohlbefinden vieler Menschen im Ruhrgebiet. „Mit seiner Forderung nach klarer Luft, sauberem Wasser und weniger Lärm für die Bürgerinnen und Bürger des Ruhrgebiets machte Willy Brandt deutlich, dass Umweltschutz eine nicht zu vernachlässigende Gemeinschaftsaufgabe ist. Und diese Aufgabe wurde von den 1970er Jahren an erfolgreich angegangen“, sagte der Präsident des Umweltbundesamtes (⁠ UBA ⁠), Jochen Flasbarth. „Heute kennen wir Phänomene wie den Smog im Winter nicht mehr“, so Flasbarth. Anfang der 1960er Jahre war die Luftverschmutzung im Revier förmlich sichtbar: Millionen Tonnen von Staub, Asche und Ruß aus Hochöfen, Stahlkonvertern und Kokereien sanken alljährlich auf Stadtteile hernieder. Die Folgen waren eine Zunahme der Atemwegserkrankungen, vor allem von Lungenkrebs, bei Kindern wurden auch häufiger Symptome von Rachitis und Bindehautentzündungen festgestellt. Hohe Schwefeldioxid-Konzentrationen (SO 2 ) führten zu einem Absterben von Bäumen und mittelfristig zur ⁠ Versauerung ⁠ von Böden und Gewässern. Seit den 1970er Jahren sorgen eine Reihe von Gesetzen wie das Benzin-Blei-Gesetz, das Bundes-Immissionsschutzgesetz oder Verwaltungsvorschriften wie die Technische Anleitung Luft und die Großfeuerungsanlagen-Verordnung dafür, die Umweltbelastungen durch technische Lösungen zu verringern oder zu beseitigen. So führten die Rauchgasentschwefelung in Kraftwerken, die Reduktion des Schwefelgehalts in Kraftstoffen wie auch der Rückgang der Kohleheizungen in Privathaushalten dazu, dass sich die Luftqualität in Deutschland deutlich verbesserte. Nach Angaben des Umweltministeriums von Nordrhein-Westfalen konnte die Belastung an Rhein und Ruhr durch SO 2 um 97 Prozent gemindert werden: von 206 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (µg/m 3 ) im Jahr 1964 auf 8 µg/m 3 in 2007. Für die Schwebstaubbelastung (Partikel mit einer maximalen Größe von 30 bis 50 µm) zeigt sich im Zeitraum von 1968 bis 2002 eine ähnliche Entwicklung. Heute stehen wir in der Luftreinhaltung vor neuen Aufgaben: In deutschen Ballungsräumen werden die seit 2005 geltenden Grenzwerte für Feinstaub (PM 10 ) und für Stickstoffdioxid (NO 2 , diese gelten von 2010 an) an zahlreichen Hauptverkehrsstraßen überschritten. Als Hauptverursacher ist das wachsende ⁠ Verkehrsaufkommen ⁠ anzusehen. Epidemiologischen Studien zufolge bedeutet eine ⁠ Exposition ⁠ gegenüber NO 2 eine erhöhte Infektionsanfälligkeit und Beeinträchtigung der Lungenfunktion, während ein Zusammenhang zwischen einer Feinstaub-Exposition und Atemwegs- sowie Herz-Kreislauf-Erkrankungen nachgewiesen wurde. Mit der vermehrten Verbrennung von ⁠ Biomasse ⁠ vor allem in kleinen Feuerungsanlangen bleibt jedoch eine Quelle für Feinstaubbelastungen, die es aufmerksam zu verfolgen gilt. Jochen Flasbarth: „Mit der Einrichtung von Umweltzonen ist ein wichtiger Schritt in Richtung bessere Luftqualität in Ballungsräumen getan. Wir müssen aber dafür sorgen, dass eine dezentrale Energieversorgung unter Einsatz von Biomasse diese Bemühungen nicht konterkariert.“ „Das Anliegen Willy Brandts nach mehr Umweltschutz hat auch bewirkt, dass Deutschland, 50 Jahre nach seiner Rede in vielen ‚grünen‘ Zukunftsmärkten Marktführer geworden ist. Schon heute arbeiten rund 1,8 Millionen Menschen in der Umweltwirtschaft“, sagte Jochen Flasbarth. 27.04.2011

Alte Diesel müssen schrittweise raus aus der Innenstadt

UBA-Berechnung zeigt: Luft in den Innenstädten wird trotz neuer Abgas-Grenzwerte frühestens 2030 spürbar sauberer Das Umweltbundesamt (UBA) empfiehlt eine grundsätzliche Neuorientierung in der Verkehrspolitik, vor allem in Städten. Das sagte die Präsidentin des UBA, Maria Krautzberger, bei der Vorstellung des Jahresberichts „Schwerpunkte 2015“. Grund sind die immer noch zu hohen Stickstoffdioxid-Werte, die vor allem durch Diesel-Fahrzeuge verursacht werden. Maria Krautzberger: „Bis 2030 wird sich die Luftqualität in unseren Städten nicht wesentlich verbessern, wie erste Modellrechnungen auf Basis der neuen geplanten EU-Abgas-Grenzwerte zeigen. Um die Gesundheit der Menschen zu schützen, müssen wir die Luft deutlich früher sauber bekommen. Ich sehe nicht, wie der Diesel in seiner heutigen Form in den hoch belasteten Innenstädten noch eine lange Zukunft haben kann.“ Sie warb für eine umfassende Verkehrswende: „Wir wollen eine Stadt, in der Supermarkt, Schreibtisch oder Kino am besten schnell zu Fuß, mit dem Rad oder mit sauberen Bussen und Bahnen zu erreichen sind.“ Die Luft in deutschen Städten ist nach wie vor stark mit Stickstoffdioxid belastet. Stickstoffdioxid ist vor allem für Asthmatiker gefährlich, es kann zu Atemnot und Bronchitis führen. ⁠ UBA ⁠-Berechnungen zeigen, dass ohne weitere Maßnahmen in den Gebieten mit höchster NO2-Belastung, wie an der Landshuter Allee in München, erst gegen 2030 der NO2-Jahresmittelgrenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft eingehalten werden wird. Erst dann wirkt die Erneuerung der Fahrzeugflotte mit Diesel-Pkw mit geringen Realemissionen. „Unsere Empfehlung an die Politik lautet: Die Kommunen müssen Maßnahmen ergreifen können, um die Stickstoffdioxid-Belastung in den Innenstädten kurzfristig zu reduzieren. Dazu gehört, dass die bestehenden Umweltzonen in den Großstädten für alte Diesel-Pkw, auch für solche bis zur Schadstoffklasse Euro 5, gesperrt werden können“, so Maria Krautzberger. Sie griff damit einen Punkt auf, für den das Bundesumweltministerium auf der jüngsten Umweltministerkonferenz Ende Oktober in Augsburg nur geringe Unterstützung im Kreise der Länderressorts gefunden hatte. Die UBA-Präsidentin kündigte stichprobenartige Abgasmessungen des UBA an, um zu prüfen, ob die neuen Grenzwerte auch im Fahrbetrieb wirken. Sie warb auch dafür, Elektromobilität zu fördern, und zwar sowohl für Fahrräder sowie für Autos und Busse. Denn E-Mobile stoßen im Betrieb keine Abgase aus: Weder gesundheitsschädliche Stickoxide noch Kohlendioxid. Maria Krautzberger: „Ich bin dafür, den Dieselsteuersatz nach und nach dem von Benzin anzupassen, um eine bessere Lenkungswirkung für Umwelt- und ⁠ Klimaschutz ⁠ zu erreichen.“ Die Privilegierung von Diesel bei der Energiesteuer kostet den Staat jährlich sieben Milliarden Euro an Einnahmen. „Dabei wäre auch zu prüfen, ob zunächst nur die privaten PKW erfasst und die Logistikbranche ausgespart werden sollte.“ Pro Liter ist Diesel um 18,4 Cent niedriger besteuert als Benzin. Dieselfahrzeuge verursachen deutlich mehr Umwelt- und Gesundheitsschäden als Benziner, nämlich 33 Milliarden Euro pro Jahr. Stickstoffverbindungen machen nicht nur in der Luft Probleme, sondern auch im Wasser: Über ein Viertel der Grundwasserkörper in Deutschland ist in einem sogenannten „schlechten chemischen Zustand“ und überschreitet den Grenzwert für Nitrat von 50 Milligramm pro Liter. Nitrat ist insbesondere für Säuglinge und Kleinkinder gesundheitsgefährdend. Noch liegt das Trinkwasser unter den Grenzwerten, allerdings könnte bald eine aufwendige und kostspielige Aufbereitung des Trinkwassers nötig werden. Hauptverursacher der hohen Nitratwerte ist die Massentierhaltung und übermäßige Düngung. Die „Schwerpunkte 2015“ zeigen, welche Maßnahmen für ein sauberes Wasser ergriffen werden müssen: Beispielsweise bringt eine um ein Prozent proteinärmere Kost für die Tiere eine Verminderung des Stickstoff- und Ammoniakausstoßes um zehn Prozent. Und wird Gülle aufs Feld ausgebracht, sollte sie innerhalb einer Stunde in den Boden eingearbeitet werden. Weiteres Thema der Schwerpunkte: Der Abfall. Ein erheblicher Anteil davon ist in Deutschland mit jährlich ca. 50 Millionen Tonnen der Bauschutt – das entspricht ungefähr der Masse von rund 180.000 Einfamilienhäusern. Das Recycling dieses Bauschutts erspart die Inanspruchnahme neuer Flächen für den Kiesabbau in einer Größenordnung von jährlich ca. 350 Fußballfeldern. Der Großteil des Bauschutts wird als Schüttung im Straßenbau verwertet, ein Verwertungsweg, der laut Studien des UBA zukünftig nicht mehr im heutigen Ausmaß zur Verfügung stehen wird. Betonbruch sollte deswegen auch anderweitig hochwertig recycelt werden. Dafür kommt besonders ein Einsatz als gütegesicherte rezyklierte Gesteinskörnung in Beton für den Hochbau infrage.

Neue Anforderungen an alte Öfen

Alte Holzöfen und -heizkessel verursachen einen erheblichen Ausstoß an Feinstaub und zahlreichen anderen gesundheitsgefährdenden Schadstoffen. Deshalb gelten ab 1. Januar 2015 neue Grenzwerte für die Staub- und Kohlenmonoxidemissionen von alten Holzheizkesseln und -öfen. Zu diesem Zeitpunkt laufen Übergangsregelungen der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (kurz: 1. BImSchV) aus. Kessel und Öfen, die die neuen Anforderungen nicht erfüllen, sollten noch vor der Heizperiode gegen neue Geräte ausgetauscht oder mit Staubfiltern nachgerüstet werden. Die Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA), Maria Krautzberger: „Die neue Regelung trägt dazu bei, dass die gesundheitsgefährdende Feinstaubbelastung abnimmt. Die hierfür geltenden Luftgrenzwerte werden immer noch nicht überall eingehalten, die darüber hinaus gehenden Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) nahezu überall überschritten.“ Alte Holzöfen und -kamine verschlechtern die Luftqualität, insbesondere in der direkten Nachbarschaft ihrer Standorte. Die Emissionen aus diesen Anlagen tragen vor allem in den Wintermonaten zu hohen Feinstaubkonzentrationen in der Umgebungsluft bei. Diese sind gesundheitsschädlich und können zu Atemwegserkrankungen führen  bzw. das Herzinfarktrisiko erhöhen. Für mit festen Brennstoffen, wie Holz, betriebene Heizkessel, die vor dem 1. Januar 1995 errichtet wurden, müssen ab Januar 2015 die Emissionsgrenzwerte der Stufe 1 der 1. Bundesimmissionsschutz-Verordnung eingehalten werden. Dabei handelt es sich meist um Anlagen, die ein ganzes Haus oder eine Wohnung mit Heizwärme versorgen. Außerdem müssen Öfen und Kamine, die zur Beheizung von Einzelräumen dienen und vor dem 1. Januar 1975 errichtet wurden, ebenfalls ab dem Januar 2015 anspruchsvolle Emissionsgrenzwerte einhalten. Die Feststellung zur Einhaltung der Emissionsgrenzwerte für Heizkessel und Einzelraumfeuerungsanlagen erfolgt über das Schornsteinfegerhandwerk. Für Öfen, die zwischen dem 1. Januar 1975 und dem 21. März 2010 errichtet wurden sowie für Heizkessel, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 errichtet wurden, laufen die Übergangsfristen je nach Baujahr zwischen 2017 und 2025 aus. Öfen und Kessel, die ab dem 22. März 2010 eingebaut wurden, darf man unbegrenzt weiterbetreiben. Um die Übergangsregelung sozialverträglich zu gestalten, gibt es in der 1. ⁠ BImSchV ⁠ mehrere Ausnahmen: Öfen und Kamine, die die einzige Heizmöglichkeit einer Wohneinheit darstellen, sind von der Nachrüstverpflichtung ebenso ausgenommen wie historische Öfen, Herde, Badeöfen, offene Kamine und handwerklich vor Ort gesetzte Grundöfen. Auch für neue Heizkessel und Öfen treten ab 2015 veränderte Anforderungen in Kraft: Wer ab 1. Januar 2015 ein neues Gerät kauft, muss die Emissionsgrenzwerte der Stufe 2 der 1. BImschV beachten. Um festzustellen, ob die neuen Grenzwerte eingehalten werden, ist bei Kesseln ebenfalls eine Messung durch das Schornsteinfegerhandwerk erforderlich. Diese muss spätestens vier Wochen nach der Inbetriebnahme, danach alle zwei Jahre durchgeführt werden. Bei Einzelraumfeuerungsanlagen ist eine Bescheinigung des Herstellers über die Einhaltung der geforderten Emissionswerte auf dem Prüfstand ausreichend.

Feinstaub und Stickstoffdioxid belasten auch 2013 weiter die Gesundheit

Jährlich rund 47.000 vorzeitige Todesfälle durch schlechte Luft Vor allem Stickstoffdioxid und Feinstaub beeinträchtigten auch im Jahr 2013 die Luftqualität und damit die menschliche Gesundheit in Deutschland. Das zeigen vorläufige Messdaten der Länder und des Umweltbundesamtes (UBA). Beim Stickstoffdioxid war die Belastung im Vergleich zu den Vorjahren nahezu unverändert hoch. Mehr als die Hälfte der städtisch verkehrsnahen Stationen überschritten den zulässigen Jahresmittelwert von 40 Mikrogramm (μg) Stickstoffdioxid (NO2) pro Kubikmeter (m3) Luft. Auch beim Feinstaub gab es anhaltende Grenzwertüberschreitungen. Verglichen mit den Vorjahren war 2013 allerdings eines der am geringsten belasteten Jahre. Entwarnung ist aber nicht angezeigt, sagte Thomas Holzmann, Vizepräsident des UBA: „Der Feinstaub-Grenzwert wurde zwar nur an rund drei Prozent aller Messstationen überschritten. Das scheint gering, spiegelt aber die tatsächliche Gesundheitsbelastung der Bevölkerung durch Feinstaub nicht wider, gerade wenn man an die deutlich strengeren Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO denkt.“ Die ⁠ WHO ⁠ rät bei Feinstaub der Partikelgröße kleiner als zehn Mikrometer (PM 10 ) schon lange zu einem weitaus strengeren Luftgüteleitwert von 20 μg/m 3 im Jahresmittel. Dieser wurde 2013 an fast 51 Prozent aller Messstationen in Deutschland überschritten. Thomas Holzmann: „Nach Berechnungen des Umweltbundesamtes gibt es jährlich im Schnitt rund 47.000 vorzeitige Todesfälle infolge der zu hohen Feinstaubbelastung – durch akute Atemwegserkrankungen, kardiopulmonale Erkrankungen oder Lungenkrebs. Wir plädieren für eine rasche Verschärfung der geltenden EU-Grenzwerte auf Basis der wissenschaftlichen Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO.“ Bei einem weiteren wichtigen Luftschadstoff – dem vor allem im Sommer auftretenden bodennahen Ozon – hielten etwa acht Prozent der Messstationen den Acht-Stunden-Wert eines Tages nicht ein. Dieser liegt bei 120 μg/m 3 und darf an höchstens 25 Tagen pro Kalenderjahr, gemittelt über drei Jahre, überschritten werden. Thomas Holzmann: „Die Belastung mit Ozon fiel erfreulicherweise gering aus. Dabei hat der zeitweise heiße Sommer die Bildung von Ozon durchaus begünstigt. Durch eine anspruchsvolle Luftreinhaltepolitik in den vergangenen Jahren sind die Emissionen der Vorläufersubstanzen des Ozons wie Stickstoffoxide und flüchtige Kohlenwasserstoffe aber deutlich zurückgegangen – und damit auch die Ozonbelastung im Sommer“. Im Jahr 2013 musste daher nicht ein einziges Mal Ozonalarm ausgelöst werden, aus Sicht eines anspruchsvollen Gesundheitsschutzes sind aber auch hier die Belastungen nach wie vor zu hoch. Für gesunde Luft bleibt also noch viel zu tun. Und zwar in allen Sektoren: von der Holzheizung, über Autos und Lkw bis hin zum großen Kraftwerk. Das ⁠ UBA ⁠ begrüßt daher das Programm „ Saubere Luft für Europa “, das die EU-Kommission zum Ende des Jahres der Luft 2013 vorgestellt hat. Thomas Holzmann: „Die EU-Kommission hat Ende 2013 anspruchsvollere Minderungsziele  für die Emissionen der wichtigsten Luftschadstoffe vorgeschlagen. Deren Einführung wäre ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer besseren Luftqualität in Deutschland und Europa.“

Weniger Antibiotika aus der Tierhaltung in die Umwelt

EU soll Arzneimittel nachträglich bewerten - Internet-Portal zu Tierarzneimitteln für Landwirte und Veterinäre gestartet Das Umweltbundesamt (UBA) empfiehlt dem EU-Gesetzgeber, für bereits zugelassene Tierarzneimittel eine Umweltbewertung vorzuschreiben, wenn zu diesen bisher keine Umweltdaten vorliegen. Insbesondere für Antibiotika ist das wichtig, denn Antibiotika können in Böden und Gewässern die Bildung von resistenten Krankheitserregern fördern. Nötig sind zudem Kriterien für die Zulassung, die das Resistenz-Potential von Antibiotika prüfen. Ergänzend will das UBA ein verpflichtendes und flächendeckendes Monitoring von problematischen Arzneimitteln in Gewässern und Böden einführen. Antibiotikaresistenzen sind vor allem in Krankenhäusern eine Bedrohung für die menschliche Gesundheit, doch das UBA sieht auch zunehmende Antibiotikafunde in der Umwelt mit großer Sorge. Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA: „Wir müssen verhindern, dass Antibiotikarückstände in der Umwelt zum Problem werden, weil dies die Entwicklung von Resistenzen fördern könnte.“ Aus der Tierhaltung können über Gülle und Dung sowohl Antibiotika als auch resistente Erreger in Wasser und Boden gelangen und so die natürliche Entstehung von Resistenzen fördern. „Wir müssen daher gemeinsam mit der Tiermedizin und der Landwirtschaft daran arbeiten, den Eintrag von Antibiotika aus der Tierhaltung zu senken.“ Zur „Grünen Woche“ startet das UBA das neue Internetportal „Tierarzneimittel in der Umwelt“. Darin werden vor allem für tierärztliches Fachpersonal und Landwirte praxisnahe Maßnahmen vorgeschlagen, um den Antibiotikaeintrag in die Umwelt zu minimieren. Seit 2014 wird in der EU eine neue Gesetzgebung für die Zulassung von Tierarzneimitteln verhandelt. Der Vorschlag der EU-Kommission geht besonders auf Antibiotika und deren Risiken für die menschliche Gesundheit ein. Für das Umweltbundesamt ist dies die Gelegenheit, die Berücksichtigung von Umweltaspekten im Rahmen des Zulassungsverfahrens zu verbessern. Das ⁠ UBA ⁠ weist bereits seit langem auf die fehlende Umweltbewertung für „Altarzneimittel“ hin. So fehlt für rund 50 Prozent der verkehrsfähigen Antibiotika für Nutztiere eine umfassende Umweltbewertung, da es vor 2005 keine EU-weiten Vorgaben für eine solche Bewertung gab. Das UBA fordert daher ein EU-weites „Altarzneimittel¬programm“ zur nachträglichen Umweltbewertung von Tierarzneimitteln. Dies betrifft beispielsweise das häufig verwendete Antibiotikum Sulfadimidin, welches bei Atemwegserkrankungen und Darminfektionen von Schweinen und Hühnern angewendet wird. In Deutschland hat das UBA diesen Wirkstoff bereits im Boden und Grundwasser nachgewiesen. Problematisch ist zudem die Verbreitung von Antibiotika über Gülle und Dung, die als Wirtschaftsdünger verwendet werden. Dadurch gelangen Antibiotika-resistente Keime in die Umwelt. Sie können sich dort vermehren und ihre Resistenzgene auch auf Erreger übertragen, die für den Menschen gefährlich sind. Je häufiger das geschieht, desto mehr resistente Keime können heran wachsen und sich durchsetzen. Da bei Antibiotika-Anwendung eine enge Verbindung zwischen Tiergesundheit, menschlicher Gesundheit und Umwelt besteht, ist ein vorsorgendes, Sektor-übergreifendes Handeln (One-Health-Ansatz) geboten. „Derzeit fehlt uns noch ein flächendeckender Überblick zum Vorkommen von Antibiotika in der Umwelt. Daher brauchen wir für bestimmte Antibiotika und andere problematische Arzneimittelwirkstoffe ein EU-weites und verpflichtendes ⁠ Monitoring ⁠ – in Flüssen, Seen, Bächen, im Grundwasser und in landwirtschaftlich genutzten Böden“, sagte UBA-Präsidentin Krautzberger. Auch sei ratsam, Antibiotika-Resistenzen an potentielle ⁠ Resistenz ⁠-„Hot-Spots“ wie in Kläranlagen, Krankenhäusern, großen Tiermastanlagen und in der Nähe von pharmazeutischen Produktionsstätten besser zu untersuchen. Im vergangenen Jahr wurde ein EU-Aktionsplan zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen veröffentlicht, in dem aber verpflichtende Maßnahmen für die Umwelt bislang fehlen. Aus Sicht des UBA muss die Umwelt in diesem Aktionsplan mehr Gewicht bekommen. Auch Tierarzneimittelnutzer können einen Beitrag leisten, den Antibiotikaeinsatz zu senken. Im Internetportal „Tierarzneimittel in der Umwelt“ unter www.uba.de/tierarzneimittel stellt das UBA in über 20 Artikeln Informationen und Empfehlungen für Landwirte, Tiermediziner und interessierte Verbraucher bereit. Diese wurden gemeinsam mit Tierärztinnen und -ärzten sowie Landwirtinnen und -wirten erarbeitet. Besonderen Raum nimmt die Vorbeugung ein, also krankheitsvermeidende Haltungsbedingungen und Stärkung des Immunsystems. Denn Tierarzneimittel, die nicht erst verabreicht werden müssen, belasten auch nicht die Umwelt. Hintergrund: Die Anwendung von Antibiotika in der Tierhaltung ist in Deutschland seit 2011 um mehr als die Hälfte auf 742 Tonnen (2016) gesunken. Die Menge an Antibiotika aus Wirkstoffklassen, die z. B. auch für die Therapie beim Menschen wichtig sind, bleibt jedoch gleich hoch (BVL, 2017). Der Einsatz in der Tierhaltung hat Folgen, auch für die Umwelt. Mit der Gülle kommen die von Tieren ausgeschiedenen Antibiotikarückstände auf unsere Äcker, wo sie sich im Boden anreichern können. Auch im Grund- und Oberflächenwasser werden vereinzelt Rückstände von Antibiotika nachgewiesen. Diese Rückstände in Gewässern können für einige Wasserorganismen sehr schädlich sein. Zudem können sie die Bildung von Resistenzen in Mikroorganismen fördern, die natürlicherweise in Böden und im Wasser leben. Da darunter auch Mikroorganismen sein könnten, die beim Menschen Krankheiten auslösen, sollte vermieden werden, dass Resistenzen vermehrt in der Umwelt entstehen und sich verbreiten.

Schimmel vorbeugen, aufspüren und beseitigen

UBA-Schimmelleitfaden gibt Tipps und Hinweise zum Umgang mit Schimmelbefall in Gebäuden Schimmel ist eines der häufigsten Probleme in Innenräumen. Wird er nicht beseitigt, kann er Atemwegserkrankungen wie beispielsweise Asthma auslösen oder verstärken und zu allergischen Reaktionen führen. Der überarbeitete und aktualisierte Schimmelleitfaden des Umweltbundesamts (UBA) zeigt den richtigen Umgang mit Schimmel auf: vorbeugen, aufspüren und was bei Schimmelbefall in der Wohnung zu tun ist. Schätzungsweise jede dritte bis vierte Wohnung in Deutschland war schon einmal von Feuchteschäden betroffen, was in der Folge zu Schimmel führen kann. Schimmel ist mit bloßem Auge leicht zu erkennen wenn er als schwarze, grüne oder bräunlich verfärbte Flecken an Wänden und Möbeln auftritt. Leider wächst Schimmel auch im Verborgenen, zum Beispiel in Hohlräumen von Fußböden und Leichtbauwänden oder hinter ausgebauten Dachgeschossebenen. Dieser Schimmelbefall ist mit bloßem Auge nicht zu sehen. Er deutet sich allenfalls durch einen muffigen Geruch an. Hauptursache für Schimmelwachstum ist immer zu hohe Feuchtigkeit. Diese kann bauliche Ursachen haben, beispielsweise durch Wassereintritt über Schäden am Gebäude oder Kondensationsfeuchte im Innenraum wegen fehlender oder falsch angebrachter Wärmedämmung. Dann hilft oft nur eine bauliche Sanierung. Erhöhte Feuchte entsteht aber auch, wenn die Bewohnerinnen und Bewohner zum Beispiel beim Waschen oder Duschen viel Feuchtigkeit produzieren. Dagegen können sie selber etwas tun, indem sie regelmäßig ausreichend lüften und heizen. Ist im Gebäude Schimmel gewachsen, muss zunächst die Ursache geklärt werden. Insbesondere bei größerem Befall kann eine Fachfirma Rat geben. Bei kleineren Flächen und bekannter Ursache können Bewohnerinnen und Bewohnern den Schimmel oft selbst entfernen. Wie Schimmelbefall sichtbar und verdeckt am besten aufspürt wird, was Wohnungseigentümer sowie Mieterinnen und Mieter vorbeugend und zur Beseitigung tun können und wie Sachverständige an das Problem herangehen, beschreibt ausführlich der neue „Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden“ des Umweltbundesamtes. Der Schimmelleitfaden wurde durch die Innenraumlufthygienekommission (IRK) am ⁠ UBA ⁠ mit externen Expertinnen und Experten erstellt. Er richtet sich in erster Linie an die bei der Erfassung und Beseitigung von Schimmelschäden beteiligten Fachkreise als Wissensgrundlage und Anwendungshilfe. Aber auch betroffene Bewohnerinnen und Bewohner finden wertvolle Tipps und Hinweise zum Umgang mit Schimmel. Das Video zum Thema Schimmel kann zu redaktionellen Zwecken kostenlos verwendet werden. Die Pressestelle des UBA stellt die Videodaten dazu auf Anfrage gerne zur Verfügung.

Blauer Engel für Kaminöfen: Staubabscheider können ultrafeine Partikel um 97 Prozent reduzieren

Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie HLNUG untersucht den Ausstoß von Staub und ultrafeinen Partikeln Kaminöfen erleben seit einiger Zeit eine Renaissance: In Deutschland gibt es mehr als elf Millionen solcher so genannter „Einzelraumfeuerungsanlagen“. Pro Jahr werden zudem rund 200.000 neue Kaminöfen verkauft, die zum Großteil alte Geräte ersetzen. Während die einen die hohen Energiepreise umgehen wollen, schätzen die anderen das Holzfeuer als gemütliche Wärmequelle. Kaminabgase haben jedoch einen negativen Einfluss auf die Luftqualität und auf die menschliche Gesundheit. Bei der Holzverbrennung entstehen gesundheitsgefährdende Schadstoffe wie Feinstaub, Ruß, PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) und Stickoxide. Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) hat im Rahmen eines durch das Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) geförderten Forschungsprojektes die ⁠ Emission ⁠ ultrafeiner Partikel (UFP) und die Wirksamkeit eines elektrostatischen Staubabscheiders (umgangssprachlich „Elektrofilter“ genannt) zur Minderung der Feinstaubemissionen eines Kaminofens untersucht. Das Ergebnis: Die Emissionen von Staub und UFP können mit Hilfe eines integrierten Staubabscheiders erheblich reduziert werden. Bei dem untersuchten Modell konnte eine Minderung der Anzahl der ultrafeinen Partikel um 97 Prozent erzielt werden. Das Forschungsvorhaben diente dazu, ein neues Messverfahren zur Bestimmung der Anzahl von Feinstaubpartikeln zu validieren, welche für das Umweltzeichen Blauer Engel für Kaminöfen (DE-UZ 212) sowie für nachrüstbare Staubabscheider (DE-UZ 222) entwickelt wurde. Dazu wurde am Kaminofenprüfstand des HLNUG in Kassel zusammen mit sieben weiteren Laboren aus Deutschland, Dänemark und der Schweiz das Messverfahren zur Bestimmung der Anzahlkonzentration ultrafeiner Partikel im Kaminofenabgas geprüft. Die Messwerte der verschiedenen Prüfstellen zeigten, dass das Messverfahren die Größenordnung der Partikelanzahl sicher bestimmten konnte. Somit steht einer verbindlichen Einführung des Messverfahrens zur Bestimmung der Partikelanzahlkonzentration im Rahmen des Umweltzeichens Blauer Engel für Kaminöfen und Staubabscheider nichts mehr im Weg. Im Zuge der Messverfahrensvalidierung wurden auch die Minderungspotentiale eines „Elektrofilters“ in Bezug auf ultrafeine Partikel und Feinstaub untersucht. Für den eingesetzten kommerziell erhältlichen Kaminofen ergaben sich eine Emissionsminderung von im Mittel 97 Prozent für die Partikelanzahlkonzentration (UFP) und 84 Prozent für die Partikelmassenkonzentration. Als UFP beziehungsweise Ultrafeinstaub werden kleinste Staubteilchen bezeichnet, die kleiner als 100 Nanometer sind. Zum Vergleich: Man müsste mehr als 10.000 ultrafeine Partikel aneinanderreihen, um eine Strecke von einem Millimeter zu erreichen. UFP sind damit die kleinsten festen und flüssigen Teilchen in unserer Luft. Solche ultrafeinen Partikel entstehen zum Beispiel bei Verbrennungsprozessen – so auch bei einem Kaminofen. Diese besonders kleinen Feinstaubpartikel stellen ein potentielles gesundheitliches Risiko dar. Anders als größere Feinstaubpartikel können sie aufgrund ihrer geringen Größe sehr tief in die Lunge eindringen und in den Blutkreislauf gelangen. UFP stehen im Verdacht, verschiedenste Erkrankungen wie Bronchitis, Asthma oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu verursachen. Der Austausch alter Holzöfen durch neue mit dem Umweltzeichen Blauer Engel führt zu einer Verringerung der Feinstaubemissionen und somit zu einer Reduzierung der Umwelt- und Gesundheitsbelastung durch Kaminöfen. Zusätzlich zu den gesetzlichen Vorgaben der Typprüfung für Kaminöfen besteht die besondere Anforderung des Blauen Engels darin, dass die Öfen deutlich niedrigere Staub‑, Kohlenmonoxid- und flüchtige Kohlenwasserstoffemissionen aufweisen und dies auch während der emissionsreichen Anzündphase nachzuweisen ist.

Einfluss des Klimawandels auf die Morbidität und Mortalität von Atemwegserkrankungen

Der retrospektive Studienteil (2001-2015) analysiert den Einfluss von Wetterfaktoren auf die Mortalität und Morbidität von Atemwegs- und Herz-Kreislauferkrankungen in Deutschland. Das Mortalitätsrisiko ist für beide Krankheitsbilder oberhalb von ca. 18°C Tagesmittellufttemperatur ausgeprägt, mit einer Mortalitätszunahme um bis zu 40% an sehr heißen Tagen. Menschen mit chronischen Atemwegserkrankungen sind besonders betroffen. Modellierungen zur Klimaentwicklung zeigen, dass Hitzeereignisse signifikant häufiger, intensiver und länger andauern werden, wodurch ein Anstieg der Temperatur-Assoziierten Mortalität bis Ende des Jahrhunderts erwartet wird. Der Bedarf einer Verstärkung von umwelt- und gesundheitspolitisch generierten Klimaschutzmaßnahmen wird betont. Veröffentlicht in Umwelt & Gesundheit | 04/2021.

Umweltgerechtigkeit - Umwelt- und Gesundheitsschutz für alle!

Sozial Schwächere leiden oft stärker unter Umweltproblemen Wer arm ist, lebt häufiger in einer Umwelt, die krank machen kann. Das belegen sozial- und umweltepidemiologische Studien: Sozial Schwächere wohnen in Deutschland beispielsweise häufiger an stark befahrenen Haupt- oder Durchgangsstraߟen und sind Lärm und Abgasen so stärker ausgesetzt als sozial besser gestellte Menschen. Atemwegserkrankungen, Herz-Kreislaufstörungen und Schlafstörungen können mögliche Folgen sein. „In Deutschland entscheidet der soziale Status mit darüber, ob und wie Kinder, Jugendliche und Erwachsene unter Lärm oder Umweltschadstoffen leiden. Bildung oder Einkommen beeinflussen die Wohnbedingungen, Lebensstile und damit die Gesundheitsrisiken der Menschen. Sozial Schwächere sind von Umweltproblemen vielfach stärker betroffen - das muss sich ändern”, sagte der Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA) Dr. Thomas Holzmann anlässlich der Veröffentlichung des aktuellen „UMID: Umwelt und Mensch - Informationsdienstes” (UMID). Der neue UMID behandelt das Thema „Umweltgerechtigkeit - Umwelt, Gesundheit und soziale Lage”. Bereits im vergangenen Jahr stellte das ⁠ UBA ⁠ Ergebnisse seines Kinder-Umwelt-Surveys (2003-2006) vor und wies auf die ungleiche soziale Verteilung der Umweltbelastungen in Deutschland hin: 3- bis 14-jährige Kinder aus sozial schwächeren Familien sind unter anderem stärker mit Tabakrauch und Blei belastet. Allerdings tragen Kinder aus sozial besser gestellten Familien unter anderem eine höhere Last an chlororganischen Verbindungen in sich; zum Beispiel polychlorierte Biphenyle (⁠ PCB ⁠) und Dichlordiphenyldichlorethylen (DDE). Die Daten des KUS lieferten erstmals repräsentative Aussagen über die Schadstoffbelastung der Kinder in Deutschland. Die aktuelle UMID-Themenausgabe „Umweltgerechtigkeit - Umwelt, Gesundheit und soziale Lage” widmet sich nun ausführlich diesem in Deutschland noch neuen Forschungsfeld. Die soziale (Ungleich-)Verteilung der Umweltbelastungen und deren gesundheitliche Wirkungen fand lange kaum Beachtung. Bisher liegen nur wenige systematische Untersuchungen zum Einfluss der Umwelt auf die Gesundheit und die Lebensqualität verschiedener sozialer Bevölkerungsgruppen vor. Der aktuelle UMID stellt ausgewählte Forschungsprojekte und Aktivitäten auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene vor, die soziale Faktoren in die Analyse umweltbedingter Gesundheitsrisiken einbeziehen. Die Beiträge beschäftigen sich unter anderem mit folgenden Themen: Der UMID erscheint drei- bis viermal pro Jahr und informiert kostenlos zu Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz. Die am Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit (APUG) - neben dem Bundesumweltministerium, dem Bundesgesundheitsministerium und dem Bundesverbraucher­schutzministerium - beteiligten Einrichtungen Umweltbundesamt, Bundesamt für Strahlenschutz, Bundesinstitut für Risikobewertung und Robert Koch-Institut geben den UMID gemeinsam heraus. Der UMID richtet sich vor allem an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Gesundheitsdienstes und der öffentlichen Verwaltung, an Ärztinnen und Ärzte, Nichtregierungsorganisationen sowie die interessierte Bevölkerung. Eine gedruckte Ausgabe des UMID kann bestellt werden unter info [at] umweltbundesamt [dot] de sowie unter 0340 2103-2130. 01.08.2008

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