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Welche Fischarten gibt es in Berlin?

Die ursprüngliche Fischfauna der Berliner Gewässer umfasst 36 Rundmäuler und Fischarten. Aktuell kommen 40 Fischarten in den Berliner Gewässern vor. Davon sind 14 Fischarten nicht heimisch (Neobiota). Am häufigsten sind die Fischarten Plötze, Barsch, Rotfeder, Hecht, Schleie, Blei und Aal. Von der ursprünglichen Fischfauna gelten Bachneunauge, Barbe, Europäischer Stör, Flussneunauge, Atlantischer Lachs, Meerneunauge und Zährte als ausgestorbene oder verschollene Arten. Zur Aufrechterhaltung des Lebenszyklus der Arten ist eine Durchwanderbarkeit der Fließgewässer notwendig. Die dafür notwendige Durchgängigkeit ist in vielen Bereichen von Havel und Spree derzeit nicht gegeben. Fische in Berlin – Bilanz der Artenvielfalt (Broschüre) Fischarten in Berlin (Umweltatlaskarte Fischfauna)

Wanderfischprogramm Sachsen-Anhalt Grundgedanke Lebenszyklus von Lachs und Meerforelle Bisherige Maßnahmen Bisherige Erfolge Mögliche Ausweitung auf das Bode-Selke-System Weitere Wiederansiedlungsprogramme

Wanderfischarten wie Lachs und Meerforelle gehören zur natürlichen Fischfauna der Elbe und ihrer Nebengewässer. Ihre Bestände sind jedoch schon vor Jahrzehnten insbesondere infolge der starken Wasserverschmutzung sowie der zunehmenden Querverbauung vieler Gewässer und der damit verbundenen Unpassierbarkeit der natürlichen Wanderrouten erloschen. Inzwischen hat sich der Gewässerzustand vor allem in Bezug auf die Wasserqualität deutlich verbessert. Doch auch der Bau von Fischaufstiegsanlagen hat dazu geführt, dass Wandersalmoniden (Salmoniden sind lachs- und forellenartige Fische) ihre Laichgewässer wieder aus eigener Kraft erreichen können. Dies eröffnet Perspektiven für die erfolgreiche Wiederansiedlung dieser Arten und damit der Verbesserung der naturnahen Fischartenvielfalt im Elbesystem. Der Atlantische Lachs (Salmo salar) und die Meerforelle (Salmo trutta morpha trutta) sind Salmoniden. Sie gehören zu den anadromen Wanderfischen. Das bedeutet, die geschlechtsreifen Fische steigen vom Meer die Flüsse hinauf, um dort zu laichen. Die geschlüpften Junglachse wandern nach wenigen Monaten, die Meerforellen nach etwa 1-2 Jahren flussabwärts, um meist mehrere Jahre auf dem offenen Meer heranzuwachsen. Anschließend treten diese Fische die Laichwanderung zurück ins Süßwasser an. Die meisten Atlantischen Lachse laichen nur einmal in ihrem Leben. Die Meerforelle unternimmt hingegen mehrere Laichwanderungen. Bereits im Jahr 2007 wurde das Institut für Binnenfischerei e.V. Potsdam-Sacrow vom Land Sachsen-Anhalt mit einer vorbereitenden Studie zur Überprüfung der fischökologischen und gewässermorphologischen Potenziale zur Wiederansiedlung von Großsalmoniden in Sachsen-Anhalt beauftragt. Ziel war es aufzuzeigen, in welchen Gewässern Sachsen Anhalts Lachs und Meerforelle historisch vertreten waren und welche Gewässer bei Berücksichtigung der artspezifischen Lebensraumansprüche unter den aktuellen Gewässerbedingungen am besten für eine Wiederansiedlung geeignet sind. Auf der Grundlage dieser Studie hat das Land im Jahr 2009 ein „Wanderfischprogramm Sachsen Anhalt“ ins Leben gerufen. Die Hauptziele dieses Projektes liegen in der Wiedereinbürgerung und gezielten Stützung von Wanderfischarten mit dem langfristigen Ziel einer fischereilichen bzw. angelfischereilichen Nutzung, sowie in der Wiederherstellung und dem Schutz gewässertypischer Lebensräume und Fischbestände. Die Zielsetzungen des Wanderfischprogramms stehen damit gleichzeitig in einem engen Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie im Land Sachsen-Anhalt. Im Rahmen des Wanderfischprogramms wurden seit Herbst 2009 Erstbesatzmaßnahmen mit jungen Lachsen und Meerforellen zunächst in der Nuthe (Fläming) und ab 2012 in der Jeetze und ihren Zuflüssen (Altmark) durchgeführt. In beiden Gewässersystemen werden jährlich Rückkehrer durch das Institut für Binnenfischerei in einem Laichfisch-Monitoring erfasst. Die bisherigen Bemühungen der Wiederansiedlung werden durch das auf natürliche Vermehrung der Rückkehrer basierende Aufkommen von unmarkierten Jungfischen belohnt. Die zurückkehrenden Laichfische und der Reproduktionserfolg unterstreichen die Eignung der vorhandenen Laich- und Jungfischhabitate in den ausgewählten Gewässern. Die Studie des Instituts für Binnenfischerei e.V. Potsdam-Sacrow hat auch deutlich gezeigt, dass das natürliche Potenzial für den Wiederaufbau umfangreicherer Lachs- und Meerforellenbestände im Bode-System einschließlich der unteren Saale besonders hoch ist. Im Bode-Selke-System gibt es etwa 30 Hektar an geeigneten Laich- und Jungfischhabitaten, die somit einen bedeutenden Beitrag zur Lachs- und Meerforellenpopulation des Elbeeinzugsgebiets leisten können. Im Bode-System gibt es jedoch eine Vielzahl gewässerbezogener Nutzungsansprüche. Daher wurde zunächst mit allen relevanten Akteuren und Gewässernutzern gesprochen, ihre derzeitige Situation erfasst und die verschiedenen Belange, Interessen und Nutzungsperspektiven im Zusammenhang mit der Aufnahme der Bode als Projektgewässer in das Wanderfischprogramm analysiert. Dieser offene Austausch und die Unterstützung aller Akteure werden zukünftig maßgeblich zum Erfolg und Fortschritt des Wanderfischprogramm Sachsen-Anhalts beitragen. Bereits heute werden bestehende Wanderbarrieren durch den Bau von Fischaufstiegsanlagen und die Beseitigung historischer Querbauwerke nach und nach entfernt. Zudem werden auch Schutzmaßnahmen an Wasserkraftanlagen realisiert, die dem Fischabstieg dienen. Die Wiederherstellung der biologischen Durchgängigkeit der Gewässer kommt jedoch nicht nur den Lachsen und Meerforellen zugute, sondern auch vielen weiteren Fischarten, die Wanderungen innerhalb der Gewässer unternehmen. Elbe Unter Federführung des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie führt das länderübergreifende Lachsprogramm „ SALMO ALBIS “ alle Wiederansiedlungsprojekte der Elbanrainerstaaten von Tschechien bis zur Nordsee zusammen. Diese Koordination bezweckt, die Elbe mit ihren gesamten Nebenflüssen als Ganzes, für den großräumigen Aufbau von überlebensfähigen Beständen der Großsalmoniden (Lachs und Meerforelle) abzudecken. Rhein Die Mitglieder der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) –Schweiz, Frankreich, Deutschland, Luxemburg, die Niederlande und die Europäische Kommission- setzen mit dem aufgelegte Programm „ Lachs 2020 “ als Teil des IKSR-Programms Rhein 2020 zur nachhaltigen Entwicklung des Rheins ihre Bemühungen zur Wiederansiedlung des Lachses im Rheineinzugsgebiet fort. International Die North Atlantic Salmon Conservation Organization (kurz: NASCO ) ist eine internationale Organisation, die 1984 durch eine zwischenstaatliche Konvention gegründet wurde. Das Ziel der NASCO ist es, den Atlantischen Lachs durch internationale Zusammenarbeit unter Beachtung bester wissenschaftlicher Erkenntnisse zu schützen, dessen Bestände wieder aufzubauen, diese zu erhalten und vernünftig zu bewirtschaften.

Messergebnisse zur Radioaktivität in: Lachs (Salmo salar) (16.05.2023)

Messdaten zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt, in Lebens- und Futtermitteln

Niedersachsens Fische gefährdet durch Klimakrise und menschliche Eingriffe in ihre Lebensräume

Hannover/Oldenburg. Die Fischfauna der niedersächsischen Binnengewässer ist durch massive Veränderungen ihrer Lebensräume gefährdet. Gründe sind langjährige menschliche Eingriffe und die zunehmenden Auswirkungen der Klimakrise. Die Hälfte aller Arten ist gefährdet oder bereits in der Vergangenheit ausgestorben. Dies verdeutlicht eine neue Rote Liste, die im Rahmen der Umsetzung des Niedersächsischen Weges durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) herausgegeben wurde. Die Fischfauna der niedersächsischen Binnengewässer ist durch massive Veränderungen ihrer Lebensräume gefährdet. Gründe sind langjährige menschliche Eingriffe und die zunehmenden Auswirkungen der Klimakrise. Die Hälfte aller Arten ist gefährdet oder bereits in der Vergangenheit ausgestorben. Dies verdeutlicht eine neue Rote Liste, die im Rahmen der Umsetzung des Niedersächsischen Weges durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) herausgegeben wurde. Die neue, im September 2023 erschienene dritte Fassung der Roten Liste dokumentiert die aktuelle Gefährdungssituation der in niedersächsischen Binnengewässern vorkommenden Fische, Rundmäuler und Krebse. Von den aktuell vorkommende 77 Arten bzw. Ökotypen wurden 51 in der vorliegenden Roten Liste bewertet. „Drei Wanderfischarten, darunter der Atlantische Stör, gelten trotz gezielter Maßnahmen zur Wiederansiedlung als ausgestorben, weitere 22 Arten sind in ihrem Bestand gefährdet oder extrem selten“, betont Lutz Meyer, Leiter des Dezernats Binnenfischerei –Fischereikundlicher Dienst im LAVES. „Damit steht rund die Hälfte der Arten auf der Roten Liste.“ Zudem sind acht weitere Arten in die Vorwarnliste aufgenommen, nur ein Drittel ist aktuell ungefährdet. „Rote Listen als Verzeichnisse ausgestorbener, verschollener und gefährdeter Tier-, Pflanzen- und Pilzarten sind ein wichtiges Instrument des Naturschutzes“, ergänzt Berthold Paterak, Leiter des Geschäftsbereichs Naturschutz im NLWKN. „Im Rahmen des Niedersächsischen Weges wurde die Verpflichtung zu ihrer Erstellung in das Niedersächsische Naturschutzgesetz aufgenommen und wird nun konsequent durch die Landesregierung umgesetzt.“ „Das Artensterben unter der Wasseroberfläche ist uns viel weniger präsent als beispielsweise der Rückgang der Insekten. Es ist aber nicht weniger dramatisch. Weltweit ist ein Drittel aller Süßwasserfischarten vom Aussterben bedroht. Der Fischartenschutz ist nur möglich, wenn wir die aquatischen Lebensräume schützen – und damit sind nicht nur direkte Maßnahmen an den Flüssen und Gewässern gemeint. Wir müssen die Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen, Wäldern und Mooren in den Gewässereinzugsgebieten anpassen, damit weniger Stoffe in die Gewässer eingetragen werden, die Fischen und anderen Lebewesen im Wasser schaden. Im Niedersächsischen Weg haben wir uns gemeinsam mit den Landwirtinnen und Landwirten dazu verpflichtet, den Gewässerschutz in der Fläche voran zu bringen. Wichtig dabei ist, dass die Betriebe für ihre Anstrengungen für dieses gesamtgesellschaftliche Ziel entschädigt werden. Das ist beispielgebend“, sagt Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte. Umweltminister Christian Meyer erklärt: „Das Aktualisieren der Roten Listen ist wesentlicher Bestandteil des Niedersächsischen Weges. Ich danke LAVES und NLWKN für die umfangreichen Arbeiten. Sie zeigen die erschreckend hohe Bedrohung für Arten in unseren Gewässern. Viele Fischarten sind vom Aussterben bedroht oder haben sich im Bestand verschlechtert. Nur bei wenigen gibt es Verbesserungen. Mit den Gewässerrandstreifen, den vielen Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerqualität und Renaturierung im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie arbeiten wir intensiv an Verbesserungen für die Fisch-Lebensräume. Die Klimakrise und zunehmende Trockenheit verstärken die Gefahren für die Artenvielfalt in Gewässern. Für mich ist klar: Eine Bestandsaufnahme reicht nicht, wir brauchen dringend konsequenten Klima-, Gewässer- und Artenschutz.“ Positive und negative Trends Positive und negative Trends Im Vergleich mit der letzten veröffentlichten Fassung der Roten Liste aus dem Jahr 1993 hat sich für insgesamt 26 Arten (51 %) eine Änderung der Gefährdungskategorie ergeben. Während 16 Arten (31 %) erfreulicherweise als geringer gefährdet eingestuft werden konnten, mussten zehn Arten (20 %) einer höheren Gefährdungskategorie zugeordnet werden. Gründe sind sowohl reale Veränderungen der Bestände als auch Kenntniszuwachs und eine veränderte Methodik. Neben den drei ausgestorbenen Wanderfischarten gibt es negative Bestandsentwicklungen auch bei anderen Arten: Etwa beim Atlantischen Lachs, der Karausche, bei Stint (Binnenform), Zährte und Edelkrebs, deren Bestände teilweise bereits seit vielen Jahrzehnten anhaltend rückläufig und daher „vom Aussterben bedroht“ sind. Zudem wird die Äsche aufgrund massiver Bestandsabnahmen insbesondere in der jüngeren Vergangenheit nunmehr in die Kategorie „stark gefährdet“ hochgestuft. Weiterhin gibt die negative Bestandsentwicklung der in den Ästuaren von Elbe, Weser und Ems lebenden Massenfischarten mit ökosystemarer Bedeutung Anlass zur Besorgnis. Zu diesen Arten zählen Kaulbarsch (aktuell in die „Vorwarnliste“ aufgenommen) sowie die wandernden Ökotypen von Stint und Dreistachligem Stichling (beide gelten als „stark gefährdet“). Demgegenüber gibt es auch positive Entwicklungen: Wels und Zander sind beispielsweise jetzt ungefährdet, weil ihre Bestände zugenommen haben, Groppe und Steinbeißer stehen nur noch auf der Vorwarnliste. Schutzmaßnahmen zum Erhalt der natürlichen Vielfalt erforderlich Schutzmaßnahmen zum Erhalt der natürlichen Vielfalt erforderlich Notwendige Schutzmaßnahmen für die Fischfauna sind vorrangig die Sicherung und Entwicklung ihrer Lebensräume, insbesondere durch die konsequente Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Zu den dringlichsten Maßnahmen gehören neben einer naturnahen Fließgewässer- und Seenentwicklung die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer, die Anbindung und Entwicklung der Auen, ein an die Klimakrise angepasstes Wassermanagement, die Verbesserung der Wassergüte und eine verstärkte Berücksichtigung des Fischartenschutzes bei der Gewässerunterhaltung. „Ein besonderes Augenmerk muss auf die Verbesserung der Ästuare von Elbe, Weser und Ems als Lebensräume für Fische gerichtet werden“, unterstreicht Lutz Meyer. Zudem seien die möglichen Auswirkungen gebietsfremder Fisch- und Krebsarten zu überwachen und Maßnahmen gegen deren weitere Ausbreitung zu treffen. Neben den Umwelt- und Naturschutzverwaltungen können auch die Fischereiberechtigten durch geeignete Maßnahmen, wie etwa Habitatentwicklungen oder Wiederansiedlungsprojekte, entscheidend zur Förderung gewässertypischer Fischbestände sowie den Erhalt der natürlichen genetischen Vielfalt beitragen. Weitere Infos zur Roten Liste sowie Bestell- und Downloadmöglichkeit gibt es im folgendem Artikel: Rote Liste der Süßwasserfische, Rundmäuler und Krebse Niedersachsens Hintergrundinformationen: Hintergrundinformationen: Rote Listen gefährdeter Arten werden seit 1960 von der International Union für Conservation of Nature and Natural Resources (IUCN) herausgegeben. In Deutschland erschienen sie erstmalig 1971. Rote Listen ermitteln und protokollieren den Gefährdungsstand von Arten und geben damit einen Einblick in den Stand der Biodiversität und möglichen Handlungsbedarf im Artenschutz. Die Roten Listen gefährdeter Arten werden in Deutschland inzwischen nach einer bundesweit standardisierten Methodik aufgestellt. Die Arten einer Roten Liste werden in verschiedene Gefährdungskategorien eingeteilt: 0 – Ausgestorben oder verschollen; 1 – Vom Aussterben bedroht; 2 – Stark gefährdet; 3 – gefährdet; G – Gefährdung unbekannten Ausmaßes; R – Extrem selten. Neben den gefährdeten Arten gibt es eine Vorwarnliste sowie die ungefährdeten Arten. Wesentliche Änderungen der aktuellen Roten Liste der Süßwasserfische gegenüber den vorherigen Ausgaben der Jahre 1981 und 1993 ergeben sich auch durch die Anwendung der standardisierten Methodik sowie die zwischenzeitlich erheblich vergrößerte Datenbasis. Kontakt: Kontakt: Für inhaltliche Fragen zur Roten Liste wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des LAVES: pressestelle@laves.niedersachsen.de

Messergebnisse zur Radioaktivität in: Fischerzeugnisse, Atlantischer Lachs geräuchert (19.07.2021)

Messdaten zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt, in Lebens- und Futtermitteln

NATURA 2000 Landesweit größtes Naturschutzprojekt im öffentlichen Beteiligungsverfahren ? Landkreis Anhalt-Bitterfeld mit 16 zu sichernden Gebieten Beteiligung auch online möglich

Heute, am 4. Oktober 2017 beginnt landesweit die öffentliche Auslegung der Unterlagen zum größten naturschutzrechtlichen Verfahren, welches in Sachsen-Anhalt bislang durchgeführt wurde. In insgesamt 114 Einheits- und Verbandsgemeinden können ab sofort alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger, Bewirtschafter, Verbände usw. die Unterlagen zur Festsetzung der NATURA 2000-Gebiete einsehen und bis zum 4. Dezember ihre Vorschläge, Anregungen und Einwände einreichen. Im Landkreis Anhalt-Bitterfeld sind acht Kommunen mit 16 zu sichernden NATURA 2000-Gebieten zu beteiligen. Das europäische NATURA 2000-Schutzgebietsnetz besteht aus über 25.000 Schutzgebieten, 298 davon befinden sich in Sachsen-Anhalt. Durch einen Beschluss der Landesregierung vom 29.07.2014 wurde das Landesverwaltungsamt beauftragt, bis Ende 2018 ein öffentliches Ausweisungsverfahren für die bisher noch nicht rechtlich gesicherten NATURA 2000-Gebiete durchzuführen. Noch vor dem öffentlichen Beteiligungsverfahren erfolgte eine breit angelegte Einbeziehung von Bewirtschaftern, Verbänden der Nutzergruppen, anerkannten Naturschutzvereinen sowie Landkreisen und Kommunen. Bereits in dieser Phase konnten viele Hinweise in die Erarbeitung des Verordnungsentwurfes einfließen. ?Diese dem öffentlichen Verfahren vorgelagerte Beteiligung war dabei von entscheidender Bedeutung, denn nur durch gute Informationen und Transparenz kann dieser Prozess gelingen. Uns ist es wichtig, mit den Betroffenen in den Dialog zu gehen, denn nur durch eine gemeinsame Umsetzung mit den Nutzergruppen können wir die Ziele von NATURA 2000 erreichen?, erklärte der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye, heute bei der Präsentation des Verfahrens. ?Das war sehr aufwendig, aber aus unserer Sicht auch fruchtbringend und zielführend. Ich möchte darauf hinweisen, dass dieses vorgelagerte Beteiligungsverfahren und die frühzeitige Einbeziehung der Öffentlichkeit rechtlich nicht vorgeschrieben sind. Wir sind aber der Auffassung, dass dies der richtige Weg ist, um eine Akzeptanz zu erreichen?, so der Präsident weiter.Zusätzlich zu den rund 180 Terminen und Erörterungsrunden vor Ort hatte das Landesverwaltungsamt frühzeitig eine Webseite und einen Facebook-Account mit Informationen zum NATURA 2000-Verfahren erstellt. Die NATURA 2000-Webseite dient der Bereitstellung von relevanten Informationen zum Verfahren und informiert transparent über die einzelnen Phasen, um eine breite Beteiligung zu gewährleisten. Adresse: https://www.natura2000-lsa.deIn Vorbereitung des am 4. Oktober beginnenden öffentlichen Beteiligungsverfahrens wurden mehr als 2.500 Karten gedruckt. Die betroffenen Gemeinden erhielten je nach der NATURA 2000-Kulisse in ihrem Zuständigkeitsbereich einen bis mehrere Aktenordner und zugehöriges Kartenmaterial zur Auslegung. Natürlich stehen alle Informationen ab 4. Oktober auch online zur Verfügung. Zudem ist es ab dann auch möglich, Stellungnahmen online einzureichen. Das Landesverwaltungsamt rät den Einwendern zur Nutzung der bereitgestellten Online-Plattform. Adresse: https://www.online-beteiligung.de/natura-lsa/Nach dem 4. Dezember beginnt die Auswertung der Stellungnahmen und die Überarbeitung des Entwurfs der entsprechenden Landesverordnung. ?Wir wünschen uns eine rege Beteiligung am öffentlichen Verfahren, um so auf die Belange aller Interessengruppen eingehen zu können und damit eine möglichst große Akzeptanz für dieses wichtige europäische Projekt zu erzielen. Die große Herausforderung besteht darin, die verschiedenen Interessen, die im Beteiligungsverfahren geäußert wurden, in eine ausgewogene Entscheidung und damit in die entsprechende Verordnung fließen zu lassen?, so Thomas Pleye abschließend.Anhalt-Bitterfeld Anzahl der Gebiete: 16Anzahl der betroffenen Gemeinden: 8Beispiel: FFH-Gebiet ?Kühnauer Heide und Elbaue zwischen Aken und Dessau?Mit ca. 3.880 ha ist das FFH-Gebiet ?Kühnauer Heide und Elbauen zwischen Aken und Dessau? eines der größeren Natura 2000-Gebiete und ein vielgestaltiger Ausschnitt aus dem ?Dessauer Elbetal?.Charakteristisch für das Gebiet ist der große zusammenhängende Auenwaldkomplex mit einem naturnahen intakten Flusslauf, Hart- und Weichholzauenwäldern, strukturreichen Auenwiesen sowie eutrophen Altwässern mit zahlreichen gefährdeten und charakteristischen Pflanzen- und Tierarten. Besonders bemerkenswert ist die Population des Bibers (Castor fiber) im Gebiet. Weiterhin kommen beispielsweise zahlreiche Amphibienarten wie z.B. die Rotbauchunke (Bombina bombina) und der Kammmolch (Triturus cristatus), sowie Fische wie Lachs (Salmo salar), Bitterling (Rhodeus amarus) und Steinbeißer (Cobitis taenia) vor. Bei den Insekten sind die Vorkommen von Heldbock (Cerambyx cerdo) und Hirschkäfer (Lucanus cervus) besonders hervorzuheben.HintergrundWarum Naturschutz, warum NATURA 2000?Vor mehr als 20 Jahren wurde das europaweite Schutzgebietsnetz ?NATURA 2000? ins Leben gerufen. Seitdem entstand ein Netzwerk aus Gebieten, um besonders wertvolle, seltene oder gefährdete Tiere und Pflanzen in ihren natürlichen Lebensräumen zu schützen. Über 25.000 Schutzgebiete ziehen sich durch ganz Europa. Im Bundesland Sachsen-Anhalt bestehen 266 Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) und 32 Vogelschutzgebiete (SPA).NATURA 2000 schützt Arten und LebensräumeAlle Mitgliedsstaaten der europäischen Union haben sich zusammengetan und ein Netz an Schutzgebieten geschaffen, das sich durch ganz Europa zieht und die Schönheit und Vielfalt unserer Natur sichern hilft. Das Projekt trägt den Namen ?NATURA 2000? und ist bisher weltweit einmalig. Dabei haben sich die Länder darauf verständigt, eine bestimmte Anzahl von Gebieten, die besondere Biotope umfassen oder besonders schützenswerten Arten eine Heimat bieten, als NATURA 2000-Gebiete zu melden und zu sichern. In diesen Gebieten besteht das so genannte ?Verschlechterungsverbot?. Das heißt, in diesen Gebieten ist ein günstiger Erhaltungszustand von schützenswerten Lebensräumen sowie Tier- und Pflanzenarten zu bewahren. Die Unterschutzstellung bedeutet nicht die Aufgabe der Nutzung der Gebiete, sondern zielt auf den Erhalt naturnah bewirtschafteter und dadurch artenreicher und vielfältiger Kulturlandschaften ab. Grundlage für die Entscheidung, welche Gebiete als NATURA 2000-Gebiete ausgewiesen werden, sind die EU-Vogelschutzrichtlinie und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (kurz: FFH-Richtlinie) der EU. Beide Richtlinien bezeichnen schützenswerte Lebensraumtypen sowie Tiere und Pflanzen. Auch Deutschland und somit Sachsen-Anhalt ist in dieses Netzwerk eingebunden. Impressum LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

Fisch des Jahres 2013 ist die Forelle

Die Forelle ist zum Fisch des Jahres 2013 gewählt worden. Die zur Familie der Lachsfische (Salmonidae) zählende Forelle gehört wohl zu den bekanntesten heimischen Fischarten. Je nach Lebensweise unterscheidet man drei verschiedene Formen der gleichen Art: Die Bachforelle, die in der Regel ständig in Fließgewässern lebt, die Seeforelle, die in Süßwasserseen vorkommt, zum Laichen aber in die Zuflüsse aufsteigt, und die Meerforelle, die einen Teil ihres Lebens im Salzwasser verbringt und in Lebensweise und Verhalten dem atlantischen Lachs ähnlich ist. Auf der Basis neuerer genetischer Erkenntnisse wird auch die These dreier verschiedener Arten diskutiert.

Natura 2000 Sommer - Ferien - Einladung zum Wandern und Radeln durch das Naturschutzgebiet ?Aland-Elbe-Niederung nördlich Seehausen? ? auf den Spuren seltener und schützenswerter Pflanzen und Tiere

?Warum in die Ferne schweifen, sieh, das Gute liegt so nah!?, wusste schon Johann Wolfgang Goethe und warb damit für das Erkunden von Naturschätzen vor der eigenen Haustür. Diesen Gedanken möchte das Landesverwaltungsamt als Obere Naturschutzbehörde aufgreifen und den Bürgerinnen und Bürgern die Natura 2000 ? Schutzgebiete Sachsen-Anhalts näher bekannt machen.Um sich auf die Spur nach seltenen Tieren und Lebensraumtypen zu begeben, muss man nicht in exotische Gebiete reisen. Einen Schritt vor die Haustür und eine Wanderung ins nahe gelegene Schutzgebiet Aland-Elbe-Niederung nördlich Seehausen reicht aus, um sich eine Priese Urlaubsfeeling und Exotik zu holen.  Im äußersten Norden von Sachsen-Anhalt befindet sich ein besonderer Schatz für alle Naturliebhaber und Naturschützer: Das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (kurz FFH-Gebiet) ?Aland-Elbe-Niederung nördlich Seehausen?, welches aus einem vor allem für Wat- und Wasservögel bedeutendem Mosaik von Feuchtgrünland und -wald besteht und unter anderem einen der besterhaltenen Hartholzauenreste des Naturraumes Elbtalniederung umfasst.Insgesamt kommen in diesem FFH-Gebiet acht europaweit geschützte Lebensraumtypen vor, darunter große Altwässer, welche mit ihrer reichen Vegetation aus Wasserschweberpflanzen (z. B. Wasserlinsen (Lemna spec.)) und Schwimmblattpflanzen (z. B. Gelbe Teichrose (Nuphar lutea), Gemeiner Wasserhahnenfuß (Ranunculus aquatilis)) zu den natürlichen eutrophen Seen zählen. Auch die beiden Flüsse Elbe und Aland sind im Gebiet sehr naturnah ausgeprägt und weisen eine reiche Wasservegetation sowie einige in Sachsen-Anhalt stark gefährdete Fisch- und Rundmäulerarten auf. Zu diesen Arten zählen neben dem Flussneunauge (Lampetra fluviatilis) und dem Lachs (Salmo salar) auch der Bitterling (Rhodeus amarus), der Steinbeißer (Cobitis taenia) und der Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis). Zum Teil sind die Gewässer von ausgedehnten Schilfröhrichten umgeben, in denen die unscheinbaren, aber laut singenden Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus) in bemerkenswert großer Zahl vorkommen.   Aland mit Uferröhricht (Foto: T. Pietsch)                     Schilfrohrsänger (Foto: Lutz Döring)Die Gewässer in der Aland-Elbe-Niederung werden auch von dem Biber (Castor fiber albicus) und dem Fischotter (Lutra lutra), zwei nachtaktiven Säugetieren, bewohnt, welche in Sachsen-Anhalt ebenfalls stark gefährdet bzw. vom Aussterben bedroht sind. In kleineren Tümpeln findet sich eine reiche Amphibien-Fauna aus Kammmolch (Triturus cristatus), Rotbauchunke (Bombina bombina), Knoblauchkröte (Pelobates fuscus), Laubfrosch (Hyla arborea) und weiteren europaweit geschützten Arten.Bedeutend für das FFH-Gebiet sind auch die ausgedehnten Grünländer aus Brenndolden-Auenwiesen und mageren Flachland-Mähwiesen, die aufgrund der schonenden Bewirtschaftung sehr blütenreich sind und dem seltenen Kiebitz (Vanellus vanellus) ? ein etwa taubengroßer Vogel mit einer markanten Federnhaube am Kopf ? als Brutplatz dienen. Der für diese Landschaft charakteristische Weißstorch (Ciconia ciconia) sucht hier nach Fröschen und anderen Kleintieren im Gras. Die Auen-Wälder des Gebietes haben ebenfalls naturschutzfachliche Bedeutung ? besonders als Brutgebiet für Mittelspecht (Dendrocopos medius) und Schwarzmilan (Milvus migrans), welche auf derartige Lebensräume angewiesen sind ? und zählen zu den größten und besterhaltenen des Naturraumes.Da Feuchtgebiete, wie die naturnahen Stromtalauen der Elbe-Aland-Niederung, im letzten Jahrhundert zunehmend durch Trockenlegungen und Nährstoffeinträge beeinträchtigt und dezimiert wurden, stellen die erhalten gebliebenen Flächen heutzutage ein wichtiges Refugium für die daran angepasste Tier- und Pflanzenwelt dar. Dem hohen naturschutzfachlichen Wert der Elbe-Aland-Niederung wurde bereits im Jahr 2009 mit der Ausweisung als Naturschutzgebiet Rechnung getragen, wodurch ein hoher Schutz gewährleistet ist. ?Wir hoffen sie sind neugierig geworden, denn wir können hier einen Lebensraum mit seinem typischen Arteninventar erleben, wie er in Sachsen-Anhalt selten geworden ist. Also machen sie sich mit ihren Lieben auf und kommen sie vorbei zu einem erholsamen Spaziergang in diesem wunderbaren, spannenden Landstrich.?, erklärt der Leiter der Oberen Naturschutzbehörde im Landesverwaltungsamt, Dr. Uwe Thalmann, selbst Pflanzenexperte und passionierter Wanderer. ?Wichtig ist uns, dass die Bürgerinnen und Bürger vertraut gemacht werden mit den Naturschätzen, die uns umgeben, die teilweise bedroht sind und geschützt werden müssen. Denn man kann nur mit den Dingen sorgsam umgehen oder für deren Schutz kämpfen, wenn man diese kennt.?, so Thalmann weiter.  FFH-GebietAland-Elbe-Niederung nördlich Seehausen InfoboxStrukturreiche Stromtalaue mit Brenndoldenauenwiesen, Hartholz- und Weichholzauenwäldern alsLebensraum für zahlreiche an Feuchtgebiete gebundene Tier- und Pflanzenarten, insbesondere für Wat- und Wasservögel.Gebietsnummer:     FFH0007LSA    Größe des Gebietes: 2.573 haAusgewählte Lebensraumtypen:- natürliche eutrophe Seen (3150)- Brenndolden-Auenwiesen (6440)- Magere Flachland-Mähwiesen (6510)- Hartholzauenwälder (91F0)    Ausgewählte Arten:- Fischotter- Elbebiber- Mittelspecht- Weißstorch    - Rotbauchunke- Kammmolch- Rapfen- SteinbeißerHintergrundWarum Naturschutz, warum Natura 2000?Warum verwenden wir weltweit viel Kraft, Emotionen und auch Geld, um unsere Natur zu schützen? Weil der Naturschutz nicht selbstverständlich ist. Natürlich zerstört niemand mutwillig seine Umwelt, dennoch unterliegen wir oftmals Entscheidungszwängen und auch -notwendigkeiten, die dazu beitragen, dass unsere Umwelt sich verändert ? auch zum Negativen. Wir brauchen Industrieansiedlungen, wir wollen ein modernes Straßennetz, um unsere Flexibilität zu gewährleisten, wir brauchen Arbeitsplätze ? all das sind nachvollziehbare und richtige Willensbekundungen, aus deren Umsetzung sich oftmals heftige Naturschutzkonflikte ergeben. Im Ringen um die Schaffung von Arbeitsplätzen o. ä. sind wir dann schnell bereit, auf Kosten der Natur Kompromisse einzugehen, zumal sich die negativen Auswirkungen erst viele Jahre später zeigen. Deshalb braucht es gewisse Regularien, gesetzliche Vorschriften und Richtlinien, die auch in Zukunft eine Artenvielfalt und Schutz der Umwelt mit Augenmaß gewährleisten. Nicht zuletzt ist der Mensch abhängig von funktionierenden Ökosystemen, der Naturschutz dient dadurch unmittelbar der Sicherung unserer Existenz auf diesem Planeten.Natura 2000 schützt Arten und LebensräumeVor diesem Hintergrund haben sich alle europäischen Länder zusammengetan und ein Netz an Schutzgebieten geschaffen, das sich durch ganz Europa zieht und die Schönheit und Vielfalt unserer Natur sichert. Das Projekt trägt den Namen ?Natura 2000? und kann als  bisher weltweit einmalig bezeichnet werden. Dabei haben sich alle Länder darauf verständigt, eine bestimmte Anzahl von Gebieten, die besondere Biotope darstellen oder besonders schützenswerten Arten eine Heimat bieten, als Natura 2000-Gebiete zu melden und auszuweisen. In diesen Gebieten besteht das so genannte ?Verschlechterungsverbot?. Das heißt, der gegenwärtige Zustand des Gebietes ist zu erhalten und darf sich nicht verschlechtern. Das Betreiben von Landwirtschaft, Fischerei oder Forstwirtschaft bleibt selbstverständlich weiterhin möglich. Grundlage für die Entscheidung, welche Gebiete als Natura 2000-Gebiete ausgewiesen werden, sind die Vogelschutzrichtlinie und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (kurz: FFH-Richtlinie), die schützenswerte Lebensraumtypen und die darin enthaltenen Tiere und Pflanzen bezeichnet. Auch Sachsen-Anhalt ist in dieses Netzwerk eingebunden und hat bisher 32 Vogelschutzgebiete und 266 FFH-Gebiete als Natura 2000-Gebiete gemeldet. Derzeit sind 8 Vogelschutzgebiete und 45 FFH-Gebiete vollständig sichergestellt. Das Ausweisungsverfahren für die bislang noch nicht nationalrechtlich gesicherten Natura 2000-Gebiete mittels einer landesweit gültigen Verordnung ist derzeit in Arbeit.Das AusweisungsverfahrenRechtliche Grundlage für das Ausweisungsverfahren bilden die EU-Richtlinie über die Erhaltung der natürlichen Lebensräume und der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz: FFH-RL) und die EU-Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie, kurz: VS-RL). Aus den Anforderungen dieser Richtlinien ergibt sich die unmittelbare Verpflichtung der Mitgliedsstaaten der EU, Natura 2000-Gebiete als besondere Schutzgebiete nationalrechtlich hinreichend zu sichern.Durch einen Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt wurde das Landesverwaltungsamt aufgefordert, bis Ende 2018 ein Ausweisungsverfahren für die bisher noch nicht nationalrechtlich gesicherten Natura 2000-Gebiete durchzuführen. Derzeit erfolgt eine dem eigentlichen öffentlichen Beteiligungsverfahren vorgelagerte Einbeziehung von Verbänden der Nutzergruppen, Eigentümervertretern und Landkreisen sowie Kommunen. Weitere Informationen zu Schutzgebieten sowie zu Natura 2000 und dem Ausweisungsverfahren finden Sie unter:www.lvwa.sachsen-anhalt.de/projekte/natura-2000oder bei facebook: www.facebook.com/natura2000lsa Impressum LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

Populationsdynamik der diadromen Fischarten

Im Rahmen der schriftlichen Expertise zur Populationsdynamik des Atlantischen Lachses, der Meerforelle, des Meer- und Flussneunauges sowie des Europäischen Aals wurden mit Fokus auf die Überlebensraten relevante Populationsparameter sowie Mortalitätsursachen aus der Literatur zusammengetragen, evaluiert und deren Übertragbarkeit auf das Wesersystem geprüft. Veröffentlicht in Texte | 76/2011.

Fisch des Jahres 2000 ist der Atlantischer Lachs (Salmo salar)

Fisch des Jahres 2000 ist der Atlantischer Lachs (Salmo salar).

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