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Welche Fischarten gibt es in Berlin?

Die ursprüngliche Fischfauna der Berliner Gewässer umfasst 36 Rundmäuler und Fischarten. Aktuell kommen 40 Fischarten in den Berliner Gewässern vor. Davon sind 14 Fischarten nicht heimisch (Neobiota). Am häufigsten sind die Fischarten Plötze, Barsch, Rotfeder, Hecht, Schleie, Blei und Aal. Von der ursprünglichen Fischfauna gelten Bachneunauge, Barbe, Europäischer Stör, Flussneunauge, Atlantischer Lachs, Meerneunauge und Zährte als ausgestorbene oder verschollene Arten. Zur Aufrechterhaltung des Lebenszyklus der Arten ist eine Durchwanderbarkeit der Fließgewässer notwendig. Die dafür notwendige Durchgängigkeit ist in vielen Bereichen von Havel und Spree derzeit nicht gegeben. Fische in Berlin – Bilanz der Artenvielfalt (Broschüre) Fischarten in Berlin (Umweltatlaskarte Fischfauna)

Wanderfischprogramm Sachsen-Anhalt Grundgedanke Lebenszyklus von Lachs und Meerforelle Bisherige Maßnahmen Bisherige Erfolge Mögliche Ausweitung auf das Bode-Selke-System Weitere Wiederansiedlungsprogramme

Wanderfischarten wie Lachs und Meerforelle gehören zur natürlichen Fischfauna der Elbe und ihrer Nebengewässer. Ihre Bestände sind jedoch schon vor Jahrzehnten insbesondere infolge der starken Wasserverschmutzung sowie der zunehmenden Querverbauung vieler Gewässer und der damit verbundenen Unpassierbarkeit der natürlichen Wanderrouten erloschen. Inzwischen hat sich der Gewässerzustand vor allem in Bezug auf die Wasserqualität deutlich verbessert. Doch auch der Bau von Fischaufstiegsanlagen hat dazu geführt, dass Wandersalmoniden (Salmoniden sind lachs- und forellenartige Fische) ihre Laichgewässer wieder aus eigener Kraft erreichen können. Dies eröffnet Perspektiven für die erfolgreiche Wiederansiedlung dieser Arten und damit der Verbesserung der naturnahen Fischartenvielfalt im Elbesystem. Der Atlantische Lachs (Salmo salar) und die Meerforelle (Salmo trutta morpha trutta) sind Salmoniden. Sie gehören zu den anadromen Wanderfischen. Das bedeutet, die geschlechtsreifen Fische steigen vom Meer die Flüsse hinauf, um dort zu laichen. Die geschlüpften Junglachse wandern nach wenigen Monaten, die Meerforellen nach etwa 1-2 Jahren flussabwärts, um meist mehrere Jahre auf dem offenen Meer heranzuwachsen. Anschließend treten diese Fische die Laichwanderung zurück ins Süßwasser an. Die meisten Atlantischen Lachse laichen nur einmal in ihrem Leben. Die Meerforelle unternimmt hingegen mehrere Laichwanderungen. Bereits im Jahr 2007 wurde das Institut für Binnenfischerei e.V. Potsdam-Sacrow vom Land Sachsen-Anhalt mit einer vorbereitenden Studie zur Überprüfung der fischökologischen und gewässermorphologischen Potenziale zur Wiederansiedlung von Großsalmoniden in Sachsen-Anhalt beauftragt. Ziel war es aufzuzeigen, in welchen Gewässern Sachsen Anhalts Lachs und Meerforelle historisch vertreten waren und welche Gewässer bei Berücksichtigung der artspezifischen Lebensraumansprüche unter den aktuellen Gewässerbedingungen am besten für eine Wiederansiedlung geeignet sind. Auf der Grundlage dieser Studie hat das Land im Jahr 2009 ein „Wanderfischprogramm Sachsen Anhalt“ ins Leben gerufen. Die Hauptziele dieses Projektes liegen in der Wiedereinbürgerung und gezielten Stützung von Wanderfischarten mit dem langfristigen Ziel einer fischereilichen bzw. angelfischereilichen Nutzung, sowie in der Wiederherstellung und dem Schutz gewässertypischer Lebensräume und Fischbestände. Die Zielsetzungen des Wanderfischprogramms stehen damit gleichzeitig in einem engen Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie im Land Sachsen-Anhalt. Im Rahmen des Wanderfischprogramms wurden seit Herbst 2009 Erstbesatzmaßnahmen mit jungen Lachsen und Meerforellen zunächst in der Nuthe (Fläming) und ab 2012 in der Jeetze und ihren Zuflüssen (Altmark) durchgeführt. In beiden Gewässersystemen werden jährlich Rückkehrer durch das Institut für Binnenfischerei in einem Laichfisch-Monitoring erfasst. Die bisherigen Bemühungen der Wiederansiedlung werden durch das auf natürliche Vermehrung der Rückkehrer basierende Aufkommen von unmarkierten Jungfischen belohnt. Die zurückkehrenden Laichfische und der Reproduktionserfolg unterstreichen die Eignung der vorhandenen Laich- und Jungfischhabitate in den ausgewählten Gewässern. Die Studie des Instituts für Binnenfischerei e.V. Potsdam-Sacrow hat auch deutlich gezeigt, dass das natürliche Potenzial für den Wiederaufbau umfangreicherer Lachs- und Meerforellenbestände im Bode-System einschließlich der unteren Saale besonders hoch ist. Im Bode-Selke-System gibt es etwa 30 Hektar an geeigneten Laich- und Jungfischhabitaten, die somit einen bedeutenden Beitrag zur Lachs- und Meerforellenpopulation des Elbeeinzugsgebiets leisten können. Im Bode-System gibt es jedoch eine Vielzahl gewässerbezogener Nutzungsansprüche. Daher wurde zunächst mit allen relevanten Akteuren und Gewässernutzern gesprochen, ihre derzeitige Situation erfasst und die verschiedenen Belange, Interessen und Nutzungsperspektiven im Zusammenhang mit der Aufnahme der Bode als Projektgewässer in das Wanderfischprogramm analysiert. Dieser offene Austausch und die Unterstützung aller Akteure werden zukünftig maßgeblich zum Erfolg und Fortschritt des Wanderfischprogramm Sachsen-Anhalts beitragen. Bereits heute werden bestehende Wanderbarrieren durch den Bau von Fischaufstiegsanlagen und die Beseitigung historischer Querbauwerke nach und nach entfernt. Zudem werden auch Schutzmaßnahmen an Wasserkraftanlagen realisiert, die dem Fischabstieg dienen. Die Wiederherstellung der biologischen Durchgängigkeit der Gewässer kommt jedoch nicht nur den Lachsen und Meerforellen zugute, sondern auch vielen weiteren Fischarten, die Wanderungen innerhalb der Gewässer unternehmen. Elbe Unter Federführung des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie führt das länderübergreifende Lachsprogramm „ SALMO ALBIS “ alle Wiederansiedlungsprojekte der Elbanrainerstaaten von Tschechien bis zur Nordsee zusammen. Diese Koordination bezweckt, die Elbe mit ihren gesamten Nebenflüssen als Ganzes, für den großräumigen Aufbau von überlebensfähigen Beständen der Großsalmoniden (Lachs und Meerforelle) abzudecken. Rhein Die Mitglieder der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) –Schweiz, Frankreich, Deutschland, Luxemburg, die Niederlande und die Europäische Kommission- setzen mit dem aufgelegte Programm „ Lachs 2020 “ als Teil des IKSR-Programms Rhein 2020 zur nachhaltigen Entwicklung des Rheins ihre Bemühungen zur Wiederansiedlung des Lachses im Rheineinzugsgebiet fort. International Die North Atlantic Salmon Conservation Organization (kurz: NASCO ) ist eine internationale Organisation, die 1984 durch eine zwischenstaatliche Konvention gegründet wurde. Das Ziel der NASCO ist es, den Atlantischen Lachs durch internationale Zusammenarbeit unter Beachtung bester wissenschaftlicher Erkenntnisse zu schützen, dessen Bestände wieder aufzubauen, diese zu erhalten und vernünftig zu bewirtschaften.

Messergebnisse zur Radioaktivität in: Lachs (Salmo salar) (16.05.2023)

Messdaten zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt, in Lebens- und Futtermitteln

Gemeinsam für die Wiederansiedlung des Atlantischen Lachses – SGD-Nord-Präsident Wolfgang Treis empfängt norwegische Delegation in Koblenz

Arten zu schützen und ihre Lebensräume zu sichern, zählt zu den bedeutsamen Aufgaben der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord. Dazu gehören auch Maßnahmen zur Wiederansiedlung des Lachses im Rhein und seinen Seitengewässern, die sie in enger Zusammenarbeit mit anderen Rheinanliegerländern seit etlichen Jahren umsetzt. Gemeinsam mit Lachsexpertinnen und -experten aus Norwegen und Deutschland hat sich die SGD Nord nun im Rahmen eines Workshops des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) über den aktuellen Stand und die Probleme der Lachswiederansiedlung im Rheineinzugsgebiet ausgetauscht. Im Zuge ihres zweitägigen Aufenthalts in Deutschland besuchten die Expertinnen und Experten für Lachsgenetik und Lachsgenbanken sowie für die Sanierung von Lachsgewässern der Norwegian Environment Agency und des Norwegian Veterinary Institute gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), der Bürogemeinschaft für fisch- und gewässerökologische Studien (BFS), des BMEL, des Fischereiverbands Weser-Ems, der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) NRW, des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) Rheinland-Pfalz, des Landesamts für Umwelt (LfU) Rheinland-Pfalz, des Rheinischen Fischereiverbands, der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität (RPTU) Kaiserslautern-Landau, des Thünen-Instituts für Fischereiökologie, der Vereine „Der Atlantische Lachs e.V.“ und „Wanderfische ohne Grenzen - NASF Deutschland“ sowie der SGD Nord verschiedene Einrichtungen und Institutionen, die an der Lachswiederansiedlung im Rheineinzugsgebiet beteiligt sind. Eine der Stationen war das Mosellum auf den Mauern des Fischpasses in Koblenz, wo SGD-Nord-Präsident Wolfgang Treis die Delegation am zweiten Tag in Empfang nahm: „Der Atlantische Lachs gilt nicht umsonst als ‚König der Fische‘: Er ist wegen seiner hohen Lebensraumansprüche ein empfindlicher Indikator für den Zustand von Flüssen und deshalb von großer Bedeutung für das Ökosystem. Daher ist es der SGD Nord ein wichtiges Anliegen, durch gezielte Maßnahmen dazu beizutragen, dass er in unseren Gewässern langfristig wieder heimisch wird. Wenn seine Wiedereinbürgerung gelingt, kann das als Beleg für eine erfolgreiche ökologische Sanierung angesehen werden, die auch anderen Wasserbewohnern zugutekommt.“ Zum Hintergrund: Der Atlantische Lachs zählt zu den Langdistanz-Wanderfischen, die zum Laichen aus dem Meer in die Süßwasserflüsse aufsteigen. Bis vor etwa hundert Jahren zogen sie noch zu Hunderttausenden den Rhein hinauf zu ihren Laichplätzen in den Seitengewässern des Rheins. Doch durch Überfischung, die Zunahme der Schifffahrt und die verschlechterte Wasserqualität ist der Lachsbestand seither zunehmend zurückgegangen. Auch Hindernisse wie Staustufen haben dazu geführt, dass immer weniger Fische ihre Laichplätze in den Oberläufern der Rheinseitengewässer erreichten. Aus diesem Grund haben die rheinanliegenden Staaten Niederlande, Deutschland, Frankreich, Schweiz und Luxemburg 1994 ein Gemeinschaftsprojekt ins Leben gerufen, das unter anderem die Wiederansiedlung des Lachses zum Ziel hat. Die SGD Nord ist dabei als Obere Fischereibehörde für die Gewässer im nördlichen Rheinland-Pfalz zuständig. Damit der Lachs dort wieder heimisch wird, besetzt sie regelmäßig junge Lachse in Ahr, Sieg, Nister, Saynbach, Elzbach und Guldenbach.

Messergebnisse zur Radioaktivität in: Fischerzeugnisse, Atlantischer Lachs geräuchert (19.07.2021)

Messdaten zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt, in Lebens- und Futtermitteln

Katrin Eder: „Große Nister ist ‚Hot Spot‘ für aquatische Biodiversität in Rheinland-Pfalz“

Rheinland-pfälzisches Umweltministerium fördert weiteres Renaturierungsprojekt am Oberlauf der großen Nister mit 225.000 Euro „Obwohl die Stand- und Fließgewässer nicht einmal ein Zehntausendstel des Wasservolumens der Erde beinhalten, leben in ihnen rund zwölf Prozent aller bekannten Arten. Zirka 41 Prozent der Fischarten und 25 Prozent aller Wirbeltierarten sind mehr oder weniger direkt von Süßwasserökosystemen abhängig. Angesichts des weltweit dramatischen Verlustes an Pflanzen und Tieren machen diese Zahlen des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung deutlich, wie wichtig es ist, dem weiter fortschreitenden Verlust an Biodiversität auch in unseren Gewässern entgegen zu treten. Ein hervorragendes Beispiel dafür, wie es gelingen kann, die Lebensgrundlagen für Flora und Fauna in und am Fluss zu erhalten ist das mittlerweile abgeschlossene Renaturierungsprojekt hier am Oberlauf der großen Nister“, sagte Umweltministerin Katrin Eder heute in Rennerod. Dort überreichte sie einen Förderbescheid über 225.000 Euro aus Mitteln der Aktion Blau Plus an den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Rennerod, Gerrit Müller, für das mittlerweile abgeschlossenen Renaturierungsprojekt am Oberlauf der großen Nister in Willingen. Im Rahmen der Maßnahme zur Verbesserung der Gewässer- und Uferstruktur wurden auf einer Länge von rund 400 Metern Betonplatten als Sohlbefestigungen entfernt, die Böschungsneigung abgeflacht, und teilweise ein mäandrierender Gewässerverlauf hergestellt. Dadurch wurde die biologische Durchgängigkeit verbessert und das Auen- und Gewässerumfeld ökologisch aufgewertet. „Mit den umfangreichen Renaturierungsmaßnahmen durch die Verbandsgemeinde Rennerod entlang der Nister werden wir unserer ökologischen Verantwortung gerecht. Der Zuschuss ist ein wesentlicher Beitrag zur Wiederherstellung des natürlichen Fließgewässers, welches im Hohen Westerwald sein Quellgebiet hat und die Region seit jeher prägt. Unser Engagement für den Gewässerschutz kommt Tier, Natur und Mensch gleichermaßen zugute“, unterstrich Bürgermeister Gerrit Müller. Ministerin Katrin Eder verwies auch auf die enorme Bedeutung der großen Nister als Hotspot für die aquatische Biodiversität in Rheinland-Pfalz: „Der Fluss ist als ausgewiesenes Lachsgewässer von großer Wichtigkeit innerhalb des Wiederansiedlungsprogrammes Lachs 2020. Er verfügt insbesondere im Oberlauf und in Nebengewässern über wichtige Strukturen, die unter anderem als Laichgebiete für den Atlantischen Lachs dienen. Daneben ist die Nister als einer der letzten Lebensräume für die nahezu ausgestorbenen Bach- und Flussperlmuschelbestände von überregionaler Bedeutung.“ 2021 war in einer ersten Phase die Nisterquelle sowie eine Strecke von knapp 300 Metern renaturiert worden. Hierfür hatte das Umweltministerium bereits rund 208.000 Euro an Fördermitteln bereitgestellt. Insgesamt bezuschusst das Land die Gesamtmaßnahme mit fast 433.000 Euro. Eder verwies in diesem Zusammenhang auf die große Bedeutung der seit mehr als 25 Jahren erfolgreichen Aktion Blau Plus: „Seit deren Start konnten rund 1.800 Renaturierungsprojekte mit einer Gesamtlänge von mehr als 1.600 Kilometern Fließgewässerstrecke umgesetzt werden. Über 380 Millionen Euro wurden bislang in Projekte zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Gewässer, für Renaturierungen, und den damit verbundenen Grunderwerb investiert. Projekte, die vom Land mit bis zu 90 Prozent gefördert werden.“

Niedersachsens Fische gefährdet durch Klimakrise und menschliche Eingriffe in ihre Lebensräume

Hannover/Oldenburg. Die Fischfauna der niedersächsischen Binnengewässer ist durch massive Veränderungen ihrer Lebensräume gefährdet. Gründe sind langjährige menschliche Eingriffe und die zunehmenden Auswirkungen der Klimakrise. Die Hälfte aller Arten ist gefährdet oder bereits in der Vergangenheit ausgestorben. Dies verdeutlicht eine neue Rote Liste, die im Rahmen der Umsetzung des Niedersächsischen Weges durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) herausgegeben wurde. Die Fischfauna der niedersächsischen Binnengewässer ist durch massive Veränderungen ihrer Lebensräume gefährdet. Gründe sind langjährige menschliche Eingriffe und die zunehmenden Auswirkungen der Klimakrise. Die Hälfte aller Arten ist gefährdet oder bereits in der Vergangenheit ausgestorben. Dies verdeutlicht eine neue Rote Liste, die im Rahmen der Umsetzung des Niedersächsischen Weges durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) herausgegeben wurde. Die neue, im September 2023 erschienene dritte Fassung der Roten Liste dokumentiert die aktuelle Gefährdungssituation der in niedersächsischen Binnengewässern vorkommenden Fische, Rundmäuler und Krebse. Von den aktuell vorkommende 77 Arten bzw. Ökotypen wurden 51 in der vorliegenden Roten Liste bewertet. „Drei Wanderfischarten, darunter der Atlantische Stör, gelten trotz gezielter Maßnahmen zur Wiederansiedlung als ausgestorben, weitere 22 Arten sind in ihrem Bestand gefährdet oder extrem selten“, betont Lutz Meyer, Leiter des Dezernats Binnenfischerei –Fischereikundlicher Dienst im LAVES. „Damit steht rund die Hälfte der Arten auf der Roten Liste.“ Zudem sind acht weitere Arten in die Vorwarnliste aufgenommen, nur ein Drittel ist aktuell ungefährdet. „Rote Listen als Verzeichnisse ausgestorbener, verschollener und gefährdeter Tier-, Pflanzen- und Pilzarten sind ein wichtiges Instrument des Naturschutzes“, ergänzt Berthold Paterak, Leiter des Geschäftsbereichs Naturschutz im NLWKN. „Im Rahmen des Niedersächsischen Weges wurde die Verpflichtung zu ihrer Erstellung in das Niedersächsische Naturschutzgesetz aufgenommen und wird nun konsequent durch die Landesregierung umgesetzt.“ „Das Artensterben unter der Wasseroberfläche ist uns viel weniger präsent als beispielsweise der Rückgang der Insekten. Es ist aber nicht weniger dramatisch. Weltweit ist ein Drittel aller Süßwasserfischarten vom Aussterben bedroht. Der Fischartenschutz ist nur möglich, wenn wir die aquatischen Lebensräume schützen – und damit sind nicht nur direkte Maßnahmen an den Flüssen und Gewässern gemeint. Wir müssen die Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen, Wäldern und Mooren in den Gewässereinzugsgebieten anpassen, damit weniger Stoffe in die Gewässer eingetragen werden, die Fischen und anderen Lebewesen im Wasser schaden. Im Niedersächsischen Weg haben wir uns gemeinsam mit den Landwirtinnen und Landwirten dazu verpflichtet, den Gewässerschutz in der Fläche voran zu bringen. Wichtig dabei ist, dass die Betriebe für ihre Anstrengungen für dieses gesamtgesellschaftliche Ziel entschädigt werden. Das ist beispielgebend“, sagt Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte. Umweltminister Christian Meyer erklärt: „Das Aktualisieren der Roten Listen ist wesentlicher Bestandteil des Niedersächsischen Weges. Ich danke LAVES und NLWKN für die umfangreichen Arbeiten. Sie zeigen die erschreckend hohe Bedrohung für Arten in unseren Gewässern. Viele Fischarten sind vom Aussterben bedroht oder haben sich im Bestand verschlechtert. Nur bei wenigen gibt es Verbesserungen. Mit den Gewässerrandstreifen, den vielen Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerqualität und Renaturierung im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie arbeiten wir intensiv an Verbesserungen für die Fisch-Lebensräume. Die Klimakrise und zunehmende Trockenheit verstärken die Gefahren für die Artenvielfalt in Gewässern. Für mich ist klar: Eine Bestandsaufnahme reicht nicht, wir brauchen dringend konsequenten Klima-, Gewässer- und Artenschutz.“ Positive und negative Trends Positive und negative Trends Im Vergleich mit der letzten veröffentlichten Fassung der Roten Liste aus dem Jahr 1993 hat sich für insgesamt 26 Arten (51 %) eine Änderung der Gefährdungskategorie ergeben. Während 16 Arten (31 %) erfreulicherweise als geringer gefährdet eingestuft werden konnten, mussten zehn Arten (20 %) einer höheren Gefährdungskategorie zugeordnet werden. Gründe sind sowohl reale Veränderungen der Bestände als auch Kenntniszuwachs und eine veränderte Methodik. Neben den drei ausgestorbenen Wanderfischarten gibt es negative Bestandsentwicklungen auch bei anderen Arten: Etwa beim Atlantischen Lachs, der Karausche, bei Stint (Binnenform), Zährte und Edelkrebs, deren Bestände teilweise bereits seit vielen Jahrzehnten anhaltend rückläufig und daher „vom Aussterben bedroht“ sind. Zudem wird die Äsche aufgrund massiver Bestandsabnahmen insbesondere in der jüngeren Vergangenheit nunmehr in die Kategorie „stark gefährdet“ hochgestuft. Weiterhin gibt die negative Bestandsentwicklung der in den Ästuaren von Elbe, Weser und Ems lebenden Massenfischarten mit ökosystemarer Bedeutung Anlass zur Besorgnis. Zu diesen Arten zählen Kaulbarsch (aktuell in die „Vorwarnliste“ aufgenommen) sowie die wandernden Ökotypen von Stint und Dreistachligem Stichling (beide gelten als „stark gefährdet“). Demgegenüber gibt es auch positive Entwicklungen: Wels und Zander sind beispielsweise jetzt ungefährdet, weil ihre Bestände zugenommen haben, Groppe und Steinbeißer stehen nur noch auf der Vorwarnliste. Schutzmaßnahmen zum Erhalt der natürlichen Vielfalt erforderlich Schutzmaßnahmen zum Erhalt der natürlichen Vielfalt erforderlich Notwendige Schutzmaßnahmen für die Fischfauna sind vorrangig die Sicherung und Entwicklung ihrer Lebensräume, insbesondere durch die konsequente Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Zu den dringlichsten Maßnahmen gehören neben einer naturnahen Fließgewässer- und Seenentwicklung die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer, die Anbindung und Entwicklung der Auen, ein an die Klimakrise angepasstes Wassermanagement, die Verbesserung der Wassergüte und eine verstärkte Berücksichtigung des Fischartenschutzes bei der Gewässerunterhaltung. „Ein besonderes Augenmerk muss auf die Verbesserung der Ästuare von Elbe, Weser und Ems als Lebensräume für Fische gerichtet werden“, unterstreicht Lutz Meyer. Zudem seien die möglichen Auswirkungen gebietsfremder Fisch- und Krebsarten zu überwachen und Maßnahmen gegen deren weitere Ausbreitung zu treffen. Neben den Umwelt- und Naturschutzverwaltungen können auch die Fischereiberechtigten durch geeignete Maßnahmen, wie etwa Habitatentwicklungen oder Wiederansiedlungsprojekte, entscheidend zur Förderung gewässertypischer Fischbestände sowie den Erhalt der natürlichen genetischen Vielfalt beitragen. Weitere Infos zur Roten Liste sowie Bestell- und Downloadmöglichkeit gibt es im folgendem Artikel: Rote Liste der Süßwasserfische, Rundmäuler und Krebse Niedersachsens Hintergrundinformationen: Hintergrundinformationen: Rote Listen gefährdeter Arten werden seit 1960 von der International Union für Conservation of Nature and Natural Resources (IUCN) herausgegeben. In Deutschland erschienen sie erstmalig 1971. Rote Listen ermitteln und protokollieren den Gefährdungsstand von Arten und geben damit einen Einblick in den Stand der Biodiversität und möglichen Handlungsbedarf im Artenschutz. Die Roten Listen gefährdeter Arten werden in Deutschland inzwischen nach einer bundesweit standardisierten Methodik aufgestellt. Die Arten einer Roten Liste werden in verschiedene Gefährdungskategorien eingeteilt: 0 – Ausgestorben oder verschollen; 1 – Vom Aussterben bedroht; 2 – Stark gefährdet; 3 – gefährdet; G – Gefährdung unbekannten Ausmaßes; R – Extrem selten. Neben den gefährdeten Arten gibt es eine Vorwarnliste sowie die ungefährdeten Arten. Wesentliche Änderungen der aktuellen Roten Liste der Süßwasserfische gegenüber den vorherigen Ausgaben der Jahre 1981 und 1993 ergeben sich auch durch die Anwendung der standardisierten Methodik sowie die zwischenzeitlich erheblich vergrößerte Datenbasis. Kontakt: Kontakt: Für inhaltliche Fragen zur Roten Liste wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des LAVES: pressestelle@laves.niedersachsen.de

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