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Die Endlagersuche aus Sicht der Bevölkerung im Jahr 2024

Die Endlagersuche aus Sicht der Bevölkerung im Jahr 2024 Fünf zentrale Erkenntnisse über Einstellungen und Erwartungen der Bevölkerung zur Standortauswahl für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle Im April 2023 endete die Nutzung der Atomenergie in Deutschland. Was bleibt, sind große Mengen radioaktiver Abfälle. Für die be- sonders gefährlichen hochradioaktiven Abfälle gibt es in Deutsch- land noch kein Endlager. Unsere heutige Generation hat die Aufgabe, einen dauerhaft sicheren Ort für diese Abfälle zu finden. Doch wie blickt eigentlich die Bevölkerung auf dieses Thema? Unterstützen die Menschen die Endlagersuche in Deutschland? Was ist für die Bevölkerung das Wichtigste bei der Endlagersuche? Und bis wann sollte diese Entscheidung aus Sicht der Bevölkerung getroffen werden? Diese und weitere Fragen wissenschaftlich fundiert zu beantworten ist für den selbsthinterfragenden, lernenden, transparenten, wissen- schaftsbasierten und partizipativen Charakter des Standortauswahl- verfahrens für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle von großer Bedeutung. Deswegen bildet das BASE regelmäßig die Sicht der Bevölkerung auf die Endlagersuche ab. Diese Broschüre gibt einen Einblick in einige der zentralen Erkenntnisse aus der repräsentativen Befragungswelle von 2024. 1. Befürwortet die Bevölkerung die Endlagersuche in Deutschland? Es gibt weiterhin einen breiten Konsens zur Endlagersuche in Deutschland. Die Zustimmung hat zwar im Zeitverlauf leicht abgenommen, aber das drückt sich nicht in größerem Widerstand aus, sondern in einem leicht höheren Anteil verunsicherter Menschen. Bemerkenswert ist außerdem, dass die Zustimmung zur Endlagersuche sowohl unter Befürworter:innen als auch Gegner:innen des Atomausstiegs hoch ist. Methode: Die Ergebnisse stammen aus einer deutschlandweit repräsentativen Befragung von 3.015 Personen ab 14 Jahren, welche das BASE seit 2020 alle zwei Jahre durchführen lässt. Der Erhebungszeitraum für die hier dargestellte dritte Welle war Mai bis Juli 2024. Im Fokus der Studie stehen das Wissen, die Einstellungen und die Beteiligungsbedürfnisse der Bevölkerung zur Endlagersuche. Die Befragung wurde als Mix aus Telefon- und Online-Befragung durchgeführt. Ausführliche methodische Informationen finden sich im Studienbericht „Endlager- suche in Deutschland: Wissen, Einstellungen und Bedarfe 2024“ auf der Webseite des BASE. 2. Was ist aus Sicht der Bevölkerung der wichtigste Faktor für eine erfolgreiche Endlagersuche? Wenn sich die Menschen zwischen verschiedenen Erfolgsfaktoren für die Endlager­suche entscheiden müssen, ergibt sich ein klares Bild: die Sicherheit des Endlagerstandorts wird von gut zwei Dritteln der Bevölkerung priorisiert und damit deutlich häufiger als Transparenz, Beteiligung, Zeitdauer und Kosten. 3. Bis wann sollte aus Sicht der Bevölkerung ein Standort gefunden sein? Die Bevölkerung ist sich uneins darin, bis wann ein Endlagerstandort spätestens gefunden sein soll. Für einen erheblichen Anteil zählt nur, dass der Standort sicher ist, egal wie lange die Suche dauert. Fast genauso viele fordern jedoch die gesetzlich vor- gesehene Zielmarke „2031“ einzuhalten. Zeitpunkte nach 2040 finden so gut wie keine Akzeptanz. N2024 = 3.015 4. Welche Rolle sollte die Beteiligung der Bevölkerung bei der Endlagersuche spielen? Der Anteil derjenigen, der die Beteiligung der Bevölkerung an der Endlagersuche für wichtig er- achtet, ist in den letzten Jahren von rund der Hälfte der Bevölkerung auf rund zwei Drittel der Bevölkerung angestiegen. Dies unterstreicht die Relevanz, möglichst breite Beteiligungsmöglichkeiten im Zuge des Standortauswahlverfahrens anzubieten. 5. Gäbe es für den Standortregionenvorschlag Akzeptanz in den ausgewählten Regionen? Sollte die eigene Region als eine der wenigen Stand- ortregionen für eine Erkundung ausgewählt werden, würden diese Entscheidung ungefähr genauso viele Menschen anerkennen wie ablehnen. Männer (48 %) sind hierbei häufiger bereit als Frauen (34 %), eine solche Entscheidung zu akzeptieren.

BASE veröffentlicht neue Befragungsergebnisse zur Endlagersuche

Bemerkenswert ist dabei die ähnlich hohe Zustimmung sowohl unter Befürworter:innen als auch Gegner:innen des Atomausstiegs. Auch wenn das Thema Ausstieg aus der Atomkraft gesellschaftlich wieder stärker polarisiert, gibt es weiterhin einen Konsens, dass hochradioaktive Abfälle in einem tiefengeologischen Endlager sicher verwahrt werden müssen. Die Priorität von Sicherheit und Zeit Die Befragung zeigt, dass für die Bevölkerung bei der Auswahl des Standorts das Primat der Sicherheit deutlich über anderen Faktoren steht. Gleichzeitig möchte die Hälfte der Befragten eine Standortentscheidung bis spätestens Mitte des Jahrhunderts erreicht wissen. „Die Sicherheit eines Endlagerstandorts hat nicht nur für uns als Aufsicht über das Suchverfahren, sondern auch für die Bürger:innen oberste Priorität“, so Christian Kühn, Präsident des BASE , zu den Ergebnissen der Befragung. „Doch auch der Faktor Zeit spielt bei den Befragten eine große Rolle. Beide Aspekte sind entscheidend für die Akzeptanz und den Erfolg der Endlagersuche.“ In den vergangenen Jahren hat sich außerdem die Bedeutung erhöht, die die Menschen in Deutschland der Beteiligung der Bevölkerung an der Standortauswahl zuschreiben. Sollte die eigene Region als eine der wenigen potentiellen Standortregionen für ein Endlager ausgewählt werden, geben ungefähr genauso viele Befragte an, dass sie diese Entscheidung akzeptieren würden wie es Befragte gibt, die eine solche Entscheidung nicht anerkennen würden. Dies unterstreicht die große Bedeutung der Mitmachangebote, die das BASE als Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung auf Basis seines Beteiligungskonzeptes bereitstellt. Regelmäßige Befragungen als Teil des lernenden Verfahrens Die Sicht der Bevölkerung auf die Endlagersuche regelmäßig zu erfassen und zu veröffentlichen ist wesentlich für den selbsthinterfragenden, lernenden, transparenten, wissen­schaftsbasierten und partizipativen Charakter des Standortauswahl­verfahrens. Den ausführlichen Studienbericht zur aktuellen, dritten Befragungswelle des Forschungsinstituts aproxima sowie eine kurze, zusammenfassende Broschüre können Sie unten herunterladen. Weiterführende Informationen zum Projekt inklusive der Berichte früherer Erhebungswellen finden Sie auf der Projekt-Webseite des BASE . Zudem findet am 11. März 2025 im BASE in der Wegelystraße 8 in Berlin sowie digital via Zoom eine Präsentation und Diskussion der Ergebnisse der Befragung statt. Weitere Informationen zu der Veranstaltung und wie Sie sich anmelden können finden Sie hier. 10.03.2025 Dokumente zur dritten Erhebung Endlagersuche in Deutschland: Wissen, Einstellungen und Bedarfe (EWident II) PDF, 4 MB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm Die Endlagersuche aus Sicht der Bevölkerung im Jahr 2024 PDF, 343 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm

Referenzszenarien

Referenzszenarien Welche und wie viele radioaktive Stoffe in einem radiologischen Notfall freigesetzt werden können und welche Auswirkungen auf die Umwelt und die Bevölkerung in Deutschland zu erwarten sind, ist abhängig von der Art des Unfalls. Mithilfe unterschiedlicher Notfallszenarien kann der radiologische Notfallschutz gezielter geplant werden, indem bestimmte Notfallszenarien als Referenzszenarien für verschiedene mögliche Unfallarten dienen. Für diese werden dann Strategien zum Schutz der Bevölkerung und der Einsatzkräfte entwickelt. Es gibt unterschiedliche Arten von Unfällen, bei denen radioaktives Material in die Umwelt gelangen kann, zum Beispiel ein Unfall in einem Kernkraftwerk , ein Unfall bei dem Transport radioaktiver Stoffe oder ein Absturz eines Satelliten mit radioaktiven Stoffen an Bord. Von der Art des Unfalls ist abhängig, welche und wie viele radioaktive Stoffe freigesetzt werden können und welche Auswirkungen auf die Umwelt und die Bevölkerung in Deutschland zu erwarten sind. Davon hängt das jeweilige Gefahrenpotential des Unfalls und die unterschiedlichen Zuständigkeiten von Bundesländern und Bund ab. Es ist daher sinnvoll, die verschiedenen Arten von Unfällen festzulegen und zu charakterisieren. Im Allgemeinen Notfallplan des Bundes (ANoPl) sind die Unfälle in sogenannten „Referenzszenarien“ (früher „Notfallszenarien“) beschrieben. Wozu braucht man Referenzszenarien? Um im Notfall schnell und überlegt handeln zu können, ist die Vorbereitung und Planung sehr wichtig. Mithilfe der unterschiedlichen Referenzszenarien kann der radiologische Notfallschutz gezielter geplant werden. Für jedes dieser Referenzszenarien sind Strategien zum Schutz der Bevölkerung und der Einsatzkräfte entwickelt worden. Das wesentliche Ziel dieser Schutzstrategien ist es, die Strahlenexposition von Mensch und Umwelt bei einem Unfall zu reduzieren. Daher werden für jedes Szenario auch unterschiedliche Maßnahmen empfohlen, um die Bevölkerung bestmöglich zu schützen. Dabei können sowohl frühe Schutzmaßnahmen (wie z. B. Evakuierung, Aufenthalt von Menschen in Gebäuden oder die Einnahme von hochdosierten Jodtabletten) als auch Strahlenschutzvorsorge-Maßnahmen (wie z. B. Lebensmittelbeschränkungen) eine Rolle spielen. Wer hat die Referenzszenarien festgelegt? Die EU schreibt vor, dass die Notfallschutzplanung ereignis- und szenarienspezifisch sein soll ( Richtlinie 2013/59/EURATOM, Anhang XI ). In Deutschland sind die Referenzszenarien und die darauf abgestimmten Schutzstrategien im Allgemeinen Notfallplan des Bundes festgelegt. Die Referenzszenarien sind Ausgangspunkt, um die radiologischen Auswirkungen des jeweiligen Unfalls abzuschätzen und Schutzstrategien zu planen. In die Schutzstrategien fließen auch aktuelle nationale und internationale Empfehlungen und Konzepte ein. Die Referenzszenarien Medien zum Thema Mehr aus der Mediathek Strahlenschutz im Notfall Auch nach dem Ausstieg Deutschlands aus der Kernkraft brauchen wir einen starken Notfallschutz. Wie das funktioniert, erklärt das BfS in der Mediathek. Stand: 14.01.2025

Energiebedingte Emissionen von Klimagasen und Luftschadstoffen

Energiebedingte Emissionen von Klimagasen und Luftschadstoffen Als energiebedingte Emissionen bezeichnet man die Freisetzung von Treibhausgasen und Luftschadstoffen, die bei der Umwandlung von Energieträgern etwa in Strom und Wärme entstehen. Sie machten im Jahr 2022 etwa 85 % der deutschen Treibhausgas-Emissionen aus. Die Emissionen sind seit 1990 leicht rückläufig. Hauptverursacher der energiebedingten Treibhausgas-Emissionen ist die Energiewirtschaft. "Energiebedingte Emissionen" Überall, wo fossile Energieträger wie Kohle, Erdgas oder Mineralöl in elektrische oder thermische Energie (Strom- und Wärmeproduktion) umgewandelt werden, werden sogenannte „energiebedingte Emissionen“ freigesetzt. Bei diesen handelt es sich sowohl um Treibhausgase – hauptsächlich Kohlendioxid (CO 2 ) – als auch um sogenannte klassische Luftschadstoffe. Das Verbrennen von fester, flüssiger oder gasförmiger ⁠ Biomasse ⁠ wird gemäß internationalen Bilanzierungsvorgaben als CO 2 -neutral bewertet. Andere dabei freigesetzte klassische Luftschadstoffe, wie zum Beispiel Stickoxide, werden jedoch bilanziert. Im Verkehrsbereich entstehen energiebedingte Emissionen durch Abgase aus Verbrennungsmotoren. Darüber hinaus entstehen energiebedingt auch sogenannte diffuse Emissionen, zum Beispiel durch die Freisetzung von Grubengas aus stillgelegten Bergwerken. Entwicklung der energiebedingten Treibhausgas-Emissionen Die energiebedingten Emissionen machten im Jahr 2022 etwa 85 % der deutschen ⁠ Treibhausgas ⁠-Emissionen aus. Hauptverursacher war mit 39 % der energiebedingten Treibhausgas-Emissionen die Energiewirtschaft, also vor allem die öffentliche Strom- und Wärmeerzeugung in Kraftwerken sowie Raffinerien (siehe Abb. „Energiebedingte Treibhausgas-Emissionen“). Die von der Energiewirtschaft ausgestoßene Menge an Treibhausgasen ist seit 1990 in der Tendenz rückläufig. Teilweise gibt es vorübergehend besonders starke Einbrüche, wie etwa im Jahr der Wirtschaftskrise 2009 oder im von der Corona-Pandemie geprägten Jahr 2020. Der Anteil des Sektors Verkehr lag 2021 bei 23,3 % (darunter allein der Straßenverkehr 22,5 %), Industrie bei 18 %, private Haushalte bei 13 % und der Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungssektor bei 4 %. Die energiebedingten Treibhausgas-Emissionen bestehen zu 98 % aus Kohlendioxid (CO 2 ). Methan (CH 4 ) und Lachgas (N 2 O) machen den Rest aus (CO 2 -Äquivalente). Methan wird zum Großteil aus sogenannten diffusen Quellen freigesetzt, vor allem bei der Kohleförderung als Grubengas. Energiebedingte Lachgas-Emissionen entstehen durch Verbrennungsprozesse. Die diffusen Emissionen sanken seit 1990. Hauptquelle der diffusen Emissionen war der Ausstoß von Methan aus Kohlegruben. Die Förderung von Kohle ging seit 1990 deutlich zurück, Grubengas wurde verstärkt aufgefangen und energetisch genutzt. Energiebedingte Kohlendioxid-Emissionen durch Stromerzeugung Die Emissionen von Kohlendioxid (CO 2 ) aus der deutschen Stromerzeugung gingen seit dem Jahr 1990 im langjährigen Trend zurück (siehe Abb. „Treibhausgas-Emissionen des deutschen Strommixes“ im nächsten Abschnitt). Die Gründe hierfür liegen vor allem in der Stilllegung emissionsintensiver Braunkohlenkraftwerke in den 1990er Jahren und dem Rückgang der Stromerzeugung aus Braun- und Steinkohle in den vergangenen Jahren. Der Anteil des erzeugten Stroms aus emissionsärmeren Kraftwerken etwa auf Basis erneuerbarer Energieträger oder Erdgas ist in den letzten Jahrzehnten deutlich gestiegen. Auch der Austausch der Kraftwerkstechnik in alten, weniger effizienten Kohlekraftwerken durch effizientere Technik mit einem höheren Wirkungsgrad trug zum Rückgang der CO 2 -Emissionen bei (siehe Abb. „Kohlendioxid-Emissionen der fossilen Stromerzeugung“). Der starke Ausbau der erneuerbaren Energien schlug sich zunächst nur eingeschränkt im Trend der CO 2 -Emissionen nieder, da die Erzeugung von Strom aus fossilen Energiequellen nicht im gleichen Maße zurückging, wie der Ausbau erfolgte. Seit dem Beschluss des Ausstiegs aus der Kernenergie im Jahr 2011 spielte Kernenergie eine immer geringere Rolle. Auch Steinkohle-Kraftwerke hatten als Mittellast-Kraftwerke und aufgrund relativ hoher Brennstoffkosten einen sinkenden Marktanteil. Gleichzeitig stieg die Stromerzeugung aus Erdgas deutlich an. Vor allem Braunkohle-Kraftwerke konnten verhältnismäßig preiswert Strom produzieren. Gleichzeitig wurde immer mehr erneuerbarer Strom erzeugt.  Dies führte zu einem bedeutenden Anstieg des Stromhandelssaldos. Durch den Rückgang an Kraftwerkskapazität auf Basis von Kohlen seit dem Jahr 2018 sanken die ⁠ Bruttostromerzeugung ⁠ und damit auch die Kohlendioxid-Emissionen der Stromerzeugung jedoch deutlich (Ausführlicher zur Struktur der Stromerzeugung siehe Artikel „ Erneuerbare und konventionelle Stromerzeugung “). Im Jahr 2020 gingen die CO 2 -Emissionen der Stromerzeugung besonders stark zurück durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie. In den Jahren 2021 und 2022 stiegen die Emissionen wieder an und lagen zuletzt wieder auf dem niedrigen Niveau des Jahres 2019. Treibhausgas-Emissionen des deutschen Strommixes Die spezifischen Emissionen (Emissionsfaktoren) des Strommixes geben an, wie viel Treibhausgase und insbesondere CO 2 insgesamt pro Kilowattstunde Strom, die in Deutschland verbraucht wird, ausgestoßen werden. (siehe Abb. „Spezifische ⁠ Treibhausgas ⁠-Emissionen des deutschen Strommixes“). Der Emissionsfaktor für die Summe der Treibhausgasemissionen wird mit Vorketten ausgewiesen, der für CO 2 -Emissionen ohne. Das Umweltbundesamt veröffentlicht die entsprechenden Daten und die Methodik der Berechnung in der jährlich aktualisierten Publikation „ Entwicklung der spezifischen Treibhausgas-Emissionen des deutschen Strommix in den Jahren 1990 - 2022 “. Starker Rückgang weiterer „klassischer“ energiebedingter Luftschadstoffe Neben Treibhausgasen werden energiebedingt auch weitere Luftschadstoffe emittiert. Zu ihnen gehören Stickoxide (NO x ), Schwefeldioxid (SO 2 ), Flüchtige Organische Verbindungen (⁠ NMVOC ⁠), Ammoniak (NH 3 ) und Staub bzw. Feinstaub (⁠ PM10 ⁠). Während die energiebedingten ⁠ Treibhausgas ⁠-Emissionen seit 1990 nur leicht zurückgingen, wurden die „klassischen“ Luftschadstoffe – bis auf Ammoniak (NH 3 ) – stark vermindert (siehe Tab. „Energiebedingte Luftschadstoff-Emissionen“). Den größten Rückgang verzeichnet Schwefeldioxid (etwa 95 %). In der jüngsten Entwicklung hat sich der abnehmende Trend bei Luftschadstoffen deutlich abgeschwächt. Auswirkungen energiebedingter Emissionen Energiebedingte Emissionen beeinträchtigen die Umwelt in vielfältiger Weise. An erster Stelle ist die globale Erwärmung zu nennen. Werden fossile Brennstoffe gewonnen und verbrannt, so führt dies zu einer starken Freisetzung der Treibhausgase Kohlendioxid (CO 2 ) und Methan (CH 4 ), die wiederum hauptverantwortlich für den ⁠ Treibhauseffekt ⁠ sind. Weitere erhebliche Umweltbelastungen werden durch die „klassischen Luftschadstoffe“ verursacht. Die Folgen sind Luftverschmutzung durch Feinstaub (PM 10 , PM 2,5 ), Staub und Kohlenmonoxid (CO), ⁠ Versauerung ⁠, unter anderem durch Schwefeldioxid (SO 2 ), Stickstoffoxide (NO x ) und Ammoniak (NH 3 ). Außerdem entsteht durch Vorläufersubstanzen wie flüchtige organische Verbindungen (⁠ VOC ⁠) und Stickstoffoxide gesundheitsschädliches bodennahes Ozon (O 3 ).

Kraftwerke: konventionelle und erneuerbare Energieträger

Kraftwerke: konventionelle und erneuerbare Energieträger Die Energiewende ändert die Zusammensetzung des deutschen Kraftwerksparks. Die Anzahl an Kraftwerken zur Nutzung erneuerbarer Energien nimmt deutlich zu. Kraftwerke mit hohen Treibhausgas-Emissionen werden vom Netz genommen. Gleichzeitig muss eine sichere regionale und zeitliche Verfügbarkeit der Stromerzeugung zur Deckung der Stromnachfrage gewährleistet sein. Kraftwerkstandorte in Deutschland Die Bereitstellung von Strom aus konventionellen Energieträgern verteilt sich unterschiedlich über die gesamte Bundesrepublik. Das ⁠ UBA ⁠ stellt verschiedene Karten mit Informationen zu Kraftwerken in Deutschland zur Verfügung. In der Karte „Kraftwerke und Verbundnetze in Deutschland“ sind Kraftwerke der öffentlichen Stromversorgung und Industriekraftwerke mit einer elektrischen Bruttoleistung ab 100 ⁠ MW ⁠ verzeichnet. Basis ist die Datenbank „Kraftwerke in Deutschland“ . Weiterhin sind die Höchstspannungsleitungstrassen in den Spannungsebenen 380 Kilovolt (kV) und 220 kV eingetragen. In der Karte „ Kraftwerke mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in Deutschland “ sind Kraftwerke der öffentlichen Stromversorgung und Industriekraftwerke ab einer elektrischen Bruttoleistung von 50 MW bzw. mit einer Wärmeauskopplung ab 100 MW verzeichnet. Auch hier ist die Basis die Datenbank „Kraftwerke in Deutschland“ . Die Karte „Kraftwerke und Windleistung in Deutschland“ zeigt die installierte Windleistung pro Bundesland und die Kraftwerke ab 100 MW. Die Karte „Kraftwerke und Photovoltaikleistung in Deutschland“ vermittelt ein Bild des Zusammenspiels von Photovoltaikleistung und fossilen Großkraftwerken. Aus der Karte "Kraftwerksleistung in Deutschland" werden bundeslandscharf die jeweiligen Kraftwerksleistungen ersichtlich. Kraftwerke und Verbundnetze in Deutschland Kraftwerke und Verbundnetze in Deutschland, Stand Januar 2025. Das Umweltbundesamt weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Karte dem Urheberrecht unterliegt und nur zur nichtkommerziellen Nutzung verwendet werden darf. Quelle: Umweltbundesamt Karte als pdf herunterladen Kraftwerke und Verbundnetze in Deutschland, Stand Januar 2025. Das Umweltbundesamt weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Karte dem Urheberrecht unterliegt und nur zur nichtkommerziellen Nutzung verwendet werden darf. Kraftwerke mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in Deutschland Kraftwerke mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in Deutschland, Stand Januar 2025 Das Umweltbundesamt weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Karte dem Urheberrecht unterliegt und nur zur nichtkommerziellen Nutzung verwendet werden darf. Quelle: Umweltbundesamt Karte als PDF herunterladen Kraftwerke mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in Deutschland, Stand Januar 2025 Das Umweltbundesamt weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Karte dem Urheberrecht unterliegt und nur zur nichtkommerziellen Nutzung verwendet werden darf. Kraftwerke und Windleistung in Deutschland Karte Kraftwerke und Windleistung in Deutschland, Stand Dezember 2024 Das Umweltbundesamt weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Karte dem Urheberrecht unterliegt und nur zur nichtkommerziellen Nutzung verwendet werden darf. Quelle: Umweltbundesamt Karte als pdf herunterladen Karte Kraftwerke und Windleistung in Deutschland, Stand Dezember 2024 Das Umweltbundesamt weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Karte dem Urheberrecht unterliegt und nur zur nichtkommerziellen Nutzung verwendet werden darf. Kraftwerke und Photovoltaikleistung in Deutschland Karte Kraftwerke und Photovoltaikleistung in Deutschland, Stand Dezember 2024 Das Umweltbundesamt weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Karte dem Urheberrecht unterliegt und nur zur nichtkommerziellen Nutzung verwendet werden darf. Quelle: Umweltbundesamt Karte als pdf herunterladen Karte Kraftwerke und Photovoltaikleistung in Deutschland, Stand Dezember 2024 Das Umweltbundesamt weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Karte dem Urheberrecht unterliegt und nur zur nichtkommerziellen Nutzung verwendet werden darf. Kraftwerksleistung in Deutschland Installierte Kraftwerksleistung in Deutschland 2024 (Stand: Januar 2025) Das Umweltbundesamt weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Karte dem Urheberrecht unterliegt und nur zur nichtkommerziellen Nutzung verwendet werden darf. Quelle: Umweltbundesamt Karte als pdf herunterladen Installierte Kraftwerksleistung in Deutschland 2024 (Stand: Januar 2025) Das Umweltbundesamt weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Karte dem Urheberrecht unterliegt und nur zur nichtkommerziellen Nutzung verwendet werden darf. Kraftwerke auf Basis konventioneller Energieträger Der deutsche Kraftwerkspark beruhte vor der Energiewende vor allem auf konventionellen Erzeugungsanlagen auf Grundlage eines breiten, regional diversifizierten, überwiegend fossilen Energieträgermixes (Stein- und Braunkohlen, Kernenergie, Erdgas, Mineralölprodukte, Wasserkraft etc.). Die gesamte in Deutschland installierte Brutto-Leistung konventioneller Kraftwerke ist basierend auf Daten des Umweltbundesamtes in der Abbildung „Installierte elektrische Leistung von konventionellen Kraftwerken ab 10 Megawatt nach Energieträgern“ dargestellt. Die aktuelle regionale Verteilung der Kraftwerkskapazitäten ist in der Abbildung „Kraftwerksleistung aus konventionellen Energieträgern ab 10 Megawatt nach Bundesländern“ dargestellt. In den letzten Jahrzehnten hat sich die Energiebereitstellung aus erneuerbaren Energien sehr dynamisch entwickelt. Gleichzeitig wurden mit dem im Jahr 2023 erfolgten gesetzlichen Ausstieg Deutschlands aus der Nutzung der Kernenergie und dem fortschreitenden Ausstieg aus der Braun- und Steinkohle konkrete Zeitpläne zur Reduktion konventioneller Kraftwerkskapazitäten festgelegt (siehe Tab. „Braunkohlen-Kraftwerke in Deutschland gemäß Kohleausstiegsgesetz“ im letzten Abschnitt). Unabhängig davon übt der ⁠ CO2 ⁠-Preis einen wesentlichen Einfluss auf die Rentabilität und insofern den Einsatz fossiler Kraftwerke aus. Braunkohlenkraftwerke : Mit Einsetzen der „Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ wurde der Prozess zum Ausstieg aus der Kohlestromerzeugung in Deutschland gestartet. Im Januar 2020 wurde im Rahmen des Kohleausstiegsgesetzes ein Ausstiegspfad für die Braunkohlestromerzeugung zwischen Bund, Ländern und beteiligten Unternehmen erarbeitet, welcher Entschädigungsregelungen für die Unternehmen und Förderung für die betroffenen Regionen enthält. Die Leistung von Braunkohlenkraftwerken als typische Grundlastkraftwerke lässt sich nur unter Energieverlust kurzfristig regeln. Sie produzieren Strom in direkter Nähe zu den Braunkohlenvorkommen im Rheinischen und Lausitzer Revier sowie im Mitteldeutschen Raum. Steinkohlenkraftwerke: Im Rahmen des Kohleausstiegs wird auch der Ausstieg aus der Steinkohle angestrebt. 2019 wurde bereits aus ökonomischen Gründen der Abbau von Steinkohle in Deutschland eingestellt. Im Gegensatz zur Braunkohle wird der Ausstieg aus der Steinkohle durch einen Auktionsmechanismus geregelt, der die Entschädigungszahlungen bestimmt. Steinkohlenkraftwerke produzieren Strom in den ehemaligen Steinkohle-Bergbaurevieren Ruhr- und Saarrevier, in den Küstenregionen und entlang der Binnenwasserstraßen, da hier kostengünstige Transportmöglichkeiten für Importsteinkohle vorhanden sind. (Weitere Daten und Fakten zu Steinkohlenkraftwerken finden sie in der Broschüre „Daten und Fakten zu Braun- und Steinkohle“ des Umweltbundesamtes.) Gaskraftwerke: Die Strom- und Wärmeerzeugung mit Gaskraftwerken erzeugt niedrigere Treibhausgasemissionen als die mit Kohlenkraftwerken. Des Weiteren ermöglichen sie durch ihre hohe Regelbarkeit und hohe räumliche Verfügbarkeit eine Ergänzung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Dennoch muss zum Erreichen der Klimaziele die gesamte Stromerzeugung dekarbonisiert werden, etwa durch Umrüstung auf Wasserstoffkraftwerke. Kraftwerksleistung aus konventionellen Energieträgern ab 10 Megawatt nach Bundesländern Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Installierte elektrische Leistung von konventionellen Kraftwerken ab 10 Megawatt nach Energieträgern Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Tab: Braunkohlenkraftwerke in Deutschland gemäß Kohleausstiegsgesetz Quelle: UBA-Kraftwerksliste und BMWi Diagramm als PDF Kraftwerke auf Basis erneuerbarer Energien Im Jahr 2023 erreichte der Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland einen neuen Höchststand: In diesem Jahr wurden 18,5 Gigawatt (GW) an erneuerbarer Kraftwerkskapazität zugebaut. Dieser Zubau liegt 70 % höher als die vorherige Ausbauspitze aus dem Jahr 2011. Insgesamt stieg damit die Erzeugungskapazität erneuerbarer Kraftwerke auf 168,4 GW (siehe Abb. „Installierte Leistung zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien“). Getragen wurde der Erneuerbaren-Zubau in den vergangenen vier Jahren vor allem von einem starken Ausbau der Photovoltaik (PV). Seit Anfang 2020 wurden mehr als 33 GW PV-Leistung zugebaut, davon mit 15,1 GW allein 45 % im Jahr 2023. Nach den Ausbaustarken Jahren 2011 und 2012 war der Photovoltaikausbau in den Folgejahren zunächst stark eingebrochen, seit etwa 10 Jahren wächst der Zubau aber kontinuierlich und übertraf im Jahr 2023 die Rekordjahre 2011 und 2012 deutlich. Um das im EEG 2023 formulierte PV-Ausbauziel von 215 GW im Jahr 2030 zu erreichen, wurde ein Ausbaupfad festgelegt. Das Zwischenziel von 89 GW zum Ende des Jahres 2024 wurde bereits im August des Jahres 2024 erreicht. In den Folgejahren bis 2030 bleibt allerdings ein weiterer Zubau von jährlich etwa 20 GW zur Zielerreichung notwendig. Auch wenn das Ausbautempo bei Windenergie zuletzt wieder zulegt hat, sind die aktuelle zugebauten Anlagenleistungen weit von den hohen Zubauraten früherer Jahre entfernt. Im Jahr 2023 wurden 3,3 GW neue Windenergie-Leistung zugebaut (2022: 2,4 GW; 2021: 1,6 GW). In den Jahren 2014 bis 2017 waren es im Schnitt 5,5 GW. Insgesamt lag die am Ende des Jahres 2023 installierte Anlagenleistung von Windenergieanlagen an Land und auf See bei 69,5 GW. Um die im EEG 2023 festgelegte Ausbauziele von 115 GW (an Land) und 30 GW (auf See) im Jahr 2030 zu erreichen, ist jeweils eine deutliche Beschleunigung des Ausbautempos notwendig. Durch die Abhängigkeit vom natürlichen Energiedargebot unterscheidet sich die Stromerzeugung der erneuerbaren Erzeugungsanlagen teilweise beträchtlich. So kann eine Windenergieanlage die vielfache Menge Strom erzeugen wie eine PV-Anlage gleicher Leistung. Ein einfacher Vergleich der installierten Leistungen lässt deshalb noch keinen Schluss über die jeweils erzeugten Strommengen zu. Neben Photovoltaik- und Windenergieanlagen mit stark witterungsabhängiger Stromerzeugung liefern Wasserkraftwerke langfristig konstant planbaren erneuerbaren Strom, sowie Biomassekraftwerke flexibel steuerbare Strommengen. Beide Energieträger haben in Deutschland aber nur ein begrenztes weiteres Ausbaupotential. Weitere Informationen und Daten zu erneuerbaren Energien finden Sie auf der Themenseite „Erneuerbare Energien in Zahlen“ . Wirkungsgrade fossiler Kraftwerke Im ⁠ Brutto-Wirkungsgrad ⁠ ist im Vergleich zum Netto-Wirkungsgrad der Eigenverbrauch der Kraftwerke enthalten. Insgesamt verbesserte sich der durchschnittliche Brutto-Wirkungsgrad des eingesetzten deutschen Kraftwerksparks seit 1990 um einige Prozentpunkte (siehe Abb. „Durchschnittlicher Brutto-Wirkungsgrad des fossilen Kraftwerksparks“). Diese Entwicklung spiegelt nicht zuletzt die kontinuierliche Modernisierung des Kraftwerksparks und die damit verbundene Außerbetriebnahme alter Kraftwerke wider. Der Brennstoffausnutzungsgrad von Kraftwerken kann durch eine gleichzeitige Nutzung von Strom und Wärme (Kraft-Wärme-Kopplung, KWK) gesteigert werden. Dies kann bei Großkraftwerken zur Wärmebereitstellung in Industrie und Fernwärme, aber auch bei dezentralen kleinen Kraftwerken wie Blockheizkraftwerken lokal erfolgen. Dabei müssen neue Kraftwerke allerdings auch den geänderten Flexibilitätsanforderungen an die Strombereitstellung genügen, dies kann beispielsweise über die Kombination mit einem thermischen Speicher erfolgen. Obwohl bei konventionellen Kraftwerken in den letzten Jahren technisch eine Steigerung der Wirkungsgrade erreicht werden konnte, werden die dadurch erzielbaren Brennstoffeinsparungen nicht ausreichen, um die erforderliche Treibhausgasreduktion im Kraftwerkssektor für die Einhaltung der Klimaschutzziele zu erreichen. Dafür ist ein weiterer Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung notwendig. Kohlendioxid-Emissionen Folgende Aussagen können zum Kohlendioxid-Ausstoß von Großkraftwerken für die Stromerzeugung getroffen werden: Braunkohlen : Die spezifischen Kohlendioxid-Emissionen von Braunkohlenkraftwerken variieren je nach Herkunft des Energieträgers aus einem bestimmten Braunkohlerevier und der Beschaffenheit der mitverbrannten Sekundärbrennstoffe (siehe „Emissionsfaktoren eingesetzter Energieträger zur Stromerzeugung“). Mit mindestens 103.153 kg Kilogramm Kohlendioxid pro Terajoule (kg CO 2 / TJ) war der Emissionsfaktor von Braunkohlen im Jahr 2023 höher als der der meisten anderen Energieträger. Steinkohlen : Der Kohlendioxid-Emissionsfaktor von Steinkohlenkraftwerken betrug im Jahr 2023 94.326 kg CO 2 / TJ. Erdgas : Erdgas-GuD-Anlagen haben mit derzeit 56.221 kg CO 2 / TJ den geringsten spezifischen Emissionsfaktor fossiler Kraftwerke (abgesehen von Kokerei-/Stadtgas): Bei der Verbrennung von Erdgas entsteht pro erzeugter Energieeinheit weniger Kohlendioxid als bei der Verbrennung von Kohle. Weitere Entwicklung des deutschen Kraftwerksparks Um die Klimaschutzziele zu erreichen, ist ein weiterer Ausbau der erneuerbaren Kraftwerkskapazitäten notwendig. Um den Herausforderungen der Energiewende begegnen zu können, wird es außerdem einen zunehmenden Fokus auf Flexibilisierungsmaßnahmen geben. Dabei handelt es sich um einen Ausbau von Speichern (etwa Wasserkraft, elektro-chemische Speicher, thermische Speicher) sowie um den Ausbau der Strominfrastruktur (Netzausbau, Außenhandelskapazitäten) und Anreize zur Flexibilisierung des Stromverbrauchs.

Messungen am Menschen

Messungen am Menschen Im Notfall kann es nötig sein, betroffene Personen zu untersuchen, ob sie radioaktive Stoffe in den Körper aufgenommen (inkorporiert) haben oder erhöhter Strahlung ausgesetzt waren. In den Inkorporationsmessstellen des BfS in Berlin und München lassen sich mit einem " Ganzkörperzähler " die in den Körper aufgenommenen Radionuklide messen. Im zytogenetischen Labor des BfS in München kann mit Hilfe der "Biologischen Dosimetrie " ermittelt werden, ob und in welchem Maße jemand Strahlung ausgesetzt war. Wird bei einem radiologischen oder nuklearen Notfall in Deutschland oder auch im Ausland radioaktives Material in erheblichem Maß freigesetzt, kann es nötig sein, betroffene Personen zu untersuchen, ob sie radioaktive Stoffe in den Körper aufgenommen (inkorporiert) haben oder erhöhter Strahlung ausgesetzt waren. Notfallstationen beraten Betroffene Die Bundesländer richten in einem Notfall in den betroffenen Gebieten Notfallstationen ein. Dort können sich Betroffene registrieren und beraten lassen. Die Mitarbeiter der Notfallstationen schätzen unter anderem ab, ob jemand der freigesetzten Strahlung ausgesetzt war und wie hoch die Dosis ist. Abhängig von der Höhe der geschätzten Dosis verweisen die Notfallstationen die betroffenen Personen anschließend an eine spezialisierte Inkorporationsmessstelle für genauere Untersuchungen. Inkorporationsmessstellen des BfS Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) betreibt Inkorporationsmessstellen in seinen Dienststellen in Berlin (Karlshorst) und München (Neuherberg). Dort lassen sich mit einem sogenannten " Ganzkörperzähler " die in den Körper aufgenommenen Radionuklide messen. Untersuchung im Ganzkörperzähler des BfS Insgesamt existieren in Deutschland rund 20 Inkorporationsmessstellen. Träger der Messstellen sind neben dem BfS Behörden, Forschungszentren, Universitäten, Kliniken und die Industrie. In diesen Messstellen werden normalerweise beruflich strahlenexponierte Personen auf Inkorporationen überwacht, wie zum Beispiel Mitarbeiter in einem Kernkraftwerk. Sie können jedoch in radiologischen Notfällen auch für Inkorporationsmessungen der Bevölkerung herangezogen werden. Biologische Dosimetrie im BfS Ob jemand Strahlung ausgesetzt war und wie hoch die individuelle Dosis war, kann mithilfe der " Biologischen Dosimetrie " auch anhand so genannter biologischer Indikatoren abgeschätzt werden. Dabei werden bestimmte Zellen im Körper auf Veränderungen untersucht. Durch ionisierende Strahlung können biologische Veränderungen in der Erbsubstanz entstehen. Diese lassen sich zum Beispiel als Chromosomenveränderungen in weißen Blutkörperchen nachweisen. Das BfS betreibt in seiner Dienststelle in München (Neuherberg) ein zytogenetisches Labor, in dem biologische Dosimetrie angewendet wird. Da die Kapazität eines einzelnen Labors alleine bei einem großen Strahlenunfall nicht ausreicht, werden die Ressourcen fachkundiger Labore in Europa in dem Netzwerk RENEB (Running the European Network of Biological and Physical Retrosprective Dosimetry e.V. ) gebündelt. Die insgesamt 26 beteiligten Organisationen aus 16 europäischen Ländern sind bereit, sich bei einem größeren Strahlenunfall gegenseitig zu unterstützen. Medien zum Thema Mehr aus der Mediathek Strahlenschutz im Notfall Auch nach dem Ausstieg Deutschlands aus der Kernkraft brauchen wir einen starken Notfallschutz. Wie das funktioniert, erklärt das BfS in der Mediathek. Stand: 19.12.2024

Schutz der Bevölkerung vor Radioaktivität bei einem nuklearen Unfall

Schutz der Bevölkerung vor Radioaktivität bei einem nuklearen Unfall Bei einem Unfall in einem Kernkraftwerk sollen Schutzmaßnahmen die Strahlenbelastung ( Dosis ) der Bevölkerung so weit begrenzen, dass allenfalls ein geringes zusätzliches Krebsrisiko entsteht. Damit die für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden der Bundesländer entscheiden können, welche Maßnahmen dafür am geeignetsten sind, benötigen sie schnell zuverlässige Informationen darüber, mit welcher Belastung der Bevölkerung zu rechnen ist und welche Belastung schon entstanden ist. Bei einem Unfall in einem Kernkraftwerk sollen Schutzmaßnahmen die Strahlenbelastung ( Dosis ) der Bevölkerung so weit begrenzen, dass allenfalls ein geringes zusätzliches Krebsrisiko entsteht. Damit die für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden der Bundesländer entscheiden können, welche Maßnahmen dafür am geeignetsten sind, benötigen sie schnell zuverlässige Informationen: Mit welcher Belastung der Bevölkerung ist zu rechnen? Welche Belastung ist schon entstanden? Bevor Radioaktivität austritt Die Gesellschaft für Reaktorsicherheit ( GRS ) kann anhand der technischen Details eines Kraftwerksunfalls abschätzen, ob, welche und wie viele radioaktive Stoffe aus dem Kraftwerk austreten werden. Mit den Daten der GRS und der aktuellen Wetterprognose kann das BfS errechnen, welche Gebiete von einer radioaktiven Wolke betroffen sein werden, wann die Wolke ein Gebiet in etwa erreichen wird, welche radioaktiven Stoffe die Wolke enthält, welche direkte Belastung für die Bevölkerung in den betroffenen Gebieten entsteht, wenn keine Schutzmaßnahme ergriffen werden, wie stark noch nicht geerntete landwirtschaftliche Produkte belastet sein werden. Anhand dieser Informationen können die Bundesländer entscheiden, ob und welche Schutzmaßnahmen sie einleiten – zum Beispiel Evakuierung, Verbleiben im Haus oder Verzehrverbote für bestimmte Lebensmittel. Während des Durchzugs der radioaktiven Wolke Wie gut die Vorausberechnungen waren, lässt sich schnell an den 1.700 Messsonden des BfS ablesen. Sie messen rund um die Uhr die Radioaktivität in der Umwelt. Breitet sich eine Wolke anders aus als gedacht, zeigen die Messungen dies in Echtzeit an. Das BfS kann auf dieser Basis seine Prognosen korrigieren – und die Bundesländer können ihre Schutzmaßnahmen überprüfen und bei Bedarf ändern. Medien zum Thema Mehr aus der Mediathek Strahlenschutz im Notfall Auch nach dem Ausstieg Deutschlands aus der Kernkraft brauchen wir einen starken Notfallschutz. Wie das funktioniert, erklärt das BfS in der Mediathek. Stand: 19.12.2024

Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle - Sicherheit bis zur Endlagerung

Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle Sicherheit bis zur Endlagerung Diese Publikation wurde auf Papier gedruckt, welches die Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel einhält. Impressum Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) Wegelystraße 8 10623 Berlin Telefon: 030 184321 0 E-Mail: info@base.bund.de www.base.bund.de Bleiben Sie über das BASE informiert: www.base.bund.de/newsletter www.x.com/BASE_bund www.instagram.com/_base_bund/ Gestaltung: quermedia GmbH, Kassel Fotos: BASE und genannte Quellen Druck: Druck- und Verlagshaus Zarbock GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main Stand: April 2024 GZ: G 4 – BASE – BASE870000/13#0001 Inhalt 4 Vorwort 6 Warum gibt es Zwischenlager? 8 9 10 12 16 18 19 20 Geschichtlicher Hintergrund Aufgaben des BASE Was ist radioaktiver Abfall? Inhalt der Zwischenlager: bestrahlte Kernbrennstoffe Übersicht Zwischenlager Prognosen für sonstige radioaktive Abfälle Abfälle in staatlicher Hand Zwischenlagerung – wer macht was? 23 Wie funktionieren Zwischenlager? 25 28 32 Zentrale und dezentrale Zwischenlager Konstruktion der Zwischenlager Ablauf des Genehmigungsverfahrens 34 Wie sind Zwischenlager geschützt? 36 38 40 42 44 Sicherheit und Sicherung Schutz durch die Behälter Schutz bei Störfällen Schutz vor Terror- und Sabotageakten Schutz vor den Folgen eines absichtlich ­ herbeigeführten Flugzeug­absturzes 46 Wie geht es weiter? 48 48 49 51 52Folgen des Atomausstiegs für die Zwischenlager Genehmigungen sind befristet Zwischenlager auf dem Prüfstand Reparatur­möglichkeiten für die Behälter Exkurs Endlagersuche 56 58 58Glossar Abkürzungsverzeichnis Einheiten 3

Rechtsvorschriften im Bereich Strahlenschutz

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die Gesetze, welche den Umgang mit radioaktiven Stoffen bestimmen und regeln, sowie über die, die der Gefahrenabwehr und dem Gesundheitserhalt der Menschen dienen sollen. Desweiteren finden Sie hier die rechtlichen Grundlagen für die Tätigkeit der Berliner Personendosismessstelle als auch für die Aufsicht über kerntechnische Anlagen und die Überwachung der Umweltradioaktivität. Gemäß Artikel 73 Absatz 1 Nr. 14 des Grundgesetzes sind die Erzeugung und Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken, die Errichtung und der Betrieb von Anlagen, die diesen Zwecken dienen, der Schutz gegen Gefahren, die bei Freiwerden von Kernenergie oder durch ionisierende Strahlen entstehen, und die Beseitigung radioaktiver Stoffe Gegenstand der Bundesgesetzgebung. Die Ausführung der Gesetze obliegt daher ebenfalls dem Bund. Gemäß Artikel 87c des Grundgesetzes kann der Bund aber die Bundesländer beauftragen, Teile der Durchführung der gesetzlichen Aufgaben zu übernehmen (“Auftragsverwaltung des Bundes”). Das Atomgesetz (AtG) ist 1959 erlassen worden. Es regelt vor allem die Angelegenheiten der kerntechnischen Einrichtungen, der Kernreaktoren, Brennelementfabriken und anderer Einrichtungen, in denen mit Kernbrennstoffen umgegangen wird. . In der gegenwärtig in Kraft befindlichen Fassung enthält es auch die Vorschriften zum sogenannten Atomausstieg. Das Atomgesetz ermächtigt zum Erlass von Rechtsverordnungen zur Regelung weiterer atomrechtlicher Fragen. Es gibt zur Zeit folgende neun Verordnungen zum Atomgesetz: Atomrechtliche Verfahrensverordnung (AtVfV) , regelt das Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung für Kernanlagen. Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) , regelt vor allem den Umgang mit radioaktiven Stoffen, die nicht Kernbrennstoffe sind und darüber hinaus die Angelegenheiten des Strahlenschutzes. Atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (AtZüV)* , regelt, wie die Zuverlässigkeit der in kerntechnischen Einrichtungen beschäftigten Personen überprüft wird. Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) , regelt die Stellung des Sicherheitsbeauftragen in einer Kernanlage und das Verfahren bei der Meldung eines meldepflichtigen Ereignisses in so einer Anlage. Atomrechtliche Deckungsvorsorgeverordnung (AtDeckV) , regelt die Deckungsvorsorge (die Haftpflichtversicherung) für Einrichtungen, in denen mit radioaktiven Stoffen umgegangen wird. Atomrechtliche Kostenverordnung (AtKostV) , regelt die Gebühren und Kosten für Amtshandlungen nach dem Atomgesetz. Endlagervorausleistungsverordnung (EndlagerVlV)* , regelt die von den Abfallerzeugern bereits jetzt zu erhebenden Kosten für Planung, Errichtung und Betrieb von Endlagern für radioaktive Stoffe. Atomrechtliche Abfallverbringungsverordnung (AtAV) , regelt die grenzüberschreitende Verbringung radioaktiver Abfälle oder abgebrannter Kernbrennelemente. Die Gorleben-Veränderungssperren-Verordnung (GorlebenVSpV), die den Schutz des möglichen Standortes Gorleben für ein Endlager vor störenden Eingriffen in den Untergrund regelte, trat außer Kraft. Das Strahlenschutzvorsorgegesetz (StrVG) wurde 1986 erlassen, weil sich anlässlich des Tschernobyl-Ereignisses herausstellte, dass das bis dahin vorliegende Recht – auch das Recht der EU – keinen Ansatzpunkt für Maßnahmen gegen die Auswirkungen eines Störfalls in einer außereuropäischen Anlage enthielt. Den Auswirkungen des Ereignisses im Inland wurde daher uneinheitlich und unkoordiniert begegnet. Es ist im Strahlenschutzgesetz (StrSchG) aufgegangen. Das Strahlenschutzgesetz regelt für solche Fälle zwei Aspekte: a) Tritt eine Lage mit erhöhter nicht nur örtlich begrenzter Umweltradioaktivität auf, können die zuständigen Ministerien Rechtsverordnungen für Maßnahmen ergreifen wie das Festlegen der Grenzkonzentration für Waren, die importiert/vermarktet/verarbeitet werden dürfen, das Aussprechen von Empfehlungen für Verhaltensweisen (Meiden bestimmter Lebensmittel oder dergleichen) und so weiter, b) als Grundlage dafür die Errichtung und den Betrieb eines umfassenden bundesweiten Messsystems, damit überhaupt genügend Daten verfügbar sind. Das Strahlenschutzgesetz schreibt daher den Aufbau und Betrieb eines Systems ( Integriertes Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Umweltradioaktivität -IMIS- ) vor, mit dem die Radioaktivität in Umweltmedien laufend überwacht wird. Es gibt Bundesgesetze, die sich zwar in der Hauptsache nicht mit radioaktiven Stoffen oder Strahlenschutz beschäftigen, aber dennoch Grundlage für den Erlass weiterer Verordnungen zu dieser Thematik sind. Die Lebensmittelbestrahlungsverordnung (LMBestrV) auf der Grundlage des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) enthält das grundsätzliche Verbot der Behandlung von Lebensmitteln mit ionisierender Strahlung und die Ausnahmeregelungen. Die Verordnung über radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel (AMRadV) ist eine der Verordnungen auf der Grundlage des Arzneimittelgesetzes (AMG) . Sie regelt die Verkehrsfähigkeit radioaktiver oder mit ionisierender Strahlung behandelter Arzneimittel. Die Kaliumiodidverordnung (KIV) ist eine weitere Verordnung nach dem Arzneimittelgesetz. Sie regelt die Ausnahmen von den Vorschriften des Arzneimittelgesetzes, die erforderlich sind, damit im Notfall Kaliumiodid zur Blockierung der Schilddrüse [Iodblockade] gegen die Aufnahme radioaktiven Iods eingesetzt werden darf. Völlig getrennt und in das Rechtsgebiet “Transportrecht” eingefügt wurden in der Bundesrepublik die Vorschriften zum Transport radioaktiver Stoffe. Hier besteht das deutsche Recht im Wesentlichen auf der Übernahme von internationalem Recht. Eine Übersicht findet man beim Bundesamt für Sicherheit der nuklearen Entsorgung: 1C Transportrecht (Regelungen beim Transport radioaktiver Stoffe) 1F Recht der Europäischen Union

Programm der Forumstage 2024

3. Forum Endlagersuche 2024 Die Forumstage, 14. bis 25.10.2024, digital Montag, 14.10.2024, 18:00 - 20:00 Uhr Wo stehen wir bei der Endlagersuche und was kommt als Nächstes? Auftaktveranstaltung zu den Forumstagen Die Arbeit der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) soll nachvollziehbar und transparent bleiben. Daher plant die BGE eine jährliche Veröffentlichung von Arbeitsständen zur Eingrenzung der Teilgebiete. Die ersten Arbeitsstände sollen im November 2024 veröffentlicht werden. Sie sind vorläufiger Natur, sollen jedoch einen Einblick in die Arbeitswerkstatt der BGE geben. Vor Veröffentlichung dieser Arbeitsstände werden Präsident Kühn und die Abteilungen Aufsicht und Beteiligung des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) mit dieser Informationsveranstaltung für alle Interessierten eine Übersicht zum Stand des Verfahrens bieten, die Veröffentlichung der Arbeitsstände und die Beteiligung in der aktuellen Phase im Gesamtkontext des Verfahrens erläutern. Nach den Beiträgen der Referent:innen besteht die Möglichkeit für Fragen und Diskussion. Die Informationsveranstaltung stellt den Auftakt der Forumstage dar, zu denen Präsident Kühn und das Planungsteams Forum Endlagersuche (PFE) begrüßen. Das PFE stellt das Programm der Forumstage und des im November stattfindenden Forum Endlagersuche vor. Dienstag, 15.10.2024, 18:00 - 20:00 Uhr Zukunft sicher gestalten: Endlagersuche in Deutschland – die Basics Deutschland benötigt ein Endlager für seine hochradioaktiven Abfälle. Doch, wie soll der künftige Standort gefunden werden? Und wie kann sich die Öffentlichkeit an dem Verfahren beteiligen? Antworten auf diese und andere Fragen erhalten Sie in unserer digitalen Infoveranstaltung. Die Veranstaltung richtet sich an alle interessierten Bürger:innen. Sie ermöglicht einen Einstieg in das Thema „Endlagersuche“ und einen Einblick in den aktuellen Stand des Verfahrens. Mittwoch, 16.10.2024, 18:00 - 20:00 Uhr Gesetzliche Beteiligungsformate bei der Endlagersuche: Information, Austausch und Ausblick auf die Regionalkonferenzen und die Fachkonferenz Rat der Regionen Ende 2027 wird die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) die Standortregionen für eine übertägige Erkundung vorschlagen. Die erste Aufgabe der Regionalkonferenzen wird sein, diese Vorschläge zu überprüfen. Aufgabe des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) ist es, die Regionalkonferenzen einzurichten. In der Veranstaltung werden die beiden gesetzlichen Beteiligungsformate vorgestellt und Fragen diskutiert. Wie können sich Regionalkonferenzen und Rat der Regionen organisieren? Welche Rolle können die Regionalkonferenzen im Endlagersuchverfahren einnehmen? Welche Einflussmöglichkeiten haben sie? Wie können Kommunen, Bürgerinnen und Bürger für wirksame Beteiligung sorgen? Welche Aufgaben hat die Fachkonferenz Rat der Regionen? Wie können die gesetzlichen Formate gut vorbereitet werden? Donnerstag, 17.10.2024, 18:00 - 20:00 Uhr Wie erreichen wir Transparenz in der Forschungslandschaft? Wie kann die Öffentlichkeit Einfluss nehmen? Im wissenschaftsbasierten Standortauswahlverfahren spielt Forschung eine zentrale Rolle. Die Forschungsthemen in der Endlagersuche sind vielfältig: von naturwissenschaftlich-technisch bis sozialwissenschaftlich, von Grundlagenforschung zu angewandten Fragestellungen. Wie ist die Forschungslandschaft aktuell aufgestellt? Wie und vom wem werden Entscheidungen getroffen und nach welchen Kriterien? Wie wird die inter- und transdisziplinäre Forschung sichergestellt? Das Standortauswahlgesetz fordert neben der Wissenschaftlichkeit Transparenz und Partizipation im Verfahren. Wie könnte in Zukunft Transparenz und Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit in Bezug auf die Forschung gewährleistet werden? Wie könnten vertrauensbildende Maßnahmen aussehen, die diese Anforderungen des Gesetzes erfüllen? Freitag, 18.10.2024, 16:00 - 17:30 Uhr Umgang mit dem Ausschlusskriterium „Seismische Aktivität“ Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) möchte den Umgang mit dem Ausschlusskriterium Seismische Aktivität in Schritt 2 der Phase I vorstellen. Hintergrund ist die Neufassung des Nationalen Anhangs der DIN EN 1998-1 aufgrund des wissenschaftlichen Fortschritts bei der Einschätzung der Erdbebengefährdung in Deutschland und das Sachstandspapier des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) von Mai 2022. Freitag, 18.10.2024, 18:00 - 20:00 Uhr Wie Sicherheit sicherstellen? Verantwortung und Beteiligung im lernenden Verfahren Transparenz ist eine Grundvoraussetzung für informierte, glaubwürdige, wirksame Öffentlichkeitsbeteiligung zur Standortauswahl. Wie werden Entscheidungsalternativen in der interessierten Öffentlichkeit offengelegt? Wie weit reichen Rechtsaufsicht und Fachaufsicht? Welche Anforderungen, welche Erwartungen stellen sich für ein begleitendes Prüfungsverfahren? Mittwoch, 23.10.2024, 18:00 - 20:00 Uhr Welche Rolle spielt „Human Intrusion“ im deutschen Endlagersuchverfahren? „Human Intrusion“ bzw. menschliche Aktivitäten (beispielsweise Rohstoffgewinnung) könnten einen großen Einfluss auf den sicheren Einschluss von Radionukliden in einem Endlager haben. Die hochradioaktiven Abfälle sollen in einem Endlager für 1 Millionen Jahre sicher gelagert sein. Doch was passiert in dieser Zeit, wenn Lage oder Existenz eines Endlagers in Vergessenheit geraten? Wie vermeidet man, dass Menschen versehentlich bei der Nutzung von tiefengeologischen Schichten auf das Endlager stoßen? Was ist „Human Intrusion“ genau bzw. was könnte passieren? Wie geht Deutschland mit der Thematik um und was ist der internationale Stand der Forschung? Donnerstag, 24.10.2024, 18:00 - 20:00 Uhr Auf dem Weg zu den Regionalkonferenzen: Beteiligungskonzept des BASE Welche Beteiligungsmaßnahmen sind erforderlich, um die Öffentlichkeit gut für die Regionalkonferenzen und den Rat der Regionen vorzubereiten? Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) veröffentlicht dazu Ende September ein Konzept (Konsultationsfassung). In dieser Veranstaltung gibt das BASE einen Überblick über die vorgeschlagenen Maßnahmen und erste Hinweise aus der Konsultation. Im Sinne des Partizipationsanspruchs wird das Konzept in der Öffentlichkeit diskutiert und weiterentwickelt. Im Rahmen des Forums wird es dazu ergänzend einen Beteiligungsworkshop geben. Freitag, 25.10.2024, 18:00 - 20:00 Uhr Endlagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle (SMA) und die Darstellung im Nationalen Entsorgungsprogramm (NAPRO) Mit dem Ausstieg Deutschlands aus der Kernenergie und dem seither voranschreitenden Rückbau der kerntechnischen Anlagen haben sich die prognostizierten Mengen an schwach- und mittelradioaktiven Abfällen auf etwa 360.000 Kubikmeter erhöht. Das für 303.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive Abfälle genehmigte Endlager Konrad wird somit nicht für alle schwach- und mittelradioaktiven Abfälle aus dem Betrieb und Rückbau ausreichen. Hinzu kommen noch die Abfälle aus der Urananreicherung und die rückzuholenden radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II. Im Rahmen dieser Veranstaltung wird das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) das derzeit in Evaluierung befindliche nationale Entsorgungsprogramm für diese Abfälle vorstellen. Die Vorsitzende der Geschäftsführung der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) Iris Graffunder wird die derzeitige Situation der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle in Deutschland vorstellen. Wie geht es weiter? Das 3. Forum Endlagersuche findet am 22. bis 23.11.2024 im VCC Würzburg und digital statt. Zur Veranstaltung können Sie sich hier anmelden. Weitere Informationen finden Sie auf endlagersuche- infoplattform.de. Am Vorabend, dem 21.11.2024, lädt die Vorsitzende der BGE-Geschäftsführung Iris Graffunder die Teilnehmenden zu einem Empfang ein. Dort findet ein informelles Kennenlernen der Teilnehmenden und des Planungsteams Forum Endlagersuche zum Austauschen und Vernetzen in Würzburg statt. Die Veranstaltung zur Antragsberatung des 3. Forum Endlagersuche findet am 05.12.2024, 17:30 bis 20:00 Uhr, digital statt.

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