Greenpeace und die Rechtshilfegruppe Gorleben haben am 11. Februar 2011 zusammen mit Anwohnern und Grundbesitzern beim Verwaltungsgericht Lüneburg einen Eilantrag auf sofortigen Baustopp im Salzstock Gorleben gestellt. Gleichzeitig wurde dem Gericht die vollständige Begründung der am 19. Oktober 2010 eingereichten Klage gegen den Weiterbau des geplanten Endlagers zugestellt.Das Verwaltungsgericht Lüneburg untersagte im Oktober zunächst den Weiterbau im Salzstock, nachdem unter anderem der Grundbesitzer Graf von Bernstorff unterstützt von Greenpeace und der Rechtshilfegruppe Gorleben Klage eingereicht hatte. Erst am 9. November 2010 genehmigte das niedersächsische Umweltministerium den vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) beantragten Sofortvollzug. Seitdem darf trotz der anhängigen Klagen im Salzstock wieder gebaut werden. Die Verlängerung des alten Rahmenbetriebsplans ist nach Ansicht der Kläger rechtswidrig, da sämtliche Voraussetzungen wie Art und Menge der Abfälle, Erkundungsumfang und Sicherheitsanforderungen sich seit 1982 geändert haben.Nach Auffassung der Kläger müssten die Arbeiten zudem nicht nur dem aktuellen Bergrecht, sondern auch dem wesentlich strengeren Atomrecht genügen.
Die Verantwortung für die niedersächsische Schachtanlage Asse II geht vom Bundesforschungsministerium auf das Umweltministerium über. Dem Bundesamt für Strahlenschutz (Bfs), das dem Bundesumweltministerium untersteht, soll die Verantwortung für die Asse übertragen werden. Damit übernimmt das Bfs die Aufgaben des Betreibers vom Münchner Helmholtz-Zentrum. Das frühere Salzbergwerk Asse wird zukünftig verfahrensrechtlich wie ein atomares Endlager behandelt und ist damit dem Atomrecht unterworfen. Bisher hatte die Asse den Status eines Forschungsbergwerks und es war vorrangig das normale Bergrecht angewandt worden. Der Betreiberwechsel soll noch im September vom Bundeskabinett beschlossen werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat durch sein Urteil vom 29.01.2009 die Rechte der Bürger gegenüber der Atomindustrie gestärkt. Die Klagen von Anwohnern entlang der Atommülltransportstrecke nach Gorleben müssen künftig zugelassen werden. Bislang hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entsprechende Klagen regelmäßig abgelehnt. Begründung: Das Atomrecht könne nicht zum Schutz der Bürger angewendet werden. Im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht hatte die Bundesregierung beantragt, die Klagen zurückzuweisen. Dies haben die Verfassungsrichter in ihrer Urteilsverkündung als Verstoß gegen die Grundrechte der Kläger gewertet.
Das Projekt "Schacht Konrad und das Atomrecht - Kritische Punkte des geplanten atomaren Endlagers Schacht Konrad" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt.
Das Projekt "Umrüstung des FRM-II auf ein Brennelement mit mittlerer Uran-Anreicherung." wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität München, Forschungsneutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz, ZWE FRM II durchgeführt. Mai 2004 wurde die atomrechtliche Genehmigung zur nuklearen Inbetriebnahme der Neutronenquelle FRM-II erteilt. In der Inhalts- und Nebenbestimmung 9.1 ist festgehalten, dass nach Stand von Wissenschaft und Technik und unter Beibehaltung der wissenschaftlichen Qualität der Neutronenquelle diese auf ein niedriger angereichertes Brennelement umzurüsten ist. Ziele: Bereitstellung des neu zu entwickelnden Brennelements zum 31.12.2010 bei einer Anreicherung unter 50 Prozent 235U (MEU). Zum 30 Mai 2003 ist die Bund-Land-Vereinbarung zur Umrüstung des FRM-II in Kraft getreten. Sie setzt den organisatorischen und finanziellen Rahmen zur notwendigen Forschungs- und Entwicklungsarbeit. Nach einem ersten Förderzeitraum vom 1.7.2003 bis 31.12. 2005 wird hiermit ein zweiter Förderzeitraum 1.1.2006 bis 31.12.2008 beantragt. Zielsetzungen: Bestrahlungstests an verbesserten Brennstoffplatten basierend auf UMo dispers in Al-Matrix , Entwicklung von UMo monolithischen Brennstoffplatten, deren Herstellung und Bestrahlungstests, Simulation des Bestrahlungsverhaltens durch Ionenbeschuss und Untersuchung der Strahlenschädigung mit diversen Methoden, neutronenphysikalische Berechnungen für das Brennelement.
Das Projekt "Rechtliche Begutachtung der Genehmigungen nach § 3 Absatz 3 AtG für die Ausfuhr von Kernbrennstoffen nach Belgien und Frankreich" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Weißleder Ewer Rechtsanwälte Partnerschaft mbB durchgeführt. Die Unterstützung des Bundes durch die Untersuchungen des Auftragnehmers soll die Grundlage dafür schaffen, dass das BMUB seine Fachkompetenz in rechtlich gebotener Weise und zeitgerecht ausüben kann. Hierfür ist eine Beratung und Unterstützung zu einer speziellen Rechtsfrage zur grenzüberschreitenden Verbringungen radioaktiver Stoffe nach dem Atomrecht erforderlich. Der Auftragnehmer soll das BMUB durch die Anfertigung eines Rechtsgutachtens unterstützen. Untersucht werden soll die Frage, ob Sicherheitsbedenken im Hinblick auf ausländische grenznahe Atomkraftwerke es zulassen oder gebieten, Genehmigungen zur Ausfuhr von Kernbrennstoffstoffen an solche Atomkraftwerke zu verweigern. Es ist angedacht, den Auftrag freihändig an Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Ewer zu vergeben. Herr Prof. Dr. Ewer ist anerkannter Fachmann auf dem Gebiet des Verwaltungs- und insbesondere des Atomrechts. Er hat bereits mehrere Rechtsgutachten verfasst, darunter - für das Land Schleswig-Holstein zur Zuverlässigkeit der Einbringung von Brennelementen in das Standortzwischenlager (2016); - für das Land Nordrhein-Westphalen zu den Handlungsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden nach § 19 AtG (2016); - für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zu verschiedenen atromrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Schiedsverfahren vor dem Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten in Washington, D.C. (2016); - für die nordrhein-westfälische Landesregierung ein Gutachten zur rechtlichen Zulässigkeit der Urananreicherungsanlage Gronau (2013). Er ist in der Lage, das jetzt benötigte Gutachten innerhalb von zwei Wochen ab Beauftragung zu erstellen.
Das Projekt "14. Regionaltagung der Deutschen INLA-Landesgruppe 2015 mit dem Titel 'Aus der Werkstatt des Nuklearrechts - News from the Front Lines of Nuclear Law'; Druckkostenzuschuss zur Veröffentlichung des Tagungsbandes über die Regionaltagung 2015" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsche Landesgruppe in der Association internationale du Droit nucléaire (AIDN),International Nuclear Law Association (INLA) zu Brüssel e.V. durchgeführt. Ziel des Vorhabens ist die Bezuschussung des Bundes zur Veröffentlichung des Tagungsbandes über die 14. Regionaltagung der Deutschen Landesgruppe AIDN/INLA e.V., welche am 28./29. September 2015 in Nürnberg stattgefunden hat. Die Deutsche Landesgruppe der AIDN/INLA e.V. hält mit dem Druck des Tagungsbandes wissenschaftliche Untersuchungsergebnisse der Veranstaltung fest und ermöglicht somit eine Verbreitung dieser Ergebnisse an die Fachöffentlichkeit. Aus diesem Grund besteht ein besonderes Interesse des Bundes, Initiativen wie die Regionaltagung der INLA zu fördern und durch eine finanzielle Unterstützung des Tagungsbandes ihre Ergebnisse einem breiten Fachpublikum zugänglich zu machen. Das BMUB hat der Deutschen Landesgruppe der AIDN/INLA bereits in den Jahren 2002, 2004, 2006, 2009 und 2013 einen Druckkostenzuschuss im Rahmen einer Zuwendung gewährt. Das Vorhaben UM16R01103 schließt sich dem Vorgänger-Vorhaben UM13R01103 (Druckkostenzuschuss im Jahr 2013) an.
Das Projekt "Atomrecht" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Gießen, Rechtswissenschaft, Professur für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre durchgeführt. Das Projekt befasst sich mit der Kooperation von Bund und Laendern im Atomrecht, mit atomrechtlichen Genehmigungsverfahren, mit Fragen der atomaren Entsorgung und mit der Novellierung des Atomgesetzes.
Das Projekt "Unterstützung des BMU bei der Konzeptionierung eines gemeinsamen Internetportals von Bund und Ländern für die kerntechnische Sicherheit und den Strahlenschutz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von wilhelm innovative medien GmbH durchgeführt. Um dem Informationsbedarf der Bevölkerung in geeigneter Weise nachzukommen, ist im BMU in Kooperation mit den zuständigen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden der Länder der Aufbau eines Internetportals geplant, in dem über die Arbeit der atomrechtlichen Behörden in Deutschland informiert werden soll. Das BMU wird dort u.a. Informationen über seine Aufgaben als Bundesaufsichtsbehörde über kerntechnische Anlagen ergänzend zum bereits bestehenden Angebot des BMU-Internetauftritts bereitstellen. Es sollen über dieses Internetportal alle Informationen veröffentlicht werden, die gemäß EU-Richtlinien 2009/71/Euratom und 2011/70/Euratom zur Information der Bevölkerung verfügbar sein müssen. Der Länderausschuss für Atomkernenergie (LAA) hat eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe zur Erstellung eines Konzepts eingerichtet. Das BMU und das Bundesamt für Strahlenschutz sowie die entsprechenden Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden der Länder werden in dieser Arbeitsgruppe vertreten sein. Die Aufgaben des Auftragnehmers sind: - Beratung des BMU zu technische Fragen im Zusammenhang mit der Arbeit in der Ad-hoc-Arbeitsgruppe - Formulierung der Arbeitsergebnisse der Ad-hoc-Arbeitsgruppe des LAA als Konzept in Berichtsform.
Das Projekt "Unterstützung des BMU im Verfahren zur Stilllegung des Forschungsbergwerks Asse II unter Anwendung der Sicherheitsmaßstäbe des Atomrechts" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Fragen bezüglich des Verfüllkonzeptes des Forschungsbergwerks Asse II, der Standsicherheit sowie des Laugeneinbruchs in das Bergwerk haben in Expertenkreisen und in der Öffentlichkeit vor Ort eine intensive Diskussion um die weitere Vorgehensweise beim Verschluss des Bergwerks ausgelöst. Am 21.01.2008 hat sich daher eine Begleitgruppe aus Vertretern der Region Wolfenbüttel konstituiert. Sie will prüfen, ob andere Optionen zum Verschluss der Asse möglich und sinnvoll sind, entsprechende Empfehlungen erarbeiten und die Öffentlichkeit informieren. Das Öko-Institut ist als Berater des Bundesumweltministeriums, das den Begleitprozess mit initiiert hat, tätig. Auf der Basis unserer Erfahrungen mit anderen Großvorhaben wirken wir bei der Konzeption und Umsetzung der Beteiligungsmaßnahmen mit.
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