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Begutachtung der FFH - und Umweltverträglichkeit im Genehmigungsverfahren nach Paragraph 7 Abs. 3 AtG zu Stilllegung und Abbau von Anlagenteilen der Kernkraftwerks KKP1

Das Öko-Institut ist in diesem Projekt als Gutachter im Rahmen der für den Abbau des Kernkraftwerkes Philippsburg 1 durchzuführenden Umweltverträglichkeitsprüfung tätig. Die Begutachtung erfolgt im Auftrag des TÜV Süd, der im Verfahren als sicherheitstechnischer Gutachter fungiert. Die Begutachtung beinhaltet die Prüfung der von der Antragstellerin vorgelegten Unterlagen, die Beratung des Ministeriums im Verfahren und bei der Öffentlichkeitsbeteiligung, die Bewertung der Umweltauswirkungen und die Erstellung der Zusammenfassenden Darstellung der Umweltauswirkungen einschließlich Vorschlägen für ggf. erforderliche Auflagen der Vermeidung und Minimierung von Umweltauswirkungen. Es werden sowohl konventionelle Wirkungen des Vorhabens wie z. B. Lärm und Luftschadstoffe als auch radiologische Wirkungen wie z. B. Direktstrahlung und radioaktive Ableitungen berücksichtigt.

Begutachtung der FFH - und Umweltverträglichkeit im Genehmigungsverfahren nach Paragraph 7 Abs. 3 AtG zu Stilllegung und Abbau von Anlagenteilen der Kernkraftwerks GKN1

Das Öko-Institut ist in diesem Projekt als Gutachter im Rahmen der für den Abbau des Kernkraftwerkes Philippsburg 1 durchzuführenden Umweltverträglichkeitsprüfung tätig. Die Begutachtung erfolgt im Auftrag des TÜV Süd, der im Verfahren als sicherheitstechnischer Gutachter fungiert. Die Begutachtung beinhaltet die Prüfung der von der Antragstellerin vorgelegten Unterlagen, die Beratung des Ministeriums im Verfahren und bei der Öffentlichkeitsbeteiligung, die Bewertung der Umweltauswirkungen und die Erstellung der Zusammenfassenden Darstellung der Umweltauswirkungen einschließlich Vorschlägen für ggf. erforderliche Auflagen der Vermeidung und Minimierung von Umweltauswirkungen. Es werden sowohl konventionelle Wirkungen des Vorhabens wie z. B. Lärm und Luftschadstoffe als auch radiologische Wirkungen wie z. B. Direktstrahlung und radioaktive Ableitungen berücksichtigt.

Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens zum MOX-Einsatz im Kernkraftwerk Krümmel - Empfehlung zu Gegenstand und Methoden der UVP sowie Anforderungen an die voraussichtlich beizubringenden Unterlagen

Festlegung des Bemessungserdbebens am Standort Hanau-Wolfgang für das atomrechtliche Genehmigungsverfahren zum Rückbau der Siemens-MOX-Anlage

Fachliche Begleitung der Einführung des neuen Regelwerkes, der Überführung in die Genehmigungs- und Aufsichtspraxis in Deutschland sowie seiner bundeseinheitlichen Anwendung, Sicherstellung der internationalen Vergleichbarkeit

Das kerntechnische Regelwerk wird derzeit umfassend überarbeitet, da das bestehende Regelwerk Lücken aufweist und zum Teil veraltet ist. Regelentwürfe mit grundlegenden Sicherheitsanforderungen wurden in 11 Modulen erarbeitet, die derzeit als Revision B im Internet veröffentlicht sind (http://regelwerk.grs.de). Das Öko-Institut war an der Erstellung mehrerer Fachmodule beteiligt. Zusätzlich zu dem für die Einführung der Regeln vorgeschrieben Beteiligungsverfahren ist nun ein Kommunikations- und Diskussionsprozess vorgesehen, in dem die Fachöffentlichkeit (Betreiber, Behörden, Gutachter, Hersteller, RSK) einbezogen werden. Dieser Kommunikationsprozess wird durch ein Vorhaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) begleitet und unterstützt. In Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) mbH, dem Physikerbüro Bremen und weiteren Experten sollen die vorgebrachten Anmerkungen und Argumente frühzeitig aufgegriffen und im Hinblick auf eine Fortschreibung der Regelentwürfe geprüft werden. Weiterhin ist eine exemplarische Anwendung zur praktischen Erprobung des aktualisierten Regelwerks vorgesehen.

Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens zum beantragten MOX-Einsatz im Kernkraftwerk Krümmel: Vollständigkeitsprüfung der Umweltverträglichkeitsuntersuchung des Antragstellers

Verlängerte Zwischenlagerung in Gorleben

Verlängerte Zwischenlagerung in Gorleben Beitrag des BASE auf der Dialogveranstaltung der BGZ Anfang 28.01.2025 Redner Dr. Christoph Bunzmann, Abteilungsleiter Genehmigungsverfahren Die Genehmigung für das Brennelemente-Zwischenlager Gorleben läuft im Jahr 2034 aus. Eine verlängerte Zwischenlagerung wird notwendig, da bis zu diesem Zeitpunkt noch kein Endlagerstandort für hochradioaktive Abfälle benannt sein wird. Das BASE hält es für notwendig und möglich, einen sicheren Endlagerstandort bis etwa 2050 zu identifizieren und arbeitet derzeit mit den anderen verantwortlichen Akteuren daran, die Suche nach einem geeigneten Standort dementsprechend und sicherheitsgerichtet zu beschleunigen. Die BGZ plant derweil, den weiteren Verbleib der CASTOR-Behälter in Gorleben 2026 beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zu beantragen und damit das formale Genehmigungsverfahren nach dem Atomgesetz zu starten. Vorlaufend zum Genehmigungsverfahren zur verlängerten Zwischenlagerung hat die BGZ beim BASE die Einleitung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beantragt. Bei einer Dialogveranstaltung der BGZ am 28.01.2025 in Hitzacker wurde die Öffentlichkeit über die Randbedingungen des Verfahrens informiert. In Vertretung des BASE als zuständige Genehmigungsbehörde erläuterte der Leiter der Genehmigungsabteilung, Christoph Bunzmann, die Inhalte, die Detailtiefe und die zu verwendenden Methoden der Untersuchungen im Rahmen der UVP. – Es gilt das gesprochene Wort – Sehr geehrte Damen und Herren, die Aufgabe ist klar, und sie braucht eine Menge Durchhaltevermögen: Die hochradioaktiven Abfälle , die heute in Gorleben und an anderen Standorten gelagert werden, müssen zügig und sicher in tiefen geologischen Schichten eingelagert werden. Bis dahin ist eine sichere Zwischenlagerung und ein sicherer Transport entscheidend, um die Sicherheit von Menschen und Umwelt zu gewährleisten. Diese Aufgabe bearbeiten die Bundesgesellschaft für Endlagerung ( BGE ), die Gesellschaft für Zwischenlagerung ( BGZ ), das Entsorgungswerk für Nuklearanlagen ( EWN ), die atomrechtliche Aufsicht im Land, Forschungsinstitute, Beratungsgremien und wir, das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ( BASE ). Es sind Ingenieurinnen, Wissenschaftler, Juristinnen, Beteiligungsexperten, Verwaltungsfachleute und Menschen vieler anderer Fachrichtungen, die hier ihren Beitrag leisten. Und sie tun das mit viel Fachwissen und Erfahrung, klaren Aufgaben, und unter Beteiligung von Ihnen als Bürgerinnen und Bürger. Die Akteure und ihre Rollen Ein solches Großprojekt mit so vielen Akteuren braucht klare Struktur, um zu gelingen. Dazu leisten verschiedene Akteure ihren Beitrag, von denen ich vier hier kurz nennen möchte: Das Bundesumweltministerium erstellt mit dem nationalen Entsorgungsprogramm eine übergreifende Planung für die nukleare Entsorgung. Das Programm wurde vor kurzem im Entwurf überarbeitet, dazu wird es eine Öffentlichkeitsbeteiligung geben, danach soll das Kabinett die aktualisierte Planung dieses Jahr beschließen. Im Umweltministerium liegt auch die Fachaufsicht über das BASE , und – getrennt davon – die Beteiligungsverwaltung der BGZ . Die BGZ hat ihr Forschungsprogramm und ihren Plan für die Beteiligung und die Nachweisführung im Genehmigungsverfahren vorgestellt. Die atomrechtliche Aufsicht hier in Niedersachsen liegt beim Umweltministerium. Sie prüfen, ob der Betrieb sicher läuft und haken bei offenen Fragen genau nach. Insbesondere achten sie darauf, dass die Anforderungen der Genehmigung und atomrechtliche Regeln eingehalten werden. Dazu führen sie Inspektionen vor Ort durch und prüfen Dokumente. Alle zehn Jahre führen sie mit der periodischen Sicherheitsüberprüfung eine Gesamtbewertung des sicheren Betriebs durch. Und auch wir, das BASE als Genehmigungsbehörde, haben für die Aufgaben der Zwischenlagerung unsere Strukturen, die ich nun kurz vorstellen will. Das BASE als Akteur der nuklearen Entsorgung Die Aufgaben des BASE umfassen Fragen der nuklearen Sicherheit in den Bereichen des Betriebs von Kernkraftwerken, bei der Zwischenlagerung , bei Transporten, bei der Endlagerung und bei der Standortauswahl für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle . Für das anstehende Genehmigungsverfahren sind die Forschung, die Entwicklung der Anforderungen an die Sicherheit, der Ablauf des Genehmigungsverfahrens und schließlich die Umweltverträglichkeitsprüfung besonders relevant. Darauf werde ich im Folgenden weiter eingehen. Das BASE hat ein Forschungsprogramm erarbeitet, das sich intensiv mit der sicheren Zwischenlagerung sowie dem Transport radioaktiver Abfälle befasst. Die aktuelle Fassung wurde letzten August in Berlin konsultiert, vielen Dank an alle, die sich daran beteiligt haben. Was sichere Zwischenlagerung ist, bestimmt das Atomgesetz erst einmal abstrakt. Es macht deutlich, dass ein sehr hoher Anspruch an die technische Sicherheit zu stellen ist und dass der Betreiber und die Sicherheitsbehörden in einem sogenannten integrierten Sicherungs- und Schutzkonzept gemeinsam dafür sorgen müssen, dass auch Angriffe auf ein Zwischenlager keine schwerwiegenden Konsequenzen für die Bevölkerung haben. Deswegen ist es entscheidend, dass konkrete Regeln für die Sicherheit und die Sicherung entwickelt werden. Das machen die zuständigen Behörden, also das Bundesumweltministerium, das Innenministerium, das BASE , weitere Bundesbehörden und die zuständigen Länderbehörden. Diese Regeln definieren die Aufgabe der BGZ : Ihre Planungen für die längere Zwischenlagerung erhalten nur dann eine Genehmigung, wenn diese Regeln erfüllt sind. Das BASE nimmt in den regelmäßigen und fortlaufenden Weiterentwicklungen dieser Regeln eine wichtige Rolle ein, auf der Grundlage unseres Fachwissens und der Erfahrung aus den Genehmigungsverfahren. Das atomrechtliche Genehmigungsverfahren und die Umweltverträglichkeitsprüfung Damit kommen wir zum Kern der heutigen Veranstaltung, nämlich dem angekündigten Genehmigungsverfahren und der Umweltverträglichkeitsprüfung als Teil davon: Den Startpunkt bildet die Beantragung eines atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens durch die BGZ – die Zeitpläne dazu wurden heute von der BGZ vorgestellt. Damit signalisiert die BGZ, dass sie ihr Vorhaben nach ihrer Auffassung genau beschreiben und Nachweise erbringen kann, dass dieses Vorhaben den Sicherheitsanforderungen entspricht. Das BASE wird dieses atomrechtliche Genehmigungsverfahren transparent und ergebnisoffen lenken, entsprechend den geltenden Gesetzen und Verordnungen. Das Genehmigungsverfahren hat drei wichtige Funktionen, die alle drei in einer Entscheidung über den Antrag zum Abschluss des Verfahrens zusammenwirken: Die Beteiligung der Öffentlichkeit und von Behörden, verbunden mit der Umweltverträglichkeitsprüfung und der Prüfung sowie Bewertung der Sicherheit. 1. Prüfung und Bewertung der Sicherheit Die Prüfung und Bewertung der Sicherheit fußt auf einer genauen Prüfung der Nachweise der BGZ . Wie die BGZ diese Nachweise anhand der geltenden Regelungen führt, ist dabei ihr überlassen. Meist führen diese Arbeiten zu Klärungsbedarfen und zu Nachforderungen der Prüferinnen und Prüfer, dazu werden Zwischenbewertungen erstellt und in verschiedenen Besprechungsformaten diskutiert. Es wird voraussichtlich Jahre dauern, bis in diesem Verfahren eine abschließende Bewertung der Sicherheit erfolgt ist. 2. Beteiligung von Behörden und Öffentlichkeit Die Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit stellt in Vorbereitung auf diese Prüfung zusätzlich und komplementär zu der Expertise der Genehmigungsbehörde sicher, dass in dieser Prüfung alle relevanten Aspekte in den Blick genommen werden. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird eingeleitet, indem Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. In diesen wird das Vorhaben der BGZ und die möglichen Auswirkungen verständlich beschrieben. Sowohl mögliche Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens, wie auch denkbare Auswirkungen von Störfällen sind dabei Thema. Auf dieser Grundlage sind Sie, die interessierte Öffentlichkeit, eingeladen, Einwendungen zu formulieren. Das können Fragen zum Vorgehen oder Zweifel an der Anforderungsgerechtigkeit des Vorgehens sein. Wir werden rechtzeitig und konkret zu dieser Beteiligungsmöglichkeit informieren. Die eingebrachten Einwendungen werden dann Gegenstand eines Erörterungstermins. Wir haben mit der BGZ vereinbart, dass dieser maximal ein Jahr nach Antragstellung stattfinden soll. Das ist eine Beschleunigung gegenüber früheren Verfahren. Dafür beschneiden wir aber nicht die Zeit, in der Sie Stellung nehmen können – vielmehr sollen dafür die notwendigen Unterlagen sehr frühzeitig im Verfahren vorliegen. Der Erörterungstermin wird nach den Regeln des Verfahrensrechts geführt und ist daher eine sehr formelle Angelegenheit. Er soll sicherstellen, dass wir als Genehmigungsbehörde alle Einwendungen in ihrem Kern verstanden haben und sie damit bei der Prüfung und Bewertung richtig berücksichtigen können. Wenn eine Genehmigung erteilt wird, dann werden wir darin darstellen, wie wir mit den Einwendungen umgegangen sind. 3. Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP ) Die Umweltverträglichkeitsprüfung schließlich erfolgt auf der Grundlage des Rechts der Europäischen Union und dessen Umsetzung in deutsches Recht. Es geht – wie die BGZ schon erläutert hat – darum, alle Auswirkungen auf den Lebensraum von Menschen, Tieren und Pflanzen systematisch darzustellen und diese zu bewerten. Dabei übernehmen wir als BASE die Federführung und arbeiten intensiv mit allen betroffenen Behörden zusammen. Ziel sind eine gemeinsame Sachgrundlage und gemeinsame Entscheidungen. Am Ende muss aber jede Behörde selbst feststellen, was die für ihre Aufgabe relevanten Umweltauswirkungen sind. Da eine gründliche Erfassung des Ist-Zustands Zeit kostet, will die BGZ dieses Verfahren bereits jetzt eröffnen. Das ist möglich, weil hier nicht der atomrechtliche Antrag, sondern das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz die Handlungsgrundlage darstellt. Einen entsprechenden Antrag hat die BGZ gestellt. Wir klären derzeit noch formelle Fragen im Hinblick auf ein solches vorgezogenes UVP -Verfahren – wir beginnen diese beiden Verfahren zum ersten Mal getrennt, und wollen das gründlich und richtig machen. Als ersten Schritt nach Einleitung des UVP -Verfahrens werden wir den Untersuchungsrahmen für dieses Vorhaben festsetzen, damit die BGZ so früh wie möglich ein Signal bekommt, ob die eingeleiteten Arbeiten und Untersuchungen zielführend sind. Fazit Wir starten mit diesem Antrag in einen notwendigen nächsten Schritt der nuklearen Entsorgung. Das übergeordnete Ziel des Atomgesetzes wird erreicht, wenn die Zwischenlagerung als Brücke bis zur Endlagerung sicher ist, und sie zu einem Ende gebracht wird, indem die Endlagerung in tiefen geologischen Schichten zügig erfolgt. Die behördlichen Verfahren dienen dabei der Sache und den Menschen. Durch sie wird Sicherheit garantiert und für alle Bürgerinnen und Bürger transparent, dass Betreiber und Behörden ihre Aufgaben gewissenhaft erledigen. Erlauben sie mir zum Abschluss noch einen Ausblick über das Verfahren hinaus: Wir wissen, dass es einen Wunsch nach Information und Dialog zu diesen Themen gibt, auch über das Genehmigungsverfahren hinaus. Dazu werden wir ein Konzept vorlegen und auf dieser Grundlage differenzierte Angebote machen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Umrüstung des FRM-II auf ein Brennelement mit reduzierter Uran-Anreicherung

Längere Zwischenlagerung hoch radioaktiver Abfälle: Welche frühzeitigen Vorbereitungen sind hierfür zu treffen?

Längere Zwischenlagerung hoch radioaktiver Abfälle: Welche frühzeitigen Vorbereitungen sind hierfür zu treffen? BfE Forum Zwischenlagerung: Sicherheit heute und morgen am 25.06.18 in Berlin Anfang 25.06.2018 Redner Dipl.-Ing. Wolfram König, Präsident des BfE Sehr geehrte Damen und Herren, © BASE ich freue mich, Sie heute zur Auftaktveranstaltung zum „Forum Zwischenlagerung“ begrüßen zu können. Ganz besonders begrüße ich die Bürgermeister und Bürger von Standortgemeinden. Diese Gemeinden mit Zwischenlagern für abgebrannte Brennelemente bzw. HAW -Glaskokillen sind in besonderer Weise von der Entscheidung des Deutschen Bundestags und der Länder betroffen, die Suche nach einem Standort für die Endlagerung hoch radioaktiver Abfälle völlig neu zu beginnen. Die nunmehr benötigte Zeit bis zum Betrieb eines Endlagers für derartige Abfälle wird über die bestehende Befristung der laufenden Genehmigungen hinausreichen. Die zentrale Frage lautet somit: Wie kann die umfassende Sicherheit über eine längere Zwischenlagerzeit gewährleistet werden? Wolfram König, Präsident des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung © Zöhre Kurc / Bildkraftwerk Bei der aktuellen Debatte zur Zwischenlagerung hoch radioaktiver Abfälle sticht ein Thema heraus. Die Rückführung der letzten 26 Behälter mit verglasten Abfällen aus der Wiederaufbereitung in Großbritannien und Frankreich in verschiedene Zwischenlager nach Deutschland. Um genau zu sein: Es handelt sich dabei um 21 Behälter mit hochradioaktiven Abfällen, fünf weitere enthalten schwach – und mittelradioaktive Stoffe. 108 Behälter mit hochradioaktiven verglasten Abfällen stehen bereits im Zwischenlager Gorleben. Die Verteilung der letzten derartiger Behälter auf die Zwischenlager in Biblis, Brokdorf, Niederaichbach und Philippsburg ist ein Teil des politischen Kompromisses zum Neubeginn der Endlagersuche in Deutschland. Eine aktuelle Arbeit im BfE als zuständige atomrechtliche Genehmigungsbehörde ist die Prüfung der Antragsunterlagen. Die damit verbundenen Fragen sind Gegenstand der laufenden atomrechtlichen Genehmigungsverfahren. Unser Blick heute richtet sich auf die Zukunft. Neubeginn und Neuorganisation bei der Zwischenlagerung Die Gesamtherausforderung der Zwischenlagerung hoch radioaktiver Abfälle, über die wir mit der heutigen Veranstaltung beginnend diskutieren werden, hat jedoch noch eine andere Dimension. Sie geht über die der Rückführung hinaus: Wir sprechen am Ende der Kernenergienutzung zur Energieerzeugung in Deutschland von rund 1900 Castoren mit hoch radioaktiven Abfällen, die an 16 Standorten der Bundesrepublik lagern. Sie müssen bis zur Endlagerung sicher verwahrt werden. 2034 laufen die ersten atomrechtlichen Lagergenehmigungen aus. Ab 2028 müssen die Betreiber Pläne zum weiteren Umgang vorlegen. Das heißt: Wir beginnen heute einen Weg, den wir 10 Jahre nutzen können, um die Fragen zu identifizieren und belastbar zu beantworten, die mit einer längeren Zwischenlagerung verbunden sind. Es ist gut, dass wir hierbei nicht alleine unterwegs sind. Neben denjenigen, die im Programm der heutigen Veranstaltung ihren aktiven Beitrag leisten, möchte ich beispielhaft das Nationale Begleitgremium nennen. Es hat unabhängig von seinem Auftrag, das Standortauswahlverfahren zu begleiten, eine Veranstaltung Anfang des Jahres in Karlsruhe organisiert, in der ein wichtiger Teil der vor uns liegenden Herausforderungen offen diskutiert wurde. Diese und andere Anstöße werden wir aufgreifen und für unser Kerngeschäft als zuständige Bundesbehörde bewerten: Im Zentrum steht dabei die Aufgabe, unabhängig von Einzelinteressen für die Sicherheit als staatliche Verantwortung einzustehen. Das BfE startet eine öffentliche Veranstaltungsreihe, um diese Herausforderung systematisch und im Diskurs anzugehen. Randbedingungen der Diskussion Dabei begleiten uns zwei wesentliche Änderungen der Randbedingungen: 1. Im Januar 2019 geht die Verantwortung für den Betrieb der Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle von den Energieversorgungsunternehmen auf die bundeseigene Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH ( BGZ ) über. Somit ist außer dem Rückbau der Kernkraftwerke umfassend die öffentliche Hand in der Verantwortung für die Zwischenlagerung und Entsorgung radioaktiver Abfälle. Damit kann der Sicherheit jenseits von wirtschaftlichen Interessen oberste Priorität gegeben werden. Gleichzeitig wächst aber damit die Verantwortung der verschiedenen Organisationen auf staatlicher Seite, die nach Außen als ein einziger großer Akteur wahrgenommen werden könnten. Sie müssen ihre Rollen und Aufgaben deutlich machen als diejenigen, die genehmigen, als diejenigen, die betreiben und als diejenigen, die die Aufsicht führen. Die Glaubwürdigkeit einer vom Betreiber unabhängigen Sicherheitsbewertung ist für die Akzeptanz der Zwischenlager von zentraler Bedeutung. Die verschiedenen Rollen und Zuständigkeiten prägen daher auch die heutige und zukünftige Ausgestaltung der Veranstaltungsreihe. 2. Die allgemeine öffentliche Aufmerksamkeit für das Thema Atomenergie und der ungelösten Endlagerfrage wird mit dem Abschalten des letzten Kernkraftwerks und nach Abschluss der letzten sog. Castortransporte in Zwischenlager weiter schwinden. Dagegen wird die konkrete Frage der Laufzeit für die Zwischenlager in den betroffenen Kommunen sicherlich große Aufmerksamkeit erfahren. Aus genau diesem Grund haben wir heute auch mit Herrn Schulze, Bürgermeister der Standortgemeinde Geesthacht und einen Vertreter einer Bürgerinitiative in Gundremmingen, Herrn Kamm, für Impulsvorträge eingeladen. Spannungsfelder und Schwerpunkte der Veranstaltungsreihe Zur Frage der Zukunft der Zwischenlagerung planen wir verschiedene Veranstaltungen mit verschiedenen Themen an verschiedenen Orten pro Jahr. Vor einigen Wochen hat das BfE bereits Sachverständige zu einem ersten Austausch zu einem Fachforum nach Kassel eingeladen. Dort ging es darum, Fragen und Themen für die weitere Veranstaltungsreihe zu identifizieren. Nach erster Auswertung sehen wir insbesondere drei Schwerpunkte, die wir in nächster Zukunft unter Einbindung von Fachleuten von Experten vertiefen wollen. Spannungsfeld 1: Zukünftige Sicherheit der Zwischenlagerung 1. Das Thema Sicherheit wird einen großen Stellenwert einnehmen. Daher beginnen wir auch die Reihe heute mit dem Titel „Sicherheit heute und morgen“. Insbesondere beim Thema Forschung zur zukünftigen Sicherheit der Zwischenlagerung gibt es viele Fragen zu diskutieren und zu klären, wie zum Beispiel: Welche Auswirkungen hat die Alterung der bestrahlten Brennelemente und sonstiger Inventare auf die Sicherheit bei einer Zwischenlagerung über die aktuelle Genehmigungsdauer hinaus? Wie sind die Entwicklungen und Prozesse prognostizierbar? Wie gestaltet sich die Entwicklung der baulich/technischen Umgebung bei längerer Lagerung? Müssen theoretisch geführte Nachweise auch durch praktische Untersuchungen überprüft werden? Das BfE sieht sich in den nächsten Jahren in der Verantwortung, die Forschung in diesem Feld voranzutreiben. Ebenso stellt sich im Zusammenhang mit der Notwendigkeit einer veränderten Laufzeit der Zwischenlagerung die Frage, welcher Änderungsbedarf bei den verfahrensrechtlichen Regelungen und bei den Leitlinien und Maßstäben zur Sicherheit der Zwischenlagerung besteht. Als Regulierungsbehörde für die Endlagersuche legt das BfE auch ein Gewicht auf ein ganzheitliches Verständnis von Sicherheit: Zwischenlagerung ist immer auch im Zusammenhang auf ihr Ende zu diskutieren. Hier gibt es offene Punkte, etwa bei Fragen der Konditionierung . Spannungsfeld 2: Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Zwischenlagerung 2. steht für das BfE das Thema Öffentlichkeitsbeteiligung auf der Agenda. Parallel zur Endlagersuche, bei der breite und verschiedene Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen sind, wachsen aktuell Forderungen nach mehr Beteiligung im Rahmen von Genehmigungsverfahren für Zwischenlager. Doch was heißt „Beteiligung“? Ist Information gemeint, Teilhabe am Diskurs oder Mitspracherecht? Hier ist es notwendig, zu differenzieren und zu sagen, was genau gemeint ist. Klarheit über den Rahmen ist eine wesentliche Bedingung für eine erfolgreiche Öffentlichkeitsbeteiligung - sei es im formalisierten oder im freiwilligen Format. Hier gibt es im Rahmen der Veranstaltungsreihe noch einigen Diskussions- und Klärungsbedarf. Spannungsfeld 3: Sicherung/ Transparenz versus Sicherheit Und 3. hat das BfE das Thema Transparenz und Geheimschutz identifiziert. Transparenz, also die Veröffentlichung von Informationen im Bereich nukleare Entsorgung und Transporte, ist notwendig, damit Bürgerinnen und Bürger das Handeln staatlicher Akteure nachvollziehen können. Um die notwendigen Sicherheiten zu gewährleisten, gerade beim Schutz vor terroristischen Angriffen müssen Informationen gleichzeitig vor dem Missbrauch durch Dritte geschützt werden. Sie können daher nicht immer veröffentlicht werden. Hier gibt es einen Zielkonflikt, der sich nur mit einem gemeinsam entwickelten gesellschaftlichen Verständnis darüber auflösen lässt, wie diese Grandwandung zwischen Transparenz und Schutz der Bevölkerung beschritten werden kann. Des Weiteren werden die Fachleute in der Veranstaltungsreihe erörtern, wie wir unter Einhaltung wesentlicher Maßstäbe des Geheimschutzes mehr Nachvollziehbarkeit für Bürgerinnen und Bürger ermöglicht werden können: Können nicht doch mehr strukturelle Fragen der Sicherung mit der Öffentlichkeit diskutiert werden, ohne in die Details (und damit dem Geheimschutz unterliegende Fragen) gehen zu müssen? Und zuletzt - wie kann besser begründet werden, warum bestimmte Dinge geheim gehalten werden müssen? Fazit Der heutige Tag bildet den Auftakt zu einem längeren und kontinuierlichen Dialog, den das BfE führen möchte. Ziel ist es, erste Grundlagen für die Diskussion um Sicherheitsfragen in der Zwischenlagerung zu legen. Wir werden die Ergebnisse dokumentieren, auswerten und darauf aufbauend den Fortgang der Veranstaltungsreihe sowie die inhaltlichen Schwerpunkte planen. Es würde mich freuen, Sie schon bald wieder im Forum Zwischenlagerung begrüßen zu können. Das nächste Forum planen wir im November dieses Jahres in Kassel, nähere Details dazu werden wir öffentlich bekannt geben. Sehen Sie die Veranstaltungsreihe als Einladung, gemeinsam und über alle Interessenslagen hinweg bestmögliche Antworten und Lösungen im Sinne des Gemeinwohles für eine sichere Zwischenlagerung bis zur Endlagerung zu finden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Publikationen Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle - Sicherheit bis zur Endlagerung Label: Broschüre Herunterladen (PDF, 8MB, barrierefrei⁄barrierearm) Printversion bestellen Veranstaltungsreihe des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) Forum Zwischenlagerung

OVG Schleswig hebt die Genehmigung für das Zwischenlager Brunsbüttel auf

Nach zweitägiger mündlicher Verhandlung hat der 4. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts mit Urteil vom 19.6.2013 die atomrechtliche Genehmigung für das Standortzwischenlager des Kernkraftwerks Brunsbüttel wegen mehrerer Ermittlungs- und Bewertungsdefizite der Genehmigungsbehörde aufgehoben. Die Genehmigung war vom Bundesamt für Strahlenschutz im November 2003 erteilt und für sofort vollziehbar erklärt worden. Sie erlaubt die Aufbewahrung von bestrahlten Brennelementen ausschließlich aus dem Kernkraftwerk Brunsbüttel in maximal 80 Castor-Behältern des Typs V/52 zum Zwecke der Zwischenlagerung bis zur Einlagerung in ein Endlager für einen Zeitraum von bis zu 40 Jahren ab der Einlagerung des ersten Behälters.

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