Russland und die Internationale Atomenergiebehörde (IAEA) haben die weltweit erste Bank für Atombrennstoffe ins Leben gerufen. Die neue Bank wird allen Mitgliedsstaaten der IAEA schwach angereichertes Uran zur Verfügung stellen. Voraussetzung ist, dass die jeweiligen Interessenten die Verpflichtungen des Atomwaffensperrvertrages erfüllen und das Brennmaterial lediglich in Atomkraftwerken verwenden. Zudem soll die Bank nur als Reserve dienen, falls ein Land aus irgendeinem Grund nicht am freien Markt Uran kaufen kann.
Die IAEO wurde am 29.7.1957 als autonome Organisation in der UN gegründet mit dem Ziel, die sichere und friedliche Nutzung der Atomenergie zu fördern. Seit dem Atomwaffensperrvertrag von 1970 soll die IAEO außerdem den Missbrauch von Atomanlagen und radioaktiven Substanzen für militärische Zwecke verhindern: sie kontrolliert die Nichtverbreitung von Atomwaffen und beugt der Abzweigung von nuklearen Stoffen sowie der Verbreitung von technischen Geräten oder Anlagen zur Herstellung von Atomwaffen vor.
Das Projekt "Internationale Kernmaterialkontrolle vor neuen politischen und technischen Herausforderungen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forschungszentrum Jülich GmbH, Programmgruppe Technologiefolgenforschung durchgeführt. 1995 war ein entscheidendes und erfolgreiches Jahr fuer die Politik zur Nichtverbreitung der Kernwaffen. Im Mai 1995 wurde in New York der Atomwaffensperrvertrag (NPT) zeitlich unbefristet verlaengert. Zwei Elemente sind dabei wichtig fuer die Weiterentwicklung internationaler Safeguards: - Die Verbesserung der Safeguards im Hinblick auf die moegliche Entdeckung undeklarierter Aktivitaeten in den Staaten; - Die Einbeziehung der Kernwaffenstaaten in das Regime internationaler Safeguards. Die Arbeitsgruppe wird sich mit diesen beiden Komplexen befassen und technische und institutionelle Vorschlaege erarbeiten und diskutieren. Von Bedeutung ist hierbei auch die besondere Rolle von EURATOM. Ein weiterer Schwerpunkt der Aktivitaeten soll der Definition von technischen Verfahren zu der Verbesserung der Effizienz der Safeguards dienen. Damit soll insbesondere dem zukuenftig zu erwartenden erhoehten Inspektionsaufwand begegnet werden.
Friedliche Nutzung spaltbarer Stoffe: BASE wird Mitglied in der ESARDA Quelle: BASE Wie kontrolliert man die friedliche Nutzung von spaltbaren Stoffen und wie kann die Einhaltung des Atomwaffensperrvertrags überwacht werden? Themen wie diese behandelt unter anderem die Fachgesellschaft ESARDA , ein Zusammenschluss europäischer Organisationen und assoziierter internationaler Partner. Vom 14. bis zum 16. Mai trafen sich Vertreter:innen der Mitgliedsorganisationen der European Safeguards Research and Development Organisation ( ESARDA ) auf ihrer Jahrestagung in Luxemburg. Auch das BASE war mit Jochen Ahlswede, dem Leiter der Abteilung Forschung und Internationales, vor Ort. Während der Tagung berieten sich die Teilnehmenden, die sich aus diversen Bereichen wie Behörden, Betreiber kerntechnischer Anlagen und Forschungseinrichtungen zusammensetzen, in verschiedenen Gremien und Fachgruppen. Im Rahmen der Jahrestagung wurde insbesondere dem Beitritt unserer Behörde zur ESARDA zugestimmt. „Die Aufnahme des BASE in die Fachorganisation ESARDA stärkt die internationale Vernetzung unserer Behörde. Der Erfahrungsaustausch im Bereich der Überwachung spaltbarer Stoffe ist ein wichtiger Beitrag für die langfristig sichere Entsorgung der hochradioaktiven Hinterlassenschaften der Atomkraft,“ so Jochen Ahlswede. „Dual-Use“ Problematik der Kernkraft und die internationale Überwachung der zivilen Nutzung Ein unauflösbares Problem der Kernkraft ist ihre doppelte Verwendbarkeit, sowohl für zivile Zwecke wie die Erzeugung von Elektrizität als auch für die Herstellung von Atomwaffen. Um die ausschließlich friedliche Verwendung spaltbarer Stoffe sicherzustellen, werden auch in Deutschland kerntechnische Anlagen durch internationale Organisationen wie die Internationale Atom -Energieorganisation ( IAEO ) überwacht. Dies geschieht vor allem durch die Anwendung von Überwachungsmaßnahmen ( sog. Safeguards), wobei beispielsweise besondere Siegel, Überwachungskameras, die Analyse von Umweltproben etc. eingesetzt werden. Eine solche Überwachung ist komplex, sie erfordert individuelle, auf den jeweiligen Anlagentyp zugeschnittene Konzepte. Zudem müssen je nach Anforderung spezielle Techniken und Geräte entwickelt werden. Weltweit arbeiten Forschung und Behörden kontinuierlich daran, die Überwachungsmethoden weiterzuentwickeln. Überwachung eines geologischen Endlagers gegen die Verbreitung von Kernwaffen Da spaltbare Stoffe auch nach ihrer Verbringung in ein Endlager unter den Atomwaffensperrvertrag fallen, müssen die abgebrannten Brennelemente aus den deutschen Atomkraftwerken auch dort langfristig überwacht werden. Die ESARDA Arbeitsgruppe zum Themengebiet Endlagerung , in der das BASE künftig Mitglied ist, behandelt spezifische Fragestellungen zur Überwachung bei der endgültigen Entsorgung abgebrannter Brennelemente . In Luxemburg tauschten sich Wissenschaftler:innen und Expert:innen über aktuelle Forschungs- und Entwicklungsprojekte zu Überwachungstechniken aus und diskutierten Erfahrungen aus den verschiedenen europäischen und internationalen Endlagerprojekten. Als Aufsichts- und Genehmigungsbehörde im Bereich der nuklearen Entsorgung ist dieser Austausch für das BASE von großer Bedeutung. Safeguards sollten so früh wie möglich im Design von Anlagen – wie beispielsweise Endlagern – berücksichtigt werden. Ein erstes Forschungsprojekt zu Safeguards in der nuklearen Entsorgung hat das BASE hierzu bereits begonnen Informationen zur Fachgesellschaft ESARDA Die 1969 gegründete Fachgesellschaft ESARDA (European Safeguards Research and Development Organisation) ist ein Zusammenschluss europäischer Organisationen, welcher sich der Weiterentwicklung von Safeguards und der Koordinierung von Forschung und Entwicklung in diesem Bereich widmet. ESARDA dient als ein Forum für den Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den verschiedenen Stakeholdern ( Betreiber kerntechnischer Anlagen, nationale und EU -Behörden, Forschungsorganisationen und Universitäten). Die fachliche Mitarbeit erfolgt überwiegend in derzeit neun aktiven Arbeitsgruppen. Zusätzlich richtet das Gremium eine jährliche Fachtagung aus, die zweijährig als eine öffentliche Konferenz ausgetragen wird. ESARDA ist Herausgeber einer begutachteten Zeitschrift, in der wissenschaftliche Publikationen zu den Themengebieten Safeguards und Non-Proliferation veröffentlicht werden. Stand: 17.05.2024
Atomwaffensperrvertrag und Non Proliferation: Welche Rolle spielt das BASE in der nuklearen Nichtverbreitungspolitik? Ein unauflösbares Problem der Kernkraft ist ihre doppelte Verwendbarkeit: sowohl im zivilen Bereich (Erzeugung von Kernenergie) als auch für die Herstellung von Atomwaffen („Dual-use“). Sobald ein Staat Kernenergie nutzt oder genutzt hat, besteht ein grundsätzliches Risiko der Verbreitung von Atomwaffen („Proliferationsrisiko“), da z.B. in Reaktoren zur Stromerzeugung spaltbares Material eingesetzt wird bzw. leicht spaltbares Plutonium gebildet wird. Seit Anbeginn der Nutzung von Kernenergie ist daher die Frage der Nichtverbreitung („Non Proliferation“) von Atomwaffen und die nukleare Abrüstung eine zentrale Fragestellung der internationalen Sicherheitsordnung. Der Atomwaffensperrvertrag, auch Nichtverbreitungsvertrag (NVV) genannt, wurde durch eine überwiegende Mehrheit der weltweiten Staatengemeinschaft angenommen. Er verbietet die Weitergabe von Atomwaffen durch die anerkannten Atomwaffenmächte bzw. die Beschaffung durch die Nicht-Atomwaffenstaaten und alle Mitglieder sind angehalten, auf die Abschaffung von Kernwaffen hinzuwirken. Der NVV räumt allen unterzeichnenden Staaten die uneingeschränkte zivile Nutzung der Kernenergie ein, selbst wenn in den Anlagen, wie z.B. für die Wiederaufarbeitung von Brennelementen , Spaltstoffe in Reinform vorkommen und für den Bau von Atomwaffen leicht abgezweigt werden könnten. Im Gegenzug müssen die Nicht-Atomwaffenstaaten der Internationalen Atom -Energieorganisation ( IAEO ) Kontrollen des Materials und der kerntechnischen Anlagen ermöglichen ( sog. Safeguards). Quelle: picture alliance / ZB | Sascha Steinach Selbst nach dem Ausstieg der Bundesrepublik Deutschland aus der Stromerzeugung mittels Kernspaltung müssen sich die nachfolgenden Generationen weiterhin mit dem Proliferationsrisiko auseinandersetzen: So gelten die Verpflichtungen des Atomwaffensperrvertrags beispielsweise auch für verbrauchte Brennelemente nach der Verbringung in ein geologisches Endlager , da auch in den sogenannten Abfällen das für Atomwaffen relevante Plutonium enthalten ist. Im Zuge seiner Aufgaben als Aufsichts- und Genehmigungsbehörde prüft das BASE hier die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und Verpflichtungen im Kontext des NVV für die endgültige Entsorgung radioaktiver Abfälle. Zudem forscht das BASE zum Themengebiet der Non-Proliferation. Der Fokus richtet sich hierbei auf die nukleare Entsorgung unter Berücksichtigung der weltweiten kerntechnischen Entwicklungen. Damit leistet das BASE einen Beitrag zur Verpflichtung der Bundesrepublik auf den Verzicht von Atomwaffen und ihrem Streben nach weltweiter Abrüstung. Ziel ist es, die Gefahren von Atomwaffen für heutige und zukünftige Generationen zu reduzieren.