Dieser WebMapService (WMS) stellt für die Karte Arten- und Biotopschutz (AuBS, ehemals APRO) flächendeckende Entwicklungsziele für alle Bereiche der Stadt und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der Lebensräume einheimischer Pflanzen- und Tierarten dar. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Dieser WebFeatureService (WFS) stellt für die Karte Arten- und Biotopschutz (AuBS, ehemals APRO) flächendeckende Entwicklungsziele für alle Bereiche der Stadt und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der Lebensräume einheimischer Pflanzen- und Tierarten zum Downloaden bereit. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Das Zentrale Wissenschaftliche Serviceprojekt ist darauf ausgelegt, den wissenschaftlichen Projekten des Sonderforschungsbereichs durch die Bereitstellung von Basisdaten Hilfestellung zu leisten. So liefert das Projekt klimatologische Daten sowie Biodiversitäts-Daten arborikoler Arthropodengemeinschaften von allen Sonderforschungsbereichen Kern-Untersuchungsflächen. Zudem wird ein Barcoding-System für arborikole Arthropoden und für die häufigsten vaskulären Pflanzen im Untersuchungsgebiet entwickelt. Außerdem dient es als Anlaufstelle für Convention of Biodiversity (CBD) relevante Themen, z.B. in Bezug auf Umgang mit biologischen Proben und im Rahmen von Access-and-Benefit-Sharing Maßnahmen. Das Projekt trägt zudem wesentlich zur Auswahl, Etablierung und Pflege von Sonderforschungsbereichs Untersuchungsflächen bei.
Im Rahmen des Projekts sollen mit einer ersten Übersichtsstudie alle wesentlichen Fragen zum Thema Digitale Sequenzinformationen und ABS' aus der Sicht der folgenden Interessensgruppen untersucht werden: Grundlagenforschung, Industrie (unterschiedliche Sektoren entsprechend den 'EU Guidance Documents') und Sammlungen. Dafür ist es nötig, die Literaturbezüglich DSI auszuwerten und einen Fragenkatalog zu erstellen und die relevanten Interessengruppen zu befragen. Vorläufige Ergebnisse sollen entsprechend dem vorliegenden Zuwendungsantrag in einem ersten Berichtsentwurf erfasst werden. Um einen Austausch der unterschiedlichen Standpunkte und Ideen zwischen den Interessengruppen zu ermöglichen und mögliche Unterschiede zwischen ihnen zu identifizieren, soll im Rahmen des Projektes eine eintägige Veranstaltung ('Runder Tisch') mit Vertretern der genannten Interessengruppen durchgeführt werden.
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat heute in New York die deutsche Vertragsurkunde zum Nagoya-Protokoll bei den Vereinten Nationen hinterlegt. Damit tritt Deutschland dem Nagoya-Protokoll zur Bekämpfung der Biopiraterie bei. Das Abkommen setzt wirtschaftliche Anreize für die weltweite Bewahrung der biologischen Vielfalt. Das Nagoya-Protokoll ist am 12. Oktober 2014 in Kraft getreten. Bislang sind ihm 72 Staaten und die EU beigetreten. Im vergangenen Herbst hatte der Deutsche Bundestag die Gesetze zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls beschlossen. In Deutschland kontrolliert zukünftig das Bundesamt für Naturschutz, ob Nutzer von genetischen Ressourcen in Deutschland die einschlägigen Regeln zu Zugang und Vorteilsausgleich im Herkunftsland befolgen. Zudem wurde das Patentgesetz geändert, so dass künftig auch bei der Anmeldung von Patenten nachvollzogen werden kann, ob biologisches Material aus anderen Ländern verwendet wurde und ob dieses gegebenenfalls legal erlangt wurde.
Im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) ist ein Trainingsmodul 'Capacity-Building zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls für Inhaber von Sammlungen' erarbeitet worden. Dieses Trainingsmodul richtet sich an Sammlungen von biologischem Material in Deutschland in ihrer Funktion als Bewahrer und als zur-Verfügung-Steller von genetischen Ressourcen, sowie in ihrer Funktion als Forschende an diesen Materialien. Das Trainingsmodul ist als ein-Tages-Seminar aufgebaut. Das Seminar ist nach Einladung des BfN an 4 Standorten in Deutschland durchgeführt worden und steht für weitere Durchführungen zu Verfügung. Für das Seminar sind Vorträge zu Hintergrund und Definitionen des Nagoya-Protokolls, der europäischen und deutschen Gesetzgebung sowie einschlägigen Regularien und deren Umsetzung erarbeitet worden. Es werden Handlungsempfehlungen zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten und zur guten Praxis in Sammlungen in Übereinstimmung mit dem Nagoya Protokoll gegeben. Aufgaben und Arbeitsabläufe von nicht registrierten und von registrierten Sammlungen werden unter dem Blickwinkel der jeweiligen Verpflichtungen zum Access and Benefit Sharing (ABS) betrachtet. Gleichzeitig sind die Seminare betont interaktiv aufgebaut, um die Herausforderungen für Sammlungen, die Befindlichkeiten der Sammlungsinhaber, Szenarien, Handlungsbedarfe, Reflektionen auf eigenes Handeln, sowie Lösungsvorschläge herausarbeiten zu können. Zur Unterstützung der Diskussionen sind weitere Materialien, so wie Zusammenstellungen von sammlungstypspezifischen Handlungen, Abläufen, beispielhaften Fällen, Best Practices, etc., ergänzend erstellt worden.
Gutachterliche Analyse zur zivilistischen Haftung (Art-Umfang-Modifizierung) von Sammlungen genetischer Ressourcen, die gem. der VO (EU) Nr. 511/2014 in das Unions-Register von Sammlungen aufgenommen wurden.
Am 29. April 2015 stimmte das Bundeskabinett zwei Gesetzentwürfe zu, die den Beitritt Deutschlands zum Nagoya-Protokoll ermöglichen. Zukünftig soll das Bundesamt für Naturschutz kontrollieren, ob Nutzer von genetischen Ressourcen die einschlägigen Regeln zu Zugang und Vorteilsausgleich befolgen. Zudem wird das Patentgesetz geändert, so dass künftig auch bei der Anmeldung von Patenten nachvollzogen werden kann, ob biologisches Material aus anderen Ländern verwendet wurde und ob dieses gegebenenfalls legal erlangt wurde.
Ziel des Vorhabens war es, in einer Studie Informationen zum dem sich schnell entwickelnden Thema 'Digitale Sequenzinformation und ABS' zusammen zu tragen, insbesondere dazu, wie digitale Sequenzinformationen bei der Nutzung von genetischem Material im Rahmen der Umsetzung des Nagoya-Protokolls des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) zu berücksichtigen ist. Die CBD hat um Zusendung entsprechender Informationen als Grundlage für kommende Verhandlungen gebeten. Die Studie dient dazu, diese Prozesse zu unterstützen und hierzu Informationen bereit zu stellen. Für die Studie wurde ein Fragebogen entworfen, der Vertretern von Grundlagenforschung, Industrie oder Sammlungen vorgelegt wurde. Die Auswertung des Fragebogens (Antworten von über 300 Teilnehmern) sowie eine Literaturrecherche bildeten die Grundlage für die in englischer Sprache erarbeitete Studie. In einem vom Bundesamt für Naturschutz geplanten Runden Tisch wurde aufbauend auf der ersten Version der Studie diskutiert und die Ergebnisse wurden in die finale Version der Studie eingebaut.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 29 |
| Land | 3 |
| Weitere | 1 |
| Wissenschaft | 3 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 3 |
| Förderprogramm | 20 |
| Text | 6 |
| unbekannt | 3 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 6 |
| Offen | 26 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 32 |
| Englisch | 7 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Datei | 3 |
| Dokument | 5 |
| Keine | 19 |
| Webdienst | 2 |
| Webseite | 7 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 17 |
| Lebewesen und Lebensräume | 26 |
| Luft | 5 |
| Mensch und Umwelt | 32 |
| Wasser | 2 |
| Weitere | 28 |