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Aktionsplan Auerhuhn Maßnahmenplan

Der Maßnahmenplan 2023 – 2028 zum Aktionsplans Auerhuhn beschreibt die zentralen Handlungsfelder für den Erhalt des Auerhuhns im Schwarzwald. Das zugrundeliegende Flächenkonzept fokussiert auf die für den Erhalt des Auerhuhns im Schwarzwald wichtigsten Bereiche. Es basiert auf dem in definiertem Verfahren kartierten und aktuell gültigen Verbreitungsgebiet sowie dem Landschaftsökologischen Lebensraumpotential. Daraus ergeben sich drei zentrale Flächenkategorien (Vorrangflächen, Trittsteine und Korridore). Um eine Verwechslung mit den Bezeichnungen des Flächenkonzepts 2008 auszuschließen, wurden diese im Rahmen des Maßnahmenplans 2023 – 2028 neu definiert und benannt. Ausführliche Informationen gibt es auf der Seite des Wildtierportals unter: Aktionsplan Auerhuhn - Wildtierportal (wildtierportal-bw.de) Zur Unterstützung der schwarzwaldweiten Umsetzung des Maßnahmenplans 2023-2028 wurden Referenzgebiete eingerichtet, die überwiegend Staatswaldflächen beinhalten. In diesen Gebieten sollen die Maßnahmen umfassend und beispielgebend implementiert werden. Insbesondere sollen in den Referenzgebieten zeitnah die Zielwerte des Handlungsfelds Erhalt und Wiederherstellung der Lebensräume erreicht werden.

Diskrepanz zwischen Anspruch und Praxis: Erkenntnisse aus der Umsetzung integrativer Waldwirtschaft

Die integrative Waldwirtschaft strebt an, ökologische, ökonomische und soziale Ziele gleichermaßen bei der Bewirtschaftung der gesamten Waldfläche zu verwirklichen. Zu diesem Zweck wurden zahlreiche Konzepte u. a. für die naturnahe Waldwirtschaft und für den Artenschutz entwickelt. In Baden-Württemberg zählen dazu die Richtlinie landesweiter Waldentwicklungstypen (WET-Richtlinie) und der Aktionsplan Auerhuhn (APA), der der Erhaltung der Population von Auerhühnern (Tetrao urogallus) im Schwarzwald dient. Anhand zweier Evaluationen, die 2018 – 2020 von der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) durchgeführt wurden, wird im Beitrag dargelegt, welche Hürden bei der Umsetzung dieser integrativen Konzepte existieren. Die Evaluationsergebnisse zeigen, dass die Konzepte in bestehenden Planungsinstrumenten unzureichend verankert sind. Vielmehr existieren die integrativen Konzepte parallel dazu und finden (bislang) keinen wirksamen Eingang in praxisrelevante Steuerungsinstrumente. Strukturelle Veränderungen sind daher notwendig, um den Umsetzungsdefiziten entgegenzuwirken und die vorgegebene Zielsetzung zu erreichen. Die diskutierten Lösungsansätze sind auf andere forstpolitische Ziele übertragbar und können dazu beitragen, verschiedene Ökosystemleistungen in das Waldmanagement künftig besser zu integrieren.

INSPIRE BW Verteilung der Arten Auerhuhnverbreitung

INSPIRE Datensatz der Auerhuhnverbreitung in Baden-Württemberg. Die Verbreitungskarte zeigt den zeitlich letzten Stand des Auerhuhn-Monitorings. Verbreitungskarten für Auerhuhnvorkommen im Schwarzwald werden seit 1993 erstellt, als mit einer kontinuierlichen Dokumentation aller Sichtungen und Hinweise auf das Vorkommen von Auerhühnern begonnen wurde. Im Turnus von 5 Jahren wird jeweils eine neue Verbreitungskarte mit den in diesem Zeitraum gesammelten Nachweisen erstellt. Als Auerhuhn-Verbreitungsgebiet werden jene Flächen definiert, für die mindestens drei Nachweise innerhalb der letzten fünf Jahre vorliegen. Die gefüllten 3 x 3 km Rasterzellen basieren auf Hinweisen verschiedenster Art (Sichtung, jährliche Balzplatzzählung, Kot, Federn, Huderpfannen, Trittsiegel). Aus Gründen der Sensibilität der Vogelart wird die Verbreitung nur mit einer Auflösung von 3 x 3 km veröffentlicht. Die Nachweise stammen von der FVA und basieren sowohl auf eigenen Untersuchungen als auch auf Meldungen von Jägern, Förstern, Waldarbeitern, Ornithologen und Naturschützern.

INSPIRE Verteilung der Vogel-Arten (A) in Deutschland - Verbreitung

Der INSPIRE Dienst Verteilung der Vogel-Arten (A) in Deutschland - Verbreitung stellt bundesweite Verbreitungsdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Die Verbreitungsdaten wurden vom Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) zusammengestellt und mit den Vogelschutzwarten und Fachverbänden der Bundesländer abgestimmt. Die Verbreitungssdaten wurden im nationalen Vogelschutzbericht 2019 nach Art. 12 der Vogelschutzrichtlinie der EU übermittelt. Für die Vorkommensdaten wurden Daten des Atlas deutscher Brutvogelarten (Gedeon et al. 2014), Angaben aus dem Internetportal www.ornitho.de sowie einzelne ergänzende Daten aus einzelnen Bundesländern zusammengeführt. Die Angaben sind methodisch unterschiedlich erhoben worden. Die Erhebungsdaten stammen aus dem Zeitraum 2005 – 2016. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.

INSPIRE Verteilung der Vogel-Arten (A) in Deutschland - Vorkommen

Der INSPIRE Dienst Verteilung der Vogel-Arten (A) in Deutschland - Vorkommen stellt bundesweite Vorkommensdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Die Vorkommensdaten wurden vom Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) zusammengestellt und mit den Vogelschutzwarten und Fachverbänden der Bundesländer abgestimmt. Die Vorkommensdaten wurden im nationalen Vogelschutzbericht 2019 nach Art. 12 der Vogelschutzrichtlinie der EU übermittelt. Für die Vorkommensdaten wurden Daten des Atlas deutscher Brutvogelarten (Gedeon et al. 2014), Angaben aus dem Internetportal www.ornitho.de sowie einzelne ergänzende Daten aus einzelnen Bundesländern zusammengeführt. Die Angaben sind methodisch unterschiedlich erhoben worden. Die Erhebungsdaten stammen aus dem Zeitraum 2005 – 2016. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.

Brutvögel in Baden-Württemberg: Über die Hälfte ist gefährdet

null Brutvögel in Baden-Württemberg: Über die Hälfte ist gefährdet Baden-Württemberg/Karlsruhe. Von 200 in Baden-Württemberg vorkommenden Brutvogelarten sind 118 in ihrem Bestand gefährdet, das sind 59 Prozent. In jüngster Zeit sind Flussuferläufer, Haselhuhn und Raubwürger aus unserer Landschaft komplett verschwunden. Insgesamt sind damit 27 Brutvogelarten in Baden-Württemberg ausgestorben. Dies ist bisher die höchste Zahl an ausgestorbenen Vogelarten der Roten Liste des Landes. „Diese Bilanz ist trotz einiger ermutigender Erfolge insgesamt ernüchternd“, so Dr. Ulrich Maurer, Präsident der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, anlässlich der heutigen Veröffentlichung der 7. Fassung der Roten Liste der Brutvogelarten des Landes. Arten des Offenlandes nehmen besonders stark ab Insbesondere bei den Arten des Offenlandes hält der starke Abwärtstrend an. Ehemals weitverbreitete und häufige Arten wie das Rebhuhn oder das Braunkehlchen werden auch in der aktuellen Roten Liste in der höchsten Gefährdungskategorie geführt. „Wir dürfen uns an den kontinuierlichen Rückgang heimischer Arten in den letzten Jahrzehnten nicht gewöhnen“, mahnt Maurer. Sechs Arten zeigen positive Entwicklung auf Für sechs Arten wurde in Baden-Württemberg eine Verbesserung der Gefährdungskategorie festgestellt. So hat sich die Population des Weißstorches in den vergangenen Jahren derart gut erholt, dass er nun aus der Roten Liste entlassen werden konnte. „Diese Entwicklung haben wir auch dem langjährigen Engagement vieler ehrenamtlich Tätigen zu verdanken“, lobt Maurer und dankt allen Engagierten. Weitere Faktoren waren amtliche Schutzgebietsausweisungen und Schutzmaßnahmen, Veränderungen im Zug- und Überwinterungsgebiet der bei uns brütenden Weißstörche sowie klimatische und populationsbiologische Faktoren. „Diese Erfahrung zeigt, eine Trendumkehr ist durch das gemeinsame Engagement aller Beteiligten möglich“, so Maurer. Auch die wärmeliebende Zaunammer gehört nunmehr zu den ungefährdeten Arten. Die Fachleute vermuten als Ursache für die positive Entwicklung Witterungseinflüssen und natürliche Schwankungen in der Bestandentwicklung dieser Art. Die Bestände von Triel, Heidelerche, Halsbandschnäpper und Bluthänfling haben sich verbessert und wurden entsprechend in der Roten Liste besser eingestuft. Die Zunahmen sind jedoch noch nicht so ausgeprägt, dass diese Arten aus der Roten Liste entlassen werden konnten. Willkommen: Triel und Felsenschwalbe Der im 19. Jahrhundert in Baden-Württemberg und Deutschland ausgestorbene Triel siedelte sich am Oberrhein mit wenigen Brutpaaren wieder an. Die Felsenschwalbe konnte sich als Neuansiedlerin etablieren. Sie ist in Südeuropa verbreitet und siedelt sich aufgrund der Klimaverschiebung nun auch in Baden-Württemberg an. Baden-Württemberg trägt für vier Arten bundesweit Verantwortung Vier Arten haben deutschlandweit betrachtet ihre Hauptbrutgebiete in Baden-Württemberg: der nun wieder in Baden-Württemberg lebende Triel (100 %), der Alpensegler (95,4 %), der Halsbandschnäpper (65,2 %) und der Purpurreiher (58,3 %). Beim Auerhuhn hingegen setzt sich der landesweite Bestandsrückgang ungebremst fort, sodass der Anteil Baden-Württembergs am bundesweiten Bestand mit 25,7 Prozent weiter zurückgegangen ist. Im Jahr 2008 lag dieser noch bei 40 Prozent. rd. 3.240 Zeichen Hintergrundinformation 7. Fassung der Roten Liste der Brutvogelarten In der 92-seitigen Publikation werden alle Brutvogelarten des Landes hinsichtlich ihrer Gefährdung eingestuft. Die erste Version erschien bereits vor fast 50 Jahren. Die nun veröffentlichte 7. Berichtsperiode umfasst die Jahre 2012 bis 2016 analog zum Nationalem Vogelschutzbericht. Die Rote Liste eine wichtige Arbeitsgrundlage für die amtlichen und ehrenamtlichen Naturschützerinnen und Naturschützer sowie Fachplanungsbüros im Land. Sie steht im Publikationsdienst der LUBW unter der Webadresse https://pd.lubw.de/10371 kostenlos als PDF-Datei zum Herunterladen bereit. Im Laufe des vierten Quartals 2022 wird an dieser Stelle auch eine kostenpflichtige gedruckte Fassung angeboten. Die wichtigsten Zahlen in Kürze In der 7. Fassung gibt es gegenüber der vorherigen Roten Liste insgesamt 17 Veränderungen. Neben den erloschenen 27 Arten sind 28 Arten (14,0 %) vom Aussterben bedroht und stehen damit in der Kategorie 1 der Roten Liste. 15 Arten (7,5 %) sind stark gefährdet (Kategorie 2). 14 Arten (7,0 %) sind gefährdet und in Kategorie 3 gelistet. Weitere 9 Arten (4,5 %) fallen in die Gefährdungskategorie R „Arten mit geografischer Restriktion“ mit lokalem Vorkommen oder genereller Seltenheit. Schließlich mussten 25 Brutvogelarten (12,5 %) in die Vorwarnliste aufgenommen werden. Vollständige Titelangabe Kramer, M., H.-G. Bauer, F. Bindrich, J. Einstein & U. Mahler (2022): Rote Liste der Brutvögel Baden-Württembergs. 7. Fassung, Stand 31.12.2019. – Naturschutz-Praxis Artenschutz 11. Weiterführende Information: LUBW-Blog: LUBW Monatsthema: Rote Listen LUBW-Blog: Grafik des Monats: Rote Liste der Brutvögel Baden-Württembergs Hinweis zur Verwendung des Fotos "Braunkehlchen" Das auf der Webseite hinterlegte Foto kann im Zusammenhang mit der Berichterstattung zu dieser Pressemitteilung unter Nennung der Quelle: "Jörg Rathgeber" von den Medien genutzt werden. Die Rechte verbleiben beim Fotografen. Bei Rückfragen und Anfragen zu dem Foto in einer höhren Auflösung wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de

Bergrechtliches Planfeststellungsvorhaben für das Vorhaben Kiessandtagebau Auerhahn Abbaubereich NW

Auf der Grundlage des § 52 Abs. 2a und 2b BBergG i. V. m. §§ 55, 56, 57a und 57b BBergG und in Verbindung mit § 1 Ziff. 1 Buchstabe b) UVP-V Bergbau sowie den §§ 72-78 VwVfG wird - der RBP „Kiessandtagebau Auerhahn-NW“ vom 7. Oktober 1998 (RPB 1998) mit  der Planpräzisierung zum RBP vom 5. Juli 1999  der Planpräzisierung des RBP vom 1. November 1999  der Ergänzung zur Planpräzisierung des RBP vom 25. Februar 2000  der Planpräzisierung zum RBP vom 25. August 2004 und - der Aktualisierung und Präzisierung des RBP vom 30. April 2020 (PÄ 2020) der Natursteinwerke Weiland GmbH (NSW GmbH) zugelassen. Die Zulassung für die bergbauliche Inanspruchnahme einer Gesamtfläche von insgesamt 45,3 ha (Anlage 1) umfasst entsprechend den Angaben des RBP 1998 und der PÄ 2020 insbesondere folgende Tätigkeiten: - Gewinnung von grundeigenen Kiesen und Kiessanden mittels Abbau im Trocken und im Nassschnitt auf Flächen gemäß § 3 Abs. 4 BBergG im Abbaubereich NW auf einer Abbaufläche von insgesamt 30,0 ha (PÄ 2020, Kapitel 1.2.2.). Die Inanspruchnahme der Abbaufläche in den Abbauphasen 3 und 4 (PÄ 2020, Kapitel 1.2.2) steht unter der aufschiebenden Bedingung der Erteilung der noch ausstehenden Erstaufforstungsgenehmigungen (Nebenbestimmung A.8.14.10). - Teilinanspruchnahme von 2,2 ha des auflässigen Bereiches des Tontagebaus Auerhahn durch Verspülungen von Aufbereitungsrückständen. - Aufbereitung und Zwischenlagerung der gewonnen und aufbereiteten Kiese und Sande. - Wiedernutzbarmachung der durch den Bergbau in Anspruch genommenen Flächen sowie die Errichtung und der Betrieb der für diese Tätigkeiten erforderlichen Einrichtungen. Die vom Vorhaben in Anspruch genommenen Flächen liegen auf den Gemarkungen Schwarzkollm, Forst Neida und Bröthen der Stadt Hoyerswerda im Landkreis Bautzen. Sie sind in Anlage 1 (Flurstückskarte mit den Grenzen des PFB) und Anlage 2 (Liste der beanspruchten Flurstücke) dargestellt. Das Vorhaben ist nach Maßgabe der unter Gliederungspunkt A.7 aufgeführten Planunterlagen auszuführen, soweit sich aus den Nebenbestimmungen und der Begründung zu diesem Beschluss nicht etwas anderes ergibt. Der PFB beinhaltet die Gestattung des mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffs gemäß § 15 BNatSchG i. V. m. § 10 SächsNatSchG. Mit dem PFB wird die Ausnahme gemäß § 30 Abs. 3 BNatSchG vom Verbot der erheblichen Beeinträchtigung von Biotopen gemäß § 30 Abs. 2 BNatSchG i. V. m. § 21 Abs. 1 SächsNatschG für das vom Vorhaben betroffene geschützte Biotop „auflässige Tongrube Auerhahn“ auf einer Teilfläche von 2,2 ha erteilt. Die Genehmigung zur Inanspruchnahme des geschützten Biotopes wurde mit Bescheid zum vorzeitigen Beginn vom 9. August 1999 erstmals erteilt. Durch diesen PFB wird die Zulässigkeit des Vorhabens in den angegebenen Grenzen (Anlagen 1 und 2) im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen Belangen festgestellt. Das PFV Kiessandtagebau Auerhahn-NW ist ein nach § 52 Abs. 2b BBergG gestuftes Verfahren. Die vorliegende Zulassung beinhaltet nicht den Abbau des im RBP beschriebenen Abbaubereich SO. Für die Fortführung des Abbaues in diesem Bereich ist zu gegebener Zeit ein weiteres bergrechtliches Verfahren erforderlich.

Auerhuhnverbreitung

Die Verbreitungskarte zeigt den Stand der letzten Kartierung. Verbreitungskarten für Auerhuhnvorkommen im Schwarzwald werden seit 1993 erstellt, als mit einer kontinuierlichen Dokumentation aller Sichtungen und Hinweise auf das Vorkommen von Auerhühnern begonnen wurde. Im Turnus von 5 Jahren wird jeweils eine neue Verbreitungskarte mit den in diesem Zeitraum gesammelten Nachweisen erstellt. Als Auerhuhn-Verbreitungsgebiet werden jene Flächen definiert, für die mindestens drei Nachweise innerhalb der letzten fünf Jahre vorliegen. Die gefüllten 3 x 3 km Rasterzellen basieren auf Hinweisen verschiedenster Art (Sichtung, jährliche Balzplatzzählung, Kot, Federn, Huderpfannen, Trittsiegel). Aus Gründen der Sensibilität der Vogelart wird die Verbreitung nur mit einer Auflösung von 3 x 3 km veröffentlicht. Die Nachweise stammen von der FVA und basieren sowohl auf eigenen Untersuchungen als auch auf Meldungen von Jägern, Förstern, Waldarbeitern, Ornithologen und Naturschützern.

Auerhuhnrelevante Flächen

Unter "auerhuhnrelevanten Flächen" werden Flächen verstanden, die nicht nur die aktuelle Verbreitung des Auerhuhns sondern auch potenzielle Lebensräume dieser Tierart einschließen und die somit für den langfristigen Erhalt einer überlebensfähigen Auerhuhnpopulation im Schwarzwald von Bedeutung sind.

Heft 2: Beiträge zur Tierwelt

Heft. 2 Beiträge zur Tierwelt: "Beiträge zur Tierwelt des Elbsandsteingebirges" Inhalt: - Artenschutz als Gemeinschaftsaufgabe (H. Kubasch) - Der Schwarzstorch in der Sächsischen Schweiz und den angrenzenden Landschaften (A. Sturm) - Das Aussterben des Auerhuhns Tetrao urogallus L. im Elbsandsteingebirge - Versuch einer Analyse (S. Klaus, U. Augst) - Fledermäuse in der Sächsischen Schweiz (U. Löser, M. Wilhelm, U. Zöphe) - Der Fischotter Lutra lutra L. 1758 in der Sächsischen Schweiz (H. Riebe) - Zum Status des Luchses, Felis (Lynx) lynx L. im Elbsandsteingebirge - die Luchsnachweise der letzten sechzig Jahre (H. Riebe)

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