Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Versorgungswirtschaft und staatliche Dienste umgesetzte Daten bereit.:Dieser Layer visualisiert die saarländischen stillgelegten Betriebsanlagen.
Ein Wasserwerk ist eine Anlage zur Aufbereitung und Bereitstellung von Trinkwasser. Wesentliche Bestandteile sind unter anderem Filter, Pumpen und oft auch ein Wasserspeicher bzw. Wasserbehälter. Dazu kommen Hochbehälter, Armaturen und Schalträume, wo die Verteilung des Trinkwassers in das Leitungsnetz gesteuert und überwacht wird. In größeren Wasserwerken werden auch Laboratorien betrieben, die die chemische und biologische Zusammensetzung des Wassers kontrollieren. Erfolgt die Wasserversorgung aus dem Grundwasser, befindet sich das Wasserwerk meist direkt bei den Brunnen. Das Gelände ist meist als Zone I eines Trinkwasserschutzgebietes ausgewiesen. Auch Grundwasseranreicherungsanlagen, welche zusätzliches Fließwasser aus Flüssen oder Bächen in das Grundwasser einbringen (Uferfiltration), sind häufig Bestandteil eines solchen Wasserwerks.
1969 wurde die Rohstoffgewinnung am Fuße des Muppberges bei Neustadt im Coburger Land aufgenommen. Die Quarzsandwerk Wellmersdorf GmbH & Co. KG plant die Erweiterung des Quarzsandtagebaus Wellmersdorf auf einer Fläche von ca. 7,7 ha in nordwestliche Richtung, womit eine bessere und wirtschaftlichere Nutzung der Lagerstätte angestrebt wird. Im Anschluss erfolgt das Auffahren der Lagerstätte in südöstliche Richtung. Hierfür liegt der der Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern, vom 03.01.2006 vor. Mit der bereits planfestgestellten südlichen und südwestlichen Erweiterung der Rohstoffgewinnung ist eine Verlegung der Aufbereitungsanlage des Werkes in südliche Richtung verbunden. Das unternehmerische Konzept muss derart geändert werden, dass zunächst eine Nutzung der Rohstoffvorräte im nordwestlichen Bereich der Lagerstätte angestrebt wird. Es ist geplant, nach erfolgter Rohstoffgewinnung das Restloch mit Fremdmaterial zu verfüllen. Dabei sollen Inertstoffe mit den Zuordnungswerten Z 0 entsprechend des Bayerischen Eckpunktepapiers Leitfaden zur Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen ([LfU2021]) angenommen werden. Der Quarzsandtagebau Wellmersdorf wird auf der Grundlage des Rahmenbetriebsplanes (RBP) sowie darauf aufbauender Haupt- und Sonderbetriebspläne betreiben. Der RBP ist bis zum 31.12.2045 befristet. Für die geplante nordwestliche Erweiterung des Tagebaus ist ein Antrag auf Änderung des Rahmenbetriebsplanes nach § 52 Abs. 2c BBergG erforderlich. Der Rohstoff des Quarzsandtagebaus Wellmersdorf ist nach § 3 Abs. 4 BBergG als grundeigener Bodenschatz eingestuft. Für die Gewinnung von Bodenschätzen im Tagebau mit einer Fläche > 25 ha besteht gemäß § 1 Abs. 1 b) aa) UVP-V Bergbau die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Die geplante Erweiterung umfasst a. 7,7 ha, sodass gemäß UVP-V Bergbau keine UVP-Pflicht für das Vorhaben besteht. Da durch die geplante Erweiterung die Rodung einer Waldfläche von ca. 4,5 ha notwendig ist, wird das Vorhaben in Nr. 17.2.3 der Anlage 1 des UVPG eingeordnet Für das Vorhaben wäre daher eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich. Das Unternehmen hat sich entschlossen, eine UVP nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 UVPG durchzuführen. Die Zuständigkeit der Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern – als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde ergibt sich aus den Vorschriften des Bundesberggesetzes i.V.m. §§ 2, 3 der Verordnung über Organisation und Zuständigkeiten der Bergbehörden (Bergbehörden-Verordnung - BergbehördV) vom 09.11.2013 (GVBl S. 651). Im Dezember 2021 legte die Firma Quarzsandwerk Wellmersdorf GmbH & Co. KG bei der Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern – die für das Vorhaben erforderlichen Antragsunterlagen zur Zulassung vor. Die Antragsunterlagen enthalten neben dem Erläuterungsbericht und vorhabensspezifischen Plänen einen UVP-Bericht, eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung; einen landschaftspflegerischen Begleitplan, einen Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie, hydrogeologisches Gutachten und ergänzende Unterlagen und Anträge. Die Höhere Landesplanungsbehörde stellte fest, dass der überwiegende Teil des Vorhabengebietes innerhalb des im Regionalplan Oberfranken-West ausgewiesenen Vorranggebietes für die Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen „PG1 -Pegmatitsand, Neustadt b. Coburg- Süd“ liegt. Die raumordnerischen Belange können daher mit einer landesplanerischen Stellungnahme eingebracht werden.
Das Projekt "WIR! - Gipsrecycling - MobilGips" wird/wurde ausgeführt durch: Hochschule Nordhausen, Fachbereich Ingenieurwissenschaften, Thüringer Innovationszentrum für Wertstoffe (ThIWert ), Lehrstuhl für Geotechnik.
Das Projekt "Abtrennung von Faserbewehrung aus Baustoffen mittels Elektroimpulsverfahren, TP 2: Einbindung in die Prozesstechnik" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bothur GmbH & Co. KG.
Das Projekt "Expertenseminar am 14. und 15. März 2002 in Dresden zum Thema: Innovationen in der Abwasserableitung und Abwassersteuerung" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Dresden, Institut für Wasserbau und Technische Hydromechanik.Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Die Tagung verfolgte das Ziel, einen Beitrag zur schnelleren Umsetzung der technischen Möglichkeiten der Kanalnetzsteuerung und Optimierung unter Ausnutzung neuester technischer Entwicklungen zu leisten. Die Nutzung dieser Innovationen soll zur Investitionseinsparung, effektiverer Ausnutzung vorhandener Mischwassernetze und Aufbereitungsanlagen und damit zur Reduzierung von Umweltbelastungen sowie zur Schaffung von Flexibilität im Hinblick auf einen zukünftigen Ausbau führen. Fazit: Die durchgeführte Tagung kann nach den Ausführungen der TU Dresden als großer Erfolg gewertet werden. Das Interesse an dieser Thematik sowohl von Seiten der Praxis als auch von Forschung und Entwicklung war sehr groß. Vertreter aus der Praxis zeigten starkes Interesse an der Weiterführung dieser Veranstaltung und an weiteren Informations- und Diskussionsforen in diesem Rahmen. Die Veröffentlichung der Tagungsbeiträge in beiden Institutsheften verspricht durch den Austausch mit anderen Universitäten und Einrichtungen sowie über die Mitglieder Fördervereine der Institute eine große Verbreitung.
Das Projekt "Abtrennung von Faserbewehrung aus Baustoffen mittels Elektroimpulsverfahren, TP 4: Prozessüberwachung und -steuerung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: WiE GmbH - Werk für industrielle Elektronik.
Die Firma Biowork GmbH, Zum Kompostplatz 1, 14550 Groß Kreutz (Havel) OT Schmergow, beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück 14550 Groß Kreutz (Havel), OT Schmergow, Zum Kompostplatz 1 in der Gemarkung Schmergow, Flur 10, Flurstücke 4 und 105 eine Kompostierungsanlage zu errichten und zu betreiben. Das Vorhaben beinhaltet im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb einer Kompostierungsanlage, bestehend aus einer Biogutkompostierung mit eingehaustem Annahme-, Aufbereitungs- und Rottebereich, einer Grüngutkompostierung in offener Mietenkompostierung sowie dem gemeinsamen Bereich Annahme, Verwaltung und innerbetriebliche Fahrwege. Die Kompostierungsanlage hat einen Durchsatz von 25.262 Tonnen je Jahr (rechnerisch: 69,21 Tonnen je Tag) und ersetzt die am Standort von der Biowork GmbH betriebene offene Kompostierungsanlage mit einem Durchsatz von 9.900 Tonnen je Jahr. Die Bestandsgenehmigung für die zu ersetzende Kompostierungsanlage umfasst zusätzlich eine Anlage zur Aufbereitung von Erdstoffen, die zukünftig weiter am Standort betrieben wird. Die Herauslösung der für die Neugenehmigung erforderlichen Anlagenbereiche der Kompostierung aus der Bestandsgenehmigung erfolgt über eine entsprechende Verzichtserklärung des Betreibers im Genehmigungsverfahren. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 8.5.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 8.4.1.1 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 7 Absatz 1 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabenträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht im Wesentlichen auf folgenden Kriterien: Das Vorhaben lässt nach vorliegenden Erkenntnissen über die Merkmale des Vorhabens, die örtlichen Gegebenheiten unter Berücksichtigung der vorhandenen Untersuchungsergebnisse und der beantragten Maßnahmen zur Emissions- und Immissionsminderung sowie der geplanten Ausführung der Biogutkompostierung in geschlossener Betriebsweise keine zusätzlichen erheblich nachteiligen Auswirkungen im Sinne des UVPG auf die im Beurteilungsgebiet vorhandenen Schutzgüter erwarten. Die Kompostierungsanlage befindet sich im Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch der Gemeinde Groß Kreutz (Havel). Das Vorhabengebiet ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als „Sonderbaufläche Kompostier- und Biogasanlage“ dargestellt. Auf der Sonderbaufläche werden derzeit bereits eine Biogasanlage mit 3 BHKW, ein Obstschlempelager, eine Trocknungsanlage, ein Verkaufsplatz für Fertigprodukte und die mit dem beantragten Vorhaben zu ersetzende Kompostierungsanlage mit Erdstoffaufbereitung betrieben. Für die Errichtung der Kompostierungsanlage werden keine zusätzlichen, über die bisher am Standort für die Bestandsanlage genehmigten Betriebsflächen, in Anspruch genommen. Durch die beantragte Errichtung der Kompostierungsanlage erfolgt eine Neuversiegelung von 6.960 m² Boden. Bei der in Anspruch zu nehmenden Fläche handelt es sich um derzeit brachliegende, durch die derzeitige Benutzung mechanisch vorbelastete Bereiche im Sondergebiet. Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt werden durch die Änderungen der Anlage nicht zusätzlich beeinträchtigt. Eine Beeinträchtigung von Erholungsräumen erfolgt nicht; das Landschaftsbild wird durch die gewählte Ausführung der Anlage nicht erheblich nachteilig beeinträchtigt. Aufgrund der Unterschreitung der geltenden Immissionsrichtwerte nach Technischer Anleitung Lärm sind keine Gefährdungen, erheblichen Nachteile oder erheblichen Beeinträchtigungen durch Geräusche zu erwarten. Gefährdungen, erhebliche Nachteile oder erhebliche Beeinträchtigungen durch Luftschadstoffe, insbesondere Gerüche oder Bioaerosole sind nachweislich nicht zu erwarten.
Das Projekt "Abtrennung von Faserbewehrung aus Baustoffen mittels Elektroimpulsverfahren, TP 3: Konstruktive Umsetzung des Demonstrators und Skalierung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Maschinenbau Mischke GmbH.
Die Firma RÖHRIGgranit GmbH beantragte mit Schreiben vom 9. September 2020 eine Erweiterung ihres Steinbruchs um 6,4 ha. Die Erweiterung schließt in südlicher Richtung an den bestehenden Steinbruch an und befindet sich in der Gemarkung Sonderbach, Flur 3, Flurstück 2/15 (teilweise) und Flur 4, Flurstück 1/11 (teilweise) der Stadt Heppenheim. Nach Einstellung der Betriebstätigkeit soll sich im ehemaligen Abbaubereich des Steinbruchs ein See (Gewässer) ausbilden. Ersatzaufforstungen und externe Ausgleichsmaßnahmen werden auf den folgenden Flächen durchgeführt: Fläche 1 in der Gemarkung Mittershausen, Flur 2, Flurstücke 62, 63, 64/6 sowie Flur 3, Flurstücke 52/2, 59, 60, Fläche 2 in der Gemarkung Mittershausen, Flur 3, Flurstück 15, Fläche 3 in der Gemarkung Mittershausen Flur 3, Flurstück 4, Fläche 4 in der Gemarkung Kirchhausen, Flur 10, Flurstück 22/1, Fläche 5 in der Gemarkung Wald-Erlenbach, Flur 3, Flurstück 24/2. Außerdem finden externe Ausgleichsmaßnahmen in der Gemarkung Sonderbach, Flur 2, Flurstück 23, Flur 3, Flurstück 2/15 und Flur 4, Flurstück 1/11 sowie der Gemarkung Heppenheim, Flur 55, Flurstücke 1/6, 1/8 statt. Die durch die Erweiterung verlustigen Waldwege werden durch den Neubau von Waldwegen in der Gemarkung Sonderbach, Flur 3, Flurstücke 2/14, 2/17, 2/18 sowie Flur 4, Flurstücke 1/11 und 1/12 ersetzt. Es werden insbesondere folgende Maßnahmen beantragt: Gewinnung des Gesteins auf einer Erweiterungsfläche von 6,0 ha bis zu einer Endtiefe von 198,5 m ü. NHM Rodung von 6,2 ha Wald in 4 Teilabschnitten Gesteinsgewinnung mittels Bohren, Sprengen, Fallkugel (Zerkleinerung größerer Gesteinsblöcke), Ladegeräten (Hydraulikbagger) und Muldenkippern (SKW) entsprechend der bisherigen Abbauweise Gewinnungsmenge jährlich bis zu 500.000 t Festgestein Weiternutzung der bestehenden genehmigten Aufbereitungsanlagen, Verwaltungs- und Sozialräume, Werkstätten und Lager Anpassung der Rekultivierungsplanung an die vergrößerte Abbaufläche Herstellung einer erweiterten Seefläche in der Größe von ca. 6,0 ha entsprechend der Erweiterung des Gesteinsabbaus Vornahme von Ersatzaufforstungen auf ca. 6,6 ha Vornahme von externen Ausgleichsmaßnahmen auf ca. 14,3 ha Vornahme eines Ersatzwaldwegebaus Für das Vorhaben ist ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung – es besteht eine UVP-Pflicht nach § 5 UVPG - durchzuführen. In dem Verfahren erfolgt auch die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen für einzuschließende oder mitzuerteilende Zulassungsentscheidungen. Für das Verfahren und die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens ist das Regierungspräsidium Darmstadt zuständig. Aktenzeichen: RPDA - Dez. IV/Da 41.1-79 t 04.03/43-2020/3
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