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INSPIRE-WMS SL Versorgungswirtschaft und staatliche Dienste - Umweltmanagementeinrichtungen

Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Versorgungswirtschaft und staatliche Dienste umgesetzte Daten bereit.:Dieser Layer visualisiert die saarländischen stillgelegten Betriebsanlagen.

Wasserwerke im Landkreis Osnabrück

Ein Wasserwerk ist eine Anlage zur Aufbereitung und Bereitstellung von Trinkwasser. Wesentliche Bestandteile sind unter anderem Filter, Pumpen und oft auch ein Wasserspeicher bzw. Wasserbehälter. Dazu kommen Hochbehälter, Armaturen und Schalträume, wo die Verteilung des Trinkwassers in das Leitungsnetz gesteuert und überwacht wird. In größeren Wasserwerken werden auch Laboratorien betrieben, die die chemische und biologische Zusammensetzung des Wassers kontrollieren. Erfolgt die Wasserversorgung aus dem Grundwasser, befindet sich das Wasserwerk meist direkt bei den Brunnen. Das Gelände ist meist als Zone I eines Trinkwasserschutzgebietes ausgewiesen. Auch Grundwasseranreicherungsanlagen, welche zusätzliches Fließwasser aus Flüssen oder Bächen in das Grundwasser einbringen (Uferfiltration), sind häufig Bestandteil eines solchen Wasserwerks.

§ 16 BImSchG - Änderungsgenehmigung Langzeitlager für Bauschutt, Straßenaufbruch, Glas, Boden und Steine sowie Baustoffe auf Gipsbasis

Dem Landratsamt Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim liegt der immissionsschutzrechtliche Genehmigungsantrag des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim zur Änderung der auf dem Grundstück Fl.Nrn. 199, 199/1, 199/2 der Gmkg. Dettendorf vorhandenen Anlage zum Umschlag-, Lagerung- und Aufbereitung für Bauschutt, Straßenaufbruch, Glas, Boden und Steine von einer bisher zeitweiligen Lagerung zu einem Langzeitlager vor. Der genehmigte Umfang der Abfalllagerung (Gesamtmenge 6.700 t, Umschlag 250 t/d) und die Abfallarten werden dabei nicht verändert. Bauliche Veränderungen sind mit der Maßnahme nicht verbunden.

Luftreinhaltung, Atomrechtliche Aufgaben

Zu den Aufgaben des Referats Luftreinhaltung/ Atomrechtliche Aufgaben gehören: im Bereich Luftreinhaltung > die Bearbeitung von planerischen und grundsätzlichen Fragen der Luftreinhaltung, > die Zuständigkeit für - die Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV), - die Verordnung über Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren (28. BImSchV), - das Hamburgisches Gesetz zur Umsetzung der europäischen Schwefel-Richtlinie 2005/33/EG, > die Steuerung der Luftqualitätsüberwachung (Luftmessnetz), > die Bewertung der Luftqualität, > die Aufstellung und Fortschreibung von Luftreinhalteplänen, > die Entwicklung und Begleitung von Luftreinhaltemaßnahmen, > die Bewertung von Luftreinhaltungsaspekten im Rahmen der Bauleitplanung, > die Mitwirkung an Rechtsetzungsverfahren, > die Vertretung Hamburger Interessen in Bund-Länder-Gremien, im Bereich Atomrechtlicher Aufgaben > die Wahrnehmung atomrechtlicher Aufgaben für das Land Hamburg in der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern, > die Risikovorsorge und Gefahrenabwehr beim legalen und illegalen Umgang mit Kernbrennstoffen, > die Bearbeitung von Grundsatzfragen beim Schutz der Bevölkerung vor der schädlichen Einwirkung ionisierender Strahlung, > die Optimierung der nuklearen Katastrophenschutzvorsorge für die hamburgische Bevölkerung, im Bereich Emissionskataster > das Führung des Emissionskatasters Luft und die Erteilung von Auskünften, > die Organisation und Durchführung der Datenerhebungen in Hamburg für das Emissionskataster sowie für das nationale und das europäische PRTR (Pollutant Release and Transfer Register, Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister), > die Erfüllung weiterer nationaler und europäischer Berichtspflichten, > das Verfassen von Stellungnahmen zur Bauleitplanung > die Aufbereitung und Bereitstellung der Informationen für diese Aufgaben in GIS-Systemen, sowie der Immissionsschutz vor elektromagnetischen Feldern bei Anlagen der Energie- und Kommunikationstechnik.

Rahmenbetriebsplan mit Umweltverträglichkeitsprüfung für den Gipsabbau Oberndorf

Die Firma CA-TEX GmbH, Lünen beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb des „Gipsabbaus Oberndorf“ mit einer vorgesehenen jährlichen Fördermenge von 70.000 bis 140.000 t Rohgips (durchschnittlich 100.000 t/a). Der Gipsabbau Oberndorf dient der langfristigen Rohstoffsicherung für das Werk Hartershofen der Etex Building Performance GmbH und für das Werk Sulzheim der CASEA GmbH. Das Gewinnungsfeld liegt im Kreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim in den Gemeinden Markt Ipsheim und Stadt Bad Windsheim. Es ist geplant den Rohgips sowohl im Tagebau als auch im Untertagebau (Vortrieb eines Untersuchungsstollens) zu gewinnen. Es ist keine Aufbereitung im Bereich des Gewinnungsfeldes vorgesehen; der gewonnene Rohgips wird vor Ort auf LKW verladen und zur weiteren Verarbeitung in die Aufbereitungsanlagen im Werk Hartershofen und Werk Sulzheim transportiert. Das geplante Vorhaben „Gipsabbau Oberndorf“ beinhaltet die Betriebsfläche mit den Tagesanlagen, den Tagebau Oberndorf (ca. 75 ha unterteilt in Tagebau Oberndorf-West und Tagebau Oberndorf-Ost getrennt durch einen Schutzstreifen für die Bahnstromtrasse), den Tiefbau Oberndorf (UT-Erkundungsstollen).

Grundwasserabsenkung für den Neubau einer Wohnanlage, bestehend aus fünf freistehenden Mehrfamilienhäusern und Tiefgarage

Aufgrund der heterogenen Bodenschichten, welche zum Großteil aus bindigen Schiebeböden bestehen, ist ein kombiniertes Wasserhaltungskonzept bestehend aus Vakuumlanzen entlang der Oberkanten der geplanten Baugrubenböschungen und im Bereich der geplanten Tiefteile vorgesehen. In Sohlabschnitten mit anstehenden Sanden können eingefräste horizontale (Tiefen-)Drainagen eingesetzt werden. Das in der Baugrube anfallende Grundwasser wird mittels einer Aufbereitungsanlage gereinigt und in das nahe gelegene Regenwassersiel abgeschlagen. Eine Wiederversickerung beispielsweise über Schluckbrunnen oder ein Abschlag in eine nahe gelegene Vorflut ist auf Grund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich. Die Bauzeit der Baugrube wird auf 14 Monate geschätzt, sodass sich ein Fördervolumen von ca. 72.351 m³ ergibt. Der Bauherr beantragt die wasserrechtliche Erlaubnis gem. § 8 Abs. 1 i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Für das Vorhaben war gem. § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 9 Abs. 4 i.V.m. § 7 Abs. 2 UVPG i.V.m. der Nr. 13.3.3 der Anlage 1 zum UVPG die Durchführung einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich.

Ressourcenschonender SB-Waschpark

Die Firma FAWA Fahrzeugwaschanlagen GmbH ist seit über 30 Jahren in der Fahrzeugreinigungsbranche tätig. Aktuell betreibt das Unternehmen zwei maschinelle Fahrzeugwaschanlagen im Stadtgebiet der Universitätsstadt Gießen. Beim Betrieb von Autowaschanlagen werden dem Waschwasser verschiedene Stoffe zugefügt, beispielsweise Tenside, Säuren oder Laugen zur Erhöhung der Reinigungsleistung. Außerdem gelangen bedingt durch den Reinigungsprozess selbst organische und anorganische Substanzen in den Wasserkreislauf. In Deutschland wird die Behandlung von Abwässern aus Autowaschanlagen im Rahmen der Abwasserverordnung geregelt. Zudem wird darin zwar auch festgelegt, dass Waschwasser weitestgehend im Kreislauf zu führen ist, allerdings greift diese Regelung nicht für SB-Waschplätze, da es sich hierbei nicht um eine maschinelle, sondern um eine manuelle Fahrzeugreinigung handelt. Standard-SB-Waschplätze haben allgemein folgenden Aufbau: Die Bodenabläufe der SB-Waschplätze enthalten selbst separate Schlamm- und Sandfänge, oder werden über Rohrleitungen in einen zentralen Schlammfang geführt. Danach ist ein Leichtflüssigkeitsabscheider installiert. Das verbrauchte Waschwasser wird dann in die Kanalisation eingeleitet, da die Qualität des Abwassers für eine Kreislaufführung nicht ausreicht. Im Rahmen dieses UIP-Projekts ist ein Kfz-Waschpark mit SB-Waschplätzen geplant, der mit Regenwassernutzung und einer membranbasierten Wasseraufbereitung ausgestattet ist und so fast komplett ohne Frischwasser auskommt. Darüber hinaus wird ein neutraler CO 2 -Betrieb mit Energieversorgung durch PV-Anlage und Energiespeicher sowie eine innovative Wärmerückgewinnung aus dem Betrieb von speziellen SB-Staubsaugern angestrebt. Durch die Realisierung des Vorhabens werden regenerative Energien effizient genutzt, Regenwasser verwendet und der Einsatz von Chemikalien minimiert. Durch Kreisläufe wird Grauwasser wieder zu Nutzwasser. Anfallende Wärme wird in den energetischen Kreislauf eingebunden und minimiert damit den energetischen Aufwand. Die Nutzung von Regenwasser reduziert im Projekt die projizierte notwendige Menge von Frischwasser auf null, wenn Niederschläge, wie in den vergangenen Jahren fallen. Wenn kein Regenwasser zur Verfügung steht, kann die nötige Qualität auch mittels Umkehrosmose erzeugt werden. Das Wasser, welches normalerweise aufgrund seiner hohen Salzfracht ins Stadtnetz eingeleitet werden würde, kann hier einfach zurück in den Entnahmebehälter geleitet werden. Dort vermischt es sich im Betrieb wieder mit dem Osmosewasser und kann so ohne Weiteres erneut aufbereitet werden. Der Bedarf an Osmosewasser beträgt etwa 20 Prozent des Gesamtbedarfs. Die Bereitstellung des Wassers durch die Aufbereitungsanlage folgt einfachen Regeln, welche in der Steuerung über die Zeit in Abhängigkeit vom Nutzungsverhalten, Wetterdaten und damit u.a. dem PV-Strom Aufkommen optimiert werden. Im weiteren Betrieb optimiert sich die Anlage bezüglich genauerer Vorhersagen, was die täglichen Bedarfsmengen betrifft. Gegenüber einer herkömmlichen Anlage werden voraussichtlich mindestens 1.050 Kubikmeter, gegenüber einer effizienten Anlage immer noch ca. 350 Kubikmeter Frischwasser eingespart. Regenwasser hat eine geringere Härte, dadurch und durch eine Erhöhung der Prozesswassertemperatur um ca. 5 Grad Celsius kann eine Reduzierung von bis zu 35 Prozent der schaumbildenden Chemie erreicht werden. Es können ca. 440 Liter Chemikalien eingespart werden. Trotz der 100-prozentigen Einsparung von Frischwasser kann die innovative Anlage mit dem gleichen Energiebedarf wie eine herkömmliche Anlage betrieben werden. Der Gesamtenergiebedarf reduziert sich bei der Projektanlage um ca. 6.800 Kilowattstunden auf 11.503 Kilowattstunden pro Jahr, was einer Reduktion von etwa 40 Prozent gegenüber einer effizienten Anlage entspricht. Besonders an der Anlage ist vor allem die sehr gute Übertragbarkeit der einzelnen Technologien in der Branche. Die Komponenten können fast alle, teilweise in abgewandelter Form, einfach in bereits bestehende SB-Waschanlagen, Portalanlagen und Waschstraßen integriert und nachgerüstet werden. Branche: Grundstücks- und Wohnungswesen und Sonstige Dienstleistungen Umweltbereich: Ressourcen Fördernehmer: FAWA Fahrzeugwaschanlagen GmbH Bundesland: Hessen Laufzeit: seit 2023 Status: Laufend

Errichtung und Betrieb einer Biogasanlage mit einer Kapazität von 14 Mio.Nm2 Biome-than /Jahr am Standort Könnern (Pfeiffer & Langen GmbH & Co. KG)

Die Pfeiffer und Langen GmbH & Co. KG plant die Errichtung und den Betrieb einer Bio-gasanalage mit der Anlagen-Nr.: 01 (HA-Nr.:01), bestehend aus drei Anlagenteilen (AN). Die-se werden als AN-NR:01.40 zusammengefasst und sind eine Anlage zur Erzeugung von Bio-gas, eine Anlage zur Aufbereitung von Biogas und eine Lagereinrichtung für Biogas. Als das für die Anlage benötigte Substrat werden ausschließlich Nebenprodukte aus der Zuckerfabrik genutzt. Die anfallenden Gärreste wiederum werden als Wirtschaftsdünger für die Landwirtschaft verwendet.

Bekanntmachung des Sächsischen Oberbergamtes über die Feststellung des Nichtbestehens der Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben „Erweiterung Andalusitglimmerfelstagebau Kirchberg/Schelmberg“ nach § 5 Absatz 2 UVPG vom 27. Januar 2025

Die Steinbruch Schelmberg GmbH & Co. KG, Zum Lauterbacher Steinbruch 9a, 08606 Oelsnitz/V. (Bergbauunternehmerin) beantragte beim Sächsischen Oberbergamt am 7. Dezember 2023 Änderungen zum planfestgestellten Vorhaben „Erweiterung Andalusitglimmerfelstagebau Kirchberg/Schelmberg“. Die Änderungen betreffen • die stationäre Aufbereitung und die Aufnahme des Parallelbetriebes einer raupenmobilen Brech- und Klassieranlage, • die Erweiterung eines Teils des Lärm- und Sichtschutzwalles und • die Zwischenlagerung von Produkten im Tagebau. Das bisherige Vorhaben ist durch Beschluss (einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung) vom 6. Dezember 2012 und Änderungsbeschluss vom 9. Dezember 2015 planfestgestellt. Die Bergbauunternehmerin plant, zusätzlich zu der auf der Grundlage der bisherigen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen betriebenen stationären Aufbereitungstechnik eine zweite semimobile Brech- und Klassieranlage im Steinbruch zu betreiben. Zur zugelassenen Aufbereitungstechnik zählen die mobile Brech- und Klassieranlage (Vorbrecher), das stationäre Steigband mit Sekundärkegelbrecher und die stationäre Aufbereitungsanlage zum Brechen, Klassieren, Dosieren und Entstauben. Für den unveränderten Betrieb der stationären Aufbereitungsanlage ist die Umsetzung des Aufgabebunkers des Sekundärbrechers und eine dadurch notwendige Verlegung von Fahrwegen notwendig. Die geplant neu zu errichtende raupenmobile Brech- und Klassieranlage besteht aus Backenbrecher, Prallbecher mit Siebdeckeinheit oder Kegelbrecher und Siebanlage. Die Beschickung sowie der Abtransport und die Aufhaldung von Fertigprodukten soll mittels bereits zugelassener und im Tagebaubetrieb eingesetzter Technik (Radlader und Kettenbagger) erfolgen. Bei langen Transportwegen können zusätzlich knickgelenkte Muldenkipper zum Einsatz kommen. Mit der Erweiterung ist keine Erhöhung der bisher realisierten und genehmigten Aufbereitungsleistung verbunden. Die geplanten Änderungen zu der stationären Aufbereitung und die Aufnahme des Parallelbetriebes einer raupenmobilen Brech- und Klassieranlage waren bereits Gegenstand der Allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles gemäß § 9 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Das Ergebnis dieser Vorprüfung, d. h. die Feststellung des Nichtbestehens einer UVP-Pflicht hat das Sächsische Oberbergamt im Sächsischen Amtsblatt Nr. 8, Seite 242 vom 24. Februar 2022 bekanntgemacht.

Errichtung und Betrieb einer Biogasaufbereitungs- und LNG-Anlage der BGA Gei-seltal (GLL Geiseltal GmbH & Co. KG)

Die GLL Geiseltal GmbH & Co. KG plant die Errichtung und den Betrieb einer Biogasaufbereitungs- und LNG-Anlage sowie eines neuen LNG-Lagertanks als Erweiterung ihrer bestehenden Biogasanlage. Die Teile der Biogasaufbereitungs- und LNG-Anlage werden dabei unter der Anlagen-Nr. 400 und der LNG-Lagertank unter der Anlagen-Nr. 500 zusammengefasst. Als das für die Anlage benötigte Biogas wird das in der Hauptanlage erzeugte Biogas verwendet. Dieses wird in der Aufbereitungsanlage zuerst von Fremdstoffen und Feuchte befreit und dann zu Biomethan aufbereitet, welches erneut von Fremdstoffen in der Feinreinigung gereinigt wird. Das gewonnenen Biomethan wird anschließend zu LNG verflüssigt und in einen Kryotank geleitet, von wo aus es über eine kryogene Pumpe an Tankfahrzeuge abgegeben werden kann.

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