Im Bereich des unmittelbar stromab der Stadt Pirna befindlichen sogenannten „Pirnaer Elbebogen“ lagert auf der rechten Elbseite ein ausgedehntes Kiessandvorkommen. Der Abbau dieser Lagerstätte begann bereits vor 1990 im Tagebau Birkwitz-Pratzschwitz, welcher nach 1990 fortgeführt wurde. Die Beendigung der Bergaufsicht für die Abbaufelder I, II und teilweise III erfolgte 1995.
Die Planfeststellung des Kiessandtagebaus Pratzschwitz-Copitz mit Aufbereitungsanlage (Kieswerk Borsberg) erfolgte im Jahr 1996, der Aufschluss im Jahr 1997. Der Aufschluss eines weiteren Tagebaus, der Kiessandtagebau Söbrigen, wurde im Jahr 1999 planfestgestellt, aber nicht begonnen.
Mit dem Ziel der Koordinierung der Gewinnung in den Kiessandtagebauen Pratzschwitz-Copitz, Birkwitz-Pratzschwitz/Ostfeld und Söbrigen erarbeitete der Bergbauunternehmer einen obligatorischen Rahmenbetriebsplan für das Gesamtvorhaben „Kies Pirnaer Elbebogen“ und beantragte hierfür im Jahr 2006 beim Sächsischen Oberbergamt die Planfeststellung.
Mittlerweile ist der Abbau im Kiessandtagebau Birkwitz-Pratzschwitz bis auf das Ostfeld beendet. Die Aufbereitungsanlage wurde zurückgebaut und wesentliche Teilflächen des Tagebaus sind aus der Bergaufsicht entlassen. Aus den nicht mehr unter Bergaufsicht stehenden Abbaufeldern ist das Badegewässer Birkwitz entstanden. Die Gewinnung im Kiessandtagebau Birkwitz-Pratzschwitz/Ostfeld erfolgt derzeit ausschließlich im Trockenabbau. Der Rohstoff wird über eine Bandtrasse zum Kieswerk Borsberg transportiert.
Der Kiessandtagebau Pratzschwitz-Copitz ist weitestgehend ausgekiest. Aktuell erfolgt die Gewinnung von Sanden und Kiesen auf Restflächen im Trocken- und Nassabbau. Der Abschlussbetriebsplan zur Wiedernutzbarmachung ist bereits zugelassen (Bescheid vom 29. November 2021).
Die Planungen des Rahmenbetriebsplanes aus dem Jahr 2006, insbesondere zum Standort der Aufbereitungsanlage am Kiessandtagebau Söbrigen sowie dem Rohstofftransport dorthin, haben sich wesentlich geändert. Deshalb wurde auf Antrag des Vorhabenträgers das im Jahr 2006 begonnene Planfeststellungsverfahren im Jahr 2021 eingestellt.
Mit dem aktuellen obligatorischen Rahmenbetriebsplan 2021 „Kies Pirnaer Elbebogen“ strebt das Unternehmen nach dem Ablauf der Befristungen der Planfeststellungsbeschlüsse die Weiterführung des Rohstoffabbaus in der Kiessandlagerstätte des Pirnaer Elbebogens an.
Das Gesamtvorhaben besteht wie bisher aus drei Einzelvorhaben mit folgenden wesentlichen Komponenten:
- Weiterführung Kiessandtagebau Pratzschwitz-Copitz (Einzelvorhaben 1), Größe ca. 36 ha:
- Weiterbetrieb des Kieswerkes Borsberg mit Tagesanlagen,
- Änderung und Wiedernutzbarmachung des Gewässers 1.2 N durch Entnahme von Waschwasser für und die
Einspülung von Waschwasser aus der Aufbereitungsanlage des Kieswerkes Borsberg,
- Weiterführung der Verfüllung im Abbaufeld 1.3 N.
- Kiessandtagebau Birkwitz-Pratzschwitz/Ostfeld (Einzelvorhaben 2), Größe ca. 9 ha:
- Kiessandabbau im Nassschnitt Tagebau Birkwitz-Pratzschwitz/Ostfeld und
- Wiedernutzbarmachung für das Ostfeld mit Herstellung eines ca. 3,6 ha großen Gewässers.
- Neuaufschluss Kiessandtagebau Söbrigen (Einzelvorhaben 3), ca. 48 ha:
- Kiessandabbau im Trocken- und Nassschnitt im neu aufzuschließenden Tagebau Söbrigen,
- Errichtung von Aufenthalts- und Sanitäreinrichtungen, Betreiben eines Abraumzwischenlagers,
- Errichtung einer Landbandanlage vom Kiessandtagebau Söbrigen zum Kieswerk Borsberg mit begleitender
- Betriebsstraße bzw. Wartungsweg, Querung von Straßen und Wegen durch Untertunnelung und
Wiedernutzbarmachung mit Herstellung eines ca. 27,4 ha großen Gewässers.
Durch das Vorhaben können ca. 7.750 kt Sande und Kiese gewonnen und in der Aufbereitungsanlage des Kieswerkes Borsberg zu hochwertigen Baumaterialien aufbereitet werden. Bei einer Jahresproduktion von 500 kt ist eine Laufzeit für die Kiesgewinnung von ca. 15 Jahren vorgesehen.
Der beantragte räumliche Geltungsbereich des Rahmenbetriebsplans beträgt insgesamt 92,7 ha.
Für das Bergbauvorhaben, für landschaftspflegerische sowie naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen werden Flurstücke in den Gemarkungen Pillnitz und Oberpoyritz der Landeshauptstadt Dresden und Flurstücke in den Gemarkungen Pratzschwitz und Birkwitz der Stadt Pirna beansprucht.
Die Planunterlagen in Form des obligatorischen Rahmenbetriebsplans wurden bereits im Jahr 2022 öffentlich ausgelegt. Nachfolgend wurden die Planunterlagen überarbeitet, ergänzt und aktualisiert. Der Vorhabenträger, die Kieswerke Borsberg GmbH, hat den o.g. obligatorischen Rahmenbetriebsplan vom 21. Dezember 2021 in der Fassung der II. Tektur vom 31. Mai 2024 beim Sächsischen Oberbergamt eingereicht.
Anlage zur Aufbereitung von Biogas - Gemarkung Leuna, Flur 21, Flurstück 12/4
Antrag auf Errichtung und Betrieb nach § 4 BImSchG durch die InfraLeuna GmbH im Zusammenhang mit der Erweiterung der zentralen Abwasserbehandlungsanlage (ZAB) im Werksteil II des Chemiestandorts Leuna. Das in der Vorbehandlungsanlage der ZAB anfallende Biogas wird zu einer Qualität aufbereitet, die eine Einspeisung in das öffentliche Gasnetz erlaubt.
Verarbeitungskapazität der Anlage: max. 1.000 Nm³ Biogas (roh) pro Stunde, was bei ca. 8.500 Betriebsstunden/Jahr einer Kapazität von ca. 8,5 Mio. Nm³ Biogas (roh) entspricht.
Ein Wasserwerk ist eine Anlage zur Aufbereitung und Bereitstellung von Trinkwasser. Wesentliche Bestandteile sind unter anderem Filter, Pumpen und oft auch ein Wasserspeicher bzw. Wasserbehälter. Dazu kommen Hochbehälter, Armaturen und Schalträume, wo die Verteilung des Trinkwassers in das Leitungsnetz gesteuert und überwacht wird. In größeren Wasserwerken werden auch Laboratorien betrieben, die die chemische und biologische Zusammensetzung des Wassers kontrollieren. Erfolgt die Wasserversorgung aus dem Grundwasser, befindet sich das Wasserwerk meist direkt bei den Brunnen. Das Gelände ist meist als Zone I eines Trinkwasserschutzgebietes ausgewiesen. Auch Grundwasseranreicherungsanlagen, welche zusätzliches Fließwasser aus Flüssen oder Bächen in das Grundwasser einbringen (Uferfiltration), sind häufig Bestandteil eines solchen Wasserwerks.
Die Max Bögl Stiftung & Co. KG, Scheibenberger Straße 100, 09481 Elterlein hat am 24. Februar 2025 die Vorprüfung des Einzelfalls auf das Bestehen einer UVP-Pflicht für die Änderung des Rahmenbetriebsplanes „Gneisbruch Dörfel – Errichtung von zwei Zwischenlagern“ beantragt.
Das bisherige Vorhaben ist durch Planfeststellungsbeschluss vom 11. März 1997 (mit eingeschlossener Umweltverträglichkeitsprüfung) und Planänderungsbeschluss vom 13. Juli 2001 planfestgestellt.
Die geplanten Änderungen betreffen:
• die zeitlich gestufte Errichtung von zwei temporären Zwischenlagern für nicht verwertbare Lagerstättenbestandteile
(Material der Vorabsiebung, nicht verwertbare Störungszonen, Füllmaterial der Entstaubung aus der
Aufbereitungsanlage) auf bereits abgebauten Betriebsflächen im Tagebau,
• die Errichtung des ersten temporären Zwischenlagers mit einer Gesamtkapazität von etwa 51.000 m³ und
• die Errichtung des zweiten temporären Zwischenlagers mit einer Gesamtkapazität von etwa 15.000 m³.
Weitere Änderungen des zugelassenen Vorhabens zeigt das Bergbauunternehmen nicht an.