Das Projekt "(E115) Studie zur nachhaltigen Verwertung von Gärresten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz durchgeführt. Im Rahmen der biologischen Behandlungsverfahren zur Verwertung organischer Abfälle entstehen Kompost/Gärreste, die bisher zum größten Teil in der Landwirtschaft eingesetzt werden. Ziel des F&E-Vorhabens ist, alle notwendigen Informationen zu Entstehung, Mengen, Zusammensetzung, bisherige Entsorgungswege und -kosten von Gärresten, die bei der anaeroben Behandlung organischer Abfälle anfallen, zu ermitteln. Vor dem Hintergrund der Diskussion um ein Verbot der landwirtschaftlichen Verwertung von Klärschlämmen, in die die zukünftige Entsorgung von Komposten/Gärresten mit einbezogen werden muss, werden ausgehend von der erhobenen Datenlage unterschiedliche alternative Entsorgungsverfahren auf ihre technische und wirtschaftliche Einsatzmöglichkeit hin überprüft. Das Vorhaben wird im Rahmen des Ziel-2-Programms Bayern 2000-2006 (Maßnahme Nr. 3.2.: Bodennutzung, Altlasten, Abfallwirtschaft) von der EU kofinanziert (http://www.stmwivt.bayern.de/EFRE/).
Das Projekt "Begleitforschung zur zweistufigen Klärschlammvergärung mit Mikrofiltration und Ammoniumgewinnung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Grenzflächen- und Bioverfahrenstechnik durchgeführt. Auf Basis einer Technikumsentwicklung am Fraunhofer 1GB sollen mit einer halbtechnischen Anlage (m3-Maßstab), die im Nebenschluss zur Hochlastfaulung der Klaranlage Heidelberg betrieben wird, Auslegungsparameter für eine technische Umsetzung der Klarschlammvergarung mit Mikrofiltration und Ammoniumgewinnung erarbeitet werden Der Beschluss zur Durchführung des Vorhabens wurde im Rahmen der Sitzung des Zweckverbandes am 24 April 2002 gefasst Die wissenschaftliche Begleitung soll im Rahmen des hier beantragten Vorhabens erfolgen und umfasst die Versuchsplanung, Durchführung Bewertung der Ergebnisse unter besonderer Berücksichtigung neuer ordnungspolitischer Rahmenbedingungen wie TASi, Ausbringungsverbot für Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Nutzflachen sowie den EU-Richtlinien zur N-Elimination in Großkläranlagen Die Übertragbarkeit der Ergebnisse auf vergleichbare Anlagen in Baden-Württemberg wird berücksichtigt.
Das Projekt "Characterization of different compacted wheel tracks by means of microbial properties in a forested site" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft durchgeführt. Soil compaction caused by passage of logging machinery reduces the soil air capacity. Changed abiotic factors might induce a change in the soil microbial community and favour organisms capable of tolerating anoxic conditions. Aerated soils that are shifted to anoxia can produce the greenhouse gases methane and N2O. For example, methanogenesis is the dominating electron-accepting process during the anaerobic oxidation of organic matter. Thus, the prolonged compaction of forest soils might enhance greenhouse gas-producing microbial activities and lead to a gradual, quantitative shift in the occurrence and activities of associated prokaryotes. This shift might be of general importance, because heavy machinery is increasingly used for logging activities. Aims: The goals of this study were to resolve differences between soil microbial communities obtained from wheel-tracks (i.e. compacted) and their adjacent undisturbed sites, and to evaluate differences in potential anaerobic microbial activities of these contrasting soils. Special emphasis will be given to organisms which are responsible for the production of greenhouse gases (nitrous oxide, methane) after soil compaction. Methods: Characterization of microbial communities with molecular tools (T-RFLP fingerprinting, DGGE, cloning and sequencing); Quantification of functional genes (quantitative PCR); Soil Microbial Measurements (C-mineralization, respiration, microbial biomass C).
EU-Mitgliedstaaten müssen den Kampf gegen Antibiotika und Antibiotikaresistenzen in der Umwelt verstärken Umweltbundesamt stellt sieben Maßnahmenschwerpunkte vor Das Umweltbundesamt (UBA) empfiehlt den EU-Mitgliedstaaten, den Risiken, die von Antibiotika und Antibiotikaresistenzen (AMR) in der Umwelt ausgehen, besser zu begegnen. "Die Verbreitung von AMR ist ein weltweit zunehmendes Problem. Der "One Health Action Plan on AMR" der EU befasst sich mit diesem Thema vor allem im Bereich der Human- und Veterinärmedizin. Nach Meinung des UBA adressiert er jedoch bisher die Umwelt nur unzureichend. Dabei sind Boden und Wasser Entstehungsorte von Resistenzen (oder „Brutstätten“). Diese Risiken müssen wir richtig identifizieren, managen und minimieren", so Jutta Klasen, Leiterin der Abteilung „Chemikaliensicherheit“ des UBA. In einem neuen wissenschaftlichen Hintergrundpapier des UBA werden sieben Handlungsprioritäten benannt. Dazu gehören unter anderem: Ein vollständiges Verbot der Verwendung von unbehandeltem Klärschlamm als Düngemittel, die technische Aufrüstung von Abwasserbehandlungsanlagen in größeren Städten, die oft Brennpunkte für die Freisetzung von Antibiotikaresistenzen sind, und eine umfassende und systematische Überwachung der AMR in der Umwelt. Antibiotika sind hochaktive Substanzen, die das Wachstum von Bakterien behindern und/oder abtöten. Einmal von Mensch und Tier ausgeschieden, können Antibiotika über Abwässer und Tierdünger in die Umwelt eingetragen werden. Antibiotika können auch aus Flüssen, Seen und Bächen oder über den Boden in das Grundwasser gelangen. Antibiotika wurden bereits in allen Umweltkompartimenten gefunden und können Organismen im Wasserökosystem schädigen. Die Eingangspfade von antibiotikaresistenten Bakterien sind im Allgemeinen identisch mit denen von Antibiotika. Sie kommen insbesondere dort vor, wo Wasser oder Boden kontaminiert sind. Am problematischsten ist dabei die Verbreitung von Antibiotika über Gülle und über Dung, die als Wirtschaftsdünger verwendet werden, da antibiotikaresistente Keime so weiter in der Umwelt verbreitet werden. Dort können sich resistente Keime dann vermehren und/oder ihre Resistenzgene an andere, für den Menschen gefährliche Krankheitserreger weitergeben. Je öfter dies geschieht, desto resistenter können sich Keime entwickeln und durchsetzen. In der Folge sind klassische Antibiotikabehandlungen gegen häufige bakterielle Erkrankungen nicht mehr wirksam. Studien haben gezeigt, dass selbst begrenzte Konzentrationen von Antibiotikarückständen für die Proliferation von AMR ausreichen. Das UBA empfiehlt, dass diese sieben prioritäre Handlungsfelder von der EU und den Mitgliedsstaaten angegangen werden: Prävention: Der Einsatz von Antibiotika in der Human- und Veterinärmedizin sollte auf das medizinisch notwendige Maß beschränkt werden. Kommunikation: Ärzte, Apotheker, Tierärzte und Landwirte müssen über das Thema Antibiotika in der Umwelt und insbesondere über die korrekte Entsorgung von Antibiotikarückständen informiert und geschult werden. Zulassung von Antibiotika: Entwicklung und Umsetzung von Bewertungsmethoden und Kriterien für Antibiotika und Antibiotikaresistenzen. Direkte und indirekte Einleitung von Kläranlagen (kommunal und industriell): Identifikation von Hotspots für die Freisetzung von Antibiotika und Antibiotikaresistenzen. Verbesserung der Technologie in Kläranlagen. Zusammenstellung der Produktionsstandorte und Untersuchung der Emissionen aus Produktionsanlagen. Oberflächengewässer/Badegewässer/Grundwasser: Entwicklung von Überwachungsrichtlinien und Bewertungskonzepten für die Überwachung der Antibiotikaresistenz in Oberflächen- und Badegewässern. Reduktion des Eintrags von Antibiotikaresistenzen in Oberflächen- und Badegewässer, z. B. durch die Verbreiterung von Uferstreifen und die Ausweisung von Wasserschutzzonen. Düngemittel, die in der Landwirtschaft verwendet werden: Durchführung einer bedarfsgerechten Düngung. Verbot des Aufbringens von unbehandeltem Klärschlamm auf den Boden und Verwendung von Klärschlamm für die Rückgewinnung von Phosphor. Boden: Überwachung der Verbreitung von Antibiotikarückständen und antibiotikaresistenten Bakterien an ausgewählten Ackerflächen. Definition vorsorglicher Grenzwerte für Antibiotika, Zink und Kupfer im Boden.
Ein neues Wasserschutzgebiet im Landkreis Holzminden: Der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) hat jetzt ein Wasserschutzgebiet für den Nordwest-Solling festgesetzt, das mehr als 70 Quadratkilometer groß ist und sich über den größten Teil des Nordwest-Sollings erstreckt. Das jetzt besonders geschützte Gebiet wird fast ausschließlich land- und forstwirtschaftlich genutzt. Zum Schutz des Grundwassers muss die Bewirtschaftung teilweise eingeschränkt werden: So ist beispielsweise das Aufbringen von Klärschlamm verboten. Die drei Wasserversorger Stadtwerke Stadtoldendorf, Wasserversorgung Samtgemeinde Bevern und die Städtischen Betriebe Holzminden hatten gemeinsam einen Antrag zum Schutz der bestehenden Grundwasservorkommen gestellt. Die Verordnung ist beim Landkreis Holzminden, bei den Samtgemeinden Stadtoldendorf und Bevern sowie beim Niedersächsischen Forstamt Neuhaus nachzulesen.