Das Projekt "Bundesweite Erhebung von Daten zum Verbrauch von Getränken in Mehrweg- und ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen für die Jahre 2016 und 2017" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von GVM Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH durchgeführt. Nach der Verpackungsverordnung (VerpackV)vom 21. 08.1998, die zuletzt durch Artikel 1 Verordnung vom 17.07.2014 geändert worden ist, ist die Bundesregierung angehalten, jährlich die Anteile in Mehrweg- sowie in ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen abgefüllten Getränke zu ermitteln. Diese Studie bestimmt nach den Vorgaben des § 9 der VerpackV die in Deutschland abgesetzten Getränkevolumen für die verschiedenen Packmittelgruppen insgesamt und nach Getränkesegmenten. Dabei werden nur trinkfertig abgepackte und in Verkehr gebrachte Getränke bis zu einer Füllgröße von 10 Litern einbezogen. Zur Bestimmung des Getränkeverbrauchs werden vielfältige Informationen und Daten zusammengetragen und analysiert, insbesondere Daten des Statistischen Bundesamtes, der Getränkeverbände, wichtiger Packmittelhersteller u.v.m., wobei der Ausgangspunkt die im Rahmen der GVM-Getränke-Panelberichte ermittelten Abfüllmengen darstellen. Ausgehend von der Abfüllung in Deutschland wird unter Abzug der Exporte der Inlandsabsatz bestimmt und mit der Zurechnung der Importe der Getränkeverbrauch ermittelt.
Das Projekt "Bundesweite Erhebung von Daten zum Verbrauch von Getränken in Mehrweggetränkeverpackungen: Bezugsjahr 2019" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von GVM Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH durchgeführt. Das Vorhaben umfasst zwei Berichtsjahre, 2018 und 2019.
In diesem Zeitraum hat der Gesetzgeber die Rechtsgrundlage über die Pfand- und Rücknahme-
pflichten für Einweggetränkeverpackungen geändert.
Für das Bezugsjahr 2018 war die Verpackungsverordnung (VerpackV) die Rechtsgrundlage. Nach der VerpackV sollte der Anteil der in Mehrweg- und ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen (MövE) abgefüllten Getränke gestärkt werden. Als Zielgröße wurde ein Anteil von 80 % genannt.
Zum 01.01.2019 ist das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz VerpackG) in Kraft getreten. Dementspre-
chend liegen für das Berichtsjahr 2019 die Festlegungen des VerpackG zugrunde. Die quantitati-
ven Zielvorgaben für Getränkeverpackungen beziehen sich im VerpackG ausschließlich auf den Anteil von Mehrwegverpackungen (MW) im Gegensatz zur VerpackV, die noch auf die MövE-Verpackungen abzielte. Als Zielgröße wird ein MW-Anteil von 70 % vorgeschrieben. Die Bundes-
regierung ist verpflichtet, die geforderte Zielgröße durch jährliche Erhebungen zu überprüfen und die Ergebnisse zu veröffentlichen.
Die vorliegende Studie bestimmt die in Deutschland abgesetzten Getränkevolumen für die ver-
schiedenen Packmittelgruppen insgesamt und nach Getränkesegmenten. Dabei werden nur trinkfertig abgepackte und in Verkehr gebrachte Getränke bis zu einer Füllgröße von zehn Litern einbezogen.
Zur Bestimmung des Getränkeverbrauchs werden vielfältige Informationen und Daten zusam-
mengetragen und analysiert, insbesondere Daten des Statistischen Bundesamtes, der Getränke-
verbände und wichtiger Packmittelhersteller, wobei der Ausgangspunkt die im Rahmen des GVM-Getränkepanels ermittelten Abfüllmengen des jeweiligen Bezugsjahres darstellt.
Im Ergebnis wurden 2019 41,8 % der in Deutschland verbrauchten Getränke in Mehrwegverpa-
ckungen verpackt. Der Wert liegt 0,6 Prozentpunkte höher als der Anteil im Vorjahr. Der Anteil der Mehrwegverpackungen hat damit erstmals seit der Pfandeinführung in 2003 wieder zuge-
nommen.
Das Projekt "Hybrid cooling system for semiconductor detectors of X- and Gamma- Rays (SEMICOOL-H)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Baltic Scientific Instruments Sia durchgeführt.