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FSRU Wilhelmshaven GmbH

Die FSRU Wilhelmshaven GmbH, Emsstraße 20, 26382 Wilhelmshaven, hat mit Antrag vom 21.2.2023 beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg die Erteilung einer Genehmigung zum Betrieb immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Anlagen (LNG-Lagerung und Energieerzeugung) auf einer Floating Storage and Regasification Unit (FSRU) sowie die Errichtung und den Betrieb von see- und landseitigen Anlagenteilen, die den genehmigungsbedürftigen Anlagen zuzuordnen sind, insbesondere das Gas-Transfersystem, in 26382 Wilhelmshaven, Voslapper Groden, beantragt. Das Vorhaben ist Bestandteil eines Gesamtprojekts zur Schaffung einer LNG-Importstruktur zur Anlandung von Flüssigerdgas in Wilhelmshaven. Über das LNG-Terminal sollen zukünftig LNG-Mengen zur Erzeugung von jährlich rd. 5 Mrd. Nm3 Erdgas importiert werden. Das beantragte Vorhaben nach dem BImSchG umfasst insbesondere folgende Maßnahmen: Betrieb einer Anlage zur Lagerung von tiefkaltem, verflüssigtem Erdgas (Liquefied Natural Gas — LNG —) mit einem Fassungsvermögen von 58.675 t entsprechend einem Füll-volumen von rd. 137.000 m³ und der Betrieb von Dampfkesselanlagen mit einer Feuerungs-wärmeleistung von maximal 102 MW auf einer FSRU sowie die Errichtung und der Betrieb von see- und landseitseitigen Anlagenteilen, die den genehmigungsbedürftigen Anlagen zuzuordnen sind, insbesondere das Gas-Transfersystem, bestehend aus: — einem Gas-Balkon (Stahlkonstruktion mit verschiedenen Ausrüstungen und Armaturen, die auf das Oberdeck der FSRU montiert werden), — zwei Steigleitungen (Riser), — zwei Unterwasser-Rohrverteiler (Pipeline End Manifold [PLEMs]), — sechs Gashochdruckleitungen aus thermoplastischen Verbundstoffen (TCPs), — einer Deichquerung bis zur Einbindung in die LNG-Anbindungsleitung Wilhelms-haven-Anbindungsleitung 2 (WAL 2) der Open Grid Europe GmbH (OGE). Die Betriebsdauer der FSRU ist für maximal 5 Jahre beantragt. Das Vorhaben bedarf der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gemäß der §§ 4 und 10 BImSchG in Verbindung mit § 1 sowie der Nrn. 9.1.1.1 und 1.1 des Anhangs 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungs-bedürftige Anlagen - 4. BImSchV). Bei der Anlage nach Nr. 1.1 des Anhangs 1 der 4. BImSchV handelt es sich zudem um eine Anlage gemäß Artikel 10 der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.11.2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) - sogenannte Industrieemissions-Richtlinie – für – für die das BVT-Merkblatt mit Schlussfolgerungen „Großfeuerungsanlagen“ (ABl. EU Nr. L 212 S.1) maßgeblich ist. In dem Genehmigungsverfahren war wegen der besonderen Reglungen im Gesetz zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNG-Beschleunigungsgesetz LNGG) keine Vorprüfung des Einzelfalls nach dem UVPG erforderlich. Das Genehmigungsverfahren wird mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Nach § 5 LNGG - Gesetz fand eine verkürzte Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Zur Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens wurden Gutachten insbesondere zu den Themen Luftschadstoffe, Lärm, Licht, Sicherheitstechnik, Brandschutz, landschaftspflege-rische Begleitplanung, Artenschutz, Wasserrahmenrichtlinie, Meeresstrategie-Rahmenricht-linie und Marine Studien erstellt.

Uniper FSRU Wilhelmshaven

Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) Die Firma Uniper Global Commodities SE, Holzstraße 6, 40221 Düsseldorf, hat mit Schreiben vom 01.06.2022 die Erteilung einer Genehmigung für den Betrieb einer Floating Storage and Regasification Unit (FSRU) sowie die Errichtung und den Betrieb wasser- und landseitiger Anlagenteile zur Anlandung und Regasifizierung von Flüssigerdgas (Liquefied Natural Gas - LNG) an der „Umschlaganlage Voslapper Groden“ (UVG) in 26388 Wilhelmshaven beantragt. Dieses Vorhaben ist Komponente eines Gesamtprojekts zur Schaffung einer LNG-Importstruktur zur Anlandung von Flüssigerdgas an der UVG in Wilhelmshaven. Über das LNG-Terminal sollen LNG-Mengen zur Erzeugung von jährlich rd. 7,5 Mrd. Nm3 Erdgas importiert werden. Neben der FSRU bedarf es für das Gesamtvorhaben einer zusätzlichen Anlegerstruktur am Bestandsbauwerk der UVG sowie einer LNG-Anbindungsleitung von der Gasübergabestation auf dem Betriebsgelände der Uniper Global Commodities SE zum Einspeisepunkt Etzel, wo eine Einspeisung in das Ferngasnetz erfolgt, die jedoch nicht Gegenstand dieses Genehmigungsverfahrens sind. Das beantragte Vorhaben umfasst insbesondere folgende Anlagneteile und Nebeneinrichtungen: schiffsbezogen • Anlage zur Lagerung von tiefkaltem, verflüssigten Erdgas mit einem Fassungsver-mögen von 80.000 t entsprechend einem Füllvolumen von rd. 170.000 m³ sowie • Betrieb von Feuerungsanlagen (2 Dampfkesselanlagen) mit einer Feuerungswärmeleistung von insgesamt 130 MW zur Regasifizierung des verflüssigten Erdgases see- und landseitig • zwei Hochdruckerdgasverladearme (HDEV) für Erdgas auf dem neuen Anlegerkopf vor Anleger 1 an der Umschlaganlage Voslapper Groden gem. Planfeststellung des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) – Direktion – vom 04.10.2022, Az.: D 6 O 5-62025-817-012 • Gashochdruckleitung (Gas-HD-Leitung) vom neuen Anlegerkopf vor Anleger 1 auf der UVG bis an Land zum Einspeisepunkt der LNG-Anbindungsleitung von Wil-helmshaven nach Etzel - Wilhelmshaven-Anbindeleitung (WAL) - der Open Gride Eu-rope GmbH, Essen (OGE), Planfeststellung des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) vom 19.08.2022, Az. L1.4/L67301/01-32_07/2022-0013 • brandschutz- und sicherheitstechnischen Einrichtungen sowie die leittechnischen Ein- richtungen zum späteren Betrieb der Gas-HD-Leitung auf dem Löschkopf und dem Anleger 1 • weitere betriebsbezogene Nebenanlagen. Das Vorhaben bedarf der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gemäß der §§ 4 und 10 BImSchG in Verbindung mit § 1 sowie den Nrn. 9.1.1.1 und 1.1 des Anhangs 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV).

Durchführung baulicher Anpassungen in der Fischaufstiegsanlage und strukturverbessernder Maßnahmen in der Ausleitungsstrecke an der Wasserkraftanlage am Weißen Regen in Haibühl

An der Wasserkraftanlage am Weißen Regen in Haibühl in der Gemeinde Arrach sind bauliche Anpassungen in der Fischaufstiegsanlage und strukturverbessernde Maßnahmen in der Ausleitungsstrecke geplant. Diese Maßnahmen dienen der Optimierung der Fischaufstiegsanlage sowie der Gewässerdurchgängigkeit. Die vorhandene Stauanlage stellt ein Durchgängigkeitshindernis für Fische dar. Zur Herstellung der aufwärtsgerichteten Durchgängigkeit wurde daher eine Fischaufstiegsanlage erstellt. Der Raugerinne Beckenpass überwindet auf einer Länge von 40 m einen Höhenunterschied von 1,60 m. Dies ergibt ein Gefälle von I = 1:27. Der Mindestabfluss von 150 l/s wird über insgesamt 18 Becken in das Hochwasserentlastungsgerinne abgegeben, das im weiteren Verlauf in der Ausleitungsstrecke mündet und den restlichen Höhenunterschied von ca. 90 cm überwindet. Bisher besitzen die Öffnungen zwischen den Becken die Maße: 0,86 m x 0,16 m (B x H). Durch die Einengung der Schlitzöffnung auf 0,39 m erhöht sich die Wassertiefe, wodurch sich die Passierbarkeit für die Zielfischarten Äsche und Koppe erleichtern wird. Im Hochwasserentlastungsgerinne, das einen Teil der Fischwanderhilfe darstellt, sind weitere Anpassungen geplant, um die Durchgängigkeit zu verbessern. Durch die Einbringung von Störsteinen (Ø ~ 1,00 m) soll die Strömungsgeschwindigkeit partiell verringert werden, was den Aufstieg für die Zielfischarten erleichtert. Zudem soll im Bereich der Wiedereinleitungsstelle in den Weißen Regen durch Wasserbausteine eine Lockströmung ausgebildet werden, die den Schwimmkorridor für Fische anzeigt. Ebenso soll die Ausleitungsstrecke durch verschiedene Strukturmaßnahmen hinsichtlich der Lebensraumqualität für aquatische Lebewesen verbessert werden. Insbesondere im Bereich des Einlaufs von Fischaufstiegsanlage und Turbine sollen Störsteine zu Strömungsveränderungen führen, die auf lange Sicht zur Anlandung von Geschiebe oder zur Ausbildung von Kolkstellen führt.

Küstenschutzprojekt auf Langeoog startet planmäßig

Langeoog/Norden. Zehn leichte und eine schwere Sturmflut mussten die weitgehend aus Schutzdünen bestehenden Küstenschutzanlagen auf Langeoog im Winter bewältigen. An einem zum Schutz der Dünen vorgelagerten Sanddepot war es dabei zu erheblichen Sandverlusten gekommen. Mit 450.000 Kubikmetern Sand will der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) gegensteuern und so wieder für ein optimales Schutzniveau auf der Ostfriesischen Insel sorgen. Die entsprechenden Aufspülungsarbeiten beginnen Anfang dieser Woche. Zehn leichte und eine schwere Sturmflut mussten die weitgehend aus Schutzdünen bestehenden Küstenschutzanlagen auf Langeoog im Winter bewältigen. An einem zum Schutz der Dünen vorgelagerten Sanddepot war es dabei zu erheblichen Sandverlusten gekommen. Mit 450.000 Kubikmetern Sand will der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) gegensteuern und so wieder für ein optimales Schutzniveau auf der Ostfriesischen Insel sorgen. Die entsprechenden Aufspülungsarbeiten beginnen Anfang dieser Woche. Der knapp zwei Kilometer lange, zuletzt 2022 wiederhergestellte Verschleißköper vor dem Langeooger Pirolatal hat eine wichtige Aufgabe: Er schützt den eigentlichen Dünenkörper gegen die hier herrschenden starken Seegangs- und Strömungsbelastungen. „Sand wird in Sturmfluten nicht aus der Dünensubstanz, sondern aus dem Depot abgetragen und dient so gleichzeitig zur Aufhöhung des Strandes“, erklärt Prof. Frank Thorenz, Leiter der für den Schutz der Ostfriesischen Inseln zuständigen NLWKN-Betriebsstelle Norden, das Prinzip. Die Pirolataldüne selbst ist für den Schutz von Teilen der Langeooger Ortslage und des Wassergewinnungsgebiets der Insel von zentraler Bedeutung. Nachdem sich die Aufspülung bereits im Mai mit der Anlandung des erforderlichen Baugeräts am Langeooger Strand angekündigt hatte, stehen die eigentlichen Aufspülungsarbeiten nun unmittelbar bevor: Die hierzu benötigte Spülleitung ist bereits verlegt. Das knapp 85 Meter lange und 17 Meter breite Baggerschiff „Ask R“ der vom NLWKN beauftragten dänischen Spezialfirma Rohde Nielsen wird Anfang dieser Woche vor Langeoog mit den Arbeiten beginnen. Das Sanddepot soll dabei mit einer Breite von 50 Metern wiederhergestellt werden. Auch eine Erhöhung des Strandniveaus ist vorgesehen. Der Laderaum der Ask R fasst rund 2.700 Kubikmeter. Gefüllt wird er in den kommenden Wochen mit Sand, der an der Ostseite des Seegats „Accumer Ee" entnommen wird. „Hier stehen ausreichende Sandmengen zur Verfügung. Die Entnahmestelle kann sich durch die dort herrschenden starken Gezeitenströmungen, ständigen Welleneinfluss und den damit verbundenen Sandtransport auf natürliche Weise schnell wieder regenerieren“, erklärt Frank Thorenz. Bis Ende September wird das Spezialschiff zwischen der Entnahmestelle und der Koppelstation der Spülleitung vor Langeoog kreuzen, um das Sand-Wasser-Gemisch Richtung Strand zu befördern, wo der sich absetzende Sand mit Planierraupen verteilt und profiliert wird. Das Verfahren hat sich nach den Erfahrungen des NLWKN bewährt: „Langeoog ist die einzige Ostfriesische Insel, auf der bisher keine massiven Küstenschutzanlagen erforderlich waren. Unser Ziel ist es, Schutzmaßnahmen im besonders wertvollen Naturraum des Nationalparks an den natürlich ablaufenden Prozessen zu orientierten und soweit möglich den Bau massiver Küstenschutzanlagen zu vermeiden“, so Thorenz. Nicht vermeiden lässt sich indes eine Überschneidung mit der touristischen Hochsaison. „Hier können wir nur um Verständnis bei den Inselgästen werben, denn für Küstenschutzarbeiten steht leider nur das schmale Zeitfenster des Sommerhalbjahres zur Verfügung“, unterstreicht der Küstenschutzexperte. Außerdem sei die zeitliche Verfügbarkeit solcher Spezialschiffe sehr begrenzt. Der Aufspülbereich muss aufgrund der möglichen Gefahren während des Spülbetriebs teilweise gesperrt werden. Mit Beginn der winterlichen Sturmflutsaison müssen die Arbeiten abgeschlossen sein. Finanziert wird das knapp sechs Millionen Euro teure Küstenschutzprojekt auf Langeoog aus Mitteln der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes.

Öffentliche Bekanntgabe nach § 5 Absatz 2 UVPG zur Renaturierung der Erms in Bad Urach - Seeburg "Trailfinger Weg"

Bekanntgabe über den Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Feststellung der UVP-Pflicht - gemäß § 5 Absatz 2 UVPG des Ergebnisses der standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 UVPG Wasserrechtliches Verfahren zur Renaturierung der Erms in Bad Urach - Seeburg „Trailfinger Weg“ Die Gemeinde Bad Urach beantragt die wasserrechtliche Entscheidung zur Gewässerrenaturie-rung der Erms im Stadtteil Seeburg im Bereich des Trailfinger Weges 12-14. Dazu ist die Umge-staltung der Erms erforderlich. Für dieses Vorhaben ist eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Abs. 2 i.V.m. Anlage 1 Nr. 13.18.2 des Gesetzes über die Umweltverträg-lichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen. Im Bereich des Flurstücks 45/1, auf Höhe des Trailfinger Weges 12-14, wird ein ca. 45 m langer Gewässerabschnitt der Erms im Rahmen der innerörtlichen Möglichkeiten naturnah gestaltet. Der Abschnitt ist im Bestand von beiden Seiten mit Ufermauern eingefasst und ist geprägt von einem geringen Gefälle mit niedrigen Fließgeschwindigkeiten. Im Zuge der Renaturierung wird auf der rechten Uferseite im nördlichen Bereich auf ca. 18 m Länge die Betonmauer durch einen zweireihigen Blocksatz ersetzt. Im südlichen Bereich wird die bestehende Tuffsteinmauer abge-brochen und der Böschungsbereich neu gestaltet. Die Böschung wird zweistufig gestaltet, wodurch eine Wuchsfläche entsteht, welche auf Höhe der Wasserspiegellinie bei mittlerem Ab-fluss liegt. Dadurch kann sich eine für eine Wasserwechselzone typische Bepflanzung etablie-ren, zusätzlich lässt sich die Fließgeschwindigkeit bei mittlerem Abfluss leicht erhöhen, um die Anlandung von Sedimenten zu verringern. Das linke Ufer bleibt unverändert. Die standortbezogene Vorprüfung wird als überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 aufgeführten Kriterien durchgeführt. Die UVP-Pflicht besteht, wenn das Neuvorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Die Prüfung der Schutzkriterien der Anlage 3 des UVPG hat ergeben, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Hinsichtlich der Größe und Ausgestaltung des Vorhabens sind keine erheblichen Umweltauswir-kungen zu erwarten. Das Vorhaben erstreckt sich über einen ca. 45 m langen Gewässerab-schnitt der Erms. Die möglichen nachteiligen Auswirkungen, wie bspw. der Baulärm beschrän-ken sich auf die Bauphase. Durch die Gewässergestaltung und die Aufweitung des Gewässer-verlaufs wird im Bereich des Trailfinger Weges eine ökologische Aufwertung erzielt. Die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls kommt daher zum Ergebnis, dass keine erheb-lichen nachteiligen Auswirkungen zu erwarten sind, die nach § 25 Abs. 2 UVPG zu berücksichti-gen wären. Das Ergebnis dieser Feststellung wird hiermit gemäß § 5 Abs. 2 UVPG der Öffentlichkeit be-kannt gegeben. Die Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar (§ 5 Abs. 3 UVPG). Landratsamt Reutlingen, den 25.07.2023 Umweltschutzamt Untere Wasserbehörde

I. Rhein von Rhein- km 335,92 (Schleuse Iffezheim) bis Rhein-km 352,07 (deutsch-französische Grenze)

I. Rhein von Rhein- km 335,92 (Schleuse Iffezheim) bis Rhein-km 352,07 (deutsch-französische Grenze) Zusätzliche Befähigung Der Schiffsührer, der diesen Rheinabschnitt mit besonderen Risiken befährt, benötigt zum sicheren Befahren Kenntnisse über die Eigenschaften und Örtlichkeiten dieses Rheinabschnitts. Er muss den Fahrweg in der Berg- und in der Talfahrt beschreiben können. Er muss zusätzlich verfügen über detaillierte Kenntnisse der Streckencharakteristika, detaillierte Kenntnisse der Abmessungen der Schifffahrtsstraße. Zusätzlich muss der Schiffsführer Kenntnisse haben über die Strömungsmuster und -geschwindigkeiten auf diesem Rheinabschnitt und er muss wissen, wie er sein Fahrverhalten vor Ort darauf einstellen muss. Hierzu zählen insbesondere Kenntnisse über (1) außergewöhnliche Wirkung und Bedeutung der Buhnenbauwerke auf dieser Strecke (2) eine Vielzahl von Wechseln der Begegnungsseite von Backbord zu Steuerbord und umgekehrt mit der einhergehenden hohen Drehbewegung der Fahrzeuge (3) die Lage der Buhnenfelder, um deren Strömungsbeeinflussung abzuschätzen (4) die extrem hohe Dichte von Einmündung von Nebengewässern (5) Sonderregelungen für Fahrzeuge ab bestimmten Längen (6) die besonders engen Fahrwassersituationen mit den Bereichen, in denen eine Begegnung mit Schubverbänden vermieden werden sollte (7) die auftretenden stark veränderlichen Strömungsmuster und Strömungsgeschwindigkeiten (8) Regelungen zur Mindestgeschwindigkeit von Schubverbänden (9) die besonderen Anforderungen, die durch die Vielzhal von Kleinfahrzeugen verursacht werden, die hydromorphologischen Eigenschaften dieses Rheinabschnittes kennen und wissen, wie er darauf zu reagieren hat. Hierzu zählen insbesondere Kenntnisse über (1) die veränderliche Beschaffenheit des Untergrundes von Kiesbänken über Buhnenfelder bis hin zu feinem Sediment (2) starke Tendenz zur Bildung von Anlandungen mit der Entstehung von Fehlstellen in der Fahrrinne (3) die Tiefenverhältnisse auch im Fahrwasserbereich, um bei der Passage der talfahrenden Fahrzeuge ausweichen zu können oder den optimalen Bergweg zu nutzen (4) Position und Lage von Notliegeplätzen bzw. Notwendemöglichkeiten bei unvorhersehbaren Sperren (5) die Vielzahl von Gefahrenstellen. Stand: 14. April 2023

LNG-Terminal Wilhelmshaven - Betrieb einer FSRU durch die Fa. Uniper Global Commodities SE - Wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Abwässern in die Jade

Als Reaktion auf den Ukraine-Krieg und die Abhängigkeit Deutschlands von russischen Erdgaslieferungen ist der schnelle Aufbau von Anlagen zur Anlandung, Regasifizierung und Einspeisung von Flüssigerdgas (Liquefied Natural Gas – LNG) einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Leitungs- und Hafeninfrastruktur vorgesehen. Hierzu plant die Uniper Global Commodities SE (im Folgenden kurz „Uniper“), Holzstraße 6, 40211 Düsseldorf, den Betrieb einer sog. Floating Storage and Regasification Unit (FSRU) an dem neuen Anlegerkopf, der seeseitig vor dem bestehenden Anleger 1 der Umschlaganlage Voslapper Groden (UVG) vor Wilhelmshaven errichtet wurde. Für den Betrieb dieser stationären schwimmenden Anlage zur Einfuhr, Entladung, Lagerung und Wiederverdampfung von LNG hat Uniper beim NLWKN die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß den §§ 8, 9 Abs. 1 Nr. 4, 10, 12 und 57 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. § 2 der Verordnung zur Regelung des Verfahrens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen (Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung - IZÜV) und den §§ 5, 7 und 10 des Gesetzes zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNG-Beschleunigungsgesetz – LNGG) beantragt. Gegenstand des vorliegenden Erlaubnisantrages ist die Einleitung der beim Betrieb der FSRU anfallenden Abwässer in einer Menge bis zu 7,02 m³/s, 25.269 m³/h, 530.095 m³/d und 177.780.775 m³/a in die Jade. Für die Zulassung dieser Gewässerbenutzungen ist das LNG-Beschleunigungsgesetz gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 LNGG anzuwenden. Da eine beschleunigte Zulassung des beantragten Vorhabens geeignet ist, einen relevanten Beitrag zu leisten, um eine Krise der Gasversorgung zu bewältigen oder abzuwenden, hat die Erlaubnisbehörde in diesem Erlaubnisverfahren das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) gemäß § 4 Abs. 1 LNGG nicht anzuwenden.

Hochwasserschutz an der Ilm im Bereich Fischerhütte in Ilmenau

Das Bauvorhaben beginnt bei der Station 121+815 und endet bei der Station 121+460. Die Gesamtlänge beträgt 355 m. Brücke 1 Die vorhandene Brücke wird abgerissen und durch eine neue Stahlbetonbrücke ersetzt. Sie erhält eine lichte Weite von 10 m. Die Konstruktionsunterkante wird angehoben auf 472,14 mNHN. Die Querschnittsgeometrie wird aufgrund der bestehenden Zwangspunkte beibehalten (5,50 m Fahrbahnbreite und einem einseitigen Fußweg). Die Gewässerböschung erhält in diesem Bereich einen Steinsatz. Oberstrom wird eine Ufermauer an die neue Brücke angepasst. Brücke 2 Die vorhandene Brücke wird abgerissen und durch eine neue Stahlbetonbrücke ersetzt. Sie erhält eine lichte Weite von 9,24 m. Die Konstruktionsunterkante wird beibehalten auf 471,95 mNHN. Die Fahrbahnbreite beträgt 3,20m. Die Brücke wird für eine Verkehrslast von maxi-mal 30 t errichtet. Das linke Widerlager wird an die neue Ufergestaltung angepasst. Das rechte Widerlager wird abgebrochen und neu errichtet. Die neuen Ufermauern fügen sich an die Brücke an. Brücke 3 Die vorhandene Brücke wird abgerissen und durch eine neue Stahlbetonbrücke ersetzt. Sie erhält eine lichte Weite von 8,20 m. Die Konstruktionsunterkante wird angehoben auf 471,41 mNHN. Die Fahrbahnbreite beträgt 5,50 m. Zusätzlich werden beidseitigen Fußwege angeordnet. Brücke 4 - Pegel Die vorhandene Brücke wird abgerissen und durch eine neue Fußgängerbrücke/Stahlbetonbrücke ersetzt. Sie erhält eine lichte Weite von 8,25 m. Die Konstruktionsunterkante wird angehoben auf 470,41 mNHN. Die Brückenbreite beträgt 2,50 m. Oberhalb der Brücke 1 wird rechtsseitig das Gewässerprofil aufgeweitet, vorhandene Anlandungen entfernt und eine 3 m lange Ufermauer errichtet. Zwischen der Brücke 1 und 2 wird das Gewässerprofil verbreitert auf mindestens 7 m. Hierfür werden die vorhandenen Ufermauern vollständig abgebrochen und das Gelände neu modelliert. Die Böschungsneigungen betragen 1 : 1,5 bis 1 : 2. Die Ufermauern im Bereich des Betriebsgeländes K+B werden nicht verändert. Um die anstehende Bebauung zu schützen ist eine 20 m lange und bis zu 0,50 hohe Verwallung vorgesehen. Rechtsseitig ist eine Einfahrtsrampe zur Ilm für Unterhaltungsarbeiten vorgesehen. Sie erhält eine Längsneigung von 1 : 7,5 und eine Fahrbreite von 3,0 m. Zur Strukturverbesserung der Ilm sind Aufweitungen des Gewässers mit dem Einbau von Störsteinen und die Herstellung von Unterständen vorgesehen. Eine Verbreiterung des Gewässerprofiles auf mindestens 7 m erfolgt auch zwischen den Brücken 2 und 3. Die neue Böschungsneigung beträgt dann 1 : 1,5. Am linken Uferbereich wird eine neue Ufermauer 0,50 m breit und 1, 67 m hoch errichtet. Die Mauer wird mit Naturstein verkleidet und mit einer Natursteinabdeckplatte versehen. Rechtsseitig wird eine Stahlbeton-mauer mit einer Höhe von 2,62 m errichtet. Auch diese Mauer wird mit Naturstein verkleidet und abgedeckt. Auf der rechten Uferseite wird das Gelände neu gestaltet im Abschnitt zwischen der Brücke 3 und 4. Die vorhandene Ufermauer wird abgebrochen und eine neue Stahlbetonmauer mit einer Höhe von 2,37 m errichtet. Auch diese wird verkleidet und abgedeckt mit Naturstein. Weiterhin wird in diesem Abschnitt die Geländeböschung neu modelliert. Im Gewässerabschnitt sind Aufweitungen und der Einbau von Störsteinen vorgesehen. Bestehende Gebäude werden abgebrochen. Das Kontorhaus und ein Gebäude an der Brücke 3 bleiben erhalten. Das Gewässer wird für die Durchführung der notwendigen Hochwasserschutzmaßnahmen in weiten Bereichen vom Bewuchs befreit. Nach Umsetzung des Vorhabens ist eine Neubepflanzung von ortstypischen Gehölzen im Uferbereich vorgesehen. Die Zuwegung zum Vorhabensbereich erfolgt über die Brücken 1 und 3. Eine Koordinierung der Brückenneubauten muss bestimmt werden.

Schadensbeseitigung im Mündungsbereich der Loquitz in die Saale

Der Abschnitt befindet sich zwischen Fluss-km 282+370 und 282+880. Der Abschnitt besitzt eine Gesamtlänge von ca. 510 m. Es werden mehrstufige differenzierte Entfernungen von Anlandungen in der Saale im Bereich der Loquitzmündung, die Modellierung des Flussbettes zur Verbesserung des Kiestransportes, die Sicherung des Ufers am nördlichen Saaleufer im Bereich des Kolkes und am südlichen Saaleufer zwischen Mühlgraben und Loquitzmündung mit Wasserbausteinen vorgesehen. Die Kiesentnahme erfolgt in zwei Schritten. Die Erstentnahme von Kies beträgt 2.700 m³. Die Menge und der Standort der zweiten Entnahme erfolgt erst nach Abstimmung mit der TLUG, mit der ökologischen Baubegleitung, der UNB, dem Angelverband und dem NABU e.V.. Zur Strömungslenkung werden am linken Ufer der Saale ein Leitsporn und am rechten Saaleufer Buhnen errichtet. Die genaue Lage der Buhnen wird nach der ersten Kiesentnahme festgelegt. Der Leitsporn wird im Bereich der linken Saaleböschung Fluss-km 282+660,0 mit einer Kronenbreite von 3,0 bis 4,0 m und einer 0,5 m hohen Mittelwasserabflusshöhe errichtet. Er erhält eine Böschungsneigung von 1 : 2. Die Buhnen (3 Stück) sind im Bereich der rechten Saaleböschung Fluss-km 282+720 bis 282+860 vorgesehen. Diese erhalten eine Kronenbreite von 3,0 m und eine Höhe von 0,75 bis 1,3 m. Zwei feste Zufahrten in Schotterbauweise werden für die künftigen Unterhaltungen errichtet. Mit Hilfe des Bauvorhabens soll der Gewässerunterhaltungsaufwand reduziert werden. Durch die künstliche Verbauung des Oberlaufes der Saale und die hohen Geschiebemengen aus der Loquitz entstehen im Mündungsbereich hohe Kiesablagerungen. Auf den Kiesanlandungen kommt es zu einem starken Gehölzaufwuchs. Dieser wurde bereits 2014 gerodet. Die betroffenen Lagerflächen und Baustellenzufahrten werden nach der Baumaßnahme vollständig wiederhergestellt und der natürlichen Sukzession überlassen. Die Baustellenzufahrt ist bereits als Schotterfläche vorhanden. Diese wird lediglich verbreitert und für die erforderliche Traglast verstärkt. Wegen der Unzugänglichkeit müssen Arbeiten vom Wasser aus erfolgen.

Uniper FSRU Wilhelmshaven

Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) Die Firma Uniper Global Commodities SE, Holzstraße 6, 40221 Düsseldorf, hat mit Schreiben vom 01.06.2022 die Erteilung einer Genehmigung für den Betrieb einer Floating Storage and Regasification Unit (FSRU) sowie die Errichtung und den Betrieb wasser- und landseitiger Anlagenteile zur Anlandung und Regasifizierung von Flüssigerdgas (Liquefied Natural Gas - LNG) an der „Umschlaganlage Voslapper Groden“ (UVG) in 26388 Wilhelmshaven beantragt. Dieses Vorhaben ist Komponente eines Gesamtprojekts zur Schaffung einer LNG-Importstruktur zur Anlandung von Flüssigerdgas an der UVG in Wilhelmshaven. Über das LNG-Terminal sollen LNG-Mengen zur Erzeugung von jährlich rd. 7,5 Mrd. Nm3 Erdgas importiert werden. Neben der FSRU bedarf es für das Gesamtvorhaben einer zusätzlichen Anlegerstruktur am Bestandsbauwerk der UVG sowie einer LNG-Anbindungsleitung von der Gasübergabestation auf dem Betriebsgelände der Uniper Global Commodities SE zum Einspeisepunkt Etzel, wo eine Einspeisung in das Ferngasnetz erfolgt, die jedoch nicht Gegenstand dieses Genehmigungsverfahrens sind. Das beantragte Vorhaben umfasst insbesondere folgende Anlagenteile und Nebeneinrichtungen: schiffsbezogen • Anlage zur Lagerung von tiefkaltem, verflüssigten Erdgas mit einem Fassungsver-mögen von 80.000 t entsprechend einem Füllvolumen von rd. 170.000 m³ sowie • Betrieb von Feuerungsanlagen (2 Dampfkesselanlagen) mit einer Feuerungswärmeleistung von insgesamt 130 MW zur Regasifizierung des verflüssigten Erdgases see- und landseitig • zwei Hochdruckerdgasverladearme (HDEV) für Erdgas auf dem neuen Anlegerkopf vor Anleger 1 an der Umschlaganlage Voslapper Groden gem. Planfeststellung des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) – Direktion – vom 04.10.2022, Az.: D 6 O 5-62025-817-012 • Gashochdruckleitung (Gas-HD-Leitung) vom neuen Anlegerkopf vor Anleger 1 auf der UVG bis an Land zum Einspeisepunkt der LNG-Anbindungsleitung von Wil-helmshaven nach Etzel - Wilhelmshaven-Anbindeleitung (WAL) - der Open Gride Eu-rope GmbH, Essen (OGE), Planfeststellung des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) vom 19.08.2022, Az. L1.4/L67301/01-32_07/2022-0013 • brandschutz- und sicherheitstechnischen Einrichtungen sowie die leittechnischen Ein- richtungen zum späteren Betrieb der Gas-HD-Leitung auf dem Löschkopf und dem Anleger 1 • weitere betriebsbezogene Nebenanlagen. Das Vorhaben bedarf der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gemäß der §§ 4 und 10 BImSchG in Verbindung mit § 1 sowie den Nrn. 9.1.1.1 und 1.1 des Anhangs 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV).

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