Das Projekt "REACH in der Praxis: Vermittlung von Erfahrungen aus der 1. Registrierungsphase sowie neuer Bewertungskonzepte zum Aufbau und Erhalt der Expertise bei der Umsetzung der REACH-Verordnung durch beteiligte Akteure" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH durchgeführt. Mit Inkrafttreten der REACH-Verordnung haben die Unternehmen sowie die Vollzugsbehörden in Bund und Ländern eine Reihe neuer Aufgaben und Pflichten erhalten. Die unter REACH für die Bewertung von Stoffen zuständigen Bundesbehörden haben einen zentralen Helpdesk eingerichtet und leisten umfassende Beratung für Hersteller, Importeure, nachgeschaltete Anwender und andere betroffene Kreise. Darunter fallen auch die Vollzugsbehörden der Länder, die Hilfestellung benötigen, um den Überwachungspflichten unter REACH nachzukommen. Die seit dem Inkrafttreten von REACH gemachten Erfahrungen haben gezeigt, dass die Leitfäden in vielen Punkten noch nicht praxistauglich sind und viele Fragen aufweisen. Beispielsweise ist Unternehmen unklar, wie notwendige Daten zur Durchführung einer Expositionsschätzung zu beschaffen sind oder wie die Vollzugsbehörden Zugang zu den REACH-Daten bekommen können. Die Erfahrungen aus der 1. Registrierungsphase müssen in die Praxis getragen werden und insbesondere KMU, nachgeschaltete Anwender sowie die Überwachungsbehörden in den Bundesländern müssen über die aktuellen Entwicklungen informiert werden. Weiterhin ist für die zuständigen Überwachungsbehörden bisher kein anwendbares Konzept vorhanden, wie die unter REACH generierten Informationen für die Vollzugsbehörden aufbereitet und von diesen angewandt werden können. Zu diesen Informationen gehören sowohl stoffbezogenen Daten als auch die Ergebnisse der von der ECHA durchgeführten Dosierbewertungen. Dies betrifft vor allem die von der ECHA an die Registranten gerichteten Schreiben zur Beseitigung von Mängeln in der Stoffregistrierung, die nicht mittels einer formalen Entscheidung adressiert werden können. Ziel ist die Unterstützung der einzelnen Akteure in ihren Pflichten gem. REACH-VO durch Informationsveranstaltungen, Übungen, Diskussionsrunden, Vorschläge zur Einordnung von REACH-Pflichten in bestehende Pflichten sowie die Vernetzung kompetenter Ansprechpartner in Bund und Ländern.
Das Projekt "Second Arctic Science Ministerial (ASM2)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesministerium für Bildung und Forschung durchgeführt. In response to the achievements of the US-administration under the first Arctic Science Ministerial (ASM1), the European Commission, the Republic of Finland and the Federal Republic of Germany agreed to co-host the second (ASM2) in the autumn of 2018. The Ministerial will not be an Arctic Council event, but connection is ensured by one of the organisers, Finland, holding the chairmanship of the Arctic Council between May 2017 and May 2019. The four themes discussed at the ASM1 and the relevant deliverables will be subjects of the Ministerial discussion in 2018 together with new themes that the organisers and the scientific community will identify as prominent. All the delegations present at the ASM1 will be invited along with other governments engaging in Arctic Science. The participation of indigenous communities from the Arctic region is considered a priority. Their traditional knowledge and understanding of their natural environment is an essential element which contributes significantly to scientific understanding. Representatives of different Arctic community organizations from various Arctic countries around the world will be invited to take part in the Ministerial. The ASM2 will take place over two days. On the first day, a Science Conference will showcase the latest achievements in relation with the deliverables agreed under the thematic areas defined by the Washington White House Conference in 2016. Scientific advances presented in the ASM1 deliverables, as well as a necessary future commitment, will be the core of the discussion, open to many different stakeholders, policy-makers, NGOs, media. These discussions will prepare the ground for the high-level segment that will take place the second day. The release of a Joint Statement will be one of the main objectives of the Ministerial meeting together with a report on the actions implemented in the previous two years and an updated list of deliverables that will generate results in the following years.
Das Projekt "Klärung der technischen und rechtlichen Möglichkeiten und Erarbeitung von Lösungen zur Nutzung von unter REACH generiertzen Daten für umweltrelevante Vollzugsmaßnahmen auf allen Ebenen der deutschen Behörden bzw. Gesetzesvollzügen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von denkbares GmbH durchgeführt.
Das Projekt "Dialog mit Expertinnen und Experten zum EU-Rechtsakt für Umweltinspektionen - Austausch über mögliche Veränderungen im Vollzug des EU-Umweltrechts" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Ziel des Projektes ist es, die praktischen Auswirkungen möglicher Änderungen der europäischen Anforderungen für den Vollzug des europäischen Umweltrechts im deutschen Umsetzungs- und Vollzugssystem einschließlich etwaiger unnötiger Belastungen von Vollzugsbehörden bzw. anderen Normadressaten zu erkennen und Optimierungsvorschläge zu erarbeiten. Diese Vorschläge sollen die Erreichung von Umweltschutzzielen, die unionsweite Verbesserung der Anwendung des EU-Umweltrechts und die angestrebte Angleichung von Wettbewerbsbedingungen innerhalb der Union unterstützen. Zur Schätzung der Wirkungen auf die jeweils bestehende Vollzugspraxis, aber auch zur Frage, welche Veränderungen dort wünschenswert wären bzw. welche andererseits zu Standardabbau mit negativen Folgen für den Umweltschutz führen könnten, ist die Einschätzung der zuständigen Fachleute in den Vollzugbehörden unverzichtbar. Die Optimierungsvorschläge werden daher im fachlichen Dialog mit Vollzugsexpertinnen und -experten entwickelt und überprüft.
Das Projekt "Evaluierung der Altholzverordnung im Hinblick auf eine notwendige Novellierung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fachhochschule Münster, Fachbereich Bauingenieurwesen durchgeführt. Die Altholzverordnung datiert aus dem Jahr 2002. Seitdem haben sich sowohl auf dem Gebiet der Sortiertechnik als auch bei der Probenahme und Analytik Veränderungen gegenüber dem damaligen Stand der Technik ergeben. Darüber hinaus sind Defizite bei der Umsetzung der Anforderungen an die stoffliche Verwertung von Altholz bekannt, z. B. bei der Einstufung der Althölzer in die Altholzkategorien und deren Getrennthaltung. Die Ursachen hierfür sind vielfältig und bislang nicht abschließend untersucht. Mit dem Vorhaben sollen daher eine umfassende Evaluation der bestehenden Regelungen der Altholzverordnung durchgeführt und Umsetzungsdefizite aufgezeigt werden. Hierbei sind auch mögliche Vollzugsprobleme bei der Überwachung von Altholzexporten und -importen einzubeziehen. Außerdem ist zu überprüfen, inwieweit die Altholzverordnung an die technischen und analytischen Fortschritte seit dem Jahr 2002 angepasst werden muss. Kaskadennutzung und alternative stoffliche Verwertungsmöglichkeiten für Altholz sowie der Eintrag von Schadstoffen aus neuen Holzmaterialien sind ebenfalls mit zu betrachten. Das Vorhaben soll durch einen Expertenkreis begleitet werden, mit Experten aus Vollzugsbehörden und aus der Entsorgungswirtschaft. Auf Basis der Evaluation sind in einem zweiten Schritt praktikable Anpassungsvorschläge für eine Weiterentwicklung der Altholzverordnung zu erarbeiten.
Das Projekt "Untersuchungen zur Abfallbeseitigung an Bundesautobahnen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) durchgeführt. Die Sammlung der Reiseabfaelle und insbesondere des an den Bundesfernstrassen und ihren Nebenanlagen widerrechtlich abgelagerten Muells (z.B. Sperrmuell) ist sehr personalintensiv und verursacht erhebliche Kosten. Steigende Deponiegebuehren fuehren zu einer zusaetzlichen Erhoehung der Entsorgungskosten. Aufbauend auf einer Untersuchung, die von der BASt in den Jahren 1989/90 durchgefuehrt wurde (FP 89 619), soll die derzeitige Entsorgungspraxis der Strassenbauverwaltungen erhoben und bewertet sowie Hinweise fuer eine effizientere Durchfuehrung der Abfallbeseitigung abgeleitet werden.
Das Projekt "Harmonisierungsbedarf im Rahmen der Administration des EU-Emissionshandels als System der Mehrebenenverwaltung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Das europäische Emissionshandelssystem ist in der dritten Handelsperiode in hohem Maße von einer Vernetzung der beteiligten Behörden in den Mitgliedstaaten und der europäischen Kommission gekennzeichnet. Hinzu kommen die in der Kommunikation und Abstimmung auch bei Vollzugsfragen häufig zwischengeschalteten Ministerien in den Mitgliedstaaten. Diese vernetzten Verwaltungsstrukturen sind vor allem in den Bereichen Zuteilung und Auktionierung, Akkreditierung und Verifizierung, Registerführung sowie teilweise auch in den Bereichen Monitoring und Sanktionierung gegeben. Gleichzeitig ist das Verwaltungsverfahren als solches mangels eines einheitlichen europäischen Verwaltungsverfahrensrechtes in diesem Mehrebenensystem kaum geregelt. Kompetenzen, Zuständigkeiten und Rechtsschutzmöglichkeiten sind teilweise unklar und die Kommunikationswege häufig umständlich und die Abstimmungen und Entscheidungen deshalb langwierig. Das Vorhaben soll die Defizite der vorhandenen Regelungen unter Berücksichtigung der ersten praktischen Erfahrungen und anhand konkreter Fragestellungen im laufenden Vollzug analysieren. Die Analyse soll sich an folgenden Leitfragen orientieren: 1) Kann bzw. muss das Verwaltungsverfahren und die Zusammenarbeit besser und ggf. einheitlich geregelt und ausgestaltet werden (Harmonisierung der Verwaltungsverfahren und Zusammenarbeit). 2) Gibt es Bedarf für eine Abgrenzung der Kompetenzen zwischen der EU-Kommission und den beteiligten zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten. 3) soll das Für und Wider einer stärkeren Zentralisierung der Administration des EU-Emissionshandels unter Berücksichtigung der differenziert zu betrachtenden Verwaltungsbereiche in Form der Schaffung einer zentralen europäischen Emissionshandelsbehörde erörtert werden.
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