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Teilprojekt 5: Festlegung von Mindestanforderungen an Beleuchtungsanlagen

Das Projekt "Teilprojekt 5: Festlegung von Mindestanforderungen an Beleuchtungsanlagen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Bauphysik durchgeführt. Ziel des Forschungsprojektes war die Entwicklung genauerer Bewertungsansätze für die Beurteilung der Energieeffizienz von Belechtungsanlagen (künstliche Beleuchtung und Versorgung mit Tageslicht), die für eine normative Umsetzung geeignet sind. Die Erkenntnisse aus dem Forschungsvorhaben sollen dazu geeignet sein, in die entsprechenden rechtlichen Verordnungen einzufließen. Ausgangslage: Im Rahmen dieses Teilprojektes waren im Kontext der Teilprojekte 1 bis 4 Mindestanforderungen an die Beleuchtung zu entwickeln. Darüber hinaus war eine Analyse des Energieeinspargesetzes hinsichtlich möglicher weiterer Anforderungen an die Beleuchtung durchzuführen. In der Potentialanalyse waren für den Verordnungsgeber geeignete Vorschläge für Anforderungen an die Energieeffizienz der Beleuchtung von Nichtwohngebäuden zu entwickeln und mit einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu hinterlegen. Konzept: In Anlehnung an Ansätze aus der Heizungstechnik wurde das Konzept der Aufwandszahlen für Beleuchtung aufgestellt. Hierbei waren Konventionen bzgl. der energetischen Bewertung von Licht (Lampenspektren) und Lichtverteilungen in Räumen zu treffen. Die Methodik wurde ausgearbeitet, an umfassenden Beispielen erprobt und in das Verfahren der DIN V 18599-4 integriert. Nach Nutzungsart differenziert wurden typische beleuchtungstechnische Ausstattungen analysiert und zusammengetragen. Aus einer Analyse der EnEV im Bereich Beleuchtung wurden verschiedene Empfehlungen entwickelt. So wurde beispielsweise ein Vorschlag zur Anpassung des Referenzgebäudeverfahrens mit einhergehender Erhöhung der energetischen Effizienz in der Beleuchtung entwickelt. Für den Bestand wurden gekoppelte energetisch-wirtschaftliche Betrachtungen durchgeführt und verschiedene Herangehensweisen für mögliche Anforderungen zur Außerbetriebnahme alter Beleuchtungsanlagen konzipiert. Ergebnisse: In dem Teilprojekt wurde die Systematik der Aufwandszahlen neu entwickelt und in die Überarbeitung der DIN V 18599 eingebracht. Konkrete Vorschläge für die Überarbeitung des Referenzgebäudes im Bereich der Beleuchtung wurden erarbeitet. Wege, den Sanierungsstau in der Bestandsertüchtigung von Beleuchtungsanlagen in der EnEV zu fassen, wurden aufgezeigt. Es wurde ein Lösungsvorschlag zum Umgang mit nicht fest installierten Beleuchtungssystemen in Innenräumen aufgezeigt.

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