[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] HANDBUCH
ENTSORGUNGSPLANUNG FÜR DEN KOMMUNALEN
TIEF- UND STRASSENBAU IN RHEINLAND-PFALZ
IMPRESSUM
Herausgeber: Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU)
Kaiser-Friedrich-Str. 7 • 55116 Mainz
Tel.: 06131 6033-0 www.lfu.rlp.de
Redaktion:Viktoria Meiser, Sabine Zerle, Kevin Handke
Titelbild:Tiefbauarbeiten mit verschiedenen Baumaschinen, One more picture, Limburg
Layout:LfU
2. Auflage November 2024
© LfU 2024
Nachdruck und Wiedergabe nur mit Genehmigung des Herausgebers
Zur besseren Lesbarkeit wird in dieser Publikation das generische Maskulinum verwendet. Die hier
verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf
alle Geschlechter.
Mitglieder der Arbeitsgruppe „Aktualisierung Handbuch Entsorgungsplanung“
Sven Elberskirch Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Stefan FabisziskyLandesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Eike Grabowski Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz
Harald GuggenmosVerbandsgemeindewerke Schweich (GStb)
Kevin Handke Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (Obmann)
Dirk Lorig SAM Sonderabfall-Management GmbH Rheinland-Pfalz
Viktoria Meiser Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz
Dr. Reinhard MeuserMinisterium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz
Dr. Kai Mifka Stadt Koblenz
Tobias Pein Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Günther PietrzykStruktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Sabine Zerle Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (vormals)
Handbuch Entsorgungsplanung Tief- und Straßenbau
3
Inhalt
Abkürzungsverzeichnis
Glossar8
Vorwort16
1Vorerkundung17
2Umwelttechnische Untersuchung18
2.1Qualitätssicherung bei der Untersuchung18
2.2Ermittlung des Untersuchungsbedarfs19
2.3Verzicht auf Untersuchung und Wiederverwendung vor Ort20
2.4Allgemeine Anforderungen an die Probenahmeplanung22
2.5Entsorgungswege und Untersuchungen
2.5.1 Probenbildung und Probenvorbereitung
2.5.2 Untersuchung des Straßenkörpers
2.5.3 Untersuchung des Straßenrandbereichs
2.5.4 Untersuchung des Untergrundes22
23
24
25
25
2.6Darstellung und Auswertung26
3
4
6
Entsorgungskonzept28
3.1Abfalleinstufung, Nachweis- und Registerführung30
3.2Straßenaufbruch
3.2.1 Ausbauasphalt
3.2.2 Teer-/pechhaltiger Straßenaufbruch
3.2.3 Sonstiger Straßenaufbruch31
32
32
32
3.3Bodenmaterialien
3.3.1 Auf- und Einbringen von Materialien in den Boden
oder die Herstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht
3.3.2 Verwertung unterhalb/außerhalb der durchwurzelbaren
Bodenschicht bei bodenähnlichen Anwendungen
3.3.3 Verwertung in technischen Bauwerken
3.3.4 Verwertung auf Deponien32
40
40
41
3.4Mineralische Bauabfälle42
3.5Vermeidung, Wiederverwendung und Umlagerung
42
3.5.1 Vermeidung, insbesondere Verbleib schadstoffhaltiger Materialien
42
3.5.2 Wiederverwendung –
Bodenmaterial als Nebenprodukt von Baumaßnahmen
43
3.5.3 Wiedereinbau und Umlagerung von gefährlichen Abfällen auf der Baustelle 44
3.6Zwischenlagerung und Behandlung44
3.7Entsorgung von Kleinmengen46
34
Handbuch Entsorgungsplanung Tief- und Straßenbau
4
5
Ausschreibung und Beauftragung
48
4.1Vergabe von umwelttechnischen Untersuchungen
48
4. 2Bau- und Entsorgungsleistungen
50
4.3Anzeige und Erlaubnis zum Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von Abfällen 52
4.4Grenzüberschreitender Abfalltransport
53
4.5Anzeige- und Dokumentationspflichten
4.5.1 Anzeige- und Dokumentationspflichten bei der Verwendung nach EBV
4.5.2 Nachweis- und Registerpflichten gemäß NachwV
4.5.3 Anzeige- und Dokumentationspflichten bei Verwendung nach BBodSchV
54
54
55
56
Praxisbeispiele
5. 1
Vermeidung des Anfalls mineralischer Abfälle am Beispiel der Sanierung einer
innerstädtischen Straße
58
58
5.2Unmittelbare Wiederverwendung anfallender Böden und mineralischer Baustoffe am
Beispiel des Neubaus einer Großbrücke
59
5.3Verwendung von Bodenmaterial auf landwirtschaftlichen Flächen (geogene
Hintergrundwerte)59
Ausbau/Erneuerung einer Ortsdurchfahrt (Bauen im Überschwemmungsbereich)60
5.4
6Behörden und Aufgaben
Bereich Kreislaufwirtschaft/Abfallwirtschaft
Bereich Bau- und Naturschutz-, Wasser- sowie Bergrecht
Bereich Immissionsschutzrecht
Bereich Bodenschutzrecht
Sonderregelung im Bereich der Straßenzuständigkeit des LBM62
62
62
62
62
63
7Literatur, Vorschriften, technische Regelwerke, Gesetze, Verordnungen64
8Verzeichnis der Anlagen67
Anlage 1: Vorsorge-, Beurteilungs- und Materialwerte (EBV und BBodSchV)68
Anlage 2: Entsorgungskonzept – Zuordnungskriterien für Deponien73
Anlage 3: Entsorgungskonzept – Abfallklassifikation und Entsorgungswege74
Anlage 4: Formulare für die Dokumentationspflicht gemäß § 6 Abs. 7 BBodSchV und
Anzeigepflicht gemäß § 6 Abs. 8 BBodSchV75
Anlage 5: Zwischenlagerung – Zulassung und Anforderungen an Abfälle aus dem
kommunalen Tiefbau85
Anlage 6: Schaubild Nachweisführung für gefährliche Abfälle im eANV87
Anlage 7: Allgemeinverfügungen der SAM88
Anlage 8: Übersicht der Geodaten (Links, Ressourcen, Bezug)88
Handbuch Entsorgungsplanung Tief- und Straßenbau
5
Problemstellung:
Die Region Oberrhein verfügt über ein dichtes, stark genutztes regionales Straßennetz. Für dessen Erhaltung und Erweiterung werden große Mengen an hochwertigen Gesteinskörnungen und Bitumen benötigt, die zu verschiedenen Asphalten gemischt und eingebaut werden. Der Straßenaufbau umfasst somit neben ungebundenen Schichten auch gebundene Schichten mit unterschiedlichen Funktionen und Lebensdauern, die bei Sanierungsmaßnahmen teilweise oder komplett abgefräst werden, was zu großen Mengen von Ausbauasphalt (einige zehntausende Tonnen) führt.
Ausbauasphalt (AA) muss in Deutschland, Frankreich und der Schweiz möglichst hochwertig wiederverwertet werden, was einerseits zur Schonung der nichterneuerbaren Ressourcen Gesteinskörnung und Bitumen und andererseits zur Verringerung der Umweltbelastungen durch die Produktion, den Transport und die Lagerung dieser Ressourcen beiträgt. Zusätzlich werden die Erhaltungskosten reduziert. In Deutschland wird Ausbauasphalt derzeit entweder bei der Herstellung von Heißasphalt (direkt bzw. bei höheren Mengen nach einer Vorerwärmung auf bis zu 160 °C in Paralleltrommeln) zugegeben oder als Kaltasphalt, beim sogenannten KRC (Kaltrecycling)-Verfahren, wiederverwertet, wobei verjüngende Bitumen- oder Zementemulsionen beigemischt werden. Eine Verwendung in den Schichten ohne Bindemittel ist in Deutschland mit maximal 30 M.-% in Schichten aus RC-Material zulässig.
Durch die Verwendung von Ausbauasphalt ohne Zugabe von bitumenhaltigen Bindemitteln, können der Handel mit und die Verwertung von Ausbauasphalt gesteigert, die Beeinträchtigung der Umwelt (CO2 Emissionen, Energieverbrauch, Verbrauch natürlicher Ressourcen, Lagerung von bitumenhaltigen Abfällen) minimiert und die Kosten für die Erhaltung von Straßen reduziert werden. Somit können sich ökologische und ökonomische Nutzen für die Baulastträger von schwach belasteten Straßen in Kommunen, die etwa 50% des Straßennetzes in der Region Oberrhein ausmachen, ergeben.
Projektziele:
Im Rahmen des Projektes soll ein reger Erfahrungsaustausch zwischen den Ländern im Oberrhein über den bisherigen Umgang mit Ausbauasphalt erfolgen sowie eine neue Strategie für das Recycling von AA ohne Zusatz von bitumenhaltigen Bindemitteln für verkehrsschwache, kommunale Straßen in der Region Oberrhein entwickelt werden.
Ziele einer Anwendung der entwickelten Strategie sind die Gewährleistung einer hohen Recyclingrate von AA, die Einschränkung der negativen Einflüsse auf die Umwelt (CO2-Emissionen, Energie- und Ressourcenverbrauch, AA-aufkommen) und die Reduzierung der Straßenerhaltungskosten.
Dadurch sollen Asphalte, die schon hohe Mengen an AA enthalten oder aufgrund z.B. zahlreicher erfolgter Instandhaltungsmaßnahmen eine inhomogene Zusammensetzung aufweisen und somit zum gegenwärtigen Zeitpunkt in viel zu geringen Mengen in den Schichten ohne Bindemittel verwendet werden würden, optimal wiederverwertet werden. (Text gekürzt)