Es handelt sich um die in ihrem aktuellen Bestand bereits besonders wertvollen Flächen, die in den Bestands- und Bewertungskarten flächenscharf dargestellt und bewertet wurden. Nach den vorhandenen Informationen über Biotopstruktur und Ausbildung wurden gemäß dem Ziele-Katalog Entwicklungsziele zugeordnet.
Dargestellt ist die Verbreitung von untersuchungswürdigen Salinar-Gesteinen innerhalb der Salzstockumgrenzung zur Anlage von Wasserstoff-/Erdgas-Speicherkavernen und die maximal vertretbare Tiefe des Salzstockdaches. Die Salzstöcke sind aufgrund ihrer strukturellen Entwicklung intern komplex - aus den Salzgesteinen des Zechstein und des Rotliegend - als Doppelsalinare aufgebaut und weisen in ihren Flankenbereichen Überhänge auf. Zur Abgrenzung von untersuchungswürdigen Horizonten zur Speicherung von Wasserstoff bzw. Erdgas diente im Wesentlichen die Tiefenlage des Salzstockdaches (Top der Zechstein und Rotliegend-Ablagerungen) bis 1300 m u. NHN als maximal für die Aussolung von Kavernen vertretbare Tiefe (derzeitiger Kenntnisstand). Aus Bohrergebnissen lässt sich ableiten, dass lokal aufgrund der Ausbildung von mächtigen Hutgesteinen das solfähige Gestein auch innerhalb der ausgewiesenen Bereiche tiefer als 1300 m unter NHN liegen kann. Eine Nutzung der Flankenbereiche wird aufgrund der zu erwartenden, unterschiedlich ausgebildeten Überhänge nicht möglich sein.
Die Ingenieurgeologische Karte 1 : 50 000 (IGK50) ist aus der geologischen Karte 1 : 50 000 abgeleitet und zeigt die räumliche Verbreitung der verschiedenen Baugrundtypen in 2 m Tiefe. Darunter liegende Schichten lassen sich aus der IGK50 nicht immer ableiten. Hierfür kann die Bohrdatenbank oder das Geoarchiv des LBEG weitere Daten liefern. Mit Hilfe von Kriterien und Regeln werden Beziehungen zwischen der Beschaffenheit, der Zusammensetzung sowie der Entstehung der geologischen Einheiten und der Tragfähigkeit sowie den Risiken des Untergrundes als Baugrund hergestellt. Dabei wurden unterschiedliche geologische Einheiten mit ähnlichen geotechnischen Eigenschaften zu einem Baugrundtyp zusammengefasst. Für die Abtragung der Bauwerkslasten in den Untergrund sind oberflächennahe Schichten von untergeordneter Bedeutung, weil für eine frostfreie Gründung eine Einbindetiefe der Fundamente von mindestens 0,8 m erforderlich ist. Torf ist ein besonders riskanter Baugrund, der auf Belastungen durch Bauwerke oder Grundwasserabsenkungen mit starken Sackungen reagiert. Geringmächtige Überlagerungen von 0 bis 2 m werden daher nur berücksichtigt, wenn es sich um Torf handelt, der in diesen Fällen schraffiert dargestellt wird. Aus den Baugrundtypen können generelle Informationen für Gründungsmaßnahmen und ggf. weitere Sicherheitsmaßnahmen abgeleitet sowie gezielte projektbezogene Untersuchungen geplant werden. Für die jeweiligen Baugrundtypen werden die Bodengruppen nach DIN 18196 angegeben. Die IGK50 kann keine Baugrunduntersuchungen gemäß DIN EN 1997-2 (DIN 4020) ersetzen. Im Bereich der organischen / biogenen (Baugrundtyp 3, z.B. Torf), der gering konsolidierten (Baugrundtyp 5, z.B. Klei, Auelehm) sowie der nichtbindigen (Baugrundtypen 10, 11, 12, z.B. Sand, Kies) Lockergesteine muss im Allgemeinen mit Grundwasserständen im Gründungsniveau gerechnet werden (Verzicht auf Keller oder Ausbildung des Kellers mit druckwasserhaltender Isolierung). Bei bindigen Böden (Baugrundtypen 4, 5, 6, 7, 8, z.B. Ton, Schluff) muss mit Staunässe aus Niederschlag im Bereich des i.d.R. mit besser wasserleitendem Material verfüllten Arbeitsraum der Baugrube gerechnet werden. Dort ist das Wasser durch geeignete Drainagesysteme abzuleiten. Zur Frage der Gefährdung durch Hochwasser kann die "Geologische Karte von Niedersachsen 1 : 50 000 - Auswertung Hochwassergefährdung" (GHG50) des LBEG hinzugezogen oder Auskunft bei der unteren Wasserbehörde eingeholt werden. Ein besonderes geotechnisches Risiko besteht durch wasserlösliche Gesteine im Untergrund (Ablagerungen des Zechstein, Oberer Buntsandstein, Mittlerer Muschelkalk und Oberer Jura (Münder Mergel)). Dort können Senkungen und Erdfälle auftreten. Informationen über Erdfälle und erdfallgefährdete Gebiete werden beim LBEG vorgehalten und sind in der "Karte der Geogefahren in Niedersachsen 1 : 25 000 - Erdfall- und Senkungsgebiete" (IGG25) enthalten.
Dieser Darstellungsdienst (WMS) stellt Daten zum INSPIRE-Thema Bodennutzung in der Freien Hansestadt Bremen (FHB) dar. In vielen Städten werden nicht nur einzelne Gebäude als erhaltenswert eingestuft, sondern ganze Ensembles, Straßenzüge und Plätze. Dieses historische und baukulturelle Erbe bildet eine Grundlage der integrierten Stadtentwicklung, die auf die Ausbildung nachhaltiger und zukunftsfähiger städtebaulicher Strukturen abzielt. Das Bund-Länder-Programm Städtebaulicher Denkmalschutz unterstützt die Kommunen bei dieser Aufgabe. Es wurde im Jahr 1991 eingeführt und zunächst ausschließlich in den neuen Bundesländern eingesetzt. Seit 2009 kann das Programm auch in den alten Bundesländern genutzt werden.
Die Ingenieurgeologische Karte 1 : 50 000 (IGK50) ist aus der geologischen Karte 1 : 50 000 abgeleitet und zeigt die räumliche Verbreitung der verschiedenen Baugrundtypen in 2 m Tiefe. Darunter liegende Schichten lassen sich aus der IGK50 nicht immer ableiten. Hierfür kann die Bohrdatenbank oder das Geoarchiv des LBEG weitere Daten liefern. Mit Hilfe von Kriterien und Regeln werden Beziehungen zwischen der Beschaffenheit, der Zusammensetzung sowie der Entstehung der geologischen Einheiten und der Tragfähigkeit sowie den Risiken des Untergrundes als Baugrund hergestellt. Dabei wurden unterschiedliche geologische Einheiten mit ähnlichen geotechnischen Eigenschaften zu einem Baugrundtyp zusammengefasst. Für die Abtragung der Bauwerkslasten in den Untergrund sind oberflächennahe Schichten von untergeordneter Bedeutung, weil für eine frostfreie Gründung eine Einbindetiefe der Fundamente von mindestens 0,8 m erforderlich ist. Torf ist ein besonders riskanter Baugrund, der auf Belastungen durch Bauwerke oder Grundwasserabsenkungen mit starken Sackungen reagiert. Geringmächtige Überlagerungen von 0 bis 2 m werden daher nur berücksichtigt, wenn es sich um Torf handelt, der in diesen Fällen schraffiert dargestellt wird. Aus den Baugrundtypen können generelle Informationen für Gründungsmaßnahmen und ggf. weitere Sicherheitsmaßnahmen abgeleitet sowie gezielte projektbezogene Untersuchungen geplant werden. Für die jeweiligen Baugrundtypen werden die Bodengruppen nach DIN 18196 angegeben. Die IGK50 kann keine Baugrunduntersuchungen gemäß DIN EN 1997-2 (DIN 4020) ersetzen. Im Bereich der organischen / biogenen (Baugrundtyp 3, z.B. Torf), der gering konsolidierten (Baugrundtyp 5, z.B. Klei, Auelehm) sowie der nichtbindigen (Baugrundtypen 10, 11, 12, z.B. Sand, Kies) Lockergesteine muss im Allgemeinen mit Grundwasserständen im Gründungsniveau gerechnet werden (Verzicht auf Keller oder Ausbildung des Kellers mit druckwasserhaltender Isolierung). Bei bindigen Böden (Baugrundtypen 4, 5, 6, 7, 8, z.B. Ton, Schluff) muss mit Staunässe aus Niederschlag im Bereich des i.d.R. mit besser wasserleitendem Material verfüllten Arbeitsraum der Baugrube gerechnet werden. Dort ist das Wasser durch geeignete Drainagesysteme abzuleiten. Zur Frage der Gefährdung durch Hochwasser kann die "Geologische Karte von Niedersachsen 1 : 50 000 - Auswertung Hochwassergefährdung" (GHG50) des LBEG hinzugezogen oder Auskunft bei der unteren Wasserbehörde eingeholt werden. Ein besonderes geotechnisches Risiko besteht durch wasserlösliche Gesteine im Untergrund (Ablagerungen des Zechstein, Oberer Buntsandstein, Mittlerer Muschelkalk und Oberer Jura (Münder Mergel)). Dort können Senkungen und Erdfälle auftreten. Informationen über Erdfälle und erdfallgefährdete Gebiete werden beim LBEG vorgehalten und sind in der "Karte der Geogefahren in Niedersachsen 1 : 25 000 - Erdfall- und Senkungsgebiete" (IGG25) enthalten.
Städtebaulicher Denkmalschutz West In vielen Städten werden nicht nur einzelne Gebäude als erhaltenswert eingestuft, sondern ganze Ensembles, Straßenzüge und Plätze. Dieses historische und baukulturelle Erbe bildet eine Grundlage der integrierten Stadtentwicklung, die auf die Ausbildung nachhaltiger und zukunftsfähiger städtebaulicher Strukturen abzielt. Das Bund-Länder-Programm Städtebaulicher Denkmalschutz unterstützt die Kommunen bei dieser Aufgabe. Es wurde im Jahr 1991 eingeführt und zunächst ausschließlich in den neuen Bundesländern eingesetzt. Von 2009 bis zum Auslaufen des Programms im Jahr 2021 konnte das Programm auch in den alten Bundesländern genutzt werden. Zu den Fördergebieten des Bund-Länder-Programms Städtebaulicher Denkmalschutz West in der Stadt Bremen zählten: Hohentor
Die Bundesregierung hat die Zielrichtung für die Zukunft vorgegeben: Klimaschutz durch Moorschutz. Ziel des Projekts "Moor- und Klimaschutz (MoKli) - Praxistaugliche Lösungen mit Landnutzern realisieren" war es, Moor-Klimaschutz in fünf Modellregionen auf landwirtschaftlich genutzten, entwässerten Moorböden anzustoßen. Das Berufsbild "Moor-Klimawirt" wurde mit Landwirtinnen und -wirten, die bereits Klimaschutz auf Moorböden umsetzen, für die Praxis erarbeitet. Folgende wichtige Stellschrauben wurden identifiziert: Wertschöpfung auf nassen Moorböden ermöglichen; die Wasserwirtschaft auf die neuen Herausforderungen ausrichten; Akteure in den Moorregionen in den Prozess einbinden; die Ausbildung von und die Kooperation unter Landnutzerinnen und -nutzern stärken. Im MoKli-Projekt hat sich gezeigt, dass auch jetzt schon viele Landwirtinnen und -wirte gewillt sind, Moorböden nass zu bewirtschaften, sofern ihre Anstrengungen angemessen honoriert werden. Mit entsprechender Justierung der genannten Stellschrauben können sie auch künftig im Moor wirtschaften und damit Klimaschutz und Rohstoffe produzieren.
Jobcenter team.arbeit.hamburg ist eine gemeinsame Einrichtung der Agentur für Arbeit Hamburg und der Freien und Hansestadt Hamburg. Sie unterstützt Menschen bei der Integration in Ausbildung und Arbeit und erbringt Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). 18 Standorte von Jobcenter team.arbeit.hamburg sind flächendeckend in ganz Hamburg verteilt. Die Zuständigkeit richtet sich nach verschiedenen Einzugsgebieten und ergibt sich daraus, wo eine Person ihre letzte bzw. derzeitige Meldeadresse oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Darüber hinaus gibt es besondere Standorte für Menschen ohne festen Wohnsitz, für schwerbehinderte Menschen und für Selbstständige. Die Jugendberufsagentur Hamburg begleitet Jugendliche und junge Erwachsene auf ihren Weg in den Beruf. Sie ist die Anlaufstelle für alle Fragen rund um Ausbildung und Studium sowie zur Bewältigung persönlicher oder familiärer Probleme, die den Weg ins Berufsleben beeinträchtigen. Die Zuständigkeit beschränkt die Jugendberufsagentur keinesfalls nur auf besonders förderungsbedürftige Jugendliche. Die sieben Standorte der Jugendberufsagentur arbeiten eng und abgestimmt mit gleichwertigen Partnern zusammen. In zwei Jahren entstanden in enger Zusammenarbeit standardisierte Geschäftsprozesse. Diese kontinuierliche Verzahnung stellt sicher, dass unter 25-Jährigen mit ihren unterschiedlichen Fragen, Anliegen und Unterstützungsbedarfen aus einer Hand geholfen werden kann. Die Anlaufstelle W.I.R., work and integration for refugees, berät Geflüchtete und Arbeitgeber bei ausländerrechtlichen Fragen zu Ausbildung oder Beschäftigung. Sie bietet eine offene Sprechstunde für Geflüchtete an, die auf der Suche nach einem Praktikumsplatz, einer Ausbildung oder Arbeit sind.
Dieser WMS (Web Map Service) visualisiert die Vermessungs- und Ingenieurbüros Hamburgs, die eine Ausbildung im Bereich Vermessungstechnik anbieten. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Dieser WFS (Web Feature Service) visualisiert die Vermessungs- und Ingenieurbüros Hamburgs, die eine Ausbildung im Bereich Vermessungstechnik anbieten. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Origin | Count |
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Bund | 2491 |
Land | 938 |
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Text | 678 |
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Archiv | 8 |
Bild | 23 |
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