Das Projekt "Umweltschutzregime bei Auslandsdirektinvestitionen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bremen, Forschungsstelle für Europäisches Umweltrecht durchgeführt. Gegenstand der interdisziplinär angelegten, juristisch-soziologischen Untersuchung ist die umweltbezogene Selbstregulation in transnationalen Unternehmen. Die umweltbezogenen Regelungen der Konzerne weisen einen Dichtegrad auf, der es nahe legt, sie als eigenständige, nicht-staatliche Rechtsordnung aufzufassen. Die empirische Untersuchung arbeitet sich sukzessive ins Innere der Konzernsteuerung vor, von den Umweltleitlinien (Codes of Conduct) über die internen technischen und organisatorischen Regeln hin zu deren Implementation durch interne Kontrollen und Audits. Der juristische Part unternimmt den Versuch, allgemeine Grundsätze verschiedener Rechtsgebiete (Recht der Werbung, Wettbewerbsrecht, Deliktsrecht) innovativ anzuwenden, um dem Bedeutungszuwachs der transnationalen Regulative Rechnung zu tragen. Die Verdichtung der Ergebnisse soll zu einer Theorie der 'Interlegalität' (B. de Sousa Santos) führen, welche in der Lage ist, das Beziehungsgeflecht zwischen nationalem, internationalem und nicht-staatlichem Recht zu systematisieren.