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Massnahmen in der kommerziellen Fischerei in der AWZ (Polygone)

Der Datensatz stellt die Geometrien der Maßnahmen in der kommerziellen Fischerei in den Naturschutzgebieten in der deutschen AWZ der Nord- und Ostsee auf Grundlage des deutschen Anteils von EU-Verordnungen zur Verfügung: Verordnung (EU) 2019/1241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019; Delegierte Verordnung (EU) 2022/303 der Kommission vom 15. Dezember 2021; Delegierte Verordnung (EU) 2023/340 der Kommission vom 8. Dezember 2022; Delegierte Verordnung (EU) 2017/117 der Kommission vom 17. September 2024

Bundesamt für Naturschutz: Maßnahmen in der kommerziellen Fischerei (WMS)

Der WMS Kartendienst stellt die Geometrien der Maßnahmen in der kommerziellen Fischerei in den Naturschutzgebieten in der deutschen AWZ der Nord- und Ostsee auf Grundlage des deutschen Anteils von EU-Verordnungen zur Verfügung: Verordnung (EU) 2019/1241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019; Delegierte Verordnung (EU) 2022/303 der Kommission vom 15. Dezember 2021; Delegierte Verordnung (EU) 2023/340 der Kommission vom 8. Dezember 2022; Delegierte Verordnung (EU) 2017/117 der Kommission vom 17. September 2024

Bundesamt für Naturschutz: Maßnahmen in der kommerziellen Fischerei (WFS)

Der WFS Downloaddienst stellt die Geometrien der Maßnahmen in der kommerziellen Fischerei in den Naturschutzgebieten in der deutschen AWZ der Nord- und Ostsee auf Grundlage des deutschen Anteils von EU-Verordnungen zur Verfügung: Verordnung (EU) 2019/1241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019; Delegierte Verordnung (EU) 2022/303 der Kommission vom 15. Dezember 2021; Delegierte Verordnung (EU) 2023/340 der Kommission vom 8. Dezember 2022; Delegierte Verordnung (EU) 2017/117 der Kommission vom 17. September 2024

Eckpunkte der Naturschutzgebiete der AWZ

Dieser Datensatz enthält die Eckpunkte der Naturschutzgebiete im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und des Festlandsockels mit ihren zugehörigen Koordinaten gemäß den Verordnungen vom 28.09.2017 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil Nr. 63).

Massnahmen in der kommerziellen Fischerei in der AWZ -Eckpunkte (Loxodrome und Koordinaten)

Der Datensatz stellt die Geometrien der Eckpunkte (Loxodrome und Koordinaten) der Maßnahmen in der kommerziellen Fischerei in den Naturschutzgebieten in der deutschen AWZ der Nord- und Ostsee auf Grundlage des deutschen Anteils von EU-Verordnungen zur Verfügung: Verordnung (EU) 2019/1241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019; Delegierte Verordnung (EU) 2022/303 der Kommission vom 15. Dezember 2021; Delegierte Verordnung (EU) 2023/340 der Kommission vom 8. Dezember 2022; Delegierte Verordnung (EU) 2017/117 der Kommission vom 17. September 2024

Maßnahmen Naturschutzgebiete AWZ

Dieser Datensatz enthält die Maßnahmen in den Naturschutzgebieten im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels gemäß den Verordnungen vom 28.09.2017 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil Nr. 63).

Unterteilung Naturschutzgebiete AWZ

Dieser Datensatz enthält Bereiche, Unterbereiche und Zonen der Naturschutzgebiete im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels gemäß den Verordnungen vom 28.09.2017 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil Nr. 63).

Bundesamt für Naturschutz: Naturschutzgebietsverordnungen AWZ (WFS)

Downloaddienst für die in den sechs Naturschutzgebietsverordnungen enthaltenen Geoinformationen. Die Verordnungen der Naturschutzgebiete (NSG-VO) in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) von Nord- und Ostsee wurden am 28.09.2017 im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil Nr. 63 veröffentlicht und enthalten Geoinformationen zu Außengrenzen, zu Unterteilungen, zu Eckpunkten mit ihren Koordinaten und zu Maßnahmen. Die Maßnahmen regulieren Freizeitfischerei, Aquakultur, das Ausbringen von Baggergut sowie das Ausbringen gebietsfremder Tier- und Pflanzenarten in den NSG.

Bundesamt für Naturschutz: Naturschutzgebietsverordnungen AWZ (WMS)

Darstellungsdienst für die in den sechs Naturschutzgebietsverordnungen enthaltenen Geoinformationen. Die Verordnungen der Naturschutzgebiete (NSG-VO) in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) von Nord- und Ostsee wurden am 28.09.2017 im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil Nr. 63 veröffentlicht und enthalten Geoinformationen zu Außengrenzen, zu Unterteilungen, zu Eckpunkten mit ihren Koordinaten und zu Maßnahmen. Die Maßnahmen regulieren Freizeitfischerei, Aquakultur, das Ausbringen von Baggergut sowie das Ausbringen gebietsfremder Tier- und Pflanzenarten in den NSG.

Umweltbelange der Meeresraumordnung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) unter Berücksichtigung des Ökosystemansatzes

Trotz anfänglicher Bedenken gegenüber einer Raumordnung auf dem Meer wurden inzwischen in Deutschland die notwendigen rechtlichen Regelungen geschaffen und auf dieser Grundlage maritime Raumordnungspläne aufgestellt. Die Herausforderung für die Zukunft ist, die Nutzung des maritimen Raums weiter zu optimieren, um die vielfältigen wirtschaftlichen und soziale Belange mit dem Schutz der Meeresumwelt noch besser in Einklang zu bringen. Dies gilt insbesondere für den begrenzten Raum der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ). Geplant ist, die Raumordnungspläne des Bundes für die deutsche AWZ in der Nordsee und in der Ostsee auf der Grundlage zukünftiger Bedarfs- und Schutzanforderungen fortzuschreiben. Ziel des vorliegenden F+E-Vorhabens ist es, Entscheidungsträgern und Interessensvertretern aus dem Umweltbereich geeignete Informations- und Bewertungsgrundlagen sowie Lösungsansätze zur Verfügung zu stellen, damit die Belange des Umweltschutzes entsprechend ihrer Bedeutung bei der Fortschreibung der Raumordnungspläne in der AWZ mit zugehöriger Strategischer Umweltprüfung in wirksame raumplanerische Ziele und Grundsätze umgesetzt werden können. Dabei sind negative Auswirkungen der verschiedenen Meeresnutzungen auf die Schutzgüter der Meeresumwelt zu vermeiden oder zu reduzieren, geeignete Flächen in ausreichendem Maße für umweltrelevante Funktionen zu sichern und der Meeresraum insgesamt sparsam und effizient zu nutzen. Quelle: Forschungsbericht

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