Auch in diesem Jahr sind die Berliner Forsten wieder auf der Grünen Woche (Halle 27) vertreten. Mit einer interaktiven XXL-Murmelbahn und XXL-Puzzle, die Wissen über den Wald vermitteln, stehen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch jederzeit allen Besuchern zu interessanten Gesprächen zur Verfügung. Neben praktischen Tipps für einen Besuch in unseren Berliner Wäldern, kann man sich zu vielseitigen Themen der Flora und Fauna informieren und einen lohnenden Einblick in die nachhaltige Forstwirtschaft bekommen. „Berlins Wälder sind nicht nur Erholungs- und Erlebniswelt für alle Berlinerinnen und Berliner, sondern auch stabiler Pfeiler für Arten- und Klimaschutz im Land Berlin. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Berliner Forsten machen das auch auf der Grünen Woche erlebbar“, so Bonde. „Gemeinsam können wir unseren Wald aber auch schützen und weiterentwickeln. Auch hierzu bietet die Ausstellung neue Erkenntnisse und lehrreiche Einsicht.“ Berlins Wälder hätten aber auch eine große Bedeutung als CO₂-Speicher und für den Artenschutz, so die Senatorin weiter. „Wir wollen Berlins Wald weiterentwickeln zum Dauerwald. Das Konzept für den Weg dorthin werden wir beim Deutschen Naturschutztag im März in Berlin vorstellen. Bis dahin lade ich alle Berlinerinnen und Berlin ein, unseren Wald selbst zu erleben, draußen in der Natur und in diesen Tagen auf der Grünen Woche.“
<p>The Herbarium Hamburgense of the University of Hamburg (HBG) is the 4th largest herbarium in Germany and recently became part of the Loki Schmidt Botanical Garden, a central operational unit of the University of Hamburg. HBG is now also holding the large carpological collections of the former Hamburg Botanical Museum (HBG-ABC) and the various reference collections of the department for seed control at the former Institute of Applied Botany. The Herbarium Hamburgense is making its collections available to the scientific public for biodiversity research in many fields, chiefly plant taxonomy, systematics and evolution as well as ecology. HBG is partner of the JACQ Consortium (www.jacq.org) and digitized specimens are also displayed through the University of Hamburg collections portal Fundus! (www.fundus.uni-hamburg.de) and the German Digital Library collections from colonial contexts portal (https://ccc.deutsche-digitale-bibliothek.de/en). HBG is actively involved in university teaching and cooperates in outreach activities and exhibition projects.</p> <p>The scope of the collections is worldwide and spans a period of 300 years. HBG covers all plant groups representing c. 200.000 taxa. Important taxonomic groups of vascular plants are Aizoaceae, Lauraceae, Orchidaceae, Pedaliaceae, the fern collection and others. Cryptogamic plants are represented by a very large Fungarium, an actively growing lichen (lichenized ascomycetes) collection and the historically important, large algal and bryophyte collections. All plant groups are represented by numerous, valuable type specimens. Important, large collection include those of D. BRANDIS (India), A. DIETRICH (Australia), J.F. DRÈGE (South Africa), C.F. ECKLON & C.L.P. ZEYHER (South Africa), C.F.E. ERICHSEN (lichens), E. GRAEFFE (South Sea), H.E.K. HARTMANN (Aizoaceae, South Africa), P. MAGNUS (fungi), J. MILDBRAED (Cameroon), W. MÖNKEMEYER (bryophytes), E. ULE (Brazil), H.E. WEBER (Rubus), H.K.A. WINKLER (Borneo) and many others. HBG preserves approximately 50.000 types of which c. 25.000 have been digitized so far. Particular responsibility emerges from the large collections originating in the former German and other colonies. Special collections are the bulky specimens and alcohol collections, especially those of the Applied Botany Collection (ABC), galls and teratologia as well as the autograph and portrait collections.</p>
Ausgehend von der 50000 Jahre alten Siedlungsgeschichte Salzgitters bestand von vielen Schulklassen aller Altersstufen und Schularten, aber auch von Kindergartengruppen die Nachfrage nach zielgerichteten Führungen zum Thema 'Steinzeit'. In der ur- und frühgeschichtlichen Dauerausstellung '50000 Jahre Leben in Salzgitter' sind regional relevante Inhalte dazu vorhanden. Ausstellungsstücke mit entsprechenden Erläuterungen, großformatige Bilder sowie ein Filmbeitrag laden ein, sich mit der Steinzeit und den Neandertalern in Salzgitter zu beschäftigen. Dieser Themenkomplex ist jedoch ohne Kenntnisse der Lebensbedingungen, des Klimas sowie der Ökologie jener Zeit, nicht umfassend zu erklären, so dass in den Führungen auch die Eiszeit sowie der Klimawandel auf der Erde erläutert wurde. Aus dieser Arbeit heraus ergab sich der Wunsch nach einem Außenbereich, in dem man einerseits die eiszeitliche Umwelt vor 50.000 Jahren in Salzgitter erfahren sowie außerdem die steinzeitliche Lebensweise von Jägern und Sammlern ausprobieren könnte. Dies sollte in einer naturnah gestalteten, eiszeitlichen Landschaft umgesetzt werden. Wir nahmen uns deshalb vor, einen Landschaftsbereich anzulegen, der sich nah an die Umweltbedingungen vor 50.000 Jahren in Salzgitter anlehnen sollte. Pollenanalysen aufgrund der Ausgrabungsergebnisse in der Freilandstation von Salzgitter-Lebenstedt, An der Krähenriede, Tierknochenfunde und geologische Aufschlüsse bildeten die Grundlage für dieses Vorhaben, welches den Titel 'EISZEITGARTEN' erhielt. Im Eiszeitgarten erfährt der Besucher, wodurch Landschaft und Lebewelt im Verlauf des Quartärs geprägt und beeinflusst wurden und wie sich Menschen an ihre spezifische Umwelt anpassten. Es besteht außerdem die Möglichkeit, sich in einer nahezu authentischen eiszeitlichen Umwelt über Themenkomplexe wie Wetter, Klima, Klimawandel sowie die Lebensweise von Neandertalern zu informieren. Dem Besucher wird in Führungen die Gelegenheit gegeben, steinzeitliche Techniken auszuprobieren: Feuer machen, Feuerstein schlagen, Kochen in Fellgruben. Insofern zielt der Eiszeitgarten auf eine neuartige Dimension von Museumspräsentation sowie museumspädagogischer Arbeit ab: zusätzlich zur herkömmlichen Ausstellung der historischen Originale in Vitrinen eine Freiluft-Ausstellung der ursprünglichen Umwelt mit Aspekten zur Lebensweise in Salzgitter vor 50.000 Jahren. Nach der Eröffnung des Eiszeitgartens am 2. Juli 2006 fanden anschließend unsere 'Eiszeitwochen' statt. Für diese besonderen Projekttage hatten sich 540 Schüler in 21 Gruppen der Klassenstufen 3-8 angemeldet. Das Projekt gliederte sich in zwei Angebote: - Wann kommt die nächste Eiszeit? Leben im eiszeitlichen Klima und - Wollschal oder Badehose - Wie wird das Wetter morgen? In diesen Angeboten ging es darum, die inhaltliche Bandbreite des Eiszeitgartens in thematischer sowie chronologischer Hinsicht auszuschöpfen. usw.
„ Gemeinsam! Für den Wald “ hieß es am traditionell dritten Septemberwochenende im Rahmen der Deutschen Waldtage 2025. Rund 800 Teilnehmenden haben bei über 20 Veranstaltungen ein vielseitiges und spannendes Programm erlebt und sich dabei mit Waldexpertinnen und Waldexperten direkt vor Ort ausgetauscht. Im Mittelpunkt stand dabei die Bedeutung eines intakten Ökosystems Wald für die Stadt Berlin, ihre Einwohnenden und die Umwelt. Ob Pilz- und Kräuterwanderung, Waldführungen zu verschiedenen Themen, Motorkettensägenkurs, Kinoerlebnis, Fitnessangebote oder vielseitige Angebote der Berliner Waldschulen – bei den Berliner Forsten war am Wochenende der Deutschen Waldtage richtig was los! Waldpflege im Waldumbau mit dem Bergwaldprojekt Eine Gesamtschule engagiert sich für ihre Umgebung (Forstamt Tegel, Revier Stolpe) Zweite Große Grunewald Challenge Waldrallye der Waldschulen Zehlendorf und Spandau für Schulklassen der Klassenstufe 5 (Forstamt Grunewald, Revier Wannsee) Motorkettensägenkurs Sicher sägen lernen vom Profi (Forstamt Pankow, Revier Buch) Sicher und informiert in den Wald Führung mit dem Förster und der Waldschule im Plänterwald (Forstamt Köpenick, Revier Wuhlheide) Mit dem Förster unterwegs: Wie sieht der Berliner Wald der Zukunft aus? Gemeinsam durch das Revier Fahlenberg (Forstamt Köpenick, Revier Fahlenberg) Rieselfelder & Waldgeschichte Unterwegs mit Rad und Förster (inklusive praktischer Übung) (Forstamt Pankow, Revier Buch) Aktion saubere Havel Zusammen mit dem Ökowerk aktiv bei der Müllsammel-Aktion am Havelufer, die anlässlich des International Coastal Clean up Days stattfindet, mitwirken (Forstamt Grunewald, Ökowerk) Respektvolles Miteinander von Mensch, Hund und Natur Ein Spaziergang für alle Hunde- und Waldfans (Forstamt Grunewald, Revier Dachsberg) Fit im Forst – Bewegung an frischer Waldluft Begleitetes Training auf dem Gesundheitspfad mit dem Sport-Gesundheitspark Berlin (Forstamt Grunewald, Revier Dachsberg) Tag des Plänterwaldes Die Waldschule Plänterwald lädt zum Waldtag für die ganze Familie mit Waldführungen, Gesprächsrunden u.v.m. (Forstamt Köpenick, Revier Wuhlheide) Die Eiche – Mein Zuhause: Film mit Nachgespräch Entdecken Sie die Welt der Eiche und kommen Sie mit einem Profi der Berliner Forsten ins Gespräch (UNION Filmtheater, Revier Friedrichshagen) Moorrenaturierung im Berliner Wald – unterwegs am Versunkenen See Gemeinsam mit der Stiftung Naturschutz den versunkenen See in Rahnsdorf entdecken. Welche Maßnahmen sind nötig, damit er wieder ein artenreiches Moor werden kann? (Forstamt Köpenick, Revier Rahnsdorf) Wald.Berlin.Klima. – Die Ausstellung im Wald Führung mit dem Förster im Grunewald (Forstamt Grunewald, Revier Saubucht) Der Wald und was er uns schenkt Mitmachen, Informieren und Bummeln auf dem Aktionstag der Revierförsterei Gatow (Forstamt Tegel, Revier Gatow) Waldimkerei & Wildpflanzen: Natur erleben, verstehen und nutzen Entdecke herbstliche Wildpflanzen, lerne etwas über Waldimkerei und stelle eine eigene Honigsalbe her (Forstamt Tegel, Revier Stolpe) Zwischen Pilzen Pilzwanderung durch den Tegeler Forst mit einem Pilz-Experten der Berliner Waldschulen (Forstamt Tegel, Revier Tegelsee) Entdeckungsreise Waldboden Der Waldboden ist ein eigener Lebensraum. Mit Bohrstock, Lupe und Mikroskop entdecken wir seine unendliche Vielfalt (Forstamt Köpenick, Revier Teufelssee, Lehrkabinett) Wildkräuterwanderung: Ich sehe was, was du nicht siehst Mit einer Kräuterpädagogin durch den Grunewald (Forstamt Grunewald, Revier Eichkamp) Sagenhafte Wanderung: Die Prinzessin unter Wasser Wanderung zur Sage der Prinzessin, die im Teufelssee in den Müggelbergen auf die Erlösung ihres Bannes wartet (Forstamt Köpenick, Revier Teufelssee, Lehrkabinett) Ein Männlein steht im Walde Pilzführung in den Müggelbergen (Forstamt Köpenick, Revier Teufelssee) Die Kleinigkeiten im Wald – versteckte Welten Der Wald aus einer anderen Perspektive: Mit dem Ökowerk im Herzen des Grunewalds ungeahnte Einblicke und die Schönheit der Natur genießen (Forstamt Grunewald, Ökowerk) Mal-Workshop für Kinder Zusammen mit einer Illustratorin die Sagenfiguren der Müggelberge und Köpenicks auf Papier bringen (Forstamt Köpenick, Revier Teufelssee, Lehrkabinett) Müggelberge, Teufelssee und Teufelsseemoor als historischer Walderholungsort Exkursion zu alten Türmen und Gaststätten, einer Rodelbahn, die niemand mehr findet und einem Kabinett direkt am Moor (Forstamt Köpenick, Revier Teufelssee, Lehrkabinett)
Die Wanderausstellung zeigt anhand archäologischer und paläogenetischer Exponate und Daten, dass die Deutschen wie alle anderen Bevölkerungen in Europa nicht autochthon entstanden sind, sondern als Ergebnis von Migrationsprozessen. Menschen waren zu allen Zeiten mobil. Auf der Suche nach Nahrung, Wasser und anderen Ressourcen haben sie sich stets sowohl kleinräumig bewegt als auch andere Regionen und Kontinente besiedelt. Indem wir den Besuchern unsere unterschiedlichen Wurzeln aus Afrika oder Westasien präsentieren, soll verdeutlicht werden, dass Migration kein modernes Phänomen ist, sondern selbstverständlicher Bestandteil des Mensch-seins.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Teil 1 Allgemeine Bestimmungen § 1 Ziel des Gesetzes § 1a Zeitliche Transformation § 2 Besondere Bedeutung der erneuerbaren Energien § 3 Begriffsbestimmungen § 4 Ausbaupfad § 4a Strommengenpfad § 5 Ausbau im In- und Ausland § 6 Finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau § 7 Gesetzliches Schuldverhältnis Teil 2 Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen § 8 Anschluss § 8a Flexible Netzanschlussvereinbarungen § 8b Mitteilung des Einspeiseortes § 9 Technische Vorgaben § 10 Ausführung und Nutzung des Anschlusses § 10a Messstellenbetrieb; Übergangsregelung für Steckersolargeräte § 10b Vorgaben zur Direktvermarktung § 10c Zuordnung geringfügiger Verbräuche § 11 Abnahme, Übertragung und Verteilung § 11a Recht zur Verlegung von Leitungen § 11b Recht zur Überfahrt während der Errichtung und des Rückbaus Abschnitt 2 Kapazitätserweiterung § 12 Erweiterung der Netzkapazität § 13 Schadensersatz § 14 (weggefallen) § 15 (weggefallen) Abschnitt 3 Kosten § 16 Netzanschluss § 17 Kapazitätserweiterung § 18 (weggefallen) Teil 3 Marktprämie und Einspeisevergütung Abschnitt 1 Arten des Zahlungsanspruchs § 19 Zahlungsanspruch § 20 Marktprämie § 21 Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag § 21a Sonstige Direktvermarktung § 21b Zuordnung zu einer Veräußerungsform, Wechsel § 21c Verfahren für die Zuordnung und den Wechsel Abschnitt 2 Allgemeine Bestimmungen zur Zahlung § 22 Wettbewerbliche Ermittlung der Marktprämie § 22a Pilotwindenergieanlagen an Land § 22b Bürgerenergiegesellschaften § 23 Allgemeine Bestimmungen zur Höhe der Zahlung § 23a Besondere Bestimmung zur Höhe der Marktprämie § 23b Besondere Bestimmung zur Einspeisevergütung bei ausgeförderten Anlagen § 23c Anteilige Zahlung § 24 Zahlungsansprüche für Strom aus mehreren Anlagen § 25 Beginn, Dauer und Beendigung des Anspruchs § 26 Abschläge, Fälligkeit und Endabrechnung § 27 Aufrechnung § 27a (weggefallen) Abschnitt 3 Ausschreibungen Unterabschnitt 1 Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen § 28 Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Windenergie an Land § 28a Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Solaranlagen des ersten Segments § 28b Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Solaranlagen des zweiten Segments § 28c Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Biomasse § 28d Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Biomethananlagen § 28e Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Innovationsausschreibungen § 28f Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung § 28g Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff § 29 Bekanntmachung § 30 Anforderungen an Gebote § 30a Ausschreibungsverfahren § 31 Sicherheiten § 32 Zuschlagsverfahren § 33 Ausschluss von Geboten § 34 Ausschluss von Bietern § 34a Unionsfremde Bieter § 35 Bekanntgabe der Zuschläge und anzulegender Wert § 35a Entwertung von Zuschlägen Unterabschnitt 2 Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land § 36 Gebote für Windenergieanlagen an Land § 36a Sicherheiten für Windenergieanlagen an Land § 36b Höchstwert für Windenergieanlagen an Land § 36c Ausschluss von Geboten für Windenenergieanlagen an Land § 36d (weggefallen) § 36e Erlöschen von Zuschlägen für Windenergieanlagen an Land § 36f Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Windenergieanlagen an Land § 36g (weggefallen) § 36h Anzulegender Wert für Windenergieanlagen an Land § 36i Dauer des Zahlungsanspruchs für Windenergieanlagen an Land § 36j Zusatzgebote § 36k (weggefallen) Unterabschnitt 3 Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments § 37 Gebote für Solaranlagen des ersten Segments § 37a Sicherheiten für Solaranlagen des ersten Segments § 37b Höchstwert für Solaranlagen des ersten Segments § 37c Nichtberücksichtigung von Geboten in benachteiligten Gebieten; Verordnungsermächtigung für die Länder § 37d Besonderes Zuschlagsverfahren für Solaranlagen des ersten Segments § 37e Erlöschen von Zuschlägen für Solaranlagen des ersten Segments § 38 Zahlungsberechtigung für Solaranlagen des ersten Segments § 38a Ausstellung von Zahlungsberechtigungen für Solaranlagen des ersten Segments § 38b Anzulegender Wert für Solaranlagen des ersten Segments Unterabschnitt 4 Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments § 38c Gebote für Solaranlagen des zweiten Segments § 38d Projektsicherungsbeitrag § 38e Höchstwert für Solaranlagen des zweiten Segments § 38f Zuschläge für Solaranlagen des zweiten Segments § 38g Dauer des Zahlungsanspruchs für Solaranlagen des zweiten Segments § 38h Anzulegender Wert für Solaranlagen des zweiten Segments § 38i (weggefallen) Unterabschnitt 5 Ausschreibungen für Biomasseanlagen § 39 Gebote für Biomasseanlagen § 39a Sicherheiten für Biomasseanlagen § 39b Höchstwert für Biomasseanlagen § 39c Ausschluss von Geboten für Biomasseanlagen § 39d Zuschlagsverfahren für Biomasseanlagen § 39e Erlöschen von Zuschlägen für Biomasseanlagen § 39f Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Biomasseanlagen § 39g Einbeziehung bestehender Biomasseanlagen § 39h Dauer des Zahlungsanspruchs für Biomasseanlagen § 39i Besondere Zahlungsbestimmungen für Biomasseanlagen Unterabschnitt 6 Ausschreibungen für Biomethananlagen § 39j Anwendbarkeit des Unterabschnitts 5 § 39k Gebote für Biomethananlagen § 39l Höchstwert für Biomethananlagen § 39m Besondere Zahlungsbestimmungen für Biomethananlagen Unterabschnitt 7 Ausschreibungen für innovative Konzepte § 39n Innovationsausschreibungen § 39o Ausschreibungen für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung § 39p Ausschreibungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff § 39q Besondere Zahlungsbestimmungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff Abschnitt 4 Gesetzliche Bestimmung der Zahlung Unterabschnitt 1 Anzulegende Werte § 40 Wasserkraft § 41 Deponie-, Klär- und Grubengas § 42 Biomasse § 43 Vergärung von Bioabfällen § 44 Vergärung von Gülle § 44a Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus Biomasse § 44b Gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Gasen § 44c Sonstige gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Biomasse § 45 Geothermie § 46 Windenergie an Land § 46a (weggefallen) § 46b (weggefallen) § 47 (weggefallen) § 48 Solare Strahlungsenergie § 48a Mieterstromzuschlag bei solarer Strahlungsenergie § 49 Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus solarer Strahlungsenergie Unterabschnitt 2 Zahlungen für Flexibilität § 50 Zahlungsanspruch für Flexibilität § 50a Flexibilitätszuschlag für neue Anlagen § 50b Flexibilitätsprämie für bestehende Anlagen Abschnitt 5 Rechtsfolgen und Strafen § 51 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen § 51a Verlängerung des Vergütungszeitraums bei negativen Preisen § 51b Verringerung des Zahlungsanspruchs für Biogasanlagen in Ausschreibungen bei schwach positiven und negativen Preisen § 52 Zahlungen bei Pflichtverstößen § 52a Netztrennung oder Unterbindung der Einspeisung durch andere Maßnahmen bei schweren Pflichtverstößen § 53 Verringerung der Einspeisevergütung § 53a (weggefallen) § 53b Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Regionalnachweisen § 53c Verringerung des Zahlungsanspruchs bei einer Stromsteuerbefreiung § 54 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments § 54a (weggefallen) § 55 Pönalen § 55a Erstattung von Sicherheiten § 55b Rückforderung Teil 4 Weitergabe und Vermarktung des Stroms aus erneuerbaren Energien § 56 Weitergabe an den Übertragungsnetzbetreiber § 57 Vermarktung durch die Übertragungsnetzbetreiber § 58 Weitere Bestimmungen § 59 (weggefallen) § 60 (weggefallen) § 61 (weggefallen) § 62 (weggefallen) § 63 (weggefallen) § 64 (weggefallen) § 65 (weggefallen) § 66 (weggefallen) § 67 (weggefallen) § 68 (weggefallen) § 69 (weggefallen) Teil 5 Transparenz Abschnitt 1 Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten § 70 Grundsatz § 71 Anlagenbetreiber § 72 Netzbetreiber § 73 Übertragungsnetzbetreiber § 74 Vorausschau des weiteren Ausbaus § 75 (weggefallen) § 76 Information der Bundesnetzagentur § 77 Information der Öffentlichkeit Abschnitt 2 Stromkennzeichnung und Doppelvermarktungsverbot § 78 (weggefallen) § 79 Herkunftsnachweise § 79a Regionalnachweise § 80 Doppelvermarktungsverbot § 80a Kumulierung Teil 6 Rechtsschutz und behördliches Verfahren § 81 Clearingstelle § 82 Verbraucherschutz § 83 Einstweiliger Rechtsschutz § 83a Rechtsschutz bei Ausschreibungen § 84 Nutzung von Seewasserstraßen § 84a (weggefallen) § 85 Aufgaben der Bundesnetzagentur § 85a Festlegung zu den Höchstwerten bei Ausschreibungen § 85b Auskunftsrecht und Datenübermittlung § 85c Festlegung zu den besonderen Solaranlagen § 85d Festlegung zu flexibler Speichernutzung § 86 Bußgeldvorschriften § 87 Benachrichtigung und Beteiligung der Bundesnetzagentur bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten Teil 7 Verordnungsermächtigungen, Berichte, Übergangsbestimmungen Abschnitt 1 Verordnungsermächtigungen § 88 Verordnungsermächtigung zu Ausschreibungen für Biomasse § 88a Verordnungsermächtigung zu grenzüberschreitenden Ausschreibungen § 88b Verordnungsermächtigung zur Anschlussförderung von Güllekleinanlagen § 88c Verordnungsermächtigung zur Zielerreichung § 88d Verordnungsermächtigung zu Innovationsausschreibungen § 88e Verordnungsermächtigung zu den Ausschreibungen für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung § 88f Verordnungsermächtigung zu den Ausschreibungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff § 89 Verordnungsermächtigung zur Stromerzeugung aus Biomasse § 90 Verordnungsermächtigung zu Nachhaltigkeitsanforderungen für Biomasse § 91 Verordnungsermächtigung zum Ausgleichsmechanismus § 92 Verordnungsermächtigung zu Herkunftsnachweisen und Regionalnachweisen § 93 Verordnungsermächtigung zu Anforderungen an Grünen Wasserstoff § 94 Verordnungsermächtigung zu systemdienlichem Anlagenbetrieb § 95 Weitere Verordnungsermächtigungen § 96 Gemeinsame Bestimmungen Abschnitt 2 Kooperationsausschuss, Monitoring, Berichte § 97 Kooperationsausschuss § 98 Jährliches Monitoring zur Zielerreichung § 99 Erfahrungsbericht § 99a Fortschrittsbericht Windenergie an Land § 99b Bericht zur Bürgerenergie Abschnitt 3 Schlussbestimmungen § 100 Übergangsbestimmungen § 101 Beihilferechtlicher Genehmigungsvorbehalt Anlagen Anlage 1: Höhe der Marktprämie Anlage 2: Referenzertrag Anlage 3: Voraussetzungen und Höhe der Flexibilitätsprämie Anlage 4: (weggefallen) Anlage 5: Südregion
Zum Gebärdenvideo Auf einem Rundgang mit 42 Tafeln – davon 30 Tafeln mit außergewöhnlichen, detailstarken Fotos und 12 inklusiven Tafeln mit taktilen Elementen und einem Kunstobjekt – regt die Ausstellung „Bahnbrechende Natur“ dazu an, die Stadtnatur zu entdecken. Wegbeschreibung zum Besuch der Ausstellung für Menschen mit Seheinschränkung Zu allen Themen finden Sie auf den folgenden Seiten eine Hörfassung mit den Ausstellungstexten, ausführlichen Bildbeschreibungen und vereinzelt auch Tierstimmen. Sounddesign: picaroMedia Tierstimmen: Tierstimmenarchiv des Museums für Naturkunde Berlin Auf einzelnen Seiten finden Sie außerdem Gebärdenvideos. Der Natur-Park Schöneberger Südgelände ist eine Naturoase, die sich mitten in der Großstadt Berlin auf dem ehemaligen Rangierbahnhof Tempelhof entwickelt hat. Eine Besonderheit ist seine Verbindung von Natur, Bahnrelikten und Kunst. Um den Artenreichtum und die Naturentwicklung langfristig zu erhalten, wurde er 1999 als Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiet gesichert. Rücksichtnahme und die Achtung vor Tieren und Pflanzen tragen dazu bei, den Natur-Park Schöneberger Südgelände und seine Einrichtungen zu erhalten. Der Natur-Park Schöneberger Südgelände wurde 2021 erstmals von “Reisen für Alle” auf Barrierefreiheit geprüft und erhält die Zertifizierung bis Mai 2024. Hunde dürfen in den Natur-Park nicht mitgenommen werden. Im Natur-Park ist das Fahrradfahren nicht gestattet. Für Fahrräder stehen Stellplätze zur Verfügung. Das Verlassen des Steges im Naturschutzgebiet ist nicht erlaubt. Lassen Sie Blumen und Pflanzen an Ort und Stelle. Wild lebende Tiere dürfen nicht beunruhigt und Nester nicht zerstört werden. Das Sammeln von Früchten und Pilzen ist nicht gestattet. Müll ist in den dafür vorgesehenen Abfalleimern zu entsorgen. Grillen oder das Anlegen von Feuer ist nicht erlaubt. Der Besuch des Natur-Parks ist kostenpflichtig. Bitte lösen Sie Ihre Eintrittskarte an den Automaten der Eingänge (siehe Plan). Bild: Holger Koppatsch Natur-Park Schöneberger Südgelände Der Natur-Park verdankt seine Entstehung den politischen Entwicklungen nach Kriegsende, der Aufgabe des Rangierbahnhofs im geteilten Berlin, seinem besonderen ökologischen Wert inmitten der Stadt und dem Engagement einer Bürgerinitiative. Das Konzept einer Grüntangente wird entwickelt. Natur-Park Schöneberger Südgelände Weitere Informationen Bild: Andreas Langer Bahnbrechende Natur Der Natur-Park ist Lebensraum seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten. Ein Großteil der Fläche steht unter Naturschutz. Der etwa 18 Hektar große Park verfügt über zwei behindertengerechte Rundwege. Veranstaltungen und neue Wege der Umweltbildung verbinden Wissenschaft, Kunst und Naturschutz. Bahnbrechende Natur Weitere Informationen Bild: Konstantin Börner Technische Sehenswürdigkeiten Im Gelände finden sich einige Sehenswürdigkeiten. Solche aus der Bahnära wie der 50 Meter hohe, restaurierte Wasserturm - Wahrzeichen des Geländes, die 1940 gebaute Dampflokomotive 50 3707 sowie die restaurierte Drehscheibe. Die Beschleunigungsröhren sind zwei L-förmige, tunnelartige Installationen. Technische Sehenswürdigkeiten Weitere Informationen Bild: Carl Bellingrodt, Archiv Alfred Gottwald Geschichte und Entwicklung Der Natur-Park verdankt seine Entstehung den politischen Entwicklungen nach Kriegsende, der Aufgabe des Rangierbahnhofs im geteilten Berlin, seinem besonderen ökologischen Wert inmitten der Stadt und dem Engagement einer Bürgerinitiative. Das Konzept einer Grüntangente wird entwickelt. Geschichte und Entwicklung Weitere Informationen Bild: Archiv Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin, Stadtentwicklungsamt Verschiebebahnhof Tempelhof Ende des 19.Jahrhunderts erforderte zunehmender Personen- und Güterverkehr den Neubau von Werkstätten und Rangierbahnhöfen. Die Gesamtleistung des Verschiebebahnhofs Tempelhof lag an zweiter Stelle unter den neun Rangierbahnhöfen Berlins. Hier wurden Züge der Dresdener und Anhalter Bahn abgewickelt. Verschiebebahnhof Tempelhof Weitere Informationen Bild: Archiv Geoportal Berlin Luftbilder 1953 · 1989 · 2015 Luftbilder von 1953, 1989 und 2015 lassen erkennen, wie sich die Natur das ehemalige Bahngelände nach und nach zurückerobert und sich immer stärker Gehölze ausbreiten. Inzwischen bedecken sie mehr als Zweidrittel des Geländes. Luftbilder 1953 · 1989 · 2015 Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Schutz und Pflege Der Natur-Park wird ab 1996 durch die Grün Berlin GmbH entwickelt, Baumaßnahmen werden großzügig durch die Allianz Umweltstiftung gefördert. 1999 wird das Gelände unter Schutz gestellt. Pflegemaßnahmen der Obersten Naturschutzbehörde steuern die Sukzession und verhindern eine vollständige Bewaldung. Schutz und Pflege Weitere Informationen Bild: Sebastian Hennigs Die Natur kehrt zurück Mit der Aufgabe der Bahnnutzung nehmen Tiere und Pflanzen das Gelände wieder in Besitz. Die Veränderung und zeitliche Abfolge unterschiedlicher Gemeinschaften aus Pflanzen und Tierarten wird „Sukzession“ genannt. Das Endstadium ist ein Waldtyp, der den jeweiligen Standortbedingungen entspricht. Die Natur kehrt zurück Weitere Informationen Bild: Archiv Geoportal Berlin/Luftbild 2011 Grüntangente und Biotopverbund Der Natur-Park ist mit dem Park am Gleisdreieck durch die Fuß- und Radwegeverbindung über den Flaschenhals-Park verbunden. Für den Erhalt der biologischen Vielfalt spielt der Biotopverbund eine große Rolle. Gerade Bahndämme sind dabei von besondere Bedeutung. Grüntangente und Biotopverbund Weitere Informationen Bild: Archiv Stiftung Naturschutz Berlin Natur und Kultur verbinden Die Stahl-Kunst von ODIOUS, Bahnrelikte und wilde Natur geben dem Natur-Park seinen besonderen Charakter. Im Gelände werden vielfältige Aktivitäten und Projekte rund um oder in Verbindung mit der Natur angeboten. Natur und Kultur verbinden Weitere Informationen Bild: Konstantin Börner Giardino Segreto Die Künstlergruppe ODIOUS errichtete mit 30 stählernen Kuben und Skulpturen auf dem 130 Meter langen und 22 Meter breiten ehemaligen Lagerplatz des Rangierbahnhofs einen Giardino Segreto, italienisch: „geheimer Garten“ . Giardino Segreto Weitere Informationen Bild: Grün Berlin/Frank Sperling Kunstobjekt Waldohreule Die Waldohreule ist Symbol für den Naturschutz. Für die Freilandausstellung schuf der Bildhauer Stephan Hüsch 2019 ein Kunstobjekt aus Kunststein, das in wesentlichen Zügen dem natürlichen Vorbild entspricht. Wie Waldohreulen aussehen und was sie besonders auszeichnet, erfahren Sie hier. Kunstobjekt Waldohreule Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Artenvielfalt dank Schutz und Pflege Auf den nährstoffarmen, trockenen Kies- und Schotterböden des ehemaligen Bahngeländes siedelte sich eine an diese Bedingungen angepasste Tier- und Pflanzenwelt an. Um die Lichtungen zu erhalten, wird dem Vordringen von Bäumen und Sträuchern durch Pflegemaßnahmen Einhalt geboten. Artenvielfalt dank Schutz und Pflege Weitere Informationen Bild: Paul Westrich Gefährdete Arten zwischen den Gleisen Viele gefährdete Insektenarten, wie Langhorn- und Seidenbiene, Heidegrashüpfer und Blauflügelige Ödlandschrecke kommen auf den Offenflächen vor. Das Wiesen-Habichtskraut hat hier eines seiner wenigen Vorkommen in Berlin. Ideale Lebensbedingungen findet die europaweit geschützte Zauneidechse. Gefährdete Arten zwischen den Gleisen Weitere Informationen Bild: Andreas Langer Blütenmeer im Gleisbett Die blütenreichen Wiesen ziehen viele Insekten, darunter Schmetterlinge an. Wie auch bei den Wildbienen sind viele an bestimmte Futterpflanzen gebunden. Der Schwalbenschwanz bevorzugt rotviolette bis blaue Blumen wie Natternkopf und Flockenblume, seine Raupe aromatische Doldenblütler wie Wilde Möhre. Blütenmeer im Gleisbett Weitere Informationen Bild: Kühne & Saure Artenreichtum auf engem Raum Wildbienen ernähren sich von Pollen und Nektar der Blüten. Etwa 30 % der Arten sind auf bestimmte Blühpflanzen angewiesen. Bienen sind weltweit die wichtigsten Bestäuber. Anders als die Honigbiene nisten Wildbienen im Boden, andere in Pflanzenstängeln. Mehr über ihren Lebenszyklus lesen sie hier. Artenreichtum auf engem Raum Weitere Informationen Bild: Konrad Zwingmann Lautstarke Hüpfer Im Natur-Park kommt u.a. der Heidegrashüpfer vor, eine typische Art der Sandtrockenrasen. Heuschrecken unterscheiden sich in ihrer Gestalt, aber auch in ihren Lauten, an denen sie sich wie Vögel erkennen lassen. Die Lauterzeugung geschieht auf unterschiedliche Weise. Lautstarke Hüpfer Weitere Informationen Bild: Wolfgang Brandmeier Gefiederte Rückkehrer Der Wald nimmt mehr als zwei Drittel des Geländes ein. Nachtigall und Buntspecht gehören zu den Vogelarten, die die parkartigen Waldbereiche bevorzugen. Der Neuntöter fühlt sich in den nur locker mit Gehölzen durchsetzten Flächen wohl. Stieglitze finden hier Samen aller Art und der Turmfalke Mäuse. Gefiederte Rückkehrer Weitere Informationen Bild: Holger Koppatsch Der Wald ist auf dem Vormarsch Hier lässt sich die Waldentwicklung auf einer innerstädtischen Brache verfolgen. Birken und Robinien, die sich als Pioniergehölze angesiedelt hatten, werden nun durch die nächste Baumgeneration aus nährstoffliebenden Arten wie Linde, Spitzahorn und Stieleiche abgelöst. Der Wald ist auf dem Vormarsch Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Baumporträts Im Gelände kommen verschiedene Baumarten vor. Ausgewählte Arten werden vorgestellt. Was Hänge-Birke, Zitterpappel, Robinie und Stieleiche unterscheidet, erfahren sie hier. Baumporträts Weitere Informationen Öffnungszeiten von 09:00 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit – bei Abendveranstaltungen auch länger. Bitte beachten Sie, dass das Gelände abgeschlossen wird. Führungen und Veranstaltungen Hinweise entnehmen Sie bitte den aktuellen Aushängen oder der Website Natur-Park Schöneberger Südgelände . Einen angenehmen und erholsamen Besuch wünschen Ihnen die Parkverwaltung Grün Berlin GmbH, das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin und die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt – Oberste Naturschutzbehörde. Die Informationstafeln im Natur-Park wurden von der Obersten Naturschutzbehörde der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt erstellt. Die Erschließung und Gestaltung des Natur-Parks wurden unterstützt durch die Allianz Umweltstiftung. Das Planungskonzept wurde von der Arbeitsgemeinschaft planland/ÖkoCon entwickelt.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 783 |
| Europa | 12 |
| Kommune | 17 |
| Land | 299 |
| Weitere | 97 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 35 |
| Zivilgesellschaft | 204 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 4 |
| Ereignis | 23 |
| Formular | 1 |
| Förderprogramm | 331 |
| Gesetzestext | 2 |
| Lehrmaterial | 2 |
| Software | 1 |
| Text | 550 |
| Umweltprüfung | 59 |
| unbekannt | 193 |
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| Deutsch | 1128 |
| Englisch | 73 |
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| Archiv | 3 |
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| Webseite | 374 |
| Topic | Count |
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| Boden | 497 |
| Lebewesen und Lebensräume | 959 |
| Luft | 347 |
| Mensch und Umwelt | 1165 |
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| Weitere | 1018 |