API src

Found 1477 results.

Corrections

s/austellung/Ausstellung/gi

WMS Bildung und Kultur Eimsbüttel Hamburg

Web Map Service (WMS) zum Thema Bildung und Kultur Eimsbüttel Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

WFS Bildung und Kultur Eimsbüttel Hamburg

Web Feature Service (WFS) zum Thema Bildung und Kultur Eimsbüttel Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

MRH Grenzgeschichte(n)

Museen, Erinnerungs- und Gedenkorte, die sich mit der Geschichte der ehemaligen innerdeutschen Grenze beschäftigen, werden über diese Inhalte dargestellt. Das interessierte Publikum findet hier eine interessante Erinnerungslandschaft mit Ausstellungen, Dokumentationen, Geländemarken, Zeitzeugen, Führungen, Veranstaltungen und Gedenkorten, die an die wechselvolle Geschichte der deutschen Teilung und Wiedervereinigung auf dem Gebiet der Metropolregion erinnert. Weitere Informationen unter www.metropolregion.hamburg.de/grenzgeschichten/

Breuers XXL-Stuhl zieht ins UBA um

Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bauhaus Dessau Markenzeichen der großen Werkschau des Jahrhundertgestalters wird vom THW im Umweltbundesamt (UBA) aufgebaut Der Kinderstuhl „ti 3a“ von Marcel Breuer aus dem Jahre 1923 war so etwas wie das Gesellenstück eines jungen Ungarn, der später als Jungmeister am Bauhaus, als Designer und Architekt die Gestaltungsgeschichte des 20. Jahrhunderts wesentlich prägen sollte. Siebenfach vergrößert stand diese Möbelikone seit Ende Mai im Dessauer Rathauscenter, um für die große Ausstellung „Marcel Breuer: Designer und Architekt“ im Bauhausgebäude zu werben, die noch bis zum 31. Oktober 2012 zu sehen ist. Der überdimensionale Breuer-Stuhl zieht nun ins Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) an den Wörlitzer Platz weiter. Dort wird der Stuhl mit den Maßen 4,30 Meter hoch, 2,30 Meter breit und 2,50 Meter tief vom Technischen Hilfswerk im Rahmen einer Übung aufgebaut. „Das Umweltbundesamt ist seit seinem Umzug von der Spree an die Mulde verlässlicher Partner der Stadt Dessau und der hier ansässigen Kultureinrichtungen“, sagte Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes, anlässlich der Aufstellung des Breuer-Stuhls im neuen Ausstellungsort. „Insofern war es für uns eine Selbstverständlichkeit, der Bitte der Bauhaus Stiftung nachzukommen und Marcel Breuers Kinderstuhl im XXL-Format auch einige Zeit im Umweltbundesamt zu beherbergen“, so Holzmann. Die stellvertretende Direktorin der Stiftung Bauhaus Dessau, Regina Bittner, wird „ti 3a“ am 14. September 2012 um 13 Uhr an den Vizepräsidenten des Umweltbundesamtes, Thomas Holzmann, übergeben. „ti 3a“ wird im Atrium des Umweltbundesamtes bis zum 31. Oktober zu sehen sein. Er wurde im Maßstab 1:7 in der Lehrwerkstatt der Rauch-Möbelwerke nachgebaut. Wir laden herzlich zur Berichterstattung ein. Fototermin zur Übergabe des XXL-Kinderstuhls von Marcel Breuer im Umweltbundesamt, 14. September 2012, 13 Uhr, Wörlitzer Platz 1, 06844 Dessau-Roßlau

Bilder aus dem ewigen Eis

Expeditionsmalerei von Gerhard Rießbeck im Umweltbundesamt Seit Beginn seiner künstlerischen Laufbahn hat der bayerische Maler Gerhard Rießbeck eine Vorliebe für die karge Natur der Polargebiete. Zu Fuß und mit dem Kajak durchquerte er atemberaubende Landschaften, beispielsweise in Island, Norwegen und Grönland. Seine Erlebnisse fanden künstlerischen Ausdruck in zahlreichen, oft großformatigen Ölbildern, die nach Skizzen im Atelier entstanden. Eine Auswahl der Bilder, welche der Künstler auf diesen Fahrten trotz Sturm, Eis und Seekrankheit an Bord entwarf, sind vom 23. September bis 6. November 2009 im Umweltbundesamt in Dessau-Roßlau zu sehen. „Die grenzenlose Öde dieser extremen Natur, ihre vom Menschen noch nicht wirklich beherrschte Widerständigkeit, ihre tatsächliche Unmenschlichkeit üben eine große Faszination auf mich aus”, erklärt Rießbeck. Darüber hinaus setzt sich der Maler mit dem objektiven „Blick des Forschers” auf die Natur auseinander und stellt diesem den subjektiven Blick des Künstlers entgehen. Zur Eröffnung der Ausstellung Der Blick des Forschers - Expeditionsmalerei im Eis von Gerhard Rießbeck am Dienstag, dem 22. September um 18 Uhr im Forum des Umweltbundesamtes Dessau-Rosslau, laden wir Sie herzlich ein. Begrüßung: Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes Einführung: Hans-Peter Miksch, Leiter der Kunstgalerie Fürth Die Ausstellung im Umweltbundesamt, Wörlitzer Platz 1, 06884 Dessau-Roßlau ist vom 23. September bis zum 6. November 2009, Montag bis Freitag von 9 bis 20 Uhr geöffnet. Telefon: 0340 / 2103 -2180. Der Eintritt ist kostenfrei.

Grün färben reicht nicht!

Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesumweltministerium (BMU) und dem Internationalen Design Zentrum Berlin e.V. (IDZ) Bundespreis Ecodesign erneut ausgeschrieben Unter dem Motto „Grün Färben reicht nicht“ wird der vom Bundesumweltministerium (BMU) und Umweltbundesamt (UBA) initiierte Bundespreis Ecodesign am 14. Januar 2013 zum zweiten Mal ausgeschrieben. Umweltverträglichkeit und gutes Design stellen längst keinen Widerspruch mehr dar. Mit dem Wettbewerb wollen die Auslober zeigen, welch kreatives Potenzial es gibt, um Produkte ökologisch besser zu machen - und wie sich anspruchsvolles Design, Ästhetik und Umweltschutz vereinbaren lassen. Bis zum 15. April 2013 können Unternehmen sowie Designerinnen und Designer ökologisch und ästhetisch überzeugende Produkte, Dienstleistungen und Konzepte einreichen. Neu ist in diesem Jahr: die Kategorie „Service“ für bestehende Dienstleistungen und Sys-temlösungen. Weiterhin bestehen bleiben die Kategorien „Produkt“, in der auf dem deutschen Markt erhältliche Produkte eingereicht werden können sowie Prototypen mit Marktreife, „Konzept“ für zukunftsweisende Konzepte, Studien und Modellprojekte sowie „Nachwuchs“ für Studierende, Absolventinnen und Absolventen. Eine interdisziplinär besetzte Jury mit Vertreterinnen und Vertretern aus den Bereichen Ökologie und Design bewertet die Einreichungen. Dabei stehen Innovationsgehalt, Gestaltungsqualität und Umwelteigenschaften im Vordergrund. Grundlage für die Bewertung ist eine von ⁠ BMU ⁠, ⁠ UBA ⁠ und IDZ gemeinsam entwickelte Kriterienmatrix. Mit der Entwicklung des Formats und der Durchführung des Wettbewerbs wurde das Internationale Design Zentrum Berlin e.V. (IDZ) beauftragt, es wird dabei von einem Projektbeirat unterstützt. Inspiration und Orientierung bieten die Online-Ausstellung der Nominierten und Preisträgerinnen und Preisträger des Bundespreises 2012 sowie Hintergrundinformationen zum Thema Ecodesign auf der Internetseite des Bundespreises. Am 6. Februar eröffnet in Ludwigsburg die Wanderausstellung zum Bundespreis Ecodesign, die die 2012 ausgezeichneten Arbeiten im Original bis zum 16. Februar präsentiert. Zweite Station ist die „Munich Creative Business Week“, wo die Ausstellung vom 21. bis 24. Februar innerhalb der Sonderausstellung „mcbw momente – Denkräume für Design“ zu sehen ist. Vom 28. Februar bis 2. April wird die Ausstellung im UBA in Dessau gezeigt, begleitet von einem Rahmenprogramm zum Thema Ecodesign. Weitere Stationen sind in Planung. Bewerbung und weitere Informationen zum Wettbewerb und der Ausstellung gibt es auf der Webseite des Bundespreis-Ecodesign. Bewerbungsfrist: 14. Januar bis 15. April 2013 Internationales Design Zentrum Berlin e. V. (IDZ) Das Internationale Design Zentrum Berlin (IDZ) ist ein Verein zur Designförderung und damit den Potenzialen und der Qualität im Design verpflichtet. Seit seiner Gründung 1968 versteht sich das IDZ als Kompetenzzentrum und Kommunikationsplattform zwischen Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur und widmet sich Zukunftsfragen im Design. Durch Projekte, Ausstellungen und Veranstaltungen richtet das IDZ den Fokus auf verschiedene Aspekte der Gestaltung, präsentiert und diskutiert aktuelle Themen im Design. Soziale, ökonomische und ökologische sowie ästhetische Aspekte sind Teil der Auseinandersetzung mit dem Ziel, die Arbeit von Gestalterinnen und Gestaltern zu fördern und das Designbewusstsein bei Verbraucherinnen und Verbrauchern, in Unternehmen aber auch in der Politik zu stärken. Mehr Informationen unter auf unserer Webseite. Jury Werner Aisslinger (Designer) Dr. Kirsten Brodde (Autorin, Expertin für grüne Mode) Prof. Günter Horntrich (Designer, Professor für Design und Ökologie an der KISD) Prof. Dr. Erik Spiekermann (Kommunikationsdesigner, Typograph und Autor) Nicola Stattmann (Designerin, Materialexpertin) Prof. Dr. Rainer Grießhammer (Geschäftsführer Öko-Institut) Jochen Flasbarth (Präsident UBA) Ursula Heinen-Esser (Parlamentarische Staatssekretärin im BMU) Projektbeirat Dorothea Hess, Allianz deutscher Designer (AGD) Anne Farken, BMW Group Designworks USA Prof. Matthias Held und Sabine Lenk, Deutsche Gesellschaft für Designtheorie und -forschung (DGTF) Lutz Dietzold, Rat für Formgebung Prof. Philipp Oswalt und Katja Klaus, Stiftung Bauhaus Dessau Prof. Susanne Schwarz-Raacke (Produktdesign), Prof. Heike Selmer (Modedesign) und Prof. Dr. Zane Berzina (Textil- und Flächendesign), Kunsthochschule Berlin-Weißensee (KHB) Karin-Simone Fuhs, ecosign/Akademie für Gestaltung Dr. Dietlinde Quack, Öko-Institut Thomas Wodtke und Hendrik Roch, Fraunhofer-Institut UMSICHT Stephan Rabl, Handelsverband Deutschland (HDE) Dr. Dominik Klepper, Markenverband Frauke Rogalla, Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)

Strom aus der Region

Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Start des Regionalnachweisregisters für Strom aus Erneuerbaren Energien Ab dem 1. Januar 2019 kann jeder Haushalt die Energiewende vor Ort voranbringen. Das neue Regionalnachweisregister ermöglicht die Ausstellung von Regionalnachweisen für Strom aus Erneuerbaren Energien. Damit können Endkunden sehen, dass dieser Strom in ihrer Region erzeugt wurde – beispielsweise vom Windrad nebenan. Mit dem Regionalnachweisregister wird die Energiewende in der Region für Stromkunden greifbar. Stromlieferanten können ihren Produkten ein regionales Gesicht geben. Strom aus der Region steigert die Akzeptanz der Energiewende vor Ort. Bei Verwendung von Regionalnachweisen dürfen Stromversorger nun in ihrer Stromkennzeichnung ausweisen, dass der von ihnen gelieferte EEG-Strom – also aus der EEG-Umlage finanzierten Strom aus erneuerbaren Energien – aus Anlagen in der Region stammt. Durch das Regionalnachweissystem stellt das Umweltbundesamt sicher, dass die regionale Eigenschaft einer aus erneuerbaren Energien erzeugten Kilowattstunde Strom nur einmal verkauft wird. Der Regionalnachweis: Der Regionalnachweis ermöglicht es Verbraucherinnen und Verbrauchern, EEG-Strom aus ihrer Region zu beziehen. Die Region wird aus den Postleitzahlengebieten gebildet, die sich in einem 50-km-Umkreis um das Postleitzahlengebiet befinden, in dem der Strom verbraucht wird. Mit Hilfe des Regionalnachweisregisters können sich Anlagenbetreiber Regionalnachweise ausstellen lassen und diese mit dem Strom an Elektrizitätsversorger übertragen. Diese entwerten die Nachweise und können damit die regionale Eigenschaft des EEG-Stroms in der Stromkennzeichnung ausweisen. Durch Zahlung der EEG-Umlage, mit der die Förderung von Anlagen zur Erzeugung von Strom beispielsweise aus Sonne, Wind, Wasser und ⁠ Biomasse ⁠ finanziert wird, hat jede Stromverbraucherin und jeder Stromverbraucher Anteil an der Energiewende. Das kommt in der Stromkennzeichnung in dem dort ausgewiesenen EEG-Anteil („Erneuerbare Energien, finanziert aus der EEG-Umlage“) zum Ausdruck. Mit dem neuen Instrument kann dieser Anteil regional gestellt, also der gelieferte EEG-Strom aus der Region bezogen werden. Der Regionalnachweis ermöglicht die dafür erforderliche Zuordnung und schützt Verbraucherinnen und Verbraucher vor Doppelvermarktung und falschen Werbeversprechen. Der Betrieb des Regionalnachweisregisters startet am 1. Januar 2019. Damit setzt das Umweltbundesamt § 79a EEG 2017 um. Die Rechtsgrundlage für das neue Register, die novellierte Durchführungsverordnung über Herkunfts- und Regionalnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien (Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung – HkRNDV), trat am 21. November 2018 in Kraft. HkRNDV-Novelle: Die Verordnung legt die Rechtsgrundlagen für den Betrieb des neuen Regionalnachweisregisters fest. Sie sieht aber auch Neuregelungen vor, die sich aus der mittlerweile sechsjährigen Praxis zum Herkunftsnachweisregister ergeben haben. Die Novelle schafft damit Rechtssicherheit für alle Beteiligten.

„Gutes Design hat nichts zu verbergen“

Gemeinsame Pressemitteilung von BMUB, UBA und IDZ Innovative Beiträge für den Bundespreis Ecodesign 2018 gesucht Oft täuscht ein „grüner Anstrich“ über negative Umweltauswirkungen von Produkten und Dienstleistungen hinweg. Anders beim Bundespreis Ecodesign: Hier stimmen Form und Inhalt. Zum 7. Mal in Folge können sich Unternehmen aller Branchen und Größen, Designerinnen und Designer sowie Studierende mit ihren durchdachten und umweltverträglich gestalteten Produkten und Dienstleistungen um die höchste Auszeichnung bewerben. Der Bundespreis Ecodesign wird in den vier Kategorien „Produkt“ „Konzept“, „Service“ und „Nachwuchs“ ausgelobt. Die Bewerbungsfrist endet am 9. April. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Für die ökologische Umgestaltung unserer Wirtschaftsweise und Lebensstile brauchen wir Alltagsprodukte oder Dienstleistungen, die gut für die Umwelt sind und gleichzeitig durch Design und Handhabbarkeit überzeugen. Ich freue mich, dass wir auch in diesem Jahr mit dem Bundespreis Ecodesign herausragende Produkte und Dienstleistungen auszeichnen können.“ Die Qualität der Einreichungen wird in einem mehrstufigen Verfahren von Fachleuten aus dem Umweltbundesamt, dem Projektbeirat sowie der interdisziplinären Jury bewertet. Marktführer oder Start-ups, lokale Anbieter oder Global Player sind genauso angesprochen wie Designbüros und Marketingagenturen, Architektur- oder Ingenieurbüros. In der Kategorie Nachwuchs steht der Wettbewerb auch Studierenden offen. „Glaubwürdigkeit ist ein hohes Gut. Wir suchen daher grüne Designs, die Wert auf Transparenz und Ehrlichkeit legen. In der neuen Wettbewerbsrunde des Bundespreis Ecodesign hoffe ich wieder auf Einreichungen, die einen hohen Anspruch auf ökologische ⁠ Nachhaltigkeit ⁠ nicht nur auf der Fassade sondern in allen Aspekten der Produktentwicklung unter Beweis stellen“, erklärt Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes. Ende November 2018 werden die Preisträger bei einer feierlichen Preisverleihung im Bundesumweltministerium bekannt gegeben. Sie erhalten eine Auszeichnung in der jeweiligen Kategorie sowie das Recht, damit zu werben. Die Nachwuchsarbeiten werden mit einem Preisgeld in Höhe von jeweils 1.000 Euro prämiert. Nach der Preisverleihung werden die prämierten Beiträge öffentlichkeitswirksam in verschiedenen Medien und in einer Online-Ausstellung auf der Internetseite des Bundespreises vorgestellt. Es ist geplant, alle nominierten und prämierten Einreichungen in einer Wanderausstellung zu präsentieren. Die Ausstellung „Neu gedacht“ mit den prämierten und nominierten Beiträgen aus dem Jahr 2017 eröffnet zeitgleich zur Ausschreibung am 15. Januar 2018 in Ludwigsburg. Weitere Stationen bei den Coburger Designtagen und im Grassi Museum in Leipzig sind in Planung. Begleitend zur Ausstellung finden Workshops und Veranstaltungen zum Thema Ecodesign statt. Der Wettbewerb wird seit 2012 jährlich vom Bundesumweltministerium (⁠ BMUB ⁠) und Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Design Zentrum Berlin (IDZ) ausgelobt. Bewerbungsfrist: 9. April 2018 Entwicklung und Durchführung Internationales Design Zentrum Berlin e.V. (IDZ) www.idz.de Bewerbung und weitere Informationen zum Wettbewerb und der Ausstellung unter: www.bundespreis-ecodesign.de Jury 2018 Werner Aisslinger (Produktdesigner) Prof. Anna Berkenbusch (Kommunikationsdesignerin, Professorin an der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle) Andreas Detzel (Umweltexperte am ifeu Heidelberg) Prof. Matthias Held (Produktdesigner, Professor an der HfG Schwäbisch Gmünd) Dr. Thomas Holzmann (Vizepräsident des Umweltbundesamtes) Prof. em. Günter Horntrich (Produktdesigner, em. Professor für Design und Ökologie an der KISD) Prof. Dr. Vanessa Miriam Carlow (Professorin für Nachhaltige Architektur/Stadtplanung an der TU Braunschweig) Rita Schwarzelühr-Sutter (Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium) Prof. Friederike von Wedel-Parlow (Modedesignerin, Gründerin des Beneficial Design Institute)

Junge Kunst zum Thema Klimawandel

Umweltbundesamt ruft zum Jugendwettbewerb in Dessau-Roßlau auf Martin Ittershagen Das ⁠ UBA ⁠ sucht eindrückliche Symbole und nachhaltige Bilder zum Thema. Die Sorge um künftige klimatische Entwicklungen kann dabei ebenso im Mittelpunkt stehen wie gute Ideen zum ⁠ Klimaschutz ⁠. Dabei sollen die Arbeiten die Verantwortung jeder und jedes Einzelnen für die Zukunft der Erde hervorheben. Ideen und Mittel können die Mitwirkenden ganz frei wählen: von der Kollage, über Installationen oder Malerei bis hin zu Skulpturen, Videos oder Performances. Es ist alles erlaubt, was die vom Menschen gemachten Änderungen des Klimas sinnlich und emotional erfasst. Zu gewinnen gibt  es wertvolle Preise in vier Kategorien: Einzelarbeiten 11- bis 14-Jähriger, Einzelarbeiten 15- bis 20-Jähriger, Gruppenarbeiten 11- bis 14-Jähriger und Gruppenarbeiten 15- bis 20-Jähriger. Eine kunstkundige Jury wählt aus jeder Kategorie acht Arbeiten aus. Diese stellt das UBA  vier Wochen lang in seinem Forum aus. Im Anschluss an die Ausstellung werden alle eingereichten Werke zugunsten des Projekts „Kleine Arche Dessau” für sozial benachteiligte Kinder versteigert. Die Preisverleihung findet am Donnerstag, dem 5. November 2009, um 15.30 Uhr im Umweltbundesamt in Dessau-Roßlau statt. Einsendeschluss ist am Freitag, dem 9.Oktober 2009. Anmeldebögen und das Plakat zum Wettbewerb gibt es unter http://kunstundumwelt.umweltbundesamt.de oder an der Pforte des UBA, Wörlitzer Platz 1, 06844 Dessau-Roßlau. Größere Beiträge nimmt die Bibliothek des UBA montags bis freitags von 9 bis 15 Uhr entgegen. Lehrer und Lehrerinnen sowie Jugendeinrichtungen sind gebeten, die jungen Kunstschaffenden bei Gruppenprojekten zu unterstützen. (Pressesprecher) T: 0340/2103-2122 Martha Hölters-Freier (Kunstbeauftragte) T: 0340/2103-2180

UBA schaltet Zertifikate bei acht UER-Projekten nicht frei

Fehlerhafte Zertifikate in Höhe von rund 215.000 Tonnen CO₂ gelangen nicht in den Markt Die intensive und komplexe Aufklärungsarbeit des Umweltbundesamtes (UBA) in Sachen „Upstream Emission Reductions“ (UER) zeigt weitere Erfolge: „Bei acht UER-Projekten in China, bei denen bis zum 31. August 2024 über die Freischaltung entschieden werden musste, werden wir aufgrund von uns ermittelter Unregelmäßigkeiten die beantragten Freischaltungen nicht durchführen. Es werden aus diesen Projekten also keine neuen UER-Zertifikate in den Markt gelangen. Das ist eine gute Nachricht“, sagte UBA-Präsident Dirk Messner. Sein weiteres Fazit ist, dass die reine Begutachtung von UER-Projekten aus der Ferne auf Basis von Satellitenbildern oder die Papier-Prüfung der von Projektträgern eingereichten Berichte oftmals nicht ausreiche, um den Missbrauch des UER-Systems aufzudecken und nachzuweisen. Das UBA hat sich daher zusätzlich zu seinen eigenen Ermittlungen durch eine internationale Anwaltskanzlei unterstützen lassen. Diese hat Projekte in China vor Ort im Auftrag des UBA untersucht. Insgesamt gibt es weltweit 75 UER-Projekte, zumeist in China – das UBA wird neben den acht Projekten auch weitere kritische UER-Projekte untersuchen. UER-Projekte sind Maßnahmen zu Minderung von CO 2 -Emissionen bei Kraftstoffen im „Upstream“-Bereich, d.h. vor der Verarbeitung des Rohöls in der Raffinerie. Ein typisches Beispiel ist das Abstellen von so genannten Fackelungen auf Ölbohrtürmen, die üblicherweise Begleitgase bei der Förderung von Erdöl vor Ort verbrennen, da sich der Umbau der Anlage zur Sammlung und Speicherung der Gase nicht rentiert. Bei der Fackelung entstehen jedoch CO 2 -Emissionen, die sich durch erfolgreiche UER-Projekte vermeiden lassen. UER-Projekte sind attraktiv für die Mineralölwirtschaft, die damit eine vergleichsweise kostengünstige Möglichkeit hat, ihre Treibhausgasminderungsquote nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zu erfüllen. Bei sieben der acht Projekte – die von großen, internationalen Unternehmen durchgeführt werden – wurden die Anträge auf Freischaltung von UER-Zertifikaten für 2023 zurückgezogen, nachdem das ⁠ UBA ⁠ die Projektträger mit gravierenden rechtlichen und technischen Ungereimtheiten bei ihren Projekten konfrontiert und eine Vor-Ort-Überprüfung angedroht hatte. Das UBA hat so sichergestellt, dass für diese Projekte keine UER-Nachweise für 2023 mehr ausgestellt werden können. Insgesamt hat das UBA auf diese Weise verhindert, dass unberechtigte UER-Zertifikate im Umfang von 159.574 Tonnen CO 2 -Äquivalente in den Markt gelangt sind. Bei einem weiteren Projekt in China hat das UBA die Ausstellung von UER-Zertifikaten untersagt, weil das Projekt, wie umfassende Satellitenbild- und vertiefte technische Analysen durch UBA-Experten ergaben, vorzeitig begonnen wurde. Ein solcher vorzeitiger Beginn ist nach der Verordnung zur Anrechnung von Upstream-Emissionsminderungen auf die Treibhausgasquote (UERV) nicht zulässig. Hier hat das UBA durch die Versagung der Freischaltung verhindert, dass allein aus diesem Projekt unberechtigte UER-Zertifikate im Umfang von 55.225 Tonnen CO 2 -Äquivalenten in den Markt gelangten. Den nächsten Aufklärungsschwerpunkt setzt das UBA zusätzlich zu den acht Projekten mit Freischaltungsanträgen für das Jahr 2023 auf weitere 13 Projekte. In allen diesen 21 Projekten wurden die Projektträger um Autorisierung von Kontrollbesuchen vor Ort gebeten. In nur fünf dieser 21 Projekte hat das UBA diese Autorisierungen uneingeschränkt bekommen; zwei der Besuche fanden schon statt, drei weitere stehen aus. „Für uns ist die Verweigerung der Vor-Ort-Kontrollen ein sehr starkes Indiz, dass die Projektträger nicht bereit sind, ihre Verpflichtungen unter der UERV zu erfüllen, oder – wie in der UERV gefordert – die erforderliche Kontrolle über die Projekte haben. Wir nehmen das unter anderem zum Anlass, die Aufhebung unserer Zustimmung zu diesen Projekten zu prüfen. Und wir werden sicherstellen, dass nur noch rechtmäßige UER-Zertifikate neuer Projekte in den Markt kommen“, so UBA-Präsident Dirk Messner. Neben den acht nun nicht freigeschalteten Projekten wird das UBA weitere kritische UER-Projekte weltweit überprüfen, bis alle Vorwürfe ausgeräumt sind. „In den nächsten Wochen und Monaten wird das UBA seine Aufklärungstätigkeit, auf der Grundlage der jetzt vorliegenden Erkenntnisse aus China, mit Hochdruck fortsetzen. Dafür setze ich mich persönlich mit einem ganz erheblichen Teil meiner Arbeitszeit ein“, sagte Messner. Die vielen Kolleginnen und Kollegen im UBA, die intensiv mit der Aufklärung des UER-Komplexes befasst sind, werden dabei von einer internationalen Rechtsanwaltskanzlei mit deren Partnerkanzlei in China unterstützt. Die Kanzlei fungiert als „Augen und Ohren“ des UBA vor Ort. Parallel ermittelt – laut Pressemitteilung – die Staatsanwaltschaft Berlin gegen 17 Personen wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betruges. Bei den Beschuldigten handelt es sich um die Geschäftsführer bzw. Mitarbeitende von Prüfstellen, die an der Verifizierung UER-Projekten beteiligt gewesen sein sollen. Gegen die Beschuldigten bestehe der Anfangsverdacht, die zuständigen Mitarbeitenden des UBA hinsichtlich der Existenz und/oder jedenfalls der Antragsberechtigung verschiedener Klimaschutzprojekte getäuscht zu haben, weshalb zwischenzeitig gewährte Sicherheiten der Projektträger nicht zugunsten der Staatskasse vereinnahmt werden konnten.

1 2 3 4 5146 147 148