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Fast 6 Millionen Euro für innovatives Nahverkehrsprojekt im Burgenlandkreis

Das Land Sachsen-Anhalt stellt rund 5,9 Millionen Euro für das Projekt „Verbesserung der Mobilitätsangebote im Burgenlandkreis“ bereit. „Mit der finanziellen Unterstützung leisten wir einen wichtigen Beitrag um die Angebote des öffentlichen Personennahverkehrs im Strukturwandelgebiet zukunftsfest zu machen“, sagte die Ministerin für Infrastruktur und Digitales, Dr. Lydia Hüskens, heute in Eckartsberga bei der Übergabe des Fördermittelbescheids an Landrat Götz Ulrich. „Die Schaffung moderner, attraktiver ÖPNV-Angebote soll für die Menschen Anreiz sein, in den vom Strukturwandel betroffenen ländlichen Gebieten wohnen zu bleiben oder hierher zu ziehen“, hob die Ministerin hervor. Das Geld stelle die EU verteilt auf drei Jahre (2025-2027) im Rahmen des „Just Transition Fund“ zur Verfügung. Das geförderte Projekt zielt beispielsweise darauf ab, das Liniennetz im Burgenlandkreis umzugestalten, damit der ländliche Raum außerhalb der Mittelzentren besser angebunden wird. Der Fokus liegt hier vor allem auf der Region nordwestlich des Saaletals. Außerdem sind innovative Maßnahmen, wie On-Demand-Verkehre (Rufbus) und der Einsatz autonomer Fahrzeuge geplant. Damit sollen unter anderem die Arche Nebra und der Industriepark Zeitz künftig besser mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein. Darüber hinaus wird auf den verstärkten Einsatz digitaler Informationssysteme gesetzt, um Fahrgäste im Bus und an Haltestellen in Echtzeit über die Verfügbarkeit der öffentlichen Verkehrsmittel zu informieren. Das Konzept, das dem Förderantrag zugrunde liegt, prognostiziert eine Steigerung der Fahrgastzahlen um mindestens 15.000 Reisende. „Mobilität bedeutet Freiheit. Zur Freiheit gehört auch eine echte Auswahl des Verkehrsmittels. Wir wollen, dass die Menschen in unserem Land alle Formen der Mobilität frei wählen können. Dafür braucht es gut ausgebaute Infrastrukturen: Radwege genauso wie Straßen, mitsamt den Brücken und natürlich attraktive Angebote des öffentlichen Nahverkehrs. Daran arbeiten wir. Jeden Tag. Die finanzielle Unterstützung des Modellprojektes hier im Süden unseres Landes ist ein gelebtes Beispiel dafür“, hob Lydia Hüskens abschließend hervor. Neben dem Burgenlandkreis und der NASA GmbH sind auch die PVG Burgenlandkreis mbH, die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, die Hochschule Anhalt und die Hochschule Merseburg an dem Projekt beteiligt. Das Projekt läuft seit dem 1. Februar und soll bis zum 31. Dezember 2027 abgeschlossen sein. Impressum: Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel.: +49 391 / 567 - 7504 E-Mail: presse-mid@sachsen-anhalt.de

Gemeinsam die urbane Mobilität der Zukunft gestalten

Heute haben die Städte Berlin und Hamburg in Person von Senatorin Bonde und Senator Tjarks ein Memorandum of Understanding (MoU) unterzeichnet, um an verschiedenen Themen unseres weitverzweigten und gut verknüften Angebots mit Bussen und Bahnen perspektivisch gemeinsam zu arbeiten. Im Kern geht es darum, das Know-how der Verkehrsunternehmen, Verbünde und Verwaltungen in Berlin und Hamburg zu bündeln, um gemeinschaftlich an zukunftsfähigen Lösungen zu arbeiten. Die Städte sind Ballungspunkt unterschiedlicher Bedürfnisse und Herausforderungen. Die Stadtverwaltungen sind in regelmäßigem Austausch, mit dem Ansatz soll die Zusammenarbeit auch zwischen den Verkehrsverbünden und Verkehrsunternehmen themenbezogen vertieft und in abgestimmte Strukturen überführt werden. Berlin und Hamburg haben vor diesem Hintergrund beschlossen, Themen gemeinsam anzugehen, um voneinander zu lernen und Aufgaben gemeinsam zu lösen. Hierzu gehören Aufgaben wie das automatisierte Fahren, Gestaltungsfragen im öffentlichen Raum beispielsweise bei Bushaltestellen, Anforderungen an die Fahrzeugbeschaffung oder technischen Fragen bei Mobilitäts- und Vertriebsplattformen. Berlins Verkehrsenatorin Ute Bonde : „Ich freue mich über die Initiative, die Henrik Falk zu seiner Zeit in Hamburg gezeigt hat und die jetzt in ein gemeinsames Handeln der beiden Städte mündet. Das Schauen über den Tellerrand und das gemeinsame Voranbringen von Themen sind mir persönlich sehr wichtig. Ich freue mich, dass wir hier als Stadtstaaten mit ähnlichen Herausforderungen gemeinsam voranschreiten.“ Hamburgs Verkehrssenator Dr. Anjes Tjarks : „In Hamburg und Berlin sind werktäglich mehrere Millionen Fahrgäste mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs. Beide Städte verfügen über ein großes Netz an Schnellbahn- und Busverbindungen und arbeiten daran, ihre Angebote vor dem Hintergrund steigender Nachfrage auszubauen sowie die Metropolregionen noch besser an das urbane Zentrum anzubinden. Mit ihrer strategischen Partnerschaft wollen beide Stadtstaaten ihre Erfahrungen austauschen, Synergie-Effekte schaffen und gemeinsame Projekte entwickeln – etwa beim Aufbau von autonomen Verkehren, der Optimierung der Pünktlichkeit von Bussen durch Digitalisierung oder der Entwicklung von Apps, die mobilitätseingeschränkte Menschen in Bussen und Bahnen noch besser unterstützen können. Gemeinsam wollen wir voneinander und miteinander lernen sowie effizientere Strukturen schaffen und verfolgen das Ziel, die Erlebniswelt ÖPNV für die Fahrgäste in Hamburg und Berlin noch attraktiver zu machen.“ Raimund Brodehl, Geschäftsführer beim Hamburger Verkehrsverbund (hvv) : „In enger Zusammenarbeit mit den Verkehrsunternehmen und unseren Aufgabenträgern treiben wir intelligente, vernetzte und multimodale Mobilitätslösungen in Hamburg und dem Umland bereits erfolgreich voran. Doch die künftige regionsübergreifende Zusammenarbeit der Verkehrsverbünde und -unternehmen in Hamburg und Berlin ermöglicht nun noch mehr zukunftsorientierte Mobilität. Denn gemeinsam wird es uns gelingen, das große Mobilitäts-Potenzial in den Metropolen noch besser zu erkennen, das unter anderem im Einsatz autonomer Fahrzeuge, im Ausbau von Bushaltestellen zu Mobility-Hubs und in digitalen Anwendungen steckt, und dabei in viele Richtungen ganz neu zu denken.“ Robert Henrich, Vorstandsvorsitzender der Hamburger Hochbahn AG : „Diese Partnerschaft zwischen Berlin und Hamburg ist ein wichtiger Schritt, um die Mobilität in unseren Städten zukunftsorientiert zu gestalten. Indem wir unsere Kräfte bündeln, erwarten wir bedeutende Fortschritte bei der Entwicklung nachhaltiger und benutzerfreundlicher Verkehrslösungen. Es ist eine Gelegenheit, gemeinsam Innovationen zu schaffen und gleichzeitig praktische Ergebnisse zu erzielen, die das tägliche Leben unserer Bürgerinnen und Bürger verbessern.“ Martin Fuchs, Geschäftsführer des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) : „Wir freuen uns über die noch engere Zusammenarbeit der beiden wachsenden Metropolen Hamburg und Berlin. Diese ist ein wichtiger Schritt für die Gestaltung nachhaltiger Mobilitätsangebote in beiden Städten. Durch Austausch und Entwicklung von gemeinsamen Initiativen und Weiterentwicklung bestehender Plattformen können beide Städte voneinander lernen, ihre Systeme verbessern und so die Mobilität von morgen entscheidend voranbringen.“ Der BVG-Vorstandsvorsitzende Henrik Falk : „Weil das Mobilitätsbedürfnis der Menschen nicht an Stadtgrenzen endet, ist es an der Zeit, dass Hamburg und Berlin gemeinsam die Zukunft gestalten. Ob beim autonomen Fahren, dem Aufbau einer gemeinsamen Mobilitätsplattform oder dem emissionsfreien Nahverkehr: Lasst uns die großen Potenziale zwischen beiden Städten heben, um gemeinsam noch schneller voranzukommen – in Hamburg und in Berlin.“ Das MoU ist der Ausgangspunkt, damit die beteiligten Verwaltungen, Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde in den kommenden Monaten die Themen weiter ausgestalten und sukzessive in den nächsten fünf Jahren gemeinsam an Lösungen arbeiten.

RAMONA: Realisierung automatisierter Mobilitätskonzepte im Öffentlichen Nahverkehr

Projektbeginn: 2017 / Projektende: 2020 Der Fokus des Projekts lag insbesondere auf der Integration des Mobilitäts-, Fahrzeug- und Betriebskonzeptes in den bestehenden ÖPNV sowie die Reaktionen und Interaktionen sowohl der Nutzerinnen und Nutzer als auch der übrigen Verkehrsbeteiligten mit einem solchen Fahrzeug. Zugleich wurden Erkenntnisse darüber erzielt, welche Anforderungen potenzielle Nutzerinnen und Nutzer an den automatisierten ÖPNV der Zukunft haben und welche Aspekte zu einer Erhöhung der Akzeptanz für solche Angebote führen. Von weiterem Interesse waren die notwendigen Rahmenbedingungen und deren Weiterentwicklung für einen sicheren und effizienten Mischbetrieb von konventionellen und autonomen Fahrzeugen im öffentlichen Verkehr. Projektpartner Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR), Technische Universität München, Hochschule Esslingen, Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) Automatisiertes und vernetztes Fahren

Maßnahmen der Digitalisierung und Automatisierung

Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Cheruskerring 11, 48147 Münster Stand 09/2024 Nachweis nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zur Förderung der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen zur Verlagerung von Güterverkehr von der Straße auf die Wasserstraße (Förderprogramm nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen – Verlagerung) vom 2. November 2023 (BAnz AT 28.11.2023 B6) Fördergegenstände Maßnahmen der Digitalisierung und Automatisierung an Bord von Binnenschiffsneubauten und im Einsatz befindlichen Binnenschiffen, (Nr. 2.1 Förderrichtlinie NMB-Verlagerung) wenn diese zur Verbesserung deren Sicherheit oder zur Minderung der Schadstoff- und Treibhaus- gasemissionen führen. Hierzu zählen insbesondere Systeme zum automatisierten bzw. (teil-)autonomen Fahren, Kollisions- warnsysteme, Schleusenmanagementsysteme, Assistenzsysteme zum energieoptimierten Fahren, Brückenanfahrwarnsysteme und Bahnführungssysteme. Dem Nachweis beizufügende Unterlagen Zwingend mit dem Nachweis zusammen einzureichen sind - eine Kopie einer amtlichen Fahrtauglichkeitsbescheinigung, - Einbaubescheinigungen, - die anliegende Belegliste - und Kopien aller Rechnungen und Zahlungsnachweise. Gegebenenfalls ist mit dem Nachweis zusammen die gesamte Vergabedokumentation einzureichen. Bitte beachten! Der Nachweis muss rechtsverbindlich unterschrieben in Papierform bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Cheruskerring 11, 48147 Münster eingehen. Der Nachweis der Verwendung der gewährten Bundesmittel muss innerhalb der im Zuwendungsbe- scheid festgelegten Fristen erfolgen. Nachweis nach der Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen zur Verlagerung von Güterverkehr von der Straße auf die Wasserstraße Digitalisierung und Automatisierung Seite 2 von 7 1. Angaben zur zuwendungsempfangenden Person Zuwendungsempfangende Person (Name, Vorname bei natürlichen Personen oder Firma bei juristi- schen Personen) (Bitte eintragen!) Anschrift und Kontaktdaten (Bitte eintragen!) Straße, Hausnummer Postleitzahl, Ort Telefonnummer Mobiltelefonnummer E-Mail-Adresse 2. Angaben zum Binnenschiff Schiffsart (Bitte ankreuzen!) GMSSLFährschiff TMSSBAndere Schiffsart: FGS Die im Sachbericht unter Nr. 4 aufgeführten Aufträge wurden durchgeführt an einem (Bitte ankreu- zen/eintragen!) in Fahrt befindlichen Schiff. Schiffsneubau. Schiffsname Amtliche Schiffsnummer / ENI Ich füge dem Nachweis eine vollständige amtliche Fahrtauglichkeitsbescheinigung (z.B. Schiffsattest) bei. Nummer der Bescheinigung Gültigkeitsende der Bescheinigung Nachweis nach der Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen zur Verlagerung von Güterverkehr von der Straße auf die Wasserstraße Digitalisierung und Automatisierung Seite 3 von 7 3. Zuwendungsbescheid Bitte eintragen! Aktenzeichen Datum des Zuwendungsbescheids Ich reiche hiermit einen (Bitte ankreuzen!) Zwischennachweis Verwendungsnachweis zu dem o. g. Zuwendungsbescheid ein. 3800S13-322.02/003/01-

Vermessungstechnische Straßenbefahrung: Planung und Durchführung einer vermessungstechnischen Straßenbefahrung des Landes Berlin

Projektbeginn: 2018 / Projektende: 31.12.2024 Die Bild-, Scanner- und Geodaten aus einer ersten vermessungstechnischen Straßenbefahrung werden derzeit von den Berliner Bezirken sowie von übergeordneten berlinweit agierenden Behörden für die Abarbeitung verkehrsbezogener Fachplanungen genutzt. Um sicherstellen zu können, dass diese Geodatengrundlage auch zukünftig für diese Arbeiten genutzt werden kann, ist eine regelmäßige Aktualisierung des Datenbestands notwendig. Mittels der Straßenbefahren soll ein vollumfänglicher Datensatz generiert werden, welcher Informationen über Verkehrsflächen, Straßenmobiliar (z.B. Poller), bauliche Straßenobjekte (z.B. Mauern/Treppen), Durchfahrtshöhen- und breiten sowie Lichtsignalanlagen bereitstellt. Die gewonnenen Daten können von den Nutzern über einen Web-Viewer eingesehen werden. Durch die Bereitstellung der Daten können Einzelmessungen vor Ort entfallen, was ein zeitliches Einsparpotenzial für die Mitarbeiter mit sich bringt sowie die Anzahl der notwendigen Fahrten verringert. Des Weitern bilden die aktualisierten Daten die Grundlage für die Erstellung des digitalen Radnetzes und werden für weitere FuE-Projekte beispielsweise im Bereich autonomes Fahren verwendet. Projektleitung “Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme” – Teil des Sofortprogramms Saubere Luft

Forschung zum autonomen Fahren: Willingmann weiht Fahrsimulator an Hochschule Harz ein

Die Zukunft der Mobilität liegt auch im autonomen Fahren. Doch wie wirken sich Assistenzsysteme, die von Künstlicher Intelligenz (KI) gesteuert werden, auf Fahrzeuginsassen oder Risikomodelle der Versicherungen aus. Dieser Frage gehen Forscherinnen und Forscher an der Hochschule Harz nach. In Wernigerode kann man dafür ab sofort einen modernen Fahrsimulator nutzen. Das neue Forschungsgroßgerät wurde vom Land mit 616.000 Euro finanziert sowie heute von Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann und Rektor Prof. Dr. Folker Roland offiziell eingeweiht. „Großgeräte stärken die wissenschaftliche Infrastruktur und erweitern die Forschungskapazitäten. Für diesen zentralen Baustein der Förderung der Wissenschaftslandschaft stellen wir 2024 insgesamt 16,8 Millionen bereit. Davon profitieren Forschung und Lehre wie auch die Zukunftsfähigkeit der Hochschulen insgesamt. Deshalb werden wir auch künftig in eine moderne Geräteausstattung investieren, um den Forschungsstandort Sachsen-Anhalt weiterhin leistungsfähig und attraktiv zu halten.“ Der neue Fahrsimulator erlaubt es den Forschenden, Menschen beim Führen eines Fahrzeugs zu beobachten und deren Reaktionen unter verschiedenen Rahmenbedingungen zu erfassen. Durch den Fokus auf Interaktions- und Ablenkungsszenarien können Fragestellungen insbesondere im Bereich der versicherungstechnischen Risikobewertung von Fahrbefehlen und KI-unterstützten Assistenzsystemen untersucht werden. Nach Angabe der Hochschule ist dieser Forschungsschwerpunkt europaweit einmalig. Der Fahrsimulator steht auch Unternehmen für eigene Fragestellungen zur Verfügung und kann darüber hinaus für den neu konzipierten Studiengang „AI Engineering“ genutzt werden, der in Kooperation der vier Hochschulen für angewandte Forschung in Sachsen-Anhalt mit der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg zum Wintersemester 2023/24 aus der Taufe gehoben wurde. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950 Fax: +49 391 567-1964 E-Mail: PR@mule.sachsen-anhalt.de Facebook: Umwelt.LSA Twitter: UmweltLSA YouTube: Umwelt_LSA Instagram: Umwelt.LSA

Digitalisierung im Verkehr - Potenziale und Risiken für Umwelt und Klima

In dem Forschungsprojekt wurden grundlegende Fragen zu den Auswirkungen einer Digitalisierung im Personen- und Güterverkehr auf den Umwelt- und ⁠ Klimaschutz ⁠ untersucht. Im Vordergrund standen die Wechselwirkungen des fahrerlosen Fahrens („Robotaxis“) auf die Nutzung des eigenen (automatisierten und vernetzten) Pkw, Angebote im Car- und Ridesharing sowie dem ⁠ Umweltverbund ⁠. Dabei wurde deutlich, dass die ⁠ Fahrleistung ⁠ im motorisierten Individualverkehr ansteigt, wenn das fahrerlose Fahren nicht als Zubringer für den öffentlichen Verkehr eingesetzt, sondern bei Pkw im Privatbesitz etabliert wird. In einem weiteren Schwerpunkt wurden die verkehrlichen Wirkungen des Online Handels gegenüber dem stationären Einzelhandel untersucht. Die Analyse hat u.a. gezeigt, dass die Wirkungen vom individuellen Bestell- und Mobilitätsverhalten abhängig sind. Hier könnten Paketstationen und Paketboxen einen wichtigen Beitrag zur Energieeinsparung leisten. Veröffentlicht in Texte | 150/2023.

Antrag Maßnahmen nach Nummer 2.1 - Digitalisierung und Automatisierung

Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Am Propsthof 51, 53121 Bonn Stand 01/2024 Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zur Förderung der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen zur Verlagerung von Güterverkehr von der Straße auf die Wasserstraße (Förderprogramm nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen – Verlagerung) vom 2. November 2023 (BAnz AT 28.11.2023 B6) Fördergegenstände Maßnahmen der Digitalisierung und Automatisierung an Bord von Binnenschiffsneubauten und im Einsatz befindlichen Binnenschiffen, (Nr. 2.1 Förderrichtlinie NMB-Verlagerung) wenn diese zur Verbesserung deren Sicherheit oder zur Minderung der Schadstoff- und Treibhaus- gasemissionen führen. Hierzu zählen insbesondere Systeme zum automatisierten bzw. (teil-)autonomen Fahren, Kollisions- warnsysteme, Schleusenmanagementsysteme, Assistenzsysteme zum energieoptimierten Fahren, Brückenanfahrwarnsysteme und Bahnführungssysteme. Dem Antrag beizufügende Unterlagen Zwingend mit dem Antrag zusammen einzureichen sind - ein aktueller Auszug aus dem Binnenschiffsregister, - eine amtliche Fahrtauglichkeitsbescheinigung, - drei Vergleichsangebote bzw. eine Kostenschätzung bei Ausschreibungspflicht - und Eigenerklärung(en). Gegebenenfalls mit dem Antrag zusammen einzureichen sind - eine Vertretungsvollmacht, - eine KMU-Bescheinigung - und ein Nachweis zu weiteren Zuwendungen/Beihilfen. Bitte beachten! Berücksichtigt werden nur Anträge, die rechtsverbindlich unterschrieben in Papierform bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Stichwort „NMB“, Am Propsthof 51, 53121 Bonn eingegangen sind. Die Beantragung der Zuwendung muss vor Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages, bei Schiffsneubauten vor Abschluss des Schiffbauvertrages, erfolgen. Sie dürfen Verträge oder Aufträge, die sich auf die Ausführung des Vorhabens beziehen, erst nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides erteilen, andernfalls sind die Voraussetzungen für die För- derung nicht mehr gegeben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auf formlosen begründeten Antrag ein vorzeitiger Vorhabenbeginn zugelassen werden. Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen zur Verlagerung von Güterverkehr von der Straße auf die Wasserstraße Digitalisierung und Automatisierung Seite 2 von 14 1. Angaben zur antragstellenden Person Ich stelle den Antrag (Bitte ankreuzen und ggf. Vollmacht beifügen!) für mich selbst bzw. als Geschäftsleitung oder als mit Prokura vertretende Person des nachfolgend bezeichneten Unternehmens. als bevollmächtigte Vertretung. Als Nachweis füge ich dem Antrag eine Vollmacht1 bei. Antragstellende Person (Name, Vorname bei natürlichen Personen oder Firma bei juristischen Perso- nen) Vertretungsberechtigte Person (Name, Vorname, bei juristischen Personen) Ansprechperson für die Bewilligungsbehörde (Name, Vorname) Anschrift und Kontaktdaten Straße, Hausnummer Postleitzahl, Ort Bundesland Telefonnummer Mobiltelefonnummer E-Mail-Adresse Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Eintrag im Handelsregister Registergericht Handelsregisternummer 1 Ein Mustervordruck ist unter https://www.elwis.de/DE/Service/Foerderprogramme/ Nachhaltige-Modernisierung-von-Binnenschiffen/Nachhaltige-Modernisierung-von-Binnenschiffen-node.html hin- terlegt. Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen zur Verlagerung von Güterverkehr von der Straße auf die Wasserstraße Digitalisierung und Automatisierung Seite 3 von 14 Ich bin zum Vorsteuerabzug nach § 15 Umsatzsteuergesetz (Bitte ankreuzen!) allgemein berechtigt. nur für das Vorhaben berechtigt. nicht berechtigt. IBAN 2. Angaben zum Binnenschiff Schiffsart (Bitte ankreuzen!) GMSSLFährschiff TMSSBAndere Schiffsart: FGS Ich stelle den Antrag für ein (Bitte ggf. ankreuzen/eintragen und Unterlagen beifügen!) in Fahrt befindliches Schiff. Schiffsname Amtliche Schiffsnummer / ENI Ich füge dem Antrag eine vollständige amtliche Fahrtauglichkeitsbescheinigung (z.B. Schiffsattest) bei. Gültigkeitsende der Bescheinigung Ich füge dem Antrag einen aktuellen, vollständigen Auszug aus dem Binnenschiffsregister bei. Binnenschiffsregistergericht Binnenschiffsregisternummer Ich bin nicht die alleinige Person, die Eigentum an dem Schiff hat, auf das sich dieser Antrag bezieht. Die Vertretungsvollmacht2 jeder übrigen Miteigentum an dem Schiff habenden Per- son füge ich dem Antrag bei. 2 Ein Mustervordruck ist unter https://www.elwis.de/DE/Service/Foerderprogramme/ Nachhaltige-Modernisierung-von-Binnenschiffen/Nachhaltige-Modernisierung-von-Binnenschiffen-node.html hin- terlegt.

Die Digitalisierung im Verkehr nachhaltig gestalten

Die Digitalisierung im Verkehr nachhaltig gestalten Fahrerlose Shuttles auf den Straßen, Assistenzsysteme im Pkw und Routenplanung auf dem Handy – diese und weitere aktuelle und zukünftige Entwicklungen der Digitalisierung im Verkehr, ihre Chancen und Risiken, sowie notwendige Rahmenbedingungen wurden im Rahmen von zwei Forschungsvorhaben im Auftrag des UBA analysiert. Zusammengefasst sind die Ergebnisse nun in einer Borschüre veröffentlicht. Die Digitalisierung hat längst im Verkehrssektor Einzug gehalten und bietet Chancen für mehr nachhaltige Mobilität: Digitale Mobilitätsdienste ermöglichen es, Routen mit dem Leihfahrrad, Bahn und Bus zu planen. Die Bevölkerung am Stadtrand wird durch On-Demand-Shuttles besser bedarfsgerecht an den nächstliegenden Bahnhof angebunden. Der Komfort kann sich erhöhen, es werden mehr Personengruppen mit dem Angebot erreicht und die Nutzung des privaten Pkw wird zunehmend überflüssig. Allerdings besteht auch das Risiko, dass durch ein wachsendes Angebot vernetzter fahrerloser Pkw ebendiese verstärkt zulasten umweltfreundlicher Verkehrsmittel genutzt würden. Das lässt sich darauf zurückführen, dass autonome Fahrzeuge dann auch von Personengruppen genutzt werden könnten, die bislang keinen eigenen Pkw besitzen bzw. selbst nicht fahren können. Mit diesen denkbaren Auswirkungen einer Digitalisierung im Verkehr und den entsprechenden Chancen und Risiken befasst sich die vom ⁠ UBA ⁠ beauftragte Studie „Digitalisierung im Verkehr – Potentiale und Risiken für Umwelt und Klima“ . Diese Studie zeigt, dass die Vorteile digitaler Lösungen im Verkehr exklusiv für eine nachhaltige Mobilität zur Verfügung stehen müssten. Wie ein entsprechender rechtlicher Rahmen gestaltet werden könnte, wurde in der Studie „ Digitalisierung im Verkehr – Vorschläge für Regelungskonzepte und Rahmenbedingungen zur Realisierung einer nachhaltigen Mobilität“ untersucht. In der Studie wurden Regulierungsmöglichkeiten vorgeschlagen, die die Aspekte Mobilität, ⁠ Klimaschutz ⁠, Energieeffizienz, Verkehrssicherheit, Gesundheitsschutz sowie Flächen- und Ressourcenverbrauch berücksichtigen. Zusammengefasst und für Entscheidungsträger aufbereitet werden die Studienergebnisse in der Fachbroschüre „ Digitalisierung und Automatisierung im Verkehr – Ein regulativer Rahmen für eine nachhaltige Entwicklung“ präsentiert. Es werden fünf Bausteine vorgeschlagen, wie digitale Angebote und Lösungen den öffentlichen Personenverkehr als das Rückgrat der nachhaltigen Mobilität stärken können. Dazu gehören unter anderem die privilegierte Nutzung des fahrerlosen Fahrens im öffentlichen Verkehr, zum Beispiel als Zubringer, und die Förderung multimodaler Mobilitäts-Apps, welche auf offene standardisierte Mobilitätsdaten in Echtzeit zurückgreifen.

BfN-Schriften 650 - NaturschutzDigital – Künstliche Intelligenz im Naturschutz

Künstliche Intelligenz (KI) ist seit einigen Jahren ein viel beachtetes Thema in Forschung, Wirtschaft, Politik und Gesellschaft. Insbesondere die Methoden des Maschinellen Lernens (ML) werden schon heute in zahlreichen Lebensbereichen eingesetzt und beeinflussen – oft unbemerkt – wie wir konsumieren, kommunizieren und wirtschaften. Recht bekannt ist deren Einsatz beispielsweise in Sprachassistenten, Suchmaschinen und Vorschlagsalgorithmen sowie für Bilderkennung oder autonomes Fahren. Im Gegensatz zu diesen Anwendungsfällen sind KI Projekte im Naturschutzbereich weniger bekannt – und das nicht nur in der Öffentlichkeit, sondern auch unter vielen Naturschutzexpertinnen und -experten. Dabei gilt KI auch im Natur-, Umwelt- und Klimaschutzbereich als Schlüsseltechnologie. Aus diesem Grund hat das Bundesumweltministerium (BMUV) in 2021 das Fünf Punkte Programm "Künstliche Intelligenz für Umwelt und Klima" initiiert. Darüber stehen in den nächsten Jahren 150 Mio. Euro zur Verfügung, um Projekte zu finanzieren, welche beispielsweise die Erfassung und Analyse von Naturschutzinformationen verbessern oder direkt den Naturschutzvollzug unterstützen sollen. Aber auch die Nachhaltigkeit von KI Systemen selbst soll erforscht werden.

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