Das Projekt "Umsetzung der EU-Richtlinie zur Entsorgung von Altautos in Estland" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH durchgeführt.
Das Projekt "Clean Sky Technology Eco Design (Clean Sky ECO)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Airbus Helicopters Deutschland GmbH durchgeführt. The Eco-Design ITD (ED-ITD) gathers and structures from one side activities concerned specifically with development of new material and process technologies and demonstration on airframe and rotorcraft related parts stressing the ecolonomic aspects of such new technologies; from the other side, activities related to the All Electrical Aircraft concept related to small aircraft. ED-ITD is directly focused on the last ACARE goal: 'To make substantial progress in reducing the environmental impact of the manufacture, maintenance and disposal of aircraft and related products'. Reduction of environmental impacts during out of operation phases of the aircraft lifecycle can be estimated to around 20 % reduction of the total amount of the CO2 emitted by all the processes (direct emissions and indirect emissions i.e. produced when producing the energy) and 15 % of the total amount of the energy used by all the processes. In addition, expected benefit brought by the All Electric Aircraft concept to be highlighted through the conceptual aircraft defined in the vehicle ITDs is estimated to around 2% fuel consumption reduction due to mass benefits and better energy management. The status of the global fleet in the year 2000 constitutes the baseline against which achievements will be assessed. Progress toward these goals will result not only from ED internal activities but also from the collaboration with the relevant cross-cutting activities in GRA , GRC, SFWA (business jet platform) and SGO (electrical systems).
Die TSR Recycling GmbH und Co. KG hat am Standort Schrottinsel 2-10 in 47138 Duisburg bei der Stadt Duisburg gem. § 16 BImSchG einen Antrag zur Änderung eines Schrottplatzes (Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Abfällen bei Eisen- oder Nichteisenschrotten, einschließlich Autowracks, mit einer Gesamtlagerkapazität von 1500 Tonnen oder mehr) i.V.m. einer Schredderanlage (Anlage zur Behandlung von nicht gefährlichen metallischen Abfällen in Schredderanlagen mit einer Durchsatzkapazität an Einsatzstoffen von 50 Tonnen oder mehr je Tag) gestellt. Die Gesamtlagerfläche des Schrottplatzes soll von 61.430 m² auf 54.000 m² reduziert werden, bei Beibehaltung der Lagerkapazität von 52.000 Tonnen und einer Durchsatzkapazität von 540.000 t/a. Wird ein Vorhaben geändert, für das bisher keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden ist, so wird gem. § 9 Abs. 3 Nr. 2 UVPG für das Änderungsvorhaben eine Vorprüfung durchgeführt, wenn das Vorhaben in Anlage 1 UVPG aufgeführt ist. Das beantragte Vorhaben fällt in Bezug auf die Änderung des Schrottplatzes unter Nummer 8.7.1.1 „Errichtung und Betrieb von Anlagen zur zeitweiligen Lagerung von Abfällen, ausgenommen die zeitweilige Lagerung bis zum Einsammeln auf dem Gelände der Entstehung der Abfälle bei Eisen- und Nichteisenschrotten, einschließlich Autowracks, mit einer Gesamtlagerkapazität von 1500 t oder mehr“ der Anlage 1 zum UVPG. Für des beantragte Vorhaben wurde noch keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt und es ist in Anlage 1 Spalte 2 Nr. 8.7.1.1 zum UVPG mit dem Buchstaben „A“ gekennzeichnet. Für das o.g. Vorhaben ist in Bezug auf die Änderung des Schrottplatzes somit eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Prüfwerte sind nicht vorgeschrieben. Die Änderung des Schredders bedarf keiner Vorprüfung.
Das Projekt "Umsetzung der EU-Richtlinie zur Entsorgung von Altautos in Litauen (Hauptprojekt)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH durchgeführt.
Das Projekt "Entwicklung von Verfahren und Strukturen zur Demontage und zum Recycling von Autowracks" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Meyer durchgeführt. Statt Autowracks zu pressen und zu schreddern, sollen die verschiedenen Bestandteile durch Demontage nach Baustoffarten getrennt werden. Dadurch werden Altoele, Metalle und Kunststoffe wiederverwendbar, ohne dass thermische Bearbeitungsschritte zu umweltschaedlichen Emissionen fuehren koennen. In diesem Projekt sollen Langzeitarbeitslose in die Arbeitswelt reintegriert und qualifiziert werden.
Das Projekt "Durchfuehrung eines Workshops 'Automobil und Umwelt' in Lettland" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Rheinisch-Westfälischer Technischer Überwachungs-Verein Fahrzeug durchgeführt.
Die Fa. Deneke Autoverwertung GmbH hat einen Antrag gemäß § 16 Abs. 1 i. V. m. § 19 BIm-SchG zur wesentlichen Änderung der Behandlungsanlage von Altfahrzeugen (Nr. 8.9.2 (V) des Anhangs 1 zur 4. BImSchV) gestellt. Die wesentliche Änderung der oben genannten Anlage um-fasst die Erhöhung der Lagerkapazität von Autowracks von 120 t auf 480 t (Nr. 8.12.3.2 (V) der Anlage 1 zur 4. BImSchV).
Das Projekt "Teilvorhaben 3" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ford-Werke GmbH durchgeführt. Der klassische Aufbereitungsprozess fuer Altfahrzeuge ueber Shredder wird zunehmend durch die steigenden Kunststoffteile im Pkw-Bau erschwert. Waehrend der Kunststoffanteil in den siebziger Jahren erst knapp 10 Prozent betrug, liegt der Anteil heute bei ca. 15 Prozent. Es ist davon auszugehen, dass bis zum Jahr 2005 der Anteil an polymeren Materialien im Automobilbereich rund 25 Prozent betragen wird und sich aus bis zu vierzig verschiedenen Kunststoffsorten zusammensetzt. Um die daraus resultierenden Abfallprobleme zu loesen, ist es notwendig, ein Verfahren zur Identifikation und Sortierung von Kunststoffshredderfraktionen zu entwickeln, um diese wieder einem wirtschaftlichen Stoffstromkreislauf zuzufuehren.
Die Firma INRO Industrierohstoffe beantragt, künftig an ihrem Standort Hahnenkammstraße 2, 63811 Stockstadt, folgende Anlagen nach dem Anhang 1 der Vierten Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (4. BImSchV) errichten und betreiben zu dürfen: - Anlage zur sonstigen Behandlung mit einer Durchsatzkapazität von nicht gefährlichen Abfällen, soweit nicht durch Nummer 8.11.2.3 erfasst, von 10 Tonnen oder mehr je Tag nach Nr. 8.11.2.4 des Anhang 1 der 4. BImSchV; - Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Abfällen, auch soweit es sich um Schlämme handelt, ausgenommen die zeitweilige Lagerung bis zum Einsammeln auf dem Gelände der Entstehung der Abfälle und Anlagen, die durch Nummer 8.14 erfasst werden bei nicht gefährlichen Abfällen mit einer Gesamtlagerkapazität von 100 Tonnen oder mehr nach Nr. 8.12.2 des Anhang 1 der 4. BImSchV; - Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Eisen- oder Nichteisenschrotten, einschließlich Autowracks, mit einer Gesamtlagerfläche von 1.000 bis weniger als 15.000 Quadratmeter oder einer Gesamtlagerkapazität von 100 bis weniger als 1.500 Tonnen nach Nr. 8.12.3.2 des Anhang 1 der 4. BImSchV; - Anlage zum Umschlagen von Abfällen mit einer Kapazität von 100 Tonnen oder mehr nicht gefährlichen Abfällen je Tag nach Nr. 8.15.3 des Anhang 1 der 4. BImSchV.
Die Firma Friedrich Hofmann GmbH Erlangen hat bei der Stadt Erlangen mit Schreiben vom 18. März 2022 eine wesentliche Änderung der Lagermengen von Eisen- und Nichteisenschrotte, einschließlich Autowracks für das Werk I in der Frauenauracher Straße 73 in 91056 Erlangen nach § 16 BImSchG beantragt. Die Änderung besteht aus der Erhöhung der Lagermengen von 150 Tonnen auf 200 Tonnen von Eisen– und Nichteisenschrotten, einschließlich Autowracks.
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