Nachhaltige Produktion Welche gesetzlichen Regelungen gibt es zu Schadstoffen in Bekleidung? In der Bedarfsgegenständeverordnung und der Chemikalienverbotsverordnung sind für einige Stoffe Verwendungsbeschränkungen und Verbote festgelegt. Dazu gehören Azofarbstoffe, die krebserzeugende Amine bilden können, bestimmte Flammschutzmittel und Pentachlorphenol. Nach Paragraf 30 des Bedarfsgegenständegesetztes ist es verboten, Bedarfsgegenstände –dazu gehört Bekleidung – derart herzustellen oder… weiterlesen Welche gesetzlichen Regelungen gibt es zu Schadstoffen in Bekleidung? In der Bedarfsgegenständeverordnung und der Chemikalienverbotsverordnung sind für einige Stoffe Verwendungsbeschränkungen und Verbote festgelegt. Dazu gehören Azofarbstoffe, die krebserzeugende Amine bilden können, bestimmte Flammschutzmittel und Pentachlorphenol. Nach Paragraf 30 des Bedarfsgegenständegesetztes ist es verboten, Bedarfsgegenstände –dazu gehört Bekleidung – derart herzustellen oder… weiterlesen Wie kann ich mich vor Schadstoffen in Bekleidung schützen? Bekleidung sollte vor dem ersten Tragen gewaschen werden, um Chemikalien, die nicht im Textil gebunden sind, zu entfernen. Produktkennzeichen können Hinweise auf schadstoffarme Bekleidung geben. Besondere Verbreitung hat das Siegel „Ökotex-Standard 100”, das schadstoffgeprüfte Textilien kennzeichnet. Das Europäische Umweltzeichen für Schuhe und für Textilien ist auf dem deutschen Markt mit wenigen… weiterlesen Wie kann ich mich vor Schadstoffen in Bekleidung schützen? Bekleidung sollte vor dem ersten Tragen gewaschen werden, um Chemikalien, die nicht im Textil gebunden sind, zu entfernen. Produktkennzeichen können Hinweise auf schadstoffarme Bekleidung geben. Besondere Verbreitung hat das Siegel „Ökotex-Standard 100”, das schadstoffgeprüfte Textilien kennzeichnet. Das Europäische Umweltzeichen für Schuhe und für Textilien ist auf dem deutschen Markt mit wenigen… weiterlesen Kann ich an der Bekleidung erkennen, welche Chemikalien/Schadstoffe enthalten sind? Nein. Das Textilkennzeichnungsgesetz erfordert nur Angaben zur eingesetzten Faserart und nicht zu den eingesetzten Chemikalien. Für Formaldehyd schreibt Anhang 9 der Bedarfsgegenständeverordnung eine Kennzeichnung für Textilien vor: Textilien, die mit einer Ausrüstung versehen sind und mehr als 0,15 Prozent freies Formaldehyd enthalten, sind wie folgt zu kennzeichnen: „Enthält Formaldehyd. Es wird… weiterlesen Kann ich an der Bekleidung erkennen, welche Chemikalien/Schadstoffe enthalten sind? Nein. Das Textilkennzeichnungsgesetz erfordert nur Angaben zur eingesetzten Faserart und nicht zu den eingesetzten Chemikalien. Für Formaldehyd schreibt Anhang 9 der Bedarfsgegenständeverordnung eine Kennzeichnung für Textilien vor: Textilien, die mit einer Ausrüstung versehen sind und mehr als 0,15 Prozent freies Formaldehyd enthalten, sind wie folgt zu kennzeichnen: „Enthält Formaldehyd. Es wird… weiterlesen Wo kann ich etwas zum Chemikalienleasing erfahren? Zur 31. BImSchV gab es nach dem Inkrafttreten sehr viele Anfragen zur Auslegung, aber auch Verständnisfragen. In einem Bund –Länder Arbeitskreis wurden diese Fragen diskutiert und Antworten erarbeitet. Der Abschlussbericht des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI) hat auf seiner 108. Sitzung (21.09. - 22.09.2004) empfohlen, die Auslegungsfragen als Orientierungshilfe anzuwen… weiterlesen Wo kann ich etwas zum Chemikalienleasing erfahren? Zur 31. BImSchV gab es nach dem Inkrafttreten sehr viele Anfragen zur Auslegung, aber auch Verständnisfragen. In einem Bund –Länder Arbeitskreis wurden diese Fragen diskutiert und Antworten erarbeitet. Der Abschlussbericht des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI) hat auf seiner 108. Sitzung (21.09. - 22.09.2004) empfohlen, die Auslegungsfragen als Orientierungshilfe anzuwen… weiterlesen Ist Recyclingpapier gegenüber Frischfaserpapier umweltschonend? In einer Ökobilanz des UBA für graphische Papiere wurde das gesamte Herstellungsverfahren also auch der Deinking-Prozess für die Herstellung von Recyclingpapier genau bilanziert. Ergebnis: „Es ist wesentlich umweltverträglicher, graphische Papiere aus Altpapier herzustellen, als dafür frische Fasern aus dem Rohstoff Holz zu benutzen.” Durch einen Anstieg des Recyclingpapieranteils… weiterlesen Ist Recyclingpapier gegenüber Frischfaserpapier umweltschonend? In einer Ökobilanz des UBA für graphische Papiere wurde das gesamte Herstellungsverfahren also auch der Deinking-Prozess für die Herstellung von Recyclingpapier genau bilanziert. Ergebnis: „Es ist wesentlich umweltverträglicher, graphische Papiere aus Altpapier herzustellen, als dafür frische Fasern aus dem Rohstoff Holz zu benutzen.” Durch einen Anstieg des Recyclingpapieranteils… weiterlesen Wie viel Papier und Pappe wurde 2008 in Deutschland produziert und wie viel wurde verbraucht? Produktion nach Hauptsorten (2008):Jahresproduktion an Papier, Karton und Pappe: 22,8 Millionen TonnenGraphische Papiere: 10,59 Millonen Tonnen (46 %)Papier, Karton und Pappe für Verpackungszwecke: 9,36 Millionen Tonnen (41%)Papier und Pappe für technische und spezielle Verwendungszwecke: 1,50 Millionen Tonnen (7%)Hygienepapiere: 1, 40 Mllionen Tonnen (6%)Rechnerischer Verbrauch an Papier, Karton… weiterlesen Wie viel Papier und Pappe wurde 2008 in Deutschland produziert und wie viel wurde verbraucht? Produktion nach Hauptsorten (2008):Jahresproduktion an Papier, Karton und Pappe: 22,8 Millionen TonnenGraphische Papiere: 10,59 Millonen Tonnen (46 %)Papier, Karton und Pappe für Verpackungszwecke: 9,36 Millionen Tonnen (41%)Papier und Pappe für technische und spezielle Verwendungszwecke: 1,50 Millionen Tonnen (7%)Hygienepapiere: 1, 40 Mllionen Tonnen (6%)Rechnerischer Verbrauch an Papier, Karton… weiterlesen Welche Schadstoffe können in Bekleidung enthalten sein? Einen Überblick über mögliche Schadstoffe in Bekleidung bieten die Internetseiten des Bundesinstituts für Risikobewertung. weiterlesen Welche Schadstoffe können in Bekleidung enthalten sein? Einen Überblick über mögliche Schadstoffe in Bekleidung bieten die Internetseiten des Bundesinstituts für Risikobewertung. weiterlesen Wo finde ich anlagen- und technikbezogene Emissionsfaktoren für GFA? Eine gute Übersicht liefert das Emissionsfaktoren-Handbuch der LUBW zur Unterstützung der Emissionserklärung 2004. weiterlesen Wo finde ich anlagen- und technikbezogene Emissionsfaktoren für GFA? Eine gute Übersicht liefert das Emissionsfaktoren-Handbuch der LUBW zur Unterstützung der Emissionserklärung 2004. weiterlesen Wo finde ich CO2-Emissionsfaktoren für GFA? Die CO2- Emissionen finden Sie auf den Seiten der DEHSt. Dort ist eine von der DEHSt herausgegebene Liste von September 2004 weiterlesen Wo finde ich CO2-Emissionsfaktoren für GFA? Die CO2- Emissionen finden Sie auf den Seiten der DEHSt. Dort ist eine von der DEHSt herausgegebene Liste von September 2004 weiterlesen Wo finde ich Anbieter von Abgasreinigungseinrichtungen? Die Anbieter von Abgasreinigungen finden Sie auf den Seiten des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA). weiterlesen Wo finde ich Anbieter von Abgasreinigungseinrichtungen? Die Anbieter von Abgasreinigungen finden Sie auf den Seiten des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA). weiterlesen Das Leitbild der Nachhaltigen Produktion geht von der Vorstellung aus, dass soziale Verantwortung, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und der Schutz der natürlichen Umwelt untrennbar zusammengehören. Bei der Herstellung von Produkten durch Industrie und Gewerbe werden stets Umweltgüter wie Rohstoffe oder Flächen in Anspruch genommen. Zudem werden Schadstoffe in Boden, Luft und Wasser emittiert. An diesen natürlichen Ressourcen wird heute weltweit zu Lasten künftiger Generationen Raubbau betrieben. Die Natur ist unsere Lebensgrundlage. Sie ist allerdings begrenzt. Die Grundvoraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung ist daher, dass wir die Natur nur Natur innerhalb dieses Spielraumes beanspruchen. Nur so wird es dauerhaft möglich sein, die Bedürfnisse der Menschheit zu decken. Damit die Lebensgrundlagen kommender Generationen nicht geschädigt werden, legen Umweltziele die Fahrrinne fest, in der sich das Schiff der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung bewegen muss. Wir müssen, durch produktionsintegrierte Maßnahmen Schadstoffemissionen soweit wie möglich vermeiden und unvermeidliche Schadstoffemissionen vermindern. Die Ressourceninanspruchnahme ist auf ein für die Erde auch langfristig verträgliches Maß zu minimieren. In die Alltagspraxis der Unternehmen haben Nachhaltigkeitsaspekte bisher erst ansatzweise Eingang gefunden. Wie eine nachhaltige Produktion aussehen sollte, hat das Umweltbundesamt in seiner Studie „ Nachhaltige Entwicklung in Deutschland ” als Vision für das Jahr 2030 beschrieben. Das Leitbild Nachhaltige Produktion ist eine langfristige Vision. Auf dem Weg dorthin erarbeitet das UBA konkrete Zwischenschritte. Wir formulieren Leitplanken, damit sich Anlagen aus Industrie und Gewerbe am Umweltschutz orientieren können. Dazu gehört auch die Erarbeitung von Anforderungen an Umweltstandards für Industrieanlagen sowohl auf nationaler wie europäischer und internationaler Ebene. Diese Anforderungen müssen konkret für die einzelnen industriellen Sektoren erarbeitet werden. Förderung innovativer Umwelttechniken Wir wollen durch eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Standes der Technik industrieller Produktion die Umweltstandards für Industrieanlagen verbessern. Deshalb bildet die Förderung der Entwicklung und Vermarktung innovativer, umweltfreundlicherer Techniken ein wichtiges Element unserer Arbeit. Auf folgende Aktivitäten möchten wir besonders hinweisen: Mit dem Umweltinnovationsprogramm fördert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit innovative Produktionsverfahren, die erstmalig demonstrieren, wie Umweltbelastungen vermieden oder spürbar verringert werden können. Das vom UBA aufgebaute Internetportal Cleaner Production Germany informiert über deutsche Umwelttechniken und Umweltdienstleistungen. CPG stellt Informationen über nationale und internationale Förderinstrumente und Ansprechpartner im Bereich Techniktransfer zur Verfügung.
Das LANUV ist zuständige Marktüberwachungsbehörde für Textilerzeugnisse nach Maßgabe der europäischen Textilkennzeichnungsverordnung vom 27.09.2011 (Verordnung (EU) Nr.1007/2011) und des deutschen Textilkennzeichnungsgesetzes vom 15.02.2016. Die europäische Textilkennzeichnungsverordnung regelt die Art und Weise der Etikettierung und Kennzeichnung von Textilerzeugnissen, sie trifft Vorschriften für die Verwendung von Bezeichnungen von Textilfasern und über die Kennzeichnung nicht textiler Teile tierischen Ursprungs und enthält Regelungen über die Bestimmung der Faserzusammensetzung durch quantitative Analyse. Ziel der Verordnung ist, durch einheitliche Bezeichnungen der Fasern Hindernisse für den Binnenmarkt zu beseitigen und einheitliche und korrekte Informationen für den Verbraucher zu gewährleisten. Das deutsche Textilkennzeichnungsgesetz trifft Regelungen für die Zuständigkeit und die Befugnisse der Behörden bei der Marktüberwachung und zu den Mitwirkungspflichten der Unternehmer. Auf Kleidungsetiketten finden sich meistens Materialangaben, Pflegehinweise, Angaben zum Herkunftsland, mitunter auch Labels wie z.B. global organic textile standard oder textiles Vertrauen: Abbildung: Global Standard gGmbH Abbildung: OEKO-TEX® Association Freiwillige Labels werden an Unternehmen nach Zertifizierung durch verschiedene Organisationen vergeben. Für die Zertifizierung müssen je nach Label unterschiedliche Vorgaben erfüllt werden. Die Pflegehinweise werden als Piktogramme angegeben. Die Symbole sind markenrechtlich geschützt. Ihre Verwendung erfordert eine Lizenz einer nationalen Mitgliedsorganisation von „GINETEX“. In Deutschland sind die Pflegehinweise freiwillig, in einigen anderen europäischen Ländern sind sie gesetzlich vorgeschrieben. Die Bedeutung der Pflegesymbole finden Sie auf dem Merkblatt Pflegesymbole. Zu einer Verpflichtung der „Made in ...“ Angabe haben sich die Mitgliedsstaaten bislang nicht geeinigt. Daher ist diese Angabe EU-weit nicht verpflichtend. Dennoch wird sie auf dem Etikett in anderen Sprachen häufig angegeben. Rechtsverbindlich vorgeschrieben sind die Angaben zur Faserzusammensetzung des Textilerzeugnisses. Einen Überblick über die wichtigsten Regelungen gibt das Merkblatt zur Textilkennzeichnung. Bekleidung hat den größten Anteil an Textilerzeugnissen und ist gleichzeitig ein Bedarfsgegenstand nach § 2 Abs. 6 Nr. 6 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches. Bedarfsgegenstände werden von den Lebensmittelüberwachungsämtern kontrolliert, die im Handel Proben entnehmen und an ein Untersuchungsamt weiterleiten. Dort wird die Probe auf die Abgabe von Schadstoffen, wie Azofarbstoffe, Formaldehyd u.a., als auch auf die Kennzeichnung geprüft. Beanstandungen zu Schadstoffen werden von den Lebensmittelüberwachungsämtern bearbeitet. Bei Beanstandungen zur Kennzeichnung ist das LANUV zuständig für den Vollzug. Der betroffene Wirtschaftsakteur wird ermittelt und angeschrieben, um zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen, es werden Unterlagen eingefordert und geprüft und Maßnahmen erlassen wie z. B. eine Nachetikettierung oder weitere Prüfungen. Das LANUV erstellt jährlich in Absprache mit dem Untersuchungsamt und den Lebensmittelüberwachungsämtern Marktüberwachungsprogramme für Textilerzeugnisse, bei denen als Schwerpunkt bestimmte Arten von Textilien geprüft werden. Von Textilerzeugnissen, die keine Bedarfsgegenstände sind, entnimmt das LANUV selbst Proben und lässt diese in einem amtlichen Untersuchungslabor und ggf. in einem externen Prüflabor untersuchen. Nach Prüfung der Untersuchungsergebnisse erfolgen ggf. Vollzugsmaßnahmen. Auch bei diesen Produkten werden jährlich Schwerpunktprogramme entwickelt. Weiterhin werden vom LANUV Anfragen der Zollbehörden, sog. Kontrollmitteilungen geprüft. Es wird entschieden, ob die zur Einfuhr angemeldeten Textilerzeugnisse den geltenden Rechtsvorschriften entsprechen oder ob diese erst nach einer korrekten Etikettierung in den Binnenmarkt eingeführt werden dürfen.
Unter dem juristischen Begriff „Bedarfsgegenstände“ werden verschiedene Produktkategorien zusammengefasst: Lebensmittelkontaktmaterialien Verpackungen für kosmetische Mittel Gegenstände mit Kontakt zur Mundschleimhaut Gegenstände zur Körperpflege Spielwaren und Scherzartikel Gegenstände mit Körperkontakt Wasch- und Reinigungsmittel Imprägnierungsmittel Mittel zur Geruchsverbesserung in Räumen Der Begriff Bedarfsgegenstände umfasst also eine Fülle sehr unterschiedlicher Produkte aus einer Vielzahl von Materialien. Diese Produkte können grundsätzlich durch ihre stoffliche Beschaffenheit auf den menschlichen Körper einwirken. Sie können Stoffe abgeben, die durch den Mund (oral), die Haut(dermal) oder die Luft (inhalativ) vom Menschen aufgenommen werden können. Um auszuschließen, dass durch die Aufnahme von Stoffen aus den Bedarfsgegenständen gesundheitliche Risiken resultieren, gibt es für die stoffliche Zusammensetzung von Bedarfsgegenständen eine Vielzahl nationaler und EU-weiter Bestimmungen. Allein für Kunststoffe mit Lebensmittelkontakt sind beispielsweise Grenzwerte für über 1000 Stoffe festgelegt. Gesundheitliche Gefahren verhindern Grundsätzlich fordert der Gesetzgeber, dass von Bedarfsgegenständen zu keiner Zeit gesundheitliche Gefahren für die Verbraucher ausgehen dürfen. Dafür haben vom Hersteller oder Importeur bis hin zum Einzelhandel alle Verantwortlichen Sorge zu tragen. Dass die Unternehmen Ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen, wird in NRW von den Lebensmittelüberwachungsämtern und chemischen Untersuchungsämtern überwacht. Das LANUV koordiniert und beaufsichtigt die Tätigkeit dieser Ämter und führt mit diesen gemeinsame Schwerpunktaktionen durch. Routineüberwachung Aufgrund der sehr vielschichtigen Produktpalette wird im Rahmen der Routineüberwachung eine große Zahl sehr unterschiedlicher Untersuchungen durchgeführt, z.B. Geschirr wird auf die Abgabe von Schwermetallen geprüft Verpackungsmaterial aus Kunststoff und Papier/Pappe wird auf eine eventuelle Abgabe von Stoffen an das verpackte Lebensmittel geprüft Bekleidungsgegenstände sowie andere Gegenstände mit Körperkontakt werden auf gesundheitlich bedenkliche Bestandteile bzw. deren Abbauprodukte untersucht Schmuck und Lederwaren werden auf die Abgabe von allergenen Stoffen (Chrom(VI), Nickel) und Schwermetalle geprüft Bekleidungsgegenstände sowie andere Gegenstände mit Körperkontakt werden auf gesundheitlich bedenkliche Bestandteile (z. B. Azofarbstoffe, Chrom (VI)) bzw. deren Abbauprodukte untersucht Bei Spielzeug, das von Kindern in den Mund genommen und verschluckt werden kann, wird besonders berücksichtigt, ob es gesundheitsschädliche Stoffe abgibt. Wasch- und Reinigungsmittel enthalten nicht selten Stoffe, die bei unsachgemäßem oder missbräuchlichem Umgang (z. B. durch Kleinkinder) gesundheitsgefährdend sein können. Daher wird hier besonders auf ausreichende Kennzeichnung (Warnhinweise) und kindersichere Verschlüsse geachtet. Schnellwarnmeldungen Außerdem werden im LANUV Schnellwarnmeldungen der Europäischen Kommission bearbeitet. Diese können ihren Ursprung in NRW haben, wenn beispielsweise der Hersteller oder Importeur hier ansässig ist. Oder sie stammen aus anderen Bundesländern oder EU-Mitgliedsstaaten, von denen aus die gefährlichen Produkte nach NRW geliefert worden sind. Dazu gehören z.B. Meldungen zu Spielwaren mit verbotenen Weichmachern, Azofarbstoffen und sonstigen Schadstoffen. Auch gibt es immer wieder Fälle von Lebensmitteln mit überhöhten Weichmachergehalten aus Deckeldichtungen, von Pfannenwendern, Kochlöffeln u.ä., die schädliche Stoffe (wie z. B. 4,4-Diaminodiphenylmethan) an Lebensmittel abgeben können, von Dispersionsfarbstoffen mit sensibilisierendem Potential oder Azofarbstoffen in Bekleidung. Weitere Vorgänge befassten sich mit Gegenständen, die mit Lebensmitteln verwechselt werden können, wie z.B. Kerzen in Pralinenform oder Plastikweintrauben, die eine Erstickungsgefahr für Kleinkinder bedeuten. In der Regel wird in diesen Fällen veranlasst, dass Restbestände sichergestellt oder aus dem Verkauf genommen werden, ein Rückruf durchgeführt wird (soweit Hersteller/Importeure/Großhändler in NRW ansässig waren) sowie eine Überwachung der Rückrufaktionen durch die Lebensmittelüberwachungsämter erfolgt.
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Azofarbstoffe auf o-Tolidinbasis; 4,4'-Diarylazo-3,3'-dimethyl-biphenyl-Farbstoffe mit Ausnahme derer, die in Annex VI der Verordnung (EG) Nr.1272/ 2008 bereits an anderer Stelle genannt sind. Stoffart: Stoffklasse.
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Azofarbstoffe auf 3,3'-Dimethoxybenzidinbasis, 4,4'-Diarylazo-3,3'-dimethoxybiphenyl-Farbstoffe mit Ausnahme derer, die in Annex VI der Verordnung (EG) Nr.1272/ 2008 bereits an anderer Stelle genannt sind. Stoffart: Stoffklasse.
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Azofarbstoffe auf Benzidinbasis; 4,4'-Diarylazobiphenyl-Farb-stoffe, mit Ausnahme der in Annex VI der Verordnung (EG) Nr.1272/ 2008 namentlich bezeichneten. Stoffart: Stoffklasse.
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Eisenkomplex von Azofarbstoffen, die durch die Kupplungsreaktion eines Gemisches aus diazotiertem 2-Amino-1-hydroxybenzol-4-sulfanilid und 2-Amino-1-hydroxybenzol-4-sulfonamid mit Resorcin hergestellt wird, wobei das auf diese Weise herges*. Stoffart: Einzelinhaltsstoff. Inhalt des Regelwerks: Das Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) wurde auf UN-Ebene erarbeitet, mit dem Ziel, weltweit einen sicheren Transport zu gewährleisten, die menschliche Gesundheit und Umwelt besser zu schützen. Die Verordnung (EG) Nr. 1272/ 2008 (CLP) legt orientierend an GHS einheitliche Regeln für die Bewertung der Gefährlichkeit von chemischen Stoffen und Gemischen fest (Einstufung). Für physikalische Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren definiert sie Gefahrenklassen. Eine Gefahrenklasse ist unterteilt in Gefahrenkategorien je nach Schwere der Gefahr. Jeder Gefahrenkategorie sind ein Gefahrensatz, ein Piktogramm sowie ein Signalwort zugeordnet. Aufgrund dieser Einstufungen werden in der CLP-Verordnung verbindliche Kennzeichnungen auf Verpackungen wie Piktogramme und Gefahrenhinweise vorgeschrieben. Die Abverkaufsfrist für Gemische, die bereits vor dem 1.06.2015 verpackt wurden und noch nach alter Einstufung (R-Sätze) gekennzeichnet sind, lief als letzte Übergangsfrist am 01.06.2017 ab. Hersteller/ Importeure von Stoffen sind verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Inverkehrbringen, ihre Angaben der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Hinterlegung im öffentlich zugänglichen europäischen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (CL Inventory) zu melden. Die von der ECHA gepflegte Datenbank enthält Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung (C&L) von angemeldeten und registrierten Stoffen, die Hersteller und Importeure übermittelt haben, einschließlich einer Liste harmonisierter Einstufungen. Um eine gesundheitliche Notversorgung und vorbeugende Maßnahmen künftig besser abzusichern, gelten ab dem 01.06.2020 für Gemische, die aufgrund ihrer Wirkungen als gefährlich eingestuft sind, einheitliche Informationspflichten in allen Mitgliedsstaaten. Importeure und nachgeschaltete Anwender sind verpflichtet, diese Informationen den dafür autorisierten nationalen Stellen, in Deutschland dem BfR vorzulegen..
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Eisenkomplex von Azofarbstoffen, erhalten durch Kupplung eines Gemisches aus diazotiziertem 2-Amino-1-hydroxybenzol-4-sulfanilid und 2-Amino-1-hydroxybenzol-4-sulfonamid mit Resorcin, wobei das so erhaltene Gemisch anschließend einer zweiten Kupplung mit einem Gemisch aus 3-Aminobenzol-1-sulfonsäure (Metanilsäure) und 4'-Amino-4-nitro-1,1'-diphenylamin-2-sulfonsäure sowie einer Metallisierung mit Eisenchlorid unterzogen wird, Natriumsalz. Stoffart: Stoffklasse. Inhalt des Regelwerks: Das Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) wurde auf UN-Ebene erarbeitet, mit dem Ziel, weltweit einen sicheren Transport zu gewährleisten, die menschliche Gesundheit und Umwelt besser zu schützen. Die Verordnung (EG) Nr. 1272/ 2008 (CLP) legt orientierend an GHS einheitliche Regeln für die Bewertung der Gefährlichkeit von chemischen Stoffen und Gemischen fest (Einstufung). Für physikalische Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren definiert sie Gefahrenklassen. Eine Gefahrenklasse ist unterteilt in Gefahrenkategorien je nach Schwere der Gefahr. Jeder Gefahrenkategorie sind ein Gefahrensatz, ein Piktogramm sowie ein Signalwort zugeordnet. Aufgrund dieser Einstufungen werden in der CLP-Verordnung verbindliche Kennzeichnungen auf Verpackungen wie Piktogramme und Gefahrenhinweise vorgeschrieben. Die Abverkaufsfrist für Gemische, die bereits vor dem 1.06.2015 verpackt wurden und noch nach alter Einstufung (R-Sätze) gekennzeichnet sind, lief als letzte Übergangsfrist am 01.06.2017 ab. Hersteller/ Importeure von Stoffen sind verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Inverkehrbringen, ihre Angaben der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Hinterlegung im öffentlich zugänglichen europäischen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (CL Inventory) zu melden. Die von der ECHA gepflegte Datenbank enthält Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung (C&L) von angemeldeten und registrierten Stoffen, die Hersteller und Importeure übermittelt haben, einschließlich einer Liste harmonisierter Einstufungen. Um eine gesundheitliche Notversorgung und vorbeugende Maßnahmen künftig besser abzusichern, gelten ab dem 01.06.2020 für Gemische, die aufgrund ihrer Wirkungen als gefährlich eingestuft sind, einheitliche Informationspflichten in allen Mitgliedsstaaten. Importeure und nachgeschaltete Anwender sind verpflichtet, diese Informationen den dafür autorisierten nationalen Stellen, in Deutschland dem BfR vorzulegen..
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Azofarbstoffe, die in krebserzeugende aromatische Amine gespalten werden können. Stoffart: Stoffklasse.
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Auf Benzidin basierende Azofarbstoffe. Stoffart: Stoffklasse.
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