Förderprogramme für Maßnahmen an Gewässern zweiter Ordnung. Als wasserwirtschaftliche Maßnahmen sind förderfähig: 1.der naturnahe Gewässerausbau zur Verhütung von Hochwasserschäden 2.Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung und Gestaltung von Gewässern und deren Randstreifen einschließlich Rückbau von Schöpfwerken, Deichen und anderen wasserwirtschaftlichenAnlagen 3. Maßnahmen zur Sicherung des Hochwasserabflusses 4. die Beseitigung von Hochwasserschäden an Gewässern und wasserbaulichen Anlagen, soweit diese nicht durch nachweislich unterlassene Unterhaltungsmaßnahmen verursacht wurden
Das Projekt "Teil 1" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Freiburg, Institut für Geo- und Umweltnaturwissenschaften, Professur für Landespflege durchgeführt. Das Forschungsvorhaben 'Standsicherheits-und Bodeneigenschaften von Rekultivierungssubstraten' (L7515003 und L7515009) beschäftigt sich mit der Herstellung von Deponie-Rekultivierungsschichten als Komponenten des Oberflächenabdichtungssystems unterschiedlicher Deponieklassen. In vorangegangenen Forschungsvorhaben auf der Hausmülldeponie Leonberg wurden mit zwei Großlysimeterfeldern günstigere Eigenschaften einer beispielhaft unverdichtet eingebauten Rekultivierungsschicht aus Lösslehm im Vergleich zu einer konventionell mehrlagig verdichteten Schicht belegt und die Standsicherheit des verwendeten Bodenmaterials exemplarisch für die gegebene Böschungsneigung nachgewiesen. In Baden-Württemberg werden aber aufgrund der komplexen Geologie sehr unterschiedliche Bodenmaterialien für die Herstellung von Rekultivierungsschichten verwendet. Für fast alle dieser Materialien steht der entsprechende Nachweis noch aus. Standsicherheitsfragen sind bei der Deponierekultivierung stets relevant, für den unverdichteten Einbau notwendige Untersuchungen sind aber in der Baupraxis nicht kurzfristig durchführbar. Daher wird das Bodenmaterial aufgrund mangelnder Daten sicherheitshalber meist verdichtet oder zumindest teilweise verdichtet eingebaut. So wird die weitere Übertragung der Ergebnisse der Leonberger Versuche in die Baupraxis durch das Fehlen geeigneter Grundlagen zum Standsicherheitsverhalten unverdichteter Bodenmaterialien erschwert. Anforderungen an Rekultivierungs-oder Wasserhaushaltsschichten nach heutigem Stand der Technik sind aber praktisch nur noch mit unverdichtetem oder gering verdichtetem Einbau zu erfüllen. Ziel des Vorhabens ist es daher, für Deponierekultivierungen in Frage kommende Bodenmaterialien Baden-Württembergs zu ermitteln und an repräsentativen Bodenproben die Parameter für die Standsicherheit der Rekultivierungsschicht (Schereigenschaften) in unverdichtetem Zustand zu erheben. Weiterhin werden die Parameter, welche die Wasser-und Nährstoffversorgung der zukünftiger Vegetation beeinflussen (Bodenart, nutzbare Feldkapazität, pH-Wert und Nährstoffgehalte) ermittelt. Die Ergebnisse werden zu einem Kompendium der rekultivierungsrelevanten Eigenschaften baden-württembergischer Böden verarbeitet und in einer praxisorientierten Handlungshilfe zum Bau unverdichteter Rekultivierungsschichten veröffentlicht.
Das Projekt "Teil 2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Bodenmechanik und Felsmechanik durchgeführt. Das Forschungsvorhaben 'Standsicherheits-und Bodeneigenschaften von Rekultivierungssubstraten' (L7515003 und L7515009) beschäftigt sich mit der Herstellung von Deponie-Rekultivierungsschichten als Komponenten des Oberflächenabdichtungssystems unterschiedlicher Deponieklassen. In vorangegangenen Forschungsvorhaben auf der Hausmülldeponie Leonberg wurden mit zwei Großlysimeterfeldern günstigere Eigenschaften einer beispielhaft unverdichtet eingebauten Rekultivierungsschicht aus Lösslehm im Vergleich zu einer konventionell mehrlagig verdichteten Schicht belegt und die Standsicherheit des verwendeten Bodenmaterials exemplarisch für die gegebene Böschungsneigung nachgewiesen. In Baden-Württemberg werden aber aufgrund der komplexen Geologie sehr unterschiedliche Bodenmaterialien für die Herstellung von Rekultivierungsschichten verwendet. Für fast alle dieser Materialien steht der entsprechende Nachweis noch aus. Standsicherheitsfragen sind bei der Deponierekultivierung stets relevant, für den unverdichteten Einbau notwendige Untersuchungen sind aber in der Baupraxis nicht kurzfristig durchführbar. Daher wird das Bodenmaterial aufgrund mangelnder Daten sicherheitshalber meist verdichtet oder zumindest teilweise verdichtet eingebaut. So wird die weitere Übertragung der Ergebnisse der Leonberger Versuche in die Baupraxis durch das Fehlen geeigneter Grundlagen zum Standsicherheitsverhalten unverdichteter Bodenmaterialien erschwert. Anforderungen an Rekultivierungs-oder Wasserhaushaltsschichten nach heutigem Stand der Technik sind aber praktisch nur noch mit unverdichtetem oder gering verdichtetem Einbau zu erfüllen. Ziel des Vorhabens ist es daher, für Deponierekultivierungen in Frage kommende Bodenmaterialien Baden-Württembergs zu ermitteln und an repräsentativen Bodenproben die Parameter für die Standsicherheit der Rekultivierungsschicht (Schereigenschaften) in unverdichtetem Zustand zu erheben. Weiterhin werden die Parameter, welche die Wasser-und Nährstoffversorgung der zukünftiger Vegetation beeinflussen (Bodenart, nutzbare Feldkapazität, pH-Wert und Nährstoffgehalte) ermittelt. Die Ergebnisse werden zu einem Kompendium der rekultivierungsrelevanten Eigenschaften baden-württembergischer Böden verarbeitet und in einer praxisorientierten Handlungshilfe zum Bau unverdichteter Rekultivierungsschichten veröffentlicht.
Die Stadt Kulmbach beabsichtigt, den Hochwasserschutz im Stadtteil Petzmannsberg am Dürren Bach (Gewässer III. Ordnung) wesentlich zu verbessern. Es ist geplant, das Gewässer von der Quelle bis zur Mündung in den Weißen Main auf einer Länge von ca. einem Kilometer auf ein HQ100 + 15 % Klimazuschlag auszubauen. Teilweise erfolgt auch eine Umgestaltung des offenen Bestandsgewässerlaufes in eine mäandrierende Form (ökologische Aufwertung). Die wesentlichen Maßnahmen sind hierbei in Fließrichtung des Gewässers: • Teichanlage Fl.-Nr. 488/50, Gemarkung Metzdorf: Stabilisierung von Böschungen und Dämmen, Abtrennen zur Bebauung durch Längsdamm; Erneuerung Grundablass; Umgestaltung und Renaturierung der Uferbereiche • Stationierung 0+932 (Teichablass) bis 0+540 (ca. auf Höhe des Anwesens An den Weinbergen 14): Renaturierung, naturnahe Umgestaltung durch Mäandrierung • Stationierung 0+540 (ca. auf Höhe des Anwesens An den Weinbergen 14) bis 0+380 (Beginn Bachverrohrung): Renaturierung durch Entfernung der vorhandenen Sohl- und Gewässereinbauten, in einem Teilbereich neues Stützbauwerk zum Schutz vor Hangerosion, Errichtung einer Hochwasserschutzmauer mit einer Länge von ca. 200 m, Neugestaltung und Vergrößerung des Einlaufbauwerkes für die Bachverrohrung • Vergrößerung der bestehenden Bachverrohrung Rebenstraße/An den Weinbergen/Burghaiger Straße • Errichtung von zwei Abschlagsbauwerken und eines Hochwasserpumpwerkes vor Einleitung in die Flutmulde Hierbei handelt es sich um einen Gewässerausbau, der gemäß §§ 67 Abs. 2 und 68 WHG einer wasserrechtlichen Planfeststellung/Plangenehmigung bedarf. Die Stadt Kulmbach hat mit Schreiben vom 24.03.2023 eine wasserrechtliche Planfeststellung beantragt. Für dieses Vorhaben ist nach § 7 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit der Nr. 13.18.1 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen.
Das Vorhaben beinhaltet die Erneuerung der Bücke der Kreisstraße OA 5 über den Lußbach und den Leithenbach am östlichen Ortsrand von Ofterschwang. Die Brücke ist baufällig und muss erneuert werden Die bestehende, baufällige Brücke der Kreisstraße OA 5 über die beiden Bäche (Lußbach und Leit-henbach) am Ortsrand von Ofterschwang soll durch zwei separate Durchlassbauwerke ersetzt werden. Beide geplanten Durchlässe sollen als Rechteckprofile mit einem Querschnitt von jeweils 2,20 m lichter Weite und 1,70 m lichter Höhe ausgeführt werden. Der Lußbach-Durchlass enthält zwei Abwinkelungen zur Umlenkung des Bachlaufes vom bestehenden Luß- und Riedbachkanal längs unter der Kreisstraße bis zum offenen Bachbett hin. Die Länge des geplanten Durchlasses beträgt 15 m, das Längsgefälle beträgt 4,26%. Der Leithenbach-Durchlass quert die Kreisstraße OA 5 und enthält eine Abwinkelung zur Umlenkung des Bachlaufes. Die Länge des geplanten Durchlasses beträgt 18 m, das Längsgefälle beträgt im Bereich der Fahrbahnquerung 6,44%. Am Einlaufbereich zum Durchlass beträgt das Sohlgefälle des Bachbettes ca. 28% und besteht aus Felsplatten. Da sich in dem Gebirgsbach keine Fische aufhalten und sich keine anderen Lebewesen auf den steilen Felsplatten halten können, ist keine Kies- bzw. Substratsohle im geplanten Durchlass erforderlich. Am Auslauf ist ein Sohlriegel als Kolkschutz und am angeströmten Uferbereich ein Verbau aus Wasserbausteinen zur weiteren Sohl- und Böschungssicherung vorgesehen. Dadurch soll die Böschung zur nebenliegenden Grundstückszufahrt geschützt werden. Beide Durchlässe münden nebeneinander südöstlich der Kreisstraße in das bestehende Bachbett des Leithenbaches. Durch die Trennung der Durchlässe sollen Verwirbelungen der beiden Gewässer vermieden werden.
Der Landesbetrieb Mobilität Gerolstein hat ein Abstimmungsverfahren für die Herstellung von Böschungssicherungen entlang des „Albachs“ im Zuge des B 50 in Höhe Albachmühle durchgeführt. Die Planung sieht vor, zwei Rutschungen an der Straßenböschung entlang des „Albaches“ (Gewässer III. Ordnung) im Zuge der B 50 bei Albachmühle zu beseitigen. Es ist vorgesehen, die beiden betroffenen Bereiche bei Stat. 0+400 auf ca. 25 m Länge und bei Stat. 0+550 auf ca. 12 m Länge mit einer Natursteinmauer (Schwergewichtsmauer) zu sichern. Die Mauer wird aus unregelmäßigen Kalksteinblöcken gebaut. Die Planungsmaßnahme liegt im Verwaltungsbereich der Stadt Bitburg, Eifelkreis Bitburg-Prüm.
Das Projekt "Teilprojekt 2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Sächsisches Textilforschungsinstitut e.V. An-Institut der Technischen Universität Chemnitz durchgeführt. Ausgangspunkt ist eine neue Produktidee für die Anwendung innovativer Textilien im Böschungsbau. Zunehmende Bodenversiegelung und Abholzung vermindern das Speichervermögen des Bodens und verhindern die Regenwasserversickerung. Das fördert Erosionen und Überschwemmungen. Es soll ein kostengünstiges, einfaches textiles Geogitter geschaffen werden, das erlaubt, auf Böschungen Mutterboden aufzubringen, zu bewehren/stabilisieren, Wasser zu speichern und zu versickern, gegen Erosion zu schützen und zu begrünen (Anwendung auf steinigen Böschungen). Die extrem dicken Geogitter sollen Fäden mit Durchmessern bis 130 mm enthalten. Dabei werden industrielle textile Produktionsabfälle verwertet (Textil, Leder u.a.). Funktionsfähigkeit und -sicherheit sollen an Prinzipversuchen auf 2-3 Böschungen untersucht werden. Das Konsortium besteht aus sächsischen Partnern aus Textiltechnik, Maschinenbau, Geotechnik und Bauwesen. Die Arbeiten werden durch das Bauderzernat Chemnitz und Autobahnamt Sachsen unterstützt. Nutzen: Umsatzzuwachs 1 Mio. Euro pro Jahr, mindestens 5 Arbeitsplätze in der Textilproduktion; Effekte im Textilmaschinenbau, -recycling und Verkehrswegebau (Finanzierung aus öffentlichen Hand.)
Das Vorhaben beinhaltet die Herstellung der Durchgängigkeit an den Wehren / Abstürzen der Gera in Arnstadt: Querbauwerke G17 und G20: 1. Vollständiger Rückbau der Querbauwerke 2. Sicherung der ober- und unterseitigen Anschlussbereiche 3. Teilweiser Rückbau der vorhandenen Böschungsbefestigung Querbauwerke G19 und G21: 1. Rückbau der befestigten Sohle (Überfallbereich mit Tosbecken, Endschwelle und Nachbettsicherung) 2. Errichtung einzelner Riegel aus großformatigen Natursteinmaterial mit wechselseitigen Durchlassöffnungen (Bemessungsfall Q30) 3. Anordnung von natürlichen Sohlsubstrat zwischen den Riegeln Es sind Fäll- und Rodungsarbeiten für den Rückbau der Abstürze und für die Errichtung von temporären Zufahrten notwendig.
Die BOREAS Energie GmbH (Dresden) betreibt im Windfeld Auma, auf Grundlage einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung des Landkreises Greiz vom 25.02.2016 die Windenergieanlage (WEA) AU 08. Zur naturschutzrechtlichen Kompensation der mit der Errichtung und dem Betrieb der WEA verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft wurde unter anderem die Renaturierung der Auma im ca. 1.300 m langen Abschnitt zwischen der Muntschmühle und dem Talberg geplant. Diese Maßnahme stellt einen Gewässerausbau dar. Mit Schreiben vom 04.07.2023 wurde der Antrag auf die entsprechende Genehmigung nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz bei der UWB Greiz gestellt. Geplant ist durch die Entnahme der Sohl- und Böschungsbefestigung (Wabengitterplatten) zukünftig eine eigendynamische Entwicklung des Gewässers zu ermöglichen. Bereits naturnähere Bachabschnitte und auch die überwiegend aus standortgerechten Gehölzen aufgebauten Abschnitte der Ufergehölzsäume sollen dabei geschont werden. Abschnittsweise sind zudem auch Pflanzungen standortgerechter Gehölze vorgesehen.
Im Zuge der L 504 ist es am Ortseingang nach Waldleiningen zu einer lokalen Rutschung im Bereich einer überwachsenen Fußmauer gekommen. Die Mauer beginnt an der freien Strecke der L 504 von Johanniskreuz kommend als niedrige Fußmauer am Böschungsfuß und geht dann etwa 12 m vor Beginn der Ortsdurchfahrt in eine Stützwand über. Die Gesamtlänge der sichtbaren Stützmauer beträgt ca. 163 m. Die Planungsmaßnahme gehört zum Verwaltungsbereich der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn im Landkreis Kaiserslautern.
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Umweltprüfung | 21 |
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