Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt, hat die 1. wesentliche Planänderung des Planfeststellungsbeschlusses der Regierung von Oberbayern vom 10.01.2014 für das noch nicht fertig gestellte Vorhaben "Flutpolder Riedensheim" im Markt Rennertshofen, Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, vorgelegt und die Durchführung des hierfür erforderlichen Planfeststellungsverfahrens mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Gegenstand der 1. Planänderung ist im Wesentlichen die überarbeitete Planung für die Fischaufstiegsanlage Bittenbrunn, bestehend aus dem Teilbauwerk Donau-km 2482,5 im Oberwasser und dem Teilbauwerk Donau-km 2479,9 im Unterwasser der Staustufe Bittenbrunn. Die Anpassung wurde notwendig, weil der Vorhabensträger gemäß dem Planfeststellungsbeschluss vom 10.01.2014 sicher zu stellen hat, dass sich Bau und Leistungsfähigkeit der technischen Fischaufstiegsanlage an den Ausführungen des Praxishandbuchs „Fischaufstiegsanlagen in Bayern - Hinweise und Empfehlungen zu Planung, Bau und Betrieb“ des Bayerischen Landesamts für Umwelt in der bei Baubeginn aktuellen Fassung zu orientieren haben. Die Planänderung beinhaltet insofern die nunmehr notwendigen technischen Anpassungen der Fischaufstiegsanlage, die aus den neuen Vorgaben des DWA-Merkblattes M 509, Stand Mai 2014, sowie der überarbeiteten Fassung des Praxishandbuchs „Fischaufstiegsanlagen in Bayern“ des Bayerischen Landesamt für Umwelt (2. Auflage vom Mai 2016) resultieren. Es ergeben sich u.a. folgende Änderungen: Teilbauwerk Oberwasseranschluss bei Donau-km 2482,5 mit Anbindung an den E-Graben: - Anpassung der geometrischen Dimensionierung des Durchlassbauwerks (Schlitzpasses) hinsichtlich Beckenanzahl (7 statt 8), Beckenlänge, -breite, Fließtiefe, Schlitzbreite; - Naturnahes Raugerinne in Beckenbauweise mit insgesamt 23 Becken mit Riegeln aus Wasserbausteinen anstelle eines naturnahen Gerinnes; - Ausführung des Raugerinnebeckenpasses in Dammlage anstatt im Einschnitt aufgrund des zwischenzeitlich veränderten Ausgangsgeländes. Teilbauwerk Unterwasseranschluss E-Graben bei Donau-km 2479,9: - Naturnahes Raugerinne in Beckenbauweise mit insgesamt 21 Becken mit Riegeln aus Wasserbausteinen inkl. Böschungssicherung mittels Wasserbausteinen anstelle eines naturnahen Gerinnes; - Anpassung Bypass-Rohrleitung inkl. Auslaufbauwerk zur schadlosen Abführung des Abflusses aus dem E-Graben während der Bauarbeiten und Revisionsarbeiten; - Anlage eines Unterhaltsweges im Böschungsbereich auf der orographisch rechten Seite des E-Grabens. Sowohl beim Ober- als auch beim Unterwasseranschluss kommt es zu keiner Veränderung des Trassenverlaufs und der Dotationswassermenge gegenüber dem Stand der Planfeststellung. Weitere Planänderungen stellen die Neufassung der Monitoringauflagen unter A.IV.13.1.1 des o. g. Planfeststellungsbeschlusses sowie die Anpassung der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung bzw. der Kohärenzausgleichsmaßnahmen bzgl. der FFH-Lebensraumtypen 9150 und 9180* dar. Für das Planänderungsvorhaben werden Grundstücke im Markt Rennertshofen (Gmkg. Riedensheim), der Gemeinde Oberhausen (Gmkg. Oberhausen) und der Stadt Neuburg an der Donau (Gmkg. Bittenbrunn) in Anspruch genommen. Nähere Einzelheiten können den ausliegenden Unterlagen entnommen werden, die neben dem Erläuterungsbericht, Plänen, angepassten naturschutzfachlichen Studien/Gutachten auch einen geänderten UVP-Bericht sowie ein Fachgutachten zur Umweltverträglichkeitsstudie (Vergleichende Bewertung der Fischaufstiegshilfen-Varianten an der Donaustufe Bittenbrunn) enthalten.
Im Jahr 2021 wurde im Versuchsbecken der BAW eine Weidenspreitlage eingebaut. Nach einer 23-wöchigen Wachstumsphase wurden Zugversuche an Einzelwurzeln und Wurzelbündeln und Wurzelaufgrabungen durchgeführt. In 2021, a willow bush mattress was installed in a test basin. After a 23-week growth phase, tensile tests were carried out on individual roots and root bundles, and roots were excavated.
Das Vorhabengebiet befindet sich in der Ortslage Weimar. Der Maßnahmenbereich grenzt rechtsseitig an den „Park an der Ilm“ und linksseitig an das Gelände der Karlsmühle. Bei der Wehranlage der Karlsmühle handelt es sich um ein Überfallwehr mit einer Breite von ca. 35 m. Der Mühlgraben zweigt linksseitig im Oberwasser der Wehranlage ab und ist im Bereich der ehem. Wasserkraftanlage Karlsmühle verfüllt. Der untere Mühlgrabenabschnitt bis zur Mündung in die Ilm verläuft als offenes Gewässer. Der Flächeninanspruchnahme für das Bauvorhaben umfasst ca. 2.900 m². Es ist teilweise eine Umwandlung von Gehölz- in Wasserflächen erforderlich. Eine bauzeitliche Flächeninanspruchnahme erfolgt für die Baustellenzufahrt und die Lagerflächen. Hierfür sollen vorrangig bereits versiegelte Flächen genutzt werden. Vorgesehen ist der ersatzlose Rückbau der Wehranlage und der Einbau eines Raugerinnes in aufgelöster Riegelbauweise im betroffenen Gewässerabschnitt der Ilm sowie auf einer Teilfläche der Ilmaue. Der Einbau des Raugerinnes in aufgelöster Riegelbauweise soll ohne eine vollständige Sohl- und Böschungsbefestigung erfolgen. Bau- und anlagebedingt müssen ca. 780 m² Gehölzflächen gerodet werden. Es ist geplant, davon ca..440 m² wieder in Gehölz- in Wasserflächen umzuwandeln.
Förderprogramme für Maßnahmen an Gewässern zweiter Ordnung. Als wasserwirtschaftliche Maßnahmen sind förderfähig: 1.der naturnahe Gewässerausbau zur Verhütung von Hochwasserschäden 2.Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung und Gestaltung von Gewässern und deren Randstreifen einschließlich Rückbau von Schöpfwerken, Deichen und anderen wasserwirtschaftlichenAnlagen 3. Maßnahmen zur Sicherung des Hochwasserabflusses 4. die Beseitigung von Hochwasserschäden an Gewässern und wasserbaulichen Anlagen, soweit diese nicht durch nachweislich unterlassene Unterhaltungsmaßnahmen verursacht wurden
Die Geburtshelferkröte ist eine westeuropäisch verbreitete Art, welche von Zentralspanien bis an den Rand der Norddeutschen Tiefebene vorkommt. Im äußersten Norden ihres Verbreitungsgebietes dringt sie entlang der Mittelgebirgsschwelle am weitesten nach Osten in kontinentalere Regionen, bis an den östlichen Harzrand, in das Thüringer Becken und den Thüringer Wald vor. Vorkommen existieren in weiten Teilen des Saarlandes, in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, im Süden Niedersachsens und dem angrenzenden Sachsen-Anhalt (Harz und Harzvorland), im westlichen Thüringen sowie im nördlichen Hessen und dem äußersten Nordwesten Bayerns. Von der Schweiz und dem Elsass aus erreicht die Geburtshelferkröte zudem den Süden Baden-Württembergs. Die TK25-Q-Rasterfrequenz (Zeitraum 2000 – 2018) beträgt 4,98 %, daraus folgt die Kriterienklasse „selten“. In zahlreichen TK25-Q wurde die Art nach dem Jahr 2000 nicht mehr nachgewiesen. Dieser Befund wird durch zahlreiche Berichte über einen rapiden Bestandsschwund bei noch vorhandenen Populationen und das Verschwinden ganzer Populationen untermauert (z. B. Kordges 2003, Böll & Hansbauer 2008, Schlüpmann 2009, Kronshage et al. 2011, Brückmann & Thiesmeier 2012, Westermann & Seyring 2015, Uthleb 2016, Wagner et al. 2019 a). Während die Art ein breites Spektrum an möglichst fischfreien Gewässern für die Larven nutzt, stellt sie an das nahegelegene Landhabitat hohe Ansprüche. Bevorzugt werden vegetationsarme bis -freie Böden, die gut besonnt sind. Diese sollten entweder gut grabfähig sein oder als Versteck geeignete Spalten und Hohlräume aufweisen. Traditionell fand die Geburtshelferkröte diese Bedingungen in ausgedehnten Hutelandschaften sowie in Dörfern und auf Höfen. Die Veränderungen in diesen Landschaftsbereichen führten im langfristigen Bestandstrend zu einem starken Rückgang. Aktuell werden die Habitatanforderungen fast nur noch in Abgrabungen erfüllt. Die Konzentration auf wenige große Abbaustellen, Veränderungen in der Abbau-Technologie sowie Rekultivierungen bedingen weitere Bestandseinbußen. Erhöhter Nährstoffeintrag führt zu verstärkter Sukzession, die den Landlebensraum entwertet und den Raumwiderstand für die zunehmend isolierten Populationen erheblich erhöht. Die Art besitzt zudem eine besonders hohe Prävalenz gegenüber dem Chytridpilz Batrachochytrium dendrobatidis (Ohst et al. 2013, Böll et al. 2014), der insbesondere für Metamorphlinge regelmäßig letal ist (Böll et al. 2012). Dies alles führt zu der sehr starken Abnahme im kurzfristigen Bestandstrend. Insgesamt ergibt sich die Rote-Liste-Kategorie „Stark gefährdet“. Sowohl der langfristige Bestandstrend als auch der kurzfristige Bestandstrend wurden um jeweils eine Kriterienklasse schlechter eingestuft als in der letzten Roten Liste. Gründe sind verbesserte Kenntnisse durch eine bessere Datenlage sowie aktuelle Bestandseinbrüche. Damit ändert sich die Rote-Liste-Kategorie von vormals „Gefährdet“ auf „Stark gefährdet“. Die wichtigsten Gefährdungsursachen für die Geburtshelferkröte sind: Rückgang extensiver Beweidung; Verlust von Habitaten in Dörfern und auf Höfen; Fischbesatz in Reproduktionsgewässern; Verfüllung und Rekultivierung von Abbaustätten; Vernichtung von Kleinstrukturen im Offenland, die als Versteck geeignet sind (z. B. unverfugte Steinmauern); Sukzession der Landlebensräume; Ausbreitung des Chytridpilzes Batrachochytrium dendrobatidis durch Vektoren (z. B. durch Fischbesatz); Isolierung verbliebener Vorkommen. Wichtig für die Geburtshelferkröte ist die unmittelbare Nachbarschaft von geeigneten Landlebensräumen und Reproduktionsgewässern (Entfernung möglichst < 100 m). Die Gewässer sollten nur gelegentlich austrocknen, fischfrei sein und Versteckmöglichkeiten für die Larven enthalten. Auf den Einsatz von Agrochemikalien sollte im Umfeld verzichtet werden. Als Landlebensräume werden auch kleinflächige Böschungen und Böschungsanrisse mit lückiger Vegetation genutzt; Böschungssicherungen sollten daher im Landlebensraum möglichst unterbleiben. Analog sollten Hangrutschungen in Abgrabungen zugelassen werden. Abgrabungen sollten nach Nutzungsaufgabe nicht verfüllt werden, sondern dem Artenschutz dienen (siehe Kirschey & Wagner 2013). Durch extensive Pflegemaßnahmen (Mahd, Rückschnitt aufkommender Gehölze) muss der offene Charakter dieser Abgrabungen gewahrt bleiben. Extensive Weideprojekte sind eine hervorragende Schutzmaßnahme, soweit geeignete Gewässer vorhanden sind oder angelegt werden. In Dörfern, auf Höfen und im Wald sollten Kleingewässer mit nahegelegenen steinigen Böschungen, Steinschüttungen und Trockenmauern gefördert werden. Im Wasserbau können durch Revitalisierung von Bächen im Hügel- und Bergland Stillwasserbereiche mit angrenzenden Prallhängen und Uferböschungen geschaffen werden; bereits bestehende Stillwasserbereiche mit den genannten Eigenschaften sollten toleriert werden. Hilfreich ist das Belassen von Totholz im Gewässer. Biber (Castor fiber) schaffen vielfach geeignete Strukturen, indem sie kleine Bäche stauen und durch ihre Baumfällungen besonnte Bereiche entstehen (Dalbeck et al. 2007). Das Wirken dieses „Ökosystemingenieurs“ ist aus Autorensicht in Vorkommensgebieten der Geburtshelferkröte zu fördern.
Von den etablierten Vorkommen in Deutschland schließen die bayerischen an das östliche Verbreitungsgebiet in Österreich an, während es sich bei den hessischen und baden-württembergischen Vorkommen um stark isolierte Reliktpopulationen handelt. Für diese beiden Vorposten ist Deutschland in besonderem Maße verantwortlich. Die Äskulapnatter tritt als wärmeliebende Art in Deutschland an ihrer nördlichen Arealgrenze in drei Verbreitungsgebieten mit mehreren, teilweise voneinander isolierten Populationen auf. Die Vorkommen im Rheingau-Taunus in der Umgebung von Schlangenbad (Hessen) sowie im südlichen Odenwald im Raum Hirschhorn und Eberbach (Hessen, Baden-Württemberg) sind vom geschlossenen Areal der Art getrennt (Günther & Waitzmann 1996, Gomille 2002, Waitzmann & Fritz 2007). Die Vorkommen an Donau, Inn und Salzach (Bayern) haben Anschluss an das Gesamtareal der Art. Nachweise im Alpenraum bei Berchtesgaden (Bayern) konnten seit 25 Jahren nicht mehr bestätigt werden (Aßmann & Drobny 2019). Die TK25-Q-Rasterfrequenz in Deutschland im Zeitraum von 2000 bis 2018 beträgt 0,48% und liegt damit im Bereich der Kriterienklasse „sehr selten“. Zur Beurteilung der Bestandsentwicklung liegen für die Art mit Beginn der systematischen Untersuchungen belastbare Daten erst ab den 1980er Jahren vor. Aufgrund der veränderten Landnutzung und der damit einhergehenden Verschlechterung in der Habitatqualität muss beim langfristigen Bestandstrend von einem mäßigen Rückgang ausgegangen werden. Der kurzfristige Bestandstrend wird aufgrund von wirksamen Schutzmaßnahmen in allen Vorkommen in Hessen, Bayern und Baden-Württemberg aktuell. Folgende Maßnahmen sollten zum Schutz der Äskulapnatter umgesetzt werden: Erstellen und Umsetzen wirksamer Pflegepläne in Schutzgebieten mit Vorkommen der Äskulapnatter; Aufrechterhaltung einer extensiven Nutzung in Kulturlandschaftsbiotopen wie Wiesen und Streuobstwiesen als Frühjahrs- und Sommerlebensräume; zeitlich angepasste Wiesenmahd; Mahd von Böschungen und Säumen nur im Winter; Erhalt und Pflege naturnaher Laubmischwälder und strukturreicher Waldränder als Ganzjahreslebensräume und als wichtige Überwinterungshabitate; Erhalt und Pflege linearer Biotopstrukturen (Bahndämme, Straßen- und Wegränder) als Ausbreitungsachsen und Verbundsysteme zwischen Teilpopulationen; Offenhaltung und Pflege von Trockenmauern; Neuanlage, Sicherung und Pflege von Eiablageplätzen; regionale Informations- und Öffentlichkeitsarbeit.
In Deutschland liegen die Verbreitungsschwerpunkte der Kreuzotter in den Moor- und Heidegebieten der Norddeutschen Tiefebene, in den östlichen Mittelgebirgen sowie im südlichen Schwarzwald, auf der Schwäbischen Alb, im südlichen Alpenvorland und im Alpenraum. Große Teile Brandenburgs, Nordrhein-Westfalens, Hessens, Baden-Württembergs sowie Bayerns sind nicht besiedelt. In den Bundesländern Bremen, Rheinland-Pfalz und Saarland fehlt die Kreuzotter vollständig. Die Kreuzotter weist aktuell eine TK25-Q-Rasterfrequenz von 11,90 % (Zeitraum 2000 – 2018) auf und gilt damit als selten. Langfristig ist von einem sehr starken Rückgang auszugehen, der insbesondere durch Prämienzahlungen für getötete Kreuzottern zu Beginn des 20. Jahrhunderts gut dokumentiert ist (Schiemenz 1985, Podloucky 1993). Der sehr starke Negativtrend der Art lässt sich aber auch an den massiven Verlusten an Lebensräumen (z. B. Moore, Heiden) festmachen. Aufgrund der weiter unten aufgeführten, auch in den vergangenen zwei Jahrzehnten wirkenden Gefährdungsursachen wird für den kurzfristigen Bestandstrend eine starke Abnahme angenommen. Die Einschätzung der aktuellen Bestandssituation und der Bestandstrends führt zur Rote-Liste-Kategorie „Vom Aussterben bedroht“. Da es jedoch Teilbestände der Art gibt, die ausreichend gesichert sind, fällt die Kreuzotter in die Kategorie „Stark gefährdet“. Viele Kreuzotterpopulationen sind in ihren Vorkommensgebieten bereits zunehmend von Naturschutzmaßnahmen abhängig. Im Gegensatz zur Roten Liste 2009 wird die aktuelle Bestandssituation der Kreuzotter nicht mehr als mäßig häufig, sondern als selten eingestuft. Trotz der Verschärfung dieses Kriteriums ergibt sich aufgrund der stabilen Teilbestände der Kreuzotter keine Änderung der Rote-Liste-Kategorie gegenüber der Roten Liste 2009. Im Einzelnen handelt es sich um Gefährdungsfaktoren, die entweder den Lebensraum zerstören oder zu hohen Tierverlusten führen: (Erst-)Aufforstung halboffener Lebensräume im Wald (Lichtungen, Windwurfflächen, Wegränder) und angrenzender Flächen; Änderungen in der Forstwirtschaft (Fehlen von Kahlschlägen); Verbuschung bzw. Bewaldung halboffener Lebensräume und lichter Waldstandorte infolge Sukzession; Intensivierung landwirtschaftlicher Nutzung; Umbruch von Ödland; Wiederaufnahme der landwirtschaftlichen Nutzung von Grünlandbrachen; Verlust von Feld-/Wegrainen; Zerstörung von Randzonen; Beseitigung von Habitatstrukturen (Hecken, Totholz, Steinhaufen etc.); Entwässerung und Abtorfung von Hochmooren durch industrielle Torfgewinnung; aus Artenschutzsicht unsachgemäß durchgeführte Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen u. a. in Heiden und Mooren (Zeitpunkt und Flächengröße bei Mahd, Plaggen, Brennen, Beweidung, Wiedervernässung, Renaturierungsmaßnahmen in degenerierten Hochmooren); zunehmende Eutrophierung; Habitatfragmentierung und Isolation sowie dadurch bedingte verringerte Habitatfläche der einzelnen Vorkommen.; Verluste durch Tötung bei Mahd von Säumen und Grabenböschungen entlang von Straßen und Wegen, durch Verkehr auf Straßen, Forst- und Wirtschaftswegen; verstärkte Prädation durch gebietsweise erhöhte Wildschweindichten, u. a. begünstigt durch Kirrungen; fehlende junge Braunfrösche als Nahrungsgrundlage für junge Kreuzottern durch Mangel an Laichgewässern; Austrocknen von Mooren durch den Klimawandel und ungünstige Jahreswitterungsverläufe. Folgende Maßnahmen sollten zum Schutz der Kreuzotter umgesetzt werden: Erhaltung und Entwicklung besonnter Freiflächen und Wegsäume in Wäldern; Förderung lichter Waldformen; Offenhalten von Zwergstrauchheiden und Moorrändern, Abbaugruben, südexponierten Dämmen und Böschungen; Erhaltung und Förderung von Kleinstrukturen wie Baumstubben, Totholz-, Reisig-, Steinhaufen oder Steinriegeln als Versteckmöglichkeiten und Winterquartiere; Lebensraumvernetzung durch Pflege und Entwicklung von „Trittsteinen“ und linienförmigen Landschaftsstrukturen wie Wald- und Wegsäumen, Waldschneisen, Gehölzen, Hecken, Ruderalflächen, Stromtrassen; ggf. Querungshilfen an Straßen; zeitliche und flächenmäßige Berücksichtigung der Lebensraumansprüche der Kreuzotter bei der Pflege und Entwicklung von Heidegebieten und Hochmooren; Einbeziehung des Kreuzotterschutzes bei Verkehrssicherungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an Straßen, Schienen und Wasserstraßen sowie bei der Unterhaltung von Gräben auf Moorstandorten; notwendige Mäharbeiten von Randstreifen in Kreuzotter-Habitaten nur unter Einsatz von Freischneidern und Balkenmähern (Schnitthöhe 10 – 15 cm); effektives Wildschweinmanagement; keine Kirrungen; bei Mangel an Kleingewässern Neuanlage von Laichgewässern für Braunfrösche als wichtige Nahrungsgrundlage für junge Kreuzottern; Aufklärungsarbeit.
Die bayernets GmbH (Vorhabenträgerin) ist Eigentümerin eines ca. 1.665 km langen Gasversorgungsnetzes im südbayerischen Raum. Das Fernleitungsnetz dient der Versorgung dieses Gebiets sowie des Tiroler Raumes mit Erdgas, der Anbindung der in Südbayern und im Salzburgerland bzw. in Oberösterreich befindlichen Untertagesspeicher für Erdgas und der Durchleitung von Gas in andere Gasversorgungsnetze. Die bayernets GmbH plant im Rahmen des vorliegenden Verfahrens die Errichtung eines oberirdischen Molchschleusenanschlusses auf ihrem Betriebsgelände Flur-Nr. 298/5 der Gemarkung Waltenhofen, Gemeinde Waltenhofen. Ziel der Baumaßnahme ist es, das Molchen der Gastransportleitung Marktoberdorf–Kempten (MK 37) sowie der zusammenhängenden Leitungsabschnitte ET 33, TP 34, PS 35 und SM 36 von Egmating bis Waltenhofen zu erleichtern. Dazu wird die Leitung MK 37 (DN 500, DP 80), die der-zeit im Erdreich endet, mittels eines vertikalen Versprungs („Schwanenhals“, bestehend aus zwei 45°-Bögen und einem geraden Rohrleitungsstück dazwischen) an die Oberfläche geführt. Daran schließt ein oberirdisches Rohrstück an, das mit einem Anschlussflansch für eine mobile Molchschleuse endet. Insgesamt ist die zu errichtende Leitung ca. 10,6 m lang, von denen ca. 4,32 m unterirdisch verlegt werden. Die maximale Überdeckung beträgt ca. 1,8 m. Mitverlegt werden jeweils die notwendigen Steuer- und Betriebskabel. Die Vorhabenträgerin rüstet den Anschluss mit einem passiven und einem aktiven Korrosionsschutz aus. Im Rahmen des passiven Korrosionsschutzes erhalten die Rohre eine durchgehende Isolierschicht aus Polyethylen mit entsprechenden Mindestschichtdecken. Die Schweißverbindungen werden ebenfalls mit Polyethylen umhüllt. Alle oberirdischen Leitungsteile werden mit einem Anstrich gegen Außenkorrosion geschützt. Aktiv werden die Leitungen durch den kathodischen Korrosionsschutz abgeschirmt. Darunter wird ein Verfahren verstanden, bei dem die Rohrleitung mit einem schwachen Schutzstrom beaufschlagt wird. Dieser wirkt einer Korrosion (elektrochemische Reaktion) entgegen. Unabhängige Sachverständige und der Betreiber kontrollieren diese Schutzmaßnahme regelmäßig auf ihre Wirksamkeit. Die neu verlegten Rohre werden vor der Inbetriebnahme einer Wasserdruckprüfung unterzogen. Das für die Druckprüfung erforderliche Wasser wird aus Tankwagen entnommen; eine Wasserentnahme aus dem Grundwasser oder aus Oberflächengewässern ist daher nicht erforderlich. Nach der Druckprüfung wird das Wasser gesammelt, abtransportiert und mit Nachweis ordnungsgemäß entsorgt. Die Zufahrt zum Bauvorhaben wird von Westen über die B 19, Immenstädter Straße und Bahnhofstraße auf die Illertalstraße sichergestellt. Der asphaltierte Flurweg wird als Baustraße verwendet. Für die Bauarbeiten wird auf dem südlich, östlich und nördlich angrenzenden Flurstück Nr. 298 eine ca. 1.918 m² große Baustelleneinrichtungsfläche zur temporären Lagerung von dem Rohrgrabenaushub, den Rohrleitungsteilen und weiteren Komponenten hinzugezogen. Im östlichen Teil der Baustelle befinden sich die Flächen für die Wasserhaltung (ca. 650 m²). Für die erforderliche Bauwasserhaltung (Grundwasser und Schichtenwasser) hat die Vorhabenträgerin mit Bescheid vom 06.10.2025 vom Landratsamt Oberallgäu eine beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis erhalten. Die Böschung wird zum Schutz vor Erosion durch Niederschlagswasser mit einer Plane abgedeckt. Die Wiederverfüllung des Rohrgrabens erfolgt gemäß der vorhandenen Bodenschichtung und dem vorgefundenen Verdichtungsgrad. Die Vorhabenträgerin schätzt die Bauzeit für das Vorhaben auf ca. 4 – 6 Wochen. Bauzeitlich werden zusammen ca. 1.650 m² unbefestigte Flächen in Anspruch genommen. Zusätzlich wird im Rahmen der Baumaßnahme der auf demselben Flurgrundstück befindliche Kondensatsammler an der Anschlussleitung 3721 in einer eigenen Baugrube ausgebaut und entfernt.
Das Referat W21 – Hochwasserschutz, Investiver Wasserbau – des Landesamtes für Umwelt hat mit Schreiben vom 24.07.2025 einen Antrag auf Planänderung des mit Planfeststellungsbeschluss (Reg.-Nr.: OWB/055/19/PF) vom 14.07.2022 festgestellte das Vorhaben „KR 2.23 Schadstelle Kleine Röder Zobersdorf“ gestellt. Bestandteil der Planänderung ist eine zusätzliche gebaute Rampe mit Schotterbedeckung bei Bau-km 0+624, um den Anschluss an den Bestandsdeich zu ermöglichen. Des Weiteren wurde am Wehr in der kleinen Röder eine zusätzliche Böschungstreppe zur Sicherstellung des Arbeitsschutzes bei Bedienung des Wehres während der Baumaßnahme ergänzt. Während der Durchführung der Baumaßnahme wurde zudem festgestellt, dass im Bereich der Böschung am Durchlass am Angergraben eine stark überwachsene Wasserbausteinschüttung im Bestand vorlag. Die vorhandene Böschungssicherung wurde daher im Zuge der Ertüchtigung zur Gewährleistung der Standsicherheit des Durchlasses wiederhergestellt. Aufgrund hoher Grundwasserstände während der Bauausführung wurde zudem in den landseitigen Deichfuß unter dem Filterprisma eine zusätzliche Schotterschicht 0/45 mit einer Dicke von 15 cm aufgetragen. Zur Absicherung der Hochwasserschutzanlage wurden am Deichanfang auf dem Deichverteidigungsweg und der Deichabfahrt 2 Drehschranken gebaut. Durch die Planänderungen kommt es zu 47 m2 zusätzlicher Vollversiegelung und 32 m2 Teilversiegelung
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 60 |
| Europa | 3 |
| Kommune | 2 |
| Land | 40 |
| Weitere | 8 |
| Wissenschaft | 22 |
| Zivilgesellschaft | 3 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 55 |
| Taxon | 3 |
| Text | 7 |
| Umweltprüfung | 36 |
| unbekannt | 4 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 47 |
| Offen | 56 |
| Unbekannt | 2 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 102 |
| Englisch | 9 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 2 |
| Bild | 1 |
| Dokument | 27 |
| Keine | 54 |
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| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 105 |
| Lebewesen und Lebensräume | 91 |
| Luft | 45 |
| Mensch und Umwelt | 105 |
| Wasser | 70 |
| Weitere | 105 |