Plangenehmigung nach § 68 WHG zum Ausbau eines Fließgewässers, hier Sanierung des Eitelborn (Gewässer III. Ordnung) mit Böschungssicherung in der Gemarkung Eitelborn
Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) plant den Neubau eines Deiches in der Ortslage Freckleben/Aschersleben im Salzlandkreis. Das Landesverwaltungsamt hat den dafür notwendigen Planfeststellungsbeschluss erarbeitet, der nun zur allgemeinen Einsicht ausliegt. Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses und die festgestellten Planunterlagen können sowohl auf der Internetseite der Stadt Aschersleben https://www.aschersleben.de/Unsere-Stadt/Stadtentwicklung/%C3%96ffentlich-keits-beteiligung-zu-Planverfahren/ als auch auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt https://lvwa.sachsen-anhalt.de/service/planfeststellungsverfahren in der Zeit vom 13.01.2025 bis einschließlich 27.01.2025 eingesehen werden. Zusätzlich liegt eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses zusammen mit einer Ausfertigung der festgestellten Planunterlagen in der Zeit vom 13.01.2025 bis einschließlich 27.01.2025 in der Stadt Aschersleben, Stadtplanungsamt, Zimmer 4.61, Markt 1, 06449 Aschersleben während der folgenden Dienststunden: Montag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.30 Uhr Freitag 9.00 – 12.00 Uhr zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Gegenstand des Vorhabens Gegenstand des Vorhabens ist der Neubau eines Deiches in der Ortslage Freckleben, Stadt Aschersleben, mit einer Gesamtlänge von ca. 500 m. Der geplante Hochwasserschutz liegt zwischen Fluss-km 28+000 bis 28+500 beidseitig entlang der Wipper. Oberstrom des Planbereichs beginnt linksufrig eine bereits bestehende Deichanlage. Die Baumaßnahmen umfassen im Wesentlichen den Neubau einer Hochwasserschutzanlage (Geländeerhöhung einschließlich Deichschutzstreifen, Kontrollweg, Kronenweg), die Errichtung von vier Sielbauwerken mit Zuwegungen sowie einer Gabionenwand zur Böschungssicherung des Prallhangs. Für die Umsetzung sind zwei Bauabschnitte geplant. In das gesamtheitliche Hochwasserschutzkonzept für die Ortslage Freckleben wird eine Binnenentwässerung einbezogen. Bestandteil der Planungen sind landschaftspflegerische Schutz-, Vermeidungs-, Kompensations- und Kohärenzsicherungsmaßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft. Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg erhoben werden. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Die Stadt Mindelheim beantragte mit Schreiben vom 23.05.2023 und Planunterlagen der Arnold Consult AG vom 25.01.2023 mit Ergänzung vom 12.04.2024 die Erteilung einer wasserrechtlichen Plangenehmigung für die Herstellung von vier Hochwasserabfangmulden (Mulde 1 bis 4) und drei Deichen (Deich 1 bis 3) mit Einleitung des gesammelten Oberflächenwassers in den Schaucherbach bei Grundstück Fl.Nr. 531 der Gemarkung Nassenbeuren. Zudem beinhaltet der Antrag die Herstellung des Ausleitungsbauwerks für die Einleitung von gesammeltem Oberflächenwasser aus Mulde 4 in den Schaucherbach und die Herstellung von entsprechenden Durchlässen an bestehenden Straßen und Durchlässen (Rohr 1 bis 3). Als Ausgleichsmaßnahme für die geplante Sohl- und Böschungssicherung im Bereich der Einleitungsstelle in den Schaucherbach sollen zwei im Oberwasser vorhandene Sohlschwellen zu rauen Rampen mit einem Gefälle von ≤ 1:30 umgebaut werden.
Im Norden der Gemeinde Marloffstein kommt es bei Starkregenereignissen zu einer Abflussbildung, die dem Gefälle folgend in Richtung bebauten Bereich nördlich der Ringstraße abfließt. Die Gemeinde Marloffstein beabsichtig deswegen zum Schutz der Bebauung gegen das Hangwasser aus dem Außeneinzugsgebiet einen Abfanggraben (=im Folgenden als Entwässerungsgraben bezeichnet) nördlich der Ringstraße herstellen zu lassen. Das Wasser soll dann nach Westen in die Tongrube abgeleitet werden. Der Vorhabensträger, die Gemeinde Marloffstein, Erlanger Straße 40, 91080 Uttenreuth hat beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt deshalb die wasserrechtliche Genehmigung zur Herstellung eines Entwässerungsgrabens nördlich der Ringstraße in Marloffstein beantragt. Das Vorhaben befindet sich am nördlichen Ortstrand der Gemeinde Marloffstein. Die Maßnahmen sollen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen umgesetzt werden. In dem bebauten Bereich von Marloffstein selbst liegen keine Gewässer III. Ordnung. Es kommt jedoch zu starker Abflussbildung und zu einem Oberflächenabfluss aus den Außeneinzugsgebieten. Dies führt zu Überflutungen in Marloffstein. Hierfür wurde im Jahr 2010 ein Hochwasserschutzkonzept aufgestellt, auf welchem die Maßnahmenplanung beruht. Das Oberflächenwasser aus dem Einzugsgebiet wird über einen neu zu bauenden Entwässerungsgraben in die Tongrube Marloffstein abgeleitet. Hierbei muss die St2242 gekreuzt werden. Am Böschungskopf der Tongrube fließt der Abfluss breitflächig über die bewachsene Böschung in die Tongrube. Am Böschungsfuß liegt ein bestehender Graben, der den Abfluss ableitet. Aufgrund der dichten Vegetation und der steilen Böschung wird auf eine Böschungssicherung verzichtet. Nach Starkregenereignissen soll die Böschung inspiziert und ggf. gesichert werden. Die Entwässerungsgräben werden als offene Erdgräben angelegt und mit Rasensaat angesät. Die Ufer- und Böschungsbereiche werden mit Pflanzungen von Salweiden sowie mit Steinschüttungen LMB10/60 versehen. So wird eine Beschattung gewährleistet und durch die Störsteine kann eine eigendynamische Entwicklung des Grabens initiiert werden. Im Bereich der St2242 wird ein Rohrdurchlass mit zwei Schachtbauwerken eingebaut. Der Flurweg vor der Tongrube wird mittels einer Entwässerungsrinne gekreuzt. Die Einlaufbereiche werden jeweils mit einem Grobrechen gegen Verklausung geschützt.
Gz.: C46-0522/1593 Die Maßnahme M 2a umfasst einen Teilabschnitt des Dittrichbaches von 650 m. Es ist der Rückbau/Abbruch von vorhandenen Stützwänden und Uferbefestigungen sowie Verklinkerungen und der Bachsohle/Trockenwetterrinne vorgesehen. Beidseitig des Baches erfolgen Geländeneuprofilierungen. Dabei erfolgt der Rückbau von Schauern, Schuppen, Gartenhäusern, Carports, Pools, Gartenwegen und Zäunen. Die Böschungssicherungen sollen naturnah ausgebildet werden. Das Bachbett soll renaturiert werden. Außerdem werden als Folgemaßnahmen Zugangsmöglichkeiten zum Gewässer (Stichwege + Rampen) hergestellt und eine mit Wartungsfahrzeugen befahrbare Fußgängerbrücke neu gebaut.
Die BOREAS Energie GmbH (Dresden) betreibt im Windfeld Auma, auf Grundlage einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung des Landkreises Greiz vom 25.02.2016 die Windenergieanlage (WEA) AU 08. Zur naturschutzrechtlichen Kompensation der mit der Errichtung und dem Betrieb der WEA verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft wurde unter anderem die Renaturierung der Auma im ca. 1.300 m langen Abschnitt zwischen der Muntschmühle und dem Talberg geplant. Diese Maßnahme stellt einen Gewässerausbau dar. Mit Schreiben vom 04.07.2023 wurde der Antrag auf die entsprechende Genehmigung nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz bei der UWB Greiz gestellt. Geplant ist durch die Entnahme der Sohl- und Böschungsbefestigung (Wabengitterplatten) zukünftig eine eigendynamische Entwicklung des Gewässers zu ermöglichen. Bereits naturnähere Bachabschnitte und auch die überwiegend aus standortgerechten Gehölzen aufgebauten Abschnitte der Ufergehölzsäume sollen dabei geschont werden. Abschnittsweise sind zudem auch Pflanzungen standortgerechter Gehölze vorgesehen.
Das Vorhaben beinhaltet die Sicherung der Gewässerböschung des Seebaches zu dem Nahe anliegenden bestehenden Tennisvereinsheimgebäudes. Die Sicherung dieser Gewässerböschung soll durch den Einbau eines Stahlbetonbauteils im Gewässerbett erreicht werden.
Die Stadt Kulmbach beabsichtigt, den Hochwasserschutz im Stadtteil Petzmannsberg am Dürren Bach (Gewässer III. Ordnung) wesentlich zu verbessern. Es ist geplant, das Gewässer von der Quelle bis zur Mündung in den Weißen Main auf einer Länge von ca. einem Kilometer auf ein HQ100 + 15 % Klimazuschlag auszubauen. Teilweise erfolgt auch eine Umgestaltung des offenen Bestandsgewässerlaufes in eine mäandrierende Form (ökologische Aufwertung). Die wesentlichen Maßnahmen sind hierbei in Fließrichtung des Gewässers: • Teichanlage Fl.-Nr. 488/50, Gemarkung Metzdorf: Stabilisierung von Böschungen und Dämmen, Abtrennen zur Bebauung durch Längsdamm; Erneuerung Grundablass; Umgestaltung und Renaturierung der Uferbereiche • Stationierung 0+932 (Teichablass) bis 0+540 (ca. auf Höhe des Anwesens An den Weinbergen 14): Renaturierung, naturnahe Umgestaltung durch Mäandrierung • Stationierung 0+540 (ca. auf Höhe des Anwesens An den Weinbergen 14) bis 0+380 (Beginn Bachverrohrung): Renaturierung durch Entfernung der vorhandenen Sohl- und Gewässereinbauten, in einem Teilbereich neues Stützbauwerk zum Schutz vor Hangerosion, Errichtung einer Hochwasserschutzmauer mit einer Länge von ca. 200 m, Neugestaltung und Vergrößerung des Einlaufbauwerkes für die Bachverrohrung • Vergrößerung der bestehenden Bachverrohrung Rebenstraße/An den Weinbergen/Burghaiger Straße • Errichtung von zwei Abschlagsbauwerken und eines Hochwasserpumpwerkes vor Einleitung in die Flutmulde Hierbei handelt es sich um einen Gewässerausbau, der gemäß §§ 67 Abs. 2 und 68 WHG einer wasserrechtlichen Planfeststellung/Plangenehmigung bedarf. Die Stadt Kulmbach hat mit Schreiben vom 24.03.2023 eine wasserrechtliche Planfeststellung beantragt. Für dieses Vorhaben ist nach § 7 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit der Nr. 13.18.1 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen.
Im Rahmen der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie plant die Regionalstelle Suhl des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz in Suhl- Wichtshausen in der Hasel fünf Maßnahmen, um die Durchgängigkeit zu erreichen und die Struktur zu verbessern. Derzeit stellen die Abstürze HA 28, HA 29, HA 30, HA 32 sowie HA 33 mit Absturzhöhen von 0,06 m bis 0,89 m unüberwindbare Hindernisse für Fische und andere aquatische Lebewesen dar und sind damit nicht durchgängig. Bezeichnung der Querbauwerke: HA 28: Sohlabsturz, oberstrom des Bereiches „am Sägewerk“ bei Wichtshausen HA 29: Absturz am Kornrain HA 30: Sohlabsturz Wichtshausen / Obere Aue HA 32: Absturz an der Suhler Chaussee HA 33: Absturz unterstrom Straßenbrücke L1140 a) Maßnahme HA 28-Querbauwerk mit Absturzhöhe von 35 cm: • Abbruch der vorhandenen Betonschwelle sowie Angleichung Sohlgefälle auf einer Strecke von 22,4 m nach oberstrom • Verfüllung der Baugrube des Rückbaus mit Wasserbausteinen bis zur Gewässersohle sowie mit Sohlsubstrat • Linksseitig Entfernung des vorhandenen Knöterichs mit Wurzelwerk und anschließende Sicherung der Böschungsbereiche am Steilhang mit Steinsatz • Fällung von 9 nicht zu erhaltenden Bäumen b) Maßnahme HA 29-3 stufiges Wehr zur Beschickung eines Mühlgrabens: • Rückbau des 3-stufig ausgebildeten Wehrbodens sowie der seitlichen Widerlager aus Natursteinmauerwerk und Beton • Bau eines Raugerinnes in Form einer Becken-Riegelkonstruktion mit insgesamt 16 Querriegeln (15 Becken), Riegelbreite 6,50 m, Riegelhöhe von 0,50 m, mittlerer Riegelabstand 8,40 m, Riegellücke mit Durchflussbreite von b=0,80 m, Absturzhöhe am Riegel 12 cm • Kolk sowie vorhandenes Tosbecken wird erhalten • Anpassung der Uferböschungen durch die Abtragungen in der Sohle • Böschungssicherungen durch Steinsatz m Bereich des Wehrrückbaus und des Tosbeckens • Verbreiterung des Gewässerprofils nach rechts • Fällung von 43 nicht zu erhaltenden Bäumen c) Maßnahme HA 30-2-stufiges Wehr: • Rückbau des teilweise verfallenen 2-stufigen Wehres • Bau eines Raugerinnes als Becken-Riegel-Konstruktion mit insgesamt 7 Querriegeln (6 Becken),Riegelhöhe von 0,50 m, Riegelabstand zwischen 5 und 7 m, Riegellücke mit Durchflussbreite von b=0,80 m, Absturzhöhe am Riegel 11,50 cm • Kolke sowie vorhandenes Tosbecken wird erhalten, • Verfüllung der Baugrube des Rückbaus mit Wasserbausteinen bis zur Gewässersohle sowie mit Sohlsubstrat • Fällung von 7 nicht zu erhaltenden Bäumen d) Maßnahme HA 32-Wehr mit gepflastertem Wehrboden, Widerlagern aus Natursteinmauer-werk und Resten des Wehroberbaus (Stahlträger): • Abbruch der alten Wehrreste einschließlich der beidseitig angeordneten Widerlager und Ufermauern • In den Abbruchbereichen Ufersicherung über 2-lagige Steinschüttung zur Sicherung der rechtsseitig gelegenen privaten Grundstücksflächen • Linksseitig Anpassung der Uferböschung an die anschließenden Böschungsbereiche • Entfernung der hochwasserbedingten Uferabbrüche auf der linken Seite und Wiederherstellung des Gewässerprofils von 7,50 m Breite • Sicherung des unterhalb verlaufenden Grabenzulaufs mit Steinsatz • Umsetzung eines Holzmastes • Abbau der vorhandenen Absturzhöhe am Wehr von 0,42 m durch Anordnung mehrerer kleiner Abstürze (Baubereich von vorh. Sohlschwelle bei km 15+790,8 bis zur vorh. Sohlschwelle bei km 15+879 = 88m • Bau von 4 Einzelschwellen mit 10 cm Höhe, Abstand zwischen den Schwellen ca. 18 m e) Maßnahme HA 33-2 Sohlschwellen mit Absturzhöhe von 22 cm und 26 cm: • Erhalt beider Sohlschwellen, aber Nachbesserung der seitlichen Ufereinbindung und damit Beseitigung der Umläufigkeit beider Schwellen und Minimierung der Ausspülungen am rechten Ufer • Ausbesserung ausgespülter Uferbereiche mit einer 2-lagigen Steinschüttung • Einbau einer zusätzlichen Sohlschwelle mit einem Sohlhöhenunterschied von ca. 10cm, um weitere Sohleintiefungen zuvermeiden und die Abflussverhältnisse dem unterstrom folgenden Abschnitt HA 32 anzupassen. Durch die Maßnahmen werden Flächen für Zufahrten und Lagerung bauzeitlich in Anspruch genommen. Die Baustraßen und Lagerflächen werden nach Abschluss der Baumaßnahme rückgebaut und die Flächen wieder in ihren ursprünglichen Zustand versetzt. Alle beeinträchtigten Lebensräume können sich damit nach Beendigung der Maßnahme wieder regenerieren.
Die TS Nerkewitz ist in die Talsperrenklasse 2 (Höhe des Absperrbauwerkes<15 m und Ge-samtstauraum<1.000.000 m³) einzuordnen. BHQ1=HQ500=10,1 m³/s sowie BHQ2=HQ5000=17,8 m³/s Die TS hat eine Dammhöhe von max. 10,30 m und einen Stauinhalt von 102.600 m³. Die TS wird im Vollstau betrieben und dient der Erholung, dem Angelsport und einer geringen fischereilichen Bewirtschaftung. Die Anlage hat somit keine Hochwasserschutzfunktion. Folgende Sanierungsmaßnahmen sind geplant: - Abbruch der Fundamente des ehemaligen Pumpenhauses - Rodung von 10 Bäumen zur Herstellung der Zufahrt, die Zufahrten dienen anschließend als Betriebszufahrt - Instandsetzungsmaßnahmen; Absperrbauwerk: - Regulierung der Dammhöhe auf 252,90 mNHN und Befestigung der Dammkrone befahrbar 2,50 m und beidseitig 0,25 m Bankett breit - Erneuerung der Steinschüttung wasserseitig mit LMB 10/60 0,70 m dick - Erneuerung der Dammfußentwässerung und Neubau von 4 Schächten - Erosionsschutz des luftseitigen Dammfußes mit LMB 5/40 0,60 m dick auf einer Län-ge von 40 m bis zur Höhe 243,90 mNHN Mess- und Kontrolleinrichtungen: - Errichtung eines Beckenpegels als Schrägpegel - Herstellung von 6 Objekt- und 3 Festpunkten zur Bauwerksüberwachung - Errichtung von 3 Sickerlinienpegeln - Errichtung von 2 Grundwasserpegeln Betriebseinrichtungen: - Sanierung des Schieberschachtes - Neuherstellung des Tosbecken am Auslauf Grundablass - Sanierung am Einlaufbauwerk Grundablass Hochwasserentlastung (HWE): - Sanierung des Einlaufbereiches der HWE und Beseitigung der Anlandungen - Erneuerung der Böschungsbefestigung im Bereich der Schussrinne durch Beseitigung der Betongitterplatten und die Befestigung mit Natursteinen 40 – 60 cm auf Wasserbauflies - Anbindung der erweiterten HWE an die Schussrinne - Befestigung des Ablaufgrabens inklusive Anpassung an das Unterwasser - Befestigung des Ablaufgrabens des Grundablasses Im Zuge der Umsetzung des Vorhabens sind Gehölzfällungen und Ersatzpflanzungen vorgesehen.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 67 |
Land | 34 |
Type | Count |
---|---|
Förderprogramm | 55 |
Taxon | 3 |
Text | 10 |
Umweltprüfung | 29 |
unbekannt | 4 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 44 |
offen | 55 |
unbekannt | 2 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 98 |
Englisch | 9 |
Resource type | Count |
---|---|
Bild | 1 |
Dokument | 22 |
Keine | 57 |
Webseite | 22 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 101 |
Lebewesen & Lebensräume | 84 |
Luft | 51 |
Mensch & Umwelt | 101 |
Wasser | 74 |
Weitere | 94 |