Die 10.000 Hektar große Nationalparkfläche ist wiederum in drei unterschiedlich stark geschützte Zonen aufgeteilt: Kernzone, Entwicklungszone und Managementzone. Diese Aufteilung geschah unter Einbindung der Bevölkerung im Zuge eines groß angelegten Beteiligungsverfahrens. 147 Anregungen von Besucher*innen, Gemeinden und in einem eigens zu diesem Zweck eingerichteten Online-Forum wurden im Vorfeld diskutiert und teilweise umgesetzt. Kernzone In den Waldgebieten der Kernzone, zu der die Bereiche Plättig, Hoher Ochsenkopf/Nägeliskopf im Norden, Wilder See/Kleemüsse in der Mitte sowie Buhlbachsee/Hechliskopf im Süden gehören, gilt das Motto: Natur Natur sein lassen. Sie werden komplett sich selbst überlassen und sind am stärksten geschützt. Nach den internationalen Richtlinien für Nationalparks müssen in 30 Jahren drei Viertel der Fläche des Nationalparks Schwarzwald zur Kernzone zählen. Natürlich dürfen Besucher*innen diese Gebiete - unter Berücksichtigung der Schutzvorschriften - auch weiterhin auf ausgewiesenen Wegen betreten. Entwicklungszone In der Entwicklungszone werden die Wälder darauf vorbereitet, später in die Kernzone überzugehen. Dazu gehören Waldbereiche, die noch Lenkung brauchen, bevor auch hier gilt: Natur Natur sein lassen. Nach 30 Jahren soll es keine Entwicklungszone mehr geben. Zu welchen unterstützenden Maßnamen gegriffen wird legt der Nationalparkplan fest. Managementzone Bis maximal ein Viertel der Fläche des Nationalparks bleibt dauerhaft Managementzone. Hier greift das Nationalparkteam pflegend und lenkend ein – unter anderem, um Biotop- und Artenschutzziele zu sichern oder die Ausbreitung des Borkenkäfers auf umliegende Wälder zu verhindern. Auch die Grindenflächen liegen in der Managementzone, sie werden dauerhaft erhalten und miteinander vernetzt.
Der Landkreis Wesermarsch hat als Träger der Regionalplanung für das Kreisgebiet ein Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) nach ROG und NROG aufzustellen. Mit dem Kreistagsbeschluss vom 24.06.2013 sowie der Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten vom 29.11.2013 wurde die Neuaufstellung des RROPs eingeleitet. In den Jahren 2013-2017 wurden verschiedene Fachkonzepte teilweise unter Beteiligung der Kreispolitik, Fachämtern, Trägern öffentlicher Belangen sowie der Öffentlichkeit erstellt. Darunter fallen beispielsweise der landwirtschaftliche Fachbeitrag von 2017, der die Belange der Landwirtschaft gegenüber der Raumordnung aufzeigt oder aber der Landschaftsrahmenplan von 2016, dessen fachgutachterlichen Aussagen nach Abwägung in einen ersten Entwurf des RROPs eingeflossen sind. Im Jahr 2018 fand ein ersten vollumfängliches Beteiligungsverfahren nach § 9 Abs. 2 ROG i.V.m. § 3 Abs. 2-3 NROG im Zeitraum vom 23.04.2018 bis zum 02.07.2018 statt. Nach fachlicher Bewertung der eingegangen Stellungnahmen wurde der Entwurf angepasst, so dass ein erneutes Beteiligungsverfahren notwendig wurde. Dieses zweite vollumfängliche Beteiligungsverfahren fand im Zeitraum 27.03.2019 bis zum 13.05.2019 statt. Nach § 3 Abs. 4 Satz 1 NROG ist mit den Trägern öffentlicher Belange über die fristgerecht eingegangen Stellungnahmen eine Erörterung durchzuführen. Nach § 3 Abs. 4 Satz 2 kann zum Erörterungstermin die Öffentlichkeit ebenfalls eingeladen werden. Am 26./27.06.2019 fand daher ein öffentlicher Erörterungstermin statt. Am 16.12.2019 wurde das neue RROP durch den Kreistag als Satzung beschlossen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung vom 29.05.2020 erfolgte die Rechtskraft des neuen RROP. Das Raumordnungsprogramm ist über den Metroplplaner einsehbar und steht im INSPIRE Datenmodell PLU / Planned Land Use / Geplante Bodennutzung per Dienst bereit.
DIPAS ist ein Online-Tool zur Bürgerbeteiligung. Mit DIPAS können Bürgerinnen und Bürger von zu Hause aus, mobil oder in Veranstaltungen digitale Karten, Luftbilder, Pläne, 3D Modelle und Geodaten abrufen und ein genau lokalisiertes Feedback zu Planungsvorhaben geben. DIPAS besteht aus einer Online- und einer Onsite-Komponente sowie einer Übersichtskomponente: dem DIPAS Navigator.
Mit der Langfriststrategie Negativemissionen zum Umgang mit unvermeidbaren Restemissionen will die Bundesregierung ein gemeinsames Verständnis der Rolle der CO₂-Entnahme für den Klimaschutz in Deutschland schaffen. Die Langfriststrategie Negativemissionen wird durch das BMWK in einem Beteiligungsverfahren erarbeitet. Die hier veröffentlichten Daten wurden in einer Online-Beteiligung vom 31. Januar bis zum 23. Februar 2025 erhoben. Die strukturierte Datenerfassung erfolgte durch das Werkzeug SurveyXact. Es konnten Fragen zu rechtlichen Hindernissen und ökonomischen Anreizen zur CO₂-Entnahme beantwortet werden. Weitere Informationen zur Langfriststrategie Negativemissionen, dem Beteiligungsverfahren und den der Online-Beteiligung zugrunde liegenden Dokumenten sind auf den Internetseiten des BMWK veröffentlicht.
Naturschutzgerechte Grünlandnutzung (NGGN) für die Förderperiode 2023- 2027 Für die Bewirtschaftung von Grünlandflächen können Fördermittel nachfolgender Förderrichtlinien des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern beantragt werden: - Richtlinie zur Förderung der naturschutzgerechten Bewirtschaftung von Grünlandflächen (Naturschutzgerechte Grünlandnutzungrichtlinie) Mecklenburg-Vorpommern - Richtlinie zur Änderung von Förderrichtlinien des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt Artikel | Verwaltungsvorschrift (Mecklenburg-Vorpommern) | Artikel | i. d. F. v. 29.03.2021 | gültig ab 01.01.2021 (landesrecht-mv.de) Voraussetzung für die Förderungen ist die Lage der Grünlandfläche in der entsprechenden Förderkulisse. Diese Förderkulisse wird mit dem vorliegenden Datenbestand festgelegt. Rahmenbedingungen: - Mindestflächengröße beträgt 0,1 ha - Für Feldblöcke mit einem Kulissenflächenanteil >=60% und dem Vorkommen von einem Förderprogramm wurde der gesamte Feldblock dem entsprechenden Programm zugeordnet (60/40 Regel) - Daten sind topologisch auf Überlagerungen geprüft Förderprogramme NGGN: Salzgrünland und Küstenvogelbrutgebiet: - Küstenvogelbrutgebiete (LUNG, 2013) - Halophile Pionierfluren und Salzgrünland: KGQ, KGS, KGM, KGO, KGA, KGD, GHG, GHS (Biotopkartierung, LUNG, 1996 – 2015) - Salzwiesen des Binnenlandes - LRT1340 (Daten FFH- Managementplanung, lrtmp21) Nassgrünland: - Historische Handmahdflächen auf Moorprojektflächen - Kulisse Spezialtechnik Dr. Hennicke (NP Peenetal, 2013) - Flächenzuordnung im Rahmen des Beteiligungsverfahrens Feuchtgrünland (NGGN): - Pfeifengraswiesen (GFP); Brenndolden-Auenwiesen (GFB); Sonstiges Auengrünland (GFS); Nasswiese mesotropher Moor- und Sumpfstandorte (GFM) / (Biotopkartierung, LUNG, 1996 – 2015) - Pfeifengraswiesen auf kalkreichen Boden - LRT6410; Kalkreiche Niedermoore - LRT 7230 (Daten FFH-Managementplanung, lrtmp21) Magergrünland und Heiden (NGGN): - Pioniersandfluren saurer Standorte (TPS), Pioniersandfluren kalkreicher Standorte (TPB), Sandmagerrasen (TMS), Ruderalisierter Sandmagerrasen (TMD), Basiphiler Halbtrockenrasen (TKH) Ruderalisierter Halbtrockenrasen (TKD), Steppen- und Trockenrasen (TTK), Ruderalisierter Steppen- und Trockenrasen (TTD), Borstgrasrasen (TBB), Trockene Zwergstrauchheiden (TZT), Feuchte Zwergstrauchheiden (TZF), Trock. Zwergstrauchheiden mit hohem Gehölzanteil (TZG), Sumpfbärlapp-Feuchtheide (TFB), Wachholderheide (TWW) / (Biotopkartierung, LUNG, 1996 – 2015) - Trockene Sandheiden mit Calluna und Genista (LRT 2310), Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis (LRT 2330), Feuchte Heiden des nordatlantischen Raumes (LRT 4010), Trockene europäische Heiden (LRT4030), Formation von Juniperus communis auf Heiden und Kalkrasen (LRT 5130), Trockene, kalkreiche sandrasen (LRT 6120), Naturnahe Kalktrockenrasen (LRT 6210), Artenreiche montane Borstgrasrasen (LRT6230), Subpannonische Steppen- Trockenrasen (LRT 6240); (Daten FFH-Managementplanung, lrtmp21) Renaturierungsgrünland –Potentialflächen (NGGN): - Flächenzuordnung im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Naturschutzverwaltungen
Braunkohlenplan Tagebau Welzow-Süd, Weiterführung in den räumlichen Teilabschnitt II und Änderung im räumlichen Teilabschnitt I (sächsischer Teil) Verfahrensstand Abbildung des Titelblatts des Braunkohlenplans Tagebau Welzow-Süd Aufstellungsbeschluss am 07.05.2009 Freigabe der Verbandsversammlung zur Beteiligung nach § 6 Abs. 1 SächsLPlG (a. F.) am 07.05.2009 Freigabe der Verbandsversammlung zur Beteiligung nach § 6 Abs. 2 SächsLPlG (a. F.) am 01.04.2011 / 28.07.2011 Beteiligungsverfahren gemäß § 6 Abs. 2 SächsLPlG (a. F.) vom 01.09.2011 bis 30.11.2011 Erörterung vom 11. bis 14.09.2012 in Cottbus Satzungsbeschluss am 07.07.2014 Genehmigung der Satzung durch die oberste Landesplanungs- und Raumordnungsbehörde (Sächsisches Staatsministerium des Innern) am 30.03.2015 Beschluss über den Beitritt zum Genehmigungsbescheid vom 30.04.2015 In Kraft getreten am 16.07.2015 (öffentliche Bekanntmachung im Amtlicher Anzeiger Nr. 29 des Sächsischen Amtsblattes vom 16.07.2015, S. A383) Hinweis zum länderübergreifenden Verfahren Unter Beachtung der Planungshoheit beider Länder wurden zwei abgestimmte und koordinierte Braunkohlenplanverfahren mit integrierter Strategischer Umweltprüfung auf der Grundlage der §§ 12 bis 20 des Gesetzes zur Regional- und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung in Brandenburg bzw. gemäß § 4 Abs. 4 und 5 sowie § 6 und § 11 des Sächsischen Landesplanungsgesetzes im Freistaat Sachsen durchgeführt. Im Interesse einer engen Abstimmung und Verzahnung der beiden selbstständigen Planverfahren wurde am 6. Juli 2009 eine entsprechende Vereinbarung zwischen der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin und Brandenburg und dem Regionalen Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien geschlossen. Damit wurde dem in § 8 Abs. 2 und § 9 Abs. 3 ROG festgeschriebenen Gebot der Landes- bzw. Regionsgrenzen übergreifenden Abstimmung von Raumordnungsplänen entsprochen.
Verfahrensstand Titel: Fortschreibung zum Braunkohlenplan Tagebau Nochten Aufstellungsbeschluss am 24.10.2007 Freigabe des Vorentwurfs durch die Verbandsversammlung zur Beteiligung nach § 6 Abs. 1 SächsLPlG am 12.06.2008 Freigabe des geänderten Vorentwurfs durch die Verbandsversammlung zur Beteiligung nach § 6 Abs. 1 SächsLPlG am 16.12.2009 Abwägung der im Beteiligungsverfahren nach § 6 Abs. 1 SächsLPlG vorgebrachten Hinweise und Anregungen durch die Verbandsversammlung am 12.11.2010 Freigabe des Entwurfs durch die Verbandsversammlung zur Beteiligung nach § 10 Abs. 1 ROG i. V. m. § 6 Abs. 2 SächsLPlG am 04.10.2011 Beteiligungsverfahren gemäß § 10 Abs. 1 ROG i.V.m. § 6 Abs. 2 SächsLPlG vom 07.11.2011 bis 20.01.2012 Erörterung vom 11. bis 13.12.2012 in Schleife Beschlussfassung über die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens vorgebrachten Hinweise und Anregungen am 01.07.2013 Satzungsbeschluss am 01.10.2013 Genehmigung der Satzung durch die oberste Landesplanungs- und Raumordnungsbehörde (Sächsisches Staatsministerium des Innern) am 05.03.2014 Beschluss über den Beitritt zum Genehmigungsbescheid vom 02.04.2014 In Kraft getreten am 15.05.2014 (Öffentliche Bekanntmachung im Amtlicher Anzeiger Nr. 20 des Sächsischen Amtsblattes vom 15.05.2014, S. 276)
Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner , die Bürgermeisterin und Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Franziska Giffey , und die Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Ute Bonde , haben heute gemeinsam mit Christopher Schriner , Bezirksstadtrat Bezirk-Mitte, und Christoph Schmidt , Geschäftsführer der Grün Berlin GmbH, den Gendarmenmarkt nach rund zweijähriger Bauzeit wiedereröffnet. Im geplanten Zeit- und Kostenrahmen wurden 14.000 Quadratmeter des über 300 Jahre alten Platzes und der angrenzenden Charlottenstraße zukunftsgerichtet saniert und weiterentwickelt. Berlinerinnen und Berliner sowie Touristinnen und Touristen können nun wieder über den rundum erneuerten Gendarmenmarkt flanieren – und das komplett barrierefrei. Die störenden oberirdisch verlaufenden Versorgungsleitungen gehören dank neuer Strom-, Trink- und Abwasserleitungen unter der Platzfläche endlich der Vergangenheit an. Von den infrastrukturellen Maßnahmen profitieren auch die Anrainer wie das Konzerthaus Berlin, der Deutsche Dom, der Französische Dom und die Gastronomie sowie die weit über die Stadt hinaus beliebten Großveranstaltungen und Konzerte wie das Classic Open Air und der Weihnachtsmarkt. Unter dem Gendarmenmarkt steckt aber noch mehr neue Technik: Mit einem wirtschaftlich effizienten und innovativen Regenwassermanagement ist Berlins weltberühmter Platz zukünftig auch ein Vorreiter für die klimaangepasste Schwammstadt. Parallel dazu wurden die Baumaßnahmen der Fernwärmeleitungen der Berliner Energie und Wärme sowie des Tunnels unter der Charlottenstraße in die Gesamtbaumaßnahme integriert und von Grün Berlin mit koordiniert. Die erfolgreiche Umsetzung des Projektes erfolgte in enger Abstimmung unter anderem mit dem Konzerthaus Berlin und der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH. Kai Wegner, Regierender Bürgermeister von Berlin: „Der Gendarmenmarkt, einer der schönsten Plätze Berlins, ja einer der schönsten Plätze Europas, erstrahlt in neuem Glanz. Die umfangreiche Sanierung ist ein hervorragendes Beispiel für nachhaltige Stadtgestaltung und für die Entwicklung Berlins zu einer klimagerechten Stadt. Der Gendarmenmarkt ist außerdem nun barrierefrei zugänglich und auch optisch aufgewertet worden. Ich bedanke mich bei allen Beteiligten für die erfolgreiche Zusammenarbeit und wünsche den Berlinerinnen und Berlinern und auch allen Gästen in unserer Stadt eine gute Zeit auf ihrem Gendarmenmarkt.“ Bürgermeisterin Franziska Giffey, Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe: „Berlin hat sein schönstes Wohnzimmer zurück: der Gendarmenmarkt erscheint in neuem Glanz und ist zu einem der modernsten Stadtplätze Europas geworden. Mit drei Millionen Gästen im Jahr ist er ein absolutes touristisches Highlight und ein wichtiger Beitrag zu Förderung des Tourismusstandortes Berlin. Das ist zugleich ein bedeutender Wirtschaftsfaktor, denn jährlich kommen über 12 Millionen Gäste in unsere Stadt und bringen einen Umsatz von 17 Milliarden Euro. Die Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen, die zu 90 Prozent mit GRW-Förderung von der Senatswirtschaftsverwaltung finanziert wurden, erhöhen nun noch einmal deutlich die Aufenthaltsqualität. Dieses Projekt war eine Gemeinschaftsaufgabe über mehrere Senatsverwaltungen und Landesbetriebe hinweg. Vielen Dank an alle Beteiligten für dieses tolle Ergebnis.” Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: „Die Berlinerinnen und Berliner, aber auch die Besucherinnen und Besucher der Stadt, mussten zwei Jahre auf einen der schönsten Plätze Europas verzichten. Das Warten hat sich gelohnt, denn der Gendarmenmarkt ist tatsächlich noch schöner geworden. Hinzu kommen seine unterirdisch verborgenen Vorzüge wie das Regenwassermanagement, das den Platz an die neuen klimatischen Bedingungen anpasst und so zukunftssicher macht.“ Christopher Schriner, Bezirksstadtrat Bezirk Mitte: „Der neu gestaltete Gendarmenmarkt zeigt: Auch an historischen Orten sind Klimaanpassungsmaßnahmen im Gewand der steinernen Stadt möglich. Berlin kann Schwammstadt – überall! Ich freue mich, dass einer der wichtigsten Plätze des Bezirks jetzt wieder erlebbar ist!“ Christoph Schmidt, Geschäftsführer der Grün Berlin GmbH: „Der neue Gendarmenmarkt ist ein Musterbeispiel für nachhaltige Stadtentwicklung: Denkmalschutz, Klimaanpassung, Tourismus- und Wirtschaftsförderung ergänzen sich, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen. Wir sind stolz, dieses Berliner Prestige-Projekt im Zeit- und Kostenrahmen mit unseren Partnern realisiert zu haben.“ Der Gendarmenmarkt profitiert nun von einer umfangreichen unterirdischen Infrastruktur mit Trink- und Abwasser sowie Strom. Das Versorgungsnetz erstreckt sich über fünf Kilometer und ist autark über Unterflurverteiler nutzbar, mit je rund 30 unterirdischen Schmutzwasser- und versenkbaren Trinkwasseranschlüssen sowie unterirdischen Stromanschlüssen. Veranstaltungen, wie das Classic Open Air und der Weihnachtsmarkt, können künftig unabhängig von der Infrastruktur des Konzerthauses durchgeführt werden und ohne, dass eine provisorische Verkabelung erforderlich ist. Dank eines innovativen Regenwassermanagement-Systems wird der Niederschlag gespeichert, über einen Substratfilter gereinigt und an den darunterliegenden Boden abgegeben. Das Fassungsvermögen von 480 Kubikmetern verbessert die Wasserbilanz Berlins und reduziert gleichzeitig die Folgekosten des Klimawandels. Auf 14.000 Quadratmetern des Gendarmenmarktes wurde erstmals eine barrierefreie Gestaltung mit Pflaster und Platten unter Beibehaltung des vorhandenen Pflasterrasters realisiert. Sorgfältig restauriert und saniert, ist die historische Ausstattung des Platzes, darunter Gilly-Bänke und -Leuchten, Kandelaber sowie Kühn-Bänke, an ihren ursprünglichen Standort zurückgekehrt. Zusätzlich verbessern Schinkelleuchten die Lichtverhältnisse in zuvor schlecht erschlossenen Arealen. Auch die angrenzende Charlottenstraße erfuhr im Zuge der Sanierung eine Aufwertung. Der Gehweg zwischen Mohrenstraße und Jägerstraße wurde von fünf auf acht Meter erweitert und schafft nun eine großzügige, einladende Promenade, die den Gendarmenmarkt ergänzt. Statt reiner Verkehrsfläche bietet die Charlottenstraße mit ihren Cafés und Restaurants nun Raum zum Flanieren und Verweilen. Die Maßnahmen steigern zudem die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden – insbesondere für Fußgängerinnen und Fußgänger, ältere Menschen, Familien mit Kindern und Personen mit Mobilitätseinschränkungen. Alle Maßnahmen wurden in enger Abstimmung mit dem Landesdenkmalamt realisiert. Grundlage für die Weiterentwicklung war ein vorgelagertes umfassendes Beteiligungsverfahren. Der Gendarmenmarkt zählt zu den wichtigsten Touristen-Hotspots in Berlin und hat eine überragende Bedeutung für die Tourismuswirtschaft. Daher wurde das Projekt mit einem Gesamtvolumen von 21 Millionen Euro zu 90 Prozent von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe gefördert. Die Mittel stammen aus dem Bund-Länder-Förderprogramm zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), ergänzt durch Landesmittel.
ID: 4849 Ergänzungstitel des Vorhabens: Vorhaben 5 & 5a des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) Kurzbeschreibung des Vorhabens: Im als SuedOstLink bekannten Vorhaben 5 ist der Neubau einer Leitung zur Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) von Sachsen-Anhalt nach Bayern geplant. Die Verbindung zwischen den Umspannwerken Wolmirstedt und Isar soll als Erdkabel realisiert werden. Es handelt sich dabei um den sogenannten Korridor D des Netzentwicklungsplans. Mit dem Vorhaben 5a ist der Neubau einer Erdkabel-Leitung zur Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) geplant. Es verbindet Standorte mit hohen Einspeisungen aus Windenergie und Photovoltaik im Norden mit Lastschwerpunkten im Süden Deutschlands. Das Vorhaben besteht aus zwei Bestandteilen. Der nördliche führt von einem Netzverknüpfungspunkt im Bereich der Gemeinden Klein Rogahn, Stralendorf, Warsow, Holthusen und Schossin (Mecklenburg-Vorpommern) bis zum Landkreis Börde (Sachsen-Anhalt). In den entsprechenden Abschnitten wird es sowohl Bundefachplanungs- als auch Planfeststellungsverfahren geben. Die Vorhabenträger bezeichnen diesen Teil als SuedOstLink+. Der südliche Bestandteil zwischen dem Landkreis Börde und dem Umspannwerk Isar (Bayern) gehört dagegen zum Erdkabel-Projekt SuedOstLink. Da die neue Leitung dort in einer gemeinsamen Trasse mit dem Vorhaben 5 verlaufen soll, wird wegen der besonderen Eilbedürftigkeit auf eine eigene Bundesfachplanung verzichtet. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 31.07.2023 Datum der Entscheidung: 18.03.2025 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gemäß § 18 ff. NABEG UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn Deutschland https://www.netzausbau.de Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: • elektronisch vorzugsweise per Onlineformular (Link unter www.netzausbau.de/vorhaben5-A2 sowie www.netzausbau.de/vorhaben5a-A2) • per E-Mail an Vorhaben5@BNetzA.de • schriftlich an die Bundesnetzagentur, Referat 803, Postfach 8001, 53105 Bonn (Betreff: Vorhaben 5/5a, Abschnitt A2) 50 Hertz Transmission GmbH Heidestraße 2 10557 Berlin Deutschland Homepage: https://www.50hertz.com/de/ Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG Kontaktdaten des Auslegungsortes Online-Auslegung Deutschland Weitere Ortshinweise Die Unterlagen sind ausschließlich online abrufbar. Eröffnungsdatum der Auslegung 18.09.2023 Enddatum der Auslegung 17.10.2023 1. Planänderung Kontaktdaten des Auslegungsortes Online-Auslegung Deutschland Weitere Ortshinweise Die Unterlagen sind ausschließlich online abrufbar. Eröffnungsdatum der Auslegung 04.11.2024 Enddatum der Auslegung 03.12.2024 Erörterung: Planfeststellung: Erörterungstermin gemäß § 22 Abs. 5 i.V.m. § 10 Abs. 1 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) Ort der Erörterung Ständehaus Merseburg Merseburg Deutschland Ort der Informationsveranstaltung: Deutschland Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 17.11.2023 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 18.09.2023 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/vorhaben5-a2 Erörterungstermin
Die kommunale Wärmeplanung steht aktuell im Zentrum der Wärmewende in Deutschland. Sie soll eine effiziente und nachhaltige Wärmeversorgung auf lokaler Ebene sicherstellen und die Bedürfnisse der Bevölkerung sowie Umweltschutz berücksichtigen. Der Umbau der Wärmeversorgung wird viele Jahre dauern und viele Akteure betreffen. Um die Chancen für eine zügige und erfolgreiche Transformation zu steigern, ist eine umfassende und gute Beteiligung der lokalen Akteure und der Bürger*innen entscheidend. Das UBA-Handbuch zur gesellschaftlichen Beteiligung in der kommunalen Wärmewende zeigt Wege für Kommunen und kommunale Stakeholder auf, wie gute Beteiligung und darüber hinaus breite gesellschaftliche Unterstützung für die Wärmewende erreicht werden kann.
Origin | Count |
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Bund | 1382 |
Land | 341 |
Zivilgesellschaft | 6 |
Type | Count |
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Ereignis | 9 |
Förderprogramm | 1042 |
Gesetzestext | 2 |
Text | 264 |
Umweltprüfung | 272 |
unbekannt | 130 |
License | Count |
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geschlossen | 639 |
offen | 1065 |
unbekannt | 15 |
Language | Count |
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Deutsch | 1665 |
Englisch | 129 |
Resource type | Count |
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Archiv | 11 |
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Dokument | 95 |
Keine | 975 |
Multimedia | 2 |
Unbekannt | 6 |
Webdienst | 2 |
Webseite | 685 |
Topic | Count |
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Boden | 807 |
Lebewesen & Lebensräume | 1273 |
Luft | 617 |
Mensch & Umwelt | 1719 |
Wasser | 576 |
Weitere | 1634 |