Berlin hat sich das Ziel gesetzt bis spätestens 2045 klimaneutral zu werden und bis 2030 die CO 2 Emissionen um 70 % zu reduzieren. Zentrales Instrument zur Erreichung der Berliner Klimaziele ist das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK 2030). Am 20.12.2022 hat der Berliner Senat die Fortschreibung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms für die Umsetzungsphase 2022-2026 beschlossen und zur Beschlussfassung an das Abgeordnetenhaus überwiesen. Pressemitteilung zum Senatsbeschluss vom 20.12.2022 BEK 2030 Umsetzungsphase 2022-2026 ( Austauschseiten 66, 162 und 163 ) Die Fortschreibung des Klimaschutzteils des BEK 2030 erfolgte seit Herbst 2021 im Rahmen eines partizipativen Prozesses unter Beteiligung unterschiedlichster Stakeholder und der Stadtgesellschaft sowie unter Einbindung eines koordinierenden Fachkonsortiums, das im Juni 2022 seine Ergebnisse vorgestellt hatte. Weitere Informationen zum Beteiligungsprozess inklusive des Abschlussberichts finden sich auf der Seite Erarbeitungs- und Beteiligungsprozess . Auf Grundlage des Endberichts des Fachkonsortiums hat die für das BEK fachzuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz eine Vorlage erarbeitet, in der auch die Empfehlungen des Berliner Klimabürger*innenrates berücksichtigt wurden. Im Berliner Klimabürger:innenrat hatten parallel im Zeitraum von April bis Juni 2022 einhundert zufällig ausgeloste Berlinerinnen und Berliner in acht wissenschaftlich begleiteten Sitzungen stellvertretend für die Stadtgesellschaft Herausforderungen beim Klimaschutz diskutiert und 47 konkrete Handlungsempfehlungen an den Senat erarbeitet. Auch die Fortschreibung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms vereint die Themen Klimaschutz und Klimaanpassung, wobei der Klimaanpassungsteil parallel in einem verwaltungsinternen Prozess von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt unter Einbeziehung zahlreicher Senatsverwaltungen sowie nachgelagerten Behörden entwickelt wurde. Mit der Fortschreibung des BEK 2030 für den Umsetzungszeitraum 2022 bis 2026 wurden erstmals Sektorziele zur Emissionsminderung für die Handlungsfelder Energie, Gebäude, Verkehr und Wirtschaft festgelegt. Als weitere Neuerung wurden zur besseren Bewertung und zeitnahen Nachsteuerung für die Maßnahmen weitestgehend konkrete, quantitative Ziele und Indikatoren bzw. Umsetzungszeitpunkte definiert. Im Bereich Klimaschutz wurden 71 Maßnahmen im Bereich Klimaschutz und identifiziert, die der Senat in den nächsten Jahren umsetzen soll, um die CO 2 -Emissionen zu verringern. Im Klimaschutzbereich kommt im Handlungsfeld Energie der Umstellung auf fossilfreie Energieträger in der Strom- und Wärmeversorgung eine zentrale Rolle zu. Es gilt, alle verfügbaren Potentiale an erneuerbaren Energien in den Bereichen Solar, Wind, Abwärme, Geothermie und Bioenergie bestmöglich zu erschließen und entsprechende Infrastrukturen für Speicherlösungen aufzubauen. Wichtige Maßnahmen sind die Weiterentwicklung und Umsetzung des Masterplans Solarcity und die kommunale Wärmeplanung. Im Handlungsfeld Gebäude sind die Steigerung der energetischen Sanierungsrate im Bestand, der klimaneutrale Neubau sowie der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen für die Versorgung der Gebäude als zentrale Schlüsselfaktoren benannt. Wichtige Maßnahmen sind hier die Entwicklung einer räumlichen Wärmeplanung sowie der Ausbau von Beratungsangeboten und Landesförderprogrammen für Gebäudeeigentümer*innen. Das Land Berlin wird zudem die sozialverträgliche Umsetzung von Sanierungspflichten im Gebäudebestand auf der Bundesebene befürworten. Im Handlungsfeld Verkehr gilt es, Maßnahmen für eine Mobilitätswende zu implementieren und umzusetzen. Dies ist im Personenverkehr der Ausbau von Rad- und Fußverkehrsinfrastrukturen oder die qualitative Verbesserung und quantitative Ausweitung des Angebotes öffentlicher Verkehrsmittel. Die Umstellung der kommunalen Fahrzeugflotte auf klimaschonende Antriebe soll dabei beispielgebend sein. Als neue Maßnahmen werden u.a. die Einrichtung einer Null-Emissionszone innerhalb des S-Bahn-Rings und eine Neuaufteilung des öffentlichen Straßenraums, die dem Umweltverbund, aber auch Stadtgrün und Aufenthaltsmöglichkeiten, Vorrang vor dem motorisierten Individualverkehr einräumt, angegangen. Die Klimaanpassung wurde im Zuge der Fortschreibung des BEK 2030 inhaltlich gestärkt und umfasst nun 53 Maßnahmen. Hier wurden die bisherigen acht Handlungsfelder Gesundheit, Stadtentwicklung und Stadtgrün, Wasser, Boden, Forstwirtschaft, Mobilität, Industrie und Gewerbe und Bevölkerungsschutz um die zwei neuen Handlungsfelder Biologische Vielfalt sowie Tourismus, Sport und Kultur erweitert. Im Handlungsfeld (HF) Gesundheit liegt der Fokus auf der Entwicklung und Etablierung eines Hitzeaktionsplanes (HAP) für das Land Berlin, verbunden mit Maßnahmen zur Sensibilisierung der Bevölkerung und einer Stärkung der Eigenvorsorge sowie die Schaffung zielgruppenspezifischer Informationen zu Hitze und UV-Strahlung. Im HF Stadtentwicklung sollen neben der Klimaanpassung in der Planung und bei der Errichtung neuer Stadtquartiere auch die Klimaanpassung im Gebäudebestand entsprechend berücksichtigt werden. Eine klimatische Qualifizierung der Stadtoberfläche soll zudem im HF Boden durch massive Entsieglung vorangetrieben werden. Als strategisches Ziel wird dabei eine Netto-Null-Versiegelung bis 2030 angestrebt. Dem gleichermaßen massiv vom Klimawandel betroffenen Stadtgrün kommt ebenfalls eine Schlüsselrolle zu, da es essentielle Ökosystemleistungen (Verschattung und Verdunstungskühlung, Luft- und Wasserfilterung, Bodenneubildung und Erhöhung der Biodiversität) erbringt. Deshalb muss das Stadtgrün klimaresilient gestaltet, entsprechend gepflegt und geschützt werden. Dafür sollen neben einer nachhaltigen Grünanlagenentwicklung u.a. das Berliner Mischwald-Programm (HF Forstwirtschaft) und die Stadtbaumkampagne konsequent fortgeführt werden. In Ergänzung dazu wird im HF Wasser eine Neuausrichtung der Regenwasserbewirtschaftung im öffentliche Raum angestrebt. Neben den spezifischen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen gibt es ein neues Handlungsfeld, in dem übergreifende Themen und Herausforderungen wie Fachkräftemangel, bezirklicher Klimaschutz, Klimabildung oder bürgerschaftliches Engagement adressiert werden. Bild: SenMVKU Klimabürger:innenrat Hintergrundinformationen zum Verfahren des „Berliner Klimabürger:innenrats“. Weitere Informationen Bild: Thomas Imo (photothek) Erarbeitungs- und Beteiligungsprozess Hintergrundinformationen zum Erarbeitungsprozess des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms (BEK 2030) (Umsetzungszeitraum 2022-2026) Weitere Informationen Bild: SenUMVK Berichte Berichte zu Monitoring und Umsetzung des BEK 2030 sowie zur Sektorzielerreichung Weitere Informationen
Ziel des seit 1995 laufenden Forschungsprojekts ist eine zeitgeschichtliche Untersuchung der Buergerproteste um das Reinstsiliziumwerk in Dresden-Gittersee. Analysiert werden die Entstehung und Entwicklung oekologischer Gruppen in Sachsen und ihre Bedeutung fuer die friedliche Revolution 1989/1990 sowie deren politisches Fortwirken im Vereinten Deutschland.
Vorgehensweise: Umweltgeschichte; Politische Kultur.
Berlin ist gleichzeitig eine pulsierende Metropole und Lebensraum für über 20.000 Tier- und Pflanzenarten. Diese biologische Vielfalt macht die Stadt nicht nur lebenswert, sondern trägt auch aktiv zur Lebensqualität bei: Straßenbäume spenden Schatten, Parks und Wälder reinigen die Luft, und Grünflächen schaffen Räume für Erholung und Naturerfahrung. Doch diese Vielfalt ist weltweit gefährdet. In Städten wie Berlin sind es vor allem Faktoren wie Flächenversiegelung, Verlust von Lebensräumen, der Klimawandel und die Intensivierung der Landwirtschaft, die den Rückgang von Arten und ihren Habitaten vorantreiben. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, hat der Berliner Senat 2012 erstmalig eine Berliner Strategie zur Biologischen Vielfalt beschlossen. Damit hat Berlin als Großstadt seine Verantwortung und sein Potenzial für den Artenschutz erkannt und wahrgenommen. Die Strategie von 2012 ist die Vorgängerin der Strategie, die 2025 verabschiedet wurde und setzte inhaltlich wie konzeptionell das Fundament, auf dem die neue Strategie aufbaut. Sie legte klare Schwerpunkte, um die Natur in der Stadt zu schützen, zu fördern und nachhaltig in das urbane Leben zu integrieren. Dabei verfolgte die 2012er Strategie einen innovativen und partizipativen Ansatz: Sie kombinierte bewährte Instrumente des Arten- und Biotopschutzes mit neuen, strategischen Elementen, die speziell auf die urbanen Herausforderungen Berlins ausgerichtet sind. Das übergeordnete Ziel der Strategie war es, die Natur in der Stadt nicht nur zu bewahren, sondern auch an neue Umweltbedingungen anzupassen und sie für die Bürgerinnen und Bürger erlebbar zu machen. Die Strategie gliederte sich in vier zentrale Themenfelder mit insgesamt 38 strategischen Zielen: Themenfeld 1: Berlin setzte sich für den Schutz und die Förderung gefährdeter Arten und Lebensräume ein, wie Moore, naturnahe Gewässer, Biotopverbünde und besonders geschützte Biotope. Im Themenfeld Genetische Vielfalt stand die Erhaltung regionaler Pflanzensorten und die nachhaltige Nutzung genetischer Ressourcen im Fokus. Dies betraf auch den Schutz vor genetisch veränderten Pflanzen, um die natürliche Vielfalt zu bewahren. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf urbaner Vielfalt : die Strategie förderte die Entwicklung von Grünflächen, urbanen Gärten und naturnahen Stadtlandschaften. Auch private Freiflächen und Firmengelände wurden als Potenziale für mehr Natur in der Stadt betrachtet. Urbane Wildnis auf Brachflächen und die Förderung von Straßenbäumen waren weitere wichtige Bausteine. Die Einbindung der Berlinerinnen und Berliner war das vierte zentrale Element ( Themenfeld Gesellschaft ). Darin wurden das Bewusstsein und das Verständnis für die Bedeutung von Natur, Lebensräumen und Artenvielfalt gestärkt. Umweltbildung, Forschung und gesellschaftliches Engagement – von Unternehmen bis hin zu Bürgerinitiativen – unterstützten die Umsetzung der Strategie. Die Berliner Strategie zur Biologischen Vielfalt von 2012 zeigte, wie eine moderne Metropole den Schutz und die Förderung der Natur mit urbaner Entwicklung verbinden kann. Sie war nicht nur ein Beitrag zur globalen Erhaltung der biologischen Vielfalt, sondern auch ein Schlüssel zur Sicherung der Lebensqualität für alle Menschen, die heute in Berlin leben, sowie für zukünftige Generationen.
Der Sachverständigenbeirat ist ein beratendes Gremium aus Spezialisten verschiedener naturschutzrelevanter Fachgebiete, zum Beispiel angewandte Vegetationskunde, Botanik, Zoologie, Landschaftsplanung, Bauleitplanung, Städtebau, Landschaftsarchitektur, Hydrologie, Gewässerschutz, Forstwesen, Naturschutzrecht. Er berät die Behörden in Angelegenheiten des Naturschutzes und der Landschaftspflege, unterbreitet Vorschläge und Anregungen und fördert das Verständnis für Naturschutz und Landschaftspflege in der Öffentlichkeit. Vor wesentlichen Entscheidungen, insbesondere vor Befreiungen von den Regelungen des Berliner Naturschutzgesetzes soll er mit beteiligt werden. Den Vorsitz führt die Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege. Seit November 2023 wird der Vorsitz von Frau Prof. Dr. Aletta Bonn geführt. Sowohl die Mitglieder des Beirates als auch die Vorsitzende sind ehrenamtlich tätig und werden durch die Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt in den Beirat berufen. Sechsmal im Jahr finden die Sitzungen statt, in denen Grundsatzfragen und aktuelle Themen behandelt werden, die vom Beirat selbst aufgegriffen oder von Behörden, Verbänden oder Bürgerinitiativen angeregt werden. Wesentliche Beratungsergebnisse werden als Beschluss abgestimmt und den jeweiligen Adressaten persönlich zugestellt. Unabhängig davon werden die Protokolle auch an alle Fraktionen des Abgeordnetenhauses und die Oberste und die unteren Naturschutzbehörden sowie die anerkannten Verbände geschickt. Beschlüsse des Sachverständigenbeirats für Naturschutz und Landschaftspflege Hier können Sie die Beiratsbeschlüsse von 1997 bis heute einsehen. Weitere Informationen Mitglieder des Sachverständigenbeirats Die Mitglieder des Sachverständigenbeirats für Naturschutz und Landschaftspflege werden kurz vorgestellt. Weitere Informationen
Der ländliche Raum stellt eine besondere Herausforderung für die Wärmewende dar. Während in den Städten auf einen deutlichen Ausbau der Fernwärme gesetzt wird, findet regenerative Nahwärmenetze in ländlichen Siedlungen bisher zu wenig Berücksichtigung in den Studien für die Wärmewende. Hier setzt das Projekt ruralHeat an. Das Projektziel ist zum einen die wissenschaftliche Begleitung von Planung und Umsetzung der solaren Nahwärme in Bracht und Rüdigheim sowie zum anderen die Übertragbarkeit auf andere ländliche Siedlungen. Die Innovation in Bracht und Rüdigheim liegt darin, dass über 70% des Wärmebedarfs durch Solarwärme in Verbindung mit einem saisonalen Wärmespeicher gedeckt wird. Somit ist die Solarthermie nicht mehr ein 'fuel saver', sondern der Hauptwärmeerzeuger. Komplettiert wird das System mit einer Großwärmepumpe zur Speicherentladung und zwei Holzkesseln für die Spitzenlast. Das 100% regenerative Nahwärmekonzept ist zudem günstiger und wesentlich schneller umsetzbar als Maßnahmen an Einzelgebäuden (energetische Sanierung, Umstellung der Heizung). Die wissenschaftliche Begleitung unterstützt die beiden Bürgergenossenschaften bei Planung und Bau durch Simulationen zum Betrieb und Regelung der komplexen Anlage. Die Ergebnisse aus den beiden Demonstrationsanlagen sollen anhand von 10 Fallstudien auf die Übertragbarkeit auf andere ländliche Gebiete geprüft werden. Hierbei werden auch weitere technologische und energiewirtschaftliche Konzepte für 100% erneuerbare Nahwärmelösungen betrachtet und verglichen. Aus den Erkenntnissen wird ein webbasiertes Vorauslegungstool entwickelt, dass interessierten Kommunen oder Bürgerinitiativen bereits im frühen Stadium (d.h. mit wenig Inputdaten) eine Vorauswahl möglicher Nahwärmelösungen auf Basis erneuerbarer Wärme ermöglicht. Das Ziel des Vorauslegungstools ist somit eine Lenkungswirkung hin zur EE-Wärme und eine Hilfestellung für Kommunen, um den Aufwand für die Betrachtung möglicher Varianten zu reduzieren.
Das Forschungsvorhaben ist ein persönliches Begleitprojekt, das sich aus der Beauftragung des Projektleiters zum Moderator der Lokalen Agenda 21 der Stadt Lindenfels ergeben hat. Besonderer Wert wird darauf gelegt, (Rechts-)Verbindlichkeit für die Vorschläge aus Arbeitsgruppen der Agenda 21 durch eine entsprechende zivilgesellschaftliche Organisation der Agenda-Prozesse zu erstellen, um das bürgerliche Engagement nicht zu enttäuschen oder missbrauchen zu lassen. Schwerpunkt der Lokalen Agenda ist das Element 'Wasser' in seiner materiellen Form und im übertragenem Sinne. Dabei wird auf Probleme der kulturellen Ökologie (Verödung des ländlichen Raumes in der Provinz) besonders geachtet. Mit der Lindenfelser Bürgerquelle wurde eine soziale Erfindung entwickelt, die in soziokultureller Form einen Beitrag zur Globalisierung leistet. Nach innen gewendet dient sie der Stabilisierung einer lokalen Gefühlskultur, weil durch das bürgerschaftliche Miteinander erfahren wurde, etwas zustande gebracht zu haben, was es woanders nicht gibt. Nach außen gerichtet wird die Strategie eines sanften und ökologischen Tourismus aufgebaut. Ergänzung der drei Agenda 21 Dimensionen von Ökologie, Ökonomie und Soziales durch die Dimension Kultur und ihre Verschränkungen.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 441 |
| Kommune | 1 |
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| Wissenschaft | 3 |
| Zivilgesellschaft | 19 |
| Type | Count |
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| Daten und Messstellen | 3 |
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| License | Count |
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|---|---|
| Boden | 315 |
| Lebewesen und Lebensräume | 610 |
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