Der Datensatz zeigt den monatlichen Stromverbrauch in kWh, im Gebäudes des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie am Standort Berger Allee 25 in Düsseldorf.
Der Datensatz zeigt den monatlichen Wasserverbrauch in Kubikmetern im Gebäudes des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie am Standort Berger Allee 25 in Düsseldorf.
Der Datensatz zeigt den monatlichen Stromverbrauch in MWh im Gebäudes des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie am Standort Berger Allee 25 in Düsseldorf.
Bodenrichtwertzonen grenzen den räumlichen Geltungsbereich eines Bodenrichtwertes ab. Bodenrichtwertzonen verschiedener Nutzungen (Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Bürohäuser etc.) können sich deckungsgleich überlagern. Ab dem 31.12.2010 werden ausschließlich zonale Bodenrichtwerte ermittelt. Zuvor waren die Bodenrichtwertzonen nicht abgegrenzt, sondern lediglich durch die Lage der lagetypische Bodenrichtwertgrundstücke charakterisiert.
Bebauungspläne und Umringe der Kreisstadt Merzig (Saarland), Stadtteil Hilbringen:Bebauungsplan "Errichtung Bürogebäude Ecke Ballerner Fitter Str" der Stadt Merzig, Stadtteil Hilbringen
Gemeinde Wietze Steinförder Straße 4 29323 Wietze Teilplan 5 Jeversen Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Jeversen Nr. 7 "WABCO-Testbahn" sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines neuen Verwaltungsgebäudes einschließlich Stellplätzen sowie für den Bau einer zusätzlichen Zu- bzw. Einfahrt für die eigentliche Teststrecke geschaffen werden. Parallel dazu wird die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt, um auch auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung entsprechende Grundlagen für das Vorhaben zu schaffen.
Die Grundwasser-Messstelle mit Messstellen-ID 38404690 wird vom Landesamt für Umwelt Brandenburg betrieben, in Zuständigkeit des Standorts LfU Potsdam_S. Sie befindet sich in Wiesenburg, Am Postplatz (vor ehem. Verwaltungsgebäude Drahtziehwerk, im Gebüsch). Die Messstellenart ist Beobachtungsrohr. Nummer des Bohrloches: P 3/93. Der Grundwasserleiter wird beschrieben als: keine Zuordnung möglich. Der Zustand des Grundwassers wird beschrieben als: keine Angabe. Der zugehörige Grundwasserkörper ist: DEGB_DEBB_HAV_BP_1. Der Messzyklus ist 4 x monatlich. . Ein Schichtverzeichnis liegt nicht vor. Das Höhenprofil in diesem System ist: Messpunkthöhe: 171.01 m Geländehöhe: 170.50 m Filteroberkante: 162.1 m Filterunterkante: 156.1 m Sohle (letzte Einmessung): 156.69 m Sohle bei Ausbau: 156.1 m Die Messstelle wurde im Höhensystem NHN92 eingemessen.
Die Technologiepark Meppen GmbH, Markt 43, 49716 Meppen, beantragt die Entnahme von rd. 157.423 m³ Grundwasser zum Zweck der Grundwasserhaltung im Rahmen eines Neubaus eines Büro- und Verwaltungsgebäudes inklusive Tiefgarage. Das Vorhaben befindet sich in der Gemarkung Meppen, Flur 10, Flurstück 90/18. Für dieses Vorhaben war gemäß § 7 Abs. 1 UVPG i.V.m. Nr. 13.3.2 der Anlage 1 zum UVPG die Durchführung einer Allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich.
Der Verursacher eines Eingriffs in Natur und Landschaft ist verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen und unvermeidbare Beeinträchtigungen soweit wie möglich zu minimieren. Unvermeidbare und nicht minimierbare Beeinträchtigungen muss der Verursacher ausgleichen oder ersetzen. Ein Eingriff liegt vor, wenn die Gestalt oder die Nutzung von Grundflächen verändert wird, wie beispielsweise durch Versiegelung. Ebenfalls handelt es sich um einen Eingriff, bei einer Veränderung des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels. Die Veränderung muss die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes erheblich beeinträchtigen. Wie mit einem Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne des § 14 Bundesnaturschutzgesetz umzugehen ist, richtet sich grundsätzlich nach Bundesnaturschutzgesetz und ergänzend hierzu nach dem Berliner Naturschutzgesetz. Abweichend hiervon sind für Bauvorhaben im Innenbereich sowie für die Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen Sonderregelungen im Baugesetzbuch enthalten. Im Land Berlin können beispielsweise die folgenden Vorhabentypen geeignet sein, einen Eingriff in Natur und Landschaft auszulösen: Wohnungsbau, Bau von Bürogebäuden und Gewerbegebäuden im baurechtlichen Außenbereich, Bau von Straßen und Bahnanlagen wie S-, U- oder Straßenbahnen, Ausbau von Flüssen, Seen und Teichen, Beseitigung von Bäumen, Hecken oder Wiesen, Abgrabungen oder Aufschüttungen. Die Behörde, die das Vorhaben, das den Eingriff auslöst, genehmigt oder der der Eingriff anzuzeigen ist, ist auch für die Eingriffsregelung zuständig (sogenanntes Huckepack-Verfahren). Sie trifft die für die Eingriffsregelung notwendigen Entscheidungen. Die Berliner Naturschutzbehörden sind zu beteiligen. Welche Naturschutzbehörde (untere oder oberste) beteiligt wird, richtet sich nach dem Berliner Naturschutzgesetz und dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz. Weitere Informationen zu Eingriffen und deren Kompensation im Land Berlin und auf Bundesebene erhalten Sie auf den nachfolgenden Seiten: Bild: Dagmar Schwelle Verfahren zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Land Berlin Der vorliegende Leitfaden dient der Qualifizierung der Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen in Natur und Landschaft im Land Berlin und enthält das Ausführliche Verfahren zur Kompensationsermittlung und das Vereinfachte Verfahren zur Ermittlung von Kostenäquivalenten. Weitere Informationen Bild: SenMVKU KompensationsInformationsSystem (KIS) Die oberste Naturschutzbehörde des Landes Berlin führt seit 2003 ein digitales Kataster zur Verwaltung von Kompensationsflächen und Kompensationsmaßnahmen. Weitere Informationen Bild: Dagmar Schwelle Berliner Ökokonto (bauleitplanerisches Ökokonto) Berlin hat auf Grundlage des Baugesetzbuches ein Ökokonto für große Stadtentwicklungsprojekte eingerichtet. Ziel ist es, bereits vor den Eingriffen in Natur und Landschaft geeignete Ausgleichsmaßnahmen umzusetzen und nachfolgend zu refinanzieren. Weitere Informationen Bild: Dagmar Schwelle Naturschutzrechtliches Ökokonto Mit dem Ökokonto nach Naturschutzrecht werden anerkannte Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen durch Dritte vorgezogen umgesetzt. Sie können später zur Kompensation eines Eingriffs eingesetzt werden. Weitere Informationen Bild: Falcon Crest Air (i.A. SenStadt Berlin) Bundeskompensationsverordnung Im Mai 2020 hat der Bundesgesetzgeber die Bundeskompensationsverordnung erlassen. Sie dient der Vermeidung und Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft, die durch die Bundesverwaltung zugelassen werden. Weitere Informationen
Gemeinsame Pressemitteilung von Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement und Umweltbundesamt Siegerentwurf für Forschungseinrichtung gekürt Die Bundeanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als zentrales Immobilienunternehmen des Bundes ist Bauherrin für den Neubau des Labor- und Bürogebäudes des Umweltbundesamtes (UBA) in Bad Elster. Mit Unterstützung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen und dem Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement wurde ein Planungswettbewerb für den Neubau ausgelobt. Kürzlich kürte die Fachjury den Entwurf von F+P Architekten ZT GmbH aus Wien zum Sieger. Das Umweltbundesamt forscht und arbeitet am Standort in Bad Elster rund um die Themen Trinkwasser sowie Schwimm‐ und Badebeckenwasser. Zu den Aufgaben gehört es, die wissenschaftlichen Grundlagen und Maßstäbe für eine sichere Trinkwasserversorgung und eine gute Wasserqualität stets aktuell zu halten und weiterzuentwickeln. In Anbetracht des gestiegenen Personalbedarfs und erhöhter Anforderungen an Gebäude‐, Sicherheits‐ und Forschungsstandards ist ein Neubau auf einer anderen Liegenschaft vorgesehen, da dies im Ergebnis der erfolgten Voruntersuchungen die wirtschaftlichste und praktischste Lösung darstellt. Dieser soll auf dem Gelände des jetzigen Bauhofs der Sächsischen Staatsbäderbetriebe an der Bahnhofstraße am Stadtrand von Bad Elster umgesetzt werden. Ein Umzug innerhalb von Bad Elster ist für 2030/31 geplant. Nachhaltiges und energieeffizientes Bauen Um die Vorbildwirkung des Bundes und des Umweltbundesamtes zu betonen, wurden für den Neubau des Labor‐ und Bürogebäudes als Pilot‐ und Demonstrationsprojekt für umweltschonendes, nachhaltiges und energieeffizientes Bauen folgende Ziele definiert: Im Ergebnis des vorangestellten Teilnahmewettbewerbes wurden 15 Büros zur Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe zugelassen. Insgesamt wurden 14 Wettbewerbsbeiträge eingereicht. Eine neunköpfige Fachjury, bestehend aus qualifizierten Fachplanern, Professoren, Vertretenden der BImA , des Präsidenten des UBA und den Bürgermeistern der Städte Bad Elster und Adorf tagte in Chemnitz. Aus den 14 qualitativ hochwertigen Beiträgen kürte die Jury unter Vorsitz von Prof. Markus Hammes (Architekt, Stuttgart) zwei Preisträger und vergab zwei Anerkennungen: Anerkennung: Henn GmbH, Berlin Anerkennung: BHBVT Gesellschaft von Architekten mbH, Berlin Charakterisierung des Siegerentwurfs Der rechteckige, kompakte Baukörper mit einem großzügig proportionierten Innenhof ist an seinen Außenkanten sinnfällig durch Gebäudeeinschnitte und prägnant gestaltete Fassadenbegrünungen gegliedert. Alle vier Fassaden werden gleichwertig behandelt und präsentieren das Haus am Ortseingang von Bad Elster vor der prägnanten Landschaftskulisse mit einer klaren Formensprache, welche der öffentlichen Nutzung und der Bedeutung des Gebäudes als Forschungseinrichtung gerecht wird. Die Dachaufsicht, von der umliegenden Landschaft aus gut einsehbar, ist ohne räumlich wirksame Haustechnikaufbauten konsequent als fünfte Fassade mit Dachbegrünung und PV-Modulen gestaltet. Den Verfassern gelingt es, Aspekte der Nachhaltigkeit , wie das Thema der Fassadenbegrünung, der Energiegewinnung über vertikale PV-Module und einen variablen Sonnen- und Blendschutz in das stringente Gestaltungsthema der Fassaden zu integrieren. Dies wird nicht schematisch angewendet, sondern differenziert umgesetzt, sodass sich beispielsweise der zum Vorplatz orientierte Haupteingang erkennbar absetzt und somit eine gute Adressbildung des Hauses bewirkt. Die windmühlenartige Organisation von vier Gebäudeflügeln um vier Treppenhäuser ermöglicht durch eine effiziente, ringförmige Erschließung eine sehr gute Orientierung im Gebäude, eine sinnfällige Vernetzung der einzelnen Bereiche und eine übersichtliche Entfluchtung. Somit ist im Sinne der Nachhaltigkeit eine nutzungsneutrale Grundstruktur des Gebäudes gegeben, welche die Anforderungen an Labor- und Büronutzungen sehr gut erfüllt. Die gewählte Gebäudetypologie ermöglicht gleichzeitig eine hohe Flexibilität und Anpassungsfähigkeit an zukünftige Bedarfe und schafft mit gut platzierten Kommunikationszonen eine Basis für eine zukunftsorientierte und angenehme Arbeitsatmosphäre. Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten Die im Rahmen des Wettbewerbes eingereichten 14 Arbeiten sind bis 15. Januar 2025 am jetzigen Standort des UBA an der Heinrich-Heine-Straße 12 ausgestellt und können Montag bis Freitag zwischen 9 und 16 Uhr betrachtet werden. Den Abschluss der Ausstellung bildet am 15. Januar 2025 ab 16 Uhr eine konsultative Öffentlichkeitsbeteiligung am jetzigen Standort des UBA, zu der alle Interessierten herzlich eingeladen sind.
Origin | Count |
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Bund | 370 |
Land | 186 |
Zivilgesellschaft | 2 |
Type | Count |
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Ereignis | 5 |
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