Magdeburg. Anlässlich der heutigen Vorstellung des Strategiepapieres „Vision für Landwirtschaft und Ernährung“ durch EU-Agrarkommissar Christophe Hansen äußert sich Sachsen-Anhalts Wirtschafts- und Landwirtschaftsminister Sven Schulze positiv, fordert jedoch zugleich eine konsequente Umsetzung der angekündigten Maßnahmen sowie eine gerechtere Verteilung der Agrarfördermittel. „Die neue Vision der EU-Kommission stellt die Wettbewerbsfähigkeit unserer Landwirte in den Fokus und erkennt die Landwirtschaft als strategischen Sektor an. Das ist ein wichtiges Signal für unsere Betriebe in Sachsen-Anhalt und ganz Europa“, so Minister Sven Schulze. Ernährungssouveränität als Ziel Ein zentraler Punkt des Strategiepapieres ist die Stärkung der Ernährungssouveränität. Minister Sven Schulze begrüßt diesen Ansatz ausdrücklich: „Europa muss bei der Lebensmittelversorgung unabhängiger werden. Eine starke, eigenständige Landwirtschaft sichert unsere Versorgung und stärkt unsere Betriebe.“ Minister Sven Schulze unterstützt zudem die Pläne, die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ab 2028 weiterzuentwickeln. Ziel sei es, die Landwirtschaft so auszurichten, dass sie aktiv zur Ernährungssicherheit, zur wirtschaftlichen Stabilität der Branche sowie zum Umwelt- und Klimaschutz beiträgt. „Dabei muss jedoch die Balance zwischen klaren Regeln und gezielten Anreizen stimmen“, so Minister Sven Schulze. Weniger Bürokratie, mehr Praxisbezug Minister Sven Schulze fordert eine konsequente und praxisnahe Umsetzung der angekündigten Vereinfachungen. „Unsere Landwirte brauchen klare, verständliche Regeln und weniger bürokratischen Aufwand. Sie sollen sich auf ihre Arbeit auf dem Feld und im Stall konzentrieren können – nicht auf komplizierte Formulare und Verwaltungsaufgaben“, betont Minister Sven Schulze. Er betont, dass die geplanten Schritte zur Vereinfachung der GAP und zur Entbürokratisierung für die Landwirte in der täglichen Arbeit spürbar werden müssen. „Es reicht nicht, nur Ankündigungen zu machen. Die Vereinfachungen müssen in der Praxis ankommen und unsere Betriebe wirklich entlasten“, fordert Minister Sven Schulze. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Unterstützung für Junglandwirte Minister Sven Schulze lobt auch die Pläne der EU-Kommission, die europäische Landwirtschaft im internationalen Handel zu stärken und fairen sowie nachhaltigen Wettbewerb zu fördern. „Unsere Landwirte stehen im globalen Wettbewerb. Es ist gut, dass die EU auf gleiche Standards für europäische und importierte Produkte setzt“, betont Minister Sven Schulze. Besonders positiv bewertet Minister Sven Schulze die Strategien zur Förderung des Generationswechsels und zur Unterstützung junger Landwirte. „Junge Menschen müssen in der Landwirtschaft lohnende Perspektiven sehen. Sie sind die Zukunft der Branche und sichern die langfristige Versorgung mit Lebensmitteln. Dafür sind gezielte Förderprogramme notwendig, die den Einstieg erleichtern und Innovationen fördern“, erklärt Minister Sven Schulze. Technologischer Fortschritt als Chance Um diese Zukunftsperspektiven weiter zu stärken, setzt Minister Sven Schulze auf technologische Innovation. Er sieht in der digitalen Transformation, in Künstlicher Intelligenz (KI) und in neuen Züchtungstechniken wichtige Schlüsseltechnologien, um die Landwirtschaft leistungsfähiger und nachhaltiger zu gestalten. „Innovation ist der Schlüssel, um die Produktivität zu steigern und gleichzeitig die Umwelt zu schonen. Mit modernen Technologien können wir effizienter wirtschaften und auf die Herausforderungen der Zukunft reagieren“, erklärt Minister Sven Schulze. Kritik an Bevorzugung kleiner Betriebe Neben vielen positiven Impulse im Strategiepapier, äußert Minister Sven Schulze aber auch Kritik. Besonders die geplante gezielte Förderung kleiner und mittlerer Betriebe sowie die vorgesehene Degression bei den Direktzahlungen bewertet er kritisch. „Aber alle Betriebe – unabhängig von ihrer Größe – leisten einen wesentlichen Beitrag zur Ernährungssicherung und müssen gleichwertig gefördert werden. Die geplante Degression ist ein falsches Signal und benachteiligt größere Betriebe, die gerade in Ostdeutschland wichtige Arbeitgeber und Stabilitätsanker in ländlichen Regionen sind“, betont Minister Sven Schulze. Appell für eine ausgewogene und praxisnahe Agrarpolitik Minister Sven Schulze appelliert an die EU-Kommission, eine ausgewogene und praxisnahe Agrarpolitik zu gestalten. „Die Vision der Kommission geht in die richtige Richtung, aber es bleibt noch viel zu tun. Wichtig ist, dass unsere Landwirte eine wirtschaftliche Perspektive behalten, die Bürokratie abgebaut wird und alle Betriebe – unabhängig von ihrer Größe – fair behandelt werden. Jeder Hektar zählt!“ Gute Zusammenarbeit mit der EU-Kommission Minister Sven Schulze hebt die gute und konstruktive Zusammenarbeit mit EU-Agrarkommissar Christophe Hansen hervor. „Wir stehen in einem vertrauensvollen Dialog auf Augenhöhe. Ich schätze die klare Vision und die lösungsorientierte Herangehensweise von Christophe Hansen“, erklärt Minister Sven Schulze. Bereits im Februar hatte Minister Sven Schulze bei einem Treffen mit EU-Agrarkommissar Hansen und Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus die Interessen und Anliegen der ostdeutschen Bundesländer zur GAP ab 2028 deutlich gemacht. Dabei setzte er sich insbesondere für eine gerechte Förderung und den Abbau von Bürokratie ein. „Dieser Austausch ist wichtig, um unsere Positionen frühzeitig einzubringen und gemeinsam an einer zukunftsorientierten Agrarpolitik zu arbeiten“, betont Minister Sven Schulze abschließend.
Aurich/Leer/Emden. Keine Pflicht, aber eine preislich attraktive Alternative zur Zahlung pro Schleusengang: das ist seit 2022 die zum „Boots-Pass EJK/NGFK“ gehörende Vignette, die an immer mehr Sportbooten in Niedersachsen zu finden ist. Die Pauschal-Lösung zur Nutzung der beliebten ostfriesischen Freizeitgewässer ist nach Ansicht der verantwortlichen Projektpartner auch im dritten Jahr ihres Bestehens ein Erfolg. Das Angebot wird 2025 entsprechend fortgesetzt. Keine Pflicht, aber eine preislich attraktive Alternative zur Zahlung pro Schleusengang: das ist seit 2022 die zum „Boots-Pass EJK/NGFK“ gehörende Vignette, die an immer mehr Sportbooten in Niedersachsen zu finden ist. Die Pauschal-Lösung zur Nutzung der beliebten ostfriesischen Freizeitgewässer ist nach Ansicht der verantwortlichen Projektpartner auch im dritten Jahr ihres Bestehens ein Erfolg. Das Angebot wird 2025 entsprechend fortgesetzt. Hierauf verständigten sich die Ostfriesland Tourismus GmbH (OTG), der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), das Team Wassersport Ostfriesland (TWO), der Landesverband Motorbootsport (LMN), der Deutsche Motoryachtverband (DMYV) und der Regionalverband Segeln Weser-Ems e.V. (RVS W-E) im Zuge der jetzt vorgenommenen Auswertung der abgelaufenen Wassersportsaison. Eine dreistellige Anzahl von „Boots-Pass“-Vignetten konnte demnach 2024 zwischen Emden und Wilhelmshaven verkauft werden. Für eine einmalige Zahlung von 40,- Euro pro Wasserfahrzeug ermöglichen sie im Rahmen der Betriebszeiten der Brücken und Schleusen ein durchgängiges Befahren des Ems-Jade-Kanals und des Nordgeorgsfehnkanals – ohne zusätzliche Schleusen- und Brückengebühren. Insgesamt wurden alleine an der Kesselschleuse in Emden in der Saison 2024 über 4.400 Schleusenvorgänge durchgeführt. Neben dem zählbaren Erfolg steht für die Macherinnen und Macher des ostfriesischen Pauschalangebots aber noch ein ganz anderer Gewinn zu Buche: Die Entwicklung eines „Wir-Gefühls“ rund um den Wassersport in der Region: „Im Rahmen der Bemühungen rund um dem Boots-Pass sind Wassersportler, Verbände, Touristiker und die Betreiber der Infrastruktur enger zusammengerückt. Die Ziele einer für alle Seiten fairen und nutzerfreundlichen Pauschaloption und damit verbunden die Steigerung der Attraktivität der Region als Wassersport-Destination haben uns auf einen gemeinsamen Kurs geführt“, so das positive Fazit von Achim Harks, Barbara Ulrich (beide DMYV), Benno Wiemeyer (LMN), Hans Hüser (RVS Weser-Ems), André Grünebast (TWO), Axel Daubenspeck, Eike Tschich (beide NLWKN) und Imke Wemken (OTG). Verkauf für Saison 2025 angelaufen Verkauf für Saison 2025 angelaufen Ganz praktisch habe der Bootspass dabei zu weniger Bürokratie, einer Vereinfachung der Abläufe an den Schleusen und insgesamt zu einer Verbesserung des Freizeiterlebnisses beigetragen. „Diesen eingeschlagenen Kurs wollen wir auch 2025 gemeinsam fortsetzen“, so die Vertreter der beteiligten Institutionen und Verbände. Entsprechende Vignetten für die kommende Wassersportsaison, die für die Schleusenwärter wieder gut sichtbar an der Steuerbordseite des Führerstands befestigt werden müssen, sind bereits gedruckt. Erhältlich sind sie seit dem 10. Februar über das Team Wassersport Ostfriesland (Kontakt: André Grünebast, two-gruenebast@gmx.de ), den Regionalverband Segeln Weser-Ems (Kontakt: hans.hueser@gmail.com ) sowie in den Tourist-Informationen in Emden, Wilhelmshaven, Friedeburg und Leer. Beim Bezug über das TWO und den RVS W-E fallen zusätzlich vier Euro für den versicherten Postversand an. Der DMYV übernimmt für seine Mitglieder (Vereine und Sportbootvereinigung (SBV)) nach wie vor die kompletten Kosten für das Befahren der Kanäle Ems-Jade-Kanal und Nordgeorgsfehnkanal sowie des Elbe-Weser-Schifffahrtsweges. Ausbaufähig ist weiterhin die Nutzung des Bootspasses durch auswärtige Gäste des Wassersportreviers, die über die Tourist-Informationen auf das neue Pauschalangebot zugreifen können. „Wir werden 2025 durch zusätzliche Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen an dieser Stelle ansetzen und dabei auch über die Landesgrenze hinausdenken“, so Imke Wemken, Leiterin der Ostfriesland Tourismus GmbH. Der NLWKN als Betreiber des Kanalnetzes sieht sich bei seinen 15 Schleusen und 74 Brücken in der Region seit Jahren mit deutlich steigenden Energie- und Betriebskosten konfrontiert. „Das im Rahmen des Projekts gesteckte Ziel einer besseren Kostendeckung konnte im zurückliegenden Jahr über die verkauften Vignetten, die durch die Verbände für ihre Mitglieder entrichteten Zahlungen, die nach wie vor möglichen Einzelabrechnungen pro Schleusengang und die unterstützenden Finanzierungsbeiträge der Städte, Gemeinden und Tourismusorganisationen annähernd erreicht werden“, zieht Axel Daubenspeck vom NLWKN in Aurich ein noch positives Fazit. Der Ems-Jade-Kanal und der Nordgeorgsfehnkanal, die sich beide im Eigentum des Landes befinden, sind neben ihrer touristischen Nutzung von großer Bedeutung für die Entwässerung des ostfriesischen Binnenlands.
Mehr Ausgründungen, mehr Autonomie und mehr Mitbestimmung: Das neue Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt greift zahlreiche Diskussionspunkte der Wissenschaftspolitik der vergangenen Jahre auf. Zentrales Ziel ist es, die Wissenschaftseinrichtungen in ihrem besonderen Stellenwert für die Entwicklung des Landes zu stärken. So wird durch die Novelle beispielsweise dem Gründungsgeschehen in Sachsen-Anhalt deutlicher Schwung verliehen werden.
Sie sind hier: ELWIS Schifffahrtsrecht Allgemeine Informationen BMDV-WS-BesGebV Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Wasserstraßen und der Schifffahrtsverwaltung (BMDV- Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung - BMDV-WS- BesGebV) vom 28. Oktober 2021 (BGBl. I Seite 4744) geändert durch Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt1) vom 26. November 2021 (BGBl. I Seite 4982), Artikel 2 der Verordnung zur Regelung der Gefahrenabwehr in den bundeseigenen Schleusenanlagen im Nord-Ostsee- Kanal und zur Änderung der BMVI-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung2) vom 29. April 2022 (BGBl. I Seite 772), Artikel 2 der Verordnung über die Feststellung der gesundheitlichen Eignung von Seelotsinnen und Seelotsen und zur Änderung weiterer Verordnungen vom 12. Mai 2022 (BGBl. I Seite 777), Artikel 2 der Ersten Verordnung zur Änderung der Binnenschiffspersonalverordnung und anderer Vorschriften des Binnenschifffahrtsrechts3) vom 22. September 2022 (BGBl. I Seite 1518), Artikel 4 der Ersten Verordnung zur Änderung rheinschifffahrtsrechtlicher Vorschriften und weiterer Vorschriften des Binnenschifffahrtsrechts vom 05. April 2023 (BGBl. 2023 II Nummer 105), Artikel 1 der Verordnung zur Änderung der BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besonderen Gebührenverordnung und zur Aufhebung und Änderung weiterer seeverkehrsrechtlicher und abgabenrechtlicher Verordnungen vom 11. Mai 2023 (BGBl. 2023 I Nummer 127), Artikel 5 der Fünfzehnten Verordnung zur Änderung rhein- und moselschifffahrtspolizeilicher Vorschriften vom 22. November 2023 (BGBl. 2023 II Nummer 321), Artikel 3 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung und weiterer Vorschriften des Schifffahrtsrechts4) vom 23. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nummer 253), Artikel 1 der Zweiten Verordnung zur Änderung der BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung und weiterer schifffahrtsrechtlicher Vorschriften vom 18. September 2024 (BGBl. 2024 I Nummer 286), Artikel 2 Absatz 3 der Ersten Verordnung zur Änderung schiffssicherheitsrechtlicher Vorschriften vom 22. November 2024 (BGBl. 2024 I Nummer 370), Artikel 27 der Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie vom 11. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nummer 411), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung zur Änderung schiffssicherheitsrechtlicher Vorschriften für die Traditionsschifffahrt vom 29. Januar 2025 (BGBl. 2024 I Nummer 28). Auf Grund des § 22 Absatz 4 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 2 und 3 des Bundesgebührengesetzes vom 07. August 2013 (BGBl. I Seite 3154) verordnet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur: BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung (BMDV-WS-BesGebV) § 1 Erhebung von Gebühren und Auslagen § 2 Höhe der Gebühren und Auslagen § 3 Zeitgebühr § 4 Übergangsvorschrift § 5 Inkrafttreten Anlage 1) Diese Verordnung dient der Umsetzung 1. der Richtlinie (EU 2017/2397 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2017 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt und zur Aufhebung der Richtlinien 91/672/EWG und 96/50/EG des Rates (ABl. L 345 vom 27.12.2017, Seite 53), die zuletzt durch die Richtlinie (EU) 2021/1233 (ABl. L 274 vom 30.07.2021, Seite 52) geändert worden ist, sowie 2. der Delegierten Richtlinie (EU) 2020/12 der Kommission vom 02. August 2019 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2017/2397 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Standards für Befähigungen und entsprechende Kenntnisse und Fertigkeiten, für praktische Prüfungen, für die Zulassung von Simulatoren und für die medizinische Tauglichkeit (ABl. L 6 vom 10.01.2020, Seite 15) 2) Artikel 1 dieser Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2005/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Erhöhung der Gefahrenabwehr in Häfen (ABl. L 310 vom 25.11.2005, Seite 28) und der Regelung der behördlichen Zuständigkeit beim Vollzug der Verordnung (EG) Nummer 725/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Erhöhung der Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen (ABl. L 129 vom 29.04.2004, Seite 6). 3) Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a dieser Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2017/2397 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2017 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt und zur Aufhebung der Richtlinien 91/672/EWG und 96/50/EG des Rates (ABl. L 345 vom 27.12.2017, Seite 53), die durch die Richtlinie (EU) 2021/1233 (ABl. L 274 vom 30.07.2021, Seite 52) geändert worden ist. 4) Notifiziert gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 09. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.09.2015, Seite 1). Stand: 06. Februar 2025 © Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Wasserstraßen und der Schifffahrtsverwaltung ( BMDV -Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung - BMDV-WS-BesGebV ) vom 28. Oktober 2021 ( BGBl. I Seite 4744) geändert durch Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt 1) vom 26. November 2021 (BGBl. I Seite 4982), Artikel 2 der Verordnung zur Regelung der Gefahrenabwehr in den bundeseigenen Schleusenanlagen im Nord-Ostsee-Kanal und zur Änderung der BMVI -Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung 2) vom 29. April 2022 (BGBl. I Seite 772), Artikel 2 der Verordnung über die Feststellung der gesundheitlichen Eignung von Seelotsinnen und Seelotsen und zur Änderung weiterer Verordnungen vom 12. Mai 2022 (BGBl. I Seite 777), Artikel 2 der Ersten Verordnung zur Änderung der Binnenschiffspersonalverordnung und anderer Vorschriften des Binnenschifffahrtsrechts 3) vom 22. September 2022 (BGBl. I Seite 1518), Artikel 4 der Ersten Verordnung zur Änderung rheinschifffahrtsrechtlicher Vorschriften und weiterer Vorschriften des Binnenschifffahrtsrechts vom 05. April 2023 (BGBl. 2023 II Nummer 105), Artikel 1 der Verordnung zur Änderung der BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besonderen Gebührenverordnung und zur Aufhebung und Änderung weiterer seeverkehrsrechtlicher und abgabenrechtlicher Verordnungen vom 11. Mai 2023 (BGBl. 2023 I Nummer 127), Artikel 5 der Fünfzehnten Verordnung zur Änderung rhein- und moselschifffahrtspolizeilicher Vorschriften vom 22. November 2023 (BGBl. 2023 II Nummer 321), Artikel 3 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung und weiterer Vorschriften des Schifffahrtsrechts 4) vom 23. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nummer 253), Artikel 1 der Zweiten Verordnung zur Änderung der BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung und weiterer schifffahrtsrechtlicher Vorschriften vom 18. September 2024 (BGBl. 2024 I Nummer 286), Artikel 2 Absatz 3 der Ersten Verordnung zur Änderung schiffssicherheitsrechtlicher Vorschriften vom 22. November 2024 (BGBl. 2024 I Nummer 370), Artikel 27 der Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie vom 11. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nummer 411), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung zur Änderung schiffssicherheitsrechtlicher Vorschriften für die Traditionsschifffahrt vom 29. Januar 2025 (BGBl. 2024 I Nummer 28). Auf Grund des § 22 Absatz 4 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 2 und 3 des Bundesgebührengesetzes vom 07. August 2013 (BGBl. I Seite 3154) verordnet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur: BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung (BMDV-WS-BesGebV) § 1 Erhebung von Gebühren und Auslagen § 2 Höhe der Gebühren und Auslagen § 3 Zeitgebühr § 4 Übergangsvorschrift § 5 Inkrafttreten Anlage Download BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung (BMDV-WS-BesGebV) 1) Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie ( EU 2017/2397 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2017 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt und zur Aufhebung der Richtlinien 91/672/ EWG und 96/50/ EG des Rates ( ABl. L 345 vom 27.12.2017, Seite 53), die zuletzt durch die Richtlinie (EU) 2021/1233 (ABl. L 274 vom 30.07.2021, Seite 52) geändert worden ist, sowie der Delegierten Richtlinie (EU) 2020/12 der Kommission vom 02. August 2019 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2017/2397 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Standards für Befähigungen und entsprechende Kenntnisse und Fertigkeiten, für praktische Prüfungen, für die Zulassung von Simulatoren und für die medizinische Tauglichkeit (ABl. L 6 vom 10.01.2020, Seite 15) 2) Artikel 1 dieser Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2005/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Erhöhung der Gefahrenabwehr in Häfen (ABl. L 310 vom 25.11.2005, Seite 28) und der Regelung der behördlichen Zuständigkeit beim Vollzug der Verordnung (EG) Nummer 725/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Erhöhung der Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen (ABl. L 129 vom 29.04.2004, Seite 6). 3) Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a dieser Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2017/2397 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2017 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt und zur Aufhebung der Richtlinien 91/672/EWG und 96/50/EG des Rates (ABl. L 345 vom 27.12.2017, Seite 53), die durch die Richtlinie (EU) 2021/1233 (ABl. L 274 vom 30.07.2021, Seite 52) geändert worden ist. 4) Notifiziert gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 09. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.09.2015, Seite 1). Stand: 06. Februar 2025
ELWIS - GGAV 1 von 2 https://elwis-preview-gsb.itz.res.bund.de/DE/Untersuchung-Eichung/... Sie sind hier: ELWIS Untersuchung/Eichung Beförderung gefährlicher Güter GGAV Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgut-Ausnahmeverordnung - GGAV) vom 11. März 2019 (BGBl. I Seite 229) Bekanntmachung der Neufassung der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung vom 11. März 2019 geändert durch Artikel 2 der Zwölften Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen vom 21. Oktober 2019 (BGBl. I Seite 1472), Artikel 2 der Dreizehnten Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen vom 26. März 2021 (BGBl. I Seite 475), Artikel 2 der Vierzehnten Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen vom 28. Juni 2023 (BGBl. I Nummer 174), zuletzt geändert durch Artikel 25 der Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie vom 11. Dezember 2024 (BGBl. I Nummer 411). Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV) § 1 Geltungsbereich § 2 Geltungsbereich von Ausnahmegenehmigungen nach § 5 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt § 3 Grenzüberschreitende Beförderung Anlage (zu § 1 Absatz 2) Ausnahmen 16.12.2024, 10:53 ELWIS - GGAV 2 von 2 https://elwis-preview-gsb.itz.res.bund.de/DE/Untersuchung-Eichung/... Stand: 01. Januar 2025 © Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes 16.12.2024, 10:53 Sie sind hier: ELWIS Untersuchung/Eichung Beförderung gefährlicher Güter GGAV Bekanntmachung Bekanntmachung der Neufassung der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung Auf Grund des Artikels 5 der Verordnung vom 20. Februar 2019 (BGBl. I Seite 124) wird nachstehend der Wortlaut der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung in der seit dem 01. Januar 2019 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt: 1. die Bekanntmachung der Neufassung der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung vom 18. Februar 2016 (BGBl. I Seite 275), 2. den am 01. Januar 2017 in Kraft getretenen Artikel 4 der Verordnung vom 17. März 2017 (BGBl. I Seite 568) und 3. den am 01. Januar 2019 in Kraft getretenen Artikel 2 der eingangs genannten Verordnung. Berlin, den 11. März 2019 Der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Andreas Scheuer Stand: 01. Januar 2019 © Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgut-Ausnahmeverordnung - GGAV ) vom 11. März 2019 ( BGBl. I Seite 229) Bekanntmachung der Neufassung der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung vom 11. März 2019 geändert durch Artikel 2 der Zwölften Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen vom 21. Oktober 2019 (BGBl. I Seite 1472), Artikel 2 der Dreizehnten Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen vom 26. März 2021 (BGBl. I Seite 475), Artikel 2 der Vierzehnten Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen vom 28. Juni 2023 (BGBl. I Nummer 174), zuletzt geändert durch Artikel 25 der Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie vom 11. Dezember 2024 (BGBl. I Nummer 411). Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV) § 1 Geltungsbereich § 2 Geltungsbereich von Ausnahmegenehmigungen nach § 5 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt § 3 Grenzüberschreitende Beförderung Anlage (zu § 1 Absatz 2) Ausnahmen Download Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV) Stand: 01. Januar 2025
Magdeburg. Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Sven Schulze setzt ein klares Zeichen: Die Stoffstrombilanz muss abgeschafft werden. Die aktuellen Pläne des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), die Stoffstrombilanz in Form einer „Nährstoffbilanz“ weiterzuführen, kritisiert er scharf. „Die Umbenennung eines ineffizienten Systems bringt keine echten Lösungen“, betont Minister Sven Schulze. „Die Nährstoffbilanz ist eine Mogelpackung. Sie verbessert weder die Gewässerqualität noch die Effizienz der Düngung. Stattdessen schafft sie unnötige Bürokratie, ohne einen nachweisbaren Umweltnutzen zu liefern“, so Minister Sven Schulze weiter. Die Stoffstrombilanz hingegen sei weder geeignet, Nährstoffüberschüsse zu reduzieren noch das Grundwasser zu schützen. Darüber hinaus belaste sie die Betriebe mit unnötiger Bürokratie Appell an die Bundesregierung Minister Sven Schulze fordert die Bundesregierung eindringlich auf, den agrarpolitischen Stillstand zu überwinden: „Es darf nicht sein, dass ineffiziente Bürokratie zum entscheidenden Hindernis für eine moderne und zukunftsfähige Landwirtschaft wird. Jetzt ist die Zeit für einen echten Neuanfang – für unsere Landwirte, für die Umwelt und für Deutschland Der Minister plädiert für eine Agrarpolitik, die praktische Lösungen und Umweltziele miteinander verbindet. „Die Bundesregierung muss den Willen der Agrarministerkonferenz und der Länder respektieren und endlich ein zukunftsfähiges Düngegesetz vorlegen“, erklärte Schulze abschließend.
LANDESENERGIEAGENTUR SACHSEN-ANHALT Ein Leitfaden für energieeffizientes Bauen und Sanieren BAUHERREN- MAPPE www.lena.sachsen-anhalt.de Wir machen Energiegewinner. Egal, ob Neubau oder Sanierung – Argumente für eine energieeffiziente Bauweise gibt es genug: ▪ ▪ ▪ ▪ Deutliche Einsparung bei den Betriebskosten Immobilienwert-Sicherung Beitrag zum Klimaschutz Zukunftsweisend 2 Impressum Herausgeberin Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH Olvenstedter Straße 66 39108 Magdeburg Telefon: 0391 506740-0 Telefax: 0391 506740-33 E-Mail: lena@lena-lsa.de USt.-ID: DE 286800023 Vertreten durch: Marko Mühlstein Eingetragen im Handelsregister: Register-Nr: HRB 18884 Gericht: Amtsgericht Stendal Verantwortlich für den Inhalt gem. § 55 Abs. 2 RStV: Marko Mühlstein Olvenstedter Straße 66 39108 Magdeburg Redaktion Sylvia Westermann (Energiebüro Westermann) Ulrike Nestmann (LENA) Robert Koch (LENA) Inhaltliche Urheberin: Sächsische Energieagentur-SAENA GmbH Alle Rechte sind vorbehalten. Alle Inhalte wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und mit bestem Wissen erstellt. Die Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Quali- tät der bereitgestellten Informationen. Dies gilt auch für angegebene Verlinkungen, auf die direkt oder indirekt verwiesen wurde. Für Schäden materieller und immate- rieller Art, die durch Nutzung oder Nicht-Nutzung der dargebotenen Informationen unmittelbar oder mittelbar verursacht werden, haftet die LENA GmbH nicht, sofern ihr nicht nachweislich vorsätzliches oder grob fährlässiges Verschulden zur Last gelegt werden kann. © Diese Inhalte sind geistiges Eigentum der Sächsische Energieagentur-SAENA GmbH und der LENA Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH und dienen nicht zur Weiterverwendung Dritter bzw. nicht ohne Einwilligung des Urhebers. Gestaltung | Layout artistil Designagentur www.artistil.de Druck 5. Auflage | Redaktionsschluss: 31.08.2024 BAUHERRENMAPPE Ein Leitfaden für energieeffizientes Bauen und Sanieren | 3 Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Leserinnen und Leser! Die eigenen vier Wände – mit eigenen Ideen selbst gebaut oder renoviert – sind für viele ein Traum, der sich erfüllen lässt. Da Sie schon die Bauherrenmappe der LENA in Händen halten und durchblättern, sind Sie der Entscheidung offen- sichtlich schon sehr nahe. Die Bauherrenmappe bietet Ihnen aktuelle Informationen zu allen wesentlichen Themen. Sie enthält viele Tipps, die beim Bauen zu beachten sind und ist ein guter Leitfaden, nicht zuletzt wenn es um die Fördermöglichkeiten geht. Denn Bauen will immer gut überlegt, geplant und realisiert sein. Bauen ist in den zurückliegenden Jahren teurer ge- worden. Sachsen-Anhalts Landesregierung unternimmt viel dafür, dass das eigene Heim für Sie trotzdem bezahlbar bleibt, der Weg dorthin einfacher und unbürokratischer wird. Hier hat sich inzwischen viel getan. In immer mehr Bauauf- sichtsbehörden können Sie Ihren Bauantrag mittlerweile auch digital stellen. Mit der Umsetzung haben wir in diesem Jahr den gordischen Knoten durchschlagen. Nach der Ein- führung in den ersten Landkreisen und kreisfreien Städten wird die landesweite Umsetzung weiter vorangebracht. Der digitale Antrag beschleunigt die Prozesse für alle Beteilig- ten und reduziert den Aufwand. Im engem Dialog mit der Wohnungs- und Bauwirtschaft werden außerdem einige landesrechtliche Normen auf den Prüfstand gestellt. Regelungen sollen möglichst vereinfacht und Bürokratie abgebaut werden. In die Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt sind bereits Erleichterungen zum Einsatz von erneuerbaren Energien aufgenommen worden; weitere Vereinfachungen werden vorbereitet. Um den Wohnungsbau zu unterstützen und das Umbauen zu erleichtern, sollen unter anderem Ausbauten von Dach- geschossen oder Umnutzungen zu Wohnzwecken künftig einfacher sein. Hierzu wird eine Gesetzesnovelle der Bau- ordnung des Landes Sachsen-Anhalt vorbereitet. Auch der Gebäudetyp E – also einfaches oder experimentelles Bauen – soll zukünftig gesetzlich verankert werden. Für alle Fragen zur Förderung des Landes – gerade wenn es um energetisches Bauen und Modernisieren geht – lassen Sie sich am besten von den Fachleuten der Investitionsbank Sachsen-Anhalt beraten. Alle nötigen Kontakte finden Sie natürlich hier in der Bau- herrenmappe der LENA. Ich wünsche Ihnen Mut und viel Erfolg bei der Erfüllung Ihres Lebenstraums. Dr. Lydia Hüskens Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt
Das Land Sachsen-Anhalt habe in den zurückliegenden zweieinhalb Jahren große Fortschritte auf dem Weg zu einer modernen, digitalen Verwaltung gemacht, erklärte der Staatssekretär im Ministerium für Infrastruktur und Digitales, Sachsen-Anhalts CIO Bernd Schlömer, heute in Magdeburg. „Die digitale Transformation hat deutlich an Fahrt aufgenommen und bringt konkrete Verbesserungen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie die Verwaltung selbst“, betonte Schlömer bei der Vorstellung des dritten Berichtes des Beauftragten der Landesregierung für Informations- und Kommunikationstechnologie (CIO). Nach den Worten des Staatssekretärs gehören die Versorgung mit schnellem Internet und modernem Mobilfunk zu den zentralen Themen der Landesregierung. Dank zahlreicher Breitband-Ausbauprojekte konnten bereits 50 Prozent der Haushalte in Sachsen-Anhalt gigabitfähige Internetanschlüsse erhalten, und auch im ländlichen Raum wird der Ausbau vorangetrieben. Im Rahmen des Projektes „Schulen ans Netz“ sind Schlömer zufolge 96 Prozent (von insgesamt 876 Schulen) nun an das Glasfasernetz angeschlossen und damit fit für den digitalen Unterricht der Zukunft. Auch die WLAN- und Freifunkförderung wurde mit neuen Projekten in allen Regionen des Landes fortgesetzt (seit 2017 rund 110 Projekte, gefördert mit knapp 6,5 Millionen Euro). Der zielgerichtete Ausbau digitaler Infrastrukturen in der Strukturwandelregion im Süden des Landes hat mit 5G-Campusnetzprojekten begonnen. Das erste davon wurde kürzlich an der Hochschule Merseburg in Betrieb genommen. Auch beim Mobilfunkausbau geht es voran. Mehr als 90 Prozent der Landesfläche sind inzwischen mit 5G-Mobilfunk abgedeckt. Der Ausbau weißer Flecken, also in Gebieten mit schlechter Mobilfunkversorgung, wird weiterhin aktiv vorangetrieben. „Das bedeutet für die Menschen in Sachsen-Anhalt mehr Verbindungsqualität, schnellere Internetgeschwindigkeiten und eine stärkere digitale Vernetzung – egal, wo sie wohnen“, sagte Schlömer. Mit der Digitalstrategie „Sachsen-Anhalt Digital 2030“ hat die Landesregierung auch die Verwaltung stärker in den Blick genommen. „Die Verwaltung muss noch einfacher, transparenter und digitaler werden“, betonte der CIO. Bereits jetzt könnten zahlreiche Verwaltungsleistungen (193) bequem online erledigt werden, und es kämen stetig neue hinzu. „Sachsen-Anhalt nimmt hier im Ranking der Bundesländer bereits den 9. Platz ein“, bilanzierte Schlömer. Eine weitere Säule der Digitalisierung sind standardisierte digitale Datenflüsse und frei verfügbare digitale Daten der öffentlichen Verwaltung. Die Verwaltungsdaten des Landes werden – soweit sie nicht sensibel oder personenbezogen sind – auf der Grundlage europäischer Standards für die freie Nutzung zugänglich gemacht. Dabei werden unter anderem die Bereitstellungsprozesse für die von der Europäischen Kommission festgelegten besonders hochwertigen Datensätze koordiniert und es wurde die technische Infrastruktur für die zentrale Erfassung der die Open Data beschreibenden Daten eingerichtet. Anwendung finden diese Informationen im Rahmen des Breitband- und Mobilfunkausbaus, der Planung von Infrastrukturmaßnahmen im Bereich Straße und Schiene, aber auch bei der Beantwortung von Fragstellungen zum Ausbau regenerativer Energien. Inzwischen wurde die elektronische Akte (EVA-LSA) in neun obersten Landesbehörden und drei nachgeordneten Behörden eingeführt. Auch der Landtag und der Landesrechnungshof nutzen das System bereits. „Bis 2027 sollen alle Behörden und Einrichtungen der unmittelbaren Landesverwaltung, die allgemeines Schriftgut verwalten, flächendeckend auf die digitale Akte umgestellt sein“, gab der Staatssekretär einen Ausblick. Dies werde die Bearbeitung von Vorgängen weiter beschleunigen und den Abbau von Bürokratie vorantreiben. Mit Blick auf die Sicherheit der digitalen Infrastrukturen erklärte Schlömer: „Wir arbeiten aktuell mit Hochdruck an der Umsetzung eines landesweiten Informationssicherheitsgesetzes. Gleichzeitig wird der Arbeitsplatz der Zukunft entwickelt. Der sogenannte Standardarbeitsplatz (StApl) ermöglicht den Beschäftigten, mit modernster Technik von überall aus sicher und effizient zu arbeiten. Bisher gibt es in der sachsen-anhaltischen Landesverwaltung rund 3.500 solcher Arbeitsplätze. „Das Land Sachsen-Anhalt hat sich ehrgeizige Ziele gesetzt und ist auf einem sehr guten Weg, diese zu erreichen“, sagte Bernd Schlömer. „Die Digitalisierung ist ein zentraler Schlüssel für unsere Zukunftsfähigkeit und wir arbeiten konsequent daran, Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen im Land den Zugang zu schnellen, effizienten und sicheren digitalen Diensten zu ermöglichen“, fügte er hinzu. Dabei setzt die Landesregierung auch auf eine enge und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Kommunen , um die Digitalisierung auf allen Ebenen voranzutreiben. Diese Kooperation ermöglicht es, digitale Lösungen wie die Beantragung von Online-Diensten schneller und kostengünstiger umzusetzen. Durch die verbesserte Vernetzung und gemeinsame Nutzung von Ressourcen können digitale Projekte effizienter geplant und umgesetzt werden, was die Verwaltung modernisiert und den Bürgerinnen und Bürgern schneller zugutekommt. Zu Ihrer Information: Mobilfunkabdeckung in Sachsen-Anhalt Zahlen, Daten und Fakten zur aktuellen Versorgungssituation vor Ort finden Sie hier: „ Digitale Infrastrukturen Sachsen-Anhalt “ Projekte der Ressorts im Rahmen der Strategie „Sachsen-Anhalt Digital 2030“ MB Marktrecherche/Leistungsbeschreibung elektronisches Teilnehmer Informationssystem (elTIS) Schnittstelle elektronisches Landesprüfungsamt (eLPA)- Ausbildungsdatenbank Marktrecherche/Leistungsbeschreibung elektronisches Landesprüfungsamt (eLPA) MF Digitales Liquiditätsmanagement Prozessbeschleunigung im Schuldendienst Optimierung des Beteiligungsmanagements Optimierung des Nachlassmanagements Analyse der Prozesslandschaft des MF MI Digitalisierung überregional bedeutender historischer Unterlagen im Rahmen der archivischen Open Data-Strategie Untersuchung von Möglichkeiten der Unterstützung örtlicher Einsatzkräfte der Feuerwehren durch Bereitstellung einer Onlineanwendung zur Einsatzunterstützung fachkundige Begleitung des AFI bei der Auswahl am Markt erhältlicher Lerninhalte und der Analyse der organisatorischen, technischen und personellen Voraussetzungen für die Einführung und den kontinuierlichen Betrieb eines E-Learning Systems MID Medienbruchfreie Digitalisierung der Baumkontrolle Einsatz Messengerdienste im Straßenbetriebsdienst Entwicklung eines Datenverwaltungstools für INSA Strategischer Verkehrsmeldeclient (VMC) für das Editieren von Störungsmeldung für das Mobilitätsportal INSA Ivu.pool Option „kürzeste Wege“ Smart City Reihe (Workshopreihe) Fortsetzung der Digitalen Transformation des LVermGeo Umsetzung Digitalstrategie im LVermGeo, Analyse Prozesse MS Aufbau und Erweiterung Elektronisches Tarifregister (ETR) für Sachsen-Anhalt Digitales Inklusionslabor Wohnformen und soziale Netzwerke und deren Einfluss auf Einsamkeitserfahrungen Orchestrierung von datensparsamer OpenSource Office-Suite (OvGU) Software zu Visualisierung von Geschäftsprozessen/Unterstützung des Prozessmanagement der Sozialagentur Digitales Assistenzsystem zur Unterstützung von DOnko-Lotsen (DOnkoLot) Beratung zu assistiven Technologien für pflegende Angehörige Pilotprojekt zum Umsetzung von Bildungsangeboten zur Digitalisierung für Senioren 65+ | DigiSes65+VHS-Pilot MS Digitalstrategie Begleitprozess Engagement Digital in Sachsen-Anhalt - Netzwerke stärken MWL „mwl.NOW!“ - Weiterentwicklung in 2023 Einführung eines Integrierten Projektmanagementsystems für die Umsetzung von QMS in der LLG auf Basis von MSSharepoint Neukonzeptionierung des Meldeportals für Waldbrandgefahrenstufen Funktionalitätserweiterung Waldverzeichnis Sachsen-Anhalt Meldemaske und Unternehmerdatenbank Ökologische Produktion Downloadfunktion Sachsen-Anhalt Viewer für Agraratlas (LLG) SaproKapro Modulerweiterung Strategie digital@mwl MWU Relaunch des Umweltinformationssystems (UIS) der Umweltverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt Erneuerung Online-Assistent (2.0) zum LAI-„Leitfaden für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm bei stationären Geräten“ Weiterentwicklung des Datenportals des gewässerkundlichen Landesdienstes (GLD) Notfallkonzept Dokumentenmanagementsystem Datenfernübertragung Seepegel Datenfernübertragung Grundwassermessstellen Erweiterung der kommunalen Energie- und Klimasteckbriefe Unterstützung der kommunalen Wärmeplanung durch Datenbereitstellung StK Innovatives Daten- und Wissensmanagement - Digitale Transformation Sprachversionen Audioguides App-Entwicklung zur Live-Navigation über das Gelände Digitalisierung und Erschließung historischer Flurnamen und Wüstungen mit ihrer geographischen Lage Digitale Erschließung der historischen Brieftagebücher des Thüringisch-Sächsischen Altertumsvereins Einführung Digitaler Bürgerassistent Landesportal Digitale Transformation von Kunst und Kultur in Sachsen-Anhalt - konzeptbasiert & kooperativ Aktuelle Informationen bieten wir Ihnen auch auf der zentralen Plattform des Landes www.sachsen-anhalt.de , in den sozialen Medien über X , Instagram , YouTube und LinkedIn sowie über Messenger-Dienste . 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