Liebe Lesende, der Frühling bringt jedes Jahr aufs Neue sattes Grün und vielerlei andere Farben. Er steht damit nicht nur für die wiederkehrende Erneuerung der Natur, sondern auch für neues Wachstum. Wir erleben das Wachstum des HKNR ja seit vielen Jahren, jetzt aber mit einem neuen Schub im Lichte der neuen Register. Die Verabschiedung der Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung (GWKHV) ordnet diese neuen Aufgaben endgültig dem Umweltbundesamt zu und damit erhalten wir die Zusagen für neue Personalstellen, die wir hoffentlich schnell besetzen können. Im Rahmen der Debatten zu dieser Verordnung in den Ausschüssen wurde die Entbürokratisierung von vielen Seiten betont. Es liegt auch in unserem Interesse, einen effizienten Vollzug aufzusetzen. Gleichzeitig muss er rechtssicher umsetzbar sein, auch das ist im Interesse aller Beteiligten. Daneben wird der laufende Betrieb des Strom-HKNR stetig angepasst an neue Anforderungen, wie z. B. die gekoppelten HKN. Der Leitfaden zur Kopplung wird von Ihnen brennend erwartet und liegt nun endlich vor. Wir haben mehrere Abstimmungsrunden dazu gedreht und sind froh, Ihnen nun ein hoffentlich ausgereiftes Dokument an die Hand geben zu können. Wir haben außerdem die Ausschreibung für ein Projekt zur Energiekennzeichnung auf den Weg gebracht. Die Herkunftsnachweise haben ja keinen Selbstzweck, sondern dienen der Kennzeichnung. Wie das für Gas und Wasserstoff aussehen könnte und welche Anforderungen an europäische Regelungen daraus erwachsen, soll unser Projekt erarbeiten. In diesen Zusammenhang ist auch die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und der EU-Nachhaltigkeitsberichtsstandard für den Klimawandel einzuordnen. Große Unternehmen werden ab dem Jahr 2025 die Treibhausgasemissionen ihres Energiebezugs berichten müssen und wir setzen uns ausführlich mit diesen Fragestellungen auseinander. Last but not least blicken wir im Newsletter kurz zurück auf die E-world im Februar und kündigen Ihnen einen wichtigen Termin an: Die Planung für die 7. HKNR-Fachtagung hat begonnen! Wir wünschen Ihnen einen wunderbar bunten Frühling! Ihr Team des Herkunftsnachweisregisters
Das Projekt "Elektronische Überwachung und Kommunikation als Beitrag zum Bürokratieabbau - Teilvorhaben 2: Unterstützung des BMU bei der Einführung und Weiterentwicklung des eANV in der Zeit von 2009-2011" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von secunet Security Networks AG durchgeführt. Am 1. Februar 2007 sind das Gesetz sowie die Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung in Kraft getreten, bis auf die zwingenden Bestimmungen zur elektronischen Kommunikation. Die diesbezüglichen obligatorischen Pflichten zur elektronischen Nachweis- und Registerführung werden erst nach Ablauf eines entsprechenden Einführungszeitraums am 01.04.2010 bzw. 01.02.2011 in Kraft treten. Bis dahin sind diese Kommunikationstechniken in einem fließenden Übergang in die Vollzugspraxis einzuführen. Das Projekt ist als 'Pilotprojekt' für alle Bereiche der Abfallwirtschaft (z. B. auch Statistik) sowie allgemein für die elektronische Kommunikation in Prozessketten anzusehen (daher auch Teil des e-Government-Programms der BReg.).
Das Projekt "Evaluation der Praxis der Strategischen Umweltprüfung in Deutschland und Entwicklung von Vorschlägen zur Optimierung des Vollzugs und des Rechtsrahmens" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Sonderforschung interdisziplinäre Institutionenanalyse (sofia) e.V. durchgeführt. 2004 (Europarechtsanpassungsgesetz Bau) bzw. 2005 (SUP-Gesetz) wurde die europarechtlich vorgegebene Strategische Umweltprüfung (SUP) über Änderungen des BauGB, ROG und nicht zuletzt des UVPG in Deutschland verbindlich eingeführt. Seither wurden über einen 10-Jahreszeitraum vielfältige Praxiserfahrungen mit diesem Instrument gesammelt. Im Vorhaben soll zum Einen die in Deutschland inzwischen etablierte SUP-Praxis im Sinne einer retrospektiven Gesetzesfolgenabschätzung evaluiert werden. Es gilt zu überprüfen, ob und in welchem Umfang und welcher Qualität die mit der Einführung der SUP angestrebten Ziele erreicht wurden oder ob in der Vollzugspraxis und im Recht Nachjustierungen erforderlich sind. Zum Anderen dient das Vorhaben der Vorbereitung eines deutschen Beitrags zur Evaluierung der SUP-Richtlinie auf europäischer Ebene. Diese Evaluierung erfolgt gemäß Art. 12 SUP-RL alle sieben Jahre und ist im Arbeitsprogramm der Juncker-Kommission für 2015/2016 vorgesehen. Der turnusmäßigen Evaluierung der SUP-RL wird gegebenenfalls eine gesonderte sogenannte REFIT-Evaluierung (Ziel: Entbürokratisierung) folgen. Im Ergebnis dieser Prozesse ist eine (punktuelle) Novellierung der SUP-Richtlinie möglich, zumal die UVP-Richtlinie 2014 nach vorangegangener Evaluation ebenfalls novelliert wurde. Es ist notwendig, diese europäischen Prozesse im Interesse einer wirksamen Umweltvorsorge aktiv mitzugestalten und einem möglichen Standardabbau (unter dem Deckmantel der Entbürokratisierung) entgegenzuwirken. Um die deutschen Interessen wirksam wahrnehmen zu können, bedarf es allerdings verlässlicher Datengrundlagen zu den Erfahrungen mit der SUP in Deutschland. Sie können durch die Auswertung einer statistisch relevanten Anzahl von Einzelfällen gewonnen werden. Da ein Register oder eine systematische Erfassung Strategischer Umweltprüfungen in Deutschland nicht existiert, müssen die notwendigen Daten zunächst durch Recherchen in den Ländern und beim Bund generiert werden.
Das Projekt "Bürokratieabbau durch elektronische Kommunikation in der Kreislaufwirtschaft auf Basis des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes - Teilvorhaben 2: Pflege und Aktualisierung der BMU-Schnittstelle und der konkretisierenden Hinweise gemäß Paragraph 18 Abs. 1 Satz 2 NachwV" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Consist ITU Environmental Software GmbH durchgeführt. Im Rahmen der Einführung der elektronischen Nachweisführung ist das BMU nach Paragraph 18 Absatz 1 Satz 2 der Nachweisverordnung zur Bekanntgabe der für die elektronische Kommunikation erforderlichen Datenschnittstellen sowie zur Bekanntgabe nachfolgend erforderlich werdender Änderungen oder Berichtigungen verpflichtet. Zur Unterstützung und Erläuterung der Datenschnittstelle gibt das BMU zudem die 'konkretisierenden Hinweise' heraus. Die Pflege und Aktualisierung der Schnittstelle stellt den reibungslosen Ablauf des elektronischen Abfallnachweisverfahrens sicher. Wie schon in der Vergangenheit kann die technische Umsetzung nicht durch das BMU selbst geleistet werden, sondern ist nur mit externer Unterstützung möglich. Das o. g. Forschungsvorhaben soll das BMU bei der Erfüllung der o. g. gesetzlichen Aufgabe fachlich unterstützen.
Das Projekt "Elektronische Überwachung und Kommunikation als Beitrag zum Bürokratieabbau - Teilvorhaben 1: Pflege der BMU-Datenschnittstelle (Paragraph 18 Abs. 1 Nachweisverordnung-NachV)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Consist ITU Environmental Software GmbH durchgeführt. Am 01.02.2007 sind das Gesetz sowie die Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung in Kraft getreten, bis auf die zwingenden Bestimmungen zur elektronischen Kommunikation. Die diesbezüglich obligatorischen Pflichten zur elektronischen Nachweis- und Registerführung werden erst nach Ablauf eines entsprechenden Einführungszeitraumes am 01.04.2010 bzw. 01.02.2011 in Kraft treten. Bis dahin sind diese Kommunikationstechniken in einem fließenden Übergang in die Vollzugspraxis einzuführen. Das Projekt ist als 'Pilotprojekt' für alle Bereiche der Abfallwirtschaft (z.B. auch Statistik) sowie allgemein für die elektronische Kommunikation in Prozessketten anzusehen (daher auch Teil des e-Government-Programms der BReg.).
Das Projekt "Untersuchung der Erfüllung der Sachkundeanforderungen nach Paragraph 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung im Industriebereich - Tätigkeiten an KFZ-Klimaanlagen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) durchgeführt. A) Problemstellung: Für die sachgerechte Anwendung der Sachkunderegelungen des Paragraphen 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 ChemKlimaschutzV im Industriebereich in Bezug auf Installation, Wartung und Instandhaltung von F-Gase enthaltenen KFZ-Klimaanlagen durch zertifiziertes Personal ist die kurzfristige Klärung der folgenden Fragen zwingend erforderlich: 1. Welche Gewerke sind durch die Chemikalien-Klimaschutzverordnung betroffen? 2. Welche bisherigen Ausbildungen erfüllen die Sachkundeanforderungen der Verordnung bereits vollständig (d.h. in unmittelbar anerkennungsfähiger Weise)? 3. Welche Zustandsanforderungen müssen in welchen Bereichen erfüllt werden ('Teilanerkennung')? B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Vorhaben ist insbesondere erforderlich im Hinblick auf die wirksame Realisierung der Ziele des IEKP, in dessen Rahmen die Verordnung verabschiedet wurde. C) Ziel des Vorhabens: Beschleunigung es Vollzuges und Bürokratievermeidung durch Entwicklung von Entscheidungshilfen zur Umsetzung der Vorgaben aus dem IEKP.
Das Projekt "Statusanalyse zur Situation des extensiven Grünlandes in Baden-Württemberg" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg, Institut für angewandte Forschung durchgeführt. Der rapide Wandel unserer Landschaften in den vergangenen Jahrzehnten kann als Spiegelbild oder auch als Produkt unserer Gesellschaft gesehen werden. Das Verständnis der auslösenden Prozesse ist wichtig, ebenso wie auch die laute Kritik an den negativen Entwicklungen und selbstverständlich auch das Einfordern von Maßnahmen, um den ablaufenden Diversitätsverlust in bedeutenden Kulturlandschaften zu stoppen. Eine ständige Thematik des Naturschutzes und in der Kulturlandschaftsdebatte ist die des extensiven Grünlandes. Grünland generell - seien es Wiesen oder Weiden - war und ist in unserem kulturlandschaftlichen Kontext immer ein Produkt von landwirtschaftlichen Nutzungen und damit auch von den Akteuren, den Bauern. Forderungen nach der Erhaltung von bestimmten Kulturlandschaften und deren biotischem Inventar sind politisch-gesellschaftlich durchaus akzeptiert und haben auch zu positiven Strategieansätzen geführt. Dazu dürfen in Baden-Württemberg die Ausweisung von Schutzgebieten wie den Naturparken (Schwarzwald Süd/Mitte und Schwarzwald Nord), dem vor der Einrichtung stehenden Biosphärengebiet Schwäbischer Alb und mit besonderer Bedeutung zahlreiche FFH- und SPA Gebiete und auch Förderinstrumente wie das MEKA Programm und die Landschaftspflege-Richtlinie gerechnet werden. Gerade die genannten Gebietskulissen haben als Begründung und Zielsetzung die Erhaltung von Kulturlandschaften mit einer besonderen Ästhetik, strukturellen Ausstattung und biotischen Diversität. Das extensive Grünland hat hierbei einen zentralen Stellenwert. Gleichzeitig muss allerdings auch konstatiert werden, dass die Situation der Akteure, der Landwirte, nüchtern gesehen ein ständiger Verschlechterungsprozess ist. Ansprüche aus Sicht des Naturschutzes und die reale Wirklichkeit stehen weniger denn je in Deckung miteinander. Fragestellungen: Welche Trends und welche Triebkräfte bestimmen die Situation des extensiven Grünlandes und wie wird mutmaßlich die weitere Entwicklung aussehen? Welche Empfehlungen sind auszusprechen, um den Bürokratieaufwand der Förderung von extensivem Grünland zu reduzieren und moderne Naturschutzzielsetzungen tatsächlich zur Umsetzung zu bringen? Wie hoch sind die Bürokratiefolgekosten für Extensive Grünlandbetriebe und wo wirken diese wirtschaftlich und moralisch als Entwicklungsbremse (Viehverkehrsordnung, Kennzeichnungsvorschriften für Schafe und Ziegen, etc.)? Wie sieht die ökonomische und strukturelle Situation des Partners Landwirt aus, der extensives Grünland produziert, vor welchen Entscheidungszwängen stehen die Betriebe und durch welche Faktoren werden die Entscheidungen gesteuert? Wie behindert oder begünstigt der derzeit starke Trend zur energetischen Nutzung eine nachhaltige Entwicklung von Extensivgrünlandbetrieben? Welche Nutzungs- / Erhaltungs-Szenarien sind unter den Prämissen bestimmter Vorgaben vorstellbar?
Das Projekt "Erhöhung des Umweltstandards durch Deregulierung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsche Umwelthilfe e.V. durchgeführt. Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Angesichts der derzeitigen wirtschaftlichen Rezession wird der Umweltschutz mehr und mehr als vermeintlicher Bremser einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung angesehen. Der Ruf nach einseitiger Absenkung der Umweltstandards wird lauter und gewinnt immer mehr Fürsprecher. Und in der Tat belasten viele umständliche Vorschriften, Verordnungen und Gesetze vor allem kleine und mittelständische Unternehmen. Die Notwendigkeit einer Deregulierung nicht nur im Bereich der Steuervorschriften ist heute allgemeiner Konsens. Leider versuchen bestimmte Kräfte, in diesem Kontext erreichte bzw. notwendige Umweltstandards abzusenken bzw. einzufrieren. Da sich die Umweltverbände dagegen wehren, erscheinen sie fälschlicherweise als Gegner der Deregulierung. Darstellung der Arbeitsschritte und der angewandten Methoden: Die Deutsche Umwelthilfe möchte im Rahmen der Umweltbildungsinitiative die derzeitig einseitig geführte Diskussion über die Deregulierung bzw. den Abbau von Umweltstandards dahingehend beeinflussen, daß anhand des Beispiels des amerikanischen Bundesstaates Kalifornien herausgearbeitet wird, wie dort nach einer vergleichbaren wirtschaftlichen Rezession über Deregulierungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen gleichzeitig Umweltstandards erhöht und bürokratische Hemmnisse abgeschafft wurden. Konkrete Maßnahmen: Broschüren 'Deregulierung und Umweltstandards', 16seitig, 5.000 Stück. Umfangreiche Dokumentation zu diesem Thema mit drei und mehr übertragbaren Beispielen. Faltblätter, 6seitig, zum Fallbeispiel 'Reformulated Fuel - Sauberes Benzin', 20.000 Stück. Breite Öffentlichkeitsarbeit zu diesem Thema. Vorortseminar in Kalifornieren mit max. 8 Teilnehmern aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft, ADAC - Aktive Internetpräsenz der Deutschen Umwelthilfe zu diesem Thema in Deutsch und Englisch. Gastvorlesungen von James M. Strock, ehemaliger kalif. Umweltminister im Rahmen eines Kompaktkurses an der Universität Konstanz. Abschlußseminar mit wichtigen Meinungsbildnern zum Themenbereich 'Wirtschaft und Umwelt'. Fazit: Im Rahmen des Projektes ist es der Deutschen Umwelthilfe gelungen, sowohl generell die Möglichkeiten (und Grenzen) einer gleichzeitigen Deregulierung (Entbürokratisierung) und Erhöhung der Umweltstandards darzustellen. An einem konkreten Fall (Kraftstoffqualitäten) wurden Methoden und Inhalte aus Kalifornien in Deutschland erfolgreich angewandt. Ergebnis: diese Kraftstoffe wurden bereits zum Sommer 2000 beginnend so schwefelfrei angeboten, wie sie ursprünglich von der EU-Kommission erst für das Jahr 2010 verbindlich vorgeschrieben werden sollten.
Das Projekt "Erweiterung der Nutzbarkeit der Werkzeuge und elektronischen Prozessketten des europäischen und deutschen PRTR-Schadstoffregisters - Beitrag zum Bürokratieabbau" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ENDA GmbH & Co. KG durchgeführt. Alle auf Industrieanlagen bezogenen EG-Richtlinien sehen umfangreiche Datenflüsse von Betreibern an Behörden und an die EU vor. Insbesondere die bis Ende 2010 verabschiedete, novellierte IVU-Richtlinie, für die künftig grundsätzlich elektronische Datenflüsse gefordert werden. Betroffen sind auch die 7 Sektor-Richtlinien, die in die künftige IVU-RL integriert werden. Mit der Umsetzung der E-PRTR Verordnung EG 166/2006 und dem Aufbau des deutschen PRTR gibt es ein europaweit anerkanntes 'best practice' Beispiel für elektronisch abgewickelte Prozessketten. Deutschland hat dazu erfolgreich ein Datenerfassungssystem geschaffen (BUBE online). Die Daten werden von der Betriebseinrichtung, über die Länderbehörden bis zur EU übertragen. Gleichzeitig wurde ein Webportal (prtr.bund.de) aufgebaut, in dem jährlich die Emissionsdaten von über 4.000 deutschen Unternehmen im Internet veröffentlicht werden. Seit Jahren wird beklagt, dass es durch die getrennten Datenflüsse in erheblichem Umfang zu Doppel- und Mehrfacharbeiten und damit zu erheblichen Bürokratieaufwänden kommt. Die Integration der bisherigen 7 Sektor-Richtlinien in die IVU-RL bietet Chancen für eine Harmonisierung und Vereinfachung der bisher getrennten Prozessketten. Um auch für die Betriebe den bürokratischen Aufwand zu senken, sollten bestehende, bewährte elektronische Eingabesysteme genutzt und Mehrfacheingaben sowie redundante Datenhaltung vermieden werden. Die Weiterentwicklung von BUBE wäre ein folgerichtiger Schritt, der aber nur Akzeptanz bei den Nutzern findet, wenn die Nutzerführung deutlich verbessert wird. Notwendig ist ein Konzept zur Komplexitätsreduktion der Nutzerinteraktion, z.B. durch rollenbasierte Einstiege in die Berichtsportale. Fragen der inhaltlichen und visuellen Darstellung der Inhalte, insbesondere auch der Kartenwerke und der daraus abgeleiteten Anforderungen an die Datenaufbereitung, sowie der technischen Realisierung sind ebenfalls zu klären und umzusetzen.
Das Projekt "Elektronische Kommunikation in der Kreislaufwirtschaft: (Teilvorhaben 1) Weiterentwicklung und Ausbau der elektronischen Kommunikation in der Kreislaufwirtschaft auf Basis des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von secunet Security Networks AG durchgeführt. Die Kreislaufwirtschaft nimmt für die elektronische Kommunikation zwischen Behörden und Wirtschaftsbeteiligten eine Vorreiterrolle ein. Die Einführung des elektronischen Nachweisverfahrens (2010) und des elektronischen Anzeige- und Erlaubnisverfahrens (2014) tragen erheblich zur bürokratischen Entlastung bei. Derzeit erarbeitet das BMUB die zweite Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung. Im Mittelpunkt des Regelungsvorhabens stehen die Entsorgungsfachbetriebeverordnung und die Abfallbeauftragtenverordnung. Auch in diesem Zusammenhang sollen die Möglichkeiten zur verstärkten elektronischen Kommunikation geprüft und ggf. umgesetzt werden. Das Vorgehen entspricht einer Entschließung des Bundestages zum neuen KrWG. Der Bund, insbesondere das für das Kreislaufwirtschaftsrecht federführende BMUB, trägt im Rahmen der rechtlichen Regelungen zur elektronischen Kommunikation auch die Verantwortung für deren Vollziehbarkeit. Dies erfordert die Erarbeitung, Prüfung und Begleitung der entsprechenden Umsetzungskonzepte bereits parallel zu den Rechtsetzungsverfahren. Das Vorhaben soll daher die Weiterentwicklung und den Ausbau der elektronischen Kommunikation unterstützen. Prioritär ist insoweit die zweite Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung. Es gilt aber auch die rechtlichen und technischen Neuerungen zu prüfen und die bestehenden Systeme entsprechend anzupassen. Dies gilt zum Beispiel für die EU-Verordnung für elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (eIDAS-VO)), die das gesamte Signaturrecht novelliert.