Das Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) ist am 16. Oktober 2015 in Kraft getreten. Es wurde seitdem lediglich zweimal geändert, nämlich zum einen § 36 durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Dezember 2016 (GVBl. S. 583), zum anderen §§ 30 und 31 durch Artikel 8 des Gesetzes vom 26. Juni 2020 (GVBl. S. 287). Mit den beabsichtigten Änderungen soll das Gesetz punktuell an die zwischenzeitlich erkennbaren Erfordernisse angepasst werden. Das betrifft insbesondere die Etablierung von Naturschutzstationen, die essenzieller Bestandteil der neuen Regelungen sind, mittels derer die Aufgabe des Naturschutzmanagements verstetigt und außerdem Synergien mit anderen Maßnahmen des Naturschutzes in den Regionen erzeugt werden sollen. Mit der Zeit haben sich außerdem, etwa im Zuge des Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes wie auch im Hinblick auf den Aufbau und den Schutz des Netzes „Natura 2000“, einige Änderungsbedarfe ergeben. Neben der Arrondierung des FFH-Gebiet „Hochwald“ ist der Begriff der „Nebenvorkommen“ aus Anhang 2 zu streichen. Aufgrund der seit dem Inkrafttreten des LNatSchG gesammelten Erfahrungen im Umgang mit Ersatzzahlungen sollen ferner die landesrechtlichen Regelungen zur Verwendung der Ersatzzahlungen im Sinne einer Flexibilisierung reformiert werden. Die Neuregelungen dienen insbesondere der Entbürokratisierung, indem Doppelprüfungen, einerseits durch die Stiftung Natur- und Umwelt Rheinland-Pfalz (SNU), andererseits durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM), vermieden werden. Schließlich gilt es, auch mit Blick auf inzwischen aufgefallene redaktionelle Fehler oder fehlende Zuständigkeitsregelungen, verschiedene Rechtsverordnungen aus dem Bereich des Naturschutzes anzupassen. Das gilt für die Landesverordnung für Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege (NatSchZuVO), die Landesverordnung über Erhaltungsziele in den Natura 2000-Gebieten sowie für die Landesverordnung über die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft (Landeskompensationsverordnung - LKompVO).
Brüssel. Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsstaatssekretär Gert Zender hat sich in dieser Woche mit den Agrarministern der ostdeutschen Länder in Brüssel zu aktuellen agrar- und forstpolitischen Themen ausgetauscht. Er vertrat Minister Sven Schulze, der an den Koalitionsverhandlungen in Berlin teilnimmt. Wolfsmanagement: Mehr Spielraum für praxistaugliche Lösungen Im gemeinsamen Gespräch mit der Generaldirektorin für Umwelt, Florika Fink-Hooijer, stand unter anderem das Wolfsmanagement im Mittelpunkt. Die Berner Konvention hatte im März den Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ abgesenkt. Die EU-Kommission schlägt daher die Angleichung an das Übereinkommen von Bern vor. Damit ist ein neuer Handlungsspielraum für ein praxistaugliches Wolfsmanagement eröffnet worden – ein Anliegen, das die ostdeutschen Länder seit Langem mit Nachdruck verfolgen. Auch Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Sven Schulze hatte sich wiederholt für diese Herabstufung eingesetzt. Staatssekretär Gert Zender begrüßte die Entscheidung deutlich und fordert eine schnelle Umsetzung: „Im Sinne der Weidetierhalter müssen endlich Veränderungen her. Ich freue mich, dass wir mit den ostdeutschen Agrarministern parteiübergreifend Konsens haben. Nun haben wir die Chance dazu, endlich ein realistisches Wolfsmanagement zu erreichen.“ Der Wolf steht auch bei der anstehenden Agrarministerkonferenz in Baden-Baden (26.03.2025 – 28.03.2025) auf der Tagesordnung. EU-Wiederherstellungsverordnung: Augenmaß und Praxisnähe gefordert Darüber hinaus haben die Beteiligten auch andere umweltrelevante Fragen aufgegriffen. Staatssekretär Gert Zender hat sich dabei klar zur geplanten EU-Wiederherstellungsverordnung positioniert. „Wir brauchen bei der Wiederherstellungsverordnung mehr Augenmaß und eine stärkere Praxisnähe. Ohne ausreichenden Ausgleich für mögliche Ertragsausfälle darf es keine zusätzlichen Eingriffe in die Land- und Forstwirtschaft geben“, so Staatssekretär Gert Zender. Gleichzeitig hat er sich für verlängerte Fristen bei der Erstellung der nationalen Wiederherstellungspläne und der Umsetzung der Maßnahmen ausgesprochen. Zukunft der GAP: Förderung sichern, Bürokratie abbauen Ein weiterer Schwerpunkt hat auf der Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2028 gelegen. Bei einer Abendveranstaltung unter dem Titel „Die GAP ab 2028 - Positionen der ostdeutschen Bundesländer für eine wettbewerbsfähige Landwirtschaft, lebenswerte ländliche Räume und einen starken Zusammenhalt in Europa“ haben die Teilnehmenden die besonderen Herausforderungen der ostdeutschen Agrarpolitik diskutiert. Staatssekretär Gert Zender hat dabei deutlich gemacht: „Jeder landwirtschaftliche Betrieb, der zur Versorgungssicherheit beiträgt, muss eine Förderung erhalten – unabhängig von Struktur oder Größe.“ Er hat sich klar gegen Mittelkürzungen im EU-Haushalt ausgesprochen, den Erhalt der beiden Fördersäulen gefordert. Auch beim Thema Bürokratie hat er klare Worte gefunden: „Wenn die Ökoregelungen in der 1. Säule abgeschafft würden, hätte man gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Entbürokratisierung geschaffen“, so Gert Zender. Breite Beteiligung aus Ostdeutschland An der Diskussionsrunde haben außerdem Georg-Ludwig von Breitenbuch, Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft des Freistaates Sachsen, Hanka Mittelstädt, Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, sowie Marcus Malsch, Staatssekretär im Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum, teilgenommen. Aus Mecklenburg-Vorpommern war Marion Zinke, Abteilungsleiterin im Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, vertreten. Sie hat Minister Dr. Till Backhaus ersetzt, der kurzfristig an Koalitionsverhandlungen gebunden war.
Magdeburg. Anlässlich der heutigen Vorstellung des Strategiepapieres „Vision für Landwirtschaft und Ernährung“ durch EU-Agrarkommissar Christophe Hansen äußert sich Sachsen-Anhalts Wirtschafts- und Landwirtschaftsminister Sven Schulze positiv, fordert jedoch zugleich eine konsequente Umsetzung der angekündigten Maßnahmen sowie eine gerechtere Verteilung der Agrarfördermittel. „Die neue Vision der EU-Kommission stellt die Wettbewerbsfähigkeit unserer Landwirte in den Fokus und erkennt die Landwirtschaft als strategischen Sektor an. Das ist ein wichtiges Signal für unsere Betriebe in Sachsen-Anhalt und ganz Europa“, so Minister Sven Schulze. Ernährungssouveränität als Ziel Ein zentraler Punkt des Strategiepapieres ist die Stärkung der Ernährungssouveränität. Minister Sven Schulze begrüßt diesen Ansatz ausdrücklich: „Europa muss bei der Lebensmittelversorgung unabhängiger werden. Eine starke, eigenständige Landwirtschaft sichert unsere Versorgung und stärkt unsere Betriebe.“ Minister Sven Schulze unterstützt zudem die Pläne, die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ab 2028 weiterzuentwickeln. Ziel sei es, die Landwirtschaft so auszurichten, dass sie aktiv zur Ernährungssicherheit, zur wirtschaftlichen Stabilität der Branche sowie zum Umwelt- und Klimaschutz beiträgt. „Dabei muss jedoch die Balance zwischen klaren Regeln und gezielten Anreizen stimmen“, so Minister Sven Schulze. Weniger Bürokratie, mehr Praxisbezug Minister Sven Schulze fordert eine konsequente und praxisnahe Umsetzung der angekündigten Vereinfachungen. „Unsere Landwirte brauchen klare, verständliche Regeln und weniger bürokratischen Aufwand. Sie sollen sich auf ihre Arbeit auf dem Feld und im Stall konzentrieren können – nicht auf komplizierte Formulare und Verwaltungsaufgaben“, betont Minister Sven Schulze. Er betont, dass die geplanten Schritte zur Vereinfachung der GAP und zur Entbürokratisierung für die Landwirte in der täglichen Arbeit spürbar werden müssen. „Es reicht nicht, nur Ankündigungen zu machen. Die Vereinfachungen müssen in der Praxis ankommen und unsere Betriebe wirklich entlasten“, fordert Minister Sven Schulze. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Unterstützung für Junglandwirte Minister Sven Schulze lobt auch die Pläne der EU-Kommission, die europäische Landwirtschaft im internationalen Handel zu stärken und fairen sowie nachhaltigen Wettbewerb zu fördern. „Unsere Landwirte stehen im globalen Wettbewerb. Es ist gut, dass die EU auf gleiche Standards für europäische und importierte Produkte setzt“, betont Minister Sven Schulze. Besonders positiv bewertet Minister Sven Schulze die Strategien zur Förderung des Generationswechsels und zur Unterstützung junger Landwirte. „Junge Menschen müssen in der Landwirtschaft lohnende Perspektiven sehen. Sie sind die Zukunft der Branche und sichern die langfristige Versorgung mit Lebensmitteln. Dafür sind gezielte Förderprogramme notwendig, die den Einstieg erleichtern und Innovationen fördern“, erklärt Minister Sven Schulze. Technologischer Fortschritt als Chance Um diese Zukunftsperspektiven weiter zu stärken, setzt Minister Sven Schulze auf technologische Innovation. Er sieht in der digitalen Transformation, in Künstlicher Intelligenz (KI) und in neuen Züchtungstechniken wichtige Schlüsseltechnologien, um die Landwirtschaft leistungsfähiger und nachhaltiger zu gestalten. „Innovation ist der Schlüssel, um die Produktivität zu steigern und gleichzeitig die Umwelt zu schonen. Mit modernen Technologien können wir effizienter wirtschaften und auf die Herausforderungen der Zukunft reagieren“, erklärt Minister Sven Schulze. Kritik an Bevorzugung kleiner Betriebe Neben vielen positiven Impulse im Strategiepapier, äußert Minister Sven Schulze aber auch Kritik. Besonders die geplante gezielte Förderung kleiner und mittlerer Betriebe sowie die vorgesehene Degression bei den Direktzahlungen bewertet er kritisch. „Aber alle Betriebe – unabhängig von ihrer Größe – leisten einen wesentlichen Beitrag zur Ernährungssicherung und müssen gleichwertig gefördert werden. Die geplante Degression ist ein falsches Signal und benachteiligt größere Betriebe, die gerade in Ostdeutschland wichtige Arbeitgeber und Stabilitätsanker in ländlichen Regionen sind“, betont Minister Sven Schulze. Appell für eine ausgewogene und praxisnahe Agrarpolitik Minister Sven Schulze appelliert an die EU-Kommission, eine ausgewogene und praxisnahe Agrarpolitik zu gestalten. „Die Vision der Kommission geht in die richtige Richtung, aber es bleibt noch viel zu tun. Wichtig ist, dass unsere Landwirte eine wirtschaftliche Perspektive behalten, die Bürokratie abgebaut wird und alle Betriebe – unabhängig von ihrer Größe – fair behandelt werden. Jeder Hektar zählt!“ Gute Zusammenarbeit mit der EU-Kommission Minister Sven Schulze hebt die gute und konstruktive Zusammenarbeit mit EU-Agrarkommissar Christophe Hansen hervor. „Wir stehen in einem vertrauensvollen Dialog auf Augenhöhe. Ich schätze die klare Vision und die lösungsorientierte Herangehensweise von Christophe Hansen“, erklärt Minister Sven Schulze. Bereits im Februar hatte Minister Sven Schulze bei einem Treffen mit EU-Agrarkommissar Hansen und Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus die Interessen und Anliegen der ostdeutschen Bundesländer zur GAP ab 2028 deutlich gemacht. Dabei setzte er sich insbesondere für eine gerechte Förderung und den Abbau von Bürokratie ein. „Dieser Austausch ist wichtig, um unsere Positionen frühzeitig einzubringen und gemeinsam an einer zukunftsorientierten Agrarpolitik zu arbeiten“, betont Minister Sven Schulze abschließend.
Ministerpräsident Alexander Schweitzer hat in seiner ersten Regierungserklärung am 18. September 2024 ein kommunales Förderprogramm in Umfang von 200 Millionen Euro für Kommunen angekündigt, die mit schwierigeren Rahmenbedingungen umgehen müssen als die meisten Kommunen in Rheinland-Pfalz. Ziel des Programmes ist, die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zu fördern und nachhaltig zu stärken. Heute hat das Parlament den Gesetzentwurf für das Regionale Zukunftsprogramm beschlossen. „Mir ist wichtig, dass wir unsere politischen Ideen schnell umsetzen können. Mit dem heutigen Landtagsbeschluss setzen wir in unserem Förderprogramm um, was ich im September angekündigt habe und wir bereits im Doppelhaushalt finanziell abgesichert haben. Mit dem Regionalen Zukunftsprogramm gehen wir neue Wege: Mehr Eigenverantwortung für die Kommunen, größere Entscheidungsspielräume und ein schlankes, effektives Verfahren - ein Programm, das den Forderungen der Kommunen und dem Ziel des Bürokratieabbaus gerecht wird und gezielt die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Rheinland-Pfalz stärkt“, sagte Ministerpräsident Alexander Schweitzer. Das Zukunftsprogramm wird nun am 1. März 2025 starten. Ab diesem Zeitpunkt können fünf Landkreise, zwei Städte und insgesamt 62 Verbandsgemeinden, die innerhalb der Gebietskulisse liegen, ihre Anträge stellen. Gefördert werden Projekte, die Strukturdefizite abbauen, die wirtschaftliche Entwicklung ankurbeln, eine klimagerechte Infrastruktur weiterentwickeln und den sozialen Zusammenhalt stärken. Eine Positivliste dient als Orientierungshilfe für die Auswahl der Maßnahmen. Die Vielfalt der Maßnahmen erstreckt sich über die Zuständigkeit von drei Ministerien: dem Ministerium des Innern und für Sport, dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität und dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau. Die Besonderheiten des Programms umfassen unter anderem: 100-prozentige Vorauszahlung: Mit Rechtskraft des Bewilligungsbescheides werden die Fördermittel vollständig vorab ausgezahlt – die Kommune hat 36 Monate Zeit, die bewilligten Maßnahmen umzusetzen. Förderung von Personalausgaben: Auch zusätzlich entstehende Personalausgaben im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der Maßnahmen können als nicht-investive Ausgaben gefördert werden. Flexibler Mitteleinsatz: Bis zu 25 Prozent der Zuwendung dürfen für nicht-investive Maßnahmen verwendet werden. Kombinierbarkeit: Eine Zusammenlegung mit anderen Förderprogrammen des Landes ist möglich, sofern noch keine Bewilligung vorliegt und die Förderung 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten nicht übersteigt. „Die Maßnahmen aus Kapitel I der Positivliste tragen dazu bei, zahlreiche Standortfaktoren nachhaltig zu verbessern. Unser Haus unterstützt insbesondere Initiativen, die die kommunale Infrastruktur, multifunktionale Einrichtungen, soziale Treffpunkte, den Sport und das Ehrenamt stärken. Damit wird die Attraktivität der antragsberechtigten Kommunen für Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger deutlich erhöht“, betonte Innenminister Michael Ebling die wegweisende Ausrichtung des Programms. „In Kapitel II bieten wir eine breite Auswahl, die Menschen mit Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen zu schützen und die Lebensqualität damit vor Ort zu steigern. Dazu gehören die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, aber auch Maßnahmen im Bereich des Tier-, Natur und Artenschutzes, Investitionen in die Mobilitätsinfrastruktur im Bereich ÖPNV/SPNV, Projekte zur Verbesserung der nachhaltigen Ernährung in Kitas und Schulen sowie der Altlastensanierung“, so Klimaschutzministerin Katrin Eder. „Mit dem Regionalen Zukunftsprogramm setzen wir gezielt wirtschaftliche Wachstumsimpulse in ländlichen Regionen. Und das mit einem klaren Fokus auf Schnelligkeit und Effizienz“, erklärte Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt. „Wir haben die Verfahren so gestaltet, dass die Mittel unbürokratisch und zügig bei den Projekten ankommen. Denn unser Ziel ist es, die Regionen zu stärken – und nicht, sie mit langwierigen Antragsprozessen zu belasten.“ Besonders wichtig sei die wirtschaftliche Wirkung des Programms: „Wir fördern gezielt Projekte, die den Standort stärken – von Gewerbegebieten über Mobilitätshubs bis hin zu innovativen Einzelhandelskonzepten. So schaffen wir attraktive Bedingungen für Unternehmen und Fachkräfte. Gleichzeitig unterstützen wir die Kommunen dabei, ihre Infrastruktur zu modernisieren und das lokale Wirtschaftsumfeld zukunftsfähig aufzustellen.“ Schmitt betonte zudem die Entbürokratisierung des Programms: „Wir verzichten bewusst auf komplizierte Verwendungsnachweise und ermöglichen eine zügige Auszahlung der Fördermittel. Damit zeigen wir, dass Wirtschaftsförderung in Rheinland-Pfalz pragmatisch und wirkungsvoll funktioniert.“ Nachdem heute der Beschluss des Landtages gefallen ist, wird in den nächsten Tagen ein umfassendes Informationspaket mit Arbeitshilfen, Beratungsangeboten, FAQ’s und weiteren Informationen für die Kommunen und eine Homepage mit zahlreichen Informationen zur Verfügung gestellt. Die Beratungsangebote starten am 05.03.2025. Digitale Anträge können bereits ab dem 01. März gestellt werden. Mit dem heutigen Landtagsbeschluss tritt das Regionale Zukunftsprogramm in Kraft. „Es ist ein starkes Zeichen für zukunftsorientierte und lebenswerte Regionen in Rheinland-Pfalz“, betonte der Ministerpräsident.
Klima als Schutzgut im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), Beschleunigung und Entbürokratisierung von Genehmigungsverfahren u. a. bei Windenergie, Industrieanlagen und Elektrolyseuren, Auswirkungen auf Rheinland-Pfalz; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität
Magdeburg. Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Sven Schulze hat gemeinsam mit Staatssekretär Gert Zender an agrarpolitischen Gesprächen in Brüssel, u. a. mit dem designierten EU-Agrarkommissar Christophe Hansen sowie mit EU-Generaldirektor für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (AGRI), Dr. Wolfgang Burtscher, teilgenommen. Im Fokus standen u. a. die zukünftige Gestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und aktuelle Herausforderungen für die Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt und Europa. Plenarsitzung des Ausschusses der Regionen Hier nahm der Minister an der Plenarsitzung des Ausschusses der Regionen (AdR), die aufgrund des 30-jährigen Bestehens der Institution stattfand. Im Rahmen der Gespräche stellte Minister Sven Schulze klar, wie wichtig das Vertrauen in die Regionen ist. Er kritisierte die Pläne der EU-Kommission, Strukturfördermittel künftig zentral nach Berlin zu überweisen und forderte stattdessen eine stärkere Einbindung der Länder. „Wir brauchen ein Vertrauen in die Regionen. Die Menschen vor Ort wissen am besten, wofür das Geld benötigt wird“, betonte Minister Sven Schulze. Er forderte zudem die Vereinfachung der Regelungen und warnt davor, Landwirtschaft und Regionalförderung gegeneinander auszuspielen. „Beide Bereiche brauchen ausreichend Geld, um die steigenden Aufgaben zu bewältigen“, betonte er. Planungssicherheit und gerechte Förderung gefordert Minister Sven Schulze unterstrich die Notwendigkeit, die GAP 2028 klar und verlässlich zu gestalten. „Unsere Landwirte brauchen Planungssicherheit. Sie müssen wissen, dass ihre Leistungen für die Produktion hochwertiger Lebensmittel sowie im Umwelt- und Klimaschutz ausreichend gefördert werden“, sagte Minister Sven Schulze. Er forderte eine faire Verteilung der Mittel als Einkommensgrundstützung über alle Betriebsgrößen und Rechtsformen hinweg. „Eine Benachteiligung ostdeutscher Betriebe ist für mich inakzeptabel“, stellte der Minister klar. Starke Unterstützung für Junglandwirte Ein weiterer Schwerpunkt der Gespräche war die Förderung von Junglandwirten. „Junge Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter stehen oft vor großen Hürden, sei es beim Zugang zu Flächen oder bei der Finanzierung durch Kredite“, erklärte Minister Sven Schulze. „Wir brauchen gezielte Programme, die der nächsten Generation eine echte Perspektive bieten. Zudem müssen wir dafür sorgen, dass der Berufsstand mehr Anerkennung erfährt. Der Generationswechsel in der Landwirtschaft ist eine zentrale Aufgabe – und wir müssen diesen Wandel aktiv gestalten.“ Bürokratieabbau für Landwirte angemahnt Minister Sven Schulze forderte die EU auf, die bürokratischen Belastungen für Landwirte spürbar zu senken. „Es darf nicht sein, dass Betriebe mehr Zeit mit Papierkram als mit ihrer eigentlichen Arbeit verbringen“, kritisierte er. „Wir brauchen weniger Kontrollen und mehr Vertrauen in die Eigenverantwortung der Landwirte“, betonte der Minister. Fazit: Sachsen-Anhalt bleibt eine starke Stimme in Brüssel Zum Abschluss betonte Minister Sven Schulze, dass Sachsen-Anhalt die Interessen seiner Landwirte weiterhin aktiv in Brüssel vertreten wird. „Wir setzen uns dafür ein, dass die Agrarpolitik fair und zukunftsfähig bleibt – für Betriebe jeder Größe und für die Menschen in unseren ländlichen Regionen. Wir werden auch in Zukunft Entscheidungen aus Brüssel frühzeitig und kritisch begleiten, indem wir direkt auf die Verantwortlichen zugehen. Nur so können wir sicherstellen, dass die Interessen unserer Landwirte und unserer Regionen von Anfang an Gehör finden“, betonte Minister Sven Schulze abschließend.
Liebe Lesende, der Frühling bringt jedes Jahr aufs Neue sattes Grün und vielerlei andere Farben. Er steht damit nicht nur für die wiederkehrende Erneuerung der Natur, sondern auch für neues Wachstum. Wir erleben das Wachstum des HKNR ja seit vielen Jahren, jetzt aber mit einem neuen Schub im Lichte der neuen Register. Die Verabschiedung der Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung (GWKHV) ordnet diese neuen Aufgaben endgültig dem Umweltbundesamt zu und damit erhalten wir die Zusagen für neue Personalstellen, die wir hoffentlich schnell besetzen können. Im Rahmen der Debatten zu dieser Verordnung in den Ausschüssen wurde die Entbürokratisierung von vielen Seiten betont. Es liegt auch in unserem Interesse, einen effizienten Vollzug aufzusetzen. Gleichzeitig muss er rechtssicher umsetzbar sein, auch das ist im Interesse aller Beteiligten. Daneben wird der laufende Betrieb des Strom-HKNR stetig angepasst an neue Anforderungen, wie z. B. die gekoppelten HKN. Der Leitfaden zur Kopplung wird von Ihnen brennend erwartet und liegt nun endlich vor. Wir haben mehrere Abstimmungsrunden dazu gedreht und sind froh, Ihnen nun ein hoffentlich ausgereiftes Dokument an die Hand geben zu können. Wir haben außerdem die Ausschreibung für ein Projekt zur Energiekennzeichnung auf den Weg gebracht. Die Herkunftsnachweise haben ja keinen Selbstzweck, sondern dienen der Kennzeichnung. Wie das für Gas und Wasserstoff aussehen könnte und welche Anforderungen an europäische Regelungen daraus erwachsen, soll unser Projekt erarbeiten. In diesen Zusammenhang ist auch die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und der EU-Nachhaltigkeitsberichtsstandard für den Klimawandel einzuordnen. Große Unternehmen werden ab dem Jahr 2025 die Treibhausgasemissionen ihres Energiebezugs berichten müssen und wir setzen uns ausführlich mit diesen Fragestellungen auseinander. Last but not least blicken wir im Newsletter kurz zurück auf die E-world im Februar und kündigen Ihnen einen wichtigen Termin an: Die Planung für die 7. HKNR-Fachtagung hat begonnen! Wir wünschen Ihnen einen wunderbar bunten Frühling! Ihr Team des Herkunftsnachweisregisters
KKP ist kraftvolles Bekenntnis zum Erreichen der Klimaziele – Beitretende Kommunen können Premium-Beratung erhalten Der Kommunale Klimapakt (KKP) nimmt Fahrt auf. Seit heute können die rheinland-pfälzischen Kommunen dem KKP beitreten. Dazu müssen sie die erforderliche Beitrittserklärung inklusive des notwendigen Ratsbeschlusses beim Klimaschutzministerium einreichen. „Den Kommunen kommt eine Schlüsselrolle zum Erreichen der rheinland-pfälzischen Klimaziele zu. Daher folgt der Kommunale Klimapakt dem Prinzip ,mit den Kommunen für die Kommunen‘. Der KKP ist ein kraftvolles Bekenntnis dafür, dass sich Kommunen, ihre Spitzenverbände und die Landesregierung gemeinsam für den Klimaschutz und die Bewältigung der Klimawandelfolgen einsetzen. Wie existenziell diese sind, spüren wir auch in Rheinland-Pfalz immer deutlicher. Die verheerende Flutkatastrophe im Ahrtal, aber auch die viel zu trockenen Sommer sind nur zwei Beispiele von vielen“, erklärte Klimaschutzministerin Katrin Eder. Der Kommunale Klimapakt ist aber weit mehr als diese Selbstverpflichtung. KKP-Kommunen erhalten eine besondere, individuelle Beratung und Begleitung, um Klimaschutz und Anpassung an die Klimawandelfolgen in das kommunale Handeln zu integrieren. Sie werden dabei von der Energieagentur Rheinland-Pfalz und dem Rheinland-Pfalz Kompetenzzentrum für Klimawandelfolgen fachlich intensiv begleitet. Darauf aufbauend profitieren die KKP-Kommunen von maßnahmenbezogenen Fachberatungen. „Diese Premium-Beratung ist ein besonderes Angebot für KKP-Kommunen. Dieses Angebot ist vielfältig und unterstützt unter anderem bei klimagerechter Bauleitplanung und Kommunalentwicklung, Erneuerbaren Energieprojekten, kommunalen Solidarpakten, Stärkung der grünen und blauen Infrastruktur sowie Fördermittelberatung. Kommunen, die dem Kommunalen Klimapakt beitreten, profitieren von diesem strukturierten, am individuellen Bedarf und an der Praxis orientierten Beratungsprozess“, so Ministerin Eder. Durch das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) stehen allen Kommunen, die sofort konkrete Maßnahmen vor Ort umsetzen wollen, Mittel der Landesregierung zur Verfügung – über die Zuweisung aus dem Haushalt des MKUEM allein 180 Millionen Euro. Diese Mittel können auch ohne einen Beitritt zum KKP beantragt werden. Alle Kommunen, die per Ratsbeschluss dem KKP beitreten wollen, profitieren von den allgemeinen KKP-Angeboten (bspw. von dem KKP-Netzwerk, den Netzwerk-Veranstaltungen, dem Mitgliederforum, dem Zugang zur Internetplattform etc.). Durch die angestrebte Beratungstiefe sind die darüberhinausgehenden individuellen Beratungskapazitäten der begleitenden Institutionen allerdings begrenzt. Sollte die kommunale Nachfrage die neu aufgebauten Kapazitäten übersteigen, muss es einen Auswahlprozess geben. Wie bei anderen Förderprogrammen auf Bundes- oder Landesebene auch, wird die intensivere KKP-Begleitung nach dem Windhundprinzip vergeben: Wer zuerst kommt, erhält den Zuschlag. Kommunen, die im ersten Jahr nicht zum Zuge kommen, sind automatisch für das Folgejahr vorgemerkt. 2023 können voraussichtlich erstmal 50 Kommunen, im Folgejahr weitere 50 beraten werden. Damit könnte bereits in den ersten zwei Jahren etwa die Hälfte der beitrittsberechtigten Kommunen in Rheinland-Pfalz in Sachen Klimaschutz und Klimawandelfolgenanpassung eng begleitet werden. So werden nach und nach die Lücken im Land geschlossen. Kommunen, die nicht im ersten Jahr zum Zuge kommen, erhalten in den Folgejahren schnellstmöglich die Beratung durch die Energieagentur Rheinland-Pfalz und das Rheinland-Pfalz Kompetenzzentrum für Klimawandelfolgen. Das wachsende Netzwerk der Klimapakt-Kommunen ermöglicht einen gemeinsamen Erfahrungs- und Wissensaustausch. Parallel dazu entwickelt das Klimaschutzministerium aktuell eine Förderplattform. Die Förderplattform soll als zentrale Informationsquelle dienen, eine kompakte Übersicht und einen schnellen Zugriff auf alle Förderprogramme für Rheinland-Pfalz, der Bundesebene und der Europäischen Union in den Bereichen kommunaler Klimaschutz und Anpassung an die Folgen des Klimawandels ermöglichen. Die Akquise von Fördermitteln soll hiermit erhöht werden. Auch ein digitales Forum zum Austausch von Good Practice für KKP-Kommunen befindet sich im Aufbau. Das Forum sowie alle relevanten Informationen werden demnächst auf einer eigenen KKP-Webseite zu finden sein. Der Kommunale Klimapakt hat noch eine weitere Komponente. Kommunen können aktiv bei dessen Ausgestaltung mitwirken. Mithilfe einer zentralen Kontaktstelle bei der Energieagentur werden die Bedürfnisse der Kommunen strukturiert erfasst. Somit kann der KKP im Sinne der Kommunen kontinuierlich und praxisorientiert weiterentwickelt werden. „Der Kommunale Klimapakt stärkt die Kommunen bei der Umsetzung ihrer ambitionierten Maßnahmen zu Klimaschutz und -anpassung. Das Interesse der Kommunen am KKP ist hoch und einige Kommunen haben den Beitritt zum KKP schon im Rat beziehungsweise Kreistag beschlossen. Gut und wichtig ist aus unserer Sicht, dass im Rahmen des KKP die Regelwerke des Landes optimiert, Hemmnisse beseitigt und Förderprogramme evaluiert werden. Wir erhoffen uns durch den Dreiklang von Beratung, Entbürokratisierung der Förderprogramme, vor allem durch KIPKI, und Anpassung des Rechtsrahmens neuen Schwung für die Umsetzung der guten Ideen, die in den Kommunen bereits vorhanden sind“, so die Kommunalen Spitzenverbände, vertreten durch Lisa Diener, Städtetag Rheinland-Pfalz, Karl-Heinz Frieden, Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz und Andreas Göbel, Landkreistag Rheinland-Pfalz. Alle nötigen Dokumente und Schritte für den Beitritt sind auf der Webseite des Klimaschutzministeriums zu finden. Für Fragen zum Prozess steht die Energieagentur Rheinland-Pfalz als Ansprechpartner zur Verfügung (Herr Mathias Orth-Heinz, Tel: 0631 34371 120, mathias.orth-heinz(at)energieagentur.rlp.de ).
Das Projekt "Evaluation der Praxis der Strategischen Umweltprüfung in Deutschland und Entwicklung von Vorschlägen zur Optimierung des Vollzugs und des Rechtsrahmens" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) / Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Sonderforschung interdisziplinäre Institutionenanalyse (sofia) e.V..2004 (Europarechtsanpassungsgesetz Bau) bzw. 2005 (SUP-Gesetz) wurde die europarechtlich vorgegebene Strategische Umweltprüfung (SUP) über Änderungen des BauGB, ROG und nicht zuletzt des UVPG in Deutschland verbindlich eingeführt. Seither wurden über einen 10-Jahreszeitraum vielfältige Praxiserfahrungen mit diesem Instrument gesammelt. Im Vorhaben soll zum Einen die in Deutschland inzwischen etablierte SUP-Praxis im Sinne einer retrospektiven Gesetzesfolgenabschätzung evaluiert werden. Es gilt zu überprüfen, ob und in welchem Umfang und welcher Qualität die mit der Einführung der SUP angestrebten Ziele erreicht wurden oder ob in der Vollzugspraxis und im Recht Nachjustierungen erforderlich sind. Zum Anderen dient das Vorhaben der Vorbereitung eines deutschen Beitrags zur Evaluierung der SUP-Richtlinie auf europäischer Ebene. Diese Evaluierung erfolgt gemäß Art. 12 SUP-RL alle sieben Jahre und ist im Arbeitsprogramm der Juncker-Kommission für 2015/2016 vorgesehen. Der turnusmäßigen Evaluierung der SUP-RL wird gegebenenfalls eine gesonderte sogenannte REFIT-Evaluierung (Ziel: Entbürokratisierung) folgen. Im Ergebnis dieser Prozesse ist eine (punktuelle) Novellierung der SUP-Richtlinie möglich, zumal die UVP-Richtlinie 2014 nach vorangegangener Evaluation ebenfalls novelliert wurde. Es ist notwendig, diese europäischen Prozesse im Interesse einer wirksamen Umweltvorsorge aktiv mitzugestalten und einem möglichen Standardabbau (unter dem Deckmantel der Entbürokratisierung) entgegenzuwirken. Um die deutschen Interessen wirksam wahrnehmen zu können, bedarf es allerdings verlässlicher Datengrundlagen zu den Erfahrungen mit der SUP in Deutschland. Sie können durch die Auswertung einer statistisch relevanten Anzahl von Einzelfällen gewonnen werden. Da ein Register oder eine systematische Erfassung Strategischer Umweltprüfungen in Deutschland nicht existiert, müssen die notwendigen Daten zunächst durch Recherchen in den Ländern und beim Bund generiert werden.
Das Projekt "Elektronische Kommunikation in der Kreislaufwirtschaft: (Teilvorhaben 1) Weiterentwicklung und Ausbau der elektronischen Kommunikation in der Kreislaufwirtschaft auf Basis des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: secunet Security Networks AG.
Origin | Count |
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Bund | 11 |
Land | 28 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 10 |
Text | 27 |
unbekannt | 2 |
License | Count |
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geschlossen | 29 |
offen | 10 |
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Deutsch | 39 |
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Boden | 22 |
Lebewesen & Lebensräume | 38 |
Luft | 15 |
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