Daten zu genehmigungsbedürftigen Anlagen nach 4. BImSchV ohne Windkraft-, Biogas- und Tierhaltungsanlagen. Unterschieden wird u. a. nach Kategorien 1-10 der 4. BImSchV sowie danach, ob die Anlagen von der Richtlinie 2010/75/EU betroffen sind oder nicht.
Daten zu Betriebsbereichen nach Störfallverordnung im Freistaat Sachsen. Unterschieden wird u. a. zwischen Anlagen untere Klasse (früher: Grundpflichten) und obere Klasse (früher: erweiterte Pflichten).
Daten zu Tierhaltungsanlagen im Freistaat Sachsen nach 4. BImSchV, Kategorie 7 (Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse). Unterschieden wird u. a. nach Art (v. a. Rinder, Schweine, Geflügel) und danach, ob die Anlagen zusätzlich von Richtlinie 2010/75/EU betroffen sind.
Daten zu Betriebsbereichen nach Störfallverordnung im Freistaat Sachsen. Unterschieden wird u. a. zwischen Anlagen untere Klasse (früher: Grundpflichten) und obere Klasse (früher: erweiterten Pflichten). Abgebildet sind die Anlagenteile, von denen aus Achtungsabstände ausgehen, es können mehrere pro Betriebsbereich sein. Die Achtungsabstände werden mit angegeben.
Achtungsabstände von Betriebsbereichen nach Störfallverordnung im Freistaat Sachsen in Form von Pufferringen. Die Centroiden der Pufferringe sind relevante Teile der jeweiligen Anlage. Pro Betriebsbereich kann es mehrere Anlagenteile mit verschiedenen Achtungsabständen geben.