Das Projekt "Ermittlung der besten verfügbaren Techniken bei (neu) nach der 4. BImSchV genehmigungsbedürftigen Anlagen der landwirtschaftlichen Tierhaltung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e.V. durchgeführt. a) Problemstellung: Das Artikelgesetz (Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz vom 27.7.2001) schreibt für Betriebe der Tierhaltung für mehr als 50 Großvieheinheiten (= 500 kg Lebendmasse) und mehr als 2 Großvieheinheiten/ha landwirtschaftliche Nutzfläche eine allgemeine UVP-Vorprüfung im Einzelfall, gekoppelt an ein vereinfachtes BImSchG-Verfahren nach Spalte 2 (ohne Öffentlichkeitsbeteiligung) vor. Aus der IV. BImSchV folgt, dass der Stand der Technik nunmehr auch für erheblich kleinere Tierhaltungsanlagen und weitere Tierarten (z.B. Rinder) ermittelt und festgeschrieben werden muss, als dies bislang der Fall war. b) Handlungsbedarf: Um einheitliche Genehmigungsvoraussetzungen zu schaffen, ist es für die neu in die 4. BImSchV aufgenommenen Anlagen erforderlich, eine bundesweit einheitliche Verfahrensgrundlage für die Genehmigungsbehörden zu schaffen. (Bereitstellung der Grundlagen für den Vollzug des Artikelgesetzes). c) Ziel des Vorhabens: Im Vorhaben soll eine Erhebung und Bewertung des technischen Standards bestehender, bislang nicht nach BImSchG genehmigungspflichtiger Anlagen erfolgen. Zusätzlich soll nach der Bestandserhebung, unter Einbeziehung der Fachkompetenzen der Länder eine Erarbeitung von Empfehlungen für die Genehmigungspraxis erfolgen. Diese Ausarbeitung soll für einen einheitlichen Vollzug der novellierten TA-Luft sowie für deren künftige Anpassung genutzt werden. Das BMVEL verfügt ebenfalls über ein großes Interesse an der Bearbeitung dieser Problematik, eine Ressortabstimmung auf Cofinanzierung erscheint sinnvoll. Im Rahmen des Projektes sind durch die Projektleitung Abgrenzungen und Vermeidung von Überschneidungen mit FuE 20341140 erforderlich.