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Recht des Meeresnaturschutzes vor und nach der großen BNatSchG-Novelle

Das Projekt "Recht des Meeresnaturschutzes vor und nach der großen BNatSchG-Novelle" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Prof.Dr. Martin Gellermann durchgeführt. Das Vorhaben hat eine Analyse und die (bislang fehlende) praxisbezogene Darstellung der bislang für den Meeresnaturschutz relevanten Rechtsmaterien zum Ziel. Es sind der Bestand der bereits heute in der AWZ geltenden internationalen, europäischen und nationalen Normen des Naturschutzrechts zu analysieren und unter Berücksichtigung der möglichen neuen Regelungen im Umweltgesetzbuch die sich hieraus für die Exekutive ergebenden weiterführenden Fragestellungen anwenderbezogen aufzuarbeiten. Die Berücksichtigung von Naturschutzbelangen in den verschiedenen Genehmigungsverfahren (etwa nach Bundesberggesetz oder Seeanlagenverordnung) sowie das Verhältnis zu Vorgaben des Seeschifffahrts- und Fischereirechts sind zu beleuchten. Hierdurch sollen u.a. Hilfestellungen für den Vollzug neuer Verwaltungsaufgaben in der AWZ, etwa im Bereich des Artenschutzes, gegeben werden.

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