Seit 2025 läuft der Erarbeitungsprozess eines europäischen Merkblattes zu den besten verfügbaren Techniken für Deponien (BVT-Merkblatt). Aus den BVT-Schlussfolgerungen werden sich künftig neue Anforderungen an Deponien ergeben. Im vorliegenden Bericht ist der Stand der Technik von Deponien in Deutschland zusammengefasst. Diese Bestandsaufnahme dient dem Umweltbundesamt zur Mitgestaltung des europäischen BVT-Prozesses.Im Arbeitspaket 4 werden darüber hinaus Hinweise zur Berechnung der Deponiegasemissionen gegeben. Derartige Berechnungen werden in Deutschland durch den Bundeseinheitlichen Qualitätsstandard „Deponiegas“ (BQS 10-1) gefordert. Ziel ist es, die methodischen Grundlagen hierfür zu vereinheitlichen.
Die in Deutschland betriebenen Abfallbehandlungsanlagen emittieren neben den klassischen Schadstoffen auch klimarelevante Gase wie Lachgas (N2O), Methan (CH4) und fossiles Kohlendioxid (CO2). Diese Abgasparameter werden von nationalen und internationalen Berichtspflichten erfasst, beruhen allerdings zum großen Teil auf veralteten bzw. insbesondere für die Parameter Lachgas und Methan auf sehr eingeschränkten Datenbasen. Mit dem Vorhaben soll der aktuelle Stand der Emissionsminderungstechnik bei Abfallbehandlungsanlagen (Verbrennungs-anlagen für Hausmüll, Klärschlamm, Sonderabfälle und Altholz sowie Bioabfallvergärungsanlagen) eruiert werden und validierte Messdaten zu CH4, N2O und CO2 sowie ggf. weiteren relevanten Abgasparametern an repräsentativen Abfallbehandlungsanlagen zur Ableitung spezifischer Emissionsfaktoren ermittelt werden. Im Hinblick auf den Parameter Lachgas, der im Rahmen der Novellierung des BVT-Merkblattes Abfallverbrennung künftig mit einer Monitoringpflicht insbesondere für Klärschlammverbrennungsanlagen versehen ist, sollen zusätzlich geeignete Maßnahmen zur Emissionsminderung bei Wirbelschichtanlagen aufgezeigt werden. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund des im Zuge der novellierten Klärschlammverordnung zu erwartendenen Ausbaus der thermischen Klärschlammbehandlung von Bedeutung. Zur Schließung von Kenntnislücken sollen darüber hinaus Emissionsmessungen an ausgewählten Anlagen zu relevanten POP (z.B. TBBPA) durchgeführt und untersucht werden, inwieweit diese Verbindungen bei der thermischen Abfallbehandlung vollständig zerstört werden können.
Das Vorhaben unterstützt die Erarbeitung des BVT-Merkblattes 'Deponie' (LAN BREF), welche durch die Europäische Kommission in Zusammenarbeit mit der Technical Working Group (TWG) erfolgt. Die daraus resultierenden BVT-Schlussfolgerungen enthalten verbindliche Anforderungen für die Genehmigung von Industrieanlagen. Die Mitarbeit des UBA als deutsche Delegationsleitung in der TWG ist wichtig, da Deutschland über einen hohen technischen Standard im Deponiebereich verfügt und durch strengere Annahmekriterien rund 93¿% der Methanemissionen seit 1990 reduzieren konnte. Der Erarbeitungsprozess des LAN BREF hat bereits begonnen. Durch gezielte Recherche, Aufbereitung und Zusammenfassung vorhandener Literatur soll das Vorhaben die Arbeit des UBA im Sevilla-Prozess unterstützen. Es ermöglicht eine fristgerechte, fachlich fundierte Datenerhebung und -auswertung für rund 550 Deponien in Deutschland. Zusätzlich sollen technische Papiere und Beispiele für eine ressourcenschonende, emissionsarme Abfallablagerung erarbeitet und in den Sevilla-Prozess eingebracht werden. Der Auftragnehmer übernimmt im Begleitvorhaben folgende Aufgaben: a) Zuarbeit zu UBA-Positionspapieren b) Recherche und Zusammenstellung von Informationen zu verschiedenen Themen c) Unterstützung bei der Datenerhebung und -auswertung im Rahmen des Sevilla Prozesses d) Organisation von Anlagenbesuchen in Deutschland e) Mitarbeit in der Technical Working Group (TWG) und den europäischen Unterarbeitsgruppen f) Unterstützung bei der Zusammenarbeit mit d. nationalen und erweiterten nationalen Expertengruppe: Übernahme der organisatorischen Vorbereitung und Protokollierung von Sitzungen, Unterstützung bei der fachlichen Vor- und Nachbereitung von Sitzungen g) Koordinierung der Abstimmung von Stellungnahmen zu Entwürfen des Sevilla-Büros
Das Vorhaben unterstützt die Überarbeitung des BVT-Merkblattes 'Large Volume Inorganic Chemicals (LVIC BREF)', welche unter der Industrieemissions-Richtlinie (IED) erfolgt. Gemäß Art. 13 der IED findet ein EU-weiter Informationsaustausch (Sevilla-Prozess) über die 'Besten verfügbaren Techniken' (BVT) statt. Die daraus resultierenden BVT-Schlussfolgerungen enthalten verbindliche Anforderungen für die Genehmigung von Industrieanlagen. Eine große Relevanz für eine intensive Mitarbeit am Sevilla Prozess besteht darin, dass Deutschland die größte Chemie-Nation in Europa darstellt. Der Beginn der Überarbeitung des BVT-Merkblattes 'Large Volume Inorganic Chemicals' (LVIC) ist für das Jahr 2021 vorgesehen. Für die Revision des BVT-Merkblattes 'LVIC' sollen begleitend technische Papiere und Beispiele für ressourcenschonende und emissionsarme Herstellungsverfahren erstellt werden. Diese Zuarbeiten gilt es effektiv in den Sevilla-Prozess einzubringen. Zudem dient das vorliegende Vorhaben neben fachlichen Unterstützung des Umweltbundesamtes im Sevilla Prozess, sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene.
Genehmigungsbescheide der im förmlichen Verfahren zu genehmigenden Anlagen (Anlagen der Verfahrensart G aus dem Anhang 1 der 4. BImSchV). Genehmigungsbedürftige Anlagen, die im Anhang 1 der 4. BImSchV in der Spalte d mit einem G gekennzeichnet sind. D.h. Anlagen, die im förmlichen Verfahren (Anlagen der Verfahrensart E und G aus dem Anhang 1 der 4. BImSchV) zu genehmigen sind. Dargestellt werden momentan nur Anlagen im Zuständigkeitsbereich der Gewerbeaufsicht (keine Darstellung der Anlagen im Zuständigkeitsbereich des LBEG und der unteren Immissionsschutzbehörden). im förmlichen Verfahren zu genehmigenden Anlagen (Anlagen der Verfahrensart E und G aus dem Anhang 1 der 4. BImSchV). In Artikel 24 der IE-Richtlinie wurden Regelungen über den Zugang zu Informationen und Beteiligung der Öffentlichkeit am Genehmigungsverfahren getroffen. Diese Regelungen wurden bei der Umsetzung der IE-Richtlinie in nationales Recht in einem Artikelgesetz berücksichtigt, durch das auch das BImSchG entsprechend geändert wurde. Seither sind der Genehmigungsbescheid sowie die Bezeichnung des für die betreffende Anlage maßgeblichen BVT-Merkblatts für Anlagen nach der Industrie-Emissionsrichtlinie im Internet öffentlich bekannt zu machen. Niedersachsen geht in dieser Kartendarstellung etwas weiter und veröffentlicht hier die Genehmigungsbescheide aller im förmlichen Verfahren zu genehmigenden Vorhaben (Anlagen der Verfahrensart G aus dem Anhang 1 der 4. BImSchV). Eingestellt ist immer der aktuelle Genehmigungsbescheid, der durch einen Nachfolgenden entsprechend abgelöst würde. Eine Genehmigungshistorie ist hier nicht vorgesehen. Sichtbar in der interaktiven Kartendarstellung sind bereits alle genehmigungsbedürftigen Anlagen der Verfahrensart G. Eingestellt werden die aktuellen Genehmigungsbescheide seit Dezember 2014. Die Daten werden täglich aktualisiert.
"Beste verfügbare Techniken (BVT)" kennzeichnen den effizientesten und fortschrittlichsten Entwicklungsstand der Tätigkeiten und entsprechenden Betriebsmethoden, der spezielle Techniken als praktisch geeignet erscheinen lässt, grundsätzlich als Grundlage für die Emissionsgrenzwerte zu dienen, um Emissionen in und Auswirkungen auf die gesamte Umwelt allgemein zu vermeiden oder, wenn dies nicht möglich ist, zu vermindern. "Techniken" sowohl die angewandte Technologie als auch die Art und Weise, wie die Anlage geplant, gebaut, gewartet, betrieben und stillgelegt wird; "verfügbar" die Techniken, die in einem Maßstab entwickelt sind, der unter Berücksichtigung des Kosten/Nutzen-Verhältnisses die Anwendung unter in dem betreffenden industriellen Sektor wirtschaftlich und technisch vertretbaren Verhältnissen ermöglicht, gleich, ob diese Techniken innerhalb des betreffenden Mitgliedstaats verwendet oder hergestellt werden, sofern sie zu vertretbaren Bedingungen für den Betreiber zugänglich sind; "beste" die Techniken, die am wirksamsten zur Erreichung eines allgemein hohen Schutzniveaus für die Umwelt insgesamt sind. Für Industrieanlagen, die dem Geltungsbereich der europäischen Industrieemissionsrichtlinie ( IE-Richtlinie 2010/75/EU unterliegen, werden im Rahmen eines Informationsaustausches (Sevilla-Prozess) BVT-Merkblätter erarbeitet. Eine Überarbeitung der Merkblätter erfolgt etwa alle zehn Jahre. Aus den branchenspezifischen BVT-Merkblättern werden BVT-Schlussfolgerungen abgeleitet, die durch einen Durchführungsbeschluss einen verbindlichen Status erlangen. Die in den BVT-Schlussfolgerungen enthaltenen Emissionsbandbreiten sowie die dazugehörigen Emissionsminderungstechniken sind verbindlich in allen EU-Mitgliedsstaaten anzuwenden. Für neue Anlagen gelten die Anforderungen unmittelbar nach Veröffentlichung im europäischen Amtsblatt, während bestehende Anlagen eine Frist von vier Jahren haben. Aktuelles und weitere Informationen Download der BVT Merkblätter
Seit 2025 läuft der Erarbeitungsprozess eines europäischen Merkblattes zu den besten verfügbaren Techniken für Deponien (BVT-Merkblatt). Aus den BVT-Schlussfolgerungen werden sich künftig neue Anforderungen an Deponien ergeben. Im vorliegenden Bericht ist der Stand der Technik von Deponien in Deutschland zusammengefasst. Diese Bestandsaufnahme dient dem Umweltbundesamt zur Mitgestaltung des europäischen BVT-Prozesses. Im Arbeitspaket 4 werden darüber hinaus Hinweise zur Berechnung der Deponiegasemissionen gegeben. Derartige Berechnungen werden in Deutschland durch den Bundeseinheitlichen Qualitätsstandard „Deponiegas“ (BQS 10-1) gefordert. Ziel ist es, die methodischen Grundlagen hierfür zu vereinheitlichen. Veröffentlicht in Texte | 38/2026.
Die Aurubis AG (ehemals Norddeutsche Affinerie AG) ist Europas größter Kupferproduzent und der weltweit größte Kupferrecycler. Am Standort Hamburg gewinnt das Unternehmen u.a. Kupfer aus Kupfererzkonzentraten, Altkupfer und Recycling-stoffen und verarbeitet dies in eigenen Anlagen zu Halbzeug wie beispielsweise Draht weiter. In der Sekundärhütte (RWN) werden komplexe sekundäre Rohstoffe (kupfer-, edelmetall-, blei- und nickelhaltige Hüttenzwischenprodukte, Recyclingmaterialien und Abfälle zur Verwertung) verarbeitet, die weltweit eingekauft oder von der Aurubis AG selbst produziert werden. Die Halle, in der sich die Produktionsanlagen befinden, ist etwa 80 Meter lang und schloss sich vor dem Projekt an einen offenen Zwischenproduktplatz an. Beim Ein- und Ausgießen des geschmolzenen Materials treten staub- und schwer-metallhaltige Emissionen auf, die früher nur ungenügend abgesaugt und gereinigt werden konnten. Die Folge waren Belastungen der Innenluft und der Austritt von Emissionen über das Hallendach in die Außenluft. Das Absaugen der gesamten Halle war technisch und ökologisch nicht sinnvoll. Ziel des Fördervorhabens war es, ein neues Verfahren in die Anwendung zu bringen, um die diffusen staub- und schwermetallhaltigen Emissionen zu erfassen und abzuscheiden. Um ein wirkungsvolles Erfassen mit möglichst minimalem Absaugvolumen zu erreichen, wurden die Produktionsanlagen nach dem sogenannten "Haus-in-Haus-Konzept" kleinräumig umbaut. Absaugvorrichtungen erfassen und reinigen die diffusen Emissionen nun direkt an der Quelle. Die erforderliche Absaugmenge wurde regeltechnisch optimiert. Das Absaugen erfolgt zielgerichtet und wird angepasst an den Produktionsablauf gesteuert. Über den gesamten Zwischenproduktplatz wurde die Konverterhalle so verlängert, dass alle festen Stoffe innerhalb des Hallendachs umgeschlagen werden können. Des Weiteren verlegte man die Gießvorgänge des schmelzflüssigen Materials unter Hauben und kann sie nun von außen steuern. Die Reinigung der erfassten Haubenabgase erfolgt mit Hilfe von Gewebefilteranlagen. Die bisher auftretenden Emissionen an Fein- und Metallstäuben in die Außenluft konnten durch die Einhausung und das zielgerichtete Absaugen erheblich vermindert werden. Die Überdachung des Zwischenproduktplatzes bewirkt, dass die beim Lagern und beim Umschlag auftretenden Emissionen in die Umgebungsluft weitgehend vermieden werden. Insgesamt werden durch die Installation optimierter und angepasster Erfassungsanlagen stündlich 200.000 Kubikmeter Hallenluft abgesaugt. Dies ist etwa ein Viertel des Abluftvolumenstromes, der bei einer vollständigen Hallenabsaugung anfallen würde. Die gezielten Einhausungsmaßnahmen sparen somit gegenüber der Alternative einer vollständigen Hallenabsaugung große Mengen an Energie. Im Vergleich zum Ausgangszustand ist der jährliche Energiebedarf durch die zusätzlichen Absaugeinrichtungen jedoch um 1.600 Megawattstunden angestiegen. Der im Gewebefilter abgeschiedene und im Staubsammelbunker anfallende Staub ist ein Zwischenprodukt für die Metallgewinnung. Er wird direkt in der Hütte weiterverarbeitet. Gleiches gilt genauso für die metallhaltige Schlacke, das Werkblei und den Kupferbleistein. Abfälle fallen in Form verbrauchter Filtermaterialien an. Die Arbeitsplatzsituation für die Mitarbeiter konnte deutlich verbessert werden, denn die Arbeitsplatzbelastung durch Cadmium und Arsen im Schwebstaub ist deutlich vermindert. Aufgrund der verminderten Emissionen kann die Anlage die ab 2012 geltenden Zielwerte der Luftqualitätsrichtlinie der EU (Immissionsbelastung) für Cadmium (5 Nanogramm/Kubikmeter) und Arsen (6 Nanogramm/Kubikmeter) schon jetzt einhalten. Das Pilotprojekt zeigt, mit welchen Maßnahmen die Hüttenindustrie staub- und schwermetallhaltige Emissionen deutlich vermindern kann, um die künftige EU-Luftqualitätsrichtlinie zu erfüllen. Die Maßnahmen sind auf verschiedene Anlagenarten mit Schmelzprozessen übertragbar und wurden daher auch bei der Bearbeitung des BVT-Merkblattes der Nichteisen-Metallindustrie berücksichtigt. Branche: Metallverarbeitung Umweltbereich: Luft Fördernehmer: Norddeutsche Affinerie AG/Aurubis AG Bundesland: Hamburg Laufzeit: 2003 - 2005 Status: Abgeschlossen
<p> <p>Nach intensiven Verhandlungen im Rat und Parlament der Europäischen Union ist die neue Industrieemissionsrichtlinie (IED 2.0) am 15.07.2024 im EU-Amtsblatt erschienen. Die Mitgliedstaaten haben nun 22 Monate Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen. Mit ihr kommen neue Regeln zur Verringerung schädlicher Emissionen, für mehr Ressourceneffizienz und Umweltmanagement in der Industrie.</p> </p><p>Nach intensiven Verhandlungen im Rat und Parlament der Europäischen Union ist die neue Industrieemissionsrichtlinie (IED 2.0) am 15.07.2024 im EU-Amtsblatt erschienen. Die Mitgliedstaaten haben nun 22 Monate Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen. Mit ihr kommen neue Regeln zur Verringerung schädlicher Emissionen, für mehr Ressourceneffizienz und Umweltmanagement in der Industrie.</p><p> <p>Ende 2019 kündigte die EU-Kommission im Kontext des Europäischen Green Deal die Revision der Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU (IE-RL) an. Im April 2022 legte sie dann ihren Vorschlag für eine geänderte IE-RL vor. Die neue IE-RL 2.0 zielt darauf ab, in integrierter und medienübergreifender Weise die menschliche <strong>Gesundheit und die Umwelt</strong> noch besser <strong>zu schützen</strong><strong>,</strong> indem schädliche Emissionen in Luft, Wasser und Boden aus Industrieanlagen einschließlich größerer Tierhaltungsbetriebe vermieden oder reduziert werden. Die IE-RL regelt Genehmigung, Betrieb, Überwachung und Stilllegung der umweltrelevantesten Industrieanlagen in Europa. In Deutschland betrifft das derzeit ca. 13.000 Anlagen, in der EU etwas über 50.000 Anlagen.</p> <p>Zu den wesentlichsten Neuerungen der geänderten IE-RL gehört, bei der Anwendung von besten verfügbaren Techniken (BVT) <strong>strengere Emissionsgrenzwerte</strong> festzulegen: Der neuen IE-RL zufolge ist das untere (strengere) Ende der mit BVT assoziierten Emissionsbandbreite bei der Festlegung von Grenzwerten mit zu berücksichtigen, in jedem Fall aber die gesamte mit BVT assoziierte Emissionsbandbreite, wenn die beste Umweltleistung insgesamt für eine Anlage bestimmt wird.</p> <p>Neu in der IE-RL 2.0 sind auch <strong>verbindliche Bandbreiten für Verbrauchsniveaus von materiellen Ressourcen</strong> einschließlich Wasser und Energie. Dadurch sollen die effiziente Nutzung und Wiederverwendung von Rohstoffen, Energie und Wasser befördert werden. Solche verbindlichen Verbrauchswerte sind aber in der Regel nur für vergleichbare industrielle Betriebe oder Prozesse zu erwarten, die durch ähnliche Merkmale, Verfahren und Produkte charakterisiert sind.</p> <p>Für IED-Anlagen ist zudem ein <strong>Umweltmanagementsystem</strong> (UMS), welches auch ein Chemikalienmanagementsystem umfasst, verbindlich einzuführen und zu betreiben. Das UMS wird alle drei Jahre externen Audits unterzogen.</p> <p>Darüber hinaus unterstützt die IE-RL-Revision die industrielle Transformation, indem die Fortentwicklung des Standes der Technik bzw. der BVT stärker auf die <strong>Dekarbonisierung </strong>ausgerichtet wird. Verschiedene Artikel der Richtlinie sowie Instrumente unterstützen und flankieren die Dekarbonisierung der Industrie und Schritte zur Klimaneutralität von Industrieanlagen. Der Dynamik der anstehenden industriellen Transformation entsprechend, soll ein neu gegründetes <em>Innovationszentrum für industrielle Transformation und Emissionen (INCITE)</em> Informationen über innovative industrielle Techniken sammeln, analysieren und für die Fortentwicklung der BVT im Sevilla-Prozess aufbereiten.</p> </p><p>Informationen für...</p>
Gemäß Art. 13 der Industrieemissions-Richtlinie (IE-Richtlinie) findet ein EU-weiter Informationsaustausch (Sevilla-Prozess) über die 'Besten verfügbaren Techniken' (BVT) statt. Die daraus resultierenden BVT-Schlussfolgerungen enthalten verbindliche Anforderungen für die Genehmigung von Industrieanlagen und gleichen somit die Umweltstandards in Europa an. Das Umweltbundesamt entwickelt und vertritt die deutsche Position. Kontinuierlich werden die BVT-Merkblätter weiterentwickelt und nach 8-10 Jahre dauernden Zyklen revidiert. Für das Jahr 2022 sind Arbeiten an BVT-Merkblättern zur Grundstoffindustrie geplant, aber auch die Betrachtung von branchenübergreifenden Fragestellungen wie Energieeffizienz, industrielle Kühlsysteme und Dekarbonisierung. Der hier beschriebene Projektvorschlag soll als Globalvorhaben ein Teilvorhaben zur Grundstoffindustrie und ein Teilvorhaben zu branchenübergreifenden Fragestellungen insbesondere für das BVT-Merkblatt industrielle Kühlsysteme vereinen.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 95 |
| Kommune | 1 |
| Land | 21 |
| Weitere | 4 |
| Wissenschaft | 11 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 51 |
| Gesetzestext | 1 |
| Text | 39 |
| Umweltprüfung | 5 |
| unbekannt | 23 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 70 |
| Offen | 49 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 108 |
| Englisch | 18 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Bild | 11 |
| Dokument | 45 |
| Keine | 46 |
| Webdienst | 1 |
| Webseite | 43 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 94 |
| Lebewesen und Lebensräume | 107 |
| Luft | 85 |
| Mensch und Umwelt | 118 |
| Wasser | 90 |
| Weitere | 119 |