In der Kulisse werden AUKM zur Anwendung nachhaltiger Produktionsverfahren zur Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen durch die extensive Bewirtschaftung von Ackerflächen an Gewässern, in Auen und in wassersensiblen Gebieten gefördert. Die extensiv bewirtschafteten Ackerflächen, die in unmittelbarer Nähe von Seen, Flüssen, Bächen, Gräben sowie in Auen- und Flussniederungsgebieten liegen, dienen insbesondere dem Schutz der Wasserqualität, der Verbesserung des Zustands der Oberflächengewässer und darüber hinaus dem Schutz der Böden vor Wassererosion. In der Kulisse werden AUKM zur Anwendung nachhaltiger Produktionsverfahren zur Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen durch die extensive Bewirtschaftung von Ackerflächen an Gewässern, in Auen und in wassersensiblen Gebieten gefördert. Die extensiv bewirtschafteten Ackerflächen, die in unmittelbarer Nähe von Seen, Flüssen, Bächen, Gräben sowie in Auen- und Flussniederungsgebieten liegen, dienen insbesondere dem Schutz der Wasserqualität, der Verbesserung des Zustands der Oberflächengewässer und darüber hinaus dem Schutz der Böden vor Wassererosion.
Das Gründachkataster NRW informiert über die Potenziale einer nachträglichen Dachbegrünung, es dient Eigentümern zur Orientierung und liefert kommunalen Akteuren wichtige Grundlagendaten für Klimaanpassungsstrategien. Bei den Daten handelt es sich um Modellergebnisse, die einer unverbindlichen Erstinformation dienen und nicht um exakte Messdaten. Die errechneten Werte können von den tatsächlichen Gegebenheiten aus methodischen Gründen abweichen und sind als Orientierung zu verstehen. Dachbegrünungen lassen sich nur nach Prüfung der örtlichen Gegebenheiten, insbesondere der Statik, durchführen. Dachfenster und Ähnliches können nicht erkannt werden. Prinzipiell sollten bei größeren Dachteilflächen Fachunternehmen für die nachträgliche Dachbegrünung beauftragt werden. Gegebenenfalls sind Auflagen des Denkmalschutzes oder lokale Gestaltungssatzungen zu beachten.
In der Kulisse sensibler Gebiete (wie Abflussrinnen) werden AUKM zur Umsetzung Klima- und Umweltangepasster sowie nachhaltiger Produktionsverfahren auf Ackerland gefördert. Die dauerhafte Umwandlung von Ackerland in Grünland trägt zur Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen bei und soll der Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel sowie dem Wasser- und Bodenschutz dienen. Die extensiv bewirtschafteten Ackerflächen, die in unmittelbarer Nähe von Seen, Flüssen, Bächen, Gräben sowie in Auen- und Flussniederungsgebieten liegen, dienen insbesondere dem Schutz der Wasserqualität, der Verbesserung des Zustands der Oberflächengewässer und darüber hinaus dem Schutz der Böden vor Wassererosion. In der Kulisse sensibler Gebiete (wie Abflussrinnen) werden AUKM zur Umsetzung Klima- und Umweltangepasster sowie nachhaltiger Produktionsverfahren auf Ackerland gefördert. Die dauerhafte Umwandlung von Ackerland in Grünland trägt zur Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen bei und soll der Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel sowie dem Wasser- und Bodenschutz dienen. Die extensiv bewirtschafteten Ackerflächen, die in unmittelbarer Nähe von Seen, Flüssen, Bächen, Gräben sowie in Auen- und Flussniederungsgebieten liegen, dienen insbesondere dem Schutz der Wasserqualität, der Verbesserung des Zustands der Oberflächengewässer und darüber hinaus dem Schutz der Böden vor Wassererosion.
Alle Daten sind Rohdaten ohne Gewähr. Das Land Schleswig-Holstein übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der dargestellten Informationen. Haftungsansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen. [Informationen zum Pegel](https://hsi-sh.de/pegel/pegel.html?mstnr=114013) Der Datensatz enthält folgende Felder * **Zeit** im Format `yyyy-MM-dd HH:mm:ss` * **Abfluss** in m³/s * **Status** Angabe "1" bedeutet qualitätsgesichert, "0" bedeutet nicht qualitätsgesichert * **Wertetyp** Angabe "mw" bedeutet Mittelwert, "thw" bedeutet Tidehochwasser, "tlw" bedeutet Tideniedrigwasser Zeichensatz ist ISO-8859-1, Spaltentrenner ist Semikolon.
Alle Daten sind Rohdaten ohne Gewähr. Das Land Schleswig-Holstein übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der dargestellten Informationen. Haftungsansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen. [Informationen zum Pegel](https://hsi-sh.de/pegel/pegel.html?mstnr=114013) Der Datensatz enthält folgende Felder * **Zeit** im Format `yyyy-MM-dd HH:mm:ss` * **Wasserstand** in cm * **Status** Angabe "1" bedeutet qualitätsgesichert, "0" bedeutet nicht qualitätsgesichert * **Wertetyp** Angabe "mw" bedeutet Mittelwert, "thw" bedeutet Tidehochwasser, "tlw" bedeutet Tideniedrigwasser Zeichensatz ist ISO-8859-1, Spaltentrenner ist Semikolon.
Alle Daten sind Rohdaten ohne Gewähr. Das Land Schleswig-Holstein übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der dargestellten Informationen. Haftungsansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen. [Informationen zum Pegel](https://hsi-sh.de/pegel/pegel.html?mstnr=114019) Der Datensatz enthält folgende Felder * **Zeit** im Format `yyyy-MM-dd HH:mm:ss` * **Wasserstand** in cm * **Status** Angabe "1" bedeutet qualitätsgesichert, "0" bedeutet nicht qualitätsgesichert * **Wertetyp** Angabe "mw" bedeutet Mittelwert, "thw" bedeutet Tidehochwasser, "tlw" bedeutet Tideniedrigwasser Zeichensatz ist ISO-8859-1, Spaltentrenner ist Semikolon.
Der Datensatz zeigt den Verlauf der Gewässer zweiter Ordnung im Bezirk Eimsbüttel. Neben Kanälen sind Flüsse und Gräben bis hin zu kleinen Bächen verortet. Deren jeweilige Bezeichnung kann im Datensatz nachgelesen werden.
Der Bebauungsplan Billstedt 103 für den Geltungsbereich zwischen der Bundesautobahn A 24, Haferblöcken, Fuchsbergweg und dem Jenfelder Bach in Billstedt (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Haferblöcken - Südgrenze des Flurstücks 2059, über das Flurstück 2059, Westgrenzen der Flurstücke 2059, 1616, 1615 und 1207, über das Flurstück 1207, Nordgrenze des Flurstücks 1207 der Gemarkung Öjendorf.
Anlass für die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten (ÜG) für Gewässer zweiter Ordnung sind beobachtete Überschwemmungen wie z. B. im August 2002 oder bei späteren Niederschlagsereignissen. Die fachliche Ermittlung der Überschwemmungsflächen erfolgte spezifisch für jedes Gewässer entweder über eine Kartierung der Beobachtungen (teilweise mit anschließender Plausibilisierung mit dem digitalen Geländemodell) oder über eine hydrologische Modellierung im Rahmen der Erstellung des Planes Hochwasservorsorge Dresden. Nicht berücksichtigt wurden die Wechselwirkungen des jeweiligen Gewässers mit anderen, ggf. ebenso Hochwasser führenden Fließgewässern, dem Grundwasser oder der Kanalisation sowie temporäre Verbaue bzw. Schutzmaßnahmen (z. B. Sandsackwälle) oder der mögliche Versatz von Brücken, Durchlässen oder Verrohrungen mit Treibgut. Die dargestellten ÜG gelten gemäß § 100 Abs. 3 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) bzw. § 72 Abs. 2 u. 3 des SächsWG von 2013. Dies sind gesetzlich festgesetzte ÜG. Die Karten sind lediglich das "Spiegelbild der Realität". Die ÜG werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Die eingetragenen ÜG stellen den Arbeitsstand am 12. Dezember 2016 dar. Über das Erfordernis ggf. weiterer ÜG wird im Einzelfall entschieden. Seit 2. April 2013 gelten die ÜG für die Gewässersysteme/Gewässer Schullwitzbach-System, Lotzebach-System, Bartlake, Omsewitzer Graben-System, Graupaer Bach, Prohliser Landgraben/Geberbach. Seit 4. November 2013 gelten die ÜG für die Gewässersysteme/Gewässer Roter Graben-System, Prießnitz Oberlauf-System, Blasewitz-Grunaer-Landgraben/Koitschgraben/Leubnitzbach, Fried-richsgrundbach und Maltengraben sowie des geänderten ÜG für den Erlenweggraben. Seit 27. Juni 2016 gilt das angepasste ÜG für das Lausenbach-System (Lausenbach, Schelsbach, Seifenbach, Ruhlandgraben, Flössertgraben, Trobischgraben, Försterbach, Sauerbuschgraben, Teichkette Weixdorf mit Waldbad Weixdorf). Neu ab 12. Dezember 2016 gelten die ÜG für das Kaitzbach-System (Kaitzbach, Nöthnitzbach und Zschauke), das Weidigtbach-System (Weidigtbach und Gorbitzbach) und das angepasste ÜG für das Helfenberger Bach-System (Helfenberger Bach, Kucksche).
Anlass für die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten (ÜG) für Gewässer zweiter Ordnung sind beobachtete Überschwemmungen wie z. B. im August 2002 oder bei späteren Niederschlagsereignissen. Die fachliche Ermittlung der Überschwemmungsflächen erfolgte spezifisch für jedes Gewässer entweder über eine Kartierung der Beobachtungen (teilweise mit anschließender Plausibilisierung mit dem digitalen Geländemodell) oder über eine hydrologische Modellierung im Rahmen der Erstellung des Planes Hochwasservorsorge Dresden. Nicht berücksichtigt wurden die Wechselwirkungen des jeweiligen Gewässers mit anderen, ggf. ebenso Hochwasser führenden Fließgewässern, dem Grundwasser oder der Kanalisation sowie temporäre Verbaue bzw. Schutzmaßnahmen (z. B. Sandsackwälle) oder der mögliche Versatz von Brücken, Durchlässen oder Verrohrungen mit Treibgut. Die dargestellten ÜG gelten gemäß § 100 Abs. 3 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) bzw. § 72 Abs. 2 u. 3 des SächsWG von 2013. Dies sind gesetzlich festgesetzte ÜG. Die Karten sind lediglich das "Spiegelbild der Realität". Die ÜG werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Die eingetragenen ÜG stellen den Arbeitsstand am 12. Dezember 2016 dar. Über das Erfordernis ggf. weiterer ÜG wird im Einzelfall entschieden. Seit 2. April 2013 gelten die ÜG für die Gewässersysteme/Gewässer Schullwitzbach-System, Lotzebach-System, Bartlake, Omsewitzer Graben-System, Graupaer Bach, Prohliser Landgraben/Geberbach. Seit 4. November 2013 gelten die ÜG für die Gewässersysteme/Gewässer Roter Graben-System, Prießnitz Oberlauf-System, Blasewitz-Grunaer-Landgraben/Koitschgraben/Leubnitzbach, Fried-richsgrundbach und Maltengraben sowie des geänderten ÜG für den Erlenweggraben. Seit 27. Juni 2016 gilt das angepasste ÜG für das Lausenbach-System (Lausenbach, Schelsbach, Seifenbach, Ruhlandgraben, Flössertgraben, Trobischgraben, Försterbach, Sauerbuschgraben, Teichkette Weixdorf mit Waldbad Weixdorf). Neu ab 12. Dezember 2016 gelten die ÜG für das Kaitzbach-System (Kaitzbach, Nöthnitzbach und Zschauke), das Weidigtbach-System (Weidigtbach und Gorbitzbach) und das angepasste ÜG für das Helfenberger Bach-System (Helfenberger Bach, Kucksche).
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 7802 |
| Europa | 19 |
| Kommune | 71 |
| Land | 1507 |
| Weitere | 455 |
| Wirtschaft | 103 |
| Wissenschaft | 250 |
| Zivilgesellschaft | 36 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 6 |
| Daten und Messstellen | 538 |
| Ereignis | 20 |
| Förderprogramm | 425 |
| Hochwertiger Datensatz | 7 |
| Infrastruktur | 95 |
| Kartendienst | 8 |
| Lehrmaterial | 3 |
| Taxon | 112 |
| Text | 657 |
| Umweltprüfung | 317 |
| WRRL-Maßnahme | 7145 |
| unbekannt | 508 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 1207 |
| Offen | 8285 |
| Unbekannt | 80 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 9531 |
| Englisch | 7498 |
| Leichte Sprache | 2 |
| andere | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 269 |
| Bild | 100 |
| Datei | 360 |
| Dokument | 986 |
| Keine | 7743 |
| Multimedia | 6 |
| Unbekannt | 13 |
| Webdienst | 197 |
| Webseite | 798 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 1825 |
| Lebewesen und Lebensräume | 4955 |
| Luft | 1579 |
| Mensch und Umwelt | 5176 |
| Wasser | 9540 |
| Weitere | 9390 |