Von der Stiftung Naturschutz Hamburg und Stiftung Loki Schmidt wurde zur Blume des Jahres 2007 die Bach- Nelkenwurz (Geum rivale)ausgewählt.
Die Messstelle Steg oh Emdg. Holzbach (Messstellen-Nr: 21749) befindet sich im Gewässer Gollach. Die Messstelle dient der Überwachung des biologischen Zustands, des chemischen Zustands.
Siehe Prous et al. (2011). Wirtspflanze Geum rivale. Gemeldet für Deutschland von Prous et al. (2011).
LAU 07/15 Schutz- und Erhaltungsziele gemäß Verordnung Pfeiffengraswiese bei Günthersdorf (DE 4639-303) Natura 2000–Gebiet: FFH 0283 Das FFH-Gebiet „Pfeiffengraswiese bei Günthersdorf“ (DE 4639-303) ist Teil des geschützten Landschaftsbestandteils „Pfeiffengraswiese bei Günthersdorf“. Für das FFH-Gebiet „Pfeiffengraswiese bei Günthersdorf“ (DE 4639-303) gelten im Besonderen die für die hier vorkommenden Arten und Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie formulierten Schutz- und Erhaltungsziele des Gesamtgebietes. Die Schutz- und Erhaltungsziele sind im §2 (Charakter und Schutzzweck des Landschaftsbestandteils) in der Verordnung des Landkreises Saalekreis über den Geschützten Landschaftsbestandteil „Pfeiffengraswiese bei Günthersdorf“ vom 28. August 2013, formuliert. §2 Charakter und Schutzzweck des Landschaftsbestandteils (1) Der Geschützte Landschaftsbestandteil liegt in der Landschaftseinheit „Lützen- Hohenmölsener Platte“, die Teil der naturräumlichen Haupteinheit „Sächsisches Hügelland und Erzgebirgsvorland“ ist. Er umfasst einen frischen bis feuchten Wiesenbereich auf einem nordexponierten Hang südlich des Günthersdorfer Auwalds. Durch die randliche Einfassung von älteren Gehölzbeständen auf drei Seiten hat der Wiesenbereich einen lichtungsartigen Charakter. Die Wiesenflächen sind zudem durch den Austritt von Hangquellwasser geprägt, das die Wiesen oberflächlich durchsickert. Sie weisen deshalb auf ca. der Hälfte der Flächen das typische Arteninventar der nährstoffreichen Feuchtwiesen auf. Dazu gehört unter anderem das Vorkommen der Schmalen Windelschnecke in der Streuauflage, den unzersetzten Pflanzenresten auf dem Wiesenboden. Der übrige Teil des Gebietes wird von mesophilen, durchschnittlich wasser- und nährstoffversorgten Mähwiesen eingenommen, die zum Teil den Charakter des Lebensraumtyps „Magere Flachlandmähwiesen“ gemäß Anhang I der Fauna- Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) aufweisen. Ein größerer Teil der Mähwiesen am südlichen Rand der Fläche ist jedoch nicht mehr genutzt und bereits mit Gehölzen durchsetzt. (2) Die Festsetzung des Geschützten Landschaftsbestandteils erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung eines wertvollen Wiesenbereiches mit unterschiedlichen Grünlandgesellschaften sowie den hier vorkommenden Lebensgemeinschaften und Einzelvorkommen besonders bzw. streng geschützter Tier- und Pflanzenarten. (3) Der besondere Schutzzweck des Geschützten Landschaftsbestandteils ist: - die Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands der mageren Flachlandmähwiese, - die Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines günstigen Zustands der besonders geschützten seggen-, binsen- und hochstaudenreichen Nasswiesen mit ihren Vorkommen der besonders schutzwürdigen Arten wie die Schmale Windelschnecke (Vertigeo angustior), der Bach-Nelkenwurz (Geum rivale) und der Sumpfschrecke (Stethophyma grossum), - die Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Habitat- und Strukturfunktionen der sonstigen mesophilen Grünlandflächen für die besonders geschützten und die streng geschützten Arten. Landesamt für Umweltschutz Sachsen Anhalt LAU 07/15 Schutz- und Erhaltungsziele gemäß Verordnung (4) Der Schutzzweck der „Pfeiffengraswiese bei Günthersdorf“ als Teil des kohärenten europäischen ökologischen Netzes besonderer Schutzgebiete „Natura 2000“ umfasst die Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes durch schutzzweckverträgliche Nutzungsregelungen und Pflegemaßnahmen: 1. der mageren Flachlandmähwiese (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) (LRT 6510) als natürlichen Lebensraum von gemeinschaftlichem Interesse nach Anhang I der FFH-Richtlinie, 2. der schmalen Windelschnecke (Vertigo angustior) als Tierart von gemeinschaftlichem Interesse nach Anhang II und Anhang IV der FFH-Richtlinie. Landesamt für Umweltschutz Sachsen Anhalt
Familienzugehörigkeit: Rosaceae, Rosengewächse; Floristischer Status: I: einheimisch; Gefährdung in Deutschland: *: Ungefährdet
Familienzugehörigkeit: Rosaceae, Rosengewächse; Floristischer Status: I: einheimisch