Das Projekt "Bildung von Anopheles-spezifischen Toxinen durch Paramecium-Symbionten und ihre ökologischen Effekte" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau, Fachbereich Biologie.In dem Projekt wird die Aufnahme und Ausprägung von Bacillus-Toxingenen durch bakterielle Symbionten des 'Pantoffeltieres' Paramecium untersucht. Bestimmte Eiweiße aus Bakterien der Gattung Bacillus sind mit hoher Spezifität toxisch für Larven von Anopheles-Mücken, den Überträgern der Malaria. Die im Vergleich zu chemischen Toxinen ökologisch weitgehend unbedenklichen Bacillus-Toxine werden in Gewässern aber schnell inaktiviert, ihre Anwendung ist daher limitiert. Ein transgenes Paramecium-Symbiosesystem könnte möglicherweise als Toxin-Carrier die Häufigkeit von Anopheles-Larven in Gewässern langfristig reduzieren, da Paramecien zum Nahrungsspektrum von Mückenlarven gehören und weltweit verbreitet sind. Bestimmte Paramecium-Symbionten bilden bereits natürlicherweise ein Eiweißtoxin, das aber statt Mückenlarven andere Paramecien abtötet. Wirkungen entsprechender regulatorischer DNA-Sequenzen der Symbionten auf die Bacillustoxin-Expression sollen untersucht werden. Die ökotoxikologischen Effekte sollen anschließend im Labor untersucht werden. Dazu gehören neben Einflüssen auf Anopheles-Larven als Zielorganismen solche auf die Lebensgemeinschaft, die in dem vorliegenden Fall das Ökosystem Stillgewässer repräsentiert
Das Projekt "Steigerung der Wirksamkeit antagonistischer Mikroorganismen für die Bekämpfung bodenbürtiger Pilze und pflanzenparasitärer Nematoden" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Bonn, Landwirtschaftliche Fakultät, Institut für Pflanzenkrankheiten.Der Wurzelgallennematode Meloidogyne javanica und der Erreger der Fusariumwelke, Fusarium oxysporum f.sp. lycopersici sind bedeutende Welkeerreger im Gemüsebau des Mittleren Ostens wie auch weltweit. In der Praxis treten beide Erreger häufig gemeinsam auf und verursachen synergistische Ertragsverluste. Die Bekämpfung beider Pathogene gestaltet sich als äußerst schwierig, wobei eine völlige Ausschaltung beider Pathogene in der Regel kaum möglich ist. In den vergangenen Jahren wurde das durch die beiden Pathogene hervorgerufene Welkesyndrom primär durch Bodenbegasung mit Methylbromid bekämpft. Die völlige Abhängigkeit von diesen zwar wirkungsvollen, aber auch umweltschädigenden Pflanzenschutzmitteln hat die Entwicklung alternativer Bekämpfungsverfahren über Jahre verhindert. Der Einsatz von Methylbromid wird ab dem Jahre 2001 verboten, da dieses Pestizid das Bodenleben zu 90 Prozent abtötet und in erheblichem Maße zur Zerstörung der Ozonschicht beiträgt. Die Entwicklung wirkungsvoller und umweltfreundlicher Bekämpfungsverfahren stellt eine der aktuellen Herausforderungen in der Phytomedizin dar. Eine der Möglichkeiten soll in dem vorliegenden Projekt näher untersucht werden. Durch Steigerung der Effektivität antagonistischer Mikroorganismen sowie gleichzeitiger Applikation von Mikroorganismen mit unterschiedlichem Wirkungsmechanismus wird die Bekämpfung des Welkesyndroms an Tomaten untersucht. Im einzelnen ergeben sich folgende Ziele: 1) Verbesserung der Wirksamkeit der antagonistischen Mikroorganismen Pseudomonas fluorescens T58 und Bacillus megaterium 25-6, sowie Trichoderma harzianum T-35 und T-203, 2) Optimierung von Formulierung und Applikation der Antagonisten, und 3) grundlegende Untersuchungen zur Wirkung der verbesserten Stämme auf Pflanzenentwicklung, Befallsverlauf und mikrobielle Diversität im Boden. Die Antragsteller verfügen über langjährige Erfahrungen zum Einsatz antagonistischer Mikroorganismen und der Bekämpfung des Welkesyndroms.
Das Projekt "Pflanzenzüchtungsforschung für die Bioökonomie 2022: Priming für eine verstärkte Abwehr als eine Strategie zur Optimierung der Resistenz und ein mögliches Zuchtziel (PrimedPlant-3), Teilprojekt A" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Leibniz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung.
Das Projekt "Pflanzenzüchtungsforschung für die Bioökonomie 2022: Priming für eine verstärkte Abwehr als eine Strategie zur Optimierung der Resistenz und ein mögliches Zuchtziel (PrimedPlant-3), Teilprojekt C" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Institut für Resistenzforschung und Stresstoleranz.
Das Projekt "Pflanzenzüchtungsforschung für die Bioökonomie 2022: Priming für eine verstärkte Abwehr als eine Strategie zur Optimierung der Resistenz und ein mögliches Zuchtziel (PrimedPlant-3), Teilprojekt B" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Julius Kühn-Institut Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (JKI) - Institut für Epidemiologie und Pathogendiagnostik.
Das Projekt "Pflanzenzüchtungsforschung für die Bioökonomie 2022: Priming für eine verstärkte Abwehr als eine Strategie zur Optimierung der Resistenz und ein mögliches Zuchtziel (PrimedPlant-3)" wird/wurde ausgeführt durch: Leibniz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung.
Das Projekt "Die Erforschung des Delta-Endotoxins, ein von Bacillus Thurigiensis gebildetes Insektizid" wird/wurde ausgeführt durch: Eidgenössische Technische Hochschule Zürich, Mikrobiologisches Institut.Das Delta-Endotoxin von Bacillus Thuringiensis ist das einzige bakterielle Insektizid, das als Alternative zu synthetischen Isektiziden bei der Bekaempfung von Lepidopteren und gewissen Dipteren Verwendung findet. Erforscht wird die Art und Weise der Wirkung des Delta-Endotoxins. Wie das Toxin an die Zellen des Darmepithels, die den Angriffspunkt darstellen, bindet, welche Rezeptoren dabei benutzt werden und wie schliesslich die Zerstoerung der Zellen ablaeuft, ist die zentrale Fragestellung. Untersucht werden auch die Gruende, weshalb sich die Toxine verschiedener Bacillus Thuringiensis Varietaeten in ihrer Aktivitaet und in ihrem Wirtsspektrum unterscheiden.
Der Buchsbaumzünsler tritt seit 2017 flächig im Stadtgebiet Berlin auf und Buchsbaumbestände zeigen je nach Befall entsprechende Fraßschäden durch die Raupen des Buchsbaumzünslers. Der Anfangsbefall (obere Abbildungen) wird sehr häufig übersehen und somit können sich die Raupen ungestört weiter entwickeln. Erst mit dem Fraß der älteren Raupen wird der Schaden sichtbar und für mögliche Bekämpfungsmaßnahmen ist es dann meist zu spät, zumal der Schaden dann schon gesetzt ist. Monitoring Flugverlauf Lebensweise Maßnahmen Erstmalig trat der Buchsbaumzünsler 2014 als Einzelfund im Stadtgebiet auf. Stärkerer Befall wurde 2016 aus angrenzenden Gemeinden (Kleinmachnow, Teltow, Potsdam-Babelsberg) im Südwesten Berlins gemeldet. Somit wurde für das folgende Jahr ein verstärktes Auftreten im Stadtgebiet erwartet. 2017 konnte auch ein flächendeckender Befall im gesamten Stadtgebiet festgestellt werden, zunächst noch mit moderaten Fraßschäden. Einige wertvolle Buchsbaumbestände wurden schon 2017 mit Pheromonfallen bestückt, um differenzierte Bekämpfungsstrategien abzuleiten. Zur Feststellung der Befallsstärke werden frühzeitig, vor Beginn des Falterfluges, Pheromonfallen ausgebracht und regelmäßig kontrolliert. In der Saison 2025 werden an zwei Standorten im Stadtgebiet Pheromonfallen betreut. Hierbei handelt es sich zum einen um eine große Buchsbaumpflanzung in dem Britzer Garten und zum anderen auf dem Gelände des Gutshofs Britz. Das Diagramm zeigt die Mittelwerte der Fangzahlen je Kalenderwoche des aktuellen Jahres an zwei Überwachungsstandorten in Berlin an. Der Vergleich der Jahre 2018 bis 2024 zeigte, dass der Beginn des Falterflugs erneut eine deutliche Verschiebung zum Frühsommer hatte. Die Temperaturen im April 2024 lagen insgesamt deutlich unter denen im Jahr 2018. Tag- und Nachttemperaturen und auch Sonnenscheindauer hatten großen Einfluss auf den Beginn und die Dauer des Falterflugs. Diese Verschiebung verdeutlichte sich beim Höhepunkt des Falterflugs im Jahr 2018 von Ende Mai/Anfang Juni auf Mitte/Ende Juli 2023. Eine weitere Auffälligkeit war das Fehlen einer ausgeprägten Flugspitze bei der Sommergeneration. Der vermeintliche Höhepunkt der Sommergeneration verschob sich von Anfang August (2018) auf Anfang September (2024). Die hohen Temperaturen Mitte August und Anfang September begünstigten einen langen Falterflug. So konnten 2024 noch bis Mitte Oktober entsprechende Falter gefangen werden. Leider gab es im Jahr 2024 Schwierigkeiten mit dem Standort „Schloss Britz“. Hier waren die Buchsbäume nach der ersten Generation komplett kahlgefressen, wodurch ein Flug der zweiten Generation ausblieb. An dem Standort „Kolonnadenhof“ gab es ungünstigerweise Probleme mit den Pheromonen, wodurch die erste Generation nicht ausreichend ermittelt werden konnte. Wie in den Vorjahren begann der Falterflug des Buchsbaumzünslers im Jahr 2024 sehr spät. Ab Anfang Juli baute sich circa 3 Wochen lang der Falterflug auf und sank dann abrupt gegen Ende Juli. Zwischen Ende Juli und Anfang August wurden keine Falter registriert. Trotzdem die Buchsbäume komplett kahlgefressen wurden, erfolgte gegen Anfang August der typische Pheromonwechsel in den Fallen. Trotz neuer Pheromone konnten keine weiteren Falter gefangen werden. Mittlerweile sind die heimischen Singvögelarten auf die Raupen des Buchsbaumzünslers konditioniert und haben vermutlich die letzten Raupen an den kahlen Buchsbäumen gefressen. Eine sich unbemerkt aufbauende Population des Buchsbaumzünslers kann zu sehr starken Fraßschäden am Buchsbaum führen. Der Bux treibt zwar wieder aus, wird aber häufig durch die darauffolgende Raupengeneration erneut stark geschädigt, so dass die Pflanzen anschließend entfernt werden müssen. Gelingt es durch frühzeitige Kontrollen den Anfangsbefall festzustellen, so ist es möglich den Bestand durch gezielte Maßnahmen zu erhalten. Dazu können neben den mechanischen Maßnahmen, wie einem frühen Schnitt und dem Absammeln von großen Raupen und Puppen, auch Pflanzenschutzanwendungen gehören. Überwachung des Flugverlaufes: Über den Beginn, das Ende des Flugverlaufes und die Anzahl der Falter kann die Stärke des Befalls und der optimale Zeitpunkt für chemische Bekämpfungsmaßnahmen ermittelt werden. Dazu wird eine Lockstofffalle mit einem entsprechenden Lockstoff (Pheromon) vor dem Flug der Falter (Anfang Juni) in einem Buchsbaumbestand aufgehängt. Die Auswechselung des Pheromons sollte je nach Temperatur nach ca. 6 bis 8 Wochen erfolgen. Optimale Vorgehensweise bei Befall: Dauerhafte Kontrolle der Bestände zur Erfassung der Befallsstärke auf erste Fraßsymptome bereits im zeitigen Frühjahr ggf. Absammeln der älteren Raupen / Puppen Frühzeitiger Schnitt zur Entfernung der überwinternden Jungraupen bis spätestens Ende Mai Schnittgut nicht im Bestand lassen Kontrolle des Bodens auf herabgefallene Raupen Überwachung des Buchsbaumbestandes mit Pheromonfallen ab Anfang Juni u.a. Behandlung der Jungraupen mit biologischen Präparaten: Bacillus thurigiensis spp. kurstaki Stamm ABTS 351 Bacillus thurigiensis spp. aizawai Stamm GC-91 (BT) ggf. weitere Pflanzenschutzmaßnahmen nach Beratung mit dem zuständigen Pflanzenschutzdienst Optimaler Anwendungszeitpunkt von Pflanzenschutzmitteln: Die Präparate wirken nur auf die Raupenstadien. Eine Bekämpfung ist dann am erfolgreichsten, wenn sich zum Zeitpunkt der Behandlung die Raupen noch in den ersten Raupenstadien befinden (Abb. Raupenstadien, mittlere Raupe). Dieses Stadium erreichen die Raupen in der Regel in der zweiten Aprilhälfte / Anfang Mai und je nach Witterung ab Anfang August. Zu diesen Zeitpunkten können BT-Präparate eingesetzt werden. Bei älteren Raupenstadien müssen für eine ausreichende Wirkung andere Wirkstoffe zum Einsatz kommen. Hier kann die Beratung der Pflanzenschutzdienste hilfreich sein. Kriterien zur geeigneten Auswahl der Pflanzenschutzmittel: Die Pflanzenschutzmittel wirken nur gegen die Raupen, deshalb sind Terminspritzungen notwendig. Es können nur Pflanzenschutzmittel gegen beißende Insekten, Schmetterlingsraupen oder freifressende Schmetterlingsraupen eingesetzt werden. Je nach Art der Fläche dürfen nur die Mittel eingesetzt werden, die für die jeweilige Fläche zugelassen bzw. genehmigt sind (öffentliche Flächen (§17) / Haus- u. Kleingarten). Die in der Gebrauchsanleitung angegebenen Auflagen und Anwendungsbestimmungen sind einzuhalten. Die Regelungen des Wasser-, Natur- und Landschaftsschutzes sind einzuhalten. Genehmigungen der verantwortlichen Behörden können notwendig sein. Aktuell (Stand März 2025) zugelassene Wirkstoffe sind: Bacillus thurigiensis spp. Azadirachtin Acetamiprid Lambda-Cyhalothrin (nur im Ausnahmefall, nach Beratung)
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ LEBENSMITTELÜBERWACHUNG © seralex / AdobeStock Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2024 Lebensmittelüberwachung ist aktiver staatlicher Verbraucherschutz Qualitativ hochwertige Lebensmittel und das in ausreichender Menge zu einem angemessenen Preis, das ist der Wunsch eines jeden Menschen, um sich zu ernähren. Ernährung bedeutet heu- te aber nicht nur eine Versorgung mit ausreichend Kalorien oder Kilojoule, denn „satt werden“ allein reicht schon längst nicht mehr. Zusätzliche Eigen- schaften werden zunehmend nachgefragt, seien es spezielle sekundäre Pflanzeninhaltsstoffe, Vit- amine, Spurenelemente oder einfach nur ein be- sonders hoher Proteingehalt. Deshalb betrifft die Sicherheit von Lebensmitteln unmittelbar jeden. Die amtliche Lebensmittelüberwachung trägt dazu bei, Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefahren und irreführenden Angaben zu schützen. So wie Autohersteller und Autohändler selbst für die Sicherheit der verkauften Fahrzeuge verant- wortlich sind, so sind die Hersteller von Lebens- mitteln, Bedarfsgegenständen oder Kosmetika bzw. diejenigen, die solche Produkte in den Ver- kehr bringen, für die Sicherheit und Echtheit ihrer Produkte verantwortlich. In Rheinland-Pfalz gehen die Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmit- telkontrolleure der Kreise und Städte in die Her- stellerbetriebe und in den Einzelhandel, um diese Pflicht zur Eigenkontrolle zu überwachen. Im vergangenen Jahr haben sie 32.065 Kontroll- besuche in 17.707 Betrieben durchgeführt. Dabei entnehmen sie nach einem risikoorientierten An- satz unterschiedlichste Produkte von A wie Apfel bis Z wie Zuckerwaren und senden sie an das Lan- desuntersuchungsamt (LUA) zur detaillierten Un- tersuchung und Beurteilung. 2024 hat das LUA 19.403 Proben aus verschie- denen Warengruppen untersucht. Im Jahr davor waren es 19.590. Die Beanstandungs- quote war mit 10,2 Prozent unverändert 2 auf dem Niveau der Vorjahre. Die überwiegende Mehrzahl der Beanstandungen betraf eine falsche oder irreführende Kennzeichnung. Nur sehr wenige krankmachende Proben Als gesundheitsschädlich waren nur wenige Ein- zelproben zu beurteilen. Das zeigt, dass die Qua- litätssicherungsmaßnahmen der Hersteller und Händler grundsätzlich greifen. Das LUA identifi- ziert gesundheitsgefährdende Produkte, die trotz der Qualitätssicherung der Hersteller auf den Markt gelangt sind. Es trägt mit seinen Kontrol- len dazu bei, den hohen Standard der Lebensmit- telsicherheit weiter zu verbessern. 2024 konnten bei einzelnen Proben potentiell gefährliche Pro- dukteigenschaften wie zum Beispiel Fremdkör- per oder hygienische Mängel festgestellt werden - nach wie vor jedoch sehr selten. Im Jahr 2024 wurden 13 solcher gesundheitsschädlichen Pro- ben identifiziert, im Vorjahr waren es 26. Im lang- jährigen Vergleich bleibt die Quote mit etwa 0,1 Prozent aller untersuchten Proben aber konstant niedrig. Die entsprechenden Artikel wurden aus dem Handel entfernt und die Verbraucherinnen und Verbraucher informiert, wenn es zu öffentli- chen Rückrufen kam. Die Sachverständigen des LUA wiesen in neun Proben bakterielle Verunreinigungen mit krank- machenden Bakterien nach. Sprossen, Tahin (Se- sampaste) und eine Blattsalatmischung waren mit Salmonellen belastet. Drei Proben Thunfisch überschritten den Grenzwert von 200 Milligramm pro Kilogramm Histamin um das 16- bis 30-fache. Größere Mengen an Histamin können - insbeson- dere bei sensiblen Personen - zu Vergiftungssym- ptomen wie Atemnot, Blutdruckabfall, Erbrechen, Durchfall und Hautrötungen führen. Thunfisch aus der Dose wird in der Gastronomie als Zutat für Pizza und Salat verwendet. Während Thunfisch in der geschlossenen Konserve oft über viele Jahre bei Raumtemperatur haltbar ist, muss der Thun- fisch aus der Konserve nach dem Öffnen kühl ge- lagert (max. 7 °C) und schnell verbraucht werden. Bei der Herstellung der Konserve werden Mikroor- ganismen durch den Sterilisierungsprozess abge- © Uday / Adobe Stock Zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefahren und Täuschung untersucht das LUA Lebensmittel im Labor. Rund 19.400 Proben waren es im vergangenen Jahr. © LUA tötet, beim Öffnen der Konserve können aber von außen erneut Keime in den Thunfisch gelangen und ihn verunreinigen. Einige dieser Keime bauen dann den im Thunfisch reichlich vorhandenen Ei- weißbaustein Histidin zu Histamin ab, ein erhöh- ter Histamingehalt ist also ein Verderbnismarker. Sogenannte Shigatoxin-bildende E.coli Bakterien (STEC) wurden in zwei Wurstproben zum Rohver- zehr gefunden. Eine Suppenprobe war mit Bacillus cereus kontaminiert. Diesen Keimen ist gemein- sam, dass sie selbst oder die von ihnen gebildeten Toxine Erbrechen und/oder schwere Durchfaller- krankungen auslösen können. Für Menschen mit geschwächtem oder unvollständigem Immunsys- tem wie Kleinkinder, alte oder kranke Menschen besteht dadurch eine besondere Gefahr. Neben einer Gefährdung durch Inhaltsstoffe kön- nen auch durch zum Beispiel Fehlfunktionen wäh- rend der Lebensmittelproduktion oder andere unvorhersehbare Ereignisse Fremdkörper in Le- bensmittel gelangen, die gesundheitsschädlich sind. Das LUA musste 2024 vier derartige Beur- teilungen aussprechen. So wurden in geriebe- nem Käse mehrere dünne Metalldrähte, in einem Cheeseburger zahlreiche harte und spitze Fremd- körper und in einem Erdbeerfruchtaufstrich und einem Elisenlebkuchen jeweils ein scharfkanti- ger Fremdkörper gefunden. Fremdkörper sind physikalische Festkörper, die nicht Bestandteil der Rezeptur sind und sensorisch erkannt wer- den können. Besonderes Augenmerk ist auf schar- fe Kanten oder Spitzen zu richten, da dies für die Beurteilung eines potentiellen Verletzungsrisikos wichtig ist. Die hier genannten vier Fremdköper waren geeignet, eine Verletzung des Mund-Ra- chenbereiches wie aber auch des nachfolgenden Verdauungstraktes auszulösen und wurden als ge- sundheitsschädlich beurteilt. Internetportal für öffentliche Rückrufe Es kommt vor, dass Produkte, die nicht sicher sind, bereits überregional verkauft werden. Im Über- wachungsportal www.lebensmittelwarung.de veröffentlichen die Überwachungsbehörden der 16 Bundesländer entsprechende Warnungen. In Rheinland-Pfalz macht dies das LUA. 2024 hat sich das LUA 200 solcher Lebensmittelwarnun- 3 gen angeschlossen, denn der Handel in Rhein- land-Pfalz war ebenfalls betroffen. Die meisten Lebensmittelwarnungen betrafen Rückrufe wegen gesundheitsschädlicher Keime wie Salmonellen, verschluckbarer Fremdkörper sowie wegen Aller- genen, die nicht ausreichend auf der Verpackung gekennzeichnet und damit potentiell schädlich für Allergiker waren. Von den 200 Warnungen, denen sich das LUA 2024 angeschlossen hat, betrafen 24 Bedarfsgegenstände und Kosmetika. Diese Pro- dukte enthielten zum Beispiel giftige Schwerme- talle oder gesundheitsschädliche Weichmacher. „Ewigkeitschemikalien“ PFAS: Lebensmittel nicht beanstandet Stabil, haltbar – und ein Problem für die Lebens- mittelsicherheit: Die Abkürzung PFAS steht für per- und polyfluorierte Alkylverbindungen, und dahinter verbergen sich seit Mitte des 20. Jahr- hunderts künstlich hergestellte Industriechemika- lien. Sie bauen sich kaum ab, deshalb werden sie auch „Ewigkeitschemikalien“ genannt. PFAS finden aufgrund ihrer besonderen chemi- schen Eigenschaften häufig Einsatz in Alltagspro- dukten wie Anoraks, Pfannen oder Kosmetik und in vielen industriellen Prozessen. Die Kehrseite ih- rer Langlebigkeit: Sie sind inzwischen auch in Bö- den, Trinkwasser, Futtermitteln und Lebensmit- teln nachweisbar. Auch Menschen können PFAS aufnehmen - vor al- lem über Lebensmittel (inklusive Trinkwasser). Nach Angaben der europäischen Lebensmittelsi- cherheitsbehörde EFSA sind vor allem Lebensmit- tel tierischer Herkunft mit PFAS belastet. Das Pro- blem: Mit der Nahrung zugeführte PFAS werden vom Menschen rasch und fast vollständig aufge- nommen und verbleiben (je nach Einzelsubstanz) über Monate bis Jahre im Körper. Seit dem 1. Janu- ar 2023 gelten deshalb EU-weit in der Verordnung (EU) 2023/915 neue Höchstgehalte für Perfluo- ralkylsubstanzen in bestimmten Lebensmitteln. Nach geltendem EU-Recht sind die Lebensmittel- unternehmer dafür verantwortlich, dass die von ihnen in den Verkehr gebrachten Lebensmittel diese neuen Höchstgehalte einhalten. Im Jahr 2024 wurden im LUA 72 Lebensmittel- proben aus dem rheinland-pfälzischen Handel auf PFAS untersucht. Es handelte sich dabei um Hüh- nereier (30 Proben), Pute (11 Proben), Rindfleisch (14 Proben), Schweinefleisch (8 Proben) und Fo- rellen (9 Proben). Ergebnis: Die Gehalte für Per- fluoroctansäure (PFOA), Perfluorhexansulfon- säure (PFHxS) und Perfluornonansäure (PFNA) lagen in allen Proben unter der jeweiligen Bestim- mungsgrenze, in 14 Proben wurden Gehalte für Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) über der Bestim- mungsgrenze ermittelt. Alle Gehalte lagen unter dem jeweiligen Höchstgehalt.weit gültigen Höchstgehalt an PFAS deutlich überschritten haben. Die PFAS-Summengehal- te für die Verbindungen PFOA, PFOS, PFNA und PFHxS lagen bei den 30 Wildschweinleber-Proben zwischen 98 Mikrogramm pro Kilogramm (µg/ kg) und 738 µg/kg; der Mittelwert lag bei 310 µg/ kg. Der lebensmittelrechtliche Höchstgehalt, der nicht überschritten werden darf, liegt für Wild- schweinleber bei 50 µg/kg. Wegen der gesund- heitlichen Risiken rät das LUA vom Verzehr der Leber von Wildschweinen dringend ab; das Ver- markten und die Weiterverarbeitung in anderen Produkten sind in Rheinland-Pfalz untersagt. Die Lebern von Wildschweinen hingegen sind hoch mit den perfluorierten und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) belastet – auch in Rhein- land-Pfalz. Das zeigten im vergangenen Jahr die Untersuchungen eines externen Labors im Auf- trag des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM). Insgesamt wur- den dort 60 Proben von in Rheinland-Pfalz erleg- ten Wildschweinen (30 Proben von Fleisch und 30 Proben der zugehörigen Leber) auf PFAS un- tersucht. Die Ergebnisse zeigten, dass alle Wild- schweinlebern den seit dem 1. Januar 2023 EU-Wichtig: Beim Verzehr von Wildschwein muss zwi- schen Wildschweinfleisch und Wildschweinleber unterschieden werden. Denn die vom externen Labor ermittelten PFAS-Gehalte der Wildschwein- fleisch-Proben lagen erfreulicherweise in der Re- gel deutlich unterhalb der zulässigen Höchst- gehalte. Der für Wildschweinfleisch geltende Höchstgehalt für die Summe aus PFOS, PFOA, PFNA und PFHxS in Höhe von 9,0 µg/kg wur- de von keiner Probe überschritten, sodass Wild- schweinfleisch hinsichtlich PFAS weiterhin ge- sundheitlich unbedenklich ist. Nicht zu beanstanden: Insgesamt 72 Lebensmittelproben hat das LUA im vergangenen Jahr gezielt auf Rückstände von PFAS-Chemikalien untersucht, darunter auch Hühnereier. © LUA 4 5 Herausgeber: Landesuntersuchungsamt Mainzer Straße 112 56068 Koblenz poststelle@lua.rlp.de www.lua.rlp.de Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffent- lichkeitsarbeit der Landesregierung Rheinland- Pfalz herausgegeben. Sie darf weder von Partei- en von von Wahlwerberinnen/Wahlwerbern oder Wahlhelferinnen/Wahlhelfern zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Auch ohne zeit- lichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zu Gunsten einer politischen Gruppe verstanden werden könnte.
Von schnell wachsenden Salmonellen bis zu lange nachweisbaren „Ewigkeitschemikalien“: Die Bilanz des Landesuntersuchungsamtes (LUA) zur amtlichen Lebensmittelüberwachung im Jahr 2024 ist gekennzeichnet von Routine-Untersuchungen und neuen Herausforderungen. „Mit unseren Untersuchungen schützen wir die Verbraucherinnen und Verbraucher in Rheinland-Pfalz aktiv vor Gesundheitsgefahren und irreführenden Angaben“, sagte LUA-Präsident Dr. Markus Böhl zur Vorstellung der Bilanz. „Gemeinsam mit den Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleuren im ganzen Land leistet das LUA einen wichtigen Beitrag zur Lebensmittelsicherheit. Verbraucherschutz ist ein hohes Gut, alle Beteiligten in der Lebensmittelüberwachung arbeiten daran mit, dass wir darauf vertrauen können, dass das, was wir essen und trinken sicher ist. Die Überwachung von Lebensmitteln dient uns allen und unserer Gesundheit und ist ein wichtiger Beitrag zum vorsorgenden gesundheitlichen Verbraucherschutz“, so Ernährungsministerin Katrin Eder. Um die Sicherheit der in Rheinland-Pfalz angebotenen Lebensmittel zu überwachen, hat das LUA im vergangenen Jahr 19.403 Stichproben aus den unterschiedlichsten Warengruppen untersucht. „Die Beanstandungsquote lag mit 10,2 Prozent auf dem Niveau der Vorjahre“, berichtet Dr. Markus Böhl. Die überwiegende Mehrzahl der Beanstandungen betraf eine falsche oder irreführende Kennzeichnung. Als tatsächlich gesundheitsschädlich musste das LUA nur wenige Einzelproben beurteilen. Das zeigt, dass die Qualitätssicherungsmaßnahmen der Hersteller und Händler grundsätzlich greifen. Das LUA identifiziert gesundheitsgefährdende Produkte, die trotz der Qualitätssicherung der Hersteller auf den Markt gelangt sind. Es trägt mit seinen Kontrollen dazu bei, den hohen Standard der Lebensmittelsicherheit weiter zu verbessern. 2024 wurden insgesamt 13 gesundheitsschädliche Proben identifiziert, im Vorjahr waren es 26. „Diese Quote ist mit etwa 0,1 Prozent aller untersuchten Proben seit Jahren konstant niedrig“, hält LUA-Präsident Dr. Böhl fest. Die entsprechenden Artikel wurden aus dem Handel entfernt und die Verbraucherinnen und Verbraucher informiert, wenn es auch zu öffentlichen Rückrufen kam. So wiesen die Sachverständigen des LUA 2024 in neun Proben bakterielle Verunreinigungen mit krankmachenden Bakterien nach. Sprossen, Tahin (Sesampaste) und eine Blattsalatmischung waren mit Salmonellen belastet. Sogenannte shigatoxin-bildende E.coli Bakterien (STEC) wurden in zwei Wurstproben zum Rohverzehr gefunden, eine Suppenprobe war mit Bacillus cereus kontaminiert. Diesen Keimen ist gemeinsam, dass sie selbst oder die von ihnen gebildeten Toxine Erbrechen und/oder schwere Durchfallerkrankungen auslösen können. Drei Proben Thunfisch überschritten den Grenzwert von 200 Milligramm pro Kilogramm Histamin um ein Vielfaches. Größere Mengen an Histamin können insbesondere bei sensiblen Personen zu Vergiftungssymptomen wie Atemnot, Blutdruckabfall, Erbrechen, Durchfall und Hautrötungen führen. Durch Fehler während der Produktion können auch gesundheitsschädliche Fremdkörper in Lebensmittel gelangen. 2024 musste das LUA vier derartige Beurteilungen aussprechen. So wurden in geriebenem Käse mehrere dünne Metalldrähte, in einem Cheeseburger zahlreiche harte und spitze Fremdkörper und in einem Erdbeerfruchtaufstrich und einem Elisenlebkuchen jeweils ein scharfkantiger Fremdkörper gefunden. Entnommen werden die Proben grundsätzlich von den Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleuren der Kreise und kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz. Sie überwachen Herstellerbetriebe, Einzelhandel und Gastronomie und ziehen dort Proben, die sie ans LUA zur Untersuchung und Beurteilung schicken. Im vergangenen Jahr haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunen landesweit insgesamt 32.065 Kontrollbesuche in 17.707 Betrieben durchgeführt. Ewigkeitschemikalien PFAS: Belastung unter Höchstgehalt Besonders im öffentlich Fokus standen in der jüngeren Vergangenheit per- und polyfluorierte Alkylverbindungen, kurz PFAS. Dahinter verbergen sich künstlich hergestellte Industriechemikalien, die sich kaum abbauen, weshalb sie auch Ewigkeitschemikalien genannt werden. PFAS finden aufgrund ihrer chemischen Eigenschaften Einsatz in Alltagsprodukten wie Anoraks, Pfannen oder Kosmetik und in industriellen Prozessen. Die Kehrseite ihrer Langlebigkeit: Sie sind inzwischen in Böden, Trinkwasser, Futtermitteln und Lebensmitteln nachweisbar. Auch Menschen können PFAS aufnehmen - vor allem über Lebensmittel. Nach Angaben der europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA sind vor allem Lebensmittel tierischer Herkunft belastet. Das Problem: Mit der Nahrung zugeführte PFAS werden vom Menschen rasch und fast vollständig aufgenommen und verbleiben (je nach Einzelsubstanz) über Monate bis Jahre im Körper. Seit 1. Januar 2023 gelten deshalb EU-weit Höchstgehalte für Perfluoralkylsubstanzen in bestimmten Lebensmitteln. LUA-Präsident Dr. Markus Böhl: „Wir haben auf diese Entwicklung reagiert und in unseren Laboren eine Methode zum Nachweis von PFAS in Lebensmitteln etabliert.“ 2024 hat das LUA 72 Lebensmittelproben aus dem rheinland-pfälzischen Handel auf PFAS untersucht. Es handelte sich dabei um Hühnereier (30 Proben), Pute (11 Proben), Rindfleisch (14 Proben), Schweinefleisch (8 Proben) und Forellen (9 Proben). Ergebnis: Die Gehalte für die Substanzen Perfluoroctansäure (PFOA), Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) und Perfluornonansäure (PFNA) lagen in allen Proben unter der jeweiligen Bestimmungsgrenze – die Gehalte waren also so gering, dass sie selbst mit hochsensiblen Analysenmethoden quantitativ nicht bestimmt werden konnten. In 14 Proben wurden Gehalte für Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) über der Bestimmungsgrenze ermittelt; diese lagen aber unter dem gesetzlichen Höchstgehalt. Die vollständige Bilanz mit weiteren Hintergründen finden Sie hier auf der Homepage des Landesuntersuchungsamtes .
Origin | Count |
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Bund | 305 |
Land | 13 |
Type | Count |
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Chemische Verbindung | 190 |
Förderprogramm | 107 |
Messwerte | 1 |
Taxon | 1 |
Text | 14 |
unbekannt | 4 |
License | Count |
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geschlossen | 206 |
offen | 110 |
Language | Count |
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Deutsch | 312 |
Englisch | 19 |
Resource type | Count |
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