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Staatliche_Dienste - Schwimmbaeder - OGC WFS Interface

Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt die Standorte der öffentlichen Landesverwaltung und der Kommunen dar.:Schwimmbäder im Saarland

Staatliche_Dienste - Schwimmbäder im Saarland

Der Kartendienst stellt die Standorte der öffentlichen Landesverwaltung und der Kommunen dar.:Standorte von Schwimmbädern im Saarland untergliedert in Freibad, Hallenbad, Frei- und Hallenbad, Badeseen und Strandbad (Quelle: Saarländischer Schwimm-Bund e.V).

Staatliche_Dienste - Staatliche Dienste

Der Kartendienst stellt die Standorte der öffentlichen Landesverwaltung und der Kommunen dar.:Der Kartendienst stellt die Standorte der öffentlichen Landesverwaltung und der Kommunen dar.

Bebauungsplaene Merzig/Merzig (III) - VEP Wohn und Buerogebaeude Altes Hallenbad

Bebauungspläne und Umringe der Kreisstadt Merzig (Saarland), Stadtteil Merzig:Bebauungsplan "VEP Wohn und Buerogebaeude Altes Hallenbad" der Kreisstadt Merzig, Stadtteil Merzig

Oberflächengewässer-Messstelle Oberhavel - Höhe Freibad Schäferstraße (Messstellen-Nr.: 315)

Die Messstelle dient der Überwachung des Oberflächengewässers Havel in Berlin. Der Status der Messstelle ist nicht näher angegeben.

Bebauungsplaene Dillingen/Pachten - Am Schwimmbad Nr.13

Bebauungspläne und Umringe der Stadt Dillingen (Saarland), Stadtteil Pachten:Bebauungsplan "Am Schwimmbad Nr.13" der Stadt Dillingen, Stadtteil Pachten

Nr. 51 "Freibad"

B-Plan Nr. 51 "Freibad" vom 13.06.2013, Ortsteil Uetze

Frei- und Strandbäder

Hier finden Sie eine Auswahl an Frei-, Strand- und Flussbädern in Bayern. Sollten Sie ein bestimmtes Schwimmbad vermissen, senden Sie bitte eine E-Mail an: service@geodaten.bayern.de oder wenden Sie sich an unseren Kundenservice unter: 089 2129-1111. Quelle: Bayerische Vermessungsverwaltung, Foto: © tinadefortunata - Fotolia

Bebauungsplan Wilstorf 3 1. Änderung Hamburg

Die Verordnung über den Bebauungsplan Wilstorf 3 vom 26. Oktober 1965 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 189) wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Wilstorf 3" wird der Verordnung hinzugefügt. 2. In § 2 wird folgende Nummer 3 angefügt: "3. Für die in der Anlage abgegrenzten Bereiche gilt: 3.1 Für die mit "A" bezeichnete Fläche wird Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Freizeitbad" und der Grundflächenzahl 0,2 festgesetzt; maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479). Es ist innerhalb der schraffiert dargestellten Fläche der Bau eines kombinierten Hallen- und Freibades mit Gastronomieeinrichtimg zulässig. Die Bebauung muß einen Abstand von mindestens 40 m zur Uferlinie des Außenmühlenteichs einhalten und darf eine Gebäudehöhe von 22 m über Normalnull (NN) nicht überschreiten. Für die zum Gotthelfweg gerichtete südöstliche Gebäudeseite ist eine Traufhöhe von maximal 19 m über NN und zum Außenmühlenteich hin eine Traufhöhe von maximal 17,5 m über NN einzuhalten. 3.1.1 Mindestens 30 vom Hundert der Dachflächen von Gebäuden sind zu begrünen. 3.1.2 Auf Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m anzulegen. 3.1.3 Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80cm in Im Höhe über dem Erdboden sind zu erhalten, sofern dadurch die Durchführung zulässiger Bauvorhaben nicht unzumutbar erschwert wird. Für die infolge baulicher Maßnahmen zu beseitigenden Bäume sind auf der Fläche des Sondergebiets Ersatzpflanzungen vorzunehmen. 3.1.4 Im Kronenbereich von zu pflanzenden und zu erhaltenden Bäumen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen unzulässig. 3.1.5 Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gewege sowie Stellplätze in wasser- und luft-durchlässigem Aufbau herzustellen, soweit ein Grundwasserflurabstand von mindestens 2 m ein-gehalten wird; die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig. Fährwege und Stellplatzflächen mit einem Grundwasserflurabstand von weniger als 2 m sind zu versiegeln. 3.1.6 Das von Stellplätzen abfließende Niederschlagswasser ist vor Einleitung in den Außenmühlenteich durch geeignete technische und biologische Maßnahmen vorzuklären. 3.1.7 Das Ufer des Außenmühlenteiches soll naturnah gestaltet und mit standortgerechten Röhrichtpflanen, Erlen und Weiden ausgebildet werden. Der am Ufer vorhandene Gehölzbestand soll erhalten und vor dem Ufer eine Röhrichtzone von mindestens 3,5 m Breite angelegt werden. 3.2 Auf den mit "A", "B", "C" und "D" bezeichneten Flächen sind für Anpflanzungen einheimische standortgprechte Laubgehölze zu verwenden. Kleinkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 14 cm, großkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 18 cm in Im Höhe über dem Erdboden aufweisen. Schwarzerlen müssen mindestens eine Höhe von 2 m aufweisen. 3.3 Entlang der Südostgrenzen der mit "B" und "C" bezeichneten Flächen sind zu den Kleingärten und den Wohngebieten Anpflanzungen von mindestens 5 m Breite mit dichtwachsenden Bäumen und Sträuchern vorzunehmen. 3.4 Die mit "B" bezeichnete Fläche wird als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. 3.5 Die mit "C" bezeichnete Fläche wird als Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung mit dem Zusatz ¿Parkplatz" festgesetzt. 3.6 Die mit "D" bezeichneten Flächen werden als öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung "Parkanlage" festgesetzt. 3.7 Die mit "E" bezeichnete Wasserfläche wird nachrichtlich entsprechend der festgelegten Uferlinie übernommen.

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Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt die Standorte der öffentlichen Landesverwaltung und der Kommunen dar.:Schwimmbäder im Saarland

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