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Badegewässer-DE (Badegewässerrichtlinie)

Dieser Metadatensatz beschreibt "Badegewässer" als Gebietstyp der Objektart „Bewirtschaftungsgebiet, Schutzgebiet, geregeltes Gebiet“ des INSPIRE Annex- Thema III "Bewirtschaftungsgebiete, Schutzgebiete, geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten". Die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) verwaltet im Auftrag der Wasserwirtschaftsverwaltungen in Deutschland im nationalen Berichtsportal Wasser (WasserBLIcK) die Daten der Berichterstattung zu diversen wasserbezogenen EG-Umweltrichtlinien. Auf Basis dieser Datengrundlage stellt die BfG in Abstimmung mit der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) ausgewählte Karten- und Datendienste bereit. Die hier bereitgestellten Dienste basieren auf national flächendeckend homogenisierten Datenbeständen. Andere administrative Ebenen in Deutschland (Land, Bezirk, Kreis, Kommune) stellen gegebenenfalls zu diesem Thema Dienste in einer höheren räumlichen und zeitlichen Auflösung bereit.

WasserBLIcK

Die Internetplattform „WasserBLIcK“ wird gemeinsam von den obersten Wasserbehörden des Bundes und der Länder betrieben. „WasserBLIcK“ dient in erster Linie der Information und Kommunikation innerhalb der Wasserwirtschaftsverwaltungen der Bundesrepublik Deutschland. Eine besondere Unterstutzung erfährt die Implementierung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und das damit verbundene Datenmanagement und Berichtswesen. Zu diesem Zweck werden Daten im „WasserBLIcK“ durch eine Zugangskennung geschützt. Der Zugang zum Extranet der Wasserwirtschaftverwaltungen (WWV-intern) ist erst nach Registrierung am System möglich. Darüber hinaus haben Vertreter der Wasserwirtschaft und wasserwirtschaftlich interessierte Personen und Gruppen die Möglichkeit den Service der Plattform zu nutzen. Zum Teil sind Informationen damit öffentlich zugänglich. Das Informationsangebot in der Plattform wird ausschließlich von außen bereitgestellt. Weder die Beiträge aus den Verwaltungen noch die Beiträge aus der Kreisen der interessierten Öffentlichkeit werden an zentraler Stelle redaktionell bearbeitet.

EU-Badegewässer

Die Berliner Badegewässerverordnung regelt, in welchen Gewässern und mit welchen Einschränkungen das Baden in Berlin erlaubt ist. In Umsetzung der EU-Badegewässer-Richtlinie bestimmt die für die Wasserwirtschaft zuständige Senatsverwaltung vor Beginn jeder Badesaison diejenigen Badegewässer, deren Qualität nach den Vorgaben der Berliner Badegewässerverordnung kurz vor und während der Badesaison (15. Mai bis 15. September eines jeden Jahres) überwacht wird. Sie veröffentlicht diese im Amtsblatt für Berlin und auf den eigenen Internetseiten. Aktuelle Informationen zur Badegewässerqualität finden sich auf der Internetseite des Landesamtes für Gesundheit und Soziales . Nachfolgend wird die Aufstellung der für die Badesaison 2026 qualitätsüberwachten Badegewässer bekannt gegeben. Das Baden in den Gewässern erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. DEBE_PR_0001: Strandbad Jungfernheide DEBE_PR_0024: Strandbad Halensee DEBE_PR_0030: Unterhavel, Grunewaldturm DEBE_PR_0038: Teufelssee DEBE_PR_0003: Seebad Friedrichshagen DEBE_PR_0004: Strandbad Müggelsee DEBE_PR_0005: Kleiner Müggelsee DEBE_PR_0006: Zeuthener See, Schmöckwitz DEBE_PR_0007: Langer See, Bammelecke DEBE_PR_0008: Strandbad Grünau DEBE_PR_0009: Strandbad Wendenschloss DEBE_PR_0039: Seddinsee DEBE_PR_0027: Dämeritzsee DEBE_PR_0028: Flussbad Gartenstraße DEBE_PR_0029: Große Krampe DEBE_PR_0011: Strandbad Tegeler See DEBE_PR_0012: Tegeler See, Saatwinkel DEBE_PR_0013: Strandbad Lübars DEBE_PR_0031: Freibad Heiligensee DEBE_PR_0034: Oberhavel, Sandhauser Straße DEBE_PR_0035: Tegeler See, gegenüber Reiswerder DEBE_PR_0036: Tegeler See, gegenüber Scharfenberg DEBE_PR_0037: Tegeler See, Reiherwerder DEBE_PR_0019: Flughafensee, Badestelle DEBE_PR_0026: Unterhavel, Breitehorn DEBE_PR_0020: Groß-Glienicker See, nördlich DEBE_PR_0021: Groß-Glienicker See, südlich DEBE_PR_0014: Oberhavel, Bürgerablage DEBE_PR_0015: Unterhavel, Kleine Badewiese DEBE_PR_0022: Schlachtensee DEBE_PR_0023: Krumme Lanke DEBE_PR_0025: Unterhavel, Alter Hof DEBE_PR_0032: Unterhavel, Lieper Bucht DEBE_PR_0033: Unterhavel, Radfahrerwiese DEBE_PR_0017: Unterhavel, Große Steinlanke DEBE_PR_0018: Strandbad Wannsee DEBE_PR_0016: Strandbad Plötzensee DEBE_PR_0002: Strandbad Orankesee DEBE_PR_0010: Strandbad Weißensee Stand: Februar 2026 Im Rahmen der Erstellung, Überprüfung und Aktualisierung der Badegewässerliste besteht für die betroffene Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich zu beteiligen. Vorschläge und Bemerkungen zu den ausgewiesenen Badegewässern richten Sie bitte per E-Mail an: cornelia.albers@senmvku.berlin.de .

Badegewässer (Daten) Hamburg

Fachliche Beschreibung: Darstellung der Badegewässer und ihrer Überwachungsmessstellen im Internet. Organisatorische Rahmenbedingungen: Die EG-Badegewässerrichtlinie (2006/7/EG vom 15. Februar 2006) gibt die Anforderungen an die Überwachung und Einstufung der Qualität von Badegewässern, die Bewirtschaftung hinsichtlich der Qualität der Badegewässer sowie die Information der Öffentlichkeit über die Badegewässerqualität vor. Zur rechtlichen Umsetzung dieser EG-Richtlinie hat die Stadt Hamburg am 26. Februar 2008 die "Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer" erlassen. In dieser Verordnung sind insbesondere die Qualitätskriterien und Grenzwerte festgelegt, die während der Badesaison regelmäßig überwacht werden. Die Untersuchungsergebnisse der Badegewässer sind gegenüber der EU-Kommission berichtspflichtig und werden jährlich von dort abgefordert. Die Ergebnisse aller in der EU ausgewiesenen Badegewässer werden auf den Internetseiten der Europäischen Umweltagentur (EEA) veröffentlicht. Die Überwachungsergebnisse der in Hamburg ausgewiesenen Badegewässer werden während der Badesaison kontinuierlich im Internet veröffentlicht. (s. Verweise) Die Daten werden auch hier als WMS-Darstellungsdienst und WFS-Downloaddienst bereitgestellt.

Bathing Water Directive - Status of bathing water

The EU Bathing Waters Directive requires Member States to identify popular bathing places in fresh and coastal waters and monitor them for indicators of microbiological pollution (and other substances) throughout the bathing season which runs from May to September

WISE WFD Protected Areas under the Water Framework Directive

The WISE WFD protected areas data set contains the location of areas which have been designated as requiring special protection of their surface water and groundwater, or for the conservation of habitats and species directly depending on water, including economically significant aquatic species (e.g. shellfish). According to the Article 6 of the Water Framework Directive (WFD, Directive 2000/60/EC), Member States shall ensure the establishment of a register of all areas lying within each River Basin District which have been designated as requiring special protection under specific Community legislation for the protection of their surface water and groundwater, or for the conservation of habitats and species directly depending on water, including the protection of Natura 2000 sites and economically significant aquatic species (e.g. shellfish).

WFS Badegewässer

Web Feature Service (WFS) mit den Badegewässern in Hamburg. Organisatorische Rahmenbedingungen: Die EG-Badegewässerrichtlinie (2006/7/EG vom 15. Februar 2006) gibt die Anforderungen an die Überwachung und Einstufung der Qualität von Badegewässern, die Bewirtschaftung hinsichtlich der Qualität der Badegewässer sowie die Information der Öffentlichkeit über die Badegewässerqualität vor. Zur rechtlichen Umsetzung dieser EG-Richtlinie hat die Stadt Hamburg am 26. Februar 2008 die "Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer" erlassen. In dieser Verordnung sind insbesondere die Qualitätskriterien und Grenzwerte festgelegt, die während der Badesaison regelmäßig überwacht werden. Die Untersuchungsergebnisse der Badegewässer sind gegenüber der EU-Kommission berichtspflichtig und werden jährlich von dort abgefordert. Die Ergebnisse aller in der EU ausgewiesenen Badegewässer werden auf den Internetseiten der Europäischen Umweltagentur (EEA) veröffentlicht. Die Überwachungsergebnisse der in Hamburg ausgewiesenen Badegewässer werden während der Badesaison kontinuierlich im Internet veröffentlicht. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

BfG INSPIRE Download Service Area management / restriction / regulation zones and reporting units

Der Metadatensatz beschreibt den Atom Feed zum Download Service des INSPIRE Annex- Thema III "Bewirtschaftungsgebiete, Schutzgebiete, geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten". Die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) verwaltet im Auftrag der Wasserwirtschaftsverwaltungen in Deutschland im nationalen Berichtsportal Wasser (WasserBLIcK) die Daten der Berichterstattung zu diversen wasserbezogenen EG-Umweltrichtlinien. Auf Basis dieser Datengrundlage stellt die BfG in Abstimmung mit der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) ausgewählte Karten- und Datendienste bereit. Die hier bereitgestellten Dienste basieren auf national flächendeckend homogenisierten Datenbeständen. Andere administrative Ebenen in Deutschland (Land, Bezirk, Kreis, Kommune) stellen gegebenenfalls zu diesem Thema Dienste in einer höheren räumlichen und zeitlichen Auflösung bereit.

Ausgezeichnete Wasserqualität an 103 ausgewiesenen Badestellen in Nordrhein-Westfalen

Darauf weisen das Umweltministerium und das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen hin. In Nordrhein-Westfalen gibt es 86 ausgewiesene EU-Badegewässer mit 116 Badestellen, an denen während der Badesaison regelmäßig Untersuchungen der Wasserqualität stattfinden. An 103 Badestellen in Nordrhein-Westfalen erhielt die Wasserqualität im Jahr 2025 eine ausgezeichnete Bewertung.  Das entspricht den guten Werten der Vorjahre. Von „gut“ zu „ausgezeichnet“ hat sich die Bewertung der Badestellen am Bettenkamper Meer, Badesee Kapusch Hückelhoven, Aasee und Drilandsee verändert. Erstmals bewertet wurden die Badestelle an der Rurtalsperre Schwammenauel („ausgezeichnet“), dem Rather See („ausgezeichnet“) und die Schwimmstelle Mülheim an der Ruhr („gut“). 7 Badestellen erhielten die Bewertung „gut“. Wie im Vorjahr waren die Badestellen am Millinger Meer in Rees, am Barmener See in Jülich, die Badestelle DLRG Lingesetalsperre in Marienheide und die Flussbadestelle Seaside Beach/Baldeneysee darunter. Hinzu kamen die Badestellen am Eiserbachsee und Lago Laprello, bei denen sich die Bewertung von „ausgezeichnet“ zu „gut“ geändert hat, sowie die erstmals bewertete Schwimmstelle Mülheim an der Ruhr.  Die Flussbadestelle Ruhrwiesen Linden Dahlhausen wurde wie im Vorjahr  mit „ausreichend“ bewertet. Am Horstmarer See in Lünen erhielt die Wasserqualität hauptsächlich aufgrund einer einmalig auffälligen Probenahme im Jahr 2022 das Prädikat „ausreichend“. Die Qualität eines Badegewässers wird in der Regel anhand von mindestens 16 Messwerten aus den zurückliegenden vier Jahren beurteilt. Für folgende Gewässer lag diese Datenreihe noch nicht vor, weshalb noch keine Bewertung erfolgte: Der Esmecke-Stausee (Einbergsee) und die zwei Badestellen am Fühlinger See sind in 2024 hinzugekommen und wurden noch nicht bewertet. Der in 2025 neu als EU-Badegewässer gemeldete Heidweiher wurde ebenfalls noch nicht bewertet. Mit der EU-Badegewässer-Richtlinie (2006/7/EG) hat die Europäische Union einen flächendeckenden Schutz für das Baden in Binnen- und Küstengewässern eingeführt. Die Gesundheitsämter nehmen während der Badesaison grundsätzlich mindestens alle vier Wochen Wasserproben zur Analyse. Geprüft wird unter anderem das Auftreten der Darmbakterien Intestinale Enterokokken und Escherichia coli, welche als Indikatoren dienen und auf Verschmutzungen hinweisen. Eine interaktive Bewertungskarte und aktuelle Bewertungen zur Badegewässerqualität können unter https://www-lanuk-fis.nrw.de/badegewaesser/ eingesehen werden. An EU-Badegewässern, die an einem Fließgewässer wie der Ruhr liegen, sprechen die Betreiber zudem ab bestimmten Niederschlagswerten mit erhöhter Gefahr für Wasserverunreinigungen vorsorglich Badeverbote aus, die erst nach Beprobung und Freigabe durch das Gesundheitsamt wieder aufgehoben werden. Es wird empfohlen, an den vielen ausgezeichneten und gut bewerteten EU-Badestellen in Nordrhein-Westfalen baden zu gehen, da bei anderen Badestellen keine regelmäßige Begutachtung der hygienischen Wasserqualität durch die Gesundheitsämter erfolgt. Bei schlechter hygienischer Wasserqualität und hoher fäkaler Belastung – also insbesondere bei abwasserbeeinflussten Fließgewässern – ist auch die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass Krankheitserreger und auch antibiotikaresistente Bakterien vorkommen. Der Rhein und die Schifffahrtskanäle gehören nicht zu den Badegewässern. Vom Baden an solchen Wasserstraßen wird strengstens abgeraten. Die Strömungen, die durch die Sogwirkung der Schiffe noch verstärkt werden, sind lebensgefährlich! Aufgrund immer wieder auftretender Unfälle, teilweise mit tödlichem Ausgang, wurde in 2025 das Baden am Rhein z. B. auf Kölner und Düsseldorfer Stadtgebiet von den zuständigen Behörden verboten. Überblick über alle Badegewässer und deren Wasserqualität: https://db.badegewaesser.nrw.de/badegewaesser-nrw/ Über die Spalte "Messstelle" können Sie die die einzelnen Messergebnisse einer Badestelle einsehen. Dort werden auch die Messwerte der neu hinzugekommenen Badestellen veröffentlicht. zurück

Badesaison startet: Fast überall die Note 1 für Badegewässer im Land

Magdeburg. Sachsen-Anhalt startet offiziell am 15. Mai in die Badesaison. Die Qualität der insgesamt 69 öffentlich ausgewiesenen Badegewässer im Land bleibt auf Spitzenniveau. Fast 90 Prozent (61 Gewässer) erhielten die bestmögliche Einstufung „ausgezeichnet“. Die ersten Wasserproben, die vor Saisonstart durch die Gesundheitsämter entnommen wurden, wiesen keinerlei Beanstandungen auf.  Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne: „Der Großteil der ausgewiesenen Badeseen in unserem Land kann mit einer ausgezeichneten Wasserqualität aufwarten. Damit steht einem ungetrübten Badespaß nichts im Weg.“ Für den Wolmirslebener Schachtsee (Salzlandkreis) und das Strandbad Reinsdorf (Landkreis Wittenberg) wurde die Einstufung „gut“ und für den Süßen See in Aseleben (Mansfeld-Südharz) die Einstufung „ausreichend“ vergeben. Insgesamt fünf Gewässer haben keine Einstufung erhalten, werden aber ebenfalls überwacht. Dabei handelt es sich um den 2025 wiedereröffneten Pappel-Beach Naturpark & Strandbar (Saalekreis) und die dieses Jahr neu ausgewiesenen Badegewässer Froser See und Kleiner Waldsee Plötzky (beide Salzlandkreis). Das Baden ist möglich, eine reguläre Einstufung erfolgt nach vier Badesaisons. Das Neptunbad Helbra (Mansfeld-Südharz) wird aufgrund von Baumaßnahmen voraussichtlich in der gesamten Saison 2026 geschlossen bleiben. Sowohl das Strandbad Kretzschau (Burgenlandkreis) als auch der Bergsee Güntersberge (Landkreis Harz) wurden als Badegewässer abgemeldet, da sie für Badende nicht mehr zugänglich sind. Die Badegewässer Neustädter See (Landeshauptstadt Magdeburg) und Badesee Klietz (Landkreis Stendal) weisen nach ergriffenen Sanierungsmaßnahmen, die infolge einer Einstufung „mangelhaft“ notwendig wurden, den Status „Veränderung“ aus. Das Baden ist möglich, eine erneute Einstufung erfolgt ebenfalls nach vier Badesaisons. Die aktuelle Liste der überwachten Badegewässer sowie alle Einstufungen der Badesaisons 2023, 2024 und 2025 und weitere Informationen sind abrufbar unter: www.badesee-sachsen-anhalt.de . Zusätzlich steht die interaktive Badegewässerkarte beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation (LVermGeo) zur Verfügung, in der für jedes Badegewässer neben der Qualitätseinstufung des Vorjahres und dem Ergebnis der jeweils letzten Messung der Überwachungsparameter auch aktuelle Meldungen zu Badeverboten oder Warnungen vor Blaualgenmassenentwicklungen dargestellt werden. Während der Saison, die offiziell bis zum 15. September dauert, werden die Gewässer durch die Gesundheitsämter monatlich kontrolliert. Neben der Entnahme und Analyse von Wasserproben finden auch Ortsbesichtigungen statt, bei denen unter anderem die Sichttiefe bestimmt sowie auf mögliche Verschmutzungen oder Algenmassenentwicklungen geachtet wird. Empfohlen wird, zum Baden in natürlichen Gewässern allein die in der Karte ausgewiesenen Badestellen zu nutzen. Andere Gewässer wie beispielsweise Kiesseen, Baggerlöcher oder kleinere Teiche werden nicht regelmäßig überwacht. Ministerin Grimm-Benne dankt den Betreibern der Badestellen sowie den Beschäftigten in den Gesundheitsämtern und im Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) für deren Engagement zur Absicherung der Saison. An die Badegäste appelliert sie: „Helfen Sie mit, dass die Wasserqualität erhalten und die Badestellen sauber bleiben. Lassen Sie keine Abfälle am Strand zurück, um die Natur zu schonen und allen Gästen ein erfrischendes Badevergnügen zu ermöglichen.“ Hintergrund: Grundlage für die Badegewässerüberwachung ist die Badegewässerverordnung des Landes Sachsen-Anhalt, welche die Vorgaben aus der EU-Badegewässerrichtlinie rechtlich umsetzt. Der Überwachungsschwerpunkt wird auf eine aktive Bewirtschaftung der Badegewässer gelegt: Zum einen wird die Wasserqualität durch die Bestimmung der zwei mikrobiologischen Parameter Intestinale Enterokokken und Escherichia coli überprüft. Sie sind Indikatoren für eine fäkale Verunreinigung im Badegewässer, die krankheitserregend sein kann. Zum anderen erfolgt durch die Erstellung eines sogenannten Badegewässerprofils eine Bestandsaufnahme aller möglichen Verschmutzungsquellen für jedes Badegewässer. Daraus können geeignete Sanierungsmaßnahmen abgeleitet sowie spezielle Hinweise für die Badenden entnommen werden. Vor Ort erfolgt auch die Kontrolle der Sichttiefe und auf Verunreinigungen, wie z. B. teerhaltige Rückstände, Glas, Plastik, Gummi oder andere Abfälle. Badegewässer, bei denen mit dem Auftreten von Blaualgen zu rechnen ist, werden auch dahingehend überwacht. Die aktuelle Einstufung des Badegewässers hängt zusammen mit einer allgemeinen Beschreibung des Badegewässers vor Ort aus. Impressum: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4608 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de

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