Das Projekt "Moeglichkeiten der VOC-Emissionsminderung im Handwerk" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH durchgeführt. Ziel des Projekts ist die Erarbeitung von Grundlagen zur Einschaetzung und Beurteilung insbesondere von produktbezogenen Massnahmen zur Minderung von VOC-Emissionen in Industrie und Handwerk. Auch nach Umsetzung der zukuenftigen EU-Richtlinie ueber die Begrenzung von Emissionen organischer Verbindungen in bestimmten Industrieanlagen (EU-Loesemittelrichtlinie) in nationales Recht verbleibt ein Bereich ungeregelt, der wesentlichen Anteil an den VOC-Emissionen aus dem Bereich der Loesemittelverwendung hat: Kleinanlagen unterhalb der Mengenschwelle der EU-Loesemittelrichtlinie sowie die Anwendung loesemittelhaltiger Produkte durch Handwerk und Verbraucher. Die Emissionen aus der Lackanwendung als Beispiel teilen sich zur Zeit zu 20 Prozent auf grosse, nach TA Luft genehmigungsbeduerftige Anlagen (Loesemittelverbrauch von 25 kg/h und mehr) und zu etwa 80 Prozent auf kleinere Anlagen sowie den Maler- und Heimwerkerbereich auf. Daher sind auch nach Umsetzung der zukuenftigen EU-Loesemittelrichtlinie, deren Mengenschwelle des Loesemittelverbrauchs fuer die meisten betroffenen Anlagenarten zwischen 5 und 25 t/a betraegt, weitergehende Anstrengungen zur Minderung von VOC-Emissionen als Vorlaeuferstoffe fuer die Bildung bodennahen Ozons notwendig, um den in der 22. BImSchV aus Gruenden des Gesundheitsschutzes festgelegten Schwellenwert von 110 myg/m3 Ozon (als 8 Std.-Mittelwert) zu erreichen, insbesondere in den Faellen, in denen eigenverantwortliche Massnahmen der Wirtschaft nicht greifen, werden weitreichende produktorientierte Regelungen notwendig sein. Das Vorhaben soll hierfuer die Grundlagen liefern.
Das Projekt "Entwurf eines Konzeptes für die bodenschutzbezogene Risiko- und Gefahrenbewertung und die Ableitung entsprechender Schwellenwerte und Umweltqualitätsstandards für den Betrieb und die Verwahrung von Carbon Capture and Storage (CCS)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe durchgeführt. Ausgangslage / Zielstellung / Methodik des Vorhabens: Gesicherte Aussagen über die Wirkung eines realen CO2 Stromes mit seinen Inhaltsstoffen auf Boden und Bodenorganismen in den verschiedenen Tiefenhorizonten sind derzeit nicht möglich, insbesondere dann, wenn die Emissionen aus den untertänigen Speichern eine noch zu definierende Geringfügigkeitsschwelle übersteigen. Hierfür sind mediale Anforderungen aus der Sicht des Bodenschutzes zu benennen, um eine umweltgerechte Anwendung der Technologie zu gewährleisten. Neben dem Fehlen eines geeigneten und ganzheitlichen Verfahrenskonzeptes zur Leckageprognose sowie die hierfür geeigneten Monitoringinstrumente existiert bislang keine fachlich fundierte und geeignete Methodik zur Gefährdungsabschätzung von CCS für das Schutzgut Boden. In diese Betrachtung sind lokale bodenbezogenen Wirkungen einzubeziehen:- Auswirkungen von aufsteigendem CO2 auf die im Untergrund anstehenden geologischen Formationen und Unter- und Oberböden sowie mögliche toxische Wirkungen auf Bodenorganismen und Pflanzen mit Folgewirkungen auf weitere Bodenfunktionen - Wirkungen aus gelöstem CO2 in Grund-, Kapillar- und Sickerwasser auf den Bodenzustand - Folgewirkungen durch Freisetzung von schädlichen Beimengungen im realen CO2-Strom Mit dem Vorhaben ist ein praktikables Konzept für die Risiko- und Gefahrenbewertung zu entwerfen und konkrete bodenbezogene Schwellenwerte und Umweltqualitätsstandards für den Betrieb und die Verwahrung von CCS abzuleiten.
Das Projekt "Charakterisierung der mit Natriumpyrophosphat löslichen organischen Bodensusbstanz mittels FT-IR" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung (ZALF) e.V., Institut für Bodenlandschaftsforschung durchgeführt. Zusammensetzung und Menge der organischen Bodensubstanz (OBS) werden durch die Landnutzungsform beeinflußt. Die OBS läßt sich nach ihrer Abbaubarkeit und nach ihrer Löslichkeit in verschiedene Pools einteilen. So kann die wasserlösliche organische Bodensubstanz (DOM) als Maßzahl für die abbaubare OBS herangezogen werden. Mit Natriumpyrophosphat-Lösung als Extraktionsmittel läßt sich ein weit größerer Anteil der OBS erfassen, da der stabilisierende Bindungsfaktor zwischen OBS und Bodenmineralen entfernt wird. Extrahiert man zuerst mit Wasser und anschließend mit Natriumpyrophosphat-Lösung, erhält man im letzten Schritt den schwer abbaubaren OBS-Anteil. Über die funktionelle Zusammensetzung der organischen Substanz dieser Pools und deren Abhängigkeit von Landnutzungsformen ist relativ wenig bekannt. Ziel der geplanten Untersuchung ist es, den Pool der löslichen abbaubaren und schwer abbaubaren OBS zu quantifizieren und deren funktionelle Zusammensetzung mittels FT-IR Spektroskopie zu erfassen. Die so gewonnenen Daten sollen der Validierung von Soil Organic Matter Turnover modellen (z.B. Roth 23.6) dienen und die im Modell berechneten Pools um einen qualitativen Term ergänzen. In Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsgruppen sollen im DFG-Schwerpunktprogramm 1090: ;Böden als Quelle und Senke für CO2 die Pools der löslichen abbaubaren und schwer schwer löslichen, schwer abbaubaren organischen Bodensubstanz (OBS) quantifiziert, die funktionelle Zusammensetzung dieser Pools mittels FT-IR Spektroskopie erfasst und Abbaubarkeit der erhaltenen Extrakte überprüft werden, um Mechanismen, die zur Stabilisierung der OBS führen, aufzuklären.
Das Projekt "Ermittlung von Geruchsschwellen bei Rinderstaellen und Neufestlegung von Geruchsaequivalenzfaktoren" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Hohenheim, Institut für Agrartechnik, Fachgebiet Verfahrenstechnik in der Tierproduktion und landwirtschaftlichen Bauwesen durchgeführt. Aus Tierstaellen emittierende Gerueche koennen mitunter eine Belaestigung fuer benachbarte Anwohner darstellen. Zur Berechnung des einzuhaltenden Mindestabstandes von Stallanlagen zur naechsten Wohnbebauung werden Abstandsregelungen wie die TA-Luft, die VDI-Richtlinien Emissionsminderung in der Tierhaltung VDI 3471 (Schwein) und VDI 3472 (Huhn) herangezogen. Um den Gruendruck der VDI-Richtlinie 3473 zu modifizieren, ist die Ermittlung der tatsaechlichen Geruchsschwellen mit Hilfe von Fahnenbegehungen notwendig. Anhand von repraesentativen Fahnenbegehungen nach der VDI-Richtlinie 3940 (Bestimmung der Geruchsstoffimmissionen durch Begehungen) zu ueberpruefen war, ob die in der VDI-Richtlinie 3473 angefuehrten Mindestabstaende auf dem dort beschriebenen Niveau belassen werden koennen. Fuer die Durchfuehrung der Fahnenbegehungen wurden zunaechst insgesamt 12 Betriebe in fuer Baden-Wuerttemberg typischen Betriebsgroessen ausgewaehlt. Pro Betrieb waren zunaechst 13 Begehungen fuer eine repraesentative Ermittlung der Geruchsschwellenentfernung in der Sommer- und der Wintersituation vorgesehen. Die Ergebnisse der Fahnenbegehungen lassen sich in den folgenden Punkten zusammenfassen: 1.) Auf der Ebene der ermittelten Geruchsschwellenabstaende werden die von der VDI Richtlinie 3473 abgeleiteten Mindestabstaende um ca. 37 Prozent unterschritten. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit einer Ueberarbeitung. 2.) Die Beziehung zwischen Geruchsschwellenabstand und Tierlebendmasse ist enger als zur geruchsbezogenen Tierlebendmasse; eine Ueberarbeitung der Geruchsaequivalenzfaktoren der VDI-Richtlinie 3473 ist notwendig. 3.) Die in der VDI-Richtlinie 3473 angewendete Kurvenform kann auch im Bereich der Bagatellgrenze Anwendung finden, wenn auch auf einem wesentlich niedrigeren Niveau. Darueber hinaus wird empfohlen eine Klaerung bzgl. des Begriffs der Geruchs- bzw. Erkennungsschwelle vorzunehmen. Auch hat sich bei den Begehungen gezeigt, dass das in der VDI 3473 angewendete Punktesystem fuer die notwendige Differenzierung der Formen der Rinderhaltung nicht ausreicht.
Das Projekt "Relevante Faktoren der Akzeptanz von Natur- und Landschaftsschutzmassnahmen: Ergebnisse qualitativer Fallstudien" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft durchgeführt. Bei der Planung und insbesondere bei der Umsetzung von Natur- und Landschaftsschutzmassnahmen treten auch in der Schweiz Schwierigkeiten auf. Obwohl Natur- und Landschaftsschutz grundsätzlich in der Bevölkerung verankert scheint, regt sich bei den Betroffenen Widerstand gegen die Realisierung von Schutzmassnahmen. Zwischen dem Wunsch nach Naturschutz und der Akzeptanz entsprechender Massnahmen besteht somit eine Diskrepanz. Ziel dieses Projektes war es, Faktoren zu eruieren, welche sich fördernd oder hemmend auf die Akzeptanz von Schutzmassnahmen auswirken. Zur Beantwortung dieser Frage wurden qualitativen Methoden angewendet. Die Daten wurden anhand von problemzentrierten Leitfadeninterviews erhoben. In fünf Fallbeispielen wurden insgesamt 22 Personen befragt, welche von Schutzmassnahmen direkt betroffen sind. Dabei handelt es sich vorwiegend um Landwirte, aber auch um Vertreter aus der Tourismusbranche. Die in den Interviews erhobenen Daten wurden in Anlehnung an die Grounded Theory ausgewertet. In die Analyse wurden auch verschiedene Theorieansätze - Kommunikationstheorien und die Theorie der psychologischen Reaktanz - miteinbezogen, deren Verwendung zu einem tieferen Verständnis der Daten führte. Insbesondere die Theorie der psychologischen Reaktanz erwies sich als geeignet, um Zusammenhänge besser interpretieren zu können. Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, dass es nicht einen einzigen relevanten Faktor gibt, sondern ganz unterschiedliche Faktoren eine Rolle für die Erhöhung der Akzeptanz spielen. Relevant sind Faktoren wie z.B. das Erkennen von Wahrnehmungsdifferenzen oder die Veränderung der Informationsvermittlung. Durch die Berücksichtigung der eruierten Faktoren im Planungs- und Umsetzungsprozess wird die Überwindung der oben genannten Diskrepanz angestrebt.