Alle Daten sind Rohdaten ohne Gewähr. Das Land Schleswig-Holstein übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der dargestellten Informationen. Haftungsansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen. [Informationen zum Pegel](https://hsi-sh.de/pegel/pegel.html?mstnr=114526) Der Datensatz enthält folgende Felder * **Zeit** im Format `dd.MM.yyyy HH:mm:ss` * **Wasserstand** in cm * **Status** Angabe "1" bedeutet qualitätsgesichert, "0" bedeutet nicht qualitätsgesichert Zeichensatz ist ISO-8859-1, Spaltentrenner ist Semikolon.
BPlan 007 1. Änderung (Urplan vollständig überplant) Westerholt, Baggersee im originären Datenformat
WMS zum Bebauungsplan 007 1. Änderung (Urplan vollständig überplant) Westerholt, Baggersee der Gemeinde Wardenburg im originären Datenformat
Die Dachser J. GmbH & Co. KG, 86842 Türkheim, beantragte mit Schreiben vom 14.10.2024 und dazu eingereichten Unterlagen vom 26.09.2024 (Stand vom 06.12.2024) die Plangenehmigung für die Nasskiesausbeute zur Herstellung eines Baggersees auf den Grundstücken Fl.Nrn. 301, 302, 303, 304 und 305 der Gemarkung Oberrammingen.
Die Firma Hacker Bau, 86865 Markt Wald - Schnerzhofen, beantragte mit Schreiben vom 06.08.2024 und dazu eingereichten Unterlagen vom 27.09.2024 die Plangenehmigung für die Nasskiesausbeute zur Herstellung eines Baggersees auf den Grundstücken Fl.Nrn. 319 und 320 der Gemarkung Oberrammingen.
Der Unternehmer stellte beim Bergamt Stralsund den Antrag auf 7. Planänderung für den Kiessandtagebau Pinnow Süd. Mit der 7. Planänderung beabsichtigt der Unternehmer insbesondere die Erweiterung der Rohstoffgewinnung im Trocken- und Nassabbau um ca. 32 ha, die Herstellung eines Gewässers mit einer offenen Wasserfläche von voraussichtlich ca. 29 ha, die Wiedereinspülung von tagebaueigenen Überschusssanden und Sedimenten in den entstehenden Baggersee und die Verlängerung der Laufzeit der bergrechtlichen Planfeststellung Pinnow Süd bis zum 31.12.2039.
Länge: 17 Kilometer Start: Treptower Park (Schiffsanleger), ÖPNV: S-Bahnhof Treptower Park Ziel: Mahlsdorf, Hönower Straße, ÖPNV: Regional- und S-Bahnhof Mahlsdorf Der Weg verbindet folgende Landschaftsräume, Grünflächen und sehenswerte Orte miteinander (Auswahl): Treptower Park – Spree – Rummelsburger Bucht – Gleisanlagen am Betriebsbahnhof Rummelsburg – Grünflächen am Hönower Weg – Tierpark Berlin – Biesdorfer Baggersee – Schlosspark Biesdorf – Wuhletal – Alt-Kaulsdorf – Landschaftsschutzgebiet „Kaulsdorfer Seen“ – Landschaftsschutzgebiet „Barnimhang“ mit Berliner Balkon – Gutspark Mahlsdorf Wegverlauf als Download: GPX-Datei – KML-Datei – PDF-Datei Der Kaulsdorfer Weg führt auf seinen 17 km von Treptow nach Mahlsdorf größtenteils durch grüne Siedlungen. Er beginnt am Treptower Park – einer von vier Berliner Parkanlagen, die aus dem 19. Jahrhundert erhalten geblieben sind. Nach mehreren Grünzügen entlang von Bahngleisen zwischen Friedrichsfelde und Karlshorst erreicht man den Tierpark Berlin den größten Landschaftstierpark Europas. Der weitere Verlauf des Weges führt zum Biesdorfer Baggersee und bald darauf zum Schlosspark Biesdorf mit Parkbühne. Das Schloss Biesdorf und sein Park gelten als besonders wertvolles Ensemble der Bau- und Gartenkunst des 19. Jahrhunderts. Kurz dahinter quert man das Wuhletal, das sich am Fuße der Biesdorfer Höhe erstreckt. Nach dem alten Dorfkern von Kaulsdorf gelangt man zum Landschaftsschutzgebiet „Barnimhang“ – auch als Berliner Balkon genannt. Von hier aus hat man einen fantastischen Weitblick über die Kaulsdorfer Seen – bei gutem Wetter sogar bis zu den Müggelbergen. Zudem erhält man einen Blick auf das größte zusammenhängende Einfamilienhausgebiet Berlins. Dann führt der Weg am Landschaftspark des Gutshauses Mahlsdorf vorbei, in dem sich ein Gründerzeitmuseum befindet. Schließlich erreicht man den S-Bahnhof Mahlsdorf, wo der Kaulsdorfer Weg endet.
Die Firma Geser GmbH, Rosenhofer Straße 25, 93098 Mintraching, beabsichtigt, einen Teil der noch vorhandenen Kiesressourcen im bestehenden Baggersee auf dem Grundstück Fl.Nr. 263 Gemarkung Oberachdorf auszubeuten und im Zuge der Rekultivierungsmaßnahmen die vorbeifließende Wiesent durch den Weiher umzuleiten. Das Vorhaben befindet sich im Hochwasserschutzgebiet; der bestehende Weiher ist im Norden und Süden von Deichen umschlossen. Im Westen befindet sich ein weiterer, im Norden, Westen und Süden von Deichen umschlossener Kiesweiher; daran anschließend befindet sich das Wasserschutzgebiet „Giffa“. Im Osten verläuft, von Norden kommend, die Wiesent (Gewässer 2. Ordnung). Die beiden Weiher sind als Biotop kartiert („Kiesweiher westlich Oberachdorf“). Die Firma Geser plant, ca. 60 % des noch vorhandenen Kieses mittels Langstielbagger abzubauen, indem auf einer Fläche von ca. 18.000 m² die vorhandene Gewässersohle (ca. 320m ü.NN) bis zur grundwasserstauenden Schicht (ca. 316 m ü.NN) vertieft wird. Das Abbauvolumen ist mit ca. 58.000 m³ angegeben, der verwertbare Rohstoff mit ca. 40.600 m³. Im Rahmen der Rekultivierung sollen der Weiher und die angrenzende Wiesent nach EU-WRRL umgestaltet werden, indem die Wiesent im Bereich des Weihers in diesen umgeleitet wird. Der anfallende Abraum soll genutzt werden, um die bestehenden Abbauböschungen abzuflachen und im Südwesten des Weihers Flachwasserzonen zu schaffen. Langfristig soll ein Großteil des Weihers natürlich verlanden; die Begrünung der Verlandungszonen soll durch natürliche Sukzession erfolgen.
Die Firma Brenner + Haas KG beantragt den Gewässerausbau zur Schaffung von zwei Grundwasserseen im Rahmen des Sandabbaus "Sandweihergebiet". Auf einer Fläche von ca. 7,6ha soll durch Nassbaggerung bis in 10m Tiefe Sand gewonnen werden. Durch die Offenlegung des Grundwassers entstehen Baggerseen. Durch Rekultivierungsmaßnahmen wird das Gelände nach Abschluss des Abbau Naturschutzzwecken dienen.
Die Firma Guggenberger GmbH beabsichtigt, den durch Kiesabbau auf den Grundstücken Fl.Nrn. 180 und 180/9 Gemarkung Rosenhof entstandenen Baggersee weitgehend zu verfüllen, und hat eine wasserrechtliche Plangenehmigung gemäß § 68 WHG beantragt. Nachdem der Kiesabbau auf der nun wieder zu verfüllenden Fläche seit geraumer Zeit beendet ist und die erteilte wasserrechtliche Erlaubnis bereits seit dem 31.12.2018 erloschen ist, muss die Verfüllung der entstandenen Wasserfläche mit Umlaufgraben nunmehr als (teilweise) Beseitigung bzw. wesentliche Umgestaltung des entstandenen Grundwassersees und damit als Gewässerausbau im Sinne des § 67 Abs. 2 WHG angesehen werden. Damit handelt es sich um eine Ausbaumaßnahme nach Nr. 13.18.1 der Anlage 1 zum UVPG.
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