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Fortführung und Erweiterung des Tagebaubetriebes „Baggersee Leiberstung“, Kieswerk Leiberstung GmbH & Co. KG, Gemarkung Leiberstung, Gemeinde Sinzheim, Landkreis Rastatt

Die Kieswerk Leiberstung GmbH & Co. KG betreibt auf der Gemarkung Leiberstung in der Gemeinde Sinzheim auf der Grundlage bergrechtlicher Zulassungen den Tagebaubetrieb „Baggersee Leiberstung“ zur Gewinnung von Quarzsand und Quarzkies im Nassabbauverfahren. Mit Schreiben vom 22.12.2022 beantragt die Kieswerk Leiberstung GmbH & Co. KG die Planfeststellung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans für die Fortführung des bestehenden Tagebaubetriebes „Baggersee Leiberstung“ und für die Erweiterung der Abbauflächen um 9,1 ha gegen Südwesten sowie für die zusätzliche Vertiefung des nordwestlichen Teils des bestehenden Baggersees. Der Antrag auf Planfeststellung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans schließt folgende Anträge mit ein: a) Antrag auf Genehmigung zum Bau einer Werksstraße gemäß § 57a Bundesberggesetz. b) Antrag auf Genehmigung zur Verlegung des Schmutzwasserkanals, der Telekomleitung, Frischwasserleitung, Datennetzleitung sowie zum Neubau eines Pumpwerks für den verlegten Schmutzwasserkanal gemäß § 49 Landesbauordnung. c) Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung für den Ausbau des Baggersees und für die Verlegung des Bannwaldgrabens gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz. d) Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser für betriebliche Zwecke gemäß § 12 Wasserhaushaltsgesetz. e) Antrag auf naturschutzrechtliche Genehmigung nach § 15 Bundnaturschutzgesetz i. V. m. § 17 Abs. 1 Bundnaturschutzgesetz. f) Antrag auf Ausnahme nach § 30 Abs. 3 Bundnaturschutzgesetz von den Verboten des § 30 Abs. 2 Bundnaturschutzgesetz für gesetzlich geschützte Biotope. g) Antrag auf Genehmigung für die dauerhafte Waldumwandlung von ca. 5.708 m² Wald gemäß § 9 Landeswaldgesetz. Die Zulassung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans bedarf nach § 52 Abs. 2a Bundesberggesetz der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens. Des Weiteren besteht für das Vorhaben nach § 6 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und § 57c BBergG i. V. m. § 1 Ziff. 1 b) aa) der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung berg-baulicher Vorhaben die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Das Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, Referat 97, Landesbergdirektion, ist zuständige Planfeststellungsbehörde. Es liegen folgende entscheidungserhebliche Berichte zum Vorhaben vor: Erläuterungsbericht zum Vorhaben, Bodenbewertung und Bodenschutzkonzept, Schalltechnische Untersuchung, Artenschutzrechtliche Verträglichkeitsstudie, Landschaftspflegerischer Begleitplan und Eingriffs- und Ausgleichsbewertung, Natura 2000-Verträglichkeitsstudie, Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie, Limnologisches Gutachten, Umweltverträglichkeitsprüfungsbericht Für dieses Planfeststellungsverfahren erfolgte bereits im Jahr 2023 eine Beteiligung der Öffentlichkeit mittels Bekanntmachung des Vorhabens und Auslegung des Antrages. Im Wege des Zulassungsverfahrens wurde die Änderung des Vorhabens notwendig. Die Änderung besteht darin, dass die Kieswerk Leiberstung GmbH & Co. KG von der zusätzlichen Vertiefung des nordwestlichen Teils des Baggersees absieht und dies nun nicht mehr Gegenstand des Antrages ist. Weiter umfasst die Planänderung einen Betrieb der Tagebaustätte von 20 Jahren anstatt der vorgesehenen 15 Jahre. Mit Schreiben von 31.07.2025 legt die Kieswerk Leiberstung GmbH & Co. KG den geänderten Antrag einschließlich der überarbeiteten Planunterlagen vor.

Limnologische Untersuchungen von Seen für die Förderung von Quarzsanden

Veranlassung: Die Förderung von Kiesen und Sanden in Kiesgruben oder Baggerseen hat eine drastische Veränderung des Landschaftsbildes zur Folge. Die Ausbildung neuer Seen- und Freizeitgebiete wird hierbei im Allgemeinen eher als positiver Effekt gewertet. Aufgrund des Förderbetriebs kann es jedoch zu Veränderungen der Wassergüte der betroffenen Oberflächengewässer und zu einer Beeinträchtigung des abstromigen Grundwassers kommen. Um mögliche zeitliche Veränderungen der Gewässergüte - etwa durch Freisetzung von Pflanzennährstoffen (Eutrophierung) - erfassen zu können, findet eine regelmäßige limnologische Überwachung zweier Baggerseen statt, die von der Quarzwerke Haltern GmbH für die Förderung von Sand genutzt werden. Parallel werden das zu- und abfließende Grundwasser an den beiden Seen untersucht, um eine Beeinflussung des unterirdischen Wassers durch die bis zu 30 m tiefen Seen erkennen und bewerten zu können. Diese Untersuchungen finden seit 1982 im zweijährigen Abstand statt. Vorgehen: Die Probennahmen erfolgen jeweils am Ende der Sommerperiode, wenn die Herbstzirkulation, die eine Vermischung des Wassers bis in tiefe Schichten bedingt, noch nicht eingesetzt hat. Zu diesem Zeitpunkt muss die Belastung der Seen saisonal bedingt als am höchsten eingeschätzt werden. Für die Beurteilung des limnologischen Zustandes der beiden Baggerseen und der Grundwasserbeschaffenheit in dem jeweils zu- und abfließenden Grundwasserstrom werden die in einer Tabelle aufgeführten Parameter bestimmt. Ergebnisse: Beide Baggerseen können aufgrund ihrer Nitrat- und Phosphatgehalte sowie der Planktondichte und -zusammensetzung als mesotrophe, wenig belastete Gewässer klassifiziert werden. Die Sprungschicht liegt etwa in 6-10 m Tiefe. Auch die tieferen Schichten im Hypolimnion der Seen weisen noch eine gute Versorgung mit Sauerstoff auf. Im See West ist es seit 1982 durch den Förderbetrieb sogar eher zu einer Erhöhung des Sauerstoffgehaltes im Hypolimnion gekommen. Qualitative Planktonanalysen weisen beide Gewässer als oligo- bis mesotoph (Gewässergüte II) aus. Das zulaufende Grundwasser für diesen See zeichnet sich durch einen niedrigen pH-Wert, hohe Nitratwerte und einen hohen Gehalt biologisch schwer abbaubarer Kohlenstoffverbindungen aus. Nach dem Durchtritt durch den See West liegen im ablaufenden Grundwasser dagegen verbesserte Bedingungen mit niedrigen DOC- und Nitratwerten vor. Hier treten jedoch zum Teil sehr niedrige Sauerstoffgehalte auf, was auf biologische Abbauprozesse während der Passage durch den See schließen lässt. Die Situation sowohl in den Baggerseen als auch im Grundwasserbereich kann trotz leichter Schwankungen im Nährstoff- und Sauerstoffgehalt seit Beginn der Messungen in den letzten Jahren als stabil angesehen werden. Teilweise hat sogar eine Verbesserung, insbesondere der Sauerstoffsituation in den Seen stattgefunden.

Badesaison startet: Fast überall die Note 1 für Badegewässer im Land

Magdeburg. Sachsen-Anhalt startet offiziell am 15. Mai in die Badesaison. Die Qualität der insgesamt 69 öffentlich ausgewiesenen Badegewässer im Land bleibt auf Spitzenniveau. Fast 90 Prozent (61 Gewässer) erhielten die bestmögliche Einstufung „ausgezeichnet“. Die ersten Wasserproben, die vor Saisonstart durch die Gesundheitsämter entnommen wurden, wiesen keinerlei Beanstandungen auf.  Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne: „Der Großteil der ausgewiesenen Badeseen in unserem Land kann mit einer ausgezeichneten Wasserqualität aufwarten. Damit steht einem ungetrübten Badespaß nichts im Weg.“ Für den Wolmirslebener Schachtsee (Salzlandkreis) und das Strandbad Reinsdorf (Landkreis Wittenberg) wurde die Einstufung „gut“ und für den Süßen See in Aseleben (Mansfeld-Südharz) die Einstufung „ausreichend“ vergeben. Insgesamt fünf Gewässer haben keine Einstufung erhalten, werden aber ebenfalls überwacht. Dabei handelt es sich um den 2025 wiedereröffneten Pappel-Beach Naturpark & Strandbar (Saalekreis) und die dieses Jahr neu ausgewiesenen Badegewässer Froser See und Kleiner Waldsee Plötzky (beide Salzlandkreis). Das Baden ist möglich, eine reguläre Einstufung erfolgt nach vier Badesaisons. Das Neptunbad Helbra (Mansfeld-Südharz) wird aufgrund von Baumaßnahmen voraussichtlich in der gesamten Saison 2026 geschlossen bleiben. Sowohl das Strandbad Kretzschau (Burgenlandkreis) als auch der Bergsee Güntersberge (Landkreis Harz) wurden als Badegewässer abgemeldet, da sie für Badende nicht mehr zugänglich sind. Die Badegewässer Neustädter See (Landeshauptstadt Magdeburg) und Badesee Klietz (Landkreis Stendal) weisen nach ergriffenen Sanierungsmaßnahmen, die infolge einer Einstufung „mangelhaft“ notwendig wurden, den Status „Veränderung“ aus. Das Baden ist möglich, eine erneute Einstufung erfolgt ebenfalls nach vier Badesaisons. Die aktuelle Liste der überwachten Badegewässer sowie alle Einstufungen der Badesaisons 2023, 2024 und 2025 und weitere Informationen sind abrufbar unter: www.badesee-sachsen-anhalt.de . Zusätzlich steht die interaktive Badegewässerkarte beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation (LVermGeo) zur Verfügung, in der für jedes Badegewässer neben der Qualitätseinstufung des Vorjahres und dem Ergebnis der jeweils letzten Messung der Überwachungsparameter auch aktuelle Meldungen zu Badeverboten oder Warnungen vor Blaualgenmassenentwicklungen dargestellt werden. Während der Saison, die offiziell bis zum 15. September dauert, werden die Gewässer durch die Gesundheitsämter monatlich kontrolliert. Neben der Entnahme und Analyse von Wasserproben finden auch Ortsbesichtigungen statt, bei denen unter anderem die Sichttiefe bestimmt sowie auf mögliche Verschmutzungen oder Algenmassenentwicklungen geachtet wird. Empfohlen wird, zum Baden in natürlichen Gewässern allein die in der Karte ausgewiesenen Badestellen zu nutzen. Andere Gewässer wie beispielsweise Kiesseen, Baggerlöcher oder kleinere Teiche werden nicht regelmäßig überwacht. Ministerin Grimm-Benne dankt den Betreibern der Badestellen sowie den Beschäftigten in den Gesundheitsämtern und im Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) für deren Engagement zur Absicherung der Saison. An die Badegäste appelliert sie: „Helfen Sie mit, dass die Wasserqualität erhalten und die Badestellen sauber bleiben. Lassen Sie keine Abfälle am Strand zurück, um die Natur zu schonen und allen Gästen ein erfrischendes Badevergnügen zu ermöglichen.“ Hintergrund: Grundlage für die Badegewässerüberwachung ist die Badegewässerverordnung des Landes Sachsen-Anhalt, welche die Vorgaben aus der EU-Badegewässerrichtlinie rechtlich umsetzt. Der Überwachungsschwerpunkt wird auf eine aktive Bewirtschaftung der Badegewässer gelegt: Zum einen wird die Wasserqualität durch die Bestimmung der zwei mikrobiologischen Parameter Intestinale Enterokokken und Escherichia coli überprüft. Sie sind Indikatoren für eine fäkale Verunreinigung im Badegewässer, die krankheitserregend sein kann. Zum anderen erfolgt durch die Erstellung eines sogenannten Badegewässerprofils eine Bestandsaufnahme aller möglichen Verschmutzungsquellen für jedes Badegewässer. Daraus können geeignete Sanierungsmaßnahmen abgeleitet sowie spezielle Hinweise für die Badenden entnommen werden. Vor Ort erfolgt auch die Kontrolle der Sichttiefe und auf Verunreinigungen, wie z. B. teerhaltige Rückstände, Glas, Plastik, Gummi oder andere Abfälle. Badegewässer, bei denen mit dem Auftreten von Blaualgen zu rechnen ist, werden auch dahingehend überwacht. Die aktuelle Einstufung des Badegewässers hängt zusammen mit einer allgemeinen Beschreibung des Badegewässers vor Ort aus. Impressum: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4608 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de

Christine Schneider: „EU bescheinigt zahlreichen rheinland-pfälzischen Badeseen sehr gute Wasserqualität“

Landesamt für Umwelt untersucht Wasserqualität in Badeseen in Rheinland-Pfalz / 3 Fälle von Blaualgen / Alle Ergebnisse werden laufend online aktualisiert „Angesichts der Wasserqualität steht einem Sprung in einen kühlen Badesee nichts im Weg. Fast allen 68 EU-Badeseen in Rheinland-Pfalz bescheinigt die EU eine „ausgezeichnete“ Wasserqualität. In diesem Jahr sind außerdem mit dem Pfarrwiesensee und dem Wammsee zwei neue Badeseen aus der Pfalz hinzugekommen“, sagt Christine Schneider, Ministerin für Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt und Forsten, anlässlich des Beginns der Badesaison. Auf Grundlage von Werten der vergangenen vier Jahre sind 59 Badeseen mit „Ausgezeichnet“ und fünf Seen mit „Gut“ bewertet worden. Nur ein EU-Badesee (Steinhäuserwühlsee) wurde als „ausreichend“ eingestuft. „Aktuelle Untersuchungsergebnisse und Hinweise zu den Badeseen werden zudem stets online aktuell gehalten. So kann man sich vor dem Badevergnügen über den Gewässerzustand informieren und etwa gesundheitliche Risiken vermeiden“, sagt Schneider mit Verweis auf den rheinland-pfälzischen „Badegewässeratlas“ ( www.badeseen.rlp.de ). Hier werden die aktuellen Untersuchungsergebnisse durch das Landesamt für Umwelt (LfU) veröffentlicht. Vor und während der Badesaison kontrollieren die Gesundheitsämter die Keimbelastungen, während das LfU die Badegewässer unter anderem auf potenziell toxinbildende Cyanobakterien überprüft, die sogenannten Blaualgen. Dr. Dirk Grünhoff, Präsident des LfU, erläutert: „Durch die regelmäßigen Kontrollen des Landesamtes für Umwelt können bei einer Massenvermehrung von Blaualgen potenzielle Gesundheitsrisiken für Badende frühzeitig erkannt werden. Die erhobenen Messwerte werden im Online-Badegewässeratlas veröffentlicht; zugleich informiert das Landesamt die zuständigen Behörden, die bei Bedarf entsprechende Einschränkungen veranlassen.“ Bei einer Massenentwicklung nimmt die Sichttiefe deutlich ab und das Wasser verfärbt sich grünlich. Auffällig gefärbte Bereiche mit grünen Schlieren sollten von den Badegästen gemieden und Hinweise beachtet werden. Da die Massenentwicklung von Blaualgen wetterbedingten Schwankungen unterworfen ist, kann sich die Situation nach kurzer Zeit auch wieder ändern.“ Aktuell sind drei Badeseen von Massenentwicklungen betroffen:  Im Stadtweiher Baumholder, im Bärenlochweiher und im Badeweiher Neuhofen. Bei allen drei Badeseen sind die Grenzwerte der ersten Warnstufe überschritten. Die betroffenen Badeseen werden aufgrund der überschrittenen Grenzwerte engmaschig vom LfU überwacht. Baden nur an ausgewiesenen Badestellen Die Hinweise der vor Ort jeweilig zuständigen Kreisverwaltungen sowie die Hygienekonzepte der Betreiber der jeweiligen Badegewässer sind zu befolgen, denn Badegewässer sind auch wichtige Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Deshalb sollten Abfallreste ordnungsgemäß entsorgt werden. Auch sollten weder Fische noch Wasservögel gefüttert werden. Schwimmen ist nur an den ausgewiesenen Badestellen zugelassen. Flusswasser ist aus hygienischen Gründen grundsätzlich als gesundheitlich bedenklich anzusehen, daher ist in Rheinland-Pfalz kein Fluss oder größerer Bach als Badegewässer ausgewiesen. Wegen der nicht auszuschließenden Infektionsgefahr und den Gefahren durch Schiffsverkehr sowie der zum Teil starken Strömung auf den großen Flüssen rät die Landesregierung generell vom Baden in Fließgewässern ab. Hintergrund Zu den offiziellen Badeseen in Rheinland-Pfalz zählen zahlreiche kleinere Stehgewässer, aber auch der 331 Hektar große Laacher See. Weiträumige Naherholungsgebiete mit mehreren Baggerseen befinden sich entlang des Rheins. Die EU-Badegewässer werden in vier Kategorien (ausgezeichnet, gut, ausreichend, mangelhaft) eingestuft. Vor und während der Badesaison werden die EU-Badegewässer jedes Jahr von den Gesundheitsämtern der Kreisverwaltungen und dem LfU untersucht. Die Überwachung der Gewässer erfolgt durch Besichtigungen, Probenahmen und Analysen der Proben. In Ausnahmesituationen und bei unerwartet hohen Einzelwerten der mikrobiologischen Parameter werden Maßnahmen, wie zum Beispiel ein befristetes Badeverbot, erlassen. Zusätzlich zu den Keimbelastungen kontrolliert das LfU die Badegewässer auf Algenblüten. Insbesondere Cyanobakterien (Blaualgen) stehen hierbei im Fokus, da sie beispielsweise Hautreizungen oder Durchfall auslösen können. Gewässer mit einem großen Potenzial für das Auftreten von Blaualgenblüten werden regelmäßig vom LfU untersucht, um Gesundheitsrisiken frühzeitig zu erkennen. Entsprechende Informationen und Warnhinweise vor Ort sind unbedingt zu beachten. Übersichtskarten, Steckbriefe, aktuelle Messwerte und etwaige Warnhinweise zu den rheinland-pfälzischen Badegewässern finden Sie im „Badegewässeratlas“ unter www.badeseen.rlp.de .

Wasserstand Pegel Witzeeze-Kiessee 8 - Kiessee

Alle Daten sind Rohdaten ohne Gewähr. Das Land Schleswig-Holstein übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der dargestellten Informationen. Haftungsansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen. [Informationen zum Pegel](https://hsi-sh.de/pegel/pegel.html?mstnr=114526) Der Datensatz enthält folgende Felder * **Zeit** im Format `yyyy-MM-dd HH:mm:ss` * **Wasserstand** in cm * **Status** Angabe "1" bedeutet qualitätsgesichert, "0" bedeutet nicht qualitätsgesichert * **Wertetyp** Angabe "mw" bedeutet Mittelwert, "thw" bedeutet Tidehochwasser, "tlw" bedeutet Tideniedrigwasser Zeichensatz ist ISO-8859-1, Spaltentrenner ist Semikolon.

Grundwassermessstelle BAGGERSEE FRIDOLFING

Die Messstelle BAGGERSEE FRIDOLFING (Messstellen-Nr: 23731, Bayern) dient der Überwachung des Grundwasserstands im oberen Grundwasserstockwerk.

WRRL-Maßnahme "Konzeptionelle Maßnahme; Vertiefende Untersuchungen und Kontrollen" für das Seegewässer "Kiessee Prettin"

Dieser Inhalt beschreibt die "Konzeptionelle Maßnahme; Vertiefende Untersuchungen und Kontrollen" (mit der ID 508) für das Seegewässer "Kiessee Prettin" (mit der ID: DELW_DEST_EL03OW15-00). Sie wird im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie durchgeführt. Der Bewirtschaftungszeitraum ist 2022-2027.

Grundwassermessstelle BAGGERSEE FRIDOLFING

Die Messstelle BAGGERSEE FRIDOLFING (Messstellen-Nr: 23731, Bayern) dient der Überwachung des Grundwasserstands im oberen Grundwasserstockwerk.

Nds. Landschaftsprogramm (Karte 2): Stillgewässer > 50 ha gemäß WRRL

Der Datensatz aus Karte 2 des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die für die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) relevanten Stillgewässer (> 50 ha) in Niedersachsen, die der Berichtspflicht unterliegen und zu den landesweit bedeutsamen Gewässern gehören. Darunter fallen nicht nur natürliche Seen, sondern auch künstlich geschaffene Stillgewässer wie Baggerseen oder erheblich veränderte Gewässer wie Talsperren. Karte 2 „Schutzgüter Boden und Wasser“ des Landschaftsprogramms stellt die aus landesweiter Sicht bedeutsamen Bereiche für die Schutzgüter Boden und Wasser dar. Die schutzwürdigen Böden außerhalb der Siedlungsfläche umfassen die Böden mit besonderen Werten, Böden mit hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit sowie Moorböden und kohlenstoffreiche Böden gemäß Programm Nds. Moorlandschaften. Die landesweit bedeutsamen Gewässer setzen sich aus den Fließgewässern für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, den Laich- und Aufwuchsgewässern, den überregionalen Wanderrouten für die Fischfauna, den Küsten-, Übergangs- und Stillgewässern sowie den Gewässerauen gemäß Aktionsprogramm Nds. Gewässerlandschaften zusammen. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Wissenschaftliche Grundlagen zur Regeneration und Gestaltung von Biotopen fuer gefaehrdete Tierarten und deren Lebensgemeinschaften am Beispiel von Bodenentnahmestellen im Rheinland

Das Projekt besteht aus zwei Teilen: a) In Mechterheim werden in einem ausschliesslich fuer Zwecke des Naturschutzes gestalteten Baggersee oekologische Erhebungen durch eine Gruppe von Biologen durchgefuehrt, um spaeter die Eignung des Gebietes fuer den Artenschutz zu beurteilen und Richtlinien zur Nachahmung in anderen Bodenentnahmestellen zu erarbeiten. In stillgelegten Mechtersheimer Tongruben (Schilfbiotop) wurde Ende der 70er Jahre ein kleines Naturschutzgebiet (ca. 12 ha) zum Schutze einer Purpurreiher-Kolonie gegruendet. Dieses Gebiet wurde durch den Ankauf eines im Anschluss gelegenen Baggersees vergroessert. Nach Gestaltungsmassnahmen erfolgt eine sukzessive Ausbreitung der Flora und Fauna aus dem alten in den neuen Teil des Naturschutzgebietes sowie Integration der beiden Teile. b) Angesichts der Tatsache, dass in der Bundesrepublik Deutschland sehr viele Baggerseen entstehen, wird durch Gelaendebereisung im Stromtal des Rheines untersucht, wie die Folgenutzungen solcher Gebiete sind und ob mehr Baggerseen durch gezielte Renaturierung fuer Zwecke des Artenschutzes genutzt werden koennten. Das unter a) genannte Thema wird aus der Sicht diverser Fachleute untersucht (Botanik, ausgewaehlte Insektengruppen, Mollusken, alle Wirbeltierklassen, abiotische Faktoren). Der Autor befasst sich mit dem Teilbereich Saeugetiere und Voegel. Besondere Beachtung wird der Purpur-Reiher-Kolonie geschenkt (3 - 10 Paare, seit zumindest 15 Jahren); es handelt sich um ein Vorkommen am noerdlichen Rand des Verbreitungsgebietes. Die gesamte Begleitforschung im NSG Mechtersheim wird vom Landesamt fuer Umweltschutz in Oppenheim koordiniert. Aus den jaehrlichen Ber...

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